Amtlicher Teil
Termine der Ausschüsse S. 2 Tagesordnung des Kreistages S. 2 Satzungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände S. 3
Termine der Ausschüsse S. 2 Tagesordnung des Kreistages S. 2 Satzungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände S. 3
| Nicht nur das Hauptgebäude, auch die Außenstellen des Landratsamtes bleiben Ende des Jahres überwiegend geschlossen.
Schließzeiten als Energiesparmaßnahme Besucherintensive Bereiche bleiben erreichbar
Gotha I Zum ersten Mal werden zwischen Weihnachten und Neujahr weite Bereiche des Landratsamtes Gotha geschlossen bleiben.
Darauf haben sich Landrat Onno Eckert und der Personalrat verständigt. Konkret geht es um den Zeitraum vom 27. Dezember bis ein schließlich 30. Dezember. „In dieser Zeit haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohnehin Urlaub, daher ist es nur konsequent, in großen Teilen der Bürogebäude in diesen Tagen die Temperaturen zu drosseln“, so Landrat Onno Eckert. Mit dieser Maßnahme will die Behörde Energie sparen.
„Nichtsdestotrotz wissen wir, dass diese Entscheidung auch zum Umplanen zwingt und hoffen auf das Verständnis unserer Mitarbeitenden sowie der Bürgerinnen und Bürger. Wir halten die partielle Schließung für eine wirksame Maßnahme, um den Stromund Heizungsverbrauch in unseren Gebäuden kurzfristig deutlich zu reduzieren“, ergänzt der Landrat.
Einige Ämter und Bereiche sind (teilweise) von der Schließung ausgenommen. Dazu ge hören solche, die zur öffentlichen Daseinsvorsorge dienen oder aber auch von Bürgerinnen und Bürgern besonders stark frequentiert werden.
Ausgenommen von der Schließung sind unter anderem:
• die Leitstelle
• der kommunale Abfallservice mit seinen Wertstoffhöfen
• die KFZ-Zulassungsbehörde vom 27.12. bis 29.12. (nur mit Terminbuchung vorab)
• die Fahrerlaubnisbehörde vom 27.12. bis 29.12. (nur mit Terminbuchung vorab)
• das Veterinär- und Lebensmittelüber wachungsamt zur Entgegennahme von Proben und Trichinenuntersuchungen von Schwarzwild am 28.12.
Informationen zur (Ruf)Bereitschaft weiterer Bereiche und die jeweiligen Kontakte werden noch veröffentlicht.
Stellenausschreibungen S. 5 Veranstaltungen 100 Jahre Landkreis S. 7 Freie Plätze an der VHS S. 8
Freitag ab eins: Am Freitag, 9. Dezember, steht Landrat Onno Eckert von 13 bis 14 Uhr im Rahmen seiner Bürgersprechstunde via WebEx für Online-Gespräche zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger, die mit dem Landrat auf diesem Weg ins Gespräch kommen wollen, finden den Zugang zur di gitalen Bürgersprechstunde hier: https:// www.landkreis-gotha.de/service/freitagab-eins/ Um Voranmeldung unter der Telefon-Nr. 03621 214 287 oder i.daniel@ kreis-gth.de wird gebeten.
Ausstellung: Bis zum 15. Januar zeigt die Stiftung Schloss Friedenstein im Herzoglichen Museum die Ausstellung „Ludwig Bohnstedt – Der Architekt als Künstler“. Vor 200 Jahren, am 27. Oktober 1822, wurde Ludwig Bohnstedt geboren. Er ist vor allem als Architekt bekannt und als Wettbewerbssieger für das Reichstags gebäude im Jahr 1872 von nationaler Bedeutung. Gezeigt werden figürliche und architektonische Reiseskizzen aus der Zeit seiner Ausbildung, Studienblätter in Öl, Aquarell und Bleistift, Porträts von Freunden und Familie sowie Schaublätter von Gebäuden. Ludwig Bohnstedt lenkte als Sachverständiger Senator für Bauwesen im Gothaer Stadtrat sowie als selbstständiger Architekt die baulichen Geschicke der Stadt. Ludwig Bohnstedts malerisches und zeichnerisches Werk ist lange über seinen Tod hinaus in privater Hand, zum Teil in Familienbesitz verblieben. Der Kunst historiker Prof. Dr. Dieter Dolgner, der sich in seiner Dissertation mit der Architektur Bohnstedts beschäftigte, hielt einen Großteil des künstlerischen Nachlasses zu sammen, indem er ihn von den Erben er warb und später gemeinsam mit seiner Frau Dr. Angela Dolgner an die Stiftung Schloss Friedenstein Gotha weitergab. Der Großteil der graphischen Arbeiten blieb bis lang unpubliziert, aber allmählich wird der Künstler in all seinen Qualitäten wiederent deckt. Der nun erschienene Bestandskatalog und die Kabinettausstellung im Herzoglichen Museum Gotha tragen hierzu bei.
