Vorwort
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Vorwort Die Handelsgebräuche für Schnittholz (1983) werden den Verhältnissen in der Praxis schon lange nicht mehr gerecht. Zudem fehlt seit der Ablösung der Norm SIA 164 durch die neue Holzbaunorm SIA 265 (2003) eine Erscheinungssortierung für Bauholz und Hobelwaren. Es haben sich neue Produkte etabliert, insbesondere beim verleimten Vollholz und den Massivholzplatten (Brettsperrholz), für die einheitliche Festlegungen fehlen. Das führt beispielsweise dazu, dass im Bauwesen Holzprodukte mit Qualitätsbezeichnungen bestellt werden, bei denen weder das Produkt selbst noch die vorgegebenen Qualitätsbezeichnungen definiert sind. Eine Branchenumfrage aufgrund dieser Sachlage im Jahr 2007 ergab, dass eine Revision der Holzhandelsgebräuche für die gesamte Holzkette überall begrüsst würde. Aufgrund dieser Situationsanalyse verständigten sich die Projektinitianten Waldwirtschaft Schweiz, Holzindustrie Schweiz und Holzbau Schweiz über Inhalt, Gliederung und Form sowie über die Organisation zur Erarbeitung neuer Handelsgebräuche. Alle relevanten Verbände und Organisationen der Holz- und Baubranche wurden partnerschaftlich in das Unternehmen eingebunden. Sie haben ihre Interessen in den Begleitgruppen eingebracht und zusammen mit den Autoren die Festlegungen ausgehandelt. Vernehmlassungsverfahren und nachfolgende Einspracheverfahren für die beteiligten Verbände stellten sicher, dass die neuen Holzhandelsgebräuche allgemein akzeptiert werden. Die neuen Handelsgebräuche basieren weitgehend auf dem europäischen Normenwerk. Ergänzend dazu sind im Sinne eines nationalen Anwendungsdokuments landesspezifische Gebräuche und Regeln erfasst. Im Vergleich zu den bisherigen Holzhandelsgebräuchen ist der Horizont in der neuen Fassung breiter und umfasst Bretter, Kanteln, Hobelwaren, Bauholz (inkl. verleimtes Holz und Brettschichtholz) sowie Holzwerkstoffe. Es ist definiert, welche Anforderungen ein Produkt ohne spezielle Vereinbarung erfüllen soll. Für Hobelwaren und Bauholz sind im Hinblick auf die Kommunikation mit Bauherren, Architekten und Planern Erscheinungsklassen für erhöhte, normale und ohne Anforderungen an das Aussehen (Auslese-, Normal- und Industrie-Qualität) festgelegt. Ausserdem wurden die Abkürzungen für die Erscheinungsklassen aller Sortimente vereinheitlicht, bei den Brettern auf 1, 2, 3 usw., bei den Hobelwaren und bei Bauholz auf A, N und I. Für Architekten und Planer bieten die neuen ‹Qualitätskriterien für Holz- und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau› nicht nur einen Überblick zur Vielfalt des Baustoffs, sondern auch eine gesicherte Grundlage für die produktneutrale Ausschreibung von Holz und Holzwerkstoffen mit den zugehörigen Erscheinungsklassen. Zusammen mit den ‹Schweizer Handelsgebräuche für Rohholz, Ausgabe 2010› werden damit allseitig anerkannte Regeln zur Verfügung gestellt, die eine einfache Verständigung in der Holzkette und bis hin zum Endkunden ermöglichen. Hans Rupli, Zentralpräsident Holzbau Schweiz Hansruedi Streiff, Direktor Holzindustrie Schweiz Urs Amstutz, Direktor Waldwirtschaft Schweiz Christoph Starck, Direktor Lignum, Holzwirtschaft Schweiz
Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau
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