Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 3/2017

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Fachkräfte: Große Herausforderung

Konjunktur: Hohe Dynamik

Dabei sein: INDUSTRIE INTOUCH

3 / 2017

Südthüringische Wirtschaft Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

In zehn Minuten zum Ausbildungsplatz!



EDITORIAL

Die größte Herausforderung gemeinsam meistern 2017 verspricht erneut ein gutes Jahr für die Wirtschaft zu werden. Wie die jüngste Konjunkturumfrage der IHK Süd­ thüringen zeigt, wird sich unsere Region dynamischer entwickeln als die deutsche Wirtschaft insgesamt. Bereits seit zwei Jahren befindet sich Südthüringen nun schon auf einem stabilen Wachstumskurs. Auf der Rückseite der sprich­ wörtlichen Medaille stehen allerdings auch Probleme für uns Unternehmer: Fachkräfteengpässe werden von Umfrage zu Umfrage immer stärker als das Hauptrisiko für die weitere Entwicklung unserer Firmen angegeben. Steigende Arbeitskosten drücken zudem auf die Ertragskraft (Seite 4). Die Fachkräftesicherung für ihre Mitgliedsunternehmen bestimmt die Tätigkeit der IHK Südthüringen deshalb ganz erheblich, wie im Titelthema ab Seite 10 berichtet wird. Erst vor wenigen Tagen reiste eine Unternehmerdelegation nach Vietnam, um unter anderem die Teilnehmer unseres Azubi-Pilotprojektes kennenzulernen. Ab August werden 20 vietnamesische Jugendliche eine duale Berufsausbildung in sieben Südthüringer Unternehmen beginnen. Das Interesse an einer Ausbildung und anschließenden Arbeit im Ausland ist dort sehr groß und wird von dem südostasiatischen Staat gefördert. Mit großem Erfolg startete die Serie der Azubi-Speed-Datings im Haus der Wirtschaft. Neu war eine Karrierewerkstatt für Schüler in den Winterferien. Zuvor trafen sich mehr als 100 Ausbildungsverantwortliche aus Südthüringer Unter­ nehmen zum 5. IHK-Ausbildertag in Suhl. Die Anmeldezahl aus den Vorjahren wurde damit nahezu verdoppelt. Die IHK Südthüringen hat für April erneut eine BerufsErlebnisMesse für Tourismus- und Gastronomiebetriebe organisiert. In den Gymnasien der Region werben IHK-Unternehmen auf dem Digitalen Schwarzen Brett für eine Ausbildung. Ein weiteres etabliertes Premium-Produkt für die Mitarbeitergewinnung ist der Industrietag „INDUSTRIE INTOUCH Thürin­ ger Wald“, der im November stattfindet und auf den ich wegen der hohen Nachfrage bereits hier hinweise. Die Liste ist natürlich längst nicht vollständig und könnte um viele weitere Punkte ergänzt werden. Mit neuen Ideen zur Fachkräftesicherung unterstützt die IHK Südthüringen ihre Mitgliedsunternehmen. Gemeinsam stellen wir uns der größten Herausforderung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Region.

Dr. Peter Traut Präsident der IHK Südthüringen Südthüringische Wirtschaft 3/2017

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FACHKRÄFTE: GROßE HERAUSFORDERUNG FÜR DIE UNTERNEHMEN 10 Vietnamesische Jugendliche für die duale Berufsausbildung in Südthüringen gewinnen 12 Azubi-Speed-Dating 2017 13 BerufsErlebnisMesse für die Tourismusbranche 14 5. IHK-Ausbildertag 15 Azubisuche: Nutzen Sie das „Digitale Schwarze Brett“ 16 2017: Mehr Sport. Mehr Obst. Mehr Aufstieg.

