Gesundheit
Nur mehr die Gesundheitskarte Ausschließlich die Gesundheitskarte gibt seit 1. November 2012 über eine Berechtigung zur Befreiung von der Selbstkostenbeteiligung im Gesundheitswesen aus Einkommensgründen Aufschluss. Das entsprechende staatliche Dekret hat die Landesregierung mit eigenem Beschluss übernommen.
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enn Sie in diesem Jahr die Dienste des öffentlichen Gesundheitswesens in Anspruch genommen haben, so haben Sie wahrscheinlich eine Eigenerklärung abgegeben, um eventuell aus Einkommensgründen von der Selbstkostenbeteiligung (Ticket) befreit zu werden. Dieser Vordruck war ursprünglich bis 31. August 2012 gültig, später wurde seine Gültigkeit bis 31. Oktober verlängert. Seit Anfang November haben allerdings nur noch jene Personen das Recht auf eine Ticketbefreiung aus Einkommensgründen (ausgenommen jene mit Kodex 99 - Bedürftige) die in der gesamtstaatlichen Datenbanksystem der Gesundheitskarten aufscheinen. Darüber hinaus ist seit 1. November der Arzt dafür zuständig, den Kodex für die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen auf dem Rezept zu vermerkt, wobei der Patient den Arzt darauf aufmerksam machen muss, dass er die entsprechenden Voraussetzungen hat und die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen beanspruchen möchte. Der Arzt überprüft den Eintrag in der Datenbank und trägt, den entsprechenden Ticketbefreiungskodex in die Verschreibung ein. Bei der Erstellung des Verzeichnisses der einkommensbedingt
Seit 1. November gibt nur mehr die Gesundheitskarte über eine Ticket-Befreiung Auskunft ticketbefreiten Personen arbeiten Steuerbehörde und Nationalen Institutes für soziale Fürsorge (NISF/INPS) zusammen. Im Verzeichnis scheinen auf: • Personen unter sechs oder über 65 Jahren mit jährlichem Familiengesamteinkommen unter 36.151,98 Euro (Kodex E01) • Personen, die eine Sozialunterstützung (ehem. Sozialrente) beziehen und ihre zu Lasten lebenden Familienmitglieder (Kodex E03) • Personen, die älter sind als 60 Jahre, die eine Mindestrente beziehen und ihre zu Lasten lebende Familienmitglieder mit jährlichem Familiengesamteinkommen unter 8.263,31 Euro erhöht auf 11.362,05 Euro bei Ehepaaren und um weitere 516 Euro für jedes zu Lasten lebende Kind (Kodex E04) • Kinder ab sechs und unter 14 Jahren mit jährlichem Familiengesamteinkommen unter 36.151,98 Euro (Kodex E21). • zu lasten lebende Kinder (Kodex E22) Wer überprüfen möchte, ob der eigene Name in diesem Verzeichnis
aufscheint, kann sich an den eigenen Gesundheitssprengel wenden oder sich unter den Telefonnummern 0471 907 392 (Bozen), 0473 671 706 (Meran), 0472 813 655 (Brixen) oder 0474 586 503 (Bruneck) unter Angabe der eigenen Steuernummer danach erkundigen. Der Telefondienst ist von Montag bis Freitag, jeweils von 8.30 bis 12.00 Uhr, und noch bis bis 30. November 2012 aktiv. Scheint ein Anspruchsberechter im Verzeichnis nicht auf, sollte man sich an den eigenen Gesundheitssprengel wenden. Dort wird nach einer Eigenerklärung eine „Befreiungsbescheinigung“ ausgestellt und die Eintragung in die Datenbank vorgenommen. Was die Ticketbefreiung von Bedürftigen betrifft (Kodex 99), liefern die Dienste für die finanzielle Sozialhilfe die nötigen Daten. Arbeitslosen und ihre zu Lasten lebenden Familienmitglieder scheinen nicht im genannten Verzeichnis auf. Sie müssen sich an den zuständigen Gesundheitssprengel wenden, um mit einer Eigenerklärung die Ausstellung einer Ticketbefreiungsbescheinigung zu beantragen und damit in die Liste aufgenommen zu werden. jw Das Land Südtirol | November 2012
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