99-101 Steuer+Recht+Finanz_kloen 23.04.10 08:48 Seite 100
S E R V I C E R E C H T S A N W Ä LT E
Der Rechtsberater
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Erbrecht l Vermögen l Testamentsvollstreckung Andreas Ackermann, Web: www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Tel.: 040/32 35 00 Fax: 040/32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de
Familienrecht l Scheidungsrecht RAin Dr. Sabine Kramer Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin (BAFM) Kaiser-Wilhelm-Str. 93, 20355 Hamburg Tel. 040 / 411 89 38 61, www.elblaw.de RAin Angelika Mossdorf, Fachanwältin für Familienrecht Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht/Erbrecht Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg-Blankenese Telefon: 040-86 60 60 60, Fax: 040-86 60 60 99 RAin Astrid Weinreich, Fachanwältin für Familienrecht Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Telefon: 040-866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de Infos unter: www.astrid-weinreich.de
Familienrecht l Vermögensstreit RA Andreas Ackermann, Anwaltskanzlei Ackermann Grimm 12, 20457 Hamburg; Tel.: 040/32 35 00 Fax: 040/32 35 74, Web: www.anwaltskanzlei-ackermann.de E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de
Geschäfts- und Wohnraummiete l Wohnungseigentum RA Heiko Ormanschick Rechtsanwalt • Dozent • Redakteur Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg, Tel.: 040/86 60 60-0 www.ormanschick.de
Mietrecht l Wohnungseigentum l Nachbarrecht Rechtsanwaltskanzlei Jungmann & Kaut Blankeneser Landstraße 39 a, 22587 Hamburg Tel. 040/86 55 58, Fax: 040/866 36 24 www.jungmann-rechtsanwalt.de
Privatinsolvenz- l Arbeits- l Verkehrsunfallrecht RA Michael Gehricke Sülldorfer Kirchenweg 230, 22589 Hamburg Tel. 040/87 08 92 99, Fax: 040/87 08 32 27 Mail: ra@gehricke.net, www.ra-gehricke.de
Versicherungsrecht Jochen Schnelle, Fachanwalt für Versicherungsrecht Sozietät Husack Schnelle Uthoff-Schnelle Goetheallee 6, 22765 Hamburg-Altona Tel. 389 35 36, Fax: 38 75 38, www.adjur.de
100 Klönschnack 5 · 2010
Kommentar im Mai
Rechtsanwaltinkasso oder Inkassobüro? mmer häufiger zahlen Firmen aber auch Privatpersonen ihre Rechnungen nicht, was zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen bei einem Unternehmen führen kann. Da die Chance, noch zu seinem Geld zu kommen, am größten ist, je weniger Zeit seit Fälligkeit der Forderung vergangen ist, sollte man sofort reagieren. Eine Möglichkeit besteht darin, das eigene Büropersonal mit dem Forderungsmanagement zu betrauen. Das Inkassomanagement durch das Rechtsanwalt Sven Jungmann eigene Personal ist aber regelwww.jungmann-rechtsanwalt.de mäßig die teuerste und oft schlechteste Lösung, um die Forderung zu realisieren. Man bindet kostenintensive Arbeitskräfte, die darüber hinaus meistens nicht über das notwendige Fachwissen und Erfahrungen verfügen. Vertrauenswürdige Inkassobüros liefern zweifellos gute Arbeit. Wird jedoch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erforderlich bzw. legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, sind die Möglichkeiten der Inkassobüros erschöpft. Außerdem sind die durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens anfallenden Kosten oft nur noch in der Höhe zu erstatten, die bei einer sofortigen Beauftragung eines Rechtsanwalts angefallen wären. Wird eine Forderung zuerst einem Inkassounternehmen übertragen und dann zur gerichtlichen Beitreibung an einen Anwalt weitergegeben, so sind nur die für den Rechtsanwalt anfallenden Kosten zu erstatten. Die Kosten für den Inkassoversuch hat der Gläubiger zu tragen. Dies hatte das Oberlandesgericht Dresden bereits 1993 entschieden, als es sich mit der Frage der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten auseinandergesetzt hatte. Das Gericht kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Verpflichtung für den Schuldner zur Erstattung der Inkassokosten nicht entsteht, sofern nachträglich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss, wenn der Gläubiger ein Unternehmen ist oder sonst ein Berufsangehöriger oder eine Einrichtung mit hinreichender Geschäftserfahrung. Das Gericht ließ dabei offen, ob bei der Erhebung der Inkassokosten ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht seitens des Gläubigers vorliegt oder ob bereits ein dem Schuldner zuzurechnender Schaden zu verneinen ist. Durch die direkte Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei vermeidet man daher das Risiko der Nichtübernahme von Kosten. Der RA prüft dabei zunächst, ob die Forderung überhaupt durchsetzbar ist. Auch lässt sich vorab klären, ob der Schuldner bereits in Schwierigkeiten steckt (z.B. Insolvenz) und eine Geltendmachung der Forderung nur unnötiges Geld kosten würde. Außerdem liegt bei einem Rechtsanwalt „alles in einer Hand“: Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Zwangsvollstreckung, Zahlungsüberwachung. Diese Art der Durchführung ist somit effizienter und zeitsparender; gerade weil die Verfahrensabläufe an den Gerichten eine immer größere Zeitdauer in Anspruch nehmen. Die Zahlungseingänge, Fristen und Nebenkosten können mit Hilfe spezieller Software effektiv überwacht werden, und es gehen den Mandanten keine berechtigten Nebenkosten mehr verloren und sie müssen sich um die Verwaltung ihrer Forderungen nicht mehr kümmern und sparen damit wertvolle Zeit. Bleibt schließlich die Kostenfrage. Das anwaltliche Inkasso ist nicht teurer als die Beauftragung eines Inkassobüros. Und die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung hat vollumfänglich der Schuldner zu tragen.
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