1 EDITORIAL

n REGIONALMARKETING 27 4. Auflage von INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald: Seien Sie mit Ihrem Unternehmen dabei!

n STANDORTPOLITIK 3 Hohe Dynamik in Südthüringen – Konjunktur Jahresbeginn 4 Erträge unter Druck – Auswertung der Zusatzbefragung zu Risiken 6 Regelbetrieb für Lang-Lkw 6 Selbstständige Kraftfahrer – Unkalkulierbares Risiko für Unternehmen

n INNOVATION UND UMWELT

8 Roadshow Forum F Fachkräfte: Potenziale nutzen, Mitarbeiter qualifizieren

28 PRAXIS-TIPP: Ausgewählte Gesetzesänderungen im Umwelt- und Energiebereich

18 Erfolgreiche Gründung durch Unternehmensnachfolge 19 Thüringer Nachfolgewoche vom 27. bis 31. März 2017

© O. Fischer/pixelio.de

n EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

28 Energie- und Stromsteuer: Spitzenausgleich wird 2017 in voller Höhe gewährt 29 Abfallbeauftragtenverordnung und Entsorgungsfachbetriebe­ verordnung treten am 1. Juni 2017 in Kraft

21 Programm INVEST-Zuschuss für Wagniskapital

IHK SETZT SICH EIN

24 Keine weißen Flecken beim Breitbandausbau mehr: IHK Südthüringen fordert Gigabit-Netz für Gewerbegebiete

31 Präqualifizierung und amtliches Verzeichnis

©Tim Reckmann/pixelio.de

© Maik Schwertle/pixelio.de

n RECHT

24 Netzentgelte: Bundeswirtschaftsministerium streicht Vereinheitlichung aus Gesetzentwurf 25 Wirtschaft lehnt Klimagesetz für Thüringen ab: Gesetzliche Vorgaben auf Bundes- und EU-Ebene sind ausreichend 25 Keine Ausdünnung des Regionalbahnverkehrs: Argumente der IHK Südthüringen fanden Gehör

2 Südthüringische Wirtschaft 3/2017

33 Impressum

32 Richtig reagieren, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert


STANDORTPOLITIK

Bereits seit zwei Jahren befindet sich die Südthüringer Wirtschaft auf einem Wachstumskurs. Bleiben die derzeit gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unverändert, so wird sich die Südthüringer Wirtschaft in den kommenden Monaten branchenübergreifend dynamischer entwickeln als die deutsche Wirtschaft insgesamt. Das ist das Hauptergebnis der Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2017, die die IHK Südthüringen unter 1 000 repräsentativ ausgewählten Mitgliedsunternehmen durchgeführt hat.

Konjunkturklimaindikator. Er erreicht 117,1 von 200 möglichen Punkten und ist damit um 1,1 Punkte höher als noch im Herbst 2016. Es ist bereits der sechste Anstieg des Konjunkturklimaindikators in Folge. Investitionen Aufgrund der stabilen Aufwärtsentwicklung mit guten Auslastungs- und Umsatzwerten ist in den nächsten Monaten eine rege Investitionstätigkeit zu erwarten. 78 Prozent der Unternehmen planen für das laufende Jahr Investitionen. Hauptmotive für die Investitionsentscheidung sind der Ersatz von Verschleiß und die Modernisierung von Betriebs­ teilen. 20 Prozent der Unternehmen, insbesondere aus der Industrie und dem Verkehrsgewerbe, planen überdies Betriebserweiterungen. Ebenfalls 20 Prozent der Unternehmen wollen mit neuen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren Kunden halten und neue dazugewinnen. Besonders innovativ sind die Industrie, das Bau- und das Gastgewerbe.

Aktuelle Geschäftslage Die aktuelle Geschäftslage schätzen die Unternehmen als gut ein. So betrachten 81 Prozent der Industriebetriebe ihre Auftragsreichweite als groß oder ausreichend. Die auf Basis langjähriger Datenreihen ermittelte Normalauslastung von 84 Prozent überschreiten 72 Prozent der Unternehmen. Im Verkehrsgewerbe verfügen 82 Prozent der Unternehmen über einen Auslastungsgrad von mehr als 70 Prozent. Im Gastgewerbe und der Dienstleistungswirtschaft steigen für viele Unternehmen die Umsätze. Natürlich gibt es auch Jahreszeiteffekte, wie im Handel nach dem Weihnachtsgeschäft und für das Baugewerbe im Dauerfrost. Branchenübergreifend bewerten aber 46 Prozent die Geschäftslage als gut und 44 Prozent als saisonüblich bzw. befriedigend.

