Erklärungen des Vorstands der KPMG BTG zur Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems, zur Unabhängigkeit und zur Fortbildungsverpflichtung Gemäß § 55 b WPO hat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Regelungen, die die Einhaltung der Berufspflichten gewährleisten, zu schaffen und ihre Anwendung zu überwachen und durchzusetzen. Die Gesamtheit der hierzu erforderlichen Maßnahmen wird als Qualitätssicherungssystem bezeichnet. Die in diesem Bericht dargestellten Maßnahmen und Verfahren, die als Grundlage für das Qualitätssicherungssystem von KPMG dienen, das die Qualitätssicherung bei der KPMG BTG umfasst, sollen mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass die von KPMG durchgeführten Abschlussprüfungen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Aufgrund seiner innewohnenden Einschränkungen ist das Qualitätssicherungssystem nicht darauf ausgelegt, der Nichteinhaltung einschlägiger Gesetze und Vorschriften mit absoluter Sicherheit vorzubeugen oder diese zu erkennen. Der Vorstand von KPMG berücksichtigt insbesondere die folgenden Aspekte: – die Ausgestaltung und Wirkungsweise des in diesem Bericht beschriebenen Qualitätssicherungssystems, – die Feststellungen aus den verschiedenen von KPMG durchgeführten Überwachungsprogrammen (einschließlich der in diesem Bericht beschriebenen Überwachungsprogramme von KPMG International und weiterer Programme von KPMG zur Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften) und
KPMG-Werte und Vorwort Unternehmenswerte und -kultur
Anwendung von Fachwissen und -kenntnissen
Auf dieser Grundlage gibt der Vorstand der KPMG BTG mit hinreichender Sicherheit folgende Erklärungen ab:
Digitale Technologie nutzen
Erklärung zur Wirksamkeit des Qualitätssicherungs systems nach Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe d VO (EU) Nr. 537/2014 „Der Vorstand erklärt, dass das interne Qualitätssicherungssystem von KPMG wirksam ist.“
Förderung von vielfältig qualifizierten Teams
Erklärung zur Wahrung der Unabhängigkeit nach Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe g VO (EU) Nr. 537/2014 „Der Vorstand erklärt, dass die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit (Seite 25 ff.) Bestandteil des Qualitätssicherungssystems von KPMG sind und eine interne Überprüfung der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen stattgefunden hat.“ Erklärung zur Erfüllung der Fortbildungspflicht der Berufsangehörigen nach Artikel 13 Abs. 2 Buchstabe h VO (EU) Nr. 537/2014 „Der Vorstand erklärt, dass die angestellten Berufsange hörigen in das Qualitätssicherungssystem von KPMG eingebunden sind und zur Erfüllung der Fortbildungspflichten (Seite 20 f.) angehalten worden sind.“
Gezielte Mandantenund Auftragsauswahl Unabhängigkeitsgrundsatz und ethisch unbedenkliches Handeln
Durchführung von Aufträgen auf hohem Qualitätsniveau Bewertung von Qualitätsrisiken Effektive Kommunikation
Überwachung und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
München, 31. Januar 2022 Finanzinformationen
Der Vorstand – die Feststellungen aus der Inspektion der APAS und anschließende Folge- beziehungsweise Verbesserungsmaßnahmen.
Vergütungsgrundlagen
Prof. Dr. Bernd Grottel
Christian Sailer
Netzwerkeinbindung
Erklärungen des Vorstands der KPMG BTG Transparenzbericht 2022 I 45 © 2022 KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten.
Anhang