Amtsblatt des Landkreises Gotha Nr. 2/2023 vom 16. Februar 2023

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AMTSBLATT

Ausgabe vom 16. Februar 2023 | 32. Jahrgang | Nr. 2

Fischerprüfung: Die nächste Fischerprüfung nimmt die Untere Fischereibehörde angehenden Anglern am Freitag, 5. Mai, 14.30 Uhr und 16 Uhr im Landratsamt Gotha, 18.-MärzStraße 50, Beratungsraum 247, ab. Wer sich dem Test stellen will, muss das spätestens vier Wochen vorab im Landratsamt beantragen, eine erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungslehrgang dokumentieren und die Prüfungsgebühr von 35 Euro vorab im Amt entrichten. Alle Zugelassenen erhalten eine schriftliche Benachrichtigung.

| Die Leiterin der Kreisvolkshochschule, Heike Strumpf, stellt im Landratsamt das Programm für das kommende Frühjahrssemester vor.

Kreisvolkshochschule startet ins neue Semester

Mehr als 120 Einzelveranstaltungen und Kurse angeboten

Gotha I Neue Sprachen lernen, Kleider für die eigenen Kinder nähen oder ein Digeridoo selbst bauen und lernen, damit zu spielen – das und vieles mehr bietet die Kreisvolkshochschule Gotha im Frühjahrssemester 2023. Im neuen Programmheft sind über 120 Kurse und Einzelveranstaltungen zu finden, für die sich Interessierte jetzt anmelden können. Angebote aus insgesamt sieben Fachbereichen stehen zur Auswahl. Dazu gehören neben der Gesundheitsbildung und dem VHS-Sprachenland zum Beispiel auch KulturGestalten-Freizeit und Arbeit-Beruf-EDV.

Wer sich beruflich weiterbilden will, kann im Frühjahrssemester einen der vielen Xpert Business-Kurse belegen und dabei sogar anerkannte Abschlüsse als Buchhalter:in, Fachkraft oder Manager:in Betriebswirt erlangen. Darüber hinaus werden auch Kurse rund um die Themen Homepage, MS-Office sowie Projektmanagement angeboten.

Auch wer auf der Suche nach neuen Hobbys und Freizeitmöglichkeiten ist, kommt im neuen Semester auf seine Kosten – egal ob beim

Pilates, beim Schnitzen im skandinavischen Stil oder im Bob-Ross-Malkurs. Das Frühjahrssemester liefert auch Antworten auf Alltags- und Verbraucherfragen. So bietet die Kreisvolkshochschule Veranstaltungen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung oder auch zur Einkommensteuererklärung an.

Eine Übersicht über alle Kurse und Einzelveranstaltungen gibt es digital unter https://www.kvhs-gotha.de. Die Anmeldung läuft ebenfalls über die Website der Kreisvolkshochschule sowie postalisch, telefonisch oder per E-Mail. Informationen dazu finden Interessierte auch in den 1500 Programmheften, die im Landkreis verteilt worden sind – unter anderem im Landratsamt. Während der zweiwöchigen Anmeldezeit beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisvolkshochschule gerne. Interessierte können unter der 03621 214 603 anrufen oder eine E-Mail an vhs@kreis-gth.de schreiben und dabei auch einen persönlichen Gesprächstermin am neuen Standort der Verwaltung in der Waltershäuser Str. 136 in Gotha vereinbaren.

Pendler- und Rückkehrertag: Sie möchten nicht nur im Landkreis Gotha wohnen, sondern auch arbeiten? Dann melden Sie sich beim Pendler- und Rückkehrertag der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnen (ThAFF) am Samstag, 25. Februar, von 10 bis 14 Uhr an. Pendler:innen, Rückkehrer:innen und auch Zuwander:innen bekommen hier nützliche Tipps in Sachen Bewerbung und Jobsuche, können sich über den Arbeitsmarkt in der Region sowie konkrete berufliche Perspektiven informieren. Mehr Informationen gibt es im Web unter thaff-thueringen.de.

Trödelmarkt: Am Samstag, 15. April, wird in der Gothaer Innenstadt von 10 bis 15 Uhr wieder fleißig getrödelt. Zum Frühlingsauftakt verwandelt sich der Neumarkt in einen Ort voller Raritäten und schöner Sammlerstücke. Bis zum 31. März sucht die KulTourStadt Gotha GmbH noch interessierte Teilnehmer, die den Besuchern ihre Schätze präsentieren möchten. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Vereine sind auf dem Trödelmarkt herzlich willkommen. Die Standplatz-Gebühren liegen bei 15 Euro für 3x3 Meter und 30 Euro für 6x3 Meter. Das Anmeldeformular ist im Geschäft „Gotha adelt – Tourist-Information & Shop“ am Hauptmarkt 40 sowie online unter www.troedelmarkt-gotha.de erhältlich.

Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises S. 2 Regelungen zum Übertritt an Regelschulen und Gymnasien S. 3 Bekanntmachungen der WAZV S. 5 Nichtamtlicher Teil Stellenausschreibungen S. 12 Verkauf von Maschinen und Geräten S. 20 Sprechtag des Bürgerbeauftragten S. 22 Petitionsausschuss in Gotha S. 23 Schutzkonzept in der Kindertagespflege S. 24
www.landkreis-gotha.de

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Landkreises Gotha für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt der Landkreis Gotha folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 188.187.000 € im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.238.200 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen des Landkreises sind nicht vorgesehen.

Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebs Kommunaler Abfallservice sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird für den Landkreis auf 3.320.000 € festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Kommunaler Abfallservice werden nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der nach § 25 und § 28 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

b) Schulumlage auf 4,41 vom Hundert der Umlagegrundlagen.

(4) Die Städte Gotha und Waltershausen zahlen keine Umlagen für Grund- bzw. Regelschulen.

(5) Die Umlagen sind mit je einem Zwölftel des Jahresbetrages am 25. des jeweiligen Monats fällig.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000.000 € festgesetzt.

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebs Kommunaler Abfallservice werden nicht beansprucht.

§ 6

(1) Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Landkreis Gotha (Siegel) Gotha, den 31.01.2023 gez. Eckert Landrat

* vorläufige Umlagegrundlagen lt. Thüringer Landesamt für Statistik vom 06.05.2022 (Gebietsstand 01.01.2022)

Beschluss­ und Genehmigungsvermerk

1. Mit Beschluss Nr. 55/2022 hat der Kreistag Gotha am 7. Dezember 2022 die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen für das Jahr 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen.

(2) Die Umlagen werden in Vom Hundert-Sätzen aus nachstehenden, vom Thüringer Landesamt für Statistik festgestellten Umlagegrundlagen nach § 25 (4)* ThürFAG bemessen:

2. Mit Beschluss Nr. 56/2022 hat der Kreistag in derselben Sitzung den Finanzplan und das ihm zugrunde liegende Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 bis 2026 beschlossen.

3. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 5. Januar 2023, Az. 5090-240-1512/53, festgestellt, dass die Haushaltssatzung des Landkreises Gotha für das Haushaltsjahr 2023 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält. Die Haushaltssatzung darf gemäß §§ 21 Abs. 3 S. 3, 57 Abs. 3 S. 2, 114 und 118 Abs. 2 ThürKO mit Zugang des Schreibens vom 26.01.2023 ausgefertigt und vorzeitig öffentlich bekanntgemacht werden.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 17.02.2023 bis 03.03.2023 während der üblichen Dienststunden im Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, an der Infothek öffentlich aus.

Darüber hinaus besteht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 während der üblichen Dienststunden in der Kämmerei des Landratsamtes Gotha, 18.-März-Straße 50, die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Haushaltsplan.

(3) Die Hebesätze für die Umlagen werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

gez. Eckert Gotha, den 02.02.2023 Landrat

Amtlicher Teil | 16. Februar 2023 2 Bekanntmachungen
a) Kreisumlage auf 52.934.000 € b) Schulumlage auf 3.602.200 €
Grundsteuer A 779.480,65 € Grundsteuer B 13.015.191,63 € Gewerbesteuer (abzüglich Gewerbesteuerumlage) 38.626.242,17 € Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 41.578.793,77 € Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 11.058.292,53 € Gewerbesteuerausgleichsbeträge 5.393.863,68 € Steuerstabilisierungszuweisung 1.543.858,93 € Leistungen zum Ausgleich besonderer Härten 9.372,15 € Steuerkraftmesszahl nach § 10 ThürFAG 112.005.095,52 € Schlüsselzuweisungen der Gemeinden 37.241.486,41 € des Kreises nach § 11 ThürFAG abzüglich Finanzausgleichsumlage 853.521,00 € nach § 29 ThürFAG Umlagekraft aller Gemeinden des Kreises 148.393.060,93 € darunter: Umlagekraft der Gemeinden ohne Schulträgerschaft 81.624.357,47 €
a) Kreisumlage auf 35,67 vom Hundert

Bekanntmachung

über die Höhe der Benutzungsentgelte für die Notfallrettung und den Krankentransport im Rettungsdienstbereich Landkreis Gotha

Nach § 22 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes gelten die zwischen dem Aufgabenträger und den Durchführenden einerseits und den Kostenträgern andererseits vereinbarten Benutzungsentgelte für alle Benutzer des Rettungsdienstes.

Das Benutzungsentgelt beträgt einschließlich der Leitstellengebühr, der Kosten des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst sowie der Einsatzvergütung für den Leitenden Notarzt und den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 für

Bekanntmachung der Anmeldetermine für die Regelschule

Die verbindliche Anmeldung für die Regelschulen für das Schuljahr 2023/2024 erfolgt in der Zeit vom 13. März bis 18. März 2023 Montag bis Freitag

14:00 bis 17:00 Uhr und Samstag nach vorheriger telefonischer Anmeldung

Die jeweilige Erstwunsch-Schule ist zeitnah telefonisch zu kontaktieren um einen persönlichen Anmeldetermin zu vereinbaren bzw. sich über die Möglichkeit der Anmeldung zu informieren.

Zu dem persönlichen Termin sind folgende Unterlagen mit in die Schule zu bringen:

– Anmeldekarte im Original,

gez.

Ungültigkeitserklärung von Dienstsiegeln

Das Landratsamt Gotha meldet den Verlust von zwei Dienstsiegeln, mit einem Durchmesser von 30 mm und 20 mm, durch Diebstahl.

Die Siegel zeigen in der Mitte das Wappen des Freistaates Thüringen mit der Umschrift:

Thüringen Staatliches regionales Förderzentrum Gotha LucasCranach-Schule.

Die vorgenannten Dienstsiegel werden mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt.

gez. Eckert Gotha, den 19.01.2023 Landrat

Amtliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am Donnerstag, den 02.03.2023 um 17:00 Uhr im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha, Raum 247, statt.

Tagesordnung:

TOP 1: Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses

TOP 2: Bestätigung der Niederschrift der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.11.2022

TOP 3: Schulsozialarbeit an Schulen des Landkreises Gotha –Umsetzung der fachlichen Empfehlungen des Landes Thüringen zur Schulsozialarbeit vom März 2022 am Beispiel des Regionalen Förderzentrums Gotha „LucasCranach-Schule“

TOP 4: Information zum Stand der Fortschreibung des Gesamtplanes der Jugendhilfe im Landkreis Gotha

TOP 5: Information aus der Verwaltung

TOP 6: Anfragen und Sonstiges

gez. Eckert gez. Grensemann Landrat Ausschussvorsitzende

– ausgefülltes Schulanmeldungsformular einschließlich der Anlage mit den Hinweisen zum Verfahren bei beschränkter Aufnahmekapazität (zu finden auf der Homepage der Schule oder telefonisch zu erfragen),

– ggf. sonderpädagogisches Gutachten (in Kopie)

– ggf. die Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie)

Sie erhalten von der weiterführenden Schule sodann einen Anmeldenachweis in Form eines Schriftstückes. Dieser Anmeldenachweis ist bis spätestens zum 31.03.2023 in der Grundschule abzugeben.

Eine Übersicht, welche Regelschulen im Landkreis Gotha Anmeldungen entgegennehmen, erhalten Sie über die aktuelle Grundschule Ihres Kindes als Anlage zum „Informationsschreiben zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2023/2024“.

Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegungen des Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch der Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes in der entsprechenden Schule. Mit der Anmeldung wird noch kein Schulverhältnis begründet.

Beförderungskosten für die Beförderung zur ausgewählten Schule werden nach den Festlegungen des jeweiligen gültigen Schulnetzplanes (bisherige gültige Einzugsbereiche) durch den Schulträger erstattet. Entstehen durch die freie Schulwahl zusätzliche Kosten, so sind diese durch die Sorgeberechtigten zu tragen. Eine Orientierung bildet das Fahrplanangebot des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Nähere Informationen zu den Regelungen sind in den Schulen oder im Staatlichen Schulamt Westthüringen (Tel.-Nr. 0361/ 57 34 15 –100) erhältlich.

gez. Nico Kleinert Friedemann gez. Wolfram Abbé Landratsamt Gotha Staatliches Schulamt Amtsleiter Westthüringen

Amt für Bildung, Schulen, Amtsleiter

Sport und Kultur

Amtlicher Teil | 16. Februar 2023 3 Bekanntmachungen
den Rettungstransportwagen (RTW) 397,48 € das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 247,96 € den Krankentransportwagen (KTW) 167,48 €.
Eckert Gotha, 02.03.2023
Landrat

Regelung zum Übertritt

in das allgemeinbildende Gymnasium, die Kooperative Gesamtschule, die Gemeinschaftsschule, das berufliche Gymnasium und das Spezialgymnasium für Sprachen für den Landkreis Gotha zum Schuljahr 2023/2024

Für das Schuljahr 2023/2024 ist im Thüringer Schulgesetz und der Thüringer Schulordnung der Übertritt an die allgemeinbildenden Gymnasien, Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen, Spezialgymnasien sowie in das berufliche Gymnasium geregelt.

Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt sind, nach der

• Klassenstufe 4 der Grundschule,

• nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule bzw. Förderschule mit Regelschulteil,

• nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Thüringer Gemeinschaftsschule

in das allgemeinbildende Gymnasium, die Gesamtschule oder die Gemeinschaftsschule übertreten; nach Klassenstufe 10 außer ins allgemeinbildende auch ins berufliche Gymnasium und die Gesamtschule.