In Südthüringen wie in Deutschland insgesamt basiert die konjunkturelle Entwicklung auf der Binnennachfrage. Erste Daten zum abgelaufenen Jahr zeigen, dass wesentliche Wachstumsimpulse aus dem Verbrauch der privaten Haushalte und dem Staatsverbrauch kamen. Nur einen geringen Wachstumsbeitrag leisteten die Bruttoinvestitionen. Der Wachstumsbeitrag des Außenhandels war negativ, denn einem moderaten Anstieg des Exports stand ein starkes Importwachstum gegenüber. Für 2017 erwarten gegenwärtig viele Wirtschaftsforscher, dass die deutsche Wirtschaft um real etwa 1,3 Prozent wachsen wird. Auf Basis eines wertschöpfungsbasierten Ansatzes geht die IHK Südthüringen für den Kammerbezirk hingegen von einem preisbereinigtem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 2 bis 2,5 Prozent aus. Verwendungsseitig lässt die Umfrage eine zunehmende Investitionstätigkeit einhergehend mit einem weiterhin steigenden privaten Verbrauch erwarten. Die Südthüringer Wirtschaft wird sich somit nach dem fulminanten Jahresabschluss 2016 auch im laufenden Jahr positiv entwickeln.

Personal In der Entwicklung des Personalbestands findet die gute Wirtschaftslage allerdings nur in einzelnen Wirtschaftszweigen ihren Niederschlag. So erwartet per Saldo lediglich ein Prozent der Unternehmen steigende Mitarbeiterzahlen. Mit hohen Zuwächsen rechnen die Optoelektronik, der Güterkraftverkehr, die Kunststoffindustrie, der Maschinenbau und das Gastgewerbe.

Ausblick Im Ausblick auf die nächsten Monate erwarten 18 Prozent der Unternehmen eine weitere Verbesserung der Geschäftslage, 64 Prozent keine Veränderung. Aus den Lageeinschätzungen und den Erwartungen der Unternehmen errechnet sich der

Kapazitätsauslastung:

Konjunkturklimaindikator IHK-Bezirk Südthüringen

Anteil der Industriebetriebe mit einem Auslastungsgrad von 80 Prozent und mehr 80,0

117,1 113,7

73,6

70,0 Prozent

120,0

110,0

72,0

60,0 50,0 40,0

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100,0

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Investitionspläne

Unternehmen mit Investitionen und Hauptmotive 80,0 90,0

80,0

Prozent

Punkte

30,0

75,7

70,0

60,0 III/06

19,3 70,0

78,4

Die IHK Südthüringen dankt allen Unternehmen, die sich an der Konjunkturumfrage beteiligt haben. Den Gesamtbericht finden Sie unter: www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 37606).

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19,6

Rationalisierung (%) Kapazitätserweiterung (%) Ersatz (%)

III/10

20,2

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3,7

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55,4 Forschung & Entwicklung (%) Umweltschutz (%)

III/16

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz S 03681 362-406 Y schulz@suhl.ihk.de

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STANDORTPOLITIK

Zunehmende Kosten verändern die Gewinnkalkulation. Sie entwickeln sich zu weit verbreiteten Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung. Dies alles wird überlagert durch zunehmende Fachkräfteengpässe. Dies sind die wichtigen Ergebnisse der Zusatzbefragung zu Risiken, die die IHK Südthüringen seit sieben Jahren im Rahmen der Konjunkturumfrage durchführt. Im aktuellen Aufschwung zieht die Investitionstätigkeit mit Kapazitätserweiterungen stärker an als die Beschäftigungserwartungen der Unternehmen. Der Grund ist die demografische Entwicklung. Seit dem Jahr 2012 stagniert trotz wachsender Wirtschaft die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf einem Niveau von rund 137 000 Personen. Nicht immer sind jedoch Substitutionseffekte zwischen Arbeitskräften und Maschinen möglich. Das Resultat sind Fachkräfteengpässe, die für die betroffenen Unternehmen ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung darstellen. Dies trifft für 59 Prozent der Unternehmen zu, insbesondere für das Bau-, Gastund Verkehrsgewerbe sowie für die Industrie.