Bekanntmachung der Sitzungstermine des Kreistages und sei ner Ausschüsse im November/Dezember 2022
Die 32. Sitzung des Kreisausschusses der Wahlperiode 2019 – 2024 findet am 14.11.2022 im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha, Raum Gotha (R247) statt. Der öffentliche Teil der Sitzung beginnt um 16:00 Uhr.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses vom 17.10.2022
2. Beratung zum Entwurf des Haushaltsplanes 2023
3. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Vorlage: 44/2022
4. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Vorlage: 43/2022
5. Änderung der Entgeltordnung der Schulsportanlagen im Landkreis Gotha zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes Vorlage: 41/2022
6. Umwandlung einer Regelschule zu einer Thüringer Gemeinschafts schule am Standort der Regelschule Warza Vorlage: 24/2022
7. Einführung eines kommunalen Energiemanagements für den Landkreis Gotha Vorlage: 40/2022
8. Informationen
8.1. - zur Abrechnung des Haushaltes des Landkreises Gotha III/2022
8.2. - zur Stundung von Forderungen entsprechend § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung III/2022
8.3. - über die Vergabe von Hoch- und Tiefbauleistungen sowie von Planungsleistungen III/2022
9. Festsetzung der Tagesordnung zur Kreistagssitzung am 16.11.2022
10. Verschiedenes
Die 21. Sitzung des Kreistages Gotha der Wahlperiode 2019 – 2024 findet am 16.11.2022 in der Aula des Staatlichen Gymnasiums Arnoldischule Gotha, Eisenacher Str. 5, 99867 Gotha statt. Der öf fentliche Teil der Sitzung beginnt um 18:00 Uhr.
Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Kreistages vom 28.09.2022
2. Informationen des Landrates und Anfragen gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Kreistages
3. 2. Lesung zum Haushaltsplanentwurf 2023 und Beschlussfassung zu den Änderungsanträgen
4. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Vorlage: 44/2022
5. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Vorlage: 43/2022
6. Änderung der Entgeltordnung der Schulsportanlagen im Landkreis Gotha zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes Vorlage: 41/2022
7. Umwandlung einer Regelschule zu einer Thüringer Gemeinschafts schule am Standort der Regelschule Warza Vorlage: 24/2022
8. Einführung eines kommunalen Energiemanagements für den Landkreis Gotha Vorlage: 40/2022
9. Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Gotha Vorlage: A 47/2022, Antrag der Fraktionen SPD, CDU/FDP, Freie Wähler, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE.
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und ÖPNV Termin: 28.11.2022
Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247
Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nichtöffentlich
Ausschuss für Bau, Infrastruktur und Umwelt Termin: 29.11.2022
Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247 Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nichtöffentlich
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Termin: 30.11.2022
Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247 Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nichtöffentlich
Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und Integration Termin: 01.12.2022
Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247 Beginn: 18:00 Uhr Tagesordnung: nichtöffentlich
Seniorenbeirat Termin: 09.12.2022
Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum 247 Beginn: 14:00 Uhr Tagesordnung: nichtöffentlich
gez. i. V. Fröhlich Gotha, 02.11.2022 Eckert Landrat
Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am Donnerstag, den 24.11.2022 um 17:00 Uhr im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha, Raum 247 statt. (Bitte den geänderten Ort beachten.)
Tagesordnung:
TOP 1: Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses
TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.09.2022
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplanentwurf 2023 des Landkreises Gotha - Einzelplan 4 Soziale Sicherung - Maßnahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIIIBeschlussvorlage 06/2022
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung zur Kindergartenbedarfs planung des Landkreises Gotha 2022/2023Beschlussvorlage 07/2022
TOP 5: Änderung der Finanzierungsanteile der nach der Richtlinie «Örtliche Jugendförderung» bezuschussten StellenBeschlussvorlage 08/2022
TOP 5: Informationen aus der Verwaltung
TOP 6: Anfragen und Sonstiges
gez. Eckert gez. Grensemann Landrat Ausschussvorsitzende
Ungültigkeit des Dienstausweises mit der Nummer 018/2017
Der Dienstausweis mit der laufenden Nummer 018/2017, ausgestellt am 01.07.2017, wird mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt.
gez. i. V. Niebur
Gotha, den 21.10.2022 Eckert Landrat
zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra
Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl., S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.02.2022 (GVBl. S. 87) und der §§ 17 und 20 (2) des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992, S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl., S. 194, 201) sowie der §§ 2, 7, 7b, 12, 14 und 21a (4) des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geän dert durch Gesetz vom 10.10.2019 (GVBl. S. 396) hat die Verbandsver sammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 12.10.2022 folgende Satzungsänderung beschlossen:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSEWS) des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra vom 04.10.2005, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 41/2005 vom 10.10.2005, zuletzt geändert durch die 10. Änderungs satzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs satzung (BGS-EWS) vom 07.05.2019, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 16.05.2019, wird wie folgt geändert: § 2 erhält folgende
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare sowie für solche Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser anfällt, wenn für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die leitungsgebundene Entwässerungsanlage mit öffentlicher Zentralkläranlage (Vollanschluss) besteht. Ein Beitrag wird auch für Grundstücke erhoben, die an die leitungsge bundene Entwässerungsanlage mit öffentlicher Zentralkläranlage (Vollanschluss) tatsächlich angeschlossen sind oder die aufgrund einer Sondervereinbarung nach § 7 EWS an die öffentliche Zentralkläranlage angeschlossen werden.
