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swatte sieten Informationsblatt der Jungen Union im Heidekreis

Ausgabe #6 Dezember 2014

Terroristenexport

Chaosbilanz

Sterbehilfe

◼ Auch aus Deutschland reisen Menschen in den Irak und nach Syrien, um dort einen Gottesstaat aufzubauen. Reinhard Grindel MdB über den schwierigen Umgang mit diesem Problem: Seiten 2/3

◼ Die Landesregierung versagt auf ganzer Linie. Nachdem die Verwaltungen aufgebläht wurden, gibt es jetzt neuen Ärger. Gudrun Pieper MdL mit einer aktuelle Bilanz des Scheiterns: Seiten 4-6

◼ Die Diskussion um die Frage eines Todes auf eigenen Wunsch erreicht wieder einmal den Deutschen Bundestag. Intensiv werden mehrere Vorschläge zu einer Neuregelung beraten. Ein Debattenbeitrag: Seiten 6/7

Landwirtschaftsminister Meyer:

»Bauernschreck« schlägt wieder zu


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Termine

Erhebliches Risiko

— SA/SO, 03./04. JANUAR Happy nJU Year Wildeshausen

Unser Bundestagsabgeordneter Reinhard Grindel über die Gefahren durch den Islamischen Staat und die Verantwortung Deutschlands

— MI, 07. JANUAR Neujahrsempfang der CDU Heidekreis Neuenkirchen — FR/SA, 27./28. FEBRUAR Lüneburger Sicherheitsforum der JU Niedersachsen Lüneburg — SA, 11. APRIL Kreisparteitag der CDU Heidekreis Schneverdingen — FR-SO, 17.-19. APRIL Niedersachsentag der JU Goslar

Impressum JUNGE UNION IM HEIDEKREIS Moorstraße 2 29664 Walsrode T 05161 73044 F 05161 910702 M info@ju-sfa.de facebook.com/JungeUnionSFA REDAKTION (V.i.S.d.P.) Timo Albeshausen (Koordination), Anna Grill, Frank Stangneth, Daniel Köpcke (Layout)

BILDNACHWEISE Junge Union Niedersachsen Junge Union im Heidekreis Wikipedia

◼ 550 – das ist die aktuelle Zahl von Personen, die nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden aus Deutschland ausgereist sind, um sich in Syrien und im Irak der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen und für die bisher brutalste Ausprägung des islamistischen Extremismus zu kämpfen. Sie haben lange unter uns gelebt und spätestens durch die Entscheidung für den IS dokumentiert, dass sie sich von Verfassung und Grundverständnis unserer Gesellschaft meilenweit entfernt haben. Sie haben sich entschlossen, für eine Terrorbande ihr Leben zu riskieren oder es sogar zu opfern, die selbst von der Führungsspitze der Al-Qaida als zu extrem eingeschätzt wird. Etwa 60 von ihnen sind in Syrien und im Irak bisher tatsächlich ums Leben gekommen, mindestens neun davon durch Selbstmordattentate. Was sind das für Menschen, die in unserem Land leben, von unseren Werten aber nichts wissen wollen? Nach Untersuchungen der Sicherheitsbehörden hat nur etwa jeder Vierte von ihnen einen Schulabschluss und nur 6% haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. 12% gingen vor der Ausreise einer Arbeit nach, meistens im Niedriglohnsektor. 11% der „Terror-Touristen“ sind Frauen. Etwa 60% aller ausgereisten IS-Anhänger haben einen deutschen Pass und ebenso viele sind bereits in Deutschland geboren. Fast ein Drittel aller erfassten Personen ist zuvor in Deutschland schon durch Straftaten aufgefallen, meist Gewalttaten. Ein Schwerpunkt liegt bei sehr schlecht ausgebildeten jungen Männern, praktisch alle in der Salafistenszene radikalisiert worden sind. Auch das Internet spielt bei der Radikalisie-

rung eine immer bedeutendere Rolle. Die Zahlen wären noch höher, wenn unsere Sicherheitsbehörden nicht zunehmend daran arbeiten würden, bereits die Ausreise von Extremisten in die Kampfgebiete zu verhindern. Das ist durchaus nicht unumstritten. Liegt die Frage »Warum lässt man sie nicht einfach gehen und sterben, wenn sie es wollen« doch gefährlich nahe. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat die Gegenposition formuliert: »Die haben sich bei uns radikalisiert. Also sind wir mit dafür verantwortlich, andere Menschen vor ihnen zu schützen.« In einigen Fällen ist es durchaus sinnvoll, Islamisten aus Deutschland abzuschieben. Allerdings ist das bei deutschen Staatsbürgern von vornherein ausgeschlossen und auch bei verfestigtem Aufenthalt äußerst schwierig. In der Mehrzahl der Fälle geht es eher darum, die Personen in Deutschland festzuhalten. Und zwar nicht nur wegen der vom Bundesinnenminister formulierten Sorge um vom IS verfolgte Minderheiten im Nahen Osten, sondern auch wegen der Kampferfahrung und der radikalen Kontakte, die die Anhänger des IS in Syrien und dem Irak sammeln. Die Sicherheitsbehörden schätzen, dass mittlerweile etwa 180 Personen aus den Kampfgebieten auf oft verschlungenen Wegen wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind. Von dieser Personengruppe geht ein erhebliches Risiko für unsere Sicherheit aus. Nach Möglichkeit werden sie in Deutschland vor Gericht gestellt und z.B. wegen der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten angeklagt. Aber auch diese Menschen haben bei uns Anspruch auf eine rechtstaatliche Behandlung,


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frank sieht schwarz: Von Bürgermeistern und Grußonkeln die sie anderen nicht gewähren wollen. Staatliche Zwangsmaßnahmen gegen die Rückkehrer haben daher nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich Straftaten nachweisen lassen, was bei Taten aus Syrien und dem Irak mitunter schwierig ist. Dann bleibt nur die ständige Überwachung dieser Personen, die die Sicherheitsbehörden mit großem Aufwand betreiben, nicht zuletzt um zu beobachten, ob sie ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse für Terroranschläge in Deutschland nutzen. 25 Beamte sind in der Regel allein für die totale Überwachung eines islamistischen Terrorverdächtigen erforderlich. Ein bisher öffentlich zu wenig beachtetes Risiko geht allerdings auch von solchen Personen aus, denen die Ausreise verweigert wurde. Der IS legt seinen Fokus zurzeit nicht auf Terroranschläge im Westen, sondern auf die Errichtung eines Terrorregimes im Nahen Osten. Trotzdem zeigen Beispiele aus Kanada und Australien, dass verhinderte IS-Kämpfer dann in ihren Herkunftsländern versuchen, Terroranschläge auszuführen. Abschieben oder an der Ausreise hindern; anklagen oder beobachten – es gibt kein Patentrezept zum Umgang mit gewaltbereiten Islamisten. Wir brauchen die gesamte Palette sicherheitspolitischer Maßnahmen. Am besten wäre es, wir könnten bereits die Radikalisierung verhindern. Integration fördern, aber auch nachdrücklich fordern, war daher nie so aktuell wie heute.

Der Islamische Staat... ist kein Staat, sondern eine Terrororganisation, die im Irak und in Syrien aktiv ist und Teile dieser Länder unter ihrer Kontrolle hat.

