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Haustechnik – Installationen und Abschottungen
Leitungsdurchführung durch brandabschnittsbildende Bauteile 8.1
Einleitung, Definitionen
Bei Leitungsdurchführungen durch brandabschnittsbildende Wände und Decken müssen die Restöffnungen mit geeigneten Massnahmen verschlossen respektive abgeschottet werden. Damit wird eine Flammenübertragung und eine Entzündung von Rauchgasen verhindert sowie einer Rauchausbreitung vorgebeugt. Abbildung 810-1 enthält eine Übersicht über verschiedene Situationen von Leitungsdurchführungen durch brandabschnittsbildende Bauteile. Horizontale Unterteilungen von Installationsschächten können wie Abschottungen für Leitungsdurchführungen durch brandabschnittsbildende Bauteile behandelt werden.
810-1
Übersicht Leitungsdurchdringungen durch brandabschnittsbildende Bauteile
810-2
Leitungen durch brandabschnittsbildenden Bauteil, Abschottung: Übersicht, Definitionen
In diesem Kapitel werden die brandschutztechnischen Massnahmen bei Durchführungen von Elektro-, Sanitär-, Kälte-, Lüftungs- und Heizungsleitungen durch brandabschnittsbildende Bauteile beschrieben. Angaben zur Durchführung von Abgasleitungen durch Decken-, Dach- und Wandkonstruktionen sind den Kapiteln 3.3.6 bis 3.3.8 zu entnehmen. In Abbildung 810-2 sind die Durchführung von Leitungen durch einen brandabschnittsbildenden Bauteil mit Abschottung schematisch dargestellt und die brandschutztechnisch relevanten Bestandteile und Zonen bezeichnet.
810-1
Wand
Decke
Installationsschacht
Brandmauer
Leitungsdurchführung durch brandabschnittsbildende Wand
Leitungsdurchführung durch brandabschnittsbildende Decke
Leitungsdurchführung Horizontale Unterteilung eines durch brandInstallationsschachts abschnittsbildende Schachtwand (Leitungseintritt bzw. -austritt aus Installationsschacht)
Leitungsdurchführung durch Brandmauer: separate Bestimmungen, siehe Brandschutzrichtlinie ‹Schutzabstände – Brandabschnitte› [1]
810-2 3
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1 Brandabschnittsbildender Bauteil Brandabschnittsbildender Bauteil (Wand, Decke) mit Feuerwiderstand gemäss Brandschutzkonzept. Nachweis des Feuerwiderstands und konstruktive Ausbildung z. B. gemäss Lignum-Dokumentation Brandschutz, Publikation ‹Bauteile in Holz – Decken, Wände und Bekleidungen mit Feuerwiderstand› [5] 2 Abschottung Abschottung als dichter Abschluss der Leitungsdurchführung. Systeme und Ausbildung gemäss Kap. 8.3 3 Bauteilleibung Übergangsbereich zwischen brandabschnittsbildendem Bauteil und Abschottung. Ausbildung gemäss Kap. 8.4 4 Leitungen Einzelleitung oder mehrere Leitungen gleicher oder unterschiedlicher Typen und Medien – Typen: z. B. Kabel, Rohr brennbar, Rohr nicht brennbar, Kanal – Medien: z. B. Elektro, Sanitär, Kälte, Lüftung, Heizung; Abgasanlagen: siehe Kap. 3.3.6 bis 3.3.8