§ 2 In-Kraft-Treten
Die Satzungsänderung tritt mit Wirkung zum 01.01.1998 in Kraft.
Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet wurde. Die Änderungssatzungssatzung darf somit gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i.V.m. § 21 der Verbandssatzung des Zweckverbandes öffentlich bekannt gemacht werden.
Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekannt machung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, S. 194, 201) i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 vom 17.02.2022 (GVBl. 2022, S. 87) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. 2014, S.642), zuletzt geändert durch die 1. Verordnung zur Änderung der Thüringer Eigenbetriebsverordnung vom 17.11.2020 (GVBl. 2020, S. 565), hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden mit Beschluss Nr. 36/2022 in seiner Verbandsversammlung am 13.10.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragswirtschaftsplan *) für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt: dadurch werden im Erfolgsplan in den Erträgen 12.680.316,00 € in den Aufwendungen 12.680.316,00 € mit einem Gewinn in Höhe von 0,00 € und im Vermögensplan in den Einnahmen 19.414.771,00 € in den Ausgaben 19.414.771,00 € verändert.
§ 2
Günter Jobst
Ohrdruf, 20.10.2022 Verbandsvorsitzender
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra hat mit Beschluss-Nr.: 05/2022 am 12.10.2022 die 11. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) beschlossen und am 13.10.2022 dem Landratsamt Gotha als untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha angezeigt. Mit Schreiben vom 18.10.2022 hat der Landrat des Landkreises gemäß § 23 Abs. 1 Gesetz über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232) i.d.F. der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, S. 290), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetztes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7, S. 194) i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 2; 2. Halbsatz Thüringer Kommunalordnung (ThürKO GVBl. 1993 Nr. 23, S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278) sowie § 2 Abs. 4a Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07.08.1991 (GVBl. Nr. 17, S. 329), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) den Eingang bestätigt und die Änderungssatzung genehmigt.
Der Genehmigungsbescheid hat Bestandskraft erlangt, da auf die
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 15.286.813,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 10.552.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan (nicht jedoch für laufende Ausgaben) wird auf 2.100.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha, 02.11.2022 Gotha und Landkreisgemeinden Brand Verbandsvorsitzender - Siegel -
II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschluss-Nr.: 36/2022 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und
1.
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden Betriebszweig Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2022
Landkreisgemeinden am 13.10.2022 die Nachtragshaushaltssatzung 2022 - Betriebszweig Wasserversorgung beschlossen. Mit Schreiben vom 26.10.2022 hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 60 ThürKO sowie § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
1. Der in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v 15.286.813 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 60 ThürKO und § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.
2. Der in § 3 der Nachtragshaushaltssatzung 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungs maßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 10.552.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 60 ThürKO und § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Nachtrags haushaltssatzung 2022 - Betriebszweig Wasserversorgung nicht.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2022 - Betriebszweig Wasserversorgung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreis gemeinden für das Haushaltsjahr 2022 liegt in der Zeit vom 12.11.2022 bis zum 09.12.2022 während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Straße 188 aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Nachtragshaushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Straße 188 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. *) hier nicht abgedruckt
verändert.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, wird auf 17.357.761,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 27.129.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finanzierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan (nicht jedoch für laufende Ausgaben) wird auf 3.900.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung beträgt 832.276,00 €. Die verbandsan gehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an § 16 Abs. 2 der Verbands satzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung an den Zweckverband zu leisten.
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha, 02.11.2022 Gotha und Landkreisgemeinden
Brand Verbandsvorsitzender - Siegel -
II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss-Nr.: 38/2022 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreis gemeinden am 13.10.2022 die Nachtragshaushaltssatzung 2022Betriebszweig Abwasserbeseitigung beschlossen.
Mit Schreiben vom 26.10.2022 hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. §60 ThürKO sowie § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom 23.07.2013 (GVBl. 2013, S. 194, 201) i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, S. 41), zuletzt geän dert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weitere Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 vom 17.02.2022 (GVBl. 2022, S. 87) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. 2014, S.642), zuletzt geändert durch die 1. Verordnung zur Änderung der Thüringer Eigenbetriebsverordnung vom 17.11.2020 (GVBl. 2020, S. 565), hat der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden mit Beschluss Nr. 38/2022 in seiner Verbandsversammlung am 13.10.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
Der als Anlage beigefügte Nachtragswirtschaftsplan *) für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt: dadurch werden im Erfolgsplan in den Erträgen 23.523.076,00 € in den Aufwendungen 23.523.076,00 € mit einem Gewinn in Höhe von 0,00 € und im Vermögensplan in den Einnahmen 34.127.966,00 € in den Ausgaben 34.127.966,00 €
1. Der in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.H.v. 17.357.761 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 60 ThürKO und § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.
