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Vergütungsgrundlagen
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat erhält eine feste Vergütung.
Vorstand und Führungskräfte
Der Vorstand und die Führungskräfte der KPMG BTG sind in das Vergütungssystem von KPMG eingebunden, erhalten ihre Vergütung aber teilweise nicht im Rahmen eines weiteren Anstellungsverhältnisses mit KPMG, sondern aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses mit der KPMG BTG. Im Folgenden werden die Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und Führungskräfte von KPMG dargestellt.
Der Vorstand und die Führungskräfte erhalten eine Fixvergütung sowie eine ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung. Die ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung hat im Verhältnis zur Gesamtvergütung bei Partnerinnen und Partnern zurzeit einen Anteil von durchschnittlich etwa 58 Prozent, bei den sonstigen Führungskräften etwa 27 Prozent. Die Tantieme reflektiert den individuellen Beitrag der jeweiligen Führungskraft zum Gesamterfolg des Geschäftsjahrs. Die Festsetzung der Tantieme basiert auf zwei zentralen Bausteinen: der Zielvereinbarung und der Feststellung der Zielerreichung. Der ergebnis- und leistungsabhängigen Vergütung liegt eine jährliche Leistungsbewertung zugrunde, die nach festgelegten Kriterien erfolgt. Diese Kriterien umfassen insbesondere die Qualität der Arbeit, den Umfang der erbrachten Leistungen für Mandanten, Umsatz und Profitabilität, Führungsqualitäten sowie die Beachtung der globalen Werte von KPMG und des Verhaltenskodexes. Bei der Bemessung der ergebnis- und leistungsabhängigen Vergütung für die Prüfungspartnerinnen und Prüfungspartner wie auch die Prüfungsdirectorinnen und Prüfungsdirectoren werden prüfungsfremde Leistungen, die für Prüfungsmandanten erbracht werden, nicht berücksichtigt.