Der Finanzausgleich vereinfacht dargestellt - Schritt für Schritt

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Fakten zum Finanzausgleich

Der Finanzausgleich bestimmt den Großteil der Gemeindeeinnahmen. Insgesamt wurden 2013 rund 72 Prozent der gesamten Einnahmen der Gemeinden (ohne Wien) über den Finanzausgleich bestimmt.

Einnahmequellen der Gemeinden (ohne Wien) 2013 Sonstiges 6, %

Woher kommt das Geld der Gemeinden? • Ertragsanteile: Anteil der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (v.a. Einkommensteuer, Lohnsteuer, ­Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer).

Verkaufserlöse 1,0 %

• Transfereinnahmen: Finanzierungs- und Investitions­ zuschüsse von Bund und Ländern.

Banken (Darlehen, Rücklagen, Wertpapiere,…) 10,2 % Ertragsanteile 32,3 % Leistungsentgelte und Einnahmen aus Besitz und wirtsch. Tätigkeit 11,4 %

% ,3 17

32

,2

%

• Grundsteuer: Ist von den GrundbesitzerInnen zu be­zahlen und ist von der Grundstücksbewertung abhängig.

Einnahmen: 17,796 Mrd.

,

%

%

38

9

• Gebühren: Fallen für die BürgerInnen v.a. in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung sowie Müll­ beseitigung an und sind teils vom Verbrauch abhängig.

,

5

Weitere eigene Abgaben 3,2 %

11

Transfereinnahmen 11,5 %

Gebühren 9,9 %

Grundsteuer 3,0 %

Kommunalsteuer 11,4 %

• Kommunalsteuer: Ist von den ArbeitgeberInnen zu bezahlen und ist abhängig von der Lohnhöhe.

Legende Bund Länder Bürger/innen Weitere Finanzausgleichsrelevant 72 %

• Leistungsentgelte und Einnahmen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit: z. B. Beiträge für die Kinderbetreuung oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. • Banken: Einnahmen v.a. aus Darlehensaufnahmen sowie der Auflösung von Rücklagen und Wertpapieren. • Verkaufserlöse und sonstige Einnahmen: Einnahmen durch Verkauf von Grund­stücken und Gebäuden, Ein­ nahmen aus Gewinnentnahmen oder sonstigen Transfers.

Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Finanzmittel auf die Gebietskörperschaften: Bund, Länder und Gemeinden. Die Verhältnisse der Mittelzuteilung zwischen den Gebietskörperschaften ändern sich durch die einzelnen Schritte des Finanzausgleichs. Berücksichtigt man neben den Ertragsanteilen auch die Transferbeziehungen zwischen den Gebietskörperschaften sowie die eigenen Abgaben, ergibt sich, dass der Bund 54 Prozent erhält, die Länder 30 Prozent und die Gemeinden 15 Prozent der Abgaben erhalten.

Verschiebungen der Finanzausgleichsmittel

www.kdz.or.at


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