2. Der in § 3 der Nachtragshaushaltssatzung 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungs maßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 27.129.000 € wird gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 60 ThürKO und § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt.
Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Nachtrags haushaltssatzung 2022 - Betriebszweig Abwasserbeseitigung nicht.
Die Nachtragshaushaltssatzung 2022 - Betriebszweig Abwasserbe seitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2022 liegt in der Zeit vom 12.11.2022 bis zum 09.12.2022 während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Straße 188 aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2022 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Nachtragshaushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in 99867 Gotha, Kindleber Straße 188 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
*) hier nicht abgedruckt
1.
des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2022
Landratsamt Gotha
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nach folgende Stelle aus:
„Mitarbeiter Bauleiter“ (m/w/d) im Amt für Gebäude- und Straßenmanagement, Sachgebiet Hoch- und Tiefbau, Arbeitsbereich Hochbau
Die Tätigkeit umfasst die
• komplexe Bearbeitung kommunaler Bauinvestitions- und -werterhaltungsvorhaben;
• Vorbereitung, Planung und Durchführung der Baumaßnahmen einschließlich der Vergabe von Bauleistungen/ Dienstleistungen;
• Erstellung von Leistungsverzeichnissen bei Ausschreibung kleinerer Investitionsvorhaben;
• Prüfen von Angebotskalkulationen im Vergabeverfahren;
• Nachtragscontrolling (Inhalt, Fristen, Preise); Prüfen, Werten und Bestätigen von Nachträgen;
• Mitwirkung bei der Prüfung und beim Abschluss von Verträgen für Planungsleistungen und deren Abrechnung;
• Erarbeitung von Förder-, Bewilligungs- oder Genehmigungs anträgen;
• Koordinierung von Baumaßnahmen und Gewährleistung der örtlichen Bauüberwachung und Objektbetreuung;
• Sicherstellung der rechtsgeschäftlichen Abnahme von Bauleistungen;
• Durchsetzung von Ersatz- und Gewährleistungsansprüchen sowie Sicherheitseinbehalten.
Vom Bewerber (m/w/d) werden erwartet:
• Studienabschluss mindestens Bachelor oder Dipl.-Ing. (FH) im Studiengang Bauingenieurwesen in der Fachrichtung Hochbau oder
• Studienabschluss mindestens Bachelor oder Dipl.-Ing. (FH) im Studiengang Energie-, Versorgungs- oder Gebäudetechnik; oder
• Abschluss als Bautechniker in der Fachrichtung Hochbau oder einem vergleichbaren Studiengang mit den entsprechenden gleich wertigen Fähigkeiten und Erfahrungen wie die o. g. Qualifikationen;
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Haushaltsrecht sowie Baurecht;
• fundierte Kenntnisse zur VOB/UvgO/VOL/B, BGB und HOAI;
• wünschenswert sind berufliche Erfahrungen bzw. einschlägige Berufserfahrungen, vorzugshalber als Bauleiter und im Vergaberecht;
• hohe Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Engagement und organi satorische Fähigkeiten;
• Fähigkeiten zum verantwortungsvollen, selbstständigen, er gebnisorientierten und flexiblen Arbeiten;
• Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Durchsetzungs vermögen;
• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik;
• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW.
Mobiles Arbeiten und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung sind auf dieser Stelle grundsätzlich möglich.
Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 10 gemäß Anlage 1 der Entgelt ordnung (VKA). Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Be werbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließ lich 24.11.2022 zu richten an das
Landratsamt Gotha, Personalamt 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksen den, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag ent halten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutz gesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-Datenschutzgrund verordnung (DSGVO). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha (https://www.landkreis-go tha.de/aktuelles/ausschreibungen/stellenausschreibungen).
