Klotzbretter Laubholz
2.2
Klotzbretter Laubholz
2.2.1
Produkt
Bretter und Kanteln
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Als Klotzbretter werden die nach dem Aufschneiden eines Stammes zur ursprünglichen Stammform zusammengelegten, unbesäumten Bretter ohne Schwarten bezeichnet. Sie bilden zusammen eine Qualitätseinheit. Klotzbretter dienen als Rohprodukt für die weitere Verarbeitung in Schreinerund Holzbaubetrieben. 2.2.2
Handelsübliche Masse
Die Handelsüblichkeit ist je nach Holzart unterschiedlich. Als handelsübliche Masse gelten für lufttrockene und ofentrockene Klotzbretter aus Ahorn, Buche, Eiche, und Esche folgende Abmessungen: Bild 2.2-1:
- Dicken in mm: 18, 21, 24, 27, 30, 33, 36, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80
2.2.5
- Mindestdeckbreiten bei Dicken ≤ 21 mm: 100 mm Dicken 24 bis 30 mm: 120 mm Dicken ≥ 33 mm: 140 mm
Holzfeuchte
Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig. Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung müssen Klotzbretter lufttrocken geliefert werden. Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3. 2.2.4
Masshaltigkeit
Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind - Dicke:
Ausmass
Für das Ausmass gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte.
- Längen von 2,5 m bis 6,0 m, abgestuft von 0,1 zu 0,1 m
2.2.3
Klotzbretter aus Eiche und Buche.
+ 3 mm / 1 mm
2.2.5.1
Volumen der Klotzware
Berechnungsgrundlage für das Volumen sind die Gesamtbreite, die Dicke und die Länge der Bretter. Die Gesamtbreite aller Bretter eines Klotzes oder einer Reihe aufeinanderfolgender Stücke eines Klotzes, jeweils mit gleicher Länge und Dicke, wird auf halber Länge rechtwinklig zur Stammachse ohne Rinde gemessen. Sie entspricht der Summe der Breiten der klotzliegenden, oberen Seiten der unbesäumten Bretter. Gesunder Splint wird mitgemessen. Bei Eiche wird Splint nicht mitgemessen. 2.2.5.2
Massvergütung bei Überschreitung der Kriterien zur Erscheinungsklassierung
Bei vereinzelt auftretenden Überschreitungen der Kriterien zur Erscheinungsklassierung nach Tabelle 2.2-1 ist es nicht zulässig, ein oder mehrere Bretter aus der Klotzware herauszunehmen. In diesem Fall wird eine Volumenminderung dieser Bretter als Massvergütung vorgenommen, so dass nur die Teile berücksichtigt werden, welche die Kriterien in Tabelle 2.2-1 erfüllen.
- Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert / 0 mm Das Zumass für ungekappte Ware muss mindestens 20 mm betragen. Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.
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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau