Ökonomische Steuerungsinstrumente zur Bewältigung der Klimakrise
Bernhard Grossmann, Büro des Fiskalrates
Impulskonferenz, TU-Wien, 15. November 2022
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Impulskonferenz, TU-Wien, 15. November 2022
Empfehlung FISK (Juni 2022): „Für die Umsetzung nötiger Schritte zur Erreichung der erforderlichen Emissionsreduktion Österreichs müssen budgetäre Mittel freigemacht werden. Dabei sollte einerseits der höheren Qualität der öffentlichen Finanzen, die insbesondere anhand eines hohen Anteils von Investitionsausgaben an den Gesamtausgaben zum Ausdruck kommt, besonderes Augenmerk gelten. Andererseits ist ein „ausgewogener Anreiz- und Maßnahmenmix erforderlich (z. B. Förderinstrumente, Regelungen, CO2-Bepreisung), um die notwendige ausgeprägte Beteiligung des privaten Sektors (Unternehmen und Haushalte) zu initiieren bzw. zu forcieren.“ Anreize und Maßnahmen zentral, um ökologische Transformation zu schaffen
finanzielle Sanktionen bei Zielverfehlungen zu vermeiden
Staat als „Förderer und Bereitsteller“ von Infrastruktur: Gesamtstaatliche Investitionsquote 2021 iHv 3,5% des BIP Z. B. mittelfristige Klima- und Transformationsoffensive 5,7 Mrd EUR bis 2030 zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Industriestandortes Förderungen: E-Mobilität, thermische Sanierung, Heizkesseltausch, Raus aus Öl und Gas, … Staat als „Emissionsverursacher“ und damit als Investor mit Vorbildwirkung: Kommunalinvestitionsgesetz 2023: Zweckzuschuss des Bundes an die Gemeinden im Jahr 2023 (einmalig 500 Mio EUR) zur Erleichterung der ökologischen Transformation Zweckzuschuss des Bundes an die Länder im Jahr 2022 (einmalig 500 Mio EUR) für Investitionen und Förderungen im Bereich grüner Wandel Stückwerk an Handlungssträngen und Anknüpfungsmöglichkeiten
Faktenlage schaffen (Festlegung des Zielpfades, Feststellung der „Investitionslücke“, Kostenvermeidungskurve)
Entwicklung einer klimapolitischen Gesamtstrategie und verbesserte Koordination zwischen den Gebietskörperschaften
Umsetzung eines ausgewogenen Maßnahmen- und Anreizmixes
FAG und Paktum als Mechanismen zur Verteilung und Finanzierung der Budgetlast/Investitionslücke?
Adressierung spezifischer Handlungsbedarfe (Kurzanalyse des Produktivitätsrates), z. B.:
Ausbau von Anschub- und Komplementärinvestitionen einschließlich Kommunikation zur Herstellung von Planungssicherheit für private Investoren
Umfassende Qualifizierungs und Arbeitsmarktmaßnahmen (Fachkräfte)
Abgestimmtes Zusammenspiel von Förderungen und Preissignalen
Evaluierung von Maßnahmen (Abwicklung, Umsetzung, Wirkung)
Strukturreformen in gebietskörperschaftsübergreifenden Aufgabenbereichen zur Schaffung von erforderlichen budgetären Spielräumen
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