Steigende Fachkräfteengpässe lassen den Preis für Arbeitskräfte in Schlüsselpositionen steigen. Zusammen mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns treibt dies die Arbeitskosten nach oben. Mit 52 Prozent ist der Anteil der betroffenen Unternehmen fast so hoch wie hinsichtlich des Risikofaktors Fachkräfteengpässe. Überdurchschnittlich betroffen sind das Bau- und Verkehrsgewerbe und die Industrie. Für die Industrie wird dies durch wachsende Krankenstände noch verschärft. 53 Prozent der Industriebetriebe und 33 Prozent aller Unternehmen nennen dieses Risiko, das den Arbeitskräftebedarf und die Arbeitskosten weiter vergrößert.

Damit nicht genug sind 38 Prozent der Unternehmen von steigenden Rohstoffpreisen und 37 Prozent von steigenden Energiepreisen betroffen. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil der Unternehmen, der diese beiden Kostengrößen als Risiko identifiziert, erheblich an. Derzeit sind neben der Industrie insbesondere das Gast- und Verkehrsgewerbe betroffen. Steigende Kosten sind immer ärgerlich. Im aktuellen Aufschwung mindern die ebenfalls steigenden Erlöse die Folgen für die Erträge. Trotzdem muss sich etwas tun. „Spätestens nach der Bundestagswahl in diesem Jahr muss es aber an anderer Stelle Entlastungen für die Unternehmen geben“, forderte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas im Rahmen der Präsentation der Umfrageergebnisse. Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz S 03681 362-406  Y schulz@suhl.ihk.de

Wo sehen Sie die größten Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung in den kommenden zwölf Monaten? (Mehrfachnennungen möglich; Angaben in Prozent)

steigender Fachkräftebedarf

52,4

Arbeitskosten

46,1 47,5

Wipol. Rahmenbedingungen

51,6 51,8

45,2

Inlandsnachfrage Rohstoffpreise

38,0

27,5

Energiepreise

37,4

30,1

Krankenstand

26,9

32,9

14,9 12,4

Auslandsnachfrage

10,4 12,4

Finanzierung 7,4 7,5

Wechselkurs

Jahresbeginn 2017

Jahresbeginn 2016

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53,6

58,5



STANDORTPOLITIK

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 27. Dezember 2016 eine Änderungs-Verordnung verkündet, wonach bestimmte Lang-Lkw-Typen seit dem 1. Januar 2017 im unbefristeten streckenbezogenen Regelbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes (Meldungen der geeigneten Straßen durch die Länder) fahren können. Das Positivnetz kann – wie in der Vergangenheit auch – vom BMVI aktualisiert und erweitert werden. Zurzeit hat das Positivnetz eine Länge von fast 11 600 Kilometern und umfasst in Thüringen v. a. Teile des Autobahnnetzes und wenige Anschlusstrecken zu Autobahn nahen Industriegebieten. Die IHKs haben den Feldversuch Lang-Lkw von Beginn an unterstützt, weil der Lang-Lkw den Unternehmen den wirtschaftlicheren Transport von Volumengütern ermöglicht. Angesichts der insgesamt positiven Ergebnisse – insbesondere hinsichtlich Kraftstoffverbrauch, Belastung der Infrastruktur, Verlagerungseffekten von der Schiene auf die Straße und Beeinflussung der Verkehrssicherheit – erscheint eine Entfristung der Ausnahme-Verordnung folgerichtig. Aus Sicht der IHK-Organisation sind keine technischen Gründe gegen den Einsatz von Lang-Lkw auf dem gesamten Bundesautobahnnetz bekannt. Die IHKs empfehlen daher, dass der Bund künftig auf seinem gesamten Autobahnnetz den Einsatz von Lang-Lkw zulässt. Derzeit bestehen noch

immer zahlreiche Lücken im Autobahnnetz, die bei den betroffenen Unternehmen erhöhte Logistikkosten zur Folge haben. So zählt die A 38 in Sachsen und Niedersachsen zum Positiv-Netz, wohingegen der Thüringer Abschnitt der Südharzautobahn für Lang-Lkw gesperrt ist. Gleiches gilt für den Abschnitt der A 71 zwischen der AS Sömmerda-Ost und der A 38 sowie der A 4 zwischen der AS Gerstungen und dem Kirchheimer Dreieck in Hessen. Die ablehnende Haltung der Thüringer Landesregierung zum Thema Lang-Lkw ist aus Sicht der Wirtschaft nicht nachvollziehbar. So tragen Lang-Lkw sehr wohl zur deutlichen Verringerung der Verkehrs- und Umweltbelastung bei, ohne die Verkehrsinfrastruktur aufgrund der für den gesamten Straßengüterverkehr bestehenden Gewichtsbeschränkungen höher zu beanspruchen. Da sich der Einsatz von Lang-Lkw vor allem für Volumengüter rechnet, ist die Konkurrenz zum Schienengüterverkehr, der vor allem beim Transport von Massengütern über größere Distanzen Vorteile bringt, sehr überschaubar. Um das verkehrspolitische Ziel einer stärkeren Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene zu erreichen, müssen die Anstrengungen zum Aus- und Neubau der Eisenbahninfrastruktur erheblich gesteigert werden. Dies beinhaltet bspw. die Schließung von Infrastrukturlücken, wie zwischen Eisfeld und Coburg, sowie den Bau von Kombi-Verkehrs-Terminals zum Umschlag Straße/Schiene.