Weiterhin können Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufe 4 und erfolgreicher Teilnahme der Aufnahmeprüfung an das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen Salzmannschule in Schnepfenthal übertreten.

Für Schüler der 10. Klassen der Regelschule mit Realschulabschluss können an Gymnasien gesonderte Klassen eingerichtet werden, um einen unterschiedlichen Leistungsstand auszugleichen. Diese Klassen (11 S) werden nach einer gesonderten Stundentafel unterrichtet. Im Landkreis Gotha ist für das Schuljahr 2023/2024 die Einrichtung einer solchen Klasse 11 S an der Staatlichen Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst“ in Gotha vorgesehen. Somit erfolgt die Anmeldung von Schülern, welche nach der 10. Klasse der Regelschule ans Gymnasium übertreten wollen, in der Regel an der Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst“ in Gotha.

Das Übertrittsverfahren wird für den Landkreis Gotha wie folgt festgelegt:

1. Die Anmeldung für das Gymnasium/berufliche Gymnasium, die Kooperative Gesamtschule in Gotha (Regelschulzweig und Gymnasialzweig), die Gemeinschaftsschule und für die Aufnahmeprüfung erfolgt nur in der Woche vom 13. März bis 18. März 2023 Montag bis Freitag 14:00 bis 17:00 Uhr und Samstag nach vorheriger telefonischer Anmeldung

Die jeweilige Erstwunsch­Schule ist zeitnah telefonisch zu kontaktieren um einen persönlichen Anmeldetermin zu vereinbaren bzw. sich über die Möglichkeit der Anmeldung zu informieren.

Eine Übersicht, welche Gymnasien / KGS / Gemeinschaftsschulen im Landkreis Gotha Anmeldungen entgegennehmen, erhalten Sie über die aktuelle Grundschule Ihres Kindes als Anlage zum „Informationsschreiben zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2023/2024“ oder, bei einem Wechsel aus einer weiterführenden Schule, von der abgebenden Schule bzw. auch über das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur im Landkreis Gotha (03621 / 214 622). Für den Übertritt nach Klassenstufe 10 besteht auch die

Möglichkeit zur Anmeldung am Beruflichen Gymnasium Gotha, Staatliches Berufsschulzentrum „Gotha West“ Tel.: 03621 / 701949

99867 Gotha, Inselsbergstraße 59

Das berufliche Gymnasium des Staatlichen Berufsschulzentrums „Gotha-West“ bietet Fachrichtungen mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik an. Schüler, die den Schwerpunkt Technik wählen können sich zwischen Metalltechnik und Elektrotechnik entscheiden. Abschluss ist in beiden Fachrichtungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Nähere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie direkt über das berufliche Gymnasium bzw. im Internet unter https://sbz-gotha-west.de/ .

2. Für das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen Salzmannschule Schnepfenthal

Tel.: 03622­9130

99880 Schnepfenthal, Klostermühlenweg 2 – 8 gilt Folgendes:

Die Schule nimmt in der Zeit vom 20. Februar bis 25. Februar 2023

Aufnahmeanträge für den Übertritt in Klasse 5 und Aufnahmeanträge für den Übertritt in Klasse 8 - aus einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer Gesamt- und/oder Gemeinschaftsschule mit einer Empfehlung für den gymnasialen Bildungsgang entgegen. Weitere Informationen und die Anmeldeformulare erhalten Sie über die Homepage der Salzmannschule https://www.salzmannschule.de/ .

An der Salzmannschule Schnepfenthal liegt der Aufnahme außerdem ein Auswahlverfahren zugrunde. Dies wird am 25. März 2023 für die zukünftige Klassenstufe 5 und am 22. April 2023 für die zukünftige Klassenstufe 8 stattfinden. Eine zusätzliche Anmeldung an einem allgemeinbildenden Gymnasium im oben genannten Zeitraum ist deshalb zu empfehlen.

3. Bei der Anmeldung an allen weiterführenden Schulen sind von den Sorgeberechtigten folgende Unterlagen zum dem persönlichen Termin mit in die Schule zu bringen:

– Anmeldkarte im Original (soweit der Übertritt aus einer Grundschule erfolgt),

– ausgefülltes Schulanmeldungsformular, einschließlich der Anlage mit den Hinweisen zum Verfahren bei beschränkter Aufnahmekapazität (zu finden auf der Homepage der Schule oder telefonisch zu erfragen),

– das Halbjahreszeugnis des Schuljahres 2022/2023 im Original, wenn Sie Ihr Kind an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule anmelden möchten

– die Schullaufbahnempfehlung im Original (soweit erforderlich)

– ggf. sonderpädagogisches Gutachten (in Kopie)

– ggf. die Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie)

4. Sollten bei einem Wechsel nach Klassenstufe 4 weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt noch eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums vorliegen, so muss ein Antrag auf eine Aufnahmeprüfung an der abgebenden Grundschule gestellt werden.

5. Sollten bei einem Wechsel aus einer weiterführenden Schule weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt noch eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums vorliegen, so muss ein Antrag auf eine Aufnahmeprüfung am Gymnasium Ihrer Wahl gestellt werden.

Amtlicher Teil | 16. Februar 2023 Bekanntmachungen
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6. Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft, die keine staatliche Anerkennung haben, müssen auch bei eventuell vorhandener Notenvoraussetzung an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen.

7. Bei der Anmeldung und der Auswahl der Gymnasien empfehlen wir den Sorgeberechtigten, die bevorzugten Einzugsbereiche des Schulträgers und die Beförderungslinien des ÖPNV zu berücksichtigen. Diese Empfehlung trifft nicht für das berufliche Gymnasium sowie die Klasse 11 S zu.

8. Von der Anmeldung ist kein verbindlicher Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Gymnasium abzuleiten. Aus Kapazitätsgründen sind nachträgliche Umsetzungen möglich und zulässig. Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegung der Schulträger im gültigen Schulnetzplan bestimmt.

Nähere Informationen zu den Regelungen sind in den Schulen oder im Staatlichen Schulamt Westthüringen (Tel.-Nr. 0361/ 57 34 15100) erhältlich.

gez. Nico Kleinert Friedemann gez. Wolfram Abbé Landratsamt Gotha Staatliches Schulamt Amtsleiter Westthüringen Amt für Bildung, Schulen, Amtsleiter Sport und Kultur

Öffentliche Bekanntmachung

Am Mittwoch, den 15. März 2023 um 13:00 Uhr findet im „Volkspark­Stadion Gotha“ die 64. Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

3. Bestätigung und Ergänzungen zur Tagesordnung

4. Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 12.10.2022

5. Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Entlastung des Verbandsvorsitzenden

6. Einbringung der Jahresrechnung 2022 und Beschlussfassung zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt

7. Informationen der Geschäftsstelle

Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

gez. Kreuch Gotha, den 20.02.2023 Verbandsvorsitzender

WAZV Mittleres Nessetal Öffentliche Bekanntmachung

zu Investitionen gemäß § 13 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)

Der Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal plant für das Jahr 2023 den Neubau von Abwasseranlagen in folgenden Bereichen des Verbandsgebietes:

1. Hörselberg ­ Hainich, OT Reichenbach, Neubau Mischwasserbehandlung

2. Hörselberg­Hainich, OT Behringen, Karl­August­ZeunerStraße (vormals Ziegeleistraße), Neubau Stauraumkanal

3. Hörselberg­Hainich, Neubau Überleitungsdruckleitung Reichenbach und Tüngeda

4. Hörselberg­Hainich, OT Tüngeda, Neubau Mischwasserbehandlung und Vorbereitung Anschluss an Überleitungsdruckleitung

Für diese Investitionen werden Entwässerungsbeiträge auf der Grundlage des ThürKAG sowie der Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Mittleres Nessetal in der geltenden Fassung erhoben.

Die Planungsunterlagen können nach vorheriger Terminabsprache beim Wasser- und Abwasserzweckverband Mittleres Nessetal Am Arzbach 2, 99869 Sonneborn Tel.: 036254 / 8656-0 im Zeitraum vom 06.03.2023 bis 17.03.2023 nach vorheriger telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.

gez. Eva-Marie Schuchardt Verbandsvorsitzende

1. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung

„Schilfwasser­Leina“ Trinkwasser / Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2023

Auf Grund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) (GVBl. 1992, Nr.14, S. 232) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15.07.1993 (GVBl. S. 432) in der jeweils gültigen Fassung hat der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser – Leina“ mit Beschluss-Nr. 05-11-VV-2022 in seiner Verbandsversammlung am 07.11.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 für die Bereiche Wasser und Abwasser wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich:

*Rundungsdifferenz +-1€

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Bereich Abwasser i. H. v. 397,5 T € und im Bereich Trinkwasser i. H. v. 175 T € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind für 2023 nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 820.000 €, davon 290.000 € für Wasser und 530.000 € für Abwasser, festgesetzt.

§ 5

Aus dem Wirtschaftsplan 2023 ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltspläne der Mitgliedsgemeinden / Straßenbaulastträger:

Kostenbeteiligung für die Herstellung der gemeinsam genutzten Anlagen zur Straßenentwässerung: 0 €

Amtlicher Teil | 16. Februar 2023 Bekanntmachungen
5 1. im Erfolgsplan Wasser Abwasser Gesamt die Erträge 1.769.889 € 3.223.030 € 4.992.919 € die Aufwendungen -1.630.502 € -2.868.716 € -4.499.218 € der Jahresgewinn/verlust 139.387 € 354.314 € * 493.701 € 2. im Vermögensplan Wasser Abwasser Gesamt die Einnahmen 829.071 € 2.817.793 € 3.646.864 € die Ausgaben 829.071 € 2.817.793 € 3.646.864 €

Verbandsumlage für den kommunalen Anteil an Betriebskosten der Straßenoberflächenentwässerung:

€ Darunter von den Mitgliedsgemeinden:

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Klöppel Siegel Friedrichroda, den 06.02.2023 Verbandsvorsitzender

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wird hiermit bekanntgemacht.

I. Beschluss­ und Genehmigungsvermerk

1. Mit Beschluss - Nr. 05-11-VV-2022 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ am 07.11.2022 die Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

2. Das Landratsamt Gotha – Der Landrat – hat mit Schreiben vom 02.02.2023 die Haushaltssatzung 2023 genehmigt.

Der Vollzug der Bekanntmachung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

II.

Auslegungshinweise

Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ für das Jahr 2023 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 57 Abs. 3 der ThürKO in der Zeit vom 20.02.2023 – 17.03.2023

in der Verwaltung des Zweckverbandes „Schilfwasser-Leina“, Untere Bachstraße 12 in 99894 Friedrichroda, im Zimmer 302 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird die Haushaltssatzung während der allgemeinen Dienststunden von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Zimmer 302 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

gez. Klöppel Friedrichroda, den 08.02.2023 Verbandsvorsitzende

2. Änderung der Satzung

für die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser­Leina“

Auf Grund des § 19 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBI. Nr.23 S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. Nr. 2 S. 41), i. V. m. §§ 20, 23 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 11.06.1992 (GVBI. Nr. 14 S.232), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBI. Nr. 8 S. 290) i. V. m. §§ 2, 12 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 09.08.1991 (GVBI. Nr. 17 S. 329), in der jeweils gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser- Leina“ am 07.11.2022 mit Beschluss-Nr. 11-11-VV-2022 die folgende Satzungsänderung beschlossen:

§ 1 Änderung der Satzung

Die Satzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung

„Schilfwasser- Leina“ vom 10.11.2015, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 26.11.2015, wird wie folgt geändert:

1. § 4 („Gebührensatz“) wird wie folgt neu gefasst:

Der Gebührensatz beträgt für Bundes-, Landes- und Kreis- und kommunale Straßen pro Quadratmeter angeschlossene Fläche und Jahr 0,74 €

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. gez. Klöppel Siegel Friedrichroda, 06.02.2023 Verbandsvorsitzender

Beschluss­ und Genehmigungsvermerk:

1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ hat mit Beschluss der Verbandsversammlung Nr. 11-11-VV-2022 am 07.11.2022 die 2. Änderung der Satzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Einleitung von Oberflächenwasser von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser- Leina“ beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha am 10.11.2022 angezeigt.

2. Mit Schreiben vom 01.02.2023 hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß § 23 Abs. 1 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung den Eingang der oben genannten Satzung bestätigt.

3. Die Satzung kann entsprechend § 23 Abs. 1 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht werden.

Neufassung der Beitrags

und Gebühren satzung zur Entwässerungssatzung (BGS­EWS) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser – Leina“

Auf Grund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO, GVBl. 1991 Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), der §§ 2, 7, 7b, 10, 12, 14 und 21a (4) des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG, GVBl. 2000 S. 301) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 und der §§ 17 und 20 (2) des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBI. 1992 S. 232), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. 2001 Nr. 8 S. 290), in der jeweils gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ am 07.11.2022 die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSEWS) des Zweckverbandes geändert und mit Beschluss-Nr. 09-11VV-2022 wie folgt neu beschlossen:

§ 1

Abgabenerhebung

1. Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung/ Anschaffung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Herstellungsbeiträge/Anschaffungsbeiträge),

Amtlicher Teil | 16. Februar 2023
Bekanntmachungen
Landgemeinde Georgenthal 160.137
Stadt Friedrichroda 256.234
416.371
6

2. Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Grundgebühren, Einleitungsgebühren und Beseitigungsgebühren),

3. Kosten für Grundstücksanschlüsse, soweit sie nicht Teil der öffentlichen Entwässerungseinrichtung sind.

§ 2 Beitragstatbestand

Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare sowie für solche Grundstücke erhoben, auf denen Abwasser anfällt, wenn für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die leitungsgebundene Entwässerungsanlage mit öffentlicher Zentralkläranlage (Vollanschluss) besteht. Ein Beitrag wird auch für Grundstücke erhoben, die an die leitungsgebundene Entwässerungsanlage mit öffentlicher Zentralkläranlage (Vollanschluss) tatsächlich angeschlossen sind oder die aufgrund einer Sondervereinbarung nach § 7 EWS an eine öffentliche Zentralkläranlage angeschlossen werden.

§ 3

Entstehen der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht entsteht im Falle

1. des § 2 Satz 1, sobald das Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden kann,

2. des § 2 Satz 2, 1. Alternative, sobald das Grundstück an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen ist,

3. des § 2 Satz 2, 2. Alternative, mit Abschluss der Sondervereinbarung. Abweichend von Satz 1 entsteht die sachliche Beitragspflicht

1. für unbebaute Grundstücke, sobald und soweit das Grundstück bebaut und tatsächlich angeschlossen wird,

2. für bebaute Grundstücke in Höhe der Differenz, die sich aus tatsächlicher und zulässiger Bebauung ergibt, erst soweit und sobald die tatsächliche Bebauung erweitert wird,

3. für bebaute Grundstücke nicht, soweit und solange das Grundstück die durchschnittliche Grundstücksfläche im Verteilungsgebiet der Einrichtung des Aufgabenträgers um mehr als 30 vom Hundert (Grenzwert) übersteigt.

a) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke, die vorwiegend dem Wohnen dienen und bis zu 2 Wohneinheiten/Nutzungseinheiten haben, beträgt 645 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 839 m².

b) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke, die vorwiegend dem Wohnen dienen und 3 bis 11 Wohneinheiten/Nutzungseinheiten haben, beträgt 799 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 1.039 m².

c) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke, die dem Wohnen dienen und mehr als 11 Wohneinheiten haben, beträgt 1.793 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 2.331 m².

d) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Gewerbegrundstücke beträgt 1.625 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 2.113 m².

e) Die Grundstücksfläche für den Campingplatz „Paulfeldteich“ beträgt 73.419 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 95.445 m²

f) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke mit Pflegeheimen beträgt 2.075 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 2.697 m².

g) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Hotelgrundstücke beträgt 4.237 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 5.508 m².

h) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke mit öffentlichen Einrichtungen beträgt 1.378 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 1.791 m².

i) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Kirchengrundstücke beträgt 1.094 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 1.422 m².

j) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke

mit kirchlichen Einrichtungen beträgt 2.294 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 2.983 m².

k) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke mit Sportstätten beträgt 840 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 1.093 m²

l) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke mit Freibädern beträgt 9.511 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 12.364 m².

m) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke mit Schulen/Turnhallen beträgt 7.851 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 10.206 m².

n) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke mit Kindergärten/Kinderkrippe beträgt 1.440 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 1.872 m².

o) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke mit Bahnhöfen beträgt 4.589 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 5.965 m².

p) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke, die der Beherbergung dienen, beträgt 3.074 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 3.996 m².

q) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für sonstige Grundstücke beträgt 720 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von 936 m².

Ziffer 3 gilt nicht für die tatsächlich bebaute Fläche.

Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.

Definition Wohneinheit: Eine Wohneinheit sind zusammenhängende Räume zur dauerhaften, hauptsächlichen Wohnnutzung, die durch eine eigene Wohnungseingangstür, bei Einfamilienhäusern durch die Hauseingangstür abgegrenzt sind.

§ 4 Beitragspflichtiger

(1) Beitragspflichtiger ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts i. S. d. Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) ist.

(2) Soweit der Beitragspflichtige der Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines Grundstückes ist und dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist oder sonst die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, so ist derjenige beitragspflichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht der Besitzer des betroffenen Grundstückes ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet.

(3) Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldner, bei Wohnungsund Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

§ 5 Beitragsmaßstab

(1) Der Beitrag wird nach der gewichteten Grundstücksfläche (Produkt aus Grundstücksfläche und dem Nutzungsfaktor) berechnet.

(2) Als Grundstücksfläche gilt:

a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplanes die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist,

b) bei Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes,

aa) die gänzlich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen, grundsätzlich die gesamte Fläche des Buchgrundstückes,

Amtlicher Teil | 16. Februar 2023 Bekanntmachungen 7

bb) die sich vom Innenbereich über die Grenzen des Bebauungszusammenhanges hinaus in den Außenbereich erstrecken,

1. soweit sie an eine Erschließungsanlage angrenzen, die Fläche zwischen der gemeinsamen Grenze der Grundstücke mit der Erschließungsanlage und einer der ortsüblichen Bebauung entsprechenden Grundstückstiefe (Tiefenbegrenzung); Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Diese beträgt in den Mitgliedsgemeinden außer, in Friedrichroda OT Finsterbergen, einheitlich 35 m. In Friedrichroda OT Finsterbergen beträgt diese 45 m.

2. soweit sie nicht an eine Erschließungsanlage angrenzen, die Fläche zwischen der Grundstücksgrenze, die der Erschließungsanlage zugewandt ist und einer ortsüblichen Bebauung entsprechenden Grundstückstiefe (Tiefenbegrenzung). Diese beträgt in den Mitgliedsgemeinden, außer in Friedrichroda OT Finsterbergen, einheitlich 35 m. In Friedrichroda OT Finsterbergen beträgt diese 45 m.

Überschreitet die beitragsrechtlich relevante Nutzung die Abstände nach den Ziffern 1. und 2., so fällt die Linie zusammen mit der hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.

c) bei bebauten Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) die Grundfläche der an die Abwasseranlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2; höchstens jedoch die tatsächliche Grundstücksfläche. Die ermittelte Fläche wird diesen Baulichkeiten dergestalt zugeordnet, dass ihre Grenzen jeweils im gleichen Abstand von den Außenwänden der Baulichkeiten verlaufen. Bei einer Überschreitung der Grundstücksgrenze durch diese Zuordnung erfolgt eine gleichmäßige Flächenergänzung auf dem Grundstück.

d) bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz oder Friedhof festgelegt ist oder die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Grundfläche der an die Abwasseranlage angeschlossenen Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2; höchstens jedoch die tatsächliche Grundstücksfläche; Absatz 2 c Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

e) bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) für die durch die Planfeststellung eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist (z. B. Abfalldeponie), die Fläche des Grundstückes, auf die sich die Planfeststellung bezieht.

f) bei Grundstücken, die als Campingplatz und Freibad genutzt werden, wird in allen Gebieten die tatsächliche Grundstücksfläche zugrunde gelegt.

g) bei Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches einer Außenbereichssatzung (§35 Abs.6 BauGB) finden die Regelungen zur Flächenabgrenzung für Grundstücke im Satzungsgebiet Anwendung.

(3) Der Nutzungsfaktor beträgt:

a) bei Grundstücken, die in einer baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z. B. Friedhöfe, Sportanlagen, Stellplätze) oder untergeordnet bebaut oder untergeordnet gewerblich genutzt sind; 1,0.

b) bei Grundstücken mit einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss 1,0. Für jedes weitere Vollgeschoss wird der Faktor um 0,5 erhöht.

c) bei Grundstücken, die mit Kirchen bebaut werden können; 1,0.

d) bei Grundstücken, die als Freibad, Campingplatz oder Dauerkleingarten genutzt werden können; 0,5.

(4) Für die Zahl der Vollgeschosse im Sinne von Absatz 3 gilt:

a) die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse; wurden Gebäude mit mehr Vollgeschossen

als vom Bebauungsplan vorgegeben errichtet, wird die ausgeführte Zahl von Vollgeschossen zugrunde gelegt.

b) soweit der Bebauungsplan statt der Vollgeschosszahl eine Baumassenzahl ausweist, die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; ist nur die zulässige Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse das festgesetzte Höchstmaß baulicher Anlagen geteilt durch 3,5; Bruchzahlen werden dabei bis einschließlich 0,4 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche über 0,4 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.

c) in unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan weder die Geschosszahl noch die Baumassenzahl oder die Höhe baulicher Anlagen festsetzt, ist maßgebend:

aa) bei bebauten Grundstücken die Zahl der zulässigen Geschosse,

bb) bei unbebauten Grundstücken, aber bebaubaren Grundstücken, die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse.

d) soweit Grundstücke im Außenbereich liegen (§ 35 BauGB), die Zahl der genehmigten Vollgeschosse. Weist das Grundstück keine genehmigte Bebauung auf oder überschreitet die vorhandene Bebauung die genehmigte Bebauung, ist die Zahl der Vollgeschosse der vorhandenen Bebauung maßgeblich. Sind auf einem Außenbereichsgrundstück mehrere angeschlossene Baulichkeiten mit unterschiedlicher Geschossigkeit vorhanden, dann wird für das gesamte Grundstück das Gebäude mit der höchsten Vollgeschossanzahl angesetzt.

e) im Geltungsbereich einer Außenbereichssatzung (§ 35 Absatz 6 BauGB) sind zur Feststellung der Zahl der Vollgeschosse die Vorschriften entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für:

aa) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß festgelegt sind,

bb) den unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), wenn in der Satzung keine Bestimmungen zum zulässigen Nutzungsmaß enthalten sind.

(5) Aufgrund regionaler Besonderheiten sind Geschosse Vollgeschosse, die über mindestens 2/3 ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,00 m haben und deren Deckenoberkante gemäß Thüringer Bauordnung im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt. Soweit für ein Grundstück keine Baumassenzahl festgesetzt ist, ergibt sich die Geschosszahl bei Bauwerken mit Vollgeschossen, die höher als 3,50 m sind und bei Gebäuden ohne Vollgeschossaufteilung durch Teilung der tatsächlich vorhandenen Baumasse mit der tatsächlich überbauten Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5. Bruchzahlen werden entsprechend Absatz 4 Buchstabe b) gerundet.

§ 6

Beitragssatz

Der Abwasserbeitrag beträgt 3,13 €/m² gewichtete Grundstücksfläche.

§ 7

Fälligkeit

Der Beitrag wird drei Monate nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. Soweit mit der Beitragsfestsetzung (Festsetzungsbescheid) nicht zugleich die Zahlungsaufforderung (Leistungsbescheid) erfolgt, wird der Beitrag drei Monate nach Bekanntgabe der Zahlungsaufforderung fällig.

§ 8

Ablösung, Vorauszahlung

(1) Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtli-

Amtlicher Teil | 16. Februar 2023 8 Bekanntmachungen

chen Höhe des Beitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. Die Ablösung erfolgt durch Vereinbarung zwischen dem Zweckverband und dem Beitragspflichtigen.

(2) Vorauszahlungen können nach Maßgabe der rechtlichen Voraussetzungen durch den Zweckverband erhoben werden. § 7 gilt entsprechend.

§ 9 Stundung

(1) Beiträge werden auf Antrag des Beitragspflichtigen insoweit verzinslich gestundet, als die Beitragsschuld in bis zu fünf aufeinander folgenden Jahresraten beglichen wird. Die Höhe und Fälligkeit der Raten wird durch Bescheid oder öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt. § 222 Satz 1 der Abgabenordnung findet insoweit keine Anwendung. Der Zinssatz beträgt sechs vom Hundert pro Jahr nach §§ 234 und 238 Abgabenordnung.

(2) Beiträge können zur Vermeidung erheblicher Härten im Sinne des § 222 Satz 1 der Abgabenordnung im Einzelfall über die in Absatz 1 genannte Frist hinaus gestundet werden. In diesem Fall soll der Beitrag in höchstens 20 Jahresraten entrichtet werden. Die Höhe und der Zeitpunkt der Fälligkeit der Jahresraten werden durch einen Bescheid festgelegt. Der jeweilige Restbetrag ist mit höchstens sechs vom Hundert jährlich zu verzinsen. Der Beitragsschuldner kann am Ende eines jeden Jahres den Restbetrag ohne weitere Zinsverpflichtungen tilgen.

(3) Der Beitrag für bebaute, gewerblich genutzte Grundstücke wird auf Antrag zinslos gestundet, soweit und solange der Beitragspflichtige nachweist, dass

1. das Verhältnis der genutzten Grundstücksfläche zu der nicht genutzten Grundstücksfläche das Verhältnis 1:3 überschreitet und

2. die nicht genutzten Grundstücksteile nicht zu wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen veräußert werden können. Die Stundung wird auf die Grundstücksfläche begrenzt, die über das in Satz 1 Nr. 1 genannten Verhältnisses hinausgeht.

(4) Der Beitrag für leitungsgebundene Einrichtungen wird auf Antrag zinslos gestundet, solange Grundstücke als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 (BGBl.S.210) in der jeweils geltenden Fassung genutzt werden und der Beitragspflichtige nachweist, dass die darauf befindlichen Gebäude nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

(5) Der Beitrag für leitungsgebundene Einrichtungen wird auf Antrag zinslos gestundet, soweit und solange Grundstücke

1. als Friedhof genutzt werden oder

2. mit Kirchen bebaut sind, die zur Religionsausübung genutzt werden, soweit diese nicht tatsächlich an die Einrichtung angeschlossen sind.

(6) Die Absätze 1 bis 5 sind entsprechend auf Vorauszahlungen und Vorschüsse anzuwenden.

(7) Soweit sich die für eine Stundung von einmaligen Beiträgen, Vorauszahlungen und Vorschüssen nach den Absätzen 2 bis 7 maßgeblichen Umstände ändern, ist der Beitragspflichtige verpflichtet, dies unverzüglich dem Beitragsberechtigten anzuzeigen.

(8) Gemäß § 21 a Abs. 4 ThürKAG werden Beiträge, die bis zum 31. Dezember 2004 bereits entstanden sind, in den Fällen des § 7 Abs. 7 ThürKAG zinslos gestundet. Bereits gezahlte Beiträge werden auf Antrag an den Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zum 1. Januar 2005 unverzinst zurückgezahlt und zinslos gestundet. Die Stundung erfolgt bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragspflicht nach § 7 Abs. 7 ThürKAG entstehen würde.

§ 10

Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse

(1) Die Aufwendungen für die Herstellung, Anschaffung,

Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung des Teils des Grundstücksanschlusses i. S. d. § 1 Absatz 3 EWS, der sich nicht im öffentlichen Straßengrund befindet, sind dem Zweckverband in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.

(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit dem Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruches Eigentümer des Grundstückes oder Erbbauberechtigter ist. § 7 gilt entsprechend. Mehrere Schuldner sind Gesamtschuldner.

(3) Der Erstattungsanspruch wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.

§ 11 Gebührenerhebung

Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung Grundgebühren und von anschließbaren Grundstücken Einleitungsgebühren bzw. von nicht anschließbaren, aber entsorgten Grundstücken Beseitigungsgebühren sowie von Grundstücken, die nach § 9 Absatz 2 EWS mit einer Grundstückskläranlage zu versehen sind, Einleitungs- und Beseitigungsgebühren.

§ 12 Grundgebühr

(1) Die Grundgebühr wird bei anschließbaren Grundstücken nach dem Dauerdurchfluss Q3 (entspricht Nenndurchfluss (Qn)) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe der jeweiligen Grundgebühr für die einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

(2) Die Grundgebühr für die Wasserzähler mit dem Dauerdurchfluss Q3=2,5 (entspricht dem Nenndurchfluss Qn 1,5; nur für Einzelgärten) beträgt bei anschließbaren Grundstücken 5,75 € / monatlich. Die Grundgebühr wird für den Zeitraum von 5 Monaten eines jeden Jahres berechnet.

(3) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern bei anschließbaren Grundstücken mit Dauerdurchfluss ab Q3=4 (entspricht Nenndurchfluss Qn 2,5):

Zählergröße Q3 entspricht der € / Monat Zählergröße Qn

§ 13

Einleitungsgebühr

(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Einleitgebühr beträgt 4,55 € pro Kubikmeter Abwasser.

(2) Als Abwassermenge gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungsanlage zugeführten Wassermengen abzüglich der mittels geeichten Wasserzählers nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Großviehhaltung gilt für jedes Stück Großvieh eine Wassermenge von 15 m³/Jahr als nachgewiesen. Maßgebend ist die im Vorjahr durchschnittlich gehaltene Viehzahl.

Amtlicher Teil | 16. Februar 2023 9 Bekanntmachungen
4 2,5 9,58 10 6 23,00 16 10 38,33 25 15 57,50 63 40 153,33 100 60 230,00

Die Wassermengen werden durch Wasserzähler ermittelt. Sie sind vom Zweckverband zu schätzen, wenn

1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist oder

2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder

3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.

(3) Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen: Wassermengen bis zu 0,5 m³ monatlich, sofern es sich um Wasser für laufend wiederkehrende Verwendungszwecke handelt.

(4) Wird bei Grundstücken vor Einleitung der Abwässer in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück verlangt, so ermäßigen sich die Einleitungsgebühren auf 1,49 € pro Kubikmeter Abwasser. Erfolgt die Vorklärung über eine dem Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage (Vollbiologie), beträgt die Einleitungsgebühr 0,36 € pro Kubikmeter Abwasser. Das gilt nicht für Grundstücke mit gewerblichen oder sonstigen Betrieben, bei denen die Vorklärung oder Vorbehandlung lediglich bewirkt, dass die Abwässer dem durchschnittlichen Verschmutzungsgrad oder der üblichen Verschmutzungsart der eingeleiteten Abwässer entsprechen.

§ 14

Beseitigungsgebühr

(1) Die Beseitigungsgebühr wird nach dem Rauminhalt der Abwässer berechnet, die von den nicht angeschlossenen Grundstücken und aus den Grundstückskläranlagen angeschlossener Grundstücke abtransportiert werden. Der Rauminhalt der Abwässer wird mit einer geeigneten Messeinrichtung festgestellt.

(2) Die Gebühr beträgt:

(a) pro Kubikmeter Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Grundstückskläranlage: 44,85 €

(b) pro Kubikmeter Abwasser aus einer abflusslosen Grube: 59,19 €.

§ 15

Gebührenzuschläge

(1) Für Abwässer, deren Beseitigung einschließlich der Klärschlammbeseitigung (Beseitigung) Kosten verursacht, die die durchschnittlichen Kosten der Beseitigung von Hausabwasser um mehr als 30 v. H. (Grenzwert) übersteigen, wird ein Zuschlag in Höhe des den Grenzwert übersteigenden Prozentsatzes des Kubikmeterpreises erhoben.

(2) Absatz 1 gilt für Fäkalschlamm nur insoweit, als der Verschmutzungsgrad von Fäkalschlamm gewöhnlicher Zusammensetzung in einer Weise übertroffen wird, der den in Absatz 1 genannten Kosten entsprechende Kosten verursacht. § 16

Entstehen der Gebührenschuld

(1) Die Einleitungsgebühr entsteht mit jeder Einleitung von Abwasser in die Entwässerungsanlage. Die Beseitigungsgebühr entsteht mit jeder Entnahme des Räumguts.

(2) Die Grundgebührenschuld für anschließbare Grundstücke entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Zweckverband teilt dem Gebührenschuldner diesen Tag schriftlich mit. Im Übrigen entsteht die Grundgebührenschuld mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteiles der Jahresgrundgebührenschuld neu.

§ 17

Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstückes oder ähnlich zur Nutzung des Grundstückes dinglich berechtigt ist. Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebes. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

(2) Soweit Abgabenpflichtiger der Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines Grundstückes ist und dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist oder sonst die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, so ist derjenige abgabenpflichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepflicht der Besitzer des betroffenen Grundstückes ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet.

§ 18

Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung

(1) Die Einleitung wird jährlich und die Beseitigung nach der tatsächlichen Beseitigung abgerechnet. Die Grund-, Einleitungs- bzw. Beseitigungsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. In begründeten Fällen kann der Zweckverband eine monatliche Abrechnung festlegen.

(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 15.04., 15.06., 15.08., 15.10. und 15.12. eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Zweckverband die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahreseinleitungsmenge fest.

§ 19

Pflichten der Beitrags­ und Gebührenschuldner

Die Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Zweckverband die für die Höhe der Schuld maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen - Auskunft zu erteilen. Die Meldepflicht nach § 7 Abs. 7 Satz 6 ThürKAG obliegt der Gemeinde.

§ 20

Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft. Der § 2 tritt rückwirkend zum 13.01.1993 in Kraft.

Klöppel - Siegel - Friedrichroda, den 06.02.2023 Verbandsvorsitzender

Beschluss­ und Genehmigungsvermerk:

1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ hat mit Beschluss der Verbandsversammlung Nr. 09-11-VV-2022 am 07.11.2022 die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) beschlossen und bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha am 10.11.2022 eingereicht.

2. Mit Schreiben vom 31.01.2023 hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß § 23 Abs. 1 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 2; 2. Halbsatz ThürKO sowie § 2 Abs. 4a ThürKAG vom 07.08.1991 jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung die oben genannte Satzung genehmigt.

3. Die Satzungsänderung kann entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 21 der Verbandssatzung des Zweckverbandes öffentlich bekannt gemacht werden.

Impressum: Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat Onno Eckert | Redaktion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400, E-Mail: pressestelle@kreis-gth.de | Fotos: LRA | Gesamtproduktion: MSB Verlags-, Vertriebs- und Werbe GmbH & Co. KG, Oststraße 51a, 99867 Gotha, Tel. 03621/211900, E-Mail verlag@oscar-am-freitag.de | Vertrieb: MSB VVW GmbH & Co. KG, Werbeverteilung Blitz, Oststr. 51a, 99867 Gotha, Tel. 03621/21190-10 | Druck: ORD GmbH, Alsfeld | Kostenlose Verteilung an alle Haushalte d. Landkreises Gotha. Der Abonnementpreis beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug: 0,51 € (bei Abholung). Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha erscheint voraussichtlich am 02.03.2023.

Amtlicher Teil | 16. Februar 2023 10
Bekanntmachungen

Neufassung Gebührensatzung

zur Wasserbenutzungssatzung (GS­WBS) des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser – Leina“

Auf Grund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO, GVBl. 1991 Nr. 23 S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003, der §§ 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG, GVBl. 2000 S. 301) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 und der §§ 17 und 20 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBI. 1992 S. 232), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBI. 2001 Nr. 8 S. 290), in der jeweils gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ am 07.11.2022 mit Beschluss-Nr. 10-11-VV2022 die Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Zweckverbandes geändert und wie folgt neu beschlossen:

§ 1 Abgabenerhebung

Der Zweckverband erhebt nach Maßgabe dieser Satzung:

1. Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung (Grundgebühren und Verbrauchsgebühren)

2. Kosten für Grundstücksanschlüsse, soweit sie nicht Teil der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung sind

§ 2 Gebührenerhebung

Der Zweckverband erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren.

§ 3 Grundgebühr

(1) Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr nach der Summe des Nenndurchflusses der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

(2) Die Grundgebühr für einen Wasserzähler mit dem Dauerdurchfluss Q3=2,5 (entspricht dem Nenndurchfluss Qn 1,5; nur für Einzelgärten) beträgt monatlich 7,50 € (netto) zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7%) i.H. von 0,52 €, als insgesamt monatlich 8,02 € (brutto). Die Grundgebühr wird für den Zeitraum von 5 Monaten eines jeden Jahres berechnet.

(3) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss ab Q3=4 (entspricht Nenndurchfluss Qn 2,5) inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer Zähler­

netto zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7%) i.H. von 0,15 €/d, also insgesamt 2,23 €/d (brutto).

§ 4 Verbrauchsgebühr

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

(2) Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten. Er ist durch den Zweckverband zu schätzen, wenn

1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist oder

2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird oder

3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.

(3) Die Gebühr beträgt 2,35 € (netto) pro entnommenen

Kubikmeter Wasser zzgl. der ermäßigten Umsatzsteuer (7%) i.H. von 0,16 €/m³, also insgesamt 2,51 €/m³.

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr inklusive der ermäßigten Umsatzsteuer 2,51 €/m³ entnommenen Wassers.

§ 5

Entstehen der Gebührenschuld

(1) Die Verbrauchsgebührenschuld entsteht mit dem Verbrauch.

(2) Die Grundgebührenschuld entsteht erstmals mit dem Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Der Zweckverband teilt dem Gebührenschuldner diesen Tag schriftlich mit. Im Übrigen entsteht die Grundgebührenschuld mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld.

§ 6 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist. Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen Betriebes. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

(2) Soweit Abgabenpflichtiger der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks ist und dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist oder sonst die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, so ist derjenige abgabenpflichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenpflicht der Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet.

§ 7 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung

(1) Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und Verbrauchsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. In begründeten Fällen kann der Zweckverband eine monatliche Abrechnung festlegen.

(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 15.04., 15.06., 15.08., 15.10. und 15.12. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresberechnung, so setzt der Zweckverband die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.

§ 8

Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse

(1) Die Aufwendungen für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung des Teils des Grundstücksanschlusses im Sinne des § 3 WBS, der sich nicht im öffentlichen Straßengrund befindet, sind dem Zweckverband in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.

Amtlicher Teil | 16. Februar 2023 11 Bekanntmachungen
entspricht Netto ermäßigte Brutto
Umsatzsteuer
Monat Monat Monat 4 2,5 12,50 0,88 13,38 10 6 30,00 2,10 32,10 16 10 50,00 3,50 53,50 25 15 75,00 5,25 80,25 63 40 200,00 14,00 214,00 100 60 300,00 21,00 321,00
beträgt 2,08 €/d
größe Zählergröße Qn
7% Q3 (m³/h) in €/ in €/ in €/
(4) Die Grundgebühr für einen Standrohrzähler

(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluss der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigte ist.

(3) Der Erstattungsanspruch wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.

§ 9

Pflichten der Gebührenschuldner

Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, dem Zweckverband für die Höhe der Schuld maßgeblich Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen Auskunft zu erteilen.

§ 10 Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Klöppel - Siegel - Friedrichroda, den 06.02.2023

Verbandsvorsitzender

Ausschreibungen

Ausschreibungen

Beschluss­ und Genehmigungsvermerk:

1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung „Schilfwasser-Leina“ hat mit Beschluss der Verbandsversammlung Nr. 10-11-VV-2022 am 07.11.2022 die Neufassung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) beschlossen und bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha am 10.11.2022 eingereicht.

2. Mit Schreiben vom 31.01.2023 hat der Landrat des Landkreises Gotha gemäß § 23 Abs. 1 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO sowie § 2 Abs. 4a ThürKAG, die oben genannte Satzung genehmigt.

3. Die Satzung kann entsprechend § 23 Abs. 1 ThürKGG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht werden.

– Ende des amtlichen Teils –

Landratsamt Gotha Stellenausschreibung

Das Landratsamt Gotha schreibt zur Besetzung ab dem 01.05.2023 die nachfolgende Stelle aus:

Ihre Aufgaben:

• Leitung, Organisation und Koordinierung und Überwachung des Dienst- und Arbeitsablaufes im Amtsbereich, Führung der Koordinierungsstelle Vormundschaft sowie Leitung des Sachgebietes Jugendarbeit inkl. Geschäftsführung des Jugendhilfeausschusses, Fachberatung der Kindertagesstätten und der Tagespflege, Koordinierung der Schulsozialarbeit;

• Entwicklung jugendpolitischer und jugendplanerischer Zielvorstellungen des Landkreises;

• Anleitung und Beratung zur Erarbeitung und Sicherung der Jugendhilfeplanung unter Beachtung der Abstimmung zwischen öffentlichen und freien Trägern;

• Erarbeitung konzeptioneller Vorgaben zur Organisation und Koordinierung der Arbeit der Jugendsozialarbeiter im Landkreis;

• Beratung, Unterstützung und Förderung freier Träger der Jugendhilfe, Durchführung von Verhandlungen gem. § 78a ff. SGB VIII;

• Haushaltsmittelplanung und -bewirtschaftung im Verantwortungsbereich;

• Organisation und Koordinierung von Maßnahmen innerhalb des Landkreises zur globalen Jugendarbeit, zur Kinder- und Jugenderholung und zur Jugendberatung;

• Festlegung von Handlungsrahmen zur Organisation und Koordinierung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes;

• Planung von Einrichtungen, Diensten und Dienstleistungen der Jugendhilfe.

Ihr Profil:

• erfolgreich abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung in den Studienrichtungen Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Sozial- und Erziehungswissenschaften bzw. in einer für die Tätigkeit förderlichen Fachrichtung oder

• vergleichbare, dem Aufgabengebiet entsprechende Ausbildung;

• fundierte Kenntnisse in der Jugendhilfe und den gesetzlichen Rahmenbedingungen;

• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Thüringer Gemeindehaushaltsrecht, im Finanz- und Rechnungswesen, im Beschaffungswesen, Vergaberecht sowie angrenzender Bestimmungen, einschließlich Förderrichtlinien;

• wünschenswert wäre eine mehrjährige berufspraktische Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung sowie erfolgreiche Tätigkeit in einer Leitungsposition mit Personalverantwortung;

• hohe Einsatz- und Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit sowie Durchsetzungsvermögen;

• Fähigkeit zum strategischen und konzeptionellen Denken, schnelle Auffassungsgabe, gutes Urteilsvermögen, selbstständige Arbeitsweise und kreatives dienstleistungs- und lösungsorientiertes Handeln sowie Teamfähigkeit;

• hohe Sozialkompetenz, Konfliktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Verhandlungsgeschick;

• Überzeugungskraft und Entscheidungskompetenz;

• verbindliches und sicheres Auftreten gegenüber Gesprächspartnern verschiedener Ebenen;

• Planungs- und Steuerungskompetenz sowie Flexibilität;

• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik;

• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW.

Wir bieten Ihnen:

• eine unbefristete Stelle;

• Vollbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden;

• 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr;

• Jahressonderzahlung;

• vermögenswirksame Leistungen;

• leistungsorientierte Bezahlung im Angestelltenverhältnis;

• betriebliche Altersvorsorge;

• flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten: Gleitzeit ohne Kernzeit;

• Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten;

• verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben.

Ihre Vergütung:

Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 14 gemäß Anlage 1 der Entgeltordnung zum TVöD.

Amtlicher/Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023 12 Bekanntmachungen
„Amtsleiter“ (m/w/d) im Jugendamt

Bewerbungsfrist und ­anschrift:

Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse und Zertifikate) senden Sie bitte bis zum 02.03.2023 an

Landratsamt Gotha, Personalamt

Amtsleiter Oleg Shevchenko

18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte verwenden Sie hierfür die Adresse Personalverwaltung@ kreis-gth.de unter Angabe der entsprechenden Stellenbezeichnung. Bitte hängen Sie die Dokumente in einer pdf-Datei (maximal 25 Megabyte) an.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert.

Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/Karriere).

gez. Eckert Gotha, den 16.01.2023 Landrat

Landratsamt Gotha

Stellenausschreibung

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung, befristet für die Dauer der Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG und einer sich voraussichtlich anschließenden Elternzeit, die nachfolgende Stelle aus:

„Mitarbeiter Abwasserbeseitigung/behandlung, Kleinkläranlagen“ (m/w/d) im Umweltamt, Sachgebiet Untere Wasser­, Bodenschutz­ und Altlastenbehörde

Ihre Aufgaben:

• Durchführung von Verwaltungsverfahren:

– zu behördlichen Prüfungen des Baues, des Betriebes und zur wesentlichen Änderung von Kleinkläranlagen;

– zur behördlichen Überwachung der Abwasseranlagen und Einleitungen hinsichtlich der Einhaltung der Regeln der Technik;

– zu wasserrechtlichen Entscheidungen zur Einleitung von kommunalen Abwässern aus Kleinkläranlagen;

– zum Erlass von Anordnungen zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes;

• Bearbeitung von Widerspruchsverfahren;

• Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren;

• Erfassung, Prüfung und Pflege von Datensätzen in der Fachanwendungssoftware „Digitales Wartungsprotokoll für Kleinkläranlagen“.

Ihr Profil:

• abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder eine vergleichbare Ausbildung;

• Kenntnisse im Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsrecht sowie in den wasserrechtlichen Vorschriften;

• wünschenswert sind Praxiserfahrungen im Bereich der Abwasserbeseitigung/-behandlung;

• hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit;

• selbstständiges und verantwortungsvolles Handeln und Durchsetzungsvermögen sowie ein korrektes und sachliches Auftreten;

• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik;

• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW.

Wir bieten Ihnen:

• Vollbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden;

• 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr;

• Jahressonderzahlung;

• vermögenswirksame Leistungen;

• leistungsorientierte Bezahlung im Angestelltenverhältnis;

• betriebliche Altersvorsorge;

• flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten: Gleitzeit ohne Kernzeit;

• die Möglichkeit der mobilen Arbeit;

• die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung;

• Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten;

• verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben;

• Kantine im Haus.

Ihre Vergütung:

Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9a gemäß Anlage 1 der Entgeltordnung zum TVöD (VKA).

Bewerbungsfrist und ­anschrift: Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse und Zertifikate) senden Sie bitte bis zum 02.03.2023 an Landratsamt Gotha, Personalamt Amtsleiter Oleg Shevchenko 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte verwenden Sie hierfür die Adresse Personalverwaltung@ kreis-gth.de unter Angabe der entsprechenden Stellenbezeichnung. Bitte hängen Sie die Dokumente in einer pdf-Datei (maximal 25 Megabyte) an.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO).Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/Karriere).

gez. Eckert Gotha, den 25.01.2023 Landrat

Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023 13 Ausschreibungen

Ausschreibungen

Landratsamt Gotha Stellenausschreibung

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus:

„Disponent Brand­/Katastrophenschutz“ (m/w/d) im Amt für Brand­, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Sachgebiet

Zentrale Leitstelle

Ihre Aufgaben:

• Wahrnehmung von Leitstellenaufgaben im Disponierungsbereich Brand- und Katastrophenschutz;

• Entgegennahme, Meldung und Bearbeitung von eingehenden Notrufen und anderweitig eingehender Informationen;

• Alarmierung der Rettungsdienst- und Feuerwehreinheit, des Stabs des Hauptverwaltungsbeamten sowie der Katastrophenschutzeinheit, die örtlich und sachlich zuständig sind;

• Halten der Fernmeldeverbindung zu den eingesetzten Einheiten, zu anderen Leitstellen, anderen Dienststellen, Organisationen und sonstigen Stellen;

• Koordinierung beteiligter Einsatzkräfte im Rahmen der Informationsvermittlung;

• Dokumentation des Einsatzgeschehens im Rahmen der Führung von Einsatzjournalen;

• Auskunftserteilung über Bereitschaftsdienste.

Ihr Profil:

• Laufbahnbefähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (§ 14 Abs. 4 ThürRettG i. V. m. Pkt. 4.2. LRDP für den Freistaat Thüringen);

• Kenntnisse im Umgang mit Computer-, Informations- und Nachrichtentechnik;

• Kenntnisse der Rettungsmitteldisponierung im Rettungsdienstund Brandschutzbereich;

• BOS-Funkgenehmigung;

• wünschenswert ist eine zusätzliche Qualifikation als Rettungsassistent oder Notfallsanitäter;

• hilfreich sind geographische Kenntnisse über den Landkreises Gotha;

• überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen;

• Flexibilität, Belastbarkeit und Teamfähigkeit;

• Bereitschaft zum Einsatz im Schichtsystem und zur ständigen Fort- und Weiterbildung.

Wir bieten Ihnen:

• 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr;

• vermögenswirksame Leistungen;

• Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten;

• verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben;

• Kantine im Haus.

Ihre Vergütung:

Die Besoldung erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen des Thüringer Besoldungsrechts. Die Stelle ist bewertet mit dem Zieldienstposten A9.

Bei Vorlage der Laufbahnbefähigung, aber einer aus anderen Gründen nicht möglichen Verbeamtung des Bewerbers (m/w/d), ist auch eine Besetzung mit einem Beschäftigten grundsätzlich möglich. In diesem Fall richtet sich die Eingruppierung nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9a gemäß Anlage 1 zum TVöDEntgeltordnung (VKA) - Teil B, Besonderer Teil, Ziff. XVIII „Beschäftigte in Leitstellen“.

Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023

Bewerbungsfrist und ­anschrift: Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse und Zertifikate) senden Sie bitte an Landratsamt Gotha, Personalamt Amtsleiter Oleg Shevchenko 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte verwenden Sie hierfür die Adresse Personalverwaltung@kreis-gth.de unter Angabe der entsprechenden Stellenbezeichnung. Bitte hängen Sie die Dokumente in einer pdf-Datei (maximal 25 Megabyte) an. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha (https:// www.landkreis-gotha.de/Karriere).

gez. Eckert Gotha, den 16.01.2023 Landrat

Landratsamt Gotha Stellenausschreibung

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung die nachfolgende Beamtenstelle aus:

„Mitarbeiter Feuerlöschwesen/abwehrender Brandschutz“ (m/w/d) im Amt Brand­, Katastrophenschutz und Rettungsdienst

Ihre Aufgaben:

• Bearbeitung von Angelegenheiten des abwehrenden Brandschutzes;

• Aufgaben der Gefahrenabwehrplanung/Einsatzorganisation im Bereich Brand- und technische Gefahren;

• Konzeption der Einsatzvorbereitung, insbesondere die Erstellung, Abstimmung, Erprobung und Umsetzung von Standardeinsatzregeln, Taktikstandards sowie Einsatzkonzepten/ -hinweisen;

• Mitwirkung bei der Bearbeitung, Prüfung und Bewertung von Sicherheitskonzeptionen z. B. bei Veranstaltungen aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes;

• Erhebung von Statistiken über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz;

• Mitwirkung bei der Durchführung von Ausschreibungen bei Beschaffungen von Feuerwehrtechnik und -ausrüstung, einschließlich der Abnahme von Feuerwehrfahrzeugen vor Auslieferung;

• Bearbeitung von Zuwendungsanträgen zur Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe;

• Beratung und Unterstützung der Gemeinden und Feuerwehren in fachtechnischen Fragen;

• Planung, Vorbereitung und Durchführung der Aus- und Weiterbildung im abwehrenden Brandschutz in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Feuerwehren;

• Mitwirkung im Katastrophenschutzstab des Landkreises;

14

• Mitwirkung bei der Absicherung des Einsatzleitdienstes des Landkreises.

Ihr Profil:

• Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst;

• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Haushaltsrecht sowie im Vergaberecht und der FwDV 100;

• vertiefte Kenntnisse im ThürBKG, der ThürFwOrgVO, der ThürKatSVO sowie den angrenzenden Bestimmungen;

• wünschenswert sind Berufserfahrungen im abwehrenden Brandschutz;

• hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Teamfähigkeit und Belastbarkeit sowie selbständige Aufgabenwahrnehmung und Entscheidungsfreudigkeit;

• Kommunikations-, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit sowie Organisationsfähigkeit;

• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik;

• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW;

• Teilnahme am Einsatzleitdienst (ELD) / Bereitschaftsdienst.

Wir bieten Ihnen:

• 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr;

• vermögenswirksame Leistungen;

• Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten;

• flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten: Gleitzeit ohne Kernzeit;

• die Möglichkeit der mobilen Arbeit;

• die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung;

• verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben;

• Kantine im Haus.

Ihre Vergütung:

Die Besoldung erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen des Thüringer Besoldungsrechts.

Die Stelle ist bewertet mit dem Zieldienstposten A11.

Bewerbungsfrist und ­anschrift:

Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse und Zertifikate) senden Sie bitte an Landratsamt Gotha, Personalamt

Amtsleiter Oleg Shevchenko

18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte verwenden Sie hierfür die Adresse Personalverwaltung@kreis-gth.de unter Angabe der entsprechenden Stellenbezeichnung. Bitte hängen Sie die Dokumente in einer pdf-Datei (maximal 25 Megabyte) an. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha (https:// www.landkreis-gotha.de/Karriere).

gez. Eckert Gotha, den 16.01.2023 Landrat

Landratsamt Gotha Stellenausschreibung

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus:

„Mitarbeiter Ausländer­/Asylrecht“(m/w/d) im Ordnungsamt, Sachgebiet

Ausländerbehörde

Ihre Aufgaben:

• Antragsbearbeitung und Datenerfassung über Einreisen und Aufenthalte von Asylbewerbern und Flüchtlingen;

• Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen;

• Vorbereitung von Maßnahmen zur Veranlassung räumlicher Beschränkungen;

• Bearbeitung von Umverteilungsanträgen, länderübergreifend, innerhalb Thüringens, innerhalb des Landkreises und Erlass der entsprechenden Bescheide;

• Durchführung von Passersatzbeschaffungsmaßnahmen mit den Schwerpunkten der Beratung, Unterlagen- und Identitätsprüfungen, ID-Behandlung, Zusammenarbeit mit zuständigen Botschaften und Ausländerbehörden;

• Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Fahndungsausschreibungen und bei der Einleitung von Abschiebeverfahren;

• Vorbereitung, Einleitung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren;

• Datenzusammenstellung, Datenübermittlung der personenbezogenen Daten an das AZR;

• Pflege der Straf- und Ordnungswidrigkeitendateien einschließlich der Sicherstellung der Datenspeicherung und Datensicherung;

• Durchführung von Tagesabschlüssen, Journalauswertungen und Erstellung von Statistiken;

• Absicherung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen im Bereitschaftsdienst.

Ihr Profil:

• abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder vergleichbare Ausbildung;

• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs-, Zivil- und Strafrecht;

• vertiefte Kenntnisse im Ausländer- und Asylrecht mit den entsprechenden DuchführungsVO sowie angrenzenden Bestimmungen;

• Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Fähigkeit zur Bewältigung von Konfliktsituationen, sowie Durchsetzungsvermögen;

• hohe Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit gemäß den dienstlichen Erfordernissen;

• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik.

Wir bieten Ihnen:

• eine unbefristete Stelle;

• Vollbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden;

• 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr;

• Jahressonderzahlung;

• vermögenswirksame Leistungen;

• leistungsorientierte Bezahlung im Angestelltenverhältnis;

• betriebliche Altersvorsorge

• flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten: Gleitzeit ohne Kernzeit;

• die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung;

• Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten;

• verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben;

• Kantine im Haus.

Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023 15 Ausschreibungen

Ausschreibungen

Ihre Vergütung:

Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 8 gem. Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA).

Bewerbungsfrist und ­anschrift: Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse und Zertifikate) senden Sie bitte bis zum 02.03.2023 an

Landratsamt Gotha, Personalamt Amtsleiter Oleg Shevchenko 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte verwenden Sie hierfür die Adresse Personalverwaltung@kreis-gth.de unter Angabe der entsprechenden Stellenbezeichnung. Bitte hängen Sie die Dokumente in einer pdf-Datei (maximal 25 Megabyte) an. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO).Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha (https:// www.landkreis-gotha.de/Karriere).

gez. Eckert Gotha, den 30.01.2023 Landrat

Landratsamt Gotha Stellenausschreibung

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus:

„Mitarbeiter Verwaltungsdienst und Dokumentation (Bürgerbeauftragter/ Seniorenbeauftragter)“(m/w/d)

für die Steuerungsunterstützung/Büro Landrat, Arbeitsbereich Büro des Landrates

Ihre Aufgaben:

• Unterstützung des organisatorischen Ablaufes der Behördenleitung;

• Vorbereitung, Organisation und Erstellung von Einladungen zu Veranstaltungen und Beratungen der Behördenleitung;

• Vorbereitung, Koordinierung und Kontrolle von Terminen der Behördenleitung;

• Mitarbeit bei der Vorbereitung von Sprechstunden, Sitzungen und Beratungen im Landratsamt;

• Protokollführung bei Beratungen und Terminen unter Vorsitz des Landrates;

• Anfertigung von Stellungnahmen für besondere Auszeichnungen/Ehrungen/Preise und Beantwortung von Bürgeranfragen;

• Seniorenbeauftragter (u.a. Vorbereitung und Organisation der

jährlichen Treffen der Seniorenbetreuer_innen und der Seniorentage);

• Gewährleistung der Schriftgutverwaltung, Führung und Registratur von Akten und deren Archivierung;

• Bewirtschaftung der Haushaltsstellen der Behördenleitung.

Ihr Profil:

• abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder vergleichbare Ausbildung;

• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht und im Vergaberecht;

• besonders ausgeprägtes Organisationsvermögen;

• hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft;

• selbstständige, gewissenhafte und eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung;

• Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit;

• sicherer Umgang mit Standartsoftwareanwendungen und PCTechnik

• Konfliktfähigkeit.

Wir bieten Ihnen:

• eine unbefristete Stelle;

• Vollbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden;

• 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr;

• Jahressonderzahlung;

• vermögenswirksame Leistungen;

• leistungsorientierte Bezahlung;

• betriebliche Altersvorsorge;

• flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten: Gleitzeit ohne Kernzeit;

• die Möglichkeit der mobilen Arbeit;

• die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung;

• Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten;

• verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben;

• Kantine im Haus.

Ihre Vergütung:

Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9a gem. Anlage 1Entgeltordnung (VKA).

Bewerbungsfrist und ­anschrift:

Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse und Zertifikate) senden Sie bitte bis zum 02.03.2023 an

Landratsamt Gotha, Personalamt Amtsleiter Oleg Shevchenko 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte verwenden Sie hierfür die Adresse Personalverwaltung@ kreis-gth.de unter Angabe der entsprechenden Stellenbezeichnung. Bitte hängen Sie die Dokumente in einer pdf-Datei (maximal 25 Megabyte) an.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-

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Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/Karriere).

gez. Eckert Gotha, den 03.02.2023 Landrat

Landratsamt

Gotha

Stellenausschreibung

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet aufgrund eines vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz vorerst längstens bis zum 30.11.2023, nachfolgende Stelle aus:

„Mitarbeiter Hilfe­/Leistungsbewilligung“ (m/w/d) im Sozialamt, Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen

Ihre Aufgaben:

• Beratung von Bürgern über Antragsmöglichkeiten nach den Sozialgesetzbüchern, insbesondere SGB XII;

• Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bildung und Teilhabe sowie für die Übernahme von Bestattungskosten;

• Gewährung von Darlehen und einmaligen Beihilfen;

• Feststellung vorrangiger Leistungen, Prüfung und Ermittlung von Anspruchsvoraussetzungen;

• Berechnung des Leistungsanspruchs und Bescheiderstellung;

• Mitwirkung bei der Hilfeplanung;

• Überwachung und Veranlassung monatlicher Zahlungen;

• Führung von Statistiken;

• Bearbeitung von Rückforderungen, Geltendmachung von Erstattungsansprüchen;

• Mitwirkung bei der Widerspruchsbearbeitung.

Ihr Profil:

• abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter oder vergleichbare Ausbildung;

• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Zivilrecht, in den Sozialgesetzbüchern, im BGB sowie der DSGVO;

• vertiefte Kenntnisse im SGB I, II, IX, X und XII sowie angrenzender gesetzlicher Regelungen;

• Fähigkeit, mit Konfliktsituationen umzugehen und sachlich zu argumentieren;

• selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise, korrektes, sicheres und freundliches Auftreten;

• Teamfähigkeit, Koordinierungsvermögen und Flexibilität;

• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik.

Wir bieten Ihnen:

• Vollbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden;

• 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr;

• Jahressonderzahlung;

• vermögenswirksame Leistungen;

• leistungsorientierte Bezahlung im Angestelltenverhältnis;

• betriebliche Altersvorsorge;

• flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten: Gleitzeit ohne Kernzeit;

• die Möglichkeit der mobilen Arbeit;

• die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung;

• Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten;

• verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben.

Ihre Vergütung: Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9a gemäß Anlage 1 der Entgeltordnung (VKA).

Bewerbungsfrist und ­anschrift: Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse und Zertifikate) senden Sie bitte bis zum 02.03.2023 an

Landratsamt Gotha, Personalamt

Amtsleiter Oleg Shevchenko

18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte verwenden Sie hierfür die Adresse Personalverwaltung@ kreis-gth.de unter Angabe der entsprechenden Stellenbezeichnung. Bitte hängen Sie die Dokumente in einer pdf-Datei (maximal 25 Megabyte) an.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/Karriere).

gez. Eckert Gotha, den 06.02.2023 Landrat

Landratsamt Gotha

Stellenausschreibung

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet für die Dauer von zwei Jahren nachfolgende drei Stellen aus:

„Mitarbeiter Wohngeldbearbeitung/ Teilhabe“ (m/w/d) im Sozialamt, Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen

Ihre Aufgaben:

• Beratung von Hilfesuchenden über Antragsmöglichkeit nach SGB II und XII im Rahmen der Wohngeldbeantragung und eingehende Erläuterung des Antragsverfahrens nach Prüfung der persönlichen Verhältnisse;

• Bearbeitung von Anträgen auf Miet- und Lastenzuschuss;

• Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen laufender Wohngeldzahlungen und sich daraus eventuell ergebender Rücknahme von Wohngeldbescheiden und Leistungseinstellungen;

• Durchführung von Rückforderungen zu Unrecht erbrachter Leistungen oder Überzahlungen;

• Überwachung von Zahlungseingängen, Mahnverfahren und Vorbereitung von Stundungsvereinbarungen;

• Durchführung des Rechtsbehelfsverfahrens im Zuständigkeitsbereich;

• Beratung, Prüfung und Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Wohngeld und/oder

Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023 17 Ausschreibungen

Kinderzuschlag;

• Erteilung der Kostenübernahme an Einrichtungen/Dritte sowie Prüfung und Bearbeitung von Rechnungslegungen;

• Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, Erlass von Bußgeldbescheiden und Verwarnungen;

• Prüfung und Abarbeitung von Datenabgleichen und Mitwirkung bei der Führung der Statistiken;

• Sachverhaltsfeststellungen durch Vorortprüfungen im Einzelfall.

Ihr Profil:

• abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder vergleichbare Ausbildung;

• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Zivilrecht (BGB), in Teilen des SGB I, II, X und XII, im Ordnungswidrigkeits- und im Einkommensteuerrecht;

• vertiefte Kenntnisse im Wohngeldgesetz sowie der dazu erlassenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes, in der Wohngeldverordnung, der Wohnflächenverordnung, der Regelsatzverordnung, der Sozialversicherungsentgeltverordnung sowie dem Bundeskindergeldgesetz;

• Fähigkeit, mit Konfliktsituationen umzugehen und sachlich zu argumentieren;

• selbständige und zuverlässige Arbeitsweise, korrektes, sicheres und freundliches Auftreten;

• Teamfähigkeit, Koordinierungsvermögen und Flexibilität;

• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik.

Wir bieten Ihnen:

• Vollbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden;

• 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr;

• Jahressonderzahlung;

• vermögenswirksame Leistungen;

• leistungsorientierte Bezahlung im Angestelltenverhältnis;

• betriebliche Altersvorsorge;

• flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten: Gleitzeit ohne Kernzeit;

• die Möglichkeit der mobilen Arbeit;

• die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung;

• Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten;

• verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben.

Ihre Vergütung:

Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9a gemäß Anlage 1 der Entgeltordnung (VKA).

Bewerbungsfrist und ­anschrift:

Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse und Zertifikate) senden Sie bitte bis zum 02.03.2023 an

Landratsamt Gotha, Personalamt

Amtsleiter Oleg Shevchenko

18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte verwenden Sie hierfür die Adresse Personalverwaltung@ kreis-gth.de unter Angabe der entsprechenden Stellenbezeichnung. Bitte hängen Sie die Dokumente in einer pdf-Datei (maximal 25 Megabyte) an.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine

Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/Karriere).

gez. Eckert Gotha, den 06.02.2023 Landrat

Landratsamt Gotha

Stellenausschreibung

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung befristet aufgrund eines vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz vorerst längstens bis zum 31.12.2024, nachfolgende Stelle aus:

„Mitarbeiter Schulsachbearbeitung“ (m/w/d) an der Grundschule Großfahner im Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur

Es handelt sich hierbei um eine befristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 23 Stunden. Die Arbeitsleistung ist regelmäßig in den Vormittagsstunden zu erbringen. Ein Dienstantritt ist im Rahmen der mit der Schulleitung zu erarbeitenden Einsatzplanung in der Regel zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr erforderlich.

Ihre Aufgaben:

• Organisation und Koordinierung des Büroablaufes im Schulsekretariat, Postbearbeitung;

• Anfertigung von Schreiben;

• Führung und Registratur von Aktenlagen, Erstellung von Statistiken;

• Bearbeitung von Schülerbeförderungsanträgen;

• Beschaffung und Verwaltung von Büromaterial;

• Unterstützung der Schulleitung bei schulorganisatorischen Maßnahmen;

• Gebührenabrechnungen und Haushaltsführung.

Ihr Profil:

• abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann für Büromanagement oder vergleichbare Ausbildung;

• Kenntnisse im Umgang mit Bürokommunikationsmitteln und Computertechnik, sowie Standardsoftware Word und Excel;

• Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen;

• Erfahrungen im umsichtigen Umgang mit Menschen;

• hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität und selbstständige Aufgabenwahrnehmung;

• Einarbeitung in schulspezifischer Fachanwendungssoftware;

• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW;

• Nachweis des Impfschutzes gegen Masern gem. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Wir bieten Ihnen:

• 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr;

• Jahressonderzahlung;

• vermögenswirksame Leistungen;

• leistungsorientierte Bezahlung im Angestelltenverhältnis;

• betriebliche Altersvorsorge;

18 Ausschreibungen Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023

• verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben.

Ihre Vergütung:

Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 6 gemäß Anlage 1 der Entgeltordnung (VKA).

Bewerbungsfrist und ­anschrift: Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse und Zertifikate) senden Sie bitte bis zum 02.03.2023 an

Landratsamt Gotha, Personalamt

Amtsleiter Oleg Shevchenko

18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte verwenden Sie hierfür die Adresse Personalverwaltung@ kreis-gth.de unter Angabe der entsprechenden Stellenbezeichnung. Bitte hängen Sie die Dokumente in einer pdf-Datei (maximal 25 Megabyte) an.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert.

Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO).Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/Karriere).

gez. Eckert Gotha, den 08.02.2023 Landrat

Landratsamt Gotha Stellenausschreibung

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle aus:

„Mitarbeiter Infothek“(m/w/d) im Inneren Service/Verwaltungsmodernisierung im Sachgebiet Zentrale Dienste

Ihre Aufgaben:

• Absicherung des Auskunfts- und Vermittlungsdienstes in der Infothek der Kreisverwaltung;

• Schlüsselausgabe und -verwaltung;

• Absicherung des Diensthabenden-Systems der Kreisverwaltung;

• Sicherstellung des Öffnungs- und Schließdienstes der Verwaltungsobjekte;

• Gebäudesicherungsdienst, Durchführung von Objektbegehungen, Überprüfung der Verschlusssicherheit der

Verwaltungsgebäude;

• Mitwirkung bei der Durchsetzung der Sicherheit und Ordnung in Verwaltungsgebäuden;

• Kontrolle der elektronischen Sicherheits-/Alarmanlagen;

• Durchführung von Post- und Kurierdienstfahrten sowie Aufgaben in der Hausdruckerei im Vertretungsfall und Mitwirkung bei der Pflege und Wartung der Dienstfahrzeuge.

Ihr Profil:

• abgeschlossene Berufsausbildung;

• hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit sowie Kundenfreundlichkeit;

• schnelle Einarbeitung in die bestehenden Sicherheits- und Alarmanlagen;

• Bereitschaft zum Schichtdienst;

• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PCTechnik;

• Fahrerlaubnis Klasse B;

• Englisch Grundkenntnisse wünschenswert.

Wir bieten Ihnen:

• eine unbefristete Stelle;

• Vollbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden im Früh- und Spätdienst / 5 Tage Woche (Beginn Frühdienst 6:00 Uhr / Ende Spätdienst 20:30 Uhr);

• 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr;

• Jahressonderzahlung;

• vermögenswirksame Leistungen;

• leistungsorientierte Bezahlung im Angestelltenverhältnis;

• betriebliche Altersvorsorge;

• Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten;

• verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben;

• Kantine im Haus.

Ihre Vergütung: Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 5 gem. Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA).

Bewerbungsfrist und ­anschrift: Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse und Zertifikate) senden Sie bitte bis zum 02.03.2023 an

Landratsamt Gotha, Personalamt

Amtsleiter Oleg Shevchenko 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha.

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte verwenden Sie hierfür die Adresse Personalverwaltung@ kreis-gth.de unter Angabe der entsprechenden Stellenbezeichnung. Bitte hängen Sie die Dokumente in einer pdf-Datei (maximal 25 Megabyte) an.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO).Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha

Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023 19 Ausschreibungen

(https://www.landkreis-gotha.de/Karriere).

gez. Eckert Gotha, den 08.02.2023 Landrat

Stadt Tambach-Dietharz

Stellenausschreibung

Die Stadt Tambach-Dietharz schreibt zum 1.7.2023 die Stelle

Leiter (m/w/d) der Bauverwaltung aus.

Die derzeitige Stelleninhaberin geht zum 1.10.2023 in den Ruhestand. Eine Einarbeitung ist somit gewährleistet. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit (unbefristete Vollzeitstelle) sorgen Sie aktiv für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung der Stadt zum Wohle der Einwohnerschaft. Sie haben Freude an der Führungsaufgabe und Führungsverantwortung.

Zu Ihren Aufgaben gehören u.a.:

• verantwortungsvolle, fachliche und organisatorische Leitung und Weiterentwicklung der Bauverwaltung der Stadt Tambach-Dietharz

• Überwachung des Geschäftsablaufes des gesamten Bauamtes und des Bauhofes der Stadt Tambach-Dietharz wie

– Koordination/ Überwachung von Hochbau-, Tiefbau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Straßen- und Gewässerunterhaltung (inklusive Ausschreibungs- und Vergabeverfahren)

– Mitwirkung bei Bauleitplanungen, städtebauliche Entwicklung und Aufgaben der Stadtsanierung und Städtebauförderung

– Organisation und Überwachung des Fördermittelflusses der Städtebauförderung/ Finanzierung (inkl. Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln)

– Führen von Verhandlungen von Ingenieur-, Architekten-, Bau- und Erschließungsverträgen

– Forstwirtschaftliche Bewirtschaftung des Stadtwaldes

– Planung der Unterhaltungsmaßnahmen an stadteigenen Grundstücken und baulichen Anlagen

• Erarbeitung von Satzungen auf Grundlage der BauO und des BauGB, KAG

• Mitwirkung an der Aufstellung und Durchführung des Haushalts- und Investitionsplanes, Budgetverantwortung

• Mitwirkung im Rahmen der Entscheidungsgremien der Stadt Tambach-Dietharz (Teilnahme an Sitzungen)

• Zuordnung weiterer Aufgaben entsprechend des Geschäftsverteilungsplanes

Wir bieten Ihnen:

• einen zukunftssicheren Arbeitsplatz

• eine abwechslungsreiche und selbstständige Tätigkeit

• eine Führungsposition in einem motivierten und engagierten kleinen Team

• flexible Arbeitszeitgestaltung

• betriebliches Gesundheitsmanagement

Wir erwarten von Ihnen:

• einen Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor oder Master) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Stadt- und Regionalplanung oder

• Diplom-Verwaltungswirt/in der Fachrichtung allgemeine Verwaltung oder einer abgeschlossenen Qualifizierung zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) bzw. Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) idealerweise mit mehrjähriger Berufserfahrung im Fachbereich Bauamt

• mehrjährige Berufserfahrung in leitender Funktion im kommunalen Bereich

• fundiertes Rechts- und Fachwissen im Verwaltungsrecht, sowie im Baurecht

• Kenntnisse im Vertrags- und Vergaberecht

• sicheren Umgang mit Standartsoftwareanwendungen und PCTechnik

• Vorbildfunktion und Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit, überdurchschnittliches Engagement und unternehmerisches Denken

• Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten und auch zum Dienst in den Abendstunden (Sitzungsdienst Stadtrat, Hauptausschuss bzw. andere Besprechungen)

• loyale und vertrauensvolle Zusammenarbeit

• Führerschein der Klasse B

Für die Stelle gelten die tariflichen Vorschriften des TVöD. Bei Vorliegen der Voraussetzungen und persönlicher Eignung, ist die Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 gemäß Anlage 1 der Entgeltordnung (VKA) möglich.

Bewerbungen mit Lebenslauf, lückenlosem Tätigkeitsnachweis und Zeugnissen sind bis zum 15.03.2023 an die Stadtverwaltung Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 31a, 99897 Tambach-Dietharz zu richten.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen, bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb unserer Stadtverwaltung und nur durch die hierzu befugten Personen verwendet.

gez. Schütz Bürgermeister

Landratsamt Gotha Verkauf

von Maschinen und Geräten

Das Landratsamt Gotha beabsichtigt, nachfolgende Maschinen/ Geräte zu veräußern:

Bezeichnung: 1 x Rührmaschine mit Untergestell VARIMIXER Bär AR 10 – Baujahr: 2001

1 x Bäckerofen mit Gärschrank ARULEX Crossy 4 – Baujahr: 2000

1 x Bäckerofen MIWE; 4 Etagen mit Untergestell – Baujahr: nicht bekannt

1 x Spiralkneter mit Zubehör KEMPER ST 15 Baujahr: nicht bekannt

1 x Anschlagmaschine Planetenrührwerk, Gebr. Hundt KG Arnstadt – Baujahr: 1967

1 x Rührmaschine (ohne Modellbezeichnung) Baujahr: nicht bekannt

1 x Klimagerät für Gärkammer (ohne Modellbezeichnung) – Baujahr: nicht bekannt

20 Ausschreibungen Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023

Angebote richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Angebot Maschinen/Bäckerei“; BSZ „Gotha West“ bis zum 03.03.2023 an das

Landratsamt Gotha

Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur 18.-März-Str. 50 99867Gotha.

Die Zuschlagserteilung erfolgt an das Höchstgebot. Selbstabholung wird unter Terminabsprache mit der u.g. Berufsschule vorausgesetzt.

Landkreis aktuell

Die Maschinen und Geräte können nach vorheriger Terminabsprache mit dem Berufsschulzentrum „Gotha West“, von-Zach-Str.61, 99867 Gotha, Hausmeister (Tel. 03621/72360; 0162/1019784, ab sofort besichtigt werden.

gez. Eckert Gotha, 02.03.2023 Landrat

Strom­ und Gasanbieterwechsel: Tarifoptionen genau prüfen

Erfurt I Die Handelspreise für Strom und Gas sinken, Neukundentarife sind wieder zu annehmbaren Kosten zu haben.

Wer jetzt den Anbieter wechseln will, sollte aber nichts überstürzen – und die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen. Erstmals seit Monaten gibt es wieder Neukundentarife für Strom und Gas –und damit die Option, den Anbieter zu wechseln. Lange Zeit war das nicht der Fall: Wer eine Preiserhöhung erhalten hatte, konnte die teils horrenden Kosten nur durch eine Kündigung und Aufnahme in die Grundversorgung umgehen. „Dass es jetzt wieder Tarifoptionen gibt, ist natürlich gut für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie sollten aber nicht überstürzt den Vertrag wechseln“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Sie gibt zu bedenken: „Niemand kann vorhersagen, wie sich die Preise entwickeln. Sich jetzt für 12 oder 24 Monate zu binden, birgt also auch ein gewisses Risiko.“

Auf Vergleichsportalen finden sich wieder vermehrt Tarife von Discountanbietern. „Kunden sollten hier im Vorfeld die Vertragsbedingungen genau prüfen –zum Beispiel die Laufzeit, enthaltene Preisgarantien sowie gegebenenfalls die Verrechnung von Boni“, so Ramona Ballod.

Auch Erfahrungen mit dem Anbieter –zum Beispiel aus Bewertungen im Internet – können als Orientierung dienen. Wer Vergleichsportale nutzt, sollte sich nicht auf die Voreinstellungen verlassen. „Die Suchfilter sind meist nicht im Sinne der Verbraucher eingestellt. Deshalb sollte man die Filter immer individuell anpassen“, sagt Ballod. So sollten beispielsweise Tarife mit Vorkasse und Paketpreise komplett ausgeschlossen werden. Auch Bonusangebote sind kritisch zu betrachten, da sie meist nur für kurze Zeit gewährt werden. Wer sich dennoch dafür entscheidet, sollte auf

einen Sofortbonus achten, der in den ersten Monaten nach Lieferbeginn ausgezahlt wird. Andernfalls besteht die Gefahr, den versprochenen Bonus nicht oder nicht in voller Höhe zu erhalten. Die wichtigsten Punkte für den Anbieterwechsel hat die Verbraucherzentrale in einer Checkliste zusammengestellt.

Bei weiteren Fragen zum Thema Anbieterwechsel hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen weiter. Termine für ein persönliches Beratungs gespräch können unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 809 802 400 vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucher zentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

Für ehemalige DDR­Heimkinder und Menschen mit Diktaturerfahrung

Erfurt I Der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED­Diktatur lädt Betroffene zu einer regelmäßig stattfindenden Gruppe für ehemalige DDR ­ Heim kinder und Menschen mit Diktaturerfahrung in Erfurt ein.

Die Gruppe ist Teil der Fortführung und Weiterentwicklung des Unterstützungsangebotes für DDRHeim kinder, mit dessen Aufbau der Landes beauftragte seit dem 1. Mai 2021 beauftragt ist. Der Aufbau und die fachliche Begleitung stützen sich dabei auf die Erfahrung aus über zehn Gruppenangeboten der Jahre 2016 bis 2022.

Die Teilnehmenden können sich in einem geschützten und fachlich begleiteten Rahmen mit ihren biografischen

Erfahrungen und Erlebnissen in den Heimen und Jugendwerkhöfen der DDRJugendhilfe, in den Haftanstalten und als Verfolgte oder Diskriminierte der SEDDiktatur auseinandersetzen. Dabei werden sie selbst Handelnde und steuern eigenverantwortlich, wie und in welchem Maß Ihr Anliegen mit Unterstützung der Gruppe und der Anleiter zum Thema wird.

Die Gruppe für ehemalige DDRHeimkinder und Menschen mit Diktaturerfahrung legt ihren Fokus besonders auf die Förderung von zwischenmenschlichen Beziehungen, einer besseren Alltagsbewältigung und der Vermittlung von Erklärungswissen.

Zeit und Ort: 7 Termine (März 2023 –Juni 2023), in Erfurt

Starttermin: 2. März

Uhrzeit: 16.00 -18.15 Uhr

Gruppenleiter: Robert Sommer, DiplomSozialpädagoge, Psychodrama-Leiter/Supervisor

Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei

Teilnehmerzahl: 8-10 Teilnehmer/-innen

Eine regelmäßige Teilnahme ist für ein gutes gemeinsames Arbeiten notwendig und wird vom Veranstalter bei einer Entscheidung für die Gruppe erwartet.

Interessierte melden sich bitte bei Robert Sommer, 0361/57 3114-957 / sommer@ thla.thueringen.de

Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023 21 Ausschreibungen Landkreis aktuell

Gotha I Der Kinder­ und Jugendschutzdienst der Sunshinehouse gGmbH zeigt in seinen Räumlichkeiten ab 6. Februar eine Kunstaustellung mit Bildern, Texten und Zitaten von Kindern und Jugendlichen, die in den Kinder­ und Jugendschutzdiensten beraten wurden.

Mit dieser Ausstellung wird mittels Zeichnungen, Texten sowie Zitaten ein Einblick in die Gefühlswelten von Kindern und Jugendlichen, die in den Kinder- und Jugendschutzdiensten beraten worden sind, gegeben. Betroffene kommen hier selbst zu Wort. Das ist eine Perspektive, die viel zu selten öffentlich sichtbar wird. Kinder- und Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Umso wichtiger ist es, möglichst viele Menschen, die sich mit dem Leid der Betroffenen auseinandersetzen und bestmöglich Hilfestrukturen unterstützen, erreichen zu können. Die Ausstellung ist bis zum 31. März im Kinder- und Jugendschutzdienst der

Sunshinehouse gGmbH, in Gotha, Bahnhofstr. 14, zu sehen. Interessenten, die die Ausstellung anschauen möchten, kontaktieren bitte die

Freiwillige Amphibienretter:innen gesucht!

Crawinkel I Für die Amphibien, die im zeitigen Frühjahr zum Laichen an den Aueteich bei Crawinkel wandern, wird es an der B88 sehr gefährlich.

Erdkrötenweibchen, die ihre Männchen huckepack tragen, kommen nur sehr langsam voran und werden oft auf der Straße überfahren, bevor sie ihr Laichgewässer erreichen. Um dies zu verhindern und die Amphibien sicher

über die Straße zu bringen, wird die Natura 2000-Station Gotha/Ilm-Kreis gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde Gotha auch in diesem Frühjahr wieder einen mobilen Amphibienzaun an der B88 errichten. Hier fallen die wandernden Amphibien in eingegrabene Eimer, werden bestimmt, gezählt und über die Straße getragen. Die Kontrolle des Zauns erfolgt ein bis zweimal täglich, je nachdem, wie viele

Sunshinehouse gGmbH, Kinder- und Jugendschutzdienst, per Telefon: 03621/2972008 oder E-Mail: kjsd@sunshinehouse-ggmbh.de

Amphibien unterwegs sind. Für die Betreuung des Amphibienzauns, insbesondere an den Wochenenden, werden noch freiwillige Helfer:innen aus Crawinkel und Umgebung gesucht, die bei der Amphibienrettung unterstützen möchten. Bei Interesse und Rückfragen melden Sie sich bitte bei der NATURA 2000-Station Gotha/Ilm-Kreis, E-Mail: gotha-ilmkreis@natura2000-thueringen. de, Telefon: 036256/153962.

Sprechtag des Bürgerbeauftragten in Gotha Fachkräfte gewinnen und halten

Gotha I Der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, kommt zu einem Sprechtag nach Gotha. Bürgerinnen und Bürger werden im Rahmen des Sprechtags beraten und können ihre Anliegen am 14. März ab 9 Uhr im Beratungsraum 207 im Landratsamt vorbringen.

Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten, dass Interessierte zuvor einen persönlichen Gesprächstermin unter der Telefonnummer 0361/57 3113871 vereinbaren. Unterlagen zu den Anliegen, wie etwa Bescheide oder andere Behördenschreiben, sollten zu den Terminen bereits mitgebracht werden.

