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für Flüchtlinge

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AktuelleTermine

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Jedes Zimmer, das von den breiten Fluren abgeht, ist individuell geschnitten und verfügt über ein eigenes Handwaschbecken. Am Ende eines jeden Korridors befinden sich die Toiletten und Duschen. Gemeinschaftsküchen zur Selbstversorgung nach der Erstankunft gilt es in Kürze einzurichten.

Das Dr.-Schröder-Haus befindet sich im Besitz der evangelischlutherischen Kirchengemeinde Achelriede. Gestiftet wurde es von dem einst wohlhabenden, aus Bissendorf stammenden Arzt Gustav Schröder, der seine Heimat verließ, um in Gartow an der Elbe zu praktizieren. Gemäß seinem letzten Willen wurde er auf dem Friedhof in Achelriede begraben und beauftragte die Kirchengemeinde, mit seinem Nachlass ein Krankenheim zu errichten.

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Als solches wurde es jedoch nicht lange betrieben. In der Vergangenheit diente das Gebäude als Erholungsheim für Kriegsverletzte, als Herberge von Flucht und Vertreibung Betroffener aus den deutschen Ostgebieten, als Müttergenesungswerk und als Volkshochschule. Einer Nutzung seitens der AWO folgte Anfang der 1990er Jahre eine 30 Jahre andauernde Anmietung durch die Heilpädagogische Hilfe als Wohnheim.

Die Zahl der Menschen, die weltweit vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen müssen, war noch nie so hoch wie heute. Laut dem Mid-Year Trends Report des UNHCR beträgt die Zahl der gewaltsam vertriebenen Menschen weltweit rund 103 Millionen.

Verglichen mit dem Stand von Ende 2021 bedeutet diese Zahl, dass derzeit 13,6 Millionen Menschen mehr auf der Flucht sind als im Vorjahr – das macht einen Anstieg von 15 Prozent. Aufgrund dieser Zahlen und der angekündigten Verteilquote des Landes Niedersachsen für den Landkreis Osnabrück sieht die Gemeinde Bissendorf akuten Handlungsbedarf, eine Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete einzurichten. Voraussichtlich im März soll zu diesem Zweck das Gebäude der Dr.-Schröder-Stiftung oberhalb des Schulzentrums Bissendorf u.a. mit Unterstützung des DRK Ortsvereins Bissendorf eingerichtet werden.

Das aus den 1910er Jahren stammende Gebäude am Waldhang des Werscher Berges steht seit anderthalb Jahren leer. Auf drei Stockwerke verteilt zählt es rund 500 Quadratmeter Gebäudefläche und versprüht einen besonderen Charme.

Wohnraum für Geflüchtete dringend benötigt!

Weiterhin erreichen sehr viele Schutzsuchende aus der Ukraine und anderen Ländern den Landkreis. Dies führt dazu, dass Wohnraum immer knapper wird. Wer Geflüchteten Wohnraum zur Verfügung stellen will, kann das Angebot unter landkreis-osnabrueck.de/ukraine-hilfe in ein entsprechendes Formular eintragen.

Es handelt sich um eine der größten Fluchtbewegungen in Europa seit dem 2. Weltkrieg. Dies ist auch im Landkreis Osnabrück spürbar. Zum Stichtag 9. Dezember hielten sich allein aus der Ukraine mindestens 4.338 Menschen im Landkreis auf, die seit Kriegsbeginn in die kreisangehörigen Kommunen gekommen sind. Darüber hinaus wurden dem Landkreis Osnabrück seit Jahresbeginn 551 Schutzsuchende aus anderen Ländern als der Ukraine von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugewiesen. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2016 haben sich etwa 1.800 geflüchtete Menschen neu im Landkreis Osnabrück angemeldet. 2015 waren es 900. Damals kamen die Schutzsuchenden hauptsächlich aus Syrien und Afghanistan.

Nun soll das Dr.-Schröder-Haus ab März 2023 abermals zur Herberge Schutzsuchender werden. Die Gemeinde Bissendorf möchte durch die Anmietung die Situation vermeiden, öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Sporthallen schließen zu müssen. Kostenträger der geplanten Gemeinschaftsunterkunft ist der Landkreis Osnabrück.

„Wir sind der Kirchengemeinde Achelriede und auch dem DRK Ortsverein Bissendorf sehr dankbar für die Bereitschaft, uns in unserem Vorhaben zu unterstützen. Weiterhin sind wir händeringend auf der Suche nach geeignetem dezentralen Wohnraum an anderer Stelle und bitten die Bevölkerung uns solchen anzubieten“, betont Fachdienstleiter Bernd Stegmann.

Das DRK Bissendorf hat bereits zum Jahresende im Erdgeschoss einen Büroraum fertig gestellt und geht weitere Schritte zur Einrichtung der Zimmer und Gruppenräume für mindestens 50 Flüchtlinge verschiedener Herkunft an.

„In den kreisangehörigen Gemeinden wird gerade unfassbar viel geleistet, um den Schutzsuchenden ein gutes Ankommen zu ermöglichen“, betont Landrätin Anna Kebschull. So seien unter anderem überall die Bestrebungen groß, kleine Wohneinheiten zu finden. Außerdem seien schon viele Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet worden. „Und auch sehr viele Bürgerinnen und Bürger haben bereits ihre Wohnungen zur Verfügung gestellt“, führt die erste Kreisrätin Bärbel Rosensträter weiter aus. „Dafür gebührt ihnen großer Dank. Dennoch stoßen wir an unsere Kapazitätsgrenzen.“

Daher hilft weiterhin jedes Wohnungsangebot. Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchten, sich kurzfristig über die Kontaktmöglichkeiten zu melden. Bei der Gemeinde Bissendorf ist dies über den Fachdienst Ordnung und Soziales unter der Rufnummer 05402-404118 oder per Mail an info@bissendorf.de möglich.

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Osnabrück

Schöffenwahl 2023: Jetzt bewerben!

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Osnabrück und Landgericht Osnabrück als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Alle fünf Jahre stellen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten auf. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil.

Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Bewerbungen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und für das Amt eines Jugendschöffen nimmt die Gemeinde Bissendorf, Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales, Kirchplatz 1, 49143 Bissendorf, bis zum 24. Februar 2023 entgegen. Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde Bissendorf www.bissendorf.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch weitere Informationen und Rechtsvorschriften über das Ehrenamt des Schöffen. Darüber hinaus steht Ihnen Reinhard Nüße, Telefon 05402 404-119, für weitere Fragen zur Verfügung. Text: Ausschreibung der Internetseite www.schoeffenwahl.de

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