Fakten zum Lang-Lkw Herkömmliche Lkw mit Anhänger dürfen eine Länge von bis zu 18,75 Metern haben. LangLkw können eine Länge von bis zu 25,25 Metern haben. Die Gewichtsbeschränkungen für Lkw bleiben unverändert bestehen. Auch Lang-Lkw dürfen 40 Tonnen Gewicht, bzw. 44 Tonnen im Kombinierten Verkehr nicht überschreiten. Wesentliche Ergebnisse des Berichts der Bundesanstalt für Straßenwesen sind: • Zwei Lang-Lkw-Fahrten ersetzen drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw • Effizienzgewinne und Kraftstoffersparnisse zwischen 15 Prozent und 25 Prozent • Kein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Infrastruktur • Keine Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße

Ihr Ansprechpartner: Mario Dammköhler S 03681 362-132 Y dammkoehler@suhl.ihk.de © Andreas Hermsdorf/pixelio.de

In Zeiten zunehmenden Fahrermangels erscheint die Beschäftigung von „selbstständigen Kraftfahrern“ im gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t zGG vor allem zur Deckung von Auftragsspitzen reizvoll. Die Option, die Personalengpässe über den

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Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit selbstständigen Berufskraftfahrern zu beheben, birgt jedoch eine Reihe schwer kalkulierbarer Risiken. Ob es sich hinter der gewählten Vertragsform eines freien Dienstleistungsverhältnisses in

Wahrheit um eine abhängige Beschäftigung handelt, ist im Einzelfall zu prüfen. Dabei sind u. a. die Weisungsabhängigkeit sowie das Unternehmerrisiko des Betreffenden ausschlaggebende Bewertungskriterien. Die Sozialversicherungsträger und


STANDORTPOLITIK

Schwerwiegende Konsequenzen bei Scheinselbstständigkeit Einem „selbstständiger Kraftfahrer“, der arbeitsrechtlich als abhängiger Beschäftigter anzusehen ist, stehen sämtliche Arbeitnehmerrechte zu. So kann er über eine Feststellungsklage klären lassen, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, wobei er in der Regel erfolgreich sein wird. Dies hat entsprechende Folgen auf Arbeitnehmeransprüche, wie bezahlten Erholungsurlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Gleichzeitig fallen Sozialversicherungspflichten für den Betroffenen seit Anfang der Rechtsbeziehung (Dienstleistungsvertrag) an, die in voller Höhe durch den Auftraggeber beglichen werden müssen. Hinzu kommen evtl. noch Säumniszuschläge. Weitere Nachforderungen ergeben sich für den Auftraggeber und Auftragnehmer auf Basis des Einkommensteuerrechts. So müssen die entgangenen Lohnsteuer- und Solidaritätszuschlagszahlungen bis zur Verjährungsgrenze von vier Jahren beglichen werden. Auch ist in der Folge ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung möglich. Hinzu kommen mögliche weitere strafrechtliche Konsequenzen. Die IHK Südthüringen empfiehlt daher deutlich, vom Engagement sog. „selbstständiger Kraftfahrer“ ohne eigene Fahrzeuge und ohne entsprechende Genehmigung nach Güterkraftverkehrsgesetz abzusehen. Ihr Ansprechpartner: Mario Dammköhler S 03681 362-132 Y dammkoehler@suhl.ihk.de