gez. Eckert
Gotha, den 26.10.2022 Landrat
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nach folgende Stelle aus:
„Sachgebietsleiter“ (m/w/d) im Sachgebiet Hoch- und Tiefbau im Amt für Gebäudeund Straßenmanagement
Die Tätigkeit umfasst die
• Leitung und Koordinierung des Sachgebietes Hoch- und Tiefbau; • Mitwirkung bei der strategischen Finanz- und Investitions planung für die kommunalen Gebäude, Liegenschaften und Straßen sowie Mitwirkung bei der Budgetbewirtschaftung;
• komplexe Bearbeitung kommunaler Bauinvestitions- und -werterhaltungsvorhaben; Vorbereitung, Planung und Durch führung der Baumaßnahmen einschließlich der Vergabe von Bauleistungen;
• Wahrnehmung der Aufgaben als Straßenbaulastträger;
• fachtechnische Begleitung von beauftragten Ingenieurbüros und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion;
• Erstellung von Leistungsverzeichnissen bei Ausschreibung kleinerer Investitionsvorhaben; Prüfen von Angebots kalkulationen im Vergabeverfahren;
• Nachtragscontrolling (Inhalt, Fristen, Preise);
• Mitwirkung bei der Prüfung und beim Abschluss von Verträgen für Planungsleistungen und deren Abrechnung; Erarbeitung von Förder-, Bewilligungs- oder Genehmigungsanträgen; • Koordinierung von Baumaßnahmen und Gewährleistung der örtlichen Bauüberwachung und Objektbetreuung; Sicher stellung der rechtsgeschäftlichen Abnahme von Bauleistungen; • Durchsetzung von Ersatz- und Gewährleistungsansprüche sowie Sicherheitseinbehalte; • Kostenanalysen und Schätzung zur Finanzmittelanforderung sowie Haushaltsmittelplanung.
Vom Bewerber (m/w/d) werden erwartet:
• abgeschlossenes Hochschulstudium auf der Qualifikations ebene Bachelor bzw. Diplom (FH) Bauingenieurwesen oder Architektur oder vergleichbare Qualifikation; • umfassende Kenntnisse im Thüringer Gemeindehaushalts recht, im Finanz- und Rechnungswesen, im Beschaffungs wesen, Vergaberecht sowie Miet- und Bauvertragsrecht; • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Straßenrecht, Energierecht, Baurecht und Kommunalrecht; • wünschenswert sind eine mehrjährige berufspraktische Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung, eine erfolgreiche Tätigkeit in einer Leitungsposition mit Personalverantwortung und fundierte betriebswirtschaftliche Fachkenntnisse; • hohe Einsatz- und Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit sowie
Durchsetzungsvermögen;
• schnelle Auffassungsgabe, gutes Urteilsvermögen, selbststän dige Arbeitsweise und kreatives dienstleistungs- und lösungs orientiertes Handeln sowie Teamfähigkeit;
• kommunikative Kompetenz, Konfliktfähigkeit, Kooperations bereitschaft und Verhandlungsgeschick;
• verbindliches und sicheres Auftreten gegenüber Gesprächspartner/Innen verschiedener Ebenen;
• Planungs- und Steuerungskompetenz sowie Flexibilität;
• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik;
• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW.
Mobiles Arbeiten und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung sind auf dieser Stelle grundsätzlich möglich.
Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 11 gemäß Anlage 1 der Entgeltordnung (VKA). Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive ein schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewerbungsunterlagen sind bis einschließlich 24.11.2022 zu richten an das
Landratsamt Gotha, Personalamt 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen wer den können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutz gesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-Datenschutzgrund verordnung (DSGVO).Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/ aktuelles/ausschreibungen/stellenausschreibungen).
angebote, Projektarbeit und Elternarbeit
• Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten
Wir erwarten von Ihnen:
• einen für die Tätigkeit geeigneten sozialpädagogischen Studienabschluss
• Erfahrungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit/ Bedürfnislagen der Zielgruppen berücksichtigen
• Flexibilität, Engagement und Teamfähigkeit
• Fähigkeit zur Selbstmotivation
• Führerschein und PKW
Es handelt sich um eine Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung am TVÖD/VKA Soziales und Erziehungsdienst SuE. Bewerbungen bitte innerhalb der nächsten vier Wochen an den
Kreisjugendring Gotha e.V., z. Hd. Frau Grensemann Reinhardsbrunner Str. 23, 99867 Gotha
richten.
Reisekosten können nicht erstattet werden. Es können nur Bewerbungsunterlagen zurückgesendet werden, die einen fran kierten DIN A4 Rückumschlag enthalten.
Im Landratsamt Ilm-Kreis ist ab voraussichtlich 01.01.2023 eine Stelle als
vorerst befristet bis zum 31.07.2024 zu besetzen.
gez. Eckert
Gotha, den 26.10.2022 Landrat
Kreisjugendring Gotha e. V. Stellenausschreibung
Zur Gestaltung von Angeboten der offenen Jugendarbeit in der VG Fahner Höhe ist die Stelle des/der Jugendsozialarbeiter/Jugendsozialarbeiterin
ab dem 01.01.2023 zu besetzen.
Aufgabenschwerpunkte sind:
• Betreuung der offenen Angebote in den Jugendeinrichtungen in der VG Fahner Höhe mit den dazugehörigen Ortschaften
• Angebote der offenen Jugendarbeit, Entwicklung und Durchführung von individuellen Aktivitäten, bei denen Kinder und Jugendliche ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung er fahren und soziale Prozesse gestalten können
• Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln
• Kooperation mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe
• Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung der unter schiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen
• Organisation von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung, Jugendschutz
Der Ilm-Kreis und der Landkreis Gotha gestalten die erfolgreiche wirt schaftliche Entwicklung ihrer Wirtschaftsregionen im Rahmen eines ge meinsamen Regionalmanagements seit 2018. Das diesbezüglich agierende Regionalmanagement unterstützt die Landkreise Ilm-Kreis und Gotha bei der Entwicklung und Gestaltung als gemeinsame Wirtschaftsregion, der Steuerung zugehöriger komplexer Entwicklungs prozesse sowie der Initiierung von Wirtschaftsförderprojekten. Handlungsgrundlage für das Regionalmanagement ist das bereits gemein sam erarbeitete „Regionalwirtschaftliche Entwicklungskonzept (RWEK)“. Die Bewilligung für das Projekt „Regionalmanagement der Region Landkreis Gotha/Ilm-Kreis“ unter der Dachmarke „Thüringer Bogen“ und damit zusammenhängend die ausgeschriebene Stelle als „Regionalmanager (m/w/d)“ wurde seitens des Freistaates Thüringen vorerst bis zum 31.07.2024 verlängert. Die Stelle kann bei nochmaliger Verlängerung des Projektes um weitere drei Jahre besetzt werden.
Folgende Aufgaben sind im Wesentlichen zu erfüllen:
• Koordinierende Gesamtverantwortung für die Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie gemäß RWEK
• Anleitung und Koordinierung des Teams von vier Mitarbeitern
• Erarbeitung von themenspezifischen Konzepten und Strategien im Bereich Wirtschaftsförderung (unter Einbeziehung aktueller Herausforderungen - demografischer Wandel, Infrastruktur, Nahversorgung, Mobilität, Daseinsfürsorge)
• Initiierung, Umsetzung und Umsetzungsbegleitung von Wirt schaftsförderprojekten im Rahmen eines zukünftigen Regionalbudgets
• Projekt- und Prozessmanagement (inkl. Berichtspflichten, Evaluierung und Monitoring)
• Zugehöriges Finanz- und Fördermittelmanagement (Regionalmanagement, Regionalbudget)
• Landkreisübergreifender Netzwerkaufbau und -pflege sowie Kommunikation mit regionalen Akteuren aus den Bereichen
Wirtschaft, Wissenschaft, Tourismus, Verwaltung und Politik
• Planung, Vorbereitung und Durchführung von Gremiensitzungen und Arbeitsgruppen
• Öffentlichkeitsarbeit
• Beratung von Projektträgern zu Fördermitteln und Vernetzung
Erwartet werden:
• Abgeschlossene Hochschulbildung in den Studienrichtungen Regionalentwicklung / Wirtschaftsförderung oder Stadt- und Raum plan ung, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts ingenieurwesen, Wirtschafts- und Sozialgeographie oder in vergleichbaren Fachrichtungen
• Nachweis von Kenntnissen im Bereich Projekt- und Regional management, insbesondere im Wirtschaftsförderbereich
• Nachweisbare Leitungs- und Führungstätigkeiten
• Kenntnisse im Fördermittelrecht (EU, Bund, Land) sowie im Vergaberecht (VOL, HOAI)
• Sicherer Umgang mit Präsentations- und Moderationstechniken sowie Erfahrungen bei der Moderation von regionalen Entwicklungsprozessen, Veranstaltungen und Gruppenarbeit
• Praktische Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
• Kenntnisse in der betriebswirtschaftlichen Budgetverwaltung und nachweisbare Tätigkeiten im Finanz- und Fördermittelmanagement
• Team-, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit
• Hohe Belastbarkeit, hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative
• Soziale Kompetenz, Organisationsgeschick und ausgeprägte Kommunikationsstärke
• Bereitschaft zur Tätigkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit
• Führerschein für PKW
• Fremdsprachenkenntnisse in Englisch (B2-Niveau)
Gotha I Mit einem Glas Sekt haben 17 Ehepaare aus dem Landkreis gemeinsam mit Landrat Onno Eckert angestoßen. Der Landrat hatte sie am 21. Oktober ins Au gustinerkloster nach Gotha eingeladen, um ihnen zum eisernen (65.) bzw. diamantenen (60.) Hochzeitstag zu gratulieren. Nach ei ner Führung durch das Augustinerkloster kamen die Ehepaare bei Kaffee und Kuchen miteinander ins Gespräch. Sie erzählten zum Beispiel, wie sie sich kennenlernten und was sie alles schon miteinander erlebt haben. „Was mir bei diesen Treffen immer wieder auffällt, ist das liebevolle Miteinan der. Dabei meine ich nicht nur die tollen Ge spräche an den Tischen, sondern auch die
Wünschenswert wären:
• Kenntnisse lokaler und regionaler Wirtschaftsstrukturen
Die Bezahlung erfolgt in der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders bevorzugt. Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Schulabschluss- und Ausbildungszeugnisse usw.) sind im verschlosse nen Umschlag mit der Aufschrift „Stellenausschreibung 2022/60“ bis zum 29.11.2022 an folgende Adresse zu richten:
Landratsamt Ilm-Kreis, Personalamt Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungs unterlagen verbleiben beim Ilm-Kreis und werden nur zurückge sandt, wenn den Unterlagen ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Unterlagen nicht be rücksichtigter Bewerber (m/w/d) werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für das Auswahl- und Stellenbesetzungsverfahren verwendet, für die Dauer des Verfahrens gespeichert und nach dessen Abschluss gelöscht. Nähere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten (Merkblatt) sind auf der Homepage des Ilm-Kreises unter www.ilm-kreis.de/merkblattpsa dargestellt.
gez. P. Enders Landrätin
Eheleute selbst“, sagt die Senio renbeauftragte im Landratsamt, Inge Daniel, die diese Veran staltungen organisiert. „Auch nach so vielen Jahren schauen sich die Ehepaare immer noch so verliebt und voller Respekt an. Das zu sehen, macht mich glücklich“.
Zu dem Treffen im Augustiner kloster wurden alle Ehepaare eingeladen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Septem ber ihren eisernen bzw. diaman tenen Hochzeitstag hatten. Die Paare, die zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezem
| Von den 17 Ehepaaren feierten fünf ihren eisernen und zwölf ihren diamantenen Hochzeitstag.
ber Jubiläum haben, bekommen eine Einla dung für Februar.
21.11. – 30.12.2022, Gotha
Historischer Weihnachtsmarkt
Ort: Gotha, Innenstadt • Eintritt: frei • Infos: www.gothaer-weihnachtsmarkt.de Duftende Mandeln, heißer Punsch, be sondere Leckereien, verführerische Geschenke-Stände und strahlende Kin deraugen sind zur Weihnachtszeit in der Gothaer Innenstadt wieder geplant. Der Weihnachtsmarkt findet auf dem sa nierten Hauptmarkt seine neue Heimat.
25.11. – 27.11.2022, Ohrdruf
Ohrdrufer Schlossweihnacht
Ort: Ohrdruf, Schloss Ehrenstein • Eintritt: frei • Infos: www.ohrdruf.de Von Freitag bis Sonntag erstrahlt das Schloss Ehrenstein im weihnachtlichen Glanz. Vereine, Händler und Künstler verbreiten weihnachtlichen Zauber und stimmen so auf die Adventszeit ein.
26.11 – 27.11.2022, Tambach-Dietharz Pyramidenanschieben & Weihnachtsmarkt
Ort: Tambach-Dietharz, Schützenplatz • Infos: www.tambach-dietharz.de Am 1. Adventswochenende findet in Tambach-Dietharz das traditionelle Py ramidenanschieben und der Weihnachts markt statt. Ge nau das richtige Wochen ende, um weihnachtlicher Musik bei einem leckeren Glühwein und einer ori ginalen Thüringer Bratwurst zu lauschen. Und auf dem Weihnach tsmarkt lässt sich das ein oder andere Geschenk für die Liebsten sicherlich finden.
Landkreis I Um angehenden Fach kräften berufliche Perspektiven im Thüringer Bogen aufzuzeigen, werden die Möglichkeiten und Ansprechpartner:innen der beiden Landkreise Gotha und Ilm-Kreis auf der Website des Thüringer Bogens auf gezeigt. Wer noch nicht weiß, in welche Richtung es berufliche gehen soll, entdeckt in kur zen Filmen zur Berufsorientierung vielleicht den richtigen Weg. Im YouTube-Kanal des Thüringer Bogens werden typische Berufs felder in der Region vorgestellt, um einen Einblick in die Ausbildung und Arbeitswelt zu erhalten. Wer einmal reinschnuppern möchte, kann in der regionalen Praktikums börse nach einem geeigneten Ferienjob oder Praktikum suchen. Informationen zu anstehenden Berufsmessen, Ausbildungs börsen und weiteren Veranstaltungen sind in einem Kalender gebündelt. Wer schon im Berufsleben steht und den Job wechseln möchte, kann sich in der regionalen Stel lenbörse nach attraktiven Jobangeboten in der Region umsehen. Weitere Infos unter: www.thueringer-bogen.de/perspektiven
Gotha I Ran ans runde Leder: Erneut rich ten der Kreisfußballausschuss Westthü ringen, der Kreissportbund und das Land ratsamt Gotha den Kinder-Soccer-Cup als Weihnachtsturnier im Hallenfußball aus. Gefördert wird das sportliche Ereignis auch von der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha. Bis zum 22. November können sich junge Teams aus Schul-, Vereins- und Freizeit mannschaften für den Ausscheid anmelden. Anpfiff ist am Samstag, 17. Dezember, um 9 Uhr für die AK 9-10 sowie 11-12 in der Sport halle des Gymnasiums Ernestinum in Gotha. Die AK 5-6 und 7-8 ermitteln ihre Besten ab ca. 14 Uhr.
In vier Altersklassen (5-6, 7-8, 9-10, 11-12 Jahre) treten die jungen Kicker als Jungen-, Mädchen- oder Mixed Teams auf drei Fel
dern an. Fünf Freunde oder Freundinnen sind dabei ein Team: Torwart, drei Feld spieler und ein Auswechselspieler bilden eine Mannschaft. Die jeweils besten vier Teams jeder Altersgruppe erhalten Pokale. Und weil der olympische Gedanke im Vor dergrund steht, erhalten alle Teilnehmer eine Medaille und ein Soccer-Trikot zum Mitnehmen.
Die Anmeldung ist online unter www.ksbgotha.de möglich. Alle eingehenden Mel dungen werden per E-Mail bestätigt. Rück fragen sind telefonisch bei Elke Baumbach (Telefon: 03621-214-628) möglich. Anmel deschluss ist am 22. November. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnahme bleibt wie in den vergangenen Jahren kostenfrei.
| So ganz konnte er seine Emotionen dann doch nicht verbergen, aber das ist auch kein Wunder: Nach 32 Jahren im Landratsamt Gotha, davon 28 Jahre als Leiter des Schulverwaltungsamtes, ist Jürgen Seiring
Weihnachtsdeko nähen Sa, 19.11.22, 10:00 – 13:15 Uhr
Ende Oktober in den Ruhestand verabschie det worden. Zwischen Kolleg:innen, Freund:innen und vielen weiteren Weggefährt:innen hat er seinen Abschied gefeiert und dabei auch seine Zeit im Landratsamt Revue passieren lassen. Als dann das Lied „Heute hier, morgen dort“ ein gespielt wurde, haben sich wohl viele der Anwesenden gedacht: eine bessere Musikauswahl hätte der ehemalige Amtsleiter nicht treffen können. Viele Projekte gleichzei tig in den Angriff nehmen, Mut zur Veränderung und vor allem auch der „jungen“ Generation eine Chance geben – dafür ist Jürgen Seiring bekannt. Wir wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute und freuen uns, mit Nico Kleinert-Friedemann einen würdigen Nachfolger gefunden zu haben.
Politik – Gesellschaft – Umwelt
Fachbereichsleitung: Uwe Schmidt (03621 214 604) / u.schmidt@kreis-gth.de Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Mi, 23.11.22, 18:00 – 20:15 Uhr Betreuungsverfügung
Selbstversorgung mit Brot Do, 24.11.22, 17:00 – 19:15 Uhr
Kleidung – soziale Nachhaltigkeit Sa, 10.12.22, 09:00 – 14:15 Uhr
Kultur und Gestalten
Fachbereichsleitung: Uwe Schmidt (03621 214 604) / u.schmidt@kreis-gth.de Warum und wie fotografieren wir? ab Fr, 18.11.22, 17:30 – 20:45 Uhr
Fröbelsterne
Fr, 25.11.22, 17:00 – 19:15 Uhr oder Mi, 30.11.22, 17:00 – 19:15 Uhr
Handgefertigte Geschenke Sa, 10.12.22, 15:00 – 18:15 Uhr
Stricken für Anfänger*innen Mi, 14.12.22. 17:00 – 20:15 Uhr
Gesundheitsbildung
Fachbereichsleitung: Heike Strumpf (03621 214-609) / h.strumpf@kreis-gth.de Antivirale Heilpflanzen bei Erkältungen Sa, 19.11.22, 09:30 – 12:00 Uhr
Arbeit – Beruf – EDV
Fachbereichsleitung: Uwe Schmidt (03621 214-604) / u.schmidt@kreis-gth.de Digitale Fotos – wie behalte ich den Überblick?
Fr, 02.12.22, 14:00 – 17:15 Uhr
Was geht mit dem Windows-PC noch so alles?
Fr, 02.12.22, 17:30 – 20:45 Uhr
Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwort lich für den amtli chen und nichtamtlichen Teil: Landrat Onno Eckert | Redaktion : Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400, E-Mail: presse stelle@ kreis-gth.de | Fotos: L. Ebhardt (S. 1), LRA | Gesamt pro duktion : MSB Verlags-, Vertriebs- und Werbe GmbH & Co. KG, Oststraße 51a, 99867 Gotha, Tel. 03621/211900, E-Mail verlag@oscar-amfreitag.de | Vertrieb: MSB VVW GmbH & Co. KG, Werbeverteilung Blitz, Oststr. 51a, 99867 Gotha, Tel. 03621/21190-10 | Druck: ORD GmbH, Alsfeld | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte d. Landkreises Gotha. Der Abonnement preis beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbe zug: 0,51 € (bei Abholung). Das nächs te Amtsblatt des Land kreises Gotha erscheint vo raus sichtlich am 01.12.2022.