„Ich bin sehr froh und hoffe, dass das direkte Gespräch möglich sein wird. Hier versuche ich, Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu klären und sie im Umgang mit Behörden zu unterstützen. Der direkte Austausch, das Miteinanderreden und das Interesse für die Belange der Bürgerinnen

und Bürger, sind Kernpunkte meiner Arbeit“, so Dr. Kurt Herzberg. Deshalb sei es ihm besonders wichtig, regelmäßig vor Ort in den Thüringer Kommunen Sprechtage anzubieten.

Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft in allen Fällen, in denen Bürgerinnen und Bürger von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Der Bürgerbeauftragte hilft schnell und unbürokratisch bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung, klärt schwierige Sachverhalte und erläutert rechtliche Zusammenhänge. Die Beratung ist kostenlos.

Bürgeranliegen können auch per E-Mail an post@buergerbeauftragter-thueringen.de sowie schriftlich an das Postfach 90 04 55, 99107 Erfurt gerichtet werden.

Weitere Termine für Sprechtage sowie Infos zur Arbeit des Bürgerbeauftragten unter www. buergerbeauftragter-thueringen.de

Gotha I Wie können Unternehmen aus dem Landkreis Gotha neue Fachkräfte gewinnen und ihre Beschäftigten auch unter unsicheren Vorzeichen binden und motivieren? Während in manchen Branchen wegen der aktuellen Ereignisse Stellen reduziert werden müssen, steigt in anderen Wirtschaftszweigen der Personalbedarf. Orientierung und neue Impulse in diesen herausfordernden Zeiten bekommen Unternehmen aus dem Landkreis Gotha am 23. Februar, ab 10 Uhr im Rahmen der Online-Informationsveranstaltung „ThAFF vor Ort im Landkreis Gotha – Sicherung des Fachkräftebedarfs“. Durchgeführt wird die Veranstaltung von der ThAFF und dem Regionalmanagement Thüringer Bogen. Interessierte Unternehmen können sich unter https://thaff-thueringen.de/veranstaltungen/ thaffvorort-gth anmelden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Fragen beantworten Oliver Hummel (ThAFF, Tel.: 0361 5603 543) oder Melanie Schrickel (Regionalmanagement, Tel.: 03677 657 407).

Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023 Landkreis aktuell 22
Ausstellung „Wir zeigen euch, was ihr nicht seht“

Zulassungsstatistik: Weniger Neufahrzeuge zugelassen

Gotha I 4.951 Neufahrzeuge sind im Landkreis Gotha im vergangenen Jahr zugelassen worden – damit setzt sich der Abwärtstrend der vergangenen Jahre weiter fort. Das geht aus der vorgelegten Kfz­Zulassungsstatistik hervor, die vom Straßenverkehrsamt des Landratsamtes erstellt wurde.

Nach dem Rekordjahr 2019 mit 7.326 Neuzulassungen von Fahrzeugen aller Art –also auch LKW, Motorrädern oder Anhängern – war die Zahl bereits 2020 auf 6.829 und 2021 auf 5.642 gesunken. „Diese Zahlen spiegeln nicht nur die Auswirkungen der CoronaPandemie mit einer ausgebremsten Neuwagenproduktion wider, sondern auch die Folgen von Energiekrise und Inflation“, ergänzt der Leiter des Straßenverkehrsamtes Mario Weigand.

Ein Rückgang ist laut Statistik auch bei den Neuzulassungen für PKW mit Dieselmotoren zu erkennen. Rund 18 Prozent der insgesamt 2984 Neuzulassungen entfallen auf DieselPKW. Im Vorjahr lag die Quote noch bei 21 Prozent, 2019 sogar bei 26 Prozent. Damit haben Benziner bei den Verbrennern weiter die Nase vorn.

Die Gesamtzahl aller zugelassenen Fahrzeuge stieg im Jahr 2022 auf 112.764 (2021: 111.833). Davon entfallen unter anderem 77.048 auf PKW, 15.644 auf Anhänger und 6.787 auf Motorräder.

„Auch wenn der Großteil der Autobesitzerinnen und -besitzer den Verbrennern treu bleibt, bauen Elektrofahrzeuge ihren Anteil am Gesamtbestand der PKW stetig aus“, bilanziert Mario Weigand. Nachdem sich die Zahl der Elektrofahrzeuge von 2020 (1.313) auf 2021 (2.885) mehr als verdoppelt hatte, ist der Anstieg im vergangenen Jahr auf 3.578 zwar auch groß, aber nicht derart signifikant. Der Großteil der zugelassenen Elektrofahrzeuge sind Hybridmodelle – 951 werden rein elektrisch betrieben.

Weiterhin beliebt im Landkreis Gotha sind Oldtimer. Insgesamt 1.001 Fahrzeuge, davon 732 PKW, 66 Motorräder sowie 102 LKW und 69 Traktoren, konnten sich mit einem H-Kennzeichen schmücken (2021 insgesamt 898 Fahrzeuge). Blickt man bis ins Jahr 2011 zurück (285 Fahrzeuge), ist festzustellen, dass sich der Bestand weit mehr als verdreifacht hat. Zusätzlich sind vergangenes Jahr 459 Oldtimer mit roten 07-er Kennzeichen im

Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses

Erfurt I Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bietet regelmäßig Bürgersprechstunden in kreisfreien Städten und Landkreisen sowie im Thüringer Landtag an. Die Sprechstunden werden von Landtagsabgeordneten durchgeführt. Die nächste Bürgersprechstunde findet im Februar 2023 im Landratsamt Gotha statt.

Zeit: Dienstag, 28. Februar 2023, 14.00 bis 18.00 Uhr

Ort: Landratsamt Gotha, 99867 Gotha, 18.-März-Straße 50, Raum 216 Termine für die Sprechstunde können telefo-

nisch vereinbart werden unter 0361/377 2135. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 28. Februar 2023 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt, wenden.

Petitionen können auch online auf der Petitionsplattform eingereicht werden: https://petitionen.thueringer-landtag.de/ Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jede und jeder das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Petitionen können in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse eingereicht werden.

Anmeldungen für Frühjahrssemester möglich

Wir laden Sie ein zum Kennenlernen unseres Angebotes an Kursen und Veranstaltungen im Frühjahr 2023.

Anmeldung: 13.02. – 24.02.2023

Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Do, 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Semesterbeginn: 06.03.2023

Sprachenberatung: nach Vereinbarung (Frau Strumpf: 03621 214 609)

Die Anmeldung ist zu den Sprechzeiten in der Geschäftsstelle in der Waltershäuser Str. 136 persönlich möglich. Sie können Ihre Anmeldung aber auch faxen oder Ihren Kurs

über unsere Internetseite buchen. Das neue Programm finden Sie ab dem 13.02.2023 online unter www.kvhs-gotha.de.

Empfohlene Kurse im Frühjahr:

• Nähen

• Schnitzen im skandinavischen Stil

• Einführung in die Deutsche Gebärdensprache – DGS 1

• Einführungskurse Englisch, Französisch, Spanisch

Bleiben Sie am Ball und verpassen Sie nicht die rasante Entwicklung von Technik, Software und Internet. Wir bieten Ihnen Grund-, Aufbau- und Auffrischungskurse

MS-Office, Nutzung von Smartphone und

Zulassungsbestand gewesen. Für eine Oldtimer-Einstufung muss das jeweilige Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein. Seit 2011 können beim Wohnortwechsel die Kennzeichen in den neuen Zulassungsbereich mitgenommen werden. Diese Möglichkeit wird weiterhin gerne genutzt. Von anfangs (2011) 284 fremden, aber auf den Landkreis Gotha registrierten Kennzeichen, stieg die Zahl bis Ende vergangenen Jahres auf 3.256 an –das ist ein neuer Höchstwert. Im Gegenzug haben die Halter:innen von 2.666 Fahrzeugen (2021: 2.283) auch beim Landkreiswechsel ihr GTH-Kürzel an der Stoßstange behalten –ebenfalls ein neuer Rekord.

Die Terminvergabe, die in der Zulassungsbehörde durch die Corona-Pandemie eingeführt wurde, hat sich aus Sicht der Verwaltung gut etabliert. (Wunsch-)Termine können meist auch kurzfristig über das Onlineportal der Behörde gebucht werden. Außerdem haben die Bürger:innen im Landkreis Gotha die Möglichkeit, ihr Fahrzeug online zuzulassen (i-Kfz). Insgesamt haben sich die Mitarbeiter:innen der Zulassungsbehörde im vergangenen Jahr um Anliegen von 16.286 Kund:innen gekümmert. Im Bereich der Fahrerlaubnisbehörde waren es 10.737.

Der Petitionsausschuss ist zuständig, wenn Eingaben Entscheidungen von Landesbehörden oder anderen Stellen betreffen, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterliegen. Der Petitionsausschuss befasst sich beispielsweise mit sozialen Ange legen heiten, Kommunalabgaben, Umwelt problemen, Fragen der öffentlichen Ord nung oder baurechtlichen Angelegenheiten. Der Ausschuss nimmt auch Anregungen zur Änderung von Landesgesetzen entgegen. Privatrechtliche Angelegenheiten wie beispielsweise Mietstreitigkeiten kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen.

Tablet, Programmierung und anderes mehr.

• Workshops zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE):

• Kleidung – soziale Nachhaltigkeit

• Fleischkonsum und seine globalen Folgen

Anerkannte Seminare der KVHS Gotha nach §10 Abs. 1 Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz:

• MS-Excel - Intensivkurs

• Mit Projektmanagement privat und beruflich zum Erfolg! Worauf es für ein erfolgreiches Projekt ankommt

Auf baldiges Wiedersehen

Tel.: 03621 214­603

Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023 Landkreis aktuell 23

Kinderschutzkonzept in der Kindertagespflege

Landkreis I Im Jahr 2022 erarbeiteten das Jugendamt des Landkreises Gotha in enger Zusammenarbeit mit dem Kinder­ und Jugendschutzdienst der Sunshinehouse gGmbH und den Tagesmüttern des Landkreises ein Kinderschutzkonzept, welches für alle Tagespflegepersonen unseres Landkreises Gültigkeit hat.

Damit ist das Amt dem gesetzlichen Auftrag nachgekommen, verbindliche Handlungsleitlinien im Umgang mit dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung vorzugeben. Neben dem Verfahren zum § 8a SGB VIII wurde ein Verhaltenskodex erarbeitet, der für alle Tagesmütter des Landkreises Gotha verbindlich ist. Im Rahmen von mehreren Veranstaltungen wurde im gemeinsamen Austausch das nun vorliegende Kinderschutzkonzept erarbeitet, welches auf der Webseite des Landkreises Gotha eingesehen werden kann. Einmal jährlich wird eine Schulung

zum Thema Kinderschutz für die Tagesmütter im Landkreis stattfinden, denn nur die regelmäßige fachliche Auseinandersetzung schafft Sicherheit im Umgang mit dem Thema Kinderschutz.

Natürlich bietet der Landkreis Gotha den Tagesmüttern zusätzlich Weiterbildungen zu pädagogischen Themen an sowie jährlich einen ErsteHilfe-Kurs, um die Arbeit mit den Kindern, mit den Eltern und der Familie kontinuierlich weiterzuentwickeln.

| Die Tagesmütter beim regelmäßigen Treffen mit den Mitarbeiter:innen des Jugendamtes.

Dieses Angebot wird von allen Tagesmüttern gern angenommen. An dieser Stelle bedankt sich der öffentliche Träger der Jugendhilfe für die überaus en-

gagierte Mitarbeit der Tagesmütter bei der Erarbeitung des Kinderschutzkonzeptes in der Tagespflege sowie für die verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ausstellung im Perthes ­ Forum

Gotha I Mittels Fotos, Karten, Satzungen, Büchern, Plänen, Briefen oder auch Imagebroschüren können Interessierte nun im Perthesforum des Staatsarchivs in Gotha in die Geschichte des Landkreises eintauchen. Hier wird seit dem 1. Februar die historische Ausstellung „100 Jahre Landkreis Gotha“ gezeigt. Die Ausstellung wurde für das Jubiläumsjahr 2022 vom Kreis- und Staatsarchiv erarbeitet und bereits zwischen Juli und Dezember im Landratsamt präsentiert.

| Beim Regionalwettbewerb „Jugend musiziert" waren Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule „Louis Spohr“ wieder sehr erfolgreich: Konrad Fialik (19 Jahre) überzeugte die Jury mit seinem Können am Schlagzeug. Seine Leistung wurde mit 24 Punkten bewertet. Damit hat er die Weiterleitung zum Landeswettbewerb geschafft. Auch die Gesangsschülerinnen von Matthias Friedel und Annette Grubmüller (2. v. r.) konnten überzeugen: Xenia Skorupa (18 Jahre, 2. v. l.) bekam mit 24 Punkten den 1. Preis zuerkannt, Hanna Beck (12 Jahre, l.) erreichte mit 23 Punkten ebenfalls den 1. Preis, der bei beiden mit der Weiterleitung zum Landeswettbewerb verbunden ist.

„100 Jahre Landkreis Gotha – das bedeutet 100 Jahre wechselvolle und spannende Geschichte. Ich freue mich sehr, dass diese durch das Weiterreisen der Ausstellung auch im Jahr 2023 erlebbar gemacht wird. Ganz besonders freut es mich für Frau Hartwich vom Kreisarchiv und Herrn Loth vom Staatsarchiv, die diese informative Ausstellung mit viel Hingabe erarbeitet und gestaltet haben“, so Landrat Onno Eckert.

Interessierte können die Ausstellung während der Öffnungszeiten des Staatsarchivs besuchen (Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr sowie donnerstags 8 bis 18 Uhr). Außerhalb der Öffnungszeiten nur mit Voranmeldung. Auch Führungen werden auf Anfrage angeboten. Die Ausstellung ist in thematische Schwerpunkte gegliedert. Neben historischen Zeitabschnitten wie „Krieg und Neuanfang“, „Kreistag und Kreisverwaltung in der DDR“ oder „Wende, Wahlen und Wiedervereinigung“ spielen auch „Zeichen und Wahrzeichen“ sowie Einblicke in den Tourismus, das Kurwesen, die Wirtschaft oder auch der Kreissitz eine Rolle. Das und vieles mehr sehen Besucher:innen in der historischen Ausstellung.

Nichtamtlicher Teil | 16. Februar 2023 24 Landkreis aktuell
finden Sie auch unter www.landkreis
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