Die Beschäftigten im Tourismus sind die besten Berater und Empfehlungsgeber der Gäste, wenn es um Ausflugsziele geht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie die Attraktionen kennen und ihre Erfahrungen und Begeisterung authentisch weitergeben können. Die ThüringenCard Tourismusnetzwerk Thüringen ist ein gemeinsames Angebot der beteiligten ThüringenCard – Akzeptanzstellen und der Thüringer Tourismus GmbH (TTG). Sie richtet sich als Sonderedition der ThüringenCard an Beschäftigte und Engagierte der Thüringer Tourismusbranche. Den Inhabern der Karte wird die Möglichkeit gegeben, touristische Einrichtungen, wie Museen, technische Denkmäler, Parks & Gärten, Thermen, Stadtführungen etc., kostenlos kennenzulernen. Alle an diesem Projekt beteiligten Besuchsorte und Einrichtungen sind gleichzeitig ThüringenCard – Akzeptanzstellen. Die Inhaber der ThüringenCard Tourismusnetzwerk Thüringen sind eingeladen, sich aktiv am Tourismusnetzwerk Thüringen zu beteiligen, um von den Synergien des Netzwerkes zu profitieren und einen Beitrag zur Entwicklung des Tourismus in Thüringen zu leisten. Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter in Beherbergungsbetrieben (ab neun Betten), in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, lokalen und regionalen touristischen Organisationen in Thüringen, lokalen und regionalen Verkehrsunternehmen, Mitarbeiter in Verkaufs- und Akzeptanzstellen der ThüringenCard, sofern sie unmittelbar mit Gästen arbeiten oder

Seit dem Sommer 2016 führt der DEHOGA Thüringen e. V. in Kooperation mit dem Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Institut für Fremdenverkehr e. V. (dwif) erneut einen Betriebsvergleich für das Thüringer Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Die Bestandsaufnahme der gastgewerblichen Strukturen und Entwicklungstendenzen in Thüringen liefert Orientierungswerte für verschiedene Betriebstypen des Gastgewerbes. Betriebswirtschaftliche Stärken und Schwächen eines Unternehmens können durch die ausgewiesenen Kennzahlen schnell erkannt werden und ermöglichen eine zielgerichtete Unternehmenssteuerung. Optimierungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Marktposition für einzelne Betriebe werden dokumentiert.

© TTG

Sozialgerichte prüfen daher für den Bereich der Kraftfahrertätigkeit u. a. folgende Voraussetzungen für eine Selbstständigkeit: Frachtführereigenschaft. Der Betreffende muss ein eigenes Fahrzeug einsetzen und hierfür die entsprechende Erlaubnis bzw. Gemeinschaftslizenz besitzen. Ein eigenes Fahrzeug muss auf den Betreffenden zugelassen und von diesem mit eigenem Kapitalaufwand erworben/geleast worden sein. Eigenes Unternehmerrisiko. Ein Unternehmerrisiko liegt bspw. dann vor, wenn der Betreffende im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit eigenes Kapital in nicht nur geringfügiger Höhe mit dem Risiko des Verlustes einsetzen muss. Stellt ein sog. „selbstständiger Kraftfahrer“ lediglich seine Arbeitskraft zur Verfügung, setzt er gerade keine eigenen Betriebsmittel ein, wie es für eine selbstständige Tätigkeit kennzeichnend ist. Keine Verpflichtung zur eigenen Leistungserbringung. Der Betreffende kann daher als Auftragnehmer Dienstleistungen auch von Dritten erbringen lassen.

mit Marketing- bzw. Vertriebsaufgaben betraut sind. Die ThüringenCard Tourismusnetzwerk Thüringen wird nach Prüfung der Antragstellung und unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen von der TTG ausgestellt. Sie hat eine Gültigkeit von 1 000 Tagen und berechtigt innerhalb dieser Geltungsdauer zum einmaligen Besuch der teilnehmenden ThüringenCard-Einrichtungen. Nähere Informationen zu den Partnern, den Nutzungsbedingungen und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Tourismusnetzwerk Thüringen https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/ unter ThüringenCard – Nutzen Sie einfach die Suchfunktion auf der Seite.

Nach der Präsentation der Ergebnisse vor der Arbeitsgemeinschaft der Tourismusausschüsse der Thüringer IHKs werden diese interessierten Unternehmern mit den entsprechenden Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen im Rahmen regionaler Veranstaltungen präsentiert. Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich zu informieren und Ihre Fragen zu stellen. Termin: 11. Mai 2017 Beginn: 15:00 Uhr Ort: IHK Südthüringen Haus der Wirtschaft Bahnhofstraße 4-8 98527 Suhl Anmeldungen sind möglich über die IHKVeranstaltungsdatenbank unter: www.suhl.ihk.de

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STANDORTPOLITIK Roadshow Forum F Fachkräfte: Potenziale nutzen, Mitarbeiter qualifizieren Unternehmenserfolg wird grundlegend durch die Mitarbeiter bestimmt. Angesichts zunehmender Fachkräfteengpässe sind vorausschauende Personalentwicklung und langfristige Bindung von Leistungsträgern das Gebot der Stunde. Neben der beruflichen Ausbildung ist die Weiterbildung von Mitarbeitern ein unerlässlicher Faktor zur Sicherung des Fachkräftebedarfs. Mit der Veranstaltung zur Qualifizierung von Mitarbeitern zeigt die IHK Südthüringen Wege auf, wie Unternehmen ihre Fachkräfte für die ständig wachsenden Anforderungen fit machen können. Die Qualifizierungsangebote sind vielfältig und müssen dem Bedarf der betrieblichen Anforderungen entsprechen. Aufstiegsfortbildung, Anpassungsqualifizierung, Teilqualifizierung, betriebliche Einzelumschulung und das Programm WeGebAU bieten Möglichkeiten zur Qualifizierung von Mitarbeitern. Unternehmen erhalten neben den einzelnen Schritten zur Umsetzung von Angeboten umfassende Informationen zu den flankierenden Fördermöglichkeiten und den Ansprechpartnern für die weiterführende individuelle Beratung. Termin: 4. April 2017, Zeit: 09:00 bis 11:00 Uhr, Ort: IHK Südthüringen, Haus der Wirtschaft, Bahnhofstraße 4-8, 98527 Suhl

© Gerd Altmann/pixelio.de

137 556 Personen gingen am

30. Juni 2016 am Standort Südthüringen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, 556 mehr als ein Jahr zuvor. Das geht aus den gerade veröffentlichten Zahlen der Statistik der Arbeitsagentur hervor, die eine Analyse nach Branchen auf Kreisebene erlauben. Diese Daten werden vierteljährlich veröffentlicht. Es hat sich aber eingebürgert, die Daten zum 30. Juni besonders zu gewichten, weil der Arbeitsmarkt dann weniger von Störfaktoren beeinflusst wird als zu anderen Terminen. Die Veränderung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten deutet auf einen Aufwuchs hin. Tatsächlich ist ihre Zahl jedoch seit fünf Jahren erstaunlich stabil für die wachsende Wirtschaft Südthüringens. So gab es am 30. Juni 2012 137 951 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ein Jahr später waren es 136 698 Personen, für 2014 weist die Statistik 137 297 Personen aus und für 2015 137 000 Personen. Es spricht also einiges für eine Stagnation. Tatsächlich besteht jedoch eine erhebliche Dynamik in der Region. So wurden binnen eines Jahres 323 Arbeitsplätze im Landkreis Sonneberg, 310 Arbeitsplätze im Ilm-Kreis und 257 Arbeitsplätze im Landkreis Hildburghausen neu besetzt. Zugleich gingen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen 234 Arbeitsplätze und in Suhl 100 Arbeitsplätze verloren. Der Arbeitsplatzgewinn im

Termin: 4. April 2017, Zeit: 15:00 bis 17:00 Uhr, Ort: IIHK-Niederlassung Arnstadt, Krappgartenstraße 37-41, 99310 Arnstadt

Landkreis Sonneberg vollzog sich in der Industrie (+ 400 Arbeitsplätze) und in der Dienstleistungswirtschaft (+ 190), ging aber auch mit einem Verlust im Baugewerbe einher (- 190). Im Ilm-Kreis wurden die Arbeitsplätze in der Dienstleistungswirtschaft (+ 348) und im Handel (+ 251) neu besetzt, während in der Logistik die Zahl der Beschäftigten sank (- 236). Im Landkreis Hildburghausen besetzte die Industrie viele neue Stellen (+ 396), während im Baugewerbe Stellen verloren gingen (- 131). Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sank in allen Branchen die Beschäftigtenzahl, wobei die Industrie besonders betroffen war (- 140). Ähnlich war die Situation in Suhl, wobei es hier auch Aufwüchse gab: In der Dienstleistungswirtschaft (+ 83) und in der Industrie (+ 17). In Summe stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Südthüringen erheblich in der Industrie (+ 592), in der Dienstleistungswirtschaft (+ 583) und im Handel (+ 248). Dem stand ein Beschäftigungsrückgang vor allem im Baugewerbe (- 387) sowie im Verkehrs- und Lagerbereich (- 254) gegenüber. Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz S 03681 362-406  Y schulz@suhl.ihk.de

Termin: 11. April 2017, Zeit: 09:00 bis 11:00 Uhr, Ort: IHK-Niederlassung Sonneberg, Gustav-König-Straße 27, 96515 Sonneberg Termin: 11. April 2017, Zeit: 15:00 bis 17:00 Uhr, Ort: Technologie- und Gründer-Fördergesellschaft Schmalkalden,Allendestr. 68, 98574 Schmalkalden/Dermbach Die Veranstaltungen sind kostenfrei. Eine Einladung mit den Programminhalten geht den Mitglieds­ unternehmen rechtzeitig zu. Gern können sich interessierte Unternehmen auch über die IHKVeranstaltungsdatenbank anmelden unter: www.suhl.ihk.de

Im Jahr 2014 haben die Thüringer IHKs einen Forderungskatalog zur Landtagswahl aufgestellt. Inzwischen hat die Regierungsperiode der Koalition aus Linkspartei, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihre Halbzeit erreicht. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen. Was wurde erreicht, um die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Wirtschaft zu sichern und zu stärken? Hierzu laden die Thüringer IHKs Sie herzlich ein zur Podiumsdiskussion.

Auf dem Podium vertreten sind: • Bodo Ramelow, Thüringer Ministerpräsident • Susanne Hennig-Wellsow, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE • Dirk Adams, Fraktionsvorsitzender BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN • Matthias Hey, Fraktionsvorsitzender SPD • Dr. Ralf-Uwe Bauer, Präsident der IHK Ostthüringen zu Gera • Dieter Bauhaus, Präsident der IHK Erfurt • Dr. Peter Traut, Präsident der IHK Südthüringen

Ihr Ansprechpartner:

Termin: 30. Mai 2017 Zeit: 17:00 bis 19:00 Uhr Ort: IHK Erfurt, Arnstädter Straße 34, 99096 Erfurt.

Silke Sieber S 03681 362-164  Y sieber@suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner:  Dr. Jan Pieter Schulz  S 03681 362-406  Y schulz@suhl.ihk.de

8 Südthüringische Wirtschaft 3/2017

Moderation: Blanka Weber, freiberufliche Journalistin



TITEL

Im Rahmen des im September 2016 begonnenen Pilotprojektes zur Gewinnung vietnamesischer Jugendlicher für die duale Berufsausbildung in Südthüringen reiste eine Delegation Südthüringer Unternehmer in der Zeit vom 12. bis 18. Februar 2017 nach Vietnam. In der Hauptstadt Vietnams, Hanoi, kam es dabei zum ersten persönlichen Kennenlernen der vietnamesischen Projektteilnehmer mit einigen ihrer zukünftigen Ausbildungsunternehmen. Dass das Projekt der IHK Südthüringen und der HWK Südthüringen in Kooperation mit Hanoi.IEC auch in einer Metropole wie Hanoi mit ca. acht Millionen Einwohnern eine besondere Beachtung

findet, zeigte die Berichterstattung der lokalen Medien, die sich sehr anerkennend über das Südthüringer Projekt äußerten. Vielfach wurde dabei die sich den Jugendlichen bietende Chance

Projektvorstellung am Hanoi Vocational College of Technology durch Jan Scheftlein, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen

Nguyen Thi Thanh Tam, Geschäftsführerin der HANOI.IEC

Projektteilnehmer halten in Deutsch einen Kurzvortrag zu Landessitten in Vietnam

10 Südthüringische Wirtschaft 3/2017

einer Ausbildung und beruflichen Perspektive in Südthüringen goutiert. So nahmen an der gemeinsamen Veranstaltung nicht nