Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 9/2013

Page 1

Titel Ausländische Fachkräfte

Unternehmerreise Sibiu/Rumänien

Teilnehmerrekord zum Thüringer Wald Firmenlauf

9 / 2013

Südthüringische Wirtschaft Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

ingeN r ü h t d ü S u z e b e Spanier entdecken Li Industrie- und Handelskammer Südthüringen


Wer hier mit seiner Werbung drin ist, ist besser dran. Finden von A bis Z. Das Telefonbuch: Werben Sie dort, wo man Sie dreifach gut findet: im Buch, online oder mobil. Kundenservice: 0800 0057425

Werbung rein, Umsatz rauf!

Ein Service Ihrer Verlage Das Telefonbuch 6445_B2B-3fach_Besser_Dran_hoch_210x175.indd 1

26.08.13 08:54


EDITORIAL

Fachkräfte aus Spanien Thüringer Wald Firmenlauf IHK aus dem FF Zwei große Projekte der IHK Südthüringen sind in diesen Tagen mit Erfolg abgeschlossen worden. Der Thüringer Wald Firmenlauf hat in diesem Jahr 2 704 Läufer und Walker aus der heimischen Wirtschaft zusammengebracht, das Spanienprojekt der IHK hat bewiesen, dass spanische Facharbeiter unsere Region durchaus als ihren Lebensmittelpunkt auswählen und wertvolle Mitarbeiter in südthüringer Unternehmen werden können. Die Gemeinsamkeit dieser beiden wichtigen Projekte der IHK besteht darin, dass sie die wirtschaftliche Attraktivität Südthüringens für Unternehmer und Mitarbeiter aus dem In- und Ausland herausarbeiten. Fast 200 Unternehmen stärken den Zusammenhalt ihrer Belegschaften über ein sportliches Großevent wie den Firmenlauf, welch tolles Signal! Aus einem Projekt mit 13 spanischen Fachkräften sind 11 fest angestellte Mitarbeiter in unseren Betrieben geworden – eine bessere Werbung für die Willkommenskultur in unseren Unternehmen kann es nicht geben! Natürlich steckt in den Projekten viel Arbeit und organisatorischer Aufwand. Dafür bin ich den Mitarbeitern unserer IHK und unseres Vereins forum Thüringer Wald dankbar. Aber dass der Firmenlauf und das Spanienprojekt Erfolgsgeschichte schreiben, ist auf die Offenheit und gute Unternehmenskultur unserer Unternehmen zurückzuführen. Und darauf können wir gemeinsam stolz sein.

Dr. Peter Traut Präsident der IHK Südthüringen

Südthüringische Wirtschaft 9/2013

1


Titel: Ausländische Fachkräfte 8 Spanienprojekt erfüllte die Erwartungen – Neuauflage gestartet 10 IHK-Workshop: Gewinnung europäischer Fachkräfte 11 Ausbildung ausländischer Jugendlicher in Südthüringen 11 Duale Berufsausbildung – Chance für unsere Jugend 12 Duale Berufsausbildung – auch außerhalb Deutschlands ein Erfolgsmodell! 13 Anerkennung ausländischer Abschlüsse

EDITORIAL

n EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

IHK-JAHRESTHEMA

18 Zahlungsverkehr ändert sich – jetzt handeln!

3 Innovativer Mittelstand: Erfolgreich im Netzwerk

19 Generationswechsel in den Unternehmen

18 Thüringer Handelsforum 2013 lädt nach Südthüringen ein 20 „NewKammer“ – Gründertreffen am 19. November 2013 in Suhl

n STANDORTPOLITIK 4 Einzelhandelsstandort Meiningen 6 Tourismusbudget für Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald 6 Der „Rundum-Sorglos-Fahrradverleih“ für den Tourismus

n AUS- UND WEITERBILDUNG 22 Verbundausbildung – Chancen für die Zukunft 24 Zertifikatslehrgang IHK-Fachkraft Personalwesen

n Innovation und Umwelt

IHK SETZT SICH EIN

25 Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan

14 Haushaltskonsolidierung über Standardsenkungen

25 Die Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie

n INTERNATIONAL 14 Ausbildungsortnahe Beschulung wichtiger denn je

26 IHK Südthüringen organisiert Unternehmerreise nach Sibiu 27 Reform des deutschen Außenwirtschaftsrechts

© Ruhrgebiet/Fotolia.com

29 Estland, Lettland, Litauen – Kleine Länder mit großen Chancen für deutsche Unternehmen

15 Facharbeiterimage verbessern! 15 Regionale Forschungs- und Innovationsstrategie (RIS) 16 NEUES AUS BERLIN UND BRÜSSEL

© eu2013.lt

n RECHT REGIONALMARKETING THÜRINGER WALD

30 Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts 32 Gebrauchsanleitungen rechtssicher erstellen

17 Mehr als 3 000 Teilnehmer und Fans zum Thüringer Wald Firmenlauf

33 Klinikneubau in Jena – Auftragschancen für Thüringer Unternehmen 33 Impressum


IHK-JAHRESTHEMA

Innovativer Mittelstand: Erfolgreich im Netzwerk

Der Mittelstand spielt für die Innovationsstärke der deutschen Wirtschaft eine wichtige Rolle. Er hat jedoch strukturbedingt große Nachteile im Bereich von Forschung und Entwicklung (FuE) und beim Zugang zu Forschungsinfrastruktur. Daher gibt es in Deutschland ein weltweit einzigartiges Instrument zur nachhaltigen Stärkung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU): die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF). Die IGF schlägt eine Brücke zwischen Grundlagenforschung und wirtschaftlicher Anwendung und bildet für Unternehmen eine Plattform, um Zugang zu neuesten Erkenntnissen für die Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen sowie zu Fragen der Qualitätssicherung, des Umweltschutzes oder der Normung zu erhalten. Organisiert wird sie auf zahlreichen Themen- und Technologiefeldern seitens der AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen. Bei dieser vorwettbewerblichen Forschung finden sich Firmen einer Branche oder eines Technologiefeldes in den jeweiligen Forschungsvereinigungen der AiF zusammen, um vergleichbare Probleme durch gemeinsame Forschungsaktivitäten zu lösen. Derzeit arbeiten rund 1 200 eingebundene Forschungsstellen an solchen Projekten der Gemeinschaftsforschung in 100 Forschungsvereinigungen. Jedes Unternehmen kann aktiv im System der IGF mitwirken, indem es den Kontakt zu einer der branchenorientierten Forschungsvereinigungen sucht oder eine Mitgliedschaft erwirbt. Die Themenspektren decken dabei alle mittelstandsrelevanten Zukunftstechnologien ab: von der Materialforschung über die Biotechnologie bis zur Textilbranche mit ihren faszinierenden „HighTex“-Entwicklungen auf dem Gebiet der Faserverbundwerkstoffe. Von den Forschungsergebnissen der IGF profitieren im Netzwerk der AiF rund 50 000 vorwiegend mittelständische Unternehmen. Dadurch, dass die industrielle Gemeinschaftsforschung öffentlich finanziert wird, stehen die so gewonnenen Ergebnisse auch allen Interessierten zur Verfügung. Die Forschungsarbeiten werden intensiv

von Unternehmen begleitet und ständig auf Praxisrelevanz geprüft. Durch die Kooperation von Experten aus der Industrie mit Wissenschaftlern der Forschungsinstitute entstehen überdies nachhaltige persönliche Innovationsnetzwerke, die oft weit über die Projektlaufzeit Bestand haben. In Zeiten zunehmender Interdisziplinarität werden auch branchenübergreifende Kooperationen unter den Forschungsvereinigungen der AiF immer selbstverständlicher. Darüber hinaus existieren zukunftweisende Forschungsverbünde zu bestimmten Schwerpunktthemen, wie zur Elektromobilität, Brennstoffzellentechnik oder Klebetechnik. Das engmaschige Innovationsnetzwerk der AiF und ihrer Forschungsvereinigungen begünstigt solche übergreifenden Aktivitäten. In Deutschland sind so in knapp 60 Jahren nachhaltige Innovationspartnerschaften und thematische Cluster entstanden, die allen Beteiligten erheblichen Nutzen bringen und in die Breite wirken: Wertschöpfungspartner der arbeitsteiligen Prozessketten werden vernetzt, kleine Firmen kooperieren gleichberechtigt mit großen Unternehmen und mit der Wissenschaft. Es gibt eine verlässliche Vertrauensbasis zwischen den verantwortlichen Experten aus den Unternehmen und den Wissenschaftlern der Forschungsinstitute. Neue Projektideen können intensiv diskutiert und auf den Weg gebracht werden. Das Netzwerk wird so zum Fundament der Innovationsaktivitäten vieler KMU und die Risiken können auf viele Schultern verteilt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert diese branchenweite und branchenübergreifende Gemeinschaftsforschung über die AiF als Dachorganisation seit ihrer Gründung im Jahr 1954, in 2012 mit 141,5 Millionen Euro. Diese Förderung bewirkt beim Mittelstand kontinuierlich einen mehrfach so hohen Forschungsaufwand aus eigenen Mitteln. Die besondere Hebelwirkung dieser Partnerschaft zwischen Staat und Wirtschaft mobilisiert damit nachhaltig die Innovationspotenziale in KMU. Eine hohe Innovationskraft zeigt jedoch erst dann Wirkungen auf die Gesellschaft, wenn aus ihr marktfähige Produkte generiert werden. Damit korrelieren die Forderungen nach einem schnellen Transfer von Ergebnissen der Grundlagenforschung in die Wirtschaft, wie sie etwa in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung erhoben werden. Auch hier leistet die AiF mit den von ihr betreuten öffentlichen Förderprogrammen – insbesondere mit der Fördersäule „FuE-Kooperationsprojekte“ des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) des BMWi – einen wesentlichen Beitrag.

Yvonne Proppert, Präsidentin der AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen sowie geschäftsführende Gesellschafterin der Pharma-Labor Yvonne Proppert GmbH, Hagen und Gesellschafterin der Pharma-Zentrale GmbH, Herdecke. Südthüringische Wirtschaft 9/2013

3


STANDORTPOLITIK

Einzelhandelsstandort Meiningen In der Serie zur Vorstellung der mittelzentralen Einzelhandelsstandorte in Südwestthüringen wird in der aktuellen Ausgabe der „Südthüringische Wirtschaft“ die Stadt Meiningen in den Fokus gerückt. Die Kreisstadt besitzt 21 4501 Einwohner. Zusammen mit dem überörtlichen Einzugsgebiet, das sich über Teile der Landkreise SchmalkaldenMeiningen und Hildburghausen erstreckt, erreicht der Einzelhandelsstandort derzeit ein Potenzial von insgesamt 52 700 Einwohnern. Hinsichtlich der GfK-Einzelhandelszentralität, als Kennziffer zur Beurteilung der Anziehungskraft und Kaufkraftbindung des Einzelhandels, weist Meiningen mit 109 einen für ein Mittelzentrum niedrigen Wert auf. Als Einkaufsstadt für umliegende Kommunen können zwar insgesamt Kaufkraftzuflüsse erzielt werden, jedoch nur in relativ geringem Maße. Als eine mögliche Ursache hierfür kann die Nähe zum Einzelhandelsstandort Suhl/ Zella-Mehlis aufgeführt werden, der zudem über die Autobahn in kurzer Zeit zu erreichen ist. In Meiningen sind sämtliche Hauptwarengruppen verfügbar, wobei die Einzelhandelsbetriebe räumlich vor allem im nördlichen Stadtgebiet konzentriert sind. Die Einkaufsinnenstadt Meiningens ist mit der historischen Altstadt nahezu identisch. Ihre Hauptgeschäftslage umfasst den Markt und erstreckt sich entlang der Georgstraße sowie der nördlichen AntonUlrich-Straße und bezieht auch Teile der kreuzenden Querstraßen Luisenstraße sowie Ludwig-ChronegkStraße ein. Die Einkaufsinnenstadt wird vornehmlich durch kleinteilige Einzelhandelsunternehmen geprägt, verfügt jedoch vor allem im nördlichen

Bereich über größere Kundenmagnetbetriebe aus dem Nichtlebensmittelsektor. Der im Innenstadtbereich bestehende Lebensmittelmarkt übt aufgrund seiner geringen Größe keine wesentlichen Kundenmagnetfunktionen aus. In der Einkaufsinnenstadt wurden zum Zeitpunkt der GMA-Erhebung 2012 insgesamt 138 Einzelhandelsbetriebe gezählt. Somit haben sich etwas mehr als die Hälfte aller Geschäfte in diesem zentralen Bereich Meiningens angesiedelt und stellen einen für ostdeutsche Innenstädte beachtenswerten Verkaufsflächenanteil von 24 Prozent. Mit der Brache an der Marktwestseite verfügt Meiningen zudem über eine interessante Potenzialfläche in attraktiver Lage, die im Zuge einer geplanten Bebauung zur weiteren Stärkung und Qualifizierung der innerstädtischen Hauptgeschäftslage beitragen kann. Weitere Einzelhandelsagglomerationen mit hoher überörtlicher Anziehungskraft finden sich vor allem im nördlichen Stadtgebiet an der HeinrichHeine-Straße und der Leipziger Straße. Mit der Errichtung des Kaufland-Standortes im südlichen Stadtgebiet wird ein weiterer Einzelhandelsschwerpunkt geschaffen. Abzuwarten bleibt, wie sich die Kundenfrequenzen, insbesondere im zentralen Versorgungsbereich Meiningens, durch dieses Vorhaben verändern werden. Die Analyse der Ausstattungskennziffern zeigt, dass auch Meiningen eine überdurchschnittliche Verkaufsfläche pro Einwohner aufweist, wobei sich in dieser Kennziffer auch die Versorgungsfunktion

des Meininger Einzelhandels für das Umland widerspiegelt. Sie liegt 30 Prozentpunkte über dem Vergleichswert der GMA-Kennziffernstudie für Städte der gleichen Größenklasse. Nach aktuellen Zahlen der GfK beträgt der Index der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft in Meiningen jedoch nur 92,5. Damit steht die Stadt zwar leicht besser als der Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit einem Indexwert von 89,1 da, zum gesamtdeutschen Durchschnitt fehlen jedoch noch 7,5 Prozentpunkte. Diese Situation schränkt den Entwicklungsspielraum des Einzelhandels der Stadt ein und führt für einige Warengruppen bereits zu einer angespannten wirtschaftlichen Lage. Hinsichtlich der demographischen Entwicklung prognostiziert das Thüringer Landesamt für Statistik für das Einzugsgebiet Meiningen einen Einwohnerverlust von 8,1 Prozent bis zum Jahr 2020. Im gleichen Zeitraum wird nach GMA-Berechnungen im Einzugsgebiet des Einzelhandelsstandortes ein Kaufkraftrückgang von etwa 5 Prozent zu verkraften sein. Die GMA geht daher aufgrund der schlechteren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von sich verringernden Umsatzleistungen im Einzelhandel aus. Besonders die Warengruppen „Nahrungs- und Genussmittel“, „Schuhe/Bekleidung/Sport“ und dem „sonstigen Einzelhandel“ werden laut der GMA-Studie unter Druck geraten. Auf Basis dieser Entwicklungsprognose besteht für die Stadt Meiningen bis 2020 kein zusätzlicher Bedarf an Verkaufsflächen. Zur Qualifizierung und Stärkung der Einkaufsinnenstadt sollten jedoch Chancen, wie sie in einer Bebauung der Marktwestseite bestehen, genutzt werden.

Ihr Ansprechpartner: Mario Dammköhler 03681 362-132 dammkoehler@suhl.ihk.de 1 Stand: 30.06.2012

GfK = GMA =

4 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

Gesellschaft für Konsumforschung Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH


STANDORTPOLITIK

Papierkram war gestern.

-1,5

Prozent weniger Personen lebten am 31. Dezember 2011 im IHKBezirk Südthüringen als bisher gedacht. Das ist eines der Ergebnisse des Zensus 2011, dessen Daten seit kurzem veröffentlicht werden. Der Zensus 2011 ist eine Volkszählung, die anders als in der Vergangenheit vor allem durch Datenabgleich verschiedener unabhängiger Statistiken durchgeführt wurde. In regelmäßigen Abständen sollte eine Volkszählung durchgeführt werden, um herauszufinden, ob die jährlich auf Basis der Melderegister ermittelten Daten noch richtig sind. In den neuen Bundesländern fand die letzte Erhebung 1981 statt, während die Bevölkerung in den alten Bundesländern zuletzt 1987 nachgezählt wurde. Die Bevölkerungsdaten werden u. a. benötigt, um den Wohnungsbau und die öffentliche Infrastruktur bedarfsgerecht zu gestalten sowie um über eine Bemessungsgrundlage zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu verfügen. Eine potenzielle Fehlerquelle für die Melderegister besteht denn auch im Versuch kommunaler politischer Entscheidungsträger, eine bessere Finanzausstattung und ein umfangreicheres Leistungsportfolio für die Gemeinde zu erreichen. Darüber hinaus kommt es zu Fehlern, wenn die Einwohner bei Wegzug Abmeldungen unterlassen oder diese Daten von der Verwaltung nicht richtig gepflegt werden. Der Zensus 2011 zeigt: Bislang wurden für Deutschland 1,5 Millionen mehr Einwohner gezählt als nun errechnet. Diese Zahl wird vorstellbarer, wenn man sie regionalisiert. Am 31. Dezember 2011 lebten in Thüringen 39 616 weniger Einwohner (-1,8 Prozent) und im IHK-Bezirk Südthüringen 6 115 weniger Personen. Auf Kreisebene musste in Südthüringen in der Stadt Suhl am stärksten korrigiert werden (-1 649 Einwohner bzw. -4,3 Prozent). Dagegen fiel der Rückgang im Landkreis Hildburghausen am geringsten aus (-300 Einwohner bzw. -0,5 Prozent). Auf Gemeindeebene fällt die Abweichung in Gehlberg (Ilm-Kreis, -89 Einwohner bzw. -13,8 Prozent) besonders hoch aus, wobei aus Thüringer Perspektive die rote Laterne der Gemeinde Weißbach im Saale-Holzland-Kreis zukommt (-31 Einwohner bzw. -20,4 Prozent). In einigen Gemeinden wurden bislang Einwohner übersehen. Den prozentual stärksten Bevölkerungsaufwuchs gibt es in Südthüringen in der Gemeinde Westhausen im Landkreis Hildburghausen (+121 Einwohner bzw. +20,1 Prozent). Lediglich in der Gemeinde Scheiditz im Saale-Holzland-Kreis musste die Bevölkerungszahl prozentual stärker nach oben korrigiert werden (+12 Einwohner bzw. +29,3 Prozent).

© Gerd Altmann/pixelio.de

Wussten Sie schon...

Mit der E-POSTBUSINESS BOX wird Ihre Post digital: Briefe verschicken mit einem Klick. Einfach Briefe senden und empfangen per Mausklick. Aus der gewohnten Software heraus mit digitaler oder auf Wunsch postalischer Zustellung durch die Deutsche Post AG. Einsparpotenzial. Durch günstige Druck- und Versandmöglichkeiten sowie verkürzte, digitale Prozesse. Höchste Sicherheit. Daten- und Nutzungssicherheit durch modernste Verschlüsselungstechnologie. Plug & Play-Lösung. Schnelle Anbindung an die bestehende IT-Infrastruktur ohne Prozessumstellung.