◼ Seit spätestens Mitte Juni sind die diesjährigen Bürgermeisterwahlen Geschichte. Volkes Stimme hat entschieden. Die Wahl verlief aus Sicht der CDU-Kandidaten bescheiden. Nur ein Amtsinhaber konnte im Amt bestätigt werden, alle anderen Bewerber scheiterten an der Konkurrenz. Jetzt könnte man sagen: »Dann hat die CDU wohl auf die falschen Kandidaten gesetzt.« Ja und nein. Eine Rückblende. Es ist 1995. In den Gemeinden gibt es neben den Bürgermeistern, die durch den Rat für dieses Amt bestimmt werden, in der Stadtverwaltung sogenannte Stadtdirektoren. Diese sind innerhalb der Verwaltung maßgeblich verantwortlich für die korrekte Erledigung aller anfallenden Aufgaben in der Kommune und bereiten Beschlussvorlagen für den Rat vor. Der Bürgermeister hat hauptsächlich repräsentative Aufgaben, der Vergleich mit Bundespräsidenten, die laut Definition zwar das »höchste Amt« des Staates bekleiden, faktisch aber keinerlei Entscheidungsbefugnis haben, drängt sich auf. Und sowohl Bürgermeister als auch Bundespräsident wurden derzeit abwertend als Grußonkel tituliert. Bei genauerem Hinsehen ist das gar nicht schlecht. Ein Grußonkel geht zu allen Festivitäten, alle freuen sich, wenn er da ist, man plauscht ein wenig und nach einer Stunde ist er wieder weg. Seit 1996 ist aus dem ehrenamtlichen Bürgermeister der Hauptverwaltungsbeamte geworden. Das bedeutet, er muss die Aufgaben des durch eine Gesetzesreform abgeschafften Stadtdirektors übernehmen. Was auf den ersten Blick nicht nach einer weltbewegenden Änderung klingt, entpuppt sich alsbald als tiefgreifen-

der Einschnitt. Wo früher ein Magen ausreichte, der sich dem Verzehr von Unmengen Kaffee und Kuchen bei runden Geburtstagen erfolgreich widersetzen konnte, wurden nun Kenntnisse im Verwaltungsrecht notwendig. Das schränkt die Auswahl an Kandidaten ein, wenn man auf qualifizierte Bewerber setzen will. Zurück ins Heute. Die CDU hatte sich im Heidekreis für die anstehenden Bürgermeisterwahlen als Ziel gesetzt, für jeden Posten einen Kandidaten ins Rennen zu schicken, der sowohl dem gestiegenen Verwaltungsaufwand gewachsen ist, als auch die Bevölkerung auf der persönlichen Ebene ansprechen kann. Die erste Bedingung erfüllten ausnahmslos alle Bewerber. Und es wurde auch in den Podiumsdiskussionen immer wieder betont, wie »verwaltungserfahren und kompetent« man doch sei. Doch dann machten die Wähler unmissverständlich klar, dass die zweite Komponente, der Sympathiefaktor, für sie offensichtlich die größere Bedeutung hat. Was kann man aus dieser Wahl lernen? Erstens, dass die Entscheidung, die Aufgaben von Bürgermeister und Stadtdirektor zusammenzufassen, nicht die glücklichste war. Denn die Sehnsucht nach einem Grußonkel scheint deutlich größer als die nach Verwaltungsexperten. Verwaltung klingt immer nach Gesetzen und Beamtenmief. Zweitens, dass in Teilen der Bevölkerung die Veränderung im Aufgabenprofil noch nicht angekommen ist. Bei künftigen Wahlen gilt es also, besser herauszustellen, welche Kompetenzen zur Führung der Gemeinde gehören, abseits der Eröffnung des Schützenfestes. Oder eben selbst den sympathischsten Grußonkel aufzustellen.


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Eine Chaosbilanz Seit fast zwei Jahren wird Niedersachsen von einer rot-grünen Koalition regiert. Warum das für das Land eine verlorene Zeit bedeutet und welches Chaos die Regierung angerichtet hat, bilanziert die Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Walsrode, Gudrun Pieper. die praktisch durch die Hintertür enteignet werden, auch noch für die Kosten dieses fragwürdigen Konzeptes aufkommen müssen.

Ministerpräsident Weil: Mehr Fragen als Antworten

◼ Chaos Nr. 1: Das von Landwirtschaftsminister Meyer vertretene Landesraumordnungsprogramm (LROP). Die Maßnahmen zum Moorschutz im neuen Landesraumordnungsprogramm sorgen nicht nur bei Niedersachsens Landwirten für großen Unmut, sondern sorgen auch bei Kommunen für erschwerte Bedingungen, da die Flächen teilweise auch als Ausgleichsflächen benötigt werden. Durch Wiedervernässung der Moorflächen will Meyer fruchtbares Ackerland in Vorranggebiete für Moorentwicklung umwandeln. Komplett eingestellt werden soll der Torfabbau. So soll der Ausstoß von im Boden gebundenen Kohlenstoffdioxid reduziert werden. Meyers Pläne sind eine existenzielle Bedrohung für Tausende landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen. Die Pläne sind mit Umweltschutz allein nicht zu rechtfertigen. Die Vorranggebiete für den Torfabbau in Niedersachsen nehmen nur eine vernachlässigbare Fläche ein – im Cuxland lediglich 400 Hektar. Es ist äu-

