Stadtleben
Parken leichtgemacht: Das bedeuten die Markierungen Mit dem Parkkonzept begegnet den Innsbrucker AutofahrerInnen auch eine Vielzahl an Symbolen, Schildern und Markierungen. Doch woran erkennt man die Parkstraßen? Wie werden Kurzparkzonen gekennzeichnet und gibt es eigentlich eigene Parkzonen für AnwohnerInnen? DG
Zeitlimit Kurzparkzonen In den städtischen Kurzparkzonen ist die Parkzeit auf 90 bzw. 180 Minuten limitiert. Ohne Zeitlimit kann gegen Gebühr entweder in Garagen oder in Parkstraßen geparkt werden.
Blaue Linie Ist eine Parkfläche blau markiert, kann man daraus schließen, dass es für das Parken eine zeitliche Begrenzung bzw. eine Höchstparkdauer gibt, z. B. bei Kurzparkzonen. Grundsätzlich sagen die Markierungen alleine jedoch noch nichts über eine allfällige Gebührenpflicht aus, dies geht einzig und allein aus der Beschilderung hervor.
Handyparken Handyparken ist prinzipiell im gesamten Stadtgebiet möglich. Benötigt wird dafür ein Sticker (im Bürgerservice aufliegend) an der Windschutzscheibe sowie die passende App am Handy. Nähere Informationen gibt es unter www.mobil-parken.at. 42
INNSBRUCK INFORMIERT