-Tickets für und 2 x 2 VIP n le el st be t Jetz innen. telfinale gew x das DFB -Ach e/businessbo .d st po .e w w w r te Mehr un

Deutsche Post AG – der Partner für den Mittelstand


STANDORTPOLITIK

Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald gewinnt Tourismusbudget Das diesjährige Tourismusbudget in Thüringen wird an zwei Regionen vergeben. Das Thüringer Vogtland und das UNESCO-Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald erhalten für zweieinhalb Jahre jeweils 375.000 Euro Preisgeld für den Ausbau der touristischen Angebote, die Vermarktung und die Verbesserung der Kooperationen. In der erweiterten Gebietskulisse des Biosphärenreservates sind 20 Städte und Gemeinden kommunal- und landkreisübergreifend und vor allem rennsteigübergreifend beteiligt. Unter dem Leitziel „NATUR-Erfahrung Biosphäre“ soll zum einen die Natur in Wert gesetzt sowie durch Naturerfahrungen erlebbar gemacht werden und zum anderen die umweltfreundliche Anreise sowie Mobilität vor Ort ermöglicht werden. Daraus leiten sich die Arbeitsschwerpunkte Naturerlebnisangebote und umweltfreundliche

Mobilität ab. Ergänzt wird das Ganze durch ein zielgerichtetes und modernes Marketing, welches das Biosphärenreservat als Werbefaktor in den Mittelpunkt rückt. Demzufolge soll das Biosphärenreservat auch neu unter der Dachmarke Thüringer Wald positioniert und stärker in das Tourismusmarketing der Thüringer Tourismus GmbH, des Regionalverbundes Thüringer Wald e. V. und den Orten eingebunden werden. Zur Steigerung der Erlebnisqualität wird das bestehende Wegenetz qualitativ und zielgruppenorientiert weiterentwickelt, z. B. wird ein Wildnispfad entstehen. Durch die Verknüpfung von Bus- und Bahnangeboten mit dem Tourismus erfolgt eine weitere Erhöhung der Attraktivität der Region. Die Zielstellung ist die Einführung einer Gästekarte, die die kostenlose ÖPNV-Nutzung in der Biosphärenregion beinhaltet. Dadurch

kann außerdem ein Beitrag zur Entlastung der öffentlichen Kassen sowie zum Erhalt und sogar möglichen Ausbau des ÖPNV im ländlichen Raum geleistet werden. Die Touristen erhalten einen zusätzlichen Service und die Region einen Wettbewerbsvorteil. Der Gewinn des Tourismusbudgets für das Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald setzt wichtige Impulse für die Zusammenarbeit aller Partner vor Ort und die nachhaltige Entwicklung des Tourismus in der Region.

Ihr Ansprechpartner: Christin Zander 03681 362-205 zander@suhl.ihk.de

Der „Rundum-Sorglos-Fahrradverleih“ für den Tourismus Am 4. Juli 2013 wurde zum Thüringer Tourismustag der Tourismuspreis vergeben. Der Preisträger in der Kategorie Marketing und Kooperation ist der Radreiseanbieter Travel Butler mit dem „RundumSorglos Paket“ für einen Fahrradverleih, von dem auch die Tourismusregion Thüringer Wald profitieren kann. Mit dem innovativen Konzept steht touristischen Unternehmen ein unternehmenseigener Fahrradverleih inklusive vieler Serviceleistungen zur Verfügung. In den Leistungen sind gewartete Fahrräder (große Modellauswahl), Werbematerialien (Aufsteller, Plakate, Flyer), eine Servicehotline sowie der Pannen- und Wartungsservice inbegriffen. Unternehmen, welche das Produkt nutzen wollen, können dies entweder mieten, leasen oder kaufen. Bei der Variante Miete stellt Travel Butler dem Unternehmen für vier bis sechs Monate die gewünschte Auswahl und Anzahl an Fahrrädern zur Verfügung, inklusive Rundum-Service, und holt sie nach der Saison wieder ab. Die längerfristigen Varianten Leasing und Kauf haben in der Leasingrate bzw. im Kaufpreis den RundumService ebenfalls inkludiert. Für die Unternehmen bedeutet das Angebot von Travel Butler im Gegensatz zu einem eigenen Fahrradverleih weniger Arbeitsaufwand, kein Reparaturaufwand, eine fest kalkulierbare Kostenstelle, einen zuverlässigen Partner sowie einen

6 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

© Travel Bulter

zusätzlichen Marketing- und Vertriebskanal. Des Weiteren kann dem Gast ein zusätzlicher Service angeboten werden. So können neue Pauschalangebote gestaltet und neue Zielgruppen erschlossen sowie die Auffindbarkeit in den Suchmaschinen erhöht werden, vor allem durch das OnlineBuchungstool. Dieses integrieren die Unternehmen in ihre Internetseite und der Gast kann bequem sein Fahrrad buchen, von zu Hause oder direkt vor Ort. Durch das bereits entstandene Netzwerk an Kooperationspartnern ist es außerdem möglich, beliebige Abhol- und Rückgabestationen auszuwählen, so dass der Gast seine Radtour individuell und flexibel gestalten kann.

Die Jury des Tourismuspreises würdigt den hohen Grad an Organisation, Service und Kundenorientierung des „Rundum-Sorglos-Paketes“. Laut dem Inhaber, Mario Hirt, können solche Zusatzangebote sowie eine eindeutige Zielgruppenorientierung der Unternehmen ganz klar die Destinationsentscheidung von Urlaubern beeinflussen, zum Beispiel zu Gunsten des Thüringer Waldes. Weitere Informationen finden Sie unter: www.fahrradverleih-in-thueringen.de


IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional

Fördergelder und Fachkräfte Prioritäten der Unternehmer im Landkreis Sonneberg entwickeln sich Selbst die Tallage des Gasthofes Hüttensteinach brachte keine echte Abkühlung, als sich am 18. Juli 2013 die Teilnehmer des Unternehmerstammtisches zu ihrer Juli-Veranstaltung trafen. Hitzige Debatten blieben aus, vielleicht weil sie vor dem Hintergrund der gesicherten Weiterführung des wichtigsten Investitionsförderprogrammes nicht nötig waren. Der Abteilungsleiter Wirtschaftsförderung im Thüringer Wirtschaftsministerium (TMWAT), Dirk Otto, konnte sich in seinem Vortrag über Praxis und Zukunft der Unternehmensförderung in Thüringen auf die nunmehr in Brüssel verabschiedete Rechtsgrundlage der Regionalförderung stützen. Die Runde nahm den Hinweis des Referenten wohlwollend zur Kenntnis, dass mit dem Erhalt eines einheitlichen Fördergebietes für ganz Thüringen die Förderquoten ab Mitte 2014 moderat sinken werden, da ja in den letzten Jahren der Durchschnitt der Quoten bereits um 20 Prozent schwankte. In der Diskussion wurde auf das Problem der steigenden Kosten für Energie und Material verwiesen. Auch die Entwicklung des Gewerbesteuerhebesatzes belastet die Unternehmen des Kreises. Da ist es gut, die Investitionsförderung fortzusetzen. Die Arbeitslosenquote wurde einstimmig als nicht geeignet bezeichnet, Förderbedürftigkeiten zu begründen. An dieser Stelle wurde von Dirk Otto aufgenommen, dass der Kriterienkatalog zur GRW-Förderung dringend überarbeitet werden muss. Auch nicht hitzig, jedoch nicht ohne Sorge wurde das Problem der Fachkräftesicherung aus Sicht des notwendigen Zuzugs aus anderen Regionen

Sabine Diez, Vizepräsidentin der IHK Südthüringen, im Gespräch mit Dirk Otto vom Thüringer Wirtschaftsministerium

Deutschlands, aber auch aus dem europäischen Ausland diskutiert. Die Vizepräsidentin der IHK Südthüringen, Sabine Diez, und der erste Beigeordnete des Landkreises Sonneberg, Hans-Peter Schmitz, verwiesen in diesem Zusammenhang auf die Aktivitäten von WIR-Wirtschaft-InnovationRegion-zwischen Rennsteig und Main e. V. Insbesondere die Teilnahme an Berufsinformationsmessen in Frankfurt an der Oder, Cottbus, Erfurt und Senftenberg wurden als wichtige Schritte auf dem richtigen Weg vorgestellt. Beide Redner nutzten die Gelegenheit, Unterstützung für diese Aktivitäten durch das TMWAT anzumahnen. Dessen Vertreter versprach die entsprechenden Kontakte in seinem Haus herzustellen. Volker Hirsch von der IHK Südthüringen verwies

auf den erfolgreichen Abschluss des ersten „Spanienprojektes“. Elf spanische Fachkräfte bleiben dauerhaft in Südthüringen, nachdem sie ein halbes Jahr das Leben und Arbeiten in Deutschland kennengelernt haben. Ihre Leistungen werden von den hiesigen Unternehmen geschätzt. Für eine Neuauflage, die bereits gestartet ist, sind alle Unternehmen aufgerufen, Interessenbekundungen gegenüber der IHK Südthüringen zu äußern (s. Titelthema).

Ihr Ansprechpartner: Volker Hirsch 03681 362-413 hirsch@suhl.ihk.de

Regionalausschuss Hildburghausen tagte zum Thema Ausbildung Am 18. Juni 2013 fand die zweite Sitzung der laufenden Legislaturperiode des Regionalausschusses Hildburghausen in den Räumlichkeiten des Hildburghäuser Bildungszentrums am Standort Eisfeld statt. Zu Beginn erhielten alle anwesenden Ausschussmitglieder ihre Ernennungsurkunden aus den Händen des Ausschussvorsitzenden Andreas Schmidt, der sich bei jedem Mitglied für sein persönliches Engagement in der Region bedankte. Der Schwerpunkt der Sitzung wurde im Vorfeld auf das Thema Bildung festgelegt. Steffen Spitzner, Abteilungsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK Südthüringen, stellte die Thüringer AusbildungsCard

vor, welche erstmals mit dem Schuljahr 2013/2014 zum Einsatz kommt. Weiterhin wurden die Ausschussmitglieder zu Neuerungen im Bereich der Berufsorientierung und dem Einheitsabitur informiert. Im dritten Tagesordnungspunkt wurde zum Thema Berufsschule in Hildburghausen diskutiert. Karin Säger, stellv. Schulleiterin, stellte dabei die aktuelle Situation bzgl. der vorliegenden Anmeldungen in verschiedenen Ausbildungsberufen vor, welche bei Unterschreitung eines Schwellwertes nicht am Schulstandort Hildburghausen ausgebildet werden können. Besonders in gering besiedelten Landkreisen, wie dem Landkreis

Hildburghausen, ist dieser Trend zunehmend zu beobachten. Umso mehr kommt es daher in unmittelbarer Zukunft darauf an, Kooperationen zwischen den Berufsschulen zu etablieren, um das Ziel der Ausbildunsortnahen Beschulung zu wahren (s. auch Seite 14).

Ihr Ansprechpartner: Jan Scheftlein 03681 362-210 scheftlein@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 9/2013

7


TITEL

Spanienprojekt erfüllte die Erwartungen Neuauflage bereits gestartet

Mit einem Auswertungsgespräch fand das Pilotprojekt der IHK Südthüringen zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte Ende Juli 2013 seinen Abschluss. Die am Projekt der IHK Südthüringen beteiligten spanischen Arbeitskräfte, Südthüringer Unternehmer und Projektpartner wurden gebeten, die sechsmonatige Projektphase kritisch mit den Projektverantwortlichen auszuwerten. Es sollte ermittelt werden, inwieweit es möglich ist, spanische Fachkräfte für Südthüringer Unternehmen gewinnen und dauerhaft ansiedeln zu können. Ergebnis sollte aber auch sein zu erfahren, ob die Unternehmer diese Möglichkeit der Personalgewinnung als Option für die Zukunft sehen und inwieweit Südthüringen hinsichtlich Infrastruktur und Willkommenskultur darauf vorbereitet ist. Notwendig wurden diese Überlegungen, nachdem sich bereits seit einigen Jahren in Thüringen ein Fachkräftebedarf entwickelt, der zunehmend nicht mehr nur über endogene Potenziale gedeckt werden kann. Seit Ende 2010 beschreiben über 30 Prozent der Unternehmen den steigenden Fachkräftebedarf als geschäftliches Risiko Nr. 1. Angesichts sechs Millionen arbeitsloser Spanier und einer Arbeitslosenquote von 26 Prozent - bei den unter 25-Jährigen sind 55 Prozent ohne Job – war die Überlegung naheliegend, den Thüringer Fachkräftebedarf mit spanischen Fachkräften zu decken. Ganz bewusst entschied sich die IHK Südthüringen gegen die Rekrutierung spanischer Auszubildender. In einer Umfrage, die die IHK an ca. 700 Unternehmen im April 2012 verschickte, signalisierten 29 Unternehmen Interesse an spanischen Mitarbeitern und stellten 130 Arbeitsplätze in Aussicht. Um die Verbindlichkeit zu erhöhen, erhielten die Unternehmen konkrete Vereinbarungen mit Mindeststandards, die aus Sicht der IHK einzuhalten sind, um Interessenten dauerhaft für die Region zu gewinnen. Der Internetauftritt der IHK Südthüringen wurde durch die für das Projekt engagierte Übersetzerin und Koordinatorin, Adriana Rodriguez, um ein Standortportrait in spanischer Sprache erweitert. Gleichzeitig wurden dort die zwischenzeitlich verbindlichen 25 Stellenangebote von interessierten Unternehmen platziert. Die Nachricht über Jobs in Südthüringen verbreitete sich über spanische Blogs und soziale Netzwerke wie ein Lauffeuer. Für die Webseite der IHK Südthüringen waren 15 000 zusätzliche Zugriffe zu verzeichnen. Am Ende lagen rund 1 000 Bewerbungen vor, deren Profile mit den Stellenangeboten

8 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

abzugleichen waren. Die projektbeteiligten Unternehmen erhielten zwischen drei und fünf geeignete Bewerberprofile je ausgeschriebener Stelle.

dass dieser Weg der Mitarbeitergewinnung eine win-win-Situation für Thüringen und Spanien bedeuten wird.

Nach zahllosen Telefonaten, Versendungen und Gesprächen konnten am 4. Februar 2013 dreizehn spanische Fachkräfte im Rahmen einer Begrüßungsveranstaltung in der IHK in Suhl in Empfang genommen werden. Auch Thüringens Wirtschaftsminister, Matthias Machnig, und eine Vertreterin der spanischen Botschaft waren anwesend, nicht zuletzt um deutlich zu machen,

Für die zuvor arbeitslosen oder sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser haltenden Spanier mit teilweise mehrjähriger Berufserfahrung folgte nun die schwierigste Phase des Projektes, das Erlernen der deutschen Sprache. Acht Stunden pro Tag, sechs Tage pro Woche und vier Wochen in Folge Sprachunterricht in der Volkshochschule Suhl waren vorgesehen und für die 24- bis 46-Jährigen besonders anstrengend.


TITEL © Michael Reichel/arifoto.de

Pedro Jesús Quijada Carbonell und seine Lebenspartnerin Alicia Rviz Hurtado haben sich für eine gemeinsame Zukunft in Eisfeld entschieden. Beide sind bei der Bernhard Gotzeina & Co. GmbH beschäftigt.

Die Unterbringung während dieser Zeit erfolgte im Gästehaus des BCS Zella-Mehlis, finanziert von der IHK. Zur Ausgestaltung der wenigen Freizeit und für die Bezahlung der einen oder anderen Notwendigkeit erhielten alle Teilnehmer von den Unternehmern ein Taschengeld in Höhe von 500 Euro.

Praxisphase in den Unternehmen Der Wechsel der Spanier in die Unternehmen, die dort als CNC-Dreher, Maschinen- und Anlagenführer, Restaurantfachleute, Elektriker, technische Zeichner, Monteure und Ingenieure tätig werden sollten, erfolgte Anfang März. Von diesem Zeitpunkt an waren die neuen spanischen Mitarbeiter auf sich allein gestellt. Die Suche nach erforderlichen Unterkünften startete bereits im Vorfeld durch die Unternehmer und die Projektkoordinatorin. In nahezu allen Fällen, so das Lob der Spanier in Richtung Unternehmer im Rahmen des Auswertungsgespräches, gaben sich die Kollegen und Vorgesetzen große Mühe, um die Eingliederung in die Teams und das Südthüringer Leben in 2 500 km Entfernung zur Heimat so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Christian Díaz Patillas wird bei seiner Arbeit als Technischer Zeichner bei der Heltec Altersbach GmbH in Zella-Mehlis von einer Kollegin unterstützt.

Wenngleich bei der Kommunikation zu Beginn vielfach noch Hände und Hilfsmittel Einsatz finden mussten, bestätigten die Unternehmer ein ausreichendes Sprachniveau, um die vorgesehenen Tätigkeiten übernehmen zu können. Einen Sonderbonus für Spanier, so die einhellige Meinung aller Unternehmer, gab es nicht. Die ausländischen Kollegen wurden wie neue Mitarbeiter deutscher Nationalität behandelt. Das war auch aus Sicht der Spanier genau richtig so und wichtig für die reibungslose Eingliederung in die Belegschaften. Die Arbeitsleistungen, auch darin waren sich die Unternehmer unisono einig, entsprechen denen der deutschen Kollegen. Bei zwei Spaniern, die im gleichen Unternehmen ihre Tätigkeit aufgenommen hatten, stellte sich leider im Verlauf der Einarbeitung heraus, dass die fachlichen Voraussetzungen nicht den Vorstellungen des Unternehmers entsprachen. Auch eine von der IHK organisierte vierwöchige Qualifizierung änderte das aus Sicht des Unternehmers nicht. Zumindest für einen der beiden Spanier musste und konnte kurzfristig ein anderes Unternehmen gefunden werden, das mit den Leistungen des Spaniers auch heute noch sehr zufrieden ist. Der zweite Spanier entschied sich, das Projekt nach vier Monaten abzubrechen. Eine wesentliche

Ursache für diese Entscheidung spielte das nicht zu unterschätzende „Heimweh“. Das ist auch der Grund dafür, dass drei spanische Projektteilnehmer nach Abschluss des Projektes in die Heimat zurück wollen. Die Liebe der zu Hause Gebliebenen war es auch, die im Verlaufe des Projektes weitere Spanier Richtung Südthüringen ziehen ließ. In zwei Fällen wurde den Lebenspartnern ebenfalls ein Job im Unternehmen angeboten, im dritten Fall reisten Ehefrau und die drei Kinder nach, um die gemeinsame Zukunft in Thüringen zu gestalten.