ßerst fragwürdig, ob mit dem Erhalt dieser kleinen Fläche ein wirklicher Beitrag zum weltweiten Klimaschutz geleistet wird. Fraglich ist zudem, wie Rot-Grün gewährleisten will, dass Flächen landwirtschaftlich nutzbar bleiben, wenn angrenzende Felder wieder zu Mooren gemacht werden und wer für die entstehenden Rückbaukosten von Drainageleitungen und Wasserregulierungstechnik aufkommt. Es darf nicht passieren, dass die Landwirte,

Die Landesregierung... ist die Regierung des Bundeslandes Niedersachsen. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten (Stephan Weil) und neun Ministerinnen und Ministern: P.-J. Schneider (SPD, Finanzen), B. Pistorius (SPD, Inneres), F. Heiligenstadt (Kultus, SPD), A. Niewisch-Lennartz (GRÜNE, Justiz), O. Lies (SPD, Wirtschaft), C. Meyer (GRÜNE, Landwirtschaft), S. Wenzel (GRÜNE, Umwelt), C. Rundt (SPD, Soziales) und G. HeinenKljajic (SPD, Wissenschaft).

Ein weiteres Problem des neuen Landesraumordnungsprogramms ist die Zuordnung von Einzugsgebieten für den Einzelhandel. Hier wird die Erreichbarkeit der Mittelzentren mit dem Auto als einziges Kriterium herangezogen. Solche Planungen gehen an der Wirklichkeit vorbei und haben nichts mit den tatsächlichen Kundenströmen zu tun. Für derartige Planungen müsste auch das Einzelhandelsgutachten betrachtet werden. Meyers handwerkliche Fehler sind bedenklich und nicht nachvollziehbar. Die rotgrünen Pläne gehen an den Bedürfnissen der Bevölkerung im ländlichen Raum vorbei und haben das Potenzial, die Wirtschaftsleistung einer ganzen Region zu schädigen. ◼︎ Chaos Nr. 2: Das rot-grüne Schulgesetz. Das bedeutet: die ersatzlose Streichung von Förderschulen, die Abkehr vom Leistungsgedanken und die Schaffung eines Einheitsschulsystems durch die Fixierung auf die Gesamtschule. Der im November vorgelegte Schulgesetzentwurf der rotgrünen Landesregierung sorgt für große Unruhe bei Eltern, Schülern, Lehrern und Bildungsverbänden in Niedersachsen. Und das völlig zu Recht, denn Schüler mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen Lernen oder Sprache werden nach aktuellem Stand bald keine spezialisierten Förderschulen mehr besuchen können, während die Gesamtschulen künftig alle anderen weiterführenden Schulformen ersetzen können sollen – das schränkt die Wahlmöglichkeit für Eltern und ihre Kinder hinsichtlich der Schulform er-


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heblich ein. Ministerin Heiligenstadt gefährdet mit dem Gesetz alle bestehenden Schulformen mit einer bezeichnenden Ausnahme: der Gesamtschule. Das gilt für Gymnasien, Oberschulen, Hauptschulen und Realschulen gleichermaßen. So wird in kürzester Zeit ein Einheitsschulsystem entstehen, in dem individuelle Leistungen nicht mehr honoriert werden.

devise. Der Sparwille der Regierung Weil reduziert sich darauf, den spätmöglichsten Termin für die Einführung der Schuldenbremse einzuhalten. Dieser Haushaltsplan gibt keine Richtung für die Entwicklung des Landes vor. Er wird den Herausforderungen, vor denen wir in Niedersachsen stehen, nicht gerecht. Dazu haben wir vier Kritikpunkte:

Den Eltern auf diese Weise jede Wahlmöglichkeit für den Bildungsweg ihrer Kinder zu entziehen, ist der falsche Weg. Ein weiteres großes Loch in die Vielfalt der Bildungslandschaft reißt Rot-Grün durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Abschaffung der Förderschulen Sprache und Lernen. Anstatt die Startphase der inklusiven Schule abzuwarten und bei Problemen angemessen nachzusteuern, macht die Ministerin hier den zweiten Schritt vor dem ersten und verwehrt vielen Kindern mit Unterstützungsbedarf den Weg zu einer spezialisierten Förderschule.

