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Was bedeuten die Parksymbole?
Parken leichtgemacht: Das bedeuten die Markierungen
Mit dem Parkkonzept begegnet den Innsbrucker AutofahrerInnen auch eine Vielzahl an Symbolen, Schildern und Markierungen. Doch woran erkennt man die Parkstraßen? Wie werden Kurzparkzonen gekennzeichnet und gibt es eigentlich eigene Parkzonen für AnwohnerInnen? DG
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Zeitlimit Kurzparkzonen
In den städtischen Kurzparkzonen ist die Parkzeit auf 90 bzw. 180 Minuten limitiert. Ohne Zeitlimit kann gegen Gebühr entweder in Garagen oder in Parkstraßen geparkt werden.

Blaue Linie
Ist eine Parkfläche blau markiert, kann man daraus schließen, dass es für das Parken eine zeitliche Begrenzung bzw. eine Höchstparkdauer gibt, z. B. bei Kurzparkzonen. Grundsätzlich sagen die Markierungen alleine jedoch noch nichts über eine allfällige Gebührenpflicht aus, dies geht einzig und allein aus der Beschilderung hervor.
Handyparken
Handyparken ist prinzipiell im gesamten
Stadtgebiet möglich. Benötigt wird dafür ein
Sticker (im Bürgerservice aufliegend) an der
Windschutzscheibe sowie die passende App am Handy. Nähere Informationen gibt es unter www.mobil-parken.at.
Gebührenpflichtige Kurzparkzonen und Parkstraßen
In den 90-Minuten-Kurzparkzonen gilt die Gebührenpflicht von
Montag bis Freitag, 9.00 bis 21.00 Uhr, und am Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr. Die 180-Minuten-Kurzparkzonen sind von Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr gebührenpflichtig. In den Parkstraßen sind ebenso von Montag bis Freitag (in vereinzelten Parkstraßen täglich) von 9.00 bis 19.00 Uhr Gebühren zu bezahlen. Nähere Informationen zu den Parkzonen sind online unter www.innsbruck.gv.at/parken nachzulesen.

Weiß oder weiß strichlierte Linie
Grundsätzlich sind alle Markierungen für den ruhenden Verkehr weiß und unterbrochen. Nur bei zeitlich eingeschränktem Parken ist diese Markierung blau. Die Markierung, egal ob weiß, blau, durchgezogen oder strichliert, sagt nichts über eine allfällige Gebührenpflicht oder ob diese Stellplätze für AnwohnerInnen, zum Laden o. ä. reserviert sind, aus. Dies geht aus der Beschilderung hervor.

Eigene AnwohnerInnenzone
Zonen für AnrainerInnen kann es grundsätzlich geben. Es gibt sie vor allem in Kurzparkzonen. Diese sind durch verordnete Halte- und Parkverbotstafeln mit einer entsprechenden Zusatztafel erkennbar.

Detaillierte Informationen rund ums Parken in Innsbruck finden sich auf der Website der Stadt Innsbruck unter www.innsbruck.gv.at/parken.

(C) STADT INNSBRUCK (6)
Parkstraße
Das „P“ mit dem grünen Kreis und der grünen Linie dient – neben der Beschilderung – der besseren Erkennbarkeit einer Parkstraßenregelung. Wenn das „P“ überfahren wird, ist man in einer Parkstraße. Hier kann – nachdem der jeweilige Tarif beglichen wurde – ohne Zeitlimit geparkt werden.