Fazit: Südthüringen ist attraktiv für spanische Arbeitskräfte Aus dreizehn spanischen Arbeitskräften zu Beginn des Projekts wurden elf, die dauerhaft in Südthüringen bleiben wollen. Das ist durchaus als Erfolg zu bewerten und zeigt: Südthüringen ist attraktiv für spanische Arbeitskräfte. Zuwanderung gelingt in unserem ländlichen Raum und kann eine Lösung für den Fachkräftebedarf der hiesigen Wirtschaft sein. Deutlich wurde aber auch, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht, wenn man attraktiv für ausländische Arbeitnehmer sein möchte. Die IHK Südthüringen bereitet derzeit die zweite Auflage des Spanienprojektes vor. Vorgesehener Starttermin ist der 3. Februar 2014. Interessierte Unternehmen können unter www.suhl.ihk.de die Formulare zur Stellenbeschreibung und die erforderliche Vereinbarung herunterladen und ausgefüllt an die IHK Südthüringen zurücksenden.

Ihr Ansprechpartner: Kersten Mey 03681 362-151 mey@suhl.ihk.de Gemeinsame Freizeitaktivitäten, wie der Besuch auf der Wartburg bei Eisenach, gehörten auch in der Praxisphase zum Programm.

Südthüringische Wirtschaft 9/2013

9


TITEL

Hinweise für projektinteressierte Unternehmen: Bürokratie: Die Einstellung europäischer Fachkräfte in deutsche Unternehmen gestaltet sich mit Einführung der seit Mai 2011 geltenden Arbeitnehmerfreizügigkeit problemlos. Für einzustellende Mitarbeiter aus EU-Staaten sind die gleichen Formalitäten wie für die Einstellung deutscher Mitarbeiter erforderlich. Sprachkompetenz: Basiskenntnisse der deutschen Sprache sind Grundvoraussetzung für den Einsatz im Betrieb. Empfehlung: mindestens 300 Stunden Intensivtraining. Ideal ist die Nutzung eines Deutschkurses vorab in Spanien. In Deutschland besteht die Möglichkeit, Sprachkurse für Arbeitnehmer über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) fördern zu lassen. Unterbringung in Gastfamilien oder deutschsprachigen Wohngemeinschaften sind außerordentlich effektiv.

Unternehmen: Nur Unternehmen, die die Gewinnung ausländischer Fachkräfte als Maßnahme zur strategischen Personalplanung verstehen, sollten sich am Projekt beteiligen (langfristige Ausrichtung). Für das Recruitment sollte berücksichtigt werden, dass deutsche und spanische Berufsabschlüsse nicht deckungsgleich sind. Ein Matching kann daher nur anhand von möglichst detaillierten Tätigkeitsbeschreibungen erfolgen. Für die Eingliederung ins Unternehmen, im Wohnumfeld und der Gesellschaft sollte sichergestellt werden, dass mindestens ein Mitarbeiter, idealerweise aber mehrere, den ausländischen Fachkräften zur Seite steht. Unterstützung beim Finden eines Vereins oder einer Sportgruppe aber auch einer Wohnung ist wünschenswert. Arbeitspläne sollten für integrative Maßnahmen als auch für weiterführenden Sprachunterricht insbesondere an Wochenenden flexibel gestaltbar sein. Darüber hinausgehende Sonderbehandlungen der ausländischen Mitarbeiter sind nicht hilfreich, vielmehr sollte generell ein fairer Umgang gepflegt werden. Gemeinsame Freizeitaktivitäten verstärken das Willkommensgefühl!

Unterkunft: Zu Beginn sind vor allem möblierte Wohnungen oder Wohngemeinschaften interessant. Auch Ferienwohnungen eignen sich sehr gut. Hilfreich für den Anfang könnten auch Pensionszimmer sein, die z. B. durch Vermittlung des Unternehmers zum günstigen Preis gemietet werden. Wichtig sind Nähe zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Internetanschluss. Nicht alle Vermieter sind ausländischen Mietern gegenüber aufgeschlossen. Die Chancen auf einen unterzeichneten Mietvertrag erhöhen sich, wenn der Unternehmer den Prozess begleitet. Sehr nützlich ist zudem die befristete Übernahme der Kaution. Mobilität: Weil die ausländischen Mitarbeiter in der Regel ohne eigenes Fahrzeug anreisen, kommt dem ÖPNV eine besonders große Bedeutung zu. Der ÖPNV ist allerdings insbesondere im ländlichen Raum oft nur unzureichend entwickelt. Unterstützung sollte daher bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften und ggf. bei der Vermittlung zum Kauf eines eigenen Fahrzeuges gegeben werden.

IHK-Workshop: Gewinnung europäischer Fachkräfte

Am 15. August 2013 fand in der IHK Südthüringen in Suhl-Mäbendorf der Workshop „Gewinnung europäischer Fachkräfte“ statt. Vertreter von mehr als 20 IHKs aus dem ganzen Bundesgebiet informierten sich über Strategien zur Überwindung regionaler Fachkräfteengpässe auf dem Arbeitsmarkt. Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, führte als Gastgeber in das

10 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

Thema ein. Prof. Dr. Holger Bonin (ZEW, Universität Kassel, IZA) warb in seinem Vortrag dafür, Marktlösungen auch auf dem Arbeitsmarkt den Vorrang zu geben. Dr. Stefan Hardege (DIHK) stellte Initiativen des DIHK zur Gewinnung von Fachkräften vor und informierte, in welchen Gremien der DIHK für arbeitsmarktpolitische Lösungen im Sinne der Wirtschaft wirbt. Kersten Mey (IHK Südthüringen),

Stefan Kaiser (IHK Südlicher Oberrhein), Mario Melle (IHK Erfurt) und Heinz Schwind (IHK Trier) präsentierten regionale IHK-Projekte zur Gewinnung europäischer Fachkräfte. Dominik Keindorf (Internationaler Personalservice der Bundesagentur für Arbeit) informierte schließlich die Teilnehmer über die Angebote der Bundesagentur für Arbeit bei der Gewinnung von Fachkräften im Ausland.


TITEL

Ausbildung ausländischer Jugendlicher in Südthüringen Im August 2013 begann das neue Ausbildungsjahr und erneut konnten mehrere hundert Ausbildungsplätze in Südthüringen nicht besetzt werden. Diese Tatsache ist nicht verwunderlich, denn die Zahl der Ausbildungsplatzangebote übersteigt bei weitem die der Schulabgänger und potenziellen Bewerber. Vor allem in den gewerblich-technischen Berufen und in der Gastronomie bleiben Lehrstellen oft unbesetzt. Selbst durch Alternativen, wie Nachqualifizierung, Einstellung von Altbewerbern oder Umschülern, ist perspektivisch der Fachkräftebedarf nicht zu decken. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, suchen Unternehmen verstärkt ihre Auszubildenden in wirtschaftlich schwachen Regionen Europas. Denn hier gibt es motivierte und interessierte Jugendliche, die in ihrem Heimatland keine oder nur eine schlechte berufliche Perspektive haben. Deutschland bietet mit seiner qualitativ sehr hochwertigen Berufsausbildung und den guten beruflichen Perspektiven ein Ziel, welches viele ausländische Jugendliche gerne ins Auge fassen. Dieses Potenzial ist für die Wirtschaft ein gutes Mittel zur Abfederung des Auszubildendenmangels. Auf diesem relativ neuen und

unkonventionellen Weg der Auszubildendengewinnung gibt es auch in Thüringen bereits einige Aktivitäten. So läuft beispielsweise seit 2011 das Projekt „LEA – Lehrlinge aus dem Europäischen Ausland“. Dieses Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern wurde durch die IHK Erfurt ins Leben gerufen und durch diese koordiniert. So werden vorrangig polnische, tschechische und ungarische Jugendliche für eine Ausbildung in Thüringen gewonnen. Dabei liegen die Ausbildungsrichtungen in den Bereichen Hotellerie und Gastronomie, Metall, Einzelhandel, Lebensmitteltechnik, Bau sowie Transport und Logistik. Die nächste Informationsveranstaltung für interessierte Unternehmen findet am 25.09.2013 um 15:00 Uhr in der IHK Erfurt statt. Ein weiteres Angebot besteht über die Zentrale Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV). Auch hier finden Unternehmen Unterstützung und Hilfe beim Vorhaben, ausländische Jugendliche für eine Ausbildung in Südthüringen zu gewinnen. Dabei finden Interessenten über die Internetseite www.thejobofmylife.de detaillierte Informationen.

Bei beiden der genannten Projekte werden die Jugendlichen vorab auf ihre Eignung getestet. Sie besuchen zwei Deutschkurse und ein Betriebspraktikum. Im Anschluss an die Vorbereitungsphase im Heimatland und in Deutschland sollen die Jugendlichen gezielt in eine duale Berufsausbildung einsteigen. Ein weiteres Projekt ist die „passgenaue Vermittlung von Jugendlichen an ausbildungswillige Unternehmen“, welches bei der IHK Südthüringen durch Jan Wallstein betreut wird. Seit der Neuausrichtung des Projektes im Jahr 2013 ist die „passgenaue Vermittlung“ auch Partner von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Realisierung von Vorhaben zur Gewinnung ausländischer Auszubildender. Die Leistungen umfassen unter anderem die Unterstützung bei offenen Fragen oder auftretenden Problemen bei der Ausbildung ausländischer Jugendlicher in Südthüringen. Hauptaugenmerk bleibt aber weiterhin die Gewinnung Auszubildender aus der Region. Unabhängig davon, welche Wege die Wirtschaft nutzt, im Fokus steht immer das Ziel, zukünftige Fachkräfte für die Region Südthüringen zu gewinnen und zu halten.

Duale Berufsausbildung – Chance für unsere Jugend

© Thomas Kierok

Von DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer

Die Jugendarbeitslosigkeit in Europa hat Besorgnis erregende Ausmaße angenommen: Dahinter verbergen sich nicht nur Millionen Einzelschicksale. Die Jugendarbeitslosigkeit ist auch eines der größten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme der Gegenwart. Nicht nur die Politik, sondern auch wir als Unternehmer sind gefordert, unseren Beitrag zu leisten, damit Europas Jugend eine Perspektive erhält. Niemand sollte für sich beanspruchen, das Problem der Jugendarbeitslosigkeit von heute auf morgen lösen zu können. Die Erfahrungen in Deutschland

zeigen allerdings, dass die duale Berufsbildung den Jugendlichen beste Chancen bietet. Weniger als acht Prozent der jungen Menschen sind hierzulande arbeitslos. Dahinter steckt vor allem ein gutes System der dualen Berufsausbildung, das von uns in den Unternehmen ein großes Engagement verlangt. Das deutsche duale System ist nicht durch einfaches „copy and paste“ übertragbar. Es gibt aber Erfolgsfaktoren, die europaweit wirken könnten. Das Geheimnis des Erfolgs ist, dass die Wirtschaft die Berufsausbildung weitgehend selbst organisiert und trägt. Der Staat setzt vor allem den rechtlichen Rahmen, um in der Berufsbildung bundesweit einheitliche Standards zu garantieren. Die jungen Menschen erhalten in Unternehmen eine praktische und in Berufsschulen eine theoretische Ausbildung. Praxisorientierung, fachliches Know-how und eine auf dem Arbeitsmarkt anerkannte Qualitätssicherung werden im dualen System durch die Selbstverwaltung der Wirtschaft – also nicht zuletzt die IHKs – gewährleistet.

Dank der gesetzlichen Mitgliedschaft sind die IHKs unabhängige Thementreiber und Organisatoren, wobei sich die Unternehmen auf die IHK-Expertise verlassen können. Die IHKs beraten die Unternehmen und prüfen die jungen Menschen am Ende ihrer Ausbildung. Insgesamt entsteht so eine Qualifizierung der Jugendlichen, die den Bedarf der Unternehmen trifft. Nach diesen Grundprinzipien kann – in einer jeweils landesspezifisch angepassten Fassung – generell überall ausgebildet werden. Es freut mich daher, dass in vielen Teilen Europas unser Modell inzwischen – anders als in früheren Jahren – als nachahmenswert angesehen wird. Mir liegt es sehr am Herzen, interessierte Länder darin zu unterstützen und mich für die Vorzüge einer kammerbasierten dualen Berufsausbildung in Europa stark zu machen. Es ist gut, dass in Sachen Bildungsexport schon viele IHKs auch in enger Kooperation mit den AHKs vor Ort aktiv sind – zum Wohle der Jugend Europas und im Interesse unserer gemeinsamen Zukunft. Südthüringische Wirtschaft 9/2013 11


TITEL

Duale Berufsausbildung – auch außerhalb Deutschlands ein Erfolgsmodell! Von Hans-Joachim Böhmer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer

Berufsbildung nicht kennen. Daher ist bei ihrer Einführung sehr viel Basisarbeit nötig. • Eine Mitwirkung möglichst vieler gesellschaftlicher Kräfte ist sehr hilfreich.

Eine möglichst passgenaue Berufsausbildung ist der wichtigste Faktor, um den Bedarf an passend qualifizierten Arbeitskräften decken zu können und die Zahl derjenigen, die keine Beschäftigung finden, zu minimieren. Der Fachkräftemangel und die steigende und teilweise alarmierend hohe (Jugend-)Arbeitslosigkeit in vielen südeuropäischen Ländern sind ein Anzeichen, dass dies nicht richtig läuft.

Helfen kann natürlich die Assoziation des Systems der dualen Berufsausbildung mit dem wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands – und auch der anderen Länder mit dualer Berufsausbildung wie der Schweiz oder Österreich. Daher wird auch der Rat aus Deutschland oder dieser anderen Länder hoch geschätzt – in erster Linie durch die vor Ort bestehenden AHKs. Abgeraten wird davon, den Eindruck zu erwecken, dass „deutsche“ System müsse eins zu eins übertragen werden. Dies ist zum einen nicht sinnvoll, da sich die Voraussetzungen in den anderen Ländern von den deutschen unterscheiden, zum anderen ein eigener Weg wichtig.

Die duale Berufsausbildung ist nicht die einzige Möglichkeit, junge Menschen auf das Berufsleben vorzubereiten, Universitäten sind sicher ebenso wichtige Ausbildungsstellen, – in einigen Ländern spielen sie sogar eine größere Rolle als die der dualen Berufsausbildung. Das europäische Berufsbildungsinstitut CEDEFOP hat allerdings kürzlich festgestellt, dass der Arbeitsmarkt mindestens bis zum Ende dieses Jahrzehnts zu mehr als 50 Prozent Arbeitskräfte sucht, die aus dem dualen Berufsbildungssystem hervorgehen – und das in ganz Europa! Also ein starkes Argument, die duale Berufsausbildung sehr ernst zu nehmen, und nicht nur in den Ländern, die schon seit langem darauf setzen.

© Wolfgang Siewert, Bonn (w.siewert@typoplus.net)

Viele Länder bilden aber nicht diesem Bedarf entsprechend aus – mit ein Grund für die (Jugend-) Arbeitslosigkeit – wenngleich nicht der einzige. Es ist daher sicher kein Zufall, dass derzeit sowohl das Interesse vieler Länder, auch außerhalb Europas, am dualen Berufsausbildungssystem sprunghaft wächst. So nimmt in Deutschland die Einstellung zu, dieses Erfolgsrezept mit den Interessierten zu teilen – im Sinne einer europäischen Solidarität aber auch als Best-Practice-Austausch ein mehr als wünschenswerter und lange überfälliger Weg. Viele der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) sind seit Jahrzehnten in der dualen Berufsausbildung aktiv. Am weitesten ist diese Ausbildung in Portugal gediehen, wo sie seit nunmehr genau 30 Jahren läuft – mit viel Erfolg und Anerkennung. Das deutsche System wurde erfolgreich an die Realität im Land angepasst ohne wesentliche Teile aufzugeben. So wird in Portugal neben dem deutschen auch ein portugiesischer Berufsabschluss und gleichzeitig die Hochschulreife vergeben, ein Punkt, auf den in Portugal größter Wert gelegt wird.

12 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

Bei der Einführung der dualen Berufsbildung ist es entscheidend, dass die einzelnen Länder ihren eigenen Weg gehen, der sich den dortigen Realitäten orientiert. So hat sich die „deutsche“ duale Berufsausbildung ja auch kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt. Das sollte aber nicht heißen, dass relevante Systemelemente oder Erfolgsfaktoren fehlen dürfen: • Die Wirtschaft muss nicht nur einbezogen werden, sie muss die treibende Kraft sein – und die Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, das Ganze unterstützen und stabilisieren. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass eine dem deutschen Kammersystem als Organ der verfassten Wirtschaft vergleichbare Struktur in den wenigsten Ländern besteht, zumindest nicht in der Ausprägung. Andere Möglichkeiten, die Willensbildung und das Engagement der Wirtschaft zu fördern, sind daher notwendig und müssen gefunden werden. • Die Berufe müssen für die potenziellen Auszubildenden attraktiv sein. Beschäftigungschancen und Vergütungen spielen dabei eine wesentliche Rolle, gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Soziales Prestige hat aber auch seine Bedeutung, gerade in Ländern, die die Tradition der dualen

Das duale Berufsbildungssystem wird jenseits der deutschen Grenzen immer mehr geschätzt – das ist erfreulich, denn leistungs- und wettbewerbsfähige Volkswirtschaften sind die besten Partner. Und wenn die qualifizierte Ausbildung im dualen System zu deren positiver Entwicklung beiträgt, ist das im Interesse Deutschlands.

Hohe Beschäftigungswirkung Das positive Beispiel der Berufsbildungsaktivitäten der AHKs wie der in Portugal kann sich sehen lassen: Angefangen vor genau 30 Jahren hat Portugal über die Jahre viele Tausend Jugendliche in mehr als zehn Berufen dual ausgebildet – in Kooperation mit bis zu 300 Ausbildungsbetrieben gleichzeitig, deren Mehrzahl portugiesisch ist. Diese Ausbildung, die mit Hilfe des deutschen Kammersystems aufgebaut worden ist und über den DIHK in Deutschland anerkannt wird, genießt im Lande eine sehr hohe Anerkennung in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, auch deswegen, weil sie eine sehr hohe Beschäftigungswirkung hat. Regelmäßig werden 90 Prozent und mehr der Abgänger in den Ausbildungsbetrieben oder anderen weiterbeschäftigt. Auch die Tatsache, dass die Firmen hierdurch sehr gut und passend ausgebildete Fachkräfte bekommen, einige von denen inzwischen zu Führungskräften herangewachsen sind, auch in Deutschland oder im Ausland tätig sind oder sich selber unternehmerisch betätigen, trägt sehr zum positiven Bild bei.


TITEL

Anerkennung ausländischer Abschlüsse Prüfung und Abwicklung durch IHK FOSA

Das „Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“, auch Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) genannt, garantiert seit dem 01.04.2012 allen Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland. Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle. Somit können auch Anträge aus dem Ausland eingereicht werden. Das Gesetz erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und gibt Hilfestellung bei der Suche nach einer Beschäftigung, die auch der individuellen Qualifikation entspricht.

Wer von den ausländischen Fachkräften seine beruflichen Qualifikationen bewerten lässt, hat viele Vorteile: 1. Mit dem von der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) erteilten Bescheid halten Antragsteller ein offizielles und rechtssicheres Dokument in den

Händen, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Beruf ausfällt. 2. Der Bescheid erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Qualifikationen des Bewerbers und verbessert die Chancen bei der Stellensuche. 3. Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem Inhaber des deutschen Referenzabschlusses. 4. Durch die detaillierte Auflistung vorhandener oder auch fehlender Qualifikationen im Bescheid wird eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung möglich. In die Zuständigkeit der IHK fallen ausschließlich die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen. Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA die Prüfung der Gleichwertigkeit für o. g. Berufe sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens. Die individuelle Erstberatung erfolgt durch die zuständige IHK vor Ort. Der Berater der IHK geht mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller gemeinsam sämtliche Unterlagen durch und hilft bei der

Bestimmung des richtigen deutschen Berufsabschlusses, mit dem der Vergleich vorgenommen werden soll. Dabei ist es sinnvoll, wenn bereits bei der Erstberatung ein beruflicher Lebenslauf, die jeweiligen Übersetzungen sowie ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) bereit gehalten werden. Nach Eingang des Antrags bestätigt die IHK FOSA innerhalb eines Monats den Erhalt und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen – ggf. müssen weitere Dokumente nachgereicht werden. Nach Zahlungseingang der anfallenden Gebühr beginnt die IHK FOSA mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren. Anhand der vorliegenden Unterlagen vergleicht die IHK FOSA, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie ggf. fehlenden Qualifikationen aufgelistet werden.

Ihr Ansprechpartner: Steffen Spitzner 03681 362-151 spitzner@suhl.ihk.de

GmbH

Top Konditionen - Leasing und Kauf

Tel.: +49 (0) 60 49 / 95 10-0

verkauf@roeder-hts.de

Fax +49 (0) 60 49 / 95 10-20

www.roeder-hts.de

Ihre Anzeigenverwaltung für die Südthüringische Wirtschaft Hotline: 09303 982-149 | Email: vhi@krick.com

Telefon 03 69 48 - 84 0 . 98631 Westenfeld

RÖDER HTS HÖCKER

www.wegra-anlagenbau.de

Anzeigen

SPEZIALISTEN für individuelle LÖSUNGEN Starkes Team und komplette Bandbreite der Bauleistungen

Südthüringische Wirtschaft 9/2013 13


+++

SETZT SICH EIN

SETZT SICH EIN

Haushaltskonsolidierung über Standardsenkungen IHK-Gutachten gibt konkrete Empfehlungen Mit dem Ziel der Ermittlung, Bewertung und Analyse vorhandener kommunaler Standards, die ihre Ursache in der Vorgabe gesetzlicher Regelungen des Landes Thüringen haben, beauftragte die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs Prof. Dr. Joachim Jens Hesse vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften Berlin. Er identifizierte im Gutachten vor allem Misstrauen und wenig

Kommunikation zwischen Land und Kommunen innerhalb Thüringens. Beides führe dazu, dass das Land seine „Überausstattung“ nicht zurückfahren kann. Rund 200 Standards wurden von seinem Team untersucht. Vier Untersuchungsergebnisse in den Bereichen Kfz-Zulassung, Katastrophenschutz, Straßenbeleuchtung und Kindertagesstätten präsentierte Prof. Dr. Hesse im Rahmen einer Pressekonferenz. Prof. Dr. Hesse gab konkrete Empfehlungen, wie man wirksam und nachhaltig kommunale Standards abbauen kann. Konzentrationen z. B. von Schulzentren, Vereinheitlichung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, erweiterte interkommunale Zusammenarbeit, Standardöffnungsklauseln, konsequente Aufgabenkritik und eine verbesserte Kommunikation sind in diesem Zusammenhang die Schlüsselbegriffe. Darüber hinaus empfahl er auch einen Seitenblick auf, in diesem Bereich, erfolgreiche Länder, wie das Saarland, Brandenburg oder Niedersachsen zu werfen.

Bezüglich der Herangehensweise, so das Gutachten, sind die Konsolidierungsbemühungen unter Einschluss einer Verwaltungsstrukturreform fortzusetzen, wobei die Abfolge Aufgabenkritik, Funktionalreform und zuletzt Strukturreform zwingend berücksichtigt werden sollte. Ein Festhalten am Status quo oder auch nur marginale Veränderungsbereitschaft, so die eindeutige Botschaft des Gutachters, sind keine verfolgungswerte Strategie der Landespolitik. Vielmehr erfordert das übergreifende Strukturproblem einer im Ländervergleich aufgeblähten Landes- und einer zu kleinteiligen Kommunalverwaltung konsequentes Handeln. Das vollständige Gutachten ist einsehbar unter: www.suhl.ihk.de.

Ihr Ansprechpartner: Kersten Mey S 03681 362-151 Y mey@suhl.ihk.de

Ausbildungsortnahe Beschulung wichtiger denn je IHK für Klassenbildung von Industriekaufleuten im Kooperationsverbund In einer Stellungnahme an den Landrat des Landkreises Hildburghausen, Thomas Müller, spricht sich die IHK Südthüringen für eine Klassenbildung von Industriekaufleuten im Kooperationsverbund der Berufsschulzentren Sonneberg-Hildburghausen aus. Hintergrund ist die deutliche Zunahme von Gastschulanträgen von Berufsschülern dieses Berufsbildes zur Beschulung im benachbarten Coburg und die damit verbundene Gefahr, Ausbildungsplätze aus der Region Sonneberg-Hildburghausen zu verlieren. Darüber hinaus verständigte sich die Geschäftsleitung der IHK Südthüringen in einem Arbeitstreffen mit leitenden Vertretern des Schulamtes Südthüringen über tragfähige Strategiekonzepte zur Schulnetzplanung. Ziel ist der Erhalt der Berufsvielfalt für die Flächenregion sowie die innovative Ausrichtung der Staatlichen Berufsschulzentren.

Ihr Ansprechpartner: Steffen Spitzner S 03681 362-151 Y spitzner@suhl.ihk.de

14 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

© Ruhrgebiet/Fotolia.com


SETZT SICH EIN

+++

Facharbeiterimage verbessern! Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses an Bedarf anpassen

SETZT SICH EIN

regionale Forschungsund innovationsstrategie IHK fordert eine strikte Technologie- und Branchenoffenheit der Wirtschaftsförderung Wiederholt hat die IHK Südthüringen gegenüber Wirtschaftsminister Matthias Machnig deutlich gemacht, dass per Gutachten ermittelte Zukunftsbranchen keinesfalls Förderwürdigkeiten bzw. -ausschlüsse insbesondere im Zusammenhang mit Förderanreizen im Innovationsumfeld begründen dürfen. Stattdessen muss eine intelligente Innovationsstrategie für den Freistaat Thüringen einerseits von einem breiten Innovationsbegriff ausgehen, der Produkt-, Prozess-, Dienstleistungs- und Organisationsinnovationen ebenso einschließt, wie soziale und ökologische Innovationen. Andererseits muss diese Strategie ganz klar auf Technologie- und Branchenoffenheit setzen.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) beabsichtigt, ein Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu beschließen. Ziel des TMBWK ist u. a., damit die Zugangsmöglichkeiten zu Thüringer Hochschulen für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung weiter zu vereinfachen. Die IHK Südthüringen hat dies in ihrer Stellungnahme abgelehnt. Gerade einmal drei Jahre ist es her, als das TMBWK die Thüringen Hochschulen für Studierwillige ohne Abitur bzw. Fachabitur durch Einführung einer Eingangsprüfung öffnete. Nachdem diese Möglichkeit nahezu nicht in Anspruch genommen wurde, soll nun der Hochschulzugang über den Weg eines Probestudiums erlaubt werden. Mit Verweis auf die in Thüringer Unternehmen bestehende Qualifikationsstruktur von 70 Prozent Facharbeitern zu 10 Prozent Fach- und Hochschulabsolventen plädiert die IHK Südthüringen für ein Umdenken. Für die Unternehmer ist es aufgrund des Geburtenrückgangs seit 1990 zunehmend schwierig, Auszubildende und damit zukünftige Facharbeiter zu finden. Die Zahl der Schulabgänger von Allgemeinbildenden Schulen hat sich im Freistaat von 35 255 im Jahr 2000/2001 auf 13 485 im Jahr 2011/2012 mehr als halbiert. Die Zahl der

an Thüringer Fach- und Hochschulen Studierenden hingegen ist deutlich gestiegen. Waren es im Jahr 2000/2001 noch 39 752 (dav. 1 632 Ausländer) Studierende, stiegen diese im Vergleichszeitraum kontinuierlich auf 53 668 (dav. 4 294 Ausländer) im Jahr 2011/2012. Diesem Missverhältnis zwischen ausgebildeten Facharbeitern und Akademikern muss entgegengewirkt werden, denn es ist zu befürchten, dass es mangels ausreichender Akademikerstellen perspektivisch in Thüringen zu einer überdurchschnittlichen Abwanderung von jungen Akademikern in andere Bundesländer kommt. Um die zukünftigen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen in Thüringen bewältigen zu können, muss nach Ansicht der IHK Südthüringen den Akademisierungstendenzen entgegengewirkt werden. Vielmehr muss zukünftig die Verbesserung des Facharbeiterimages im Fokus der Bemühungen stehen und so bewirkt werden, dass sich mehr Jugendlich für eine Facharbeiterausbildung entscheiden.

Ziel muss es sein, die allgemeine Wirtschaftsförderung vollständig auf Innovationsförderung umzustellen. Dabei muss es gelingen, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen und besonders betriebliche Innovationsprozesse auszulösen bzw. zu verfestigen. Im Fokus der intelligenten Spezialisierung müssen alle Innovationsträger, d. h. die etablierten traditionellen Branchen (Cash Cows), wissensintensive Dienstleistungen und Zukunftstechnologien stehen.

Ihr Ansprechpartner: Jan Scheftlein S 03681 362-210 Y scheftlein@suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner: Kersten Mey S 03681 362-151 Y mey@suhl.ihk.de

© Reiner Sturm/pixelio.de


NEUES AUS BERLIN UND BRÜSSEL

keine rede mehr von Bürokratieabbau

© DIHK/Ben Bügers

DiHk gegen verschärfung der Frauenquote Brüssel. Der DIHK kritisiert den jüngsten Vorstoß des Europäischen Parlaments, die Frauenquote jetzt sogar auf den Mittelstand ausweiten zu wollen. Der Vorschlag des zuständigen Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) ignoriert dabei insbesondere die Bedürfnisse familiengeführter Unternehmen. Den stimmberechtigten Familienmitgliedern wäre es nicht mehr möglich, Nachfolger alleine nach Qualifikation auszuwählen. Der DIHK plädiert stattdessen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Beispiel durch flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten.

Überführung von Autos wird leichter Brüssel. Eine gute Nachricht für die Automobilbranche: Die Überführung von Fahrzeugen in einen anderen EU-Staat soll vereinfacht werden. Leasing- und Autovermietungsunternehmen, Gebrauchtwagenhändler und Unternehmen mit Fuhrpark, die über europäische Landesgrenzen hinweg tätig sind, können laut DIHK mit

16 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

weniger Bürokratie und finanziellen Erleichterungen rechnen. Der Binnenmarktausschuss im Europäischen Parlament stimmte für den entsprechenden Verordnungsvorschlag der EUKommission. Autos müssen demnach innerhalb von drei Monaten nach einem Umzug in ein anderes EU-Land neu registriert werden. Eine neue TÜV-Prüfung ist aber nicht nötig. Die Mitgliedstaaten sollen gegenseitig ihre Sicherheitschecks und Zertifikate wie TÜV-Plaketten anerkennen. Die Vereinfachung soll jährlich 1,5 Milliarden Euro einsparen.

Steigende gewerbe- und grundsteuer belasten unternehmen Berlin. Die steuerliche Belastung der Unternehmen nimmt kontinuierlich zu. Das ergibt die aktuelle DIHK-Hebesatzumfrage. In einigen Gemeinden gibt es Steigerungen um 100 Prozentpunkte. Ein Sechstel der Unternehmen in Gemeinden ab 20 000 Einwohnern muss in diesem Jahr durch höhere Gewerbesteuer und höhere Grundsteuer B gleich zweimal mehr zahlen. „Die unbestritten schwierige Haushaltslage vieler Kommunen lässt sich aber nicht mit Steuererhöhungen lösen“, betonte Rainer

Brüssel. Der Bürokratieabbau ist auf europäischer Ebene – wie auch in Deutschland – erlahmt. Zu diesem Schluss kommt eine DIHK-Untersuchung. Zwar will die EU durch „Smart“ oder „Better Regulation“ neue Regelungen von Anfang an bürokratiearm gestalten, jedoch gibt es Lücken: EUKommission und Parlament führen nur teilweise Schätzungen zu den Bürokratiekosten von Gesetzen durch, beim EU-Rat fehlen diese ganz. Auch ein Abbau von Bürokratie bei bestehenden Regelungen findet kaum noch statt. Stattdessen baut die Politik zusätzliche bürokratische Hürden auf: Allein letztes Jahr wurden rund 1 250 EU-Verordnungen und 50 Richtlinien verabschiedet. Ende 2012 gab es einen Bestand von 9 576 EU-Verordnungen und 1 989 EU-Richtlinien. Große Bürokratiebelastungen entstehen z. B. aus EU-Regelungen zur Mehrwertsteuer oder den Dokumentations- und Informationspflichten im Verbraucher- oder Umweltrecht. Der DIHK fordert deshalb die Festlegung neuer, verbindlicher Abbauziele von der EU wie auch von der Bundesregierung.

Kambeck, Steuerexperte des DIHK. Diese würden nur die Standortbedingungen für Unternehmen verschärfen und Neuansiedlungen unattraktiv machen. Die Lösung: Die Ausgaben vor Ort konsequent vermindern, z. B. durch kommunale Zusammenarbeit.

vorschläge für eine bessere Willkommenskultur Berlin. Willkommenszentren einrichten, Deutschkurse mit beruflichem Bezug anbieten, Qualifikationen anerkennen – diese und andere Maßnahmen schlägt der DIHK zur Verbesserung der Willkommenskultur in Deutschland vor. DIHK-Präsident Eric Schweitzer: „Eine erfolgreiche Integration setzt nicht nur die Bereitschaft der Zuwanderer voraus, sondern erfordert auch gezielte Anstrengungen im Inland, die von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die Verwaltungspraxis bis hin zu Förderungsmöglichkeiten in den Betrieben reichen.“ Laut aktueller DIHK-Konjunkturumfrage sehen rund 30 Prozent der Betriebe im Fachkräftemangel ein erhebliches Geschäftsrisiko. Auf der Suche nach neuen Mitarbeitern rücken dabei neben Frauen und Älteren auch qualifizierte Zuwanderer stärker in den Blick der Unternehmen.


Regionalmarketing

Sensationelle Atmosphäre beim Thüringer Wald Firmenlauf Über 3 000 Teilnehmer und Fans in der DKB-Ski-Arena Mit einem neuen Anmelderekord von 2 704 Läufern und Walkern aus 198 Unternehmen ging am 21. August 2013 der Thüringer Wald Firmenlauf in die vierte Runde. Damit pilgerten über 1 000 Teilnehmer mehr als im Jahr 2012 und mehr als vier Mal so viele wie bei der Premiere im Jahr 2010 nach Oberhof. Bei optimalen Laufbedingungen, etwas Sonne und leicht bedecktem Himmel, gingen die Läufer und Walker auf die durchaus anspruchsvolle ca. 4,5 km Strecke rund um die Oberhofer DKB-Ski-Arena. Bei der sportlichsten Netzwerkparty für Unternehmen, Behörden, Hochschulen und Institutionen im Thüringer Wald stand das aktive Mitmachen ohne Leistungsdruck im Vordergrund. Dementsprechend locker und ungezwungen war die Stimmung unter

den Teilnehmern. Der Lauf, die eigene Leistung aber auch das Outfit boten viele Gelegenheiten, um miteinander ins Gespräch zu kommen und neue Kontakte zu knüpfen. Ein kreatives Laufshirt, das erstmalig auch prämiert wurde, war dabei die beste Visitenkarte. Die Unternehmen zeigten durch ihre Teilnahme am Thüringer Wald Firmenlauf wieder eindrucksvoll, dass die Wirtschaft im Thüringer Wald nicht nur in den Statistiken richtig rund läuft. Das Anfeuern der Fans an der Strecke, der Teamgeist beim Laufen und die ausgelassene Stimmung im Kreise der Kollegen bei der After-Run-Party sorgten für eine tolle Atmosphäre und zeigten, dass die Unternehmen im Thüringer Wald eine positive Unternehmenskultur pflegen.

In folgenden Wertungen wurden die Siegerinnen und Sieger ermittelt:

Die Aktivsten:

Rennsteig Werkzeuge GmbH, Viernau – 100 Teilnehmer

Die Originellsten:

1. Kindernest Rodebach, Zella-Mehlis 2. Kreissparkasse Hildburghausen 3. Zahnarzt Praxis Dana-Triebel-Regenhardt, Suhl

Die Sportlichsten: Teams Frauen:

1. Sport Luck, Oberhof 2. Tabbs Vital GmbH, Tabarz 3. KMG Mixed, Meiningen

Teams Männer:

1. Golle´s TSV Youngsters, Oberhof 2. PAATZ Viernau GmbH, Viernau 3. Rennsteig- Herbstläufer, Schmiedefeld am Rennsteig

Teams Mixed:

1. STRABAG AG, Ritschenhausen 2. Ingenieurbüro Probst GmbH, Meiningen 3. Dr. Koch & Partner, Schmalkalden

Die Schnellsten: Schnellste Chefin:

Christine Probst; Ingenieurbüro Probst GmbH, Meiningen

Schnellster Chef:

Jonny Reum; MöllerGroup, Ohrdruf

Schnellste Azubine – t-wood Wertung: Theresa Riedel; Rüegg Studio Kuhfittig, Zella-Mehlis

Schnellster Azubi – t-wood Wertung: Philipp Horn; Golle´s TSV Youngsters, Oberhof

Schnellste Mitarbeiterin:

Stephanie Schubert; Liku Flitzmietzen, Frankenblick

Schnellster Mitarbeiter:

Marcel Knape; Tabbs Vital GmbH, Tabarz

KreativsteS Laufshirt:

Steuerkanzlei Carl-Kästner, Meiningen

Maskottchenrennen:

14 Teilnehmer Gewinner: Raini, HPT Hochwertige Pharmatechnik GmbH & Co. KG, Neuhaus Weitere Südthüringische Infos unter: Wirtschaft 9/2013 17 www.thueringer-wald-firmenlauf.de.


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Zahlungsverkehr ändert sich – jetzt handeln!

© Deutsche Bundesbank

Thüringer Handelsforum 2013 lädt nach Südthüringen ein

SEPA-Zahlungsverkehr und elektronische Rechnungen – das ist der Titel einer Veranstaltung am 24. September 2013, von 15:00 bis 17:30 Uhr, in der Niederlassung Sonneberg der IHK Südthüringen. Zum 1. Februar 2014 ändern sich die gesetzlichen Bedingungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Dann werden die bislang freiwilligen Regelungen des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums – SEPA (Single Euro Payments Area) – für alle verbindlich. Die auffälligsten Neuerungen sind IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code). Sie lösen Kontonummer und Bankleitzahl komplett ab. Alle Bereiche im Unternehmen, in denen bargeldlose Zahlungen erfolgen, sind betroffen. Daher sollte die Umstellung nicht auf die lange Bank geschoben werden.

So traditionsreich und vielseitig der Handel ist, so stark ist er auch einem permanenten Veränderungsprozess unterworfen. Wie stark sich neue Technologien, aber auch demografische Veränderungen auf den Handel auswirken, spüren Innenstadthändler zunehmend deutlich in der Kasse. Gleichzeitig sprießen Onlineportale aus dem Boden und führen zu Verschiebungen von Umsatzströmen.

Zum nicht weniger aktuellen Thema SEPA wird Peter Neuhaus, Vorstand der VR Bank Südthüringen eG, sprechen. Mit SEPA (Single European Payment Area – „Einheitlicher Europäischer Zahlungsraum“) soll der Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht werden (s. neben stehender Artikel). Auch hierzu besteht für die Veranstaltungsteilnehmer die Möglichkeit zum Gespräch.

Das Thüringer Handelsforum 2013, das von den drei Thüringer IHKs gemeinsam mit den Thüringer Handelsverbänden organisiert wird, will Händlern Antworten auf in diesem Zusammenhang stehende Fragen liefern. Prominenter Referent des Handelsforums wird in diesem Jahr Prof. Dr. Andreas Kaapke sein. Er ist als Geschäftsführer und Dozent am Institut für Handelsforschung (IfH) der Universität zu Köln tätig und somit Experte im Bereich Marktforschung und E-Commerce. In seinem Vortrag zum Thema „Stationärer Handel versus Internethandel – Vorteile und Nachteile aus der Sicht der Kunden“ wird er nicht nur die aktuelle Situation reflektieren, sondern vor allem Chancen und Möglichkeiten des modernen Händlers in den Fokus rücken.

Das Thüringer Handelsforum findet statt:

Der Thüringer Wirtschaftsminister, Matthias Machnig, hat sein Kommen bereits angekündigt und wird, wie auch Prof. Kaapke, für Fragen aus dem Auditorium zur Verfügung stehen.

am Dienstag, 15. Oktober 2013, 14:30 Uhr, im IHK-Bildungszentrum in Suhl-Mäbendorf. Interessenten melden sich bitte an unter S 03681 362-222 oder per E-Mail: buechner@suhl.ihk.de.

Ihr Ansprechpartner: Kersten Mey S 03681 362-151 Y mey@suhl.ihk.de

Interessenten melden sich bitte an unter Tel. 03675 75069-252 oder per E-Mail: hirsch@suhl.ihk.de.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz S 03681 362-406 Y schulz@suhl.ihk.de

umm / udiaHaut © Cla

Als Referenten für die o. g. Veranstaltung stehen zur Verfügung: Mario Hausdörfer, Marktbereichsleiter der VR-Bank Coburg im Bereich Sonneberg, und André Hübel, DATEV eG Berlin.

pixeli o.de

Bisher freiwillig, aber stark im Kommen sind elektronische Rechnungen. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde versucht, die Anforderungen an sogenannte E-Rechnungen zu vereinfachen. Seither steigen Lieferanten zunehmend auf E-Rechnungen um. Der Umstieg auf E-Rechnungen erlaubt langfristig erhebliche Kostensenkungen.


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

generationswechsel in den unternehmen Wirksame Instrumente zur Unterstützung

Das unternehmen sichern Zugriff auf die Bankkonten, Passwortschutz am Computer, Auftritt nach Außen – das sind Dinge, die in jedem Unternehmen klar geregelt sind, zumindest für normale Zeiten. Wie ist aber der Fortbestand des Unternehmens gesichert, wenn der Unternehmer längere Zeit durch Krankheit ausfällt oder gar verstirbt? Geschätzte 50 Prozent der Deutschen jenseits der 60 Jahre haben noch keinerlei erbrechtliche Verfügungen getroffen. Das bedeutet, dass sich viele Unternehmer noch nicht zum Thema „Unternehmensnachfolge“ informiert haben und auch vermutlich noch keinerlei Vorstellung über den Zeitpunkt des Austritts aus der Führungsebene des eigenen Unternehmens besitzen.

tolia.com

© Andrei Vorobiev/Fo

Angesichts der steigenden Zahlen der Unternehmen, die nach oft mehr als zwanzig Jahren erfolgreicher Entwicklung eine Nachfolgeregelung suchen, haben IHKs und HWKs in Thüringen bereits im Jahr 2010 vereinbart, auch zum Thema Unternehmensnachfolge ihre Kräfte zu bündeln und die Aktivitäten zu koordinieren. So konnten mit der thüringenweiten Veranstaltungsreihe „Roadshow Unternehmensnachfolge“ seither in jährlich etwa 15 Veranstaltungen jeweils mehr als 600 Interessenten zu dem Thema erreicht werden. Im Bezirk der IHK Südthüringen hat sich die Roadshow als Gemeinschaftsprojekt mit den HWKs und weiteren regionalen Experten sehr gut etabliert. Ziel ist es, die Unternehmer für das Thema Nachfolge zu sensibilisieren und über die Unterstützungsmöglichkeiten der Kammern zu informieren. Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an die Adresse jener, die vor einer Nachfolgeregelung stehen, sich aber innerhalb der Familie oder aus dem Unternehmen heraus kein geeigneter Nachfolger findet. Auf der anderen Seite gibt es Interessenten, die die Übernahme eines solchen Unternehmens als Alternative zu einer Neugründung ins Auge fassen, ihnen aber der Kontakt zu den potenziellen Übergebern fehlt. Die sensible und vertrauliche Vermittlung von potenziellen Verkäufern und Käufern ist ein Anliegen der IHK. Dabei wird das Know-how der bestehenden Netzwerke ebenso, wie die Veröffentlichung in den Medien der IHK und nicht zuletzt die bundesweite Nachfolgebörse der KfW nexxt-change (www.nexxt-change.org) in das Spektrum der möglichen Unterstützung eingebunden. Die NEXXT-Börse ist eine Plattform, auf der Unternehmer ihr Angebot auf der Suche nach einem geeigneten Nachfolger anonymisiert

veröffentlichen können. Ebenso können Übernahmeinteressenten ihr Suchprofil einstellen oder nach, für sie relevanten, Inseraten suchen. Die IHL als Regionalpartner der NEXXT bietet die entsprechende Beratungskompetenz an und stellt eine zunehmende Nachfrage fest. Im Gegensatz zum bundesweiten Trend, nimmt das Interesse an der Börse in Thüringen zu. Über das Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx*) als Gemeinschaftsprojekt der Wirtschaftskammern werden sowohl das Regionalpartnernetzwerk von nexxt‐change als auch die regionalen Netzwerke koordiniert. So werden beispielsweise die Veranstaltungen im Rahmen der „Roadshow Unternehmensnachfolge“ am 17.10.2013 in Arnstadt und am 07.11.2013 in Rohr in Kooperation der Partner vorbereitet, Informationsmaterialien erstellt oder individuelle Beratungen angeboten.

Ihr Ansprechpartner: Detlef Schmidt S 03628 6130-515 Y schmidtd@suhl.ihk.de

Die Nachfolge will ebenso wie die Sicherung des Unternehmens in Ausnahmesituationen geplant sein. Es gilt, die persönlichen Interessen und Absichten ebenso zu verfolgen, wie auf die erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Einflüsse zu achten. Die Informationsveranstaltung „Sicherung des Unternehmens“ am 9. Oktober 2013, von 15:00 bis 18:00 Uhr, im IHK-Bildungszentrums in Suhl-Mäbendorf, behandelt die Themen Nachfolge, Krankheits-, Todes-, und Vermögensfall (Scheidungsverfahren, Pfändungen, Insolvenz). Als Referent steht Thomas Uppenbrink von der Thomas Uppenbrink & Collegen GmbH aus Hagen zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz S 03681 362-406 Y schulz@suhl.ihk.de

*ThEx wird gefördert durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Südthüringische Wirtschaft 9/2013 19


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

„newkammer“ – gründertreffen am 19. november 2013 in Suhl Für ihre „Neuen“ sowie alle interessierten Unternehmen und Existenzgründer wird die IHK Südthüringen am 19. November 2013, ab 15:00 Uhr, im Bildungszentrum in Suhl-Mäbendorf, wieder ein Gründertreffen durchführen. In Workshops gibt es interessante Einblicke in kaufmännische Themen, die Onlinevermarktung und die persönliche und betriebliche Vorsorge.

Auch das Aufgabenportfolio der IHK Südthüringen wird vorgestellt. Die anschließende Zeit zum Kommunizieren wird kulinarisch unterstützt.

Nähere Informationen finden Interessenten in der nächsten Ausgabe der „Südthüringische Wirtschaft“.

Diese Veranstaltung findet erneut im Rahmen der Gründerwoche Deutschland statt. Damit sollen insbesondere auch Existenzgründer angesprochen werden, die auf dem Weg in die Selbstständigkeit grundlegende und wertvolle Einblicke benötigen.

Ihr Ansprechpartner: Antje Freund S 03681 362-233 Y freund@suhl.ihk.de

Berufskraftfahrer-Qualifikation: grundqualifikation ohne Fahrerlaubnis Für den Erwerb der Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ist keine Fahrerlaubnis mehr erforderlich. Mit Inkrafttreten des „Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes“ und anderer Gesetze wurde die Voraussetzung für eine Korrektur der Zulassungsbestimmungen zur Anzeige

LED-Beleuchtung für die Industrie • Energieersparnis • lange Lebensdauer • hohe Lichtausbeute Besuchen Sie uns auf der efa in Leipzig 16.-18.10.2013 Halle 5 Stand: G37

JENOPTIK | Optische Systeme Telefon: 036482 45-234 lighting-oes.os@jenoptik.com

Berufskraftfahrerqualifikation vorgenommen. In Absprache mit dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr sowie dem Thüringer Landesverwaltungsamt haben die Thüringer IHKs im Vorgriff auf die geplante Anpassung der Berufskraftfahrer-QualifikationsVerordnung festgelegt, dass der Führerscheinbesitz als Zulassungsvoraussetzung für die Grundqualifikation bis auf weiteres entfällt. Hintergrund dieser Regelung ist, dass auch nach EU-Recht eine Fahrerlaubnis nicht Voraussetzung für die Grundqualifikation ist.

Erwerb der Führerscheinklassen C/CE auf 21 Jahre angehoben worden. Ein möglicher vorzeitiger Erwerb des Führerscheins ist seither an die Voraussetzung geknüpft, dass bereits zuvor eine Grundqualifikation gem. BKrFQG absolviert wird. Zu dieser war bisher aber nur derjenige zugelassen, der bereits über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt. Somit schlossen sich beide Regelungen gegenseitig aus.

Notwendig wurde die Anpassung durch die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung im Januar 2013. Darin ist das Mindestalter für den

Mario Dammköhler S 03681 362-132 Y dammkoehler@suhl.ihk.de

kooperationsbörse Profitieren Sie vom professionellen Marktauftritt eines seit 15 Jahren erfolgreichen Dienstleisters mit über 100 Partner-Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Netzwerk selbstständiger Beratungs- und Bürodienstleistungsspezialisten sucht Sie als Existenzgründer oder erfahrener Unternehmer (z. B. Berater/innen, Buchhalter/innen, IT-Berater/innen bzw. Designer/ innen, Texter/innen, Werbekaufleute etc.) zum Aufbau Ihres eigenen Kundenstammes – egal ob Sie sich haupt- oder nebenberuflich einbringen möchten. Es wird außer einer Werbeumlage keine Einstiegsgebühr erhoben – und öffentliche Förderungen sind möglich. 08/2013-1

Ein in Suhl ansässiges Unternehmen bietet die Bewirtschaftung von bis zu 5 000 Lagerplätzen in einem vollautomatischen Hochregallager. Hohe Sicherheitsstandards sind gewährleistet, wie z. B. Wachschutz 24/7, komplette Umzäunungen des Geländes und Kameraüberwachung. Weitere Logistikdienstleistungen wie Einlagerung, Kommissionierung, Konfektionierung, Verpackung und Versand sind bei Bedarf möglich. 07/2013-2

Ein in Suhl ansässiges Unternehmen bietet die Vermietung von Freiflächen in einem befahrbaren Kellergeschoss, prädestiniert zur Lagerung von sperrigen Gütern, wie z. B. Maschinen, Fahrzeugen (PKWs/Oldtimer) oder Archiven. 07/2013-1

Ihre Ansprechpartner:

20 Südthüringische Wirtschaft 9/2013 IHK_Gera.indd 1

Ihr Ansprechpartner:

09.08.2013 14:53:49

Alle o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK ohne Gewähr veröffentlicht!

Frances Büchner S 03681 362-222 Y buechner@suhl.ihk.de


www.volkswagen.de/selbststaendige

Kann nicht jeder:

Professional Class – Volkswagen für Selbstständige. *

Und f ür die, die es werden wollen.

ndige ä t s t s b l e r fnisse: mm für S

dü ra Das Progbilitätsmodule für Ihre• HBaftepflichtSchutz Un se r e M

o

Schutz on • Kasko ti k o nus -A iß le ersch ice Kar te B V v r & e S g n & tu k r n z. B. Wa uropa Ta r- Paket • E e v le C n e • Reif

Mit Professional Class liegen Selbstständige, Freiberuf ler und Kleinunternehmer immer goldrichtig. Denn hier steckt genau so viel Mobilität drin, wie Sie brauchen: Top-Leasingangebot, günstiger Kasko- und Haftpf lichtSchutz, attraktive Prämie und starke Service-Module mit enormen Preisvorteilen! Setzen auch Sie auf Kostentransparenz und Planbarkeit – mit Professional Class: ein starkes Paket für Ihre Mobilität.

Jetzt einsteigen und profitieren: www.volkswagen.de/selbststaendige Kraftstoffverbrauch des Passat Variant in l/100 km: kombiniert 9,3 – 4,3, CO²-Emissionen in g/km: kombiniert 215 – 113.

Wartung & Verschleiß-Aktion, KaskoSchutz, HaftpflichtSchutz (nur in Verbindung mit KaskoSchutz, Leistungen gem. Bedingungen der Allianz Versicherungs-AG), ReifenClever-Paket (verfügbar für ausgewählte Modelle), Europa Tank & Service Karte Bonus jeweils nur in Verbindung mit GeschäftsfahrzeugLeasing der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Prämie erhältlich bei nahezu jeder Neuwagenbestellung. Professional Class ist ein Angebot für alle Selbstständigen. Einzelheiten zur jeweils erforderlichen Legitimation erfahren Sie bei Ihrem teilnehmenden Volkswagen Partner. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.


AUS- UND WEITERBILDUNG

verbundausbildung – chancen für die Zukunft Die Entwicklung der Südthüringer Ausbildungsverbünde ist stark geprägt von den demografischen Veränderungen im Bereich der Schulabgänger und Auszubildenden einerseits und den geänderten Rahmenbedingungen in der Förderstruktur andererseits. Dabei sind die qualitativen Anforderungen an die Verbundausbildung in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Dem stehen Kürzungen in der Förderung, strengere Regelungen in der Fördermittelvergabe und -abrechnung sowie heterogenere Strukturen in den einzelnen Maßnahmen gegenüber. Aufgrund von restriktiven Auflagen für Mittelabrechnungen aus vergangenen Maßnahmen seitens der Fördermittelgeber stehen zahlreiche Ausbildungsverbünde in Thüringen vor existenziellen Überlebensfragen. Vor diesem Hintergrund gilt es, für die Südthüringer Ausbildungsverbünde eine mittel- und langfristige Strategie zu entwickeln, die den Anforderungen einer modernen Verbundausbildung gerecht wird und die Existenz der Südthüringer Ausbildungsverbünde tragfähig gestaltet. Aufgrund einer Bund-Länderabstimmung wurde Mitte der 1990er Jahre das „Ausbildungsplatzprogramm Ost“ etabliert. Als keine Ausbildungskapazitäten in ausreichender Zahl zur Verfügung standen, sollten außerbetriebliche Ausbildungsmöglichkeiten zusätzlich geschaffen werden. Zu diesem Zweck gründeten sich die Ausbildungsverbünde in enger Zusammenarbeit mit außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen. Aktuell gibt es im Freistaat Thüringen insgesamt 15 Ausbildungsverbünde, bei denen rund 3 000 Mitglieder organisiert sind und etwa 11 000 Auszubildende betreut werden. Neben der Entlastung der Ausbildungsbetriebe (Mitglieder) durch externes Ausbildungsmanagement bei der Realisierung der überbetrieblichen Ausbildung werden von den Ausbildungsverbünden bzw. deren Geschäftsstellen folgende Aufgaben übernommen: • Sicherung der Vollständigkeit der Ausbildung durch Vermittlung von Ergänzungsausbildung und Zusatzqualifikation • Erarbeitung von Leistungsangeboten für Ergänzungslehrgänge und Zusatzqualifikationen in Zusammenarbeit mit den IHKs • Unterstützung bei der Einführung neuer Berufe • Organisation von Prüfungsvorbereitungskursen in Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern und den IHKs • Verantwortung für das Verwaltungs- und Haushaltsrechtliche bei der Fördermittelverwendung und -abrechnung

22 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

© Phoenixpix/Fotolia.com

• Zusammenarbeit mit Institutionen, Unternehmen, Bildungsträgern und anderen Ausbildungsverbünden bei der Erarbeitung von Ausbildungsstrategien • Unterstützung Thüringer Jugendlicher mit schwachem Schulabschluss während der betrieblichen Ausbildung im Mitgliedsunternehmen Darüber hinaus übernehmen einige Ausbildungsverbünde Koordinierungsaufgaben sowie Projektaufgaben in der Berufsorientierung (BERUFSSTART Plus), bei Auslandsprojekten oder bilden selbst im Rahmen innovativer Projekte aus. In der künftigen Ausrichtung sollte neben den bewährten Betätigungsfeldern der Ausbildungsverbünde (Ergänzungslehrgänge, Zusatzqualifizierung, Prüfungsvorbereitung) vordergründig eine unterstützende Ausbildung für die zahlreichen Kleinbetriebe im Bezirk der IHK Südthüringen im Focus stehen. Denn diese Unternehmen haben mit Blick auf die veränderte Situation am Ausbildungsmarkt oft nicht genügend qualitatives und quantitatives Potenzial, den Anforderungen einer modernen Berufsausbildung gerecht zu werden. Dabei können die folgenden Themenfelder zusätzlich besetzt bzw. verstärkt werden: • Wirtschaftsnahe Berufsorientierung (geplante Regelleistung ab 2014/2015); Koordinierung, Bildungsbegleiter, Vermittlung der Betriebsstätten für die Praxisbausteine in der Wirtschaft

• Mentoring von lernschwachen Auszubildenden und individuelles Coaching • Ergänzungs- und Zusatzqualifizierung für Ausbilder (Verbesserung der Ausbildungsqualität) • Shuttle-Ausbildung • Organisation und Koordinierung der Ausbildung ausländischer Jugendlicher • Organisation und Koordinierung von Auslandspraktika Südthüringer Auszubildender Die für die Ausbildungsverbünde vorherrschende Gesamtsituation erfordert neben der umfänglichen Ordnung der Fördermittelauflagen im operativen Geschäft dringend eine zeitgemäße und strategische Ausrichtung, wenn das Prinzip der Verbundausbildung aufrechterhalten werden soll. Dabei gilt es schon jetzt, die Weichen für eine von Fördermitteln unabhängige zentrale Geschäftsstellenstruktur nach einem umlagefähigen System zu stellen. Das zunehmend hohe Engagement zahlreicher Kleinbetriebe in der eigenfinanzierten Zusatzausbildung und Ergänzungsqualifikation ihrer Auszubildenden deuten auf die Möglichkeit eines solchen Zukunftsmodells.

Ihr Ansprechpartner: Steffen Spitzner S 03681 362-151 Y spitzner@suhl.ihk.de


AUS- UND WEITERBILDUNG

Ausgewählte Seminare und lehrgänge Datenschutzbeauftragter (IHK) Der 5-tägige Vollzeit-Lehrgang Datenschutzbeauftragter (IHK) findet im Zeitraum 23.09.2013 – 27.09.2013 jeweils von 09:00 bis 16:00 Uhr statt. Fachkräfte aus Unternehmen, die den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterliegen, erwerben das Lehrgangszertifikat Datenschutzbeauftragter (IHK) und werden somit befähigt im Unternehmen als Datenschutzbeauftragter tätig zu sein. Termin: Ort:

23.09.2013 – 27.09.2013 IHK-Bildungszentrum Suhl

Englisch für Wirtschaft und Beruf – Aufbaustufe Die Teilnehmer erarbeiten sich eine solide Grundlage für ihr Geschäftsenglisch. Sie bekommen Sicherheit im Umgang sowohl mit Muttersprachlern als auch mit Personen, die Englisch als Verkehrssprache

verwenden und können mühelos über sich und ihr Firmenprofil sprechen. Der berufsbegleitende Lehrgang findet an 10 Terminen (Montag und Mittwoch von 17:00 bis 20:15 Uhr) statt. Termin: Ort:

23.09.2013 - 23.10.2013 IHK-Bildungszentrum Suhl

Aufbaukurs Buchführung Der berufsbegleitende Lehrgang findet an sieben Terminen (Montag und Dienstag von 17:00 bis 20:15 Uhr) statt und ermöglicht den Teilnehmern ihre Buchführungskenntnisse praxisnah zu erweitern. Zu den Inhalten zählen: – Buchführungspflicht – Bilanzierungsgrundsätze – Bewertungsgrundsätze – GuV – Auswertung der Bilanz – Auswertung der Erfolgsrechnung

– Kosten- und Leistungsrechnung – Finanzierungsarten Termin: Ort:

30.09.2013 - 21.10.2013 IHK-Bildungszentrum Suhl

Projektspezifischer Einsatz von MS Project Das effektive Management betrieblicher Projekte ist Schwerpunkt des Lehrganges. In 20 Unterrichtsstunden wird der Umgang mit der Software MS Project in den Bereichen Projektplanung, Projektkontrolle und Zusammenarbeit im Projekt vertieft. Start: Ort:

11.10.2013 IHK-Bildungszentrum Suhl

Ihre Ansprechpartner: Sandro Schilling S 03681 362-426 Y schilling@suhl.ihk.de

Antje da Silva Santos S 03681 362-425 Y santos@suhl.ihk.de

vom iHk-Fachwirt zum MBA in nur drei Jahren! Jetzt können auch IHK-Fachwirte den Master of Business Administration (MBA) am European College of Business and Management (ECBM), der Bildungsakademie der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer (AHK) in London, erlangen.

Durch diese englischsprachige Weiterbildung werden kaufmännische Führungskräfte noch wertvoller für Unternehmen und die Türen für eine internationale Karriere stehen offen.

Der MBA baut auf dem erlernten Wissen der IHKFachwirte auf und ermöglicht berufsbegleitend in 3 Jahren einen international anerkannten akademischen Abschluss an einer staatlich anerkannten britischen Universität (Liverpool John Moores University).

Ihr Ansprechpartner: Antje da Silva Santos S 03681 362-425 Y santos@suhl.ihk.de

Gewerbebau mit System: wirtschaftlich, schnell und nachhaltig konzipieren bauen betreuen. www.goldbeck.de

GOLDBECK Ost GmbH, Niederlassung Thüringen

Gewerbepark Thöreyer Str. 1 99334 Ichtershausen Tel. 03 62 02 / 707-0

Pfütschbergstr. 1 98527 Suhl Tel. 0 36 81 / 80 72-0


AUS- UND WEITERBILDUNG Zertifikatslehrgang iHk-Fachkraft personalwesen Das Personalwesen ist ein bedeutender Funktionsbereich im Unternehmen. Rechtliche Rahmenbedingungen und korrekte Handhabung der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen mit passgenauer Personalbeschaffung und vorausschauender Personalentwicklung in Einklang gebracht werden. Die IHK-Niederlassung Sonneberg bietet ab 4. November 2013 die Weiterbildung zur IHK-Fachkraft Personalwesen an. Für Mitarbeiter, die sich fundierte Kenntnisse im Personalbereich aneignen möchten aber auch für Praktiker, die ihre Erfahrungen theoretisch untermauern wollen, ist dieser Lehrgang geeignet. Die Teilnehmer werden befähigt, Sachbearbeitungsaufgaben im Personalbereich selbstständig und verantwortlich zu übernehmen. Sie erhalten praxisnah das erforderliche arbeitsrechtliche Grundwissen, erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie für die Personalbeschaffung, -führung und -entwicklung. Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen zusammen. Darüber hinaus hat die Rechtsprechung einen erheblichen Einfluss auf das Arbeitsrecht erhalten. Die grundlegenden Bestimmungen, die für das Arbeitsverhältnis gelten, werden in Modul 1 dieses Kurses behandelt. In der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ebenfalls eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen zu beachten, insbesondere aus dem Steuerrecht sowie dem Sozialversicherungsrecht. Im Modul 2 wird die konkrete Berechnung der Abzüge sowie die Einbeziehung von Reisekosten, Altersversorgung und vermögenswirksamen Leistungen bearbeitet. Personalbeschaffung bereitet Arbeitgebern heute einen erheblichen Aufwand, einmal abgesehen von rechtlichen Vorgaben. Hierzu sind entsprechende Kenntnisse und zielführendes Vorgehen notwendig. Weiterhin werden in Modul 3 die Möglichkeiten der Personalplanung und -entwicklung sowie Kommunikations- und Führungsstile behandelt. Der Lehrgang umfasst 150 Unterrichtsstunden und wird berufsbegleitend angeboten. Unterricht wird montags und mittwochs von 17:00 bis 20:15 Uhr sein. Nach Abschluss des Lehrgangs und bestandenem Test erhalten die Teilnehmer das IHK-Lehrgangszertifikat.

Ihr Ansprechpartner: Heidi Leistner S 03675 7506-255 Y leistner@suhl.ihk.de

24 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

iHk – Weiterbildungsangebot September – Oktober 2013

Datum

Bezeichnung

Std Ort

10.09.2013 11.09.2013 11.09.2013 13.09.2013 13.09.2013 16.09.2013 16.09.2013 16.09.2013 17.09.2013 23.09.2013 23.09.2013 23.09.2013 23.09.2013 23.09.2013 23.09.2013 23.09.2013 24.09.2013 24.09.2013 25.09.2013 26.09.2013 27.09.2013 30.09.2013 02.10.2013 02.10.2013 07.10.2013 07.10.2013 07.10.2013 08.10.2013 09.10.2013 10.10.2013 11.10.2013 14.10.2013 15.10.2013 16.10.2013 17.10.2013 17.10.2013 21.10.2013 21.10.2013 21.10.2013 22.10.2013 24.10.2013 28.10.2013

Arbeiten mit Auto-CAD 2011 Insolvenzrecht Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Grundlagen Controlling Netzwerkgrundlagen – Internetworking mit TCP/IP Qualitätsmanager (IHK) Beendigung von Arbeitsverhältnissen – Kündigung und Aufhebungsvertrag MS Word Aufbaukurs MS Excel Aufbaukurs Aktuelles Arbeitsrecht für Praktiker Datenschutzbeauftragter (IHK) Englisch für Wirtschaft und Beruf – Aufbaustufe Existenzgründerlehrgang – Niederlassungen Energiebeauftragter (IHK) Facebook-Marketing – Ein Guide für die eigene Kampagne Existenzgründerlehrgang – Niederlassungen Gesundheitsförderung - Praktische Umsetzung im Unternehmen Existenzgründerlehrgang Business-Knigge – Mit Stil zum Erfolg Schlagfertigkeitstraining Linux in heterogenen Netzen Aufbaukurs Buchführung Vertragsstörungen im Ein- und Verkauf Homepage, elektronische Newsletters und Google AdWords: Richtig Texten für Online-Medien Aktuelles für Ausbilder Ausbildung der Ausbilder - Niederlassungen Geprüfter Wirtschaftsfachwirt Erfolgreich verkaufen im Außendienst Verhandlungsstrategien für Gewinner Bilanzsteuerrecht kompakt und aktuell Projektspezifischer Einsatz von MS Project Überzeugende Mitarbeitergespräche Die Internationalisierung der Rechnungslegung durch die IFRS Gesundheitsförderung – Praktische Umsetzung im Unternehmen Flexibilisierung der Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle Workshop – Office-Teamwork mit MS SharePoint Services 2010 Unterrichtung für Bewachungspersonal FIT in’s Berufsleben – Ein Seminar für Auszubildende Kommunikation und Umgangsformen für Auszubildende Existenzgründerlehrgang Workshop – Vertiefung und Auffrischung für Datenschutzbeauftragte Intensivseminar zur Lohn und Gehaltsabrechnung

80 8 20 16 36 80 8 16 16 8 40 40 24 60 8 24 8 24 8 8 36 28 8 8 16 96 700 8 16 8 20 16 8 8 4 8 40 32 32 24 8 24

Ihre Ansprechpartner im Bildungszentrum der IHK Südthüringen: Suhl Suhl Suhl Suhl Sonneberg Arnstadt

Katrin Pertig Beate Rammelt Sandro Schilling Antje da Silva Santos Heidi Leistner Carmen Klotz

S 03681 362-427 S 03681 362-429 S 03681 362-426 S 03681 362-425 S 03675 7506-255 S 03628 6130-516

Weitere Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unter: www.qualiservice-thueringen.de oder www.suhl.ihk.de.

SHL SHL SHL SHL SHL SHL SHL SHL SHL SON SHL SHL ARN SHL SHL SON SHL SHL SHL SHL SHL SHL SHL SHL SHL SON SHL ARN SHL SHL SHL SHL SHL SON SHL SHL SON SHL SHL SHL SHL SHL


INNOVATION | UMWELT

© NEP 2013, Stand: Juli 2013, S. 271, www.netzentwicklungsplan.de

Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan

Ende Juli haben die Übertragungsnetzbetreiber den zweiten Entwurf im Jahr 2013 für den Netzentwicklungsplan (NEP) Strom vorgelegt. Für den Südthüringer Raum ergibt sich zwar nur eine geringe Änderung in Form einer Präzisierung, die allerdings für weiteren Diskussionsstoff sorgen wird. Unter dem Projekttitel P44 ist der Neubau einer 380 kV Leitung zwischen Schalkau und Grafenrheinfeld auf einer Länge von 108 km

vorgesehen. In den vorherigen Versionen wurde unter diesem Projekttitel die Verbindung zwischen Altenfeld und Grafenrheinfeld geführt. Die IHK Südthüringen hat sich in einer Stellungnahme kritisch zu diesem Projekt geäußert, da bislang weder die prioritäre Notwendigkeit, noch die Prüfung von Alternativen Streckenführungen (Verstärkung der bestehenden Trasse) auf bayerischer Seite nachgewiesen werden konnten.

Weitere Informationen zum NEP und zur Teilnahme am Konsultationsverfahren finden Sie unter: www.netzentwicklungsplan.de.

Ihr Ansprechpartner: Jan Scheftlein 03681 362-210 scheftlein@suhl.ihk.de

Publikationen-Tipp

Die Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie Neue Pflichten für Anlagenbetreiber – Neue Aufgaben für Behörden Im Frühsommer 2013 sind im deutschen Umweltrecht aufgrund der Richtlinie über Industrieemissionen zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Die Vorschriften für die Genehmigung und die Überwachung von großen Industrieanlagen sind in wesentlichen Punkten geändert worden, vor allem das Bundes-Immissionsschutzgesetz, aber auch das Wasserhaushaltsgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen. Für Industrieanlagen gelten zukünftig neue, europäisch festgelegte Vorgaben für die Begrenzung

von Emissionen. Auch bestehende Anlagen müssen innerhalb bestimmter Fristen daran angepasst werden. Außerdem haben Anlagenbetreiber neue, regelmäßige Berichtspflichten gegenüber ihrer zuständigen Behörde. Die Überwachungsbehörden haben ihrerseits neue Aufgaben bekommen und müssen Anlagen zukünftig regelmäßig auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen. Welche Industrieanlagen sind von den Änderungen betroffen? Was müssen Anlagenbetreiber im Genehmigungsverfahren berücksichtigen? Welche

neuen Emissionsgrenzwerte gelten zukünftig und in welcher Frist müssen Bestandsanlagen angepasst werden? Welche regelmäßigen Auskunftspflichten haben Anlagenbetreiber zukünftig? Was muss nach der Betriebsstilllegung beachtet werden? Dies sind einige der Fragen, die der Leitfaden beantwortet. Die Publikation kann zum Preis von 7,00 Euro in der Hauptgeschäftsstelle der IHK Südthüringen in Suhl-Mäbendorf erworben werden. Südthüringische Wirtschaft 9/2013 25


INTERNATIONAL

IHK Südthüringen organisiert Unternehmerreise nach Sibiu Unternehmerdelegation vom 7. bis 11. Oktober 2013 in Rumänien unterwegs

Rumänien durchläuft seit seinem Beitritt zur EU eine dynamische Entwicklung, verzeichnet ein stetiges Wirtschaftswachstum und bietet ausländischen und insbesondere deutschen Unternehmen umfangreiche Möglichkeiten, ihre Produkte zu exportieren oder im Land selbst zu investieren. So sind die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Rumänien auf einem guten Stand und Deutschland mittlerweile zum wichtigsten Handelspartner Rumäniens aufgestiegen.

Aus diesem Grund organisiert die IHK Südthüringen, unterstützt vom Europa-Service Büro Südthüringen, im Oktober 2013 eine Unternehmerreise nach Sibiu (Hermannstadt) in Rumänien. Ziele dieser Reise sind die Markterkundung, die Gewinnung von Fachkräften, die Aufnahme von Kooperationsgesprächen sowie die Nutzung der vorhandenen Potenziale für Wirtschafts- und Handelsbeziehungen Südthüringer Unternehmen direkt vor Ort. Unternehmer und Unternehmerinnen erhalten die Möglichkeit, sich praxisnah und aus erster Hand über die wirtschaftliche Situation in Sibiu, einer der deutschsprachigen Regionen Rumäniens, zu informieren.

Zeitraum: 7. bis 11. Oktober 2013

Die Teilnahme kann durch die individuelle Mobilitätsförderung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Freistaates Thüringen mit max. 80 Prozent der zuschussfähigen Kosten nach Thüringer Reisekostengesetz (Reisekosten/ Unterkunft und Verpflegung) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind natürliche Personen bzw. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Thüringen. Interessierte Unternehmen können sich noch anmelden. Die weiteren Informationen zu den genauen Inhalten, dem Programm und den Kosten finden Sie unter: www.suhl.ihk.de (Dokumentennummer 28873).

Ihre Ansprechpartner:

Ziele: – Auf- und Ausbau von deutsch-rumänischen Kooperationen – Fachkräftegewinnung – Investitionen (Voraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten)

© Karin Hildebrand/Fotolia.com

Kosten/Förderung:

Tilo Werner 03681 362-203 werner@suhl.ihk.de Europa-Service-Büro Suhl Rosemarie Kögler 03681 304936 r.koegler@eu-service-suedthueringen.de

Ländersprechtage Thema

Datum

Internationales Praxisseminar mit Sprachkompetenztraining „Interkulturelle Wirtschaftskommunikation“ in Irland Modul 1: Interkulturelle Vorbereitung und berufsbegleitendes Sprachtraining Modul 2: Praxisseminar „Interkulturelle Wirtschaftskommunikation“ Inhouse-Beratungstag USA Workshop-USA „Chancen wahrnehmen – Risiken begrenzen“ 7. Thüringer Außenwirtschaftstag

09.09. – 15.10.2013 03.11. – 09.11.2013 15. Oktober 2013 22. Oktober 2013 23. Oktober 2013

Ort

Zielgruppe / Details / Branche

IHK-Bildungszentrum Dublin/Irland Direkt im Unternehmen IHK-Bildungszentrum Weimar

UnternehmerInnen, GeschäftsführerInnen und leitende Führungskräfte – branchenoffen branchenoffen branchenoffen branchenoffen

Außenwirtschaftsseminare Thema

Datum

Ort

Zeit

Mehr exportieren durch Auslandsvertreter Importgeschäfte sicher anbahnen und abwickeln Die INCOTERMS© 2010 – Praxisgerechte Anwendung der Lieferklauseln Warenursprung und Zollpräferenzen beim Export von Waren Digitale Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung

18. September 2013 19. September 2013 1. Oktober 2013

IHK-Bildungszentrum IHK-Bildungszentrum IHK-Bildungszentrum

09:00 – 16:00 Uhr 09:00 – 16:00 Uhr 09:00 – 13:00 Uhr

16. Oktober 2013 27. November 2013

IIHK-Bildungszentrum IHK-Bildungszentrum

09:00 – 16:00 Uhr 09:00 – 16:00 Uhr

26 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

Ihr Ansprechpartner: Tilo Werner 03681 362-203 werner@suhl.ihk.de


INTERNATIONAL

Reform des deutschen Außenwirtschaftsrechts Mit der Novelle, die zum 1. September 2013 in Kraft getreten ist, sollen mehrere Ziele erreicht werden: das Außenwirtschaftsrecht soll entrümpelt werden, Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen sollen abgebaut werden, das hohe Exportkontrollniveau beibehalten und Straftatbestände zielgenauer werden. Das Außenwirtschaftsrecht regelt unterschiedliche Themenkomplexe, unter anderem: • Vereinfachungen bei bestimmten Zollverfahren • Exportkontrolle • Meldepflichten gegenüber der Bundesbank • Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) wurde bereits verkündet, (BGBl. I Nr. 28 vom 13.06.2013, S. 1482), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wurde vom Bundeskabinett beschlossen und musste zum 1. September in Kraft gesetzt werden.

1. Zollverfahren Sofern nicht noch in der AWV kurzfristige Änderungen eingearbeitet wurden, bleiben die bisherigen Regelungen unter anderem für vereinfachte Zollverfahren unverändert erhalten.

2. Exportkontrolle Im Bereich der Exportkontrollgesetzgebung entfallen einzelne Genehmigungspflichten für sogenannte Dual-Use-Güter, die es in anderen EUStaaten so nicht gibt. Dazu gehören: • Paragraf 5c AWV und Länderliste K: Genehmigungspflicht für nicht gelistete Güter an einen Empfänger mit rüstungstechnischem Hintergrund auf Kuba • Paragraf 7 Abs. II AWV: Diese Regelung schreibt vor, dass gelistete Güter bei innergemeinschaftlichen Lieferungen eine Verbringungsgenehmigung benötigen, weil dem deutschen Lieferanten bekannt ist, dass sein Kunde diese Ware aus der EU exportieren wird. Die Abschaffung dieser Vorschrift wird bei einigen Unternehmen für erhebliche Entlastungen sorgen. • Paragrafen 41 und 41 a AWV: Genehmigungstatbestände für Handels- und Vermittlungsgeschäfte mit Gütern, die sich außerhalb der EU oder in einem Transitverfahren befinden.

Änderung der Ausfuhrliste Für die praktische Handhabung sind Änderungen bei der Ausfuhrliste wichtig: Die Ausfuhrliste beinhaltet künftig nur noch die nach deutschem Recht gelisteten Güter. Das heißt, sie besteht (unverändert) aus einem Teil IA, der die

grober Fahrlässigkeit (Ordnungswidrigkeit) und bedingtem Vorsatz (Straftat) immer zu treffen ist, muss sich zeigen.

Zeitpunkt der Strafbarkeit

Rüstungsgüter beinhaltet und einem Teil IB für die nationalen Dual-Use-Güter. Diese nach deutschem Recht erfassten Dual-Use-Güter umfassen künftig noch zwölf Listenpositionen. Sie sind an ihrer 900-Nummerierung erkennbar. Die Masse der Dual-Use-Güter ist nach Anhang I der EG-DualUse-Güter-Verordnung gelistet. Diese sind künftig nicht mehr in der Ausfuhrliste enthalten.

Bislang waren EU-Embargo-Verstöße erst dann strafbar, wenn die entsprechenden Vorschriften im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind. Künftig sind Verstöße etwas früher strafbar, nämlich automatisch zwei Arbeitstage nach Veröffentlichung der entsprechenden Regelung im EU-Amtsblatt. Diese Frist ist etwas knapp, da beispielsweise Änderungen bei den EU-Terrorismuslisten erst in Datenbanken und in Screeningsoftware übernommen werden muss.

3. Meldewesen Bundesbank

Selbstanzeige für Ordnungswidrigkeiten

Zahlreiche grenzüberschreitende Bewegungen im Zahlungs- und Kapitalverkehr müssen der Bundesbank gemeldet werden, meldepflichtig sind insbesondere ein- und ausgehende Zahlungen für Dienstleistungen, wie Bauleistungen, Beratungen und andere. Die Meldeart soll sich umfassend ändern:

Neu ist, dass eine Heilungsmöglichkeit für Ordnungswidrigkeiten geschaffen worden ist (Paragraf 22 Abs. 5 AWG). Arbeitsfehler bleiben ohne bußgeldrechtliche Folgen, wenn diese vom Unternehmen selbst entdeckt, angezeigt sowie Maßnahmen getroffen werden, die eine Wiederholung möglichst verhindern sollen. Diese Regelung entspricht ungefähr der Selbstanzeige im Steuerrecht. Diese Heilungsmöglichkeit ist wichtig, weil es fast unmöglich ist, die komplizierten zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorgänge fehlerfrei durchzuführen. Wann diese Selbstanzeige vernünftigerweise angewendet wird, wird die Praxis zeigen.

• Ausschließlich elektronische Meldungen über das AMS-Meldeportal der Bundesbank, sämtliche Papiermeldungen entfallen künftig. • Die bisherige Meldung ausgehender Zahlungen über Z1-Meldungen entfällt, wegen der Einführung des einheitlichen EuroZahlungsverkehrsraums SEPA. Künftig müssen die Meldungen mit der monatlichen Z4-Meldung direkt vom Unternehmen abgegeben werden. Für die meldepflichtigen Unternehmen bedeutet dies gegenüber dem bisherigen Zustand einen erheblichen Mehraufwand. Naheliegend wäre eine Dienstleistung der Banken, die stellvertretend die Meldungen elektronisch an die Bundesbank übermitteln könnten. • Das Leistungsverzeichnis der Bundesbank, ein Kennzahlensystem für die einzelnen Tatbestände, wird nun deutlich umfangreicher und genauer. Die Bundesbank hat eine Überleitungstabelle vom alten zum neuen Kennzahlensystem bereitgestellt.

Ihr Ansprechpartner: Corinna Katzung 03681 362-232 katzung@suhl.ihk.de Anzeige

HALLEN

Industrie- und Gewerbehallen

4. Straf- und Bußgeldvorschriften Das Außenwirtschaftsrecht regelt Straftaten und Bußgeldtatbestände im gesamten Bereich des Außenhandels, das heißt auch für Zollverfahren oder EU-Embargos.

von der Planung und Produktion bis zur

schlüsselfertigen Halle

Vorsatz und Fahrlässigkeit Ein Ziel der Novelle war es, zu verhindern, dass Arbeitsfehler zu Straftaten führen. Als Grundprinzip soll in diesem Bereich künftig gelten, dass vorsätzliche Verstöße als Straftaten bewertet werden (künftig Paragraf 18 AWG), fahrlässige Verstöße – mit Ausnahme von Verstößen gegen Waffenembargos – hingegen als Ordnungswidrigkeiten (künftig Paragraf 19 AWG). Diese Unterscheidung klingt zunächst plausibel. Ob die Abgrenzung zwischen

Wolf System GmbH 94486 Osterhofen Tel. 09932/37-0 gbi@wolfsystem.de www.wolfsystem.de

Südthüringische Wirtschaft 9/2013 27


INTERNATIONAL

Neue Nachweispflichten bei grenzüberschreitenden Lieferungen treten ab 1. Oktober 2013 in Kraft Das Ringen um die Gelangensbestätigung hat ein Ende. Am 22. März 2013 hat der Bundesrat die erneute Änderung des § 17a Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) beschlossen, mit der die Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen entschärft werden. Alternativ zur Gelangensbestätigung sind künftig auch andere Nachweise, wie beispielsweise die Spediteursbescheinigung, wieder zugelassen. Die Änderungen treten nun endgültig zum 1. Oktober 2013 in Kraft. Der erneuten Änderung war ein heftiges Ringen zwischen Wirtschaft und Finanzverwaltung vorausgegangen. Trotz der vorgesehenen deutlichen Entschärfung der ursprünglichen Neuregelung der Nachweispflicht über die Gelangensbestätigung bestehe jedoch unverändert Klarstellungs- und

Nachbesserungsbedarf. Ein ausführliches Schreiben zur Umsetzung der Nachweispflichten hat das Bundesfinanzministerium Ende Juni 2013 entworfen. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft bezogen dazu im Juli Stellung. Weitergehende Informationen zu den neuen Nachweispflichten finden Sie unter: www.suhl.ihk.de (Dokumentnummer: 21136).

Ihr Ansprechpartner: Tilo Werner 03681 362-203 werner@suhl.ihk.de

Entwicklungszusammenarbeit (EZ) – Scout in Thüringen Gut ein Drittel des aktuellen Wirtschaftswachstums in Deutschland geht auf den Außenhandel zurück. Das wirtschaftliche Potenzial in Entwicklungsund Schwellenländern ist enorm – auch für Unternehmen aus Thüringen. Die Erschließung von internationalen Märkten bietet vor allem dem Mittelstand bislang ungenutzte Potenziale. Für einen erfolgreichen Markteintritt fehlt es vielen Unternehmen nicht nur an Finanzierungsmöglichkeiten, auch bürokratische Hürden und der weltweit zunehmende Protektionismus erschweren ein langfristiges Auslandsengagement. Hier können die Instrumente und Kooperationsangebote der deutschen EZ-Scouts als Brücke für den Markteintritt dienen. Das Bundesministerium

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Aktivitäten der Wirtschaft, der Außenwirtschaftsförderung und der EZ miteinander stärker zu verzahnen. Es bietet Unternehmen, neben der Möglichkeit einer Finanzierung von Investitionsvorhaben in einem Entwicklungs- oder Schwellenland, auch die Unterstützung bei investitionsbegleitenden und -vorbereitenden Projekten, Trainingsmöglichkeiten zur internationalen Kompetenzentwicklung sowie die Qualifizierung von Personal. Darüber hinaus können Unternehmen auch die lokale Fachexpertise und Beratungskompetenz der Institutionen der EZ vor Ort (DEG, KfW Entwicklungsbank, GIZ) für einen Markteinstieg nutzen.

Davon sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei ihrem Auslandsgeschäft profitieren. Seit Mai 2013 hat Thüringen mit Mario Ledic ebenso einen sogenannter EZ-Scout. Kontaktdaten und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bereich International unter: www.suhl.ihk.de.

Ihr Ansprechpartner: Jan Scheftlein 03681 362-210 scheftlein@suhl.ihk.de

ICC führt erstmals Regeln für offene Handelsrechnungen ein Die Internationale Handelskammer (ICC) hat eine neue Zahlungsverkehrsbedingung im Außenhandel offiziell eingeführt – die Uniform Rules for Bank Payment Obligation (BPO). Das neue Regelwerk gilt seit 1. Juli 2013. Laut einer von der ICC 2012 durchgeführten Studie werden lediglich rund 15 Prozent aller Ex- und Importgeschäfte mit Hilfe von Zahlungsversprechen seitens der Bank des Käufers zugunsten des Exporteurs - wie etwa beim Dokumentenakkreditiv (L/C) – abgewickelt. In 85 Prozent der Fälle hingegen ist die offene

28 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

Rechnung die gewählte Zahlungsbedingung im Außenhandel – mit allen Konsequenzen hinsichtlich eines möglichen Zahlungsausfalls des Käufers. Mit der BPO bietet die ICC nun Banken die Möglichkeit, künftig Zahlungsversprechen im Auftrag ihrer Firmenkunden in standardisierter Form abzugeben. Basis bildet hierfür eine technische Plattform, die die Daten von Importeur und Exporteur elektronisch abgleicht. Wesentliches Merkmal ist, dass das Zahlungsversprechen von der Bank

des Käufers nicht direkt an den Lieferanten erfolgt, sondern gegenüber der Bank des ausländischen Exporteurs. Diese gesicherte Zahlungsweise soll den Einsatz des Umlaufkapitals optimieren und die Risiken der offenen Handelsrechnung minimieren.

Ihr Ansprechpartner: Corinna Katzung 03681 362-232 katzung@suhl.ihk.de


INTERNATIONAL

Estland, Lettland, Litauen Kleine Länder mit großen Chancen für deutsche Unternehmen Estland, Lettland und Litauen vereinen nicht nur die geographische Lage und eine gemeinsame Geschichte als Teil der Sowjetunion, sondern auch die rasante Entwicklung in den letzten zwei Jahrzehnten. Nach Erlangung ihrer Unabhängigkeit von der Sowjetunion (1991) unternahmen sie tiefgreifende Reformen und entwickelten sich rasch. Mit dem Beitritt zur EU (2004) nahm die Entwicklung ihrer Volkswirtschaften weiter an Fahrt auf. Die „Baltischen Tiger“ wuchsen bald mit zweistelligen Wachstumsraten. Die Krise (2008/2009) traf sie dann aber besonders hart, konnte allerdings durch die besonnene Sparpolitik der Regierungen bereits wieder überwunden werden. Die innovativen Unternehmen erschlossen neue Absatzkanäle. Deutschland gilt dabei für viele als Exportmarkt Nr. 1. Da die baltischen Staaten keine starke Konzentration auf einzelne Branchen vorweisen, bieten sie sich besonders für die Produktion kleinerer Margen als Partner an. Seit zwei Jahren belegen die baltischen Staaten in Bezug auf ihr Wachstum nun die Spitzenplätze in der EU. Eine aktuelle Umfrage der AHK Baltische Staaten zeigt, dass die deutschen Unternehmen vom hiesigen Konjunkturaufschwung profitieren. Derzeit würden sich weit über 80 Prozent von ihnen wieder für ihr Gastland als Investitionsstandort entscheiden. Für die Zukunft bieten eine Reihe geplanter Großprojekte im Energiesektor und Infrastrukturausbau vielversprechende Geschäftschancen vor allem für Maschinen- und Anlagenbauer, darunter im Bereich erneuerbare Energien, sowie für Bauunternehmen. Die geographische Lage bietet sowohl eine ideale logistische Anbindung nach Deutschland, als auch in Richtung Russland. Deutsche Unternehmen finden hier eine hanseatische Geschäftskultur und viele Parallelen zum deutschen Gesellschaftsrecht. Anfang Juli 2013 reiste Bundespräsident Joachim Gauck zu Staatsbesuchen in die baltischen Staaten. Er lobte immer wieder „ihren Reform- und Sparwillen, die Innovationsfreude, die Neugierde auf Europa sowie die Hingabe an die eigenen Traditionen und die Bereitschaft zur Verantwortung“. Er zeigte sich sichtlich beeindruckt, z. B. von Estonia, wie Estland gern aufgrund seiner Offenheit für neue Technologien und eGovernment-Lösungen genannt wird. In Bezug auf den Einsatz von modernen Kommunikationstechnologien in staatlichen Einrichtungen ist Estland heute europaweit ein Vorreiter. Estland ist seit 2011 Mitglied der Eurozone. Lettland folgt Anfang 2014. Die litauische Regierung strebt den Beitritt für 2015 an. Aus Sicht der hier aktiven

deutschen Unternehmen brachte die Euro-Einführung vor allem mehr Transparenz und wegfallende Transaktionskosten in Estland. Mit Blick auf das positive Fazit erwarten sie, dass sich der Beitritt zur Eurozone auch in Lettland und Litauen vorteilhaft auswirken wird und damit die Attraktivität der baltischen Staaten weiter steigt. Seit 1. Juli 2013 kann nun auch der erste baltische Staat zeigen, dass er aktiv lenkend zur Gestaltung der Europäischen Union beitragen kann. Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft will sich die litauische Regierung u. a. für einen engeren Dialog mit den östlichen EU-Nachbarstaaten und einen Ausbau der Energienetze einsetzen. Sie blickt dieser Aufgabe mit Selbstbewusstsein entgegen. Und das zu Recht!

Lettland bekommt 2014 den Euro Der lettische Premierminister Valdis Dombrovskis und sein Finanzminister Andris Vilks warben in den letzten Monaten in ganz Europa für ihr Land und seine Aufnahme in die Eurozone zum 1. Januar 2014. Überall interessiert man sich derzeit sehr für Lettlands Erfolgsgeschichte in der jüngsten Krise und die Unbeirrtheit, diesen Erfolg nun mit dem Euro krönen zu wollen. Der Beitritt zur EU 2004 war der erste Schritt, der der rasanten Entwicklung zu dieser Zeit weiteren Auftrieb gab. Die Krisenjahre 2008/2009 konnten durch die besonnene Sparpolitik der Regierung und die hohe Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft überwunden werden. Seit 2 Jahren entwickelt sich das BIP nun weitaus dynamischer als der EU-Durchschnitt. Ende 2012 konnte Lettland so bereits den in Krisenzeiten beim IWF aufgenommenen Kredit zurückzahlen. Laut Auskunft der Zentralbank sei gerade jetzt – trotz der Euro-Skepsis – der beste Zeitpunkt, um der Eurozone als seriöser und verlässlicher Partner beizutreten und damit bei Diskussionen über wichtige Reformen mit am Tisch zu sitzen. Rund 90 Prozent der Kredite, etwas weniger als die Hälfte der Einlagen und 70 Prozent des Außenhandels mit der EU erfolgen in Euro. Dass Lettland reif für den Euro ist, bestätigte im Juni 2013 der positive Prüfbericht der Europäischen Kommission. Daraufhin folgten die Empfehlungen der EU-Staats- und Regierungschefs und die Zustimmung der Euro-Finanzminister am 9. Juli 2013. Die deutschen Unternehmen in Lettland blicken der Euro-Einführung positiv entgegen, wie eine aktuelle Umfrage der AHK Baltische Staaten zeigt. Sie erwarten, dass die Euro-Einführung vor allem weniger administrativen Aufwand und sinkende

Transaktionskosten bringt. Lettland soll außerdem dank seiner durch die Europäische Kommission attestierten stabilen Wirtschaft noch stärker als sicherer Investitionsstandort wahrgenommen werden. Daher gab auch die litauische Regierung jüngst bekannt, dass sie ihrerseits die Euro-Einführung für Anfang 2015 anstrebe. Estland ist der Eurozone bereits 2011 beigetreten. Bereits jetzt sind zahlreiche deutsche Investoren in Lettland erfolgreich. Aktuell profitieren sie stark vom Konjunkturaufschwung in Lettland. Sie bewerten die hiesige Wirtschaftslage zu 87 Porzent als gut bzw. zufriedenstellend. Die geographische Lage und die Infrastruktur bieten sowohl eine ideale logistische Anbindung nach Deutschland, als auch in die beiden baltischen Nachbarländer und nach Russland. So kann eine Produktionsstätte in Lettland trotz des relativ kleinen Binnenmarktes von strategischer Bedeutung sein. Auch außerhalb der Hauptstadt Riga gibt es industriell geprägte Standorte mit entsprechenden Zulieferstrukturen und hochmotiviertem Fachpersonal. Lettland verfügt außerdem über bedeutende Ressourcen für die Holz- und Nahrungsmittelindustrie. Deutsche Unternehmen finden hier eine ihnen vertraute Geschäftskultur und Parallelen zum deutschen Gesellschaftsrecht. Derzeit würden sich übrigens 83 Prozent der hier tätigen deutschen Unternehmen wieder für Lettland als Investitionsstandort entscheiden. Aufgrund weiterer geplanter Investitionen – vor allem im Telekommunikations- und Verkehrsinfrastrukturbereich – ergeben sich für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer sowie für Bauunternehmen vielversprechende Betätigungsfelder.

Die Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen (AHK Baltische Staaten) ist als einzige internationale Handelskammer in der Region mit derzeit 400 Mitgliedsunternehmen über die drei baltischen Staaten organisiert. Sie ist Plattform für direkte Unternehmenskontakte, bietet Unternehmen moderne, kundenorientierte Dienstleistungen und umfassende praxisorientierte Informationen und setzt sich für die weitere Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen ein.

Kerstin Leisering AHK Baltische Staaten www.ahk-balt.org Südthüringische Wirtschaft 9/2013 29


RECHT

§ 34 f GewO – Die Übergangsfrist ist am 01.07.2013 abgelaufen konnten diesen Nachweis durch die Vorlage Abs. 2 der GewO zu beantragen und sich im Seit das Gesetz zur Novellierung des Finanzanvon Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen oder Finanzanlagenvermittlerregister registrieren zu lagenvermittler- und Vermögensanlagerechts lassen. Beim vereinfachten Verfahren erfolgte keine eines Bestätigungsschreibens ihrer Arbeitgeber am 30.03.2012 vom Bundesrat beschlossen und erbringen. erneute Überprüfung der Zuverlässigkeit und der zum 01.01.2013 in Kraft getreten ist, gab es Vermögensverhältnisse. Für die Erlaubnisbeantraeinige gravierende gesetzliche Veränderungen für gung selbst ist eine Versicherungsbestätigung not- Die Übergangsfrist für das vereinfachte Verfahren Vermittler und Berater von Finanzanlagen. Der ist nunmehr beendet und seit dem 01.07.2013 ist wendig, welche die Höhe der Versicherungssumme neue Gesetzentwurf sah unter anderem vor, die Registrierungen Finanzanlagenvermittlerregister die Beantragung einer Erlaubnis nach § 34 f GewO und den im Umfang der versicherten VermittlungsErlaubnis für die Vermittlung von Finanzanlagen nur noch im regulären Erlaubnisverfahren mit tätigkeiten im Finanzanlagenbereich bescheinigt. an strengere Bedingungen zu knüpfen, umStand den 22.07.2013 sofortigem Nachweis der Sachkunde möglich. Außerdem haben diese Vermittler bis zum sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ stärker zu 01.01.2015 Zeit, gegenüber der Erlaubnisbehörde regulieren und die Anleger besser schützenIHK zu Südthüringen Rückblickend betrachtet verliefen die vergangenen den Nachweis ihrer Sachkunde zu erbringen. können. Finanzanalagenvermittler werden seitdem Monate genauso, wie es erwartet wurde. nicht mehr von dem § 34 c Gewerbeordnung Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO (Stand:sechs 15.07.2013 Anzahl Einträge Zu Beginn des Jahres beantragten nur wenige Die Finanzanlagenvermittler, die bereits seit dem (GewO) erfasst, sondern erhielten mit dem § 34 f Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis gesamt 256 unabhängige Finanzanlagenvermittler die Erlaubnis 01.01.2006 selbstständig oder unselbstständig GewO eine eigenständige Vorschrift. Investmentfonds nach § 34 f GewO. Im März 2013 gab es schon ununterbrochen tätig waren, mussten keine (§ 34 f (1) Nr. 1 GewO) 256 deutlich mehr Einträge zu verzeichnen und Mitte Sachkundeprüfung ablegen. Die selbstständigen Für das Erlaubnisverfahren in Thüringen sind die geschlossene Fonds Juni 2013 – kurz bevor die Frist für das vereinFinanzanlagenvermittler konnten ihre Sachkunde Gewerbebehörden und für die Registrierungen (§ 34 f (1) Nr. 2 GewO) 40 fachte Antragsverfahren endete – waren es fast durch eine Erlaubnis nach § 34 c GewO und die der Finanzanlagenvermittler im bundesweiten sonstige Vermögensanlagen viermal so viele Einträge im FinanzanlagenvermittVermittlerregister die IHKs zuständig. Die IHK § 34 f (1) Nr. 3lückenlose GewO) Vorlage der Prüfberichte nach § 16 30 lerregister als noch im März diesen Jahres. MaBV nachweisen. Unselbstständige Vermittler Südthüringen führt das Vermittlerregister für die Unternehmen, die in Südthüringen ihren Hauptsitz haben. Sie ist nicht nur allein für die Registrierungen zuständig, sie steht betroffenen Mitgliedern Registrierungen im Finanzanlagenvermittlerregister außerdem stets als kompetenter IHK Südthüringen Ansprechpartner, z. B. bei anste300 Stand 19.07.2013 henden Fragen zum Nachweis der Registrierungen 256 Sachkunde oder bei Fragen zu den Finanzanlagenvermittler rechtlichen Grundlagen des neuen § 34 f GewO, zur Verfügung. 250

Für Gewerbetreibende, die am 01.01.2013 bereits in Besitz einer Erlaubnis nach § 34 c GewO waren und diese Tätigkeit auch weiter ausüben wollten, wurde eine Übergangsfrist für die Beantragung der Erlaubnis nach § 34 f GewO geschaffen. Diese Vermittler hatten bis zum 01.07.2013 die Möglichkeit, eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO im vereinfachten Verfahren nach § 157

200

150

100 40 50

30

Anzeige 0 www.headhunter-thueringen.de

30 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

Investmentfonds (§ 34 f (1) Nr. 1 GewO)

geschlossene Fonds (§ 34 f (1) Nr. 2 GewO)

sonstige Vermögensanlagen § 34 f (1) Nr. 3 GewO)


RECHT

NEU – Änderung des § 34 f GewO zum 22. Juli 2013 (AIFM-Umsetzungsgesetz) NEU – Moratorium bis 31.12.2013 Die Zahl der Anträge für eine Erlaubnis nach § 34 f der Gewerbeordnung kam lange Zeit nicht richtig voran – inzwischen stapeln sich jedoch die entsprechenden Anträge bei den örtlichen Erlaubnisbehörden. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat deshalb einer Fristverlängerung für das Verfahren zugestimmt. Bis zum 31. Dezember 2013 haben die entsprechenden Erlaubnisbehörden nun Zeit, die eingegangenen Anträge zu prüfen. Für Vermittler heißt dies, dass sie von einem Bußgeld verschont werden, wenn sie trotz Antrag keine Erlaubnis nachweisen können. Laut DIHK gilt dieser Aufschub jedoch nur für Vermittler, die bis zum 01.07.2013 einen vollständigen Antrag eingereicht haben und auf ihre Erlaubnis warten. Das Moratorium ist notwendig geworden, da die bisherige Erlaubnis nach § 34 c GewO für den Bereich Finanzanlagenvermittlung und -beratung mit dem 02.07.2013 erloschen ist.

Bilanz Nach der öffentlichen Statistik des DIHK vom 06.07.2013 haben sich von den bundesweit ca. 80 000 Finanzdienstleistern nur etwa 25 300 registrieren lassen. Im Bezirk der IHK Südthüringen ist das Verhältnis der Registrierungen mit dem bundesweiten Durchschnitt vergleichbar. Von dem im IHKBezirk zu erwartenden 800 Finanzdienstleistern haben sich bis jetzt rund 260 im Finanzanlagenvermittlerregister registrieren lassen. Im IHK-Bezirk Südthüringen besitzen derzeit 256 Personen eine Zulassung nach Paragraf 34 f Abs. 1 Nr. 1 GewO und dürfen Investmentfonds als Anlage verkaufen. Insgesamt 40 Finanzanlagenvermittler haben die Erlaubnis nach Paragraf 34 f Abs. 1 Nr. 2 GewO geschlossene Fonds als Kapitalanlage an Kunden zu vermitteln. Darüber hinaus sind 30 Vermittler nach § 34 f Abs. 3 GewO registriert und besitzen das Recht sonstige Vermögensanlagen (z. B. Genossenschaftsanteile, Genussrechtskapital und Namensschuldverschreibungen) zu vermitteln. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der Vermittlermarkt deutlich überschaubarer geworden ist, das neue Gesetz Platz greift und der Anleger hiermit besser geschützt wird.

Durch das AIFM-Umsetzungsgesetz zum 22.07.2013 (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds – AIFM-UmsetzungsG) hat der § 34 f GewO eine Überarbeitung erfahren, welche sich auf die Erlaubniserteilung auswirkt.

Erlaubnis nach § 34 f GewO neue Fassung im Überblick Die Erlaubnis wird, auch mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz zum 22. Juli 2013, in drei Teilbereiche unterteilt: • Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen • Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen • Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes Für jeden Teilbereich kann eine separate Erlaubnis oder eine Gesamterlaubnis für alle Teilbereiche beantragt werden.

Auswirkungen auf die Gewerbeerlaubnis nach § 34 f GewO Für die in § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 GewO geregelte Produktkategorie der offenen Investmentfonds ergibt sich dadurch inhaltlich keine Änderung. Vermittler, die Anteile an offenen Investmentfonds (offenes Investmentvermögen) vermitteln wollen, bedürfen wie bisher einer Erlaubnis nach Nummer 1.

Die Produktkategorie nach Nummer 2 umfasst künftig sämtliche Arten von geschlossenen Fonds (geschlossenes Investmentvermögen), also nicht nur öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft und ist damit weiter als bisher gefasst.

Die Produktkategorie nach Nummer 3 umfasst auch künftig – wie bisher – Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 VermAnlG, also insbesondere Anteile an Genossenschaften, nicht verbriefte Genussrechte und Namensschuldverschreibungen. Bisher fielen auch Anteile an geschlossenen Fonds – soweit diese nicht bereits von Nummer 2 umfasst wurden – als Vermögensanlage unter Nummer 3. © Stefan Rajewski/Fotolia.com

Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz werden Anteile an geschlossenen Fonds aus dem VermAnlG herausgenommen und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterstellt, so dass für den Vertrieb von Anteilen an sämtlichen Arten von geschlossenen Fonds künftig (nur) eine Erlaubnis nach Nummer 2 erforderlich ist.

Berufshaftpflichtversicherung Die bereits vorliegenden Berufshaftpflichtversicherungen müssen ggf. entsprechend der neuen Rechtslage angepasst werden.

Ihre Ansprechpartner: Kerstin Krüger 03681 362-321 krueger@suhl.ihk.de Christine Zohles 03681 362-412 zohles@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 9/2013 31


RECHT Erfinderberatung in der IHK Südthüringen Die IHK Südthüringen führt monatlich eine Sprechstunde zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes durch. Hier erhalten interessierte IHKMitglieder eine kostenlose Erstberatung zu Fragen in Verbindung mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, zum Verfahren und zu Kosten einschließlich Fördermöglichkeiten. Die Termine werden in der „Südthüringische Wirtschaft“ und auf der Internetseite der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de –> Veranstaltungen jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk ansässige Anwälte stellen sich dankenswerterweise für diese Tätigkeit zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Beratungsterminen ist erforderlich.

Gebrauchsanleitungen rechtssicher erstellen Nutzerfreundliche und zielgruppengerechte Anleitungen erleichtern eingewiesenen Fachkräften oder Endverbrauchern die Verwendung eines Produktes und warnen gleichzeitig vor Gefahren, die sich aus der bestimmungsgemäßen Verwendung und vorhersehbaren Fehlanwendung ergeben können.

und liegt seit Juni 2013 nun auch in Deutsch vor. Als internationaler Standard ist diese Norm weltweit gültig und damit die wichtigste Norm zur Erstellung von Gebrauchsanleitungen. In der Norm werden detaillierte Anforderungen für Gestaltung und Formulierung aller Arten von Gebrauchsanleitungen formuliert.

Der Gesetzgeber hat Gebrauchsanleitungen und Nutzerinformationen als Bestandteil eines jeden Produktes deklariert. Somit stellen Fehler in der Anleitung auch Mängel am Produkt dar. Nach aktueller Rechtsprechung haften Hersteller für Schäden, die sich aus missverständlichen, falschen oder fehlenden Instruktionen in den Gebrauchsanleitungen ihrer Produkte ergeben. Rückrufe wegen fehlerhaften Anleitungen oder Beanstandungen des Produktes durch fehlende Anleitungen können so zu finanziellen Einbußen bei den Herstellern führen.

Wesentliche Anforderungen und Änderungen gegenüber der Vorgängerversion im Überblick (Auszug):

Obwohl viele Unternehmen in diesem Zusammenhang noch nicht mit rechtlichen Problemen und behördlichen Maßnahmen konfrontiert worden sind, wird die Problematik der Produkthaftung durch fehlerhafte Anleitungen im Zuge der Globalisierung immer komplexer. So herrscht in vielen Unternehmen Unsicherheit darüber, welche landes- und benutzerspezifischen Besonderheiten zu beachten sind, in welchem Umfang Warnhinweise sinnvoll und richtig sind oder was man im Schadensfall beachten muss. Qualifizierte Technische Redakteure besitzen das notwendige Fachwissen, um mit den juristischen und normativen Anforderungen umzugehen und gleichzeitig die oft komplexen technischen Sachverhalte mit den richtigen Werkzeugen zielgruppengerecht aufzubereiten. Für die Erstellung von Anleitungen werden die entsprechenden Standards vor allem durch die Richtlinienreihe VDI 4500 und die IEC-Norm 82079-1 definiert. Die IEC 82079-1 löst die bisher gültige IEC 62079 ab

• notwendige Qualifikationen der am Prozess beteiligten Technische Redakteure, Übersetzer, Prüfer (Kompetenzen in der Technischen Kommunikation, in der Originalsprache, im Fachgebiet und im Erstellungsprozess) • Nutzerfreundlichkeit wird gestärkt, z. B. durch Forderung einer Zielgruppenanalyse oder grundlegende Anforderungen an die Gestaltung und Ergonomie von elektronischer Dokumentation für die Darstellung auf Bildschirmen • Nutzung neuer Medien zur Verteilung der Gebrauchsanleitungen • Forderung einer Risikobeurteilung zur Formulierung der Restrisiken in den Gebrauchsanleitungen • Klassifizierung sicherheitsrelevanter Informationen • Gestaltung der Warnhinweise in Anlehnung an ISO 3864-2 und ANSI Z535.6 • Konsistenz der Inhalte innerhalb der Gebrauchsanleitung und mit den übrigen Produktinformationen • Qualitätssicherungsmaßnahmen • Übersetzung der Anleitung in die jeweilige Landessprache Ob und inwieweit eine konkrete Anleitung tatsächlich normenkonform erstellt wurde, zeigt sich oftmals erst im Schadensfall. Eine nutzerfreundliche und rechtssichere Anleitung bietet aber auch Vorteile für den Hersteller. So wird eine schnelle, sichere und

19.09. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 17.10. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch 14.11. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 12.12. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch

Ihr Ansprechpartner: Kerstin Krüger 03681 362-321 krueger@suhl.ihk.de

32 Südthüringische Wirtschaft 9/2013

Quelle: Computer System GmbH Ilmenau

Die Termine für 2013 sind wie folgt geplant:


RECHT umfassende Produktnutzung ermöglicht, die wiederum zur Kundenbindung und Wertschätzung des Produktes beiträgt. Ebenso werden unnötige Reklamationen vermieden und der Kundendienst entlastet. Nicht zuletzt dient eine rechtssichere Anleitung als Nachweis für die Konformität mit den einschlägigen Richtlinien und entlastet den Hersteller im Schadensfall. Die Qualität und Rechtsicherheit von Gebrauchsanleitungen kann also nur durch die notwendigen Kompetenzen auf dem Gebiet der Technischen Kommunikation sichergestellt werden.

Als akkreditierter Bildungspartner der TEKOM e.V. (Fachverband für Technische Kommunikation) hat die Computer System GmbH in Ilmenau (CSI) einen wesentlichen Anteil an der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Technischen Kommunikation, so z. B. bei der Qualifikation zur IHK-Fachkraft Technischer Redakteur. Ebenfalls besteht für interessierte Unternehmen die Möglichkeit, angehende Technische Redakteure ab November für zwei Monate als Praktikanten einzusetzen. Lars Walther Computer System GmbH Ilmenau

Südthüringische Wirtschaft Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-Mäbendorf Telefon: 03681 362-0 Telefax: 03681 362-100 Internet: http://www.suhl.ihk.de E-Mail: info@suhl.ihk.de Druckauflage: 12 000 Exemplare (IVW 2. Quartal 2013) Erscheinungsweise: Neunmal jährlich Herausgabedatum: 09.09.2013

Klinikneubau in Jena – Auftragschancen für Thüringer Unternehmen In Jena entsteht derzeit das größte Klinikum des Freistaates Thüringen und damit eines der modernsten medizinischen Neubauten Deutschlands. In mehreren Bauphasen werden dabei die klinischen Einrichtungen und weitere Bereiche für Forschung und Lehre mit einer Gesamtinvestitionssumme von 300 Millionen Euro an einem Standort zusammengeführt.

Informationen zu den Ausschreibungsverfahren aus erster Hand zu bekommen. Hierfür stehen Dr. Treuter, Geschäftsbereichsleiterin Neubau und Herr Engler von der Stabsstelle Vergabe des Uniklinikums Jena zur Verfügung. Des Weiteren wird sich Herr Teichgräber, Leiter der Direktion Mitte Jena der Ed. Züblin AG, als Generalauftragnehmer einer Diskussionsrunde stellen.

Am 19. September 2013 stellen sich das Uniklinikum und der Generalauftragnehmer in einer Veranstaltung im Klinikum Jena vor, um das Projekt und die Vergabemodalitäten zu erläutern. Gerade für Gewerbetreibende im Bausektor, aber auch Unternehmen aus den Bereichen Medizin- und Labortechnik, IT-Technik und Lieferanten von Einrichtungsgegenständen für Krankenhäuser, bietet diese Veranstaltung eine ideale Plattform, um

Programm und Anmeldung unter: www.suhl.ihk.de (Veranstaltungen)

Ihr Ansprechpartner: Holger Fischer 03681 362-114 fischerh@suhl.ihk.de

Berufung von ehrenamtlichen Richtern Für die Zeit vom 1. September 2013 bis 31. August 2018 wurde auf Vorschlag der IHK Südthüringen vom Thüringer Landessozialgericht nachstehende Arbeitgebervertreterin

Frau Viola Seibert, R+S solutions Holding AG, Fulda als ehrenamtliche Richterin beim Sozialgericht Meiningen berufen.

WIR GRATULIEREN Wir gratulieren stellvertretend für alle Unternehmen, die ein Jubiläum feiern: zum 10-jährigen Jubiläum BorgWarner Transmission Systems GmbH, Arnstadt zum 20-jährigen Jubiläum PAATZ Viernau GmbH, Viernau Gasthaus & Hotel Goldener Hirsch, Suhl (erfolgreiche Führung durch Familie Thurmann) Voit & Partner GmbH & Co. KG, Nahetal-Waldau Leuchtstoffwerk Breitungen GmbH, Breitungen Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbH • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für vorbeugender Brandschutz, Brandbekämpfung, Explosionsschutz, Brand- und Explosionsursachen, Dillstädt

Redaktion: Dipl.-Medienwiss. Jana Kummer E-Mail: kummer@suhl.ihk.de Dipl.-Ök.-Päd. Birgit Hartwig E-Mail: hartwig@suhl.ihk.de Titelbild: © Michael Reichel/arifoto.de Verlag: VHI Verlagsgesellschaft für Handel und Industrie, Zweigniederlassung der Robert Krick Verlag GmbH + Co. KG Mainparkring 4, 97246 Eibelstadt Anzeigenverwaltung: Gudrun Müller, Tel. 09303 982-149 vhi@krick.com

Anzeigenschluss: Am 10. des Vormonats Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 24 vom 1. Januar 2013

Druck: GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KG Gutenbergstraße 3, 99869 Wechmar Mit Namen oder Signum gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der IHK Südthüringen wieder. „Südthüringische Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK.

Haftung und Urheberrecht: Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Herausgeber, Redaktion, Autoren und Verlag übernehmen dennoch keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben und Hinweisen sowie für mögliche Druckfehler. Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe. Diese Ausgabe enthält eine Beilage der Firma WORTMANN AG.

Südthüringische Wirtschaft 9/2013 33


Wir sind da, wo was fehlt. Mit Thüringen-Invest. Die Finanzierung für den kleinen Mittelstand.

Investieren Sie jetzt. Mit Thüringen-Invest – der Finanzierung für den kleinen Mittelstand. > Bis zu 20.000 Euro Zuschuss > Kombinierbar mit einem zinsgünstigen Darlehen bis 100.000 Euro > Ideal für den kleinen Mittelstand Informieren Sie sich jetzt unter www.aufbaubank.de Thüringer Aufbaubank. Die Förderbank.


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.