Das Land häuft neue Schulden trotz steigender Steuereinnahmen an. Auch für das Jahr 2015 kann das Land Niedersachsen mit steigenden Einnahmen rechnen – erwartet wird ein Steuerplus von rund einer Milliarde Euro im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig bewegen sich die Zinsen weiterhin auf einem historisch niedrigen Niveau, so dass die Zinsausgaben des Landes 2015 trotz der steigenden Verschuldung um voraussichtlich 12 Millionen Euro sinken.

Auch bei den Gymnasien hinterlässt der neue Schulgesetzentwurf mehr Fragen als Antworten. Für die Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren fehlt jeglicher Plan. Die Kultusministerin konnte bisher kein Konzept vorlegen, wie der Wechsel zu G9 erfolgen soll. Insbesondere bleibt sie eine Antwort schuldig, welche Optionen leistungsstarke Schüler in diesem Modell haben werden. Die CDU-Landtagsfraktion hingegen hat bereits im Mai mit ihrem Konzept »Im eigenen Tempo zum Abitur« einen praktikablen Lösungsansatz vorgestellt. Darüber hinaus plant Rot-Grün, im Zuge der Schulgesetzänderung die Schullaufbahnempfehlung im Anschluss an den 4. Schuljahrgang der Grundschule abzuschaffen. Den El-

Gudrun Pieper: Der Haushalt 2015 ist eine Enttäuschung

tern wird eine wichtige Orientierungsgrundlage im Hinblick auf den Leistungsstand ihrer Kinder genommen. Die Wahl der passenden weiterführenden Schulform wird ihnen so erschwert. Wir lehnen daher die Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung ebenso ab wie die von Rot-Grün geplante vollständige Abschaffung der Zeugnisnoten in der Grundschule. Für uns ist der Schulgesetzentwurf ein »Chancen-Vernichtungs-Gesetz«! ◼ Chaos Nr. 3: Der Haushalt für 2015 ist eine einzige Enttäuschung. Wir erleben das reinste Déjà-vu: Neue Schulden, wenig Investitionen und zusätzliche Stellen im Regierungsapparat – im Vergleich zum letzten Jahr hat sich leider nichts geändert. Der Entwurf offenbart einmal mehr die völlige Ambitionslosigkeit der Landesregierung – vor allem im Hinblick auf die Schuldenbremse. Maximales Schuldenmachen bis 2020 – so lautet die rot-grüne Haushalts-

Auch der Bund sorgt für erhebliche Entlastungen im Landesetat: Allein die Übernahme der BAföG-Ausgaben spült ab 2015 110 Millionen Euro in die Kasse. Trotz dieser mehr als günstigen Einnahmesituation und einem Rücklagenpolster von 439 Millionen Euro, will Rot-Grün im kommenden Jahr rund 600 Millionen Euro neue Schulden aufnehmen – 130 Millionen mehr, als von der CDU-geführten Vorgängerregierung in der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Der Regierungsapparat wächst und wächst: Ein Ende des massiven Stellenausbaus in Staatskanzlei und Ministerien ist nicht in Sicht. Nach den 173 zusätzlich geschaffenen Stellen in 2014 bläht die Landesregierung den Regierungsapparat 2015 um zusätzliche 58 Stellen weiter auf. Im Vergleich zu 2013 macht das einen Zuwachs von 231 Stellen in nicht einmal zwei Jah-


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Der Tod als Freiheit? Der Deutsche Bundestag sieht sich einer Debatte gegenüber, die weit über die Entscheidungen des politischen Alltagsgeschäfts hinausweist. Ein Debattenbeitrag von Timo Albeshausen ◼ Dabei geht es um die Frage danach, ob und in welchem Rahmen SterbehilInvestitionen sinken – massive Kürfe gesetzlich erlaubt werden soll. Der zungen beim Kommunalen StraßenBundestag tut sich nicht erst seit diebau: Trotz der komfortablen Einnahser Legislaturperiode schwer mit eimesituation, mit der das Land auch im ner Entscheidung zu einer gesetzlikommenden Jahr rechnen kann, senchen Neuregelung der Sterbehilfe. ken SPD und Grüne die InvestitionsNun soll ein neuer Anlauf genommen quote weiter ab – auf magere 5,8 Pround ein entsprechendes Gesetz nächzent. Die eigenfinanzierten Investistes Jahr im Parlament verabschiedet tionen sinken 2015 erneut um rund 37 werden. Derzeit erscheint es aber Millionen Euro. Im Vergleich zum Jahr noch völlig offen, welche gesetzliche 2012 bedeutet das einen Rückgang Regelung die Parlamentarier verabder eigenfinanzierten Investitionen schieden werden. Die Debatte ist unter Rot-Grün um 50 Prozent. Bederweil in vollem Gange und wird von sonders hart trifft es den kommunalen der Bundesärztekammer über die KirStraßenbau. Hier drohen bis 2018 Kürchen bis hin zu den Abgeordneten zungen in Höhe von rund 86 Millionen selbst kontrovers geführt. Die aktuelEuro. le Diskussion und vor allem die gelRichter, Beamte und Pensionäre wer- tende Rechtslage sind dabei nicht den geprellt: Im Wahlkampf hatten immer einfach zu durchschauen. SPD und Grüne Richtern, Beamten Es gilt, mehrere Arten der Sterbehilfe und Pensionären noch Hoffnung auf auseinander zu halten: Die aktive die Wiedereinführung des WeihSterbehilfe ist in Deutschland verbonachtsgeldes gemacht. Keine zwei ten und steht unter Strafe, auch dann, Jahre später plant Rot-Grün stattdeswenn der Patient ausdrücklich den sen die Anpassung der BeamtenbeWunsch geäußert hat, sterben zu wolsoldung an die Tarifentwicklung auslen. zuhebeln. Gerade einmal 1,4 Prozent Besoldungserhöhung billigen SPD und Straffrei ist in Deutschland die sogeGrüne den Richtern, Beamten und nannte indirekte Strebehilfe. Die indiPensionären für 2015 zu. 2016 sollen rekte Sterbehilfe bedeutet die Inkaufes sogar nur noch 1,1 Prozent sein – nahme eines vorzeitigen Todes durch unabhängig davon, wie die Tarifvereine medizinische Behandlung, die handlungen ausgehen. primär der Schmerzlinderung dient und dem Willen des Patienten ent◼︎ Fazit: Die Landesregierung erweist spricht. Ebenfalls gesetzlich zulässig sich als unzuverlässiger Partner. ist die passive Strebehilfe, also der Wahlversprechen und RegierungsVerzicht auf lebensverlängernde wirklichkeit klaffen bei Rot-Grün nach Maßnahmen, wie zum Beispiel eine wie vor weit auseinander. künstliche Beatmung. ren.

Gudrun Pieper... ist Vorsitzende des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung im Niedersächs. Landtag.

Im Kern geht es in der aktuellen Debatte aber um eine Regelung der Beihilfe zum Suizid. Hier ist die Rechtslage weniger eindeutig. In Deutschland ist die versuchte Selbsttötung straffrei. Hieraus resultiert, dass auch die

Beihilfe dazu prinzipiell straffrei ist, solange der Patient seinen Tod letztlich selbst herbeiführt. Allerdings können etwa Ärzte und Angehörige, wenn sie Beihilfe zur Selbsttötung leisten, gegebenenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung strafrechtlich verfolgt werden. Zudem ist im Standesrecht der deutschen Ärzte verankert, dass ein Arzt keine Beihilfe zum Suizid leisten darf. Der Blick auf die geltende Rechtslage macht deutlich, dass eine Regelung dringend nötig und geboten ist. Schließlich steht dabei die ethische Frage im Raum, ob der Mensch die Freiheit hat, selbst über seinen Tod zu entscheiden. Wenn wir uns die Rechts-und Gesellschaftsordnungen sämtlicher westlichen Länder einschließlich der Bundesrepublik anschauen, liegt ihnen allen, unabhängig von religiösen und weltanschaulichen Motiven jedes einzelnen, das Verständnis eines selbstverantwortlichen, mit einem freien Willen ausgestatteten Menschen zugrunde. Wenn wir diesen Maßstab resultierend aus den Grundsätzen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens ansetzen, hat jeder Mensch das Recht und die Freiheit, sein Leben selbst zu beenden. Demgegenüber steht aber der Wert des Lebens an sich, der nicht zuletzt in Artikel 1 des Grundgesetzes seine Entsprechung findet und es zur »Verpflichtung aller staatlichen Gewalt« macht, die Würde des Menschen »zu achten und zu schützen«. Es stehen sich hier zwei fundamentale und für jede demokratische Gesellschaft unabdingbare Werte gegenüber: das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen sowie seine individuelle Freiheit und gleichzeitig der nicht abwägbare oder aufrechenbare


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Wert des Lebens, den es unter allen Umständen zu schützen gilt. Ein Ansatz, um die grundsätzliche philosophische Frage zu beantworten, die der Suizid aufweist, ist die Formel, dass jeder Mensch zwar das Recht und die Freiheit dazu hat, seinem Leben ein Ende zu setzen, dass die Inanspruchnahme diese Rechts aber aus ethischen Gesichtspunkten abzulehnen ist. Das löst aber noch nicht den vorliegenden Konflikt zwischen zwei gleichrangigen Werten, der Freiheit jedes Einzelnen und dem Wert des Lebens. Lebensende: Dammbruch Konkret geht es darum, ob todkranmuss vermieden werden ken Menschen auf ihren Wunsch hin die Möglichkeit zugestanden wird, Aus der Menschenwürde des Artikel 1 durch Mithilfe von Ärzten und Angedes Grundgesetzes leitet sich meiner hörigen selbstbestimmt aus dem LeMeinung nach nicht nur ab, dass ben zu scheiden. Menschen unter allen Umständen In diesem Fall kann der Zielkonflikt das Recht haben in Würde zu leben, aber aus meiner Sicht aufgelöst wersondern auch in Würde zu sterben. den, denn eine gesetzliche Regelung, Die öffentlichen Äußerungen des die die Beihilfe zum Suizid erlaubt, ehemaligen EKD-Vorsitzenden verletzt nicht den Wert des Lebens, Schneider unterstreichen, dass auch sondern achtet und entspricht dieser christliche Werteüberzeugungen Norm. Welchem Wert entspricht es, hierbei nicht einseitig ausgelegt wereinem Menschen, der weiß, dass er in den müssen. absehbarer Zeit sterben wird und der Klar ist aber auch, dass eine gesetzlivielleicht unter starken Schmerzen che Regelung so gefasst sein muss, leidet, das Recht zu nehmen, für sich dass ein sogenannter Dammbruch unselbst zu entscheiden, sterben zu wolter allen Umständen vermieden wird. len, oder ihm und seinen Angehörigen Dies ist nämlich ein durchaus die Umsetzung des selbstbestimmten schwerwiegendes Argument gegen Sterbens zu erschweren? Mir fällt kein eine Legalisierung von Sterbehilfe. plausibler Grund ein. Der Schutz des Lebens ist zwar ein Zweck an sich, da Eine Beihilfe zum Suizid kann nur dann zulässig und ethisch vertretbar meiner Auffassung nach auch jeder sein, wenn die betroffene Person todMensch einen Zweck an sich und vor krank ist, nicht unter psychischen allem einen unabwägbaren Wert an sich darstellt. Aber einem todkranken Krankheiten leidet und den klaren Menschen in diesem Punkt seinen ei- Willen geäußert hat, Suizid begehen zu wollen. Ausschließlich unter diesen genen Willen zu verwehren, entVoraussetzungen darf eine Beihilfe spricht nicht dieser Maxime. zum Suizid zulässig sein. Die Grenzen

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müssen hier eng gesetzt werden, um einem Missbrauch unter allen Umständen vorzubeugen. Derart weitreichende Gesetze wie sie z.B. in Belgien vorherrschen sind meiner Meinung nach abzulehnen, genauso wie sogenannte Sterbehilfe-Vereine. Jegliche gewerbliche Form der Strebhilfe ist grundsätzlich abzulehnen. Unterm Strich erscheint der von einer Gruppe von Bundestagabgeordneten um Peter Hintze (CDU) eingebrachte Vorschlag deshalb als sehr unterstützenswert. Die Sorge derer, die die Sterbehilfe rigoros ablehnen, dass kranke Menschen in Zukunft dazu gedrängt werden könnten, sich das Leben zu nehmen, weil sie nur noch als Belastung gesehen werden, ist dabei sehr ernst zu nehmen. Denn Sterbehilfe sollte nur eine Möglichkeit unter mehreren für die Betroffenen sein und auch nicht zur gesellschaftlichen Regel werden. Eine Kultur, in der sterbenskranke Menschen zum vorzeitigen Suizid gedrängt werden, wäre hochgradig amoralisch. Die erste Wahl sollte die weitere Stärkung von Hospizen und Palliativmedizinischen Angeboten sein. Hier hat die Politik einen klaren Auftrag, diesen medizinischen Bereich zu stärken und zu unterstützen, um eine palliativmedizinische Versorgung in der Fläche sicherzustellen. Gerade vor diesem Hintergrund wäre es enorm wichtig, dass das Thema auch nach einer gesetzlichen Regelung im Parlament – wie auch immer sie geartet sein mag – nicht wieder, wie es so häufig in unserer modernen Gesellschaft geschieht, an den Rand gedrängt wird. Vielmehr muss weiterhin eine aktive Auseinandersetzung damit stattfinden.


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2015 Liebe Leserinnen und Leser,

lich nie richtig zum Stehen.

auch im neuen Jahr 2015 wollen wir als JU Heidekreis Ihnen und Euch mit unseren Swatten Sieten wieder interessante Artikel und Berichte zu verschiedenen politischen Themen, insbesondere den Heidekreis betreffend, aber auch mit Bezug zur Landes- und Bundespolitik bieten.

Bei diesem Tempo durch das nicht nur, aber auch besonders das politische Leben gekennzeichnet ist, gerät schnell in Vergessenheit, dass der alljährlich geäußerte Wunsch nach einem frohen und gesunden Jahr nicht einfach nur eine lapidare Floskel, sondern gesund zu bleiben die Grundlage für all unsere Pläne, Wünsche und Aktivitäten ist. Eine Grundlage, die keinesfalls selbstverständlich ist.

Zunächst aber wünsche ich allen Freunden und Bekannten der JU Heidekreis, sowie allen Leserinnen und Lesern unserer Swatten Sieten ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr. Jeder von uns geht mit einer Vielzahl von Wünschen und Vorstellungen in das neue Jahr. Insbesondere für Politiker, ob nun auf kommunaler oder auch ganz besonders auf Landes- und Bundesebene, ist der Terminkalender dabei stets bis zum Rand gefühlt. Kaum ist eine Wegmarke erreicht, geht es auch schon an neue Themen, Wahlen und Herausforderungen. Das »Karussell« Politik dreht sich dabei permanent weiter und kommt eigent-

Im Deutschen Bundestag wird in diesem Jahr eine gesetzliche Neuregelung zur Sterbehilfe verabschiedet werden. Wobei noch unklar ist, wie diese genau aussehen wird. Wir haben dies und die bereits im alten Jahr dazu erfolgten Debatten zum Anlass genommen, uns in der aktuellen Ausgabe der Swatten Sieten u.a. mit dem Thema zu beschäftigen, wie unere Gesellschaft damit umgehen kann, wenn Menschen jedweder Altersklassen unheilbar erkranken und den Wunsch haben selbstbestimmt zu sterben.

Des Weiteren beschäftigen uns in dieser Ausgabe aber auch die Politik der rot-grünen Landesregierung und die Frage nach Gefährdungen der inneren Sicherheit in Deutschland durch den IS und andere terroristische Organisationen. In diesem Sinne wünsche ich eine interessante Lektüre und alles Gute für das neue Jahr! Timo Albeshausen Kreisvorsitzender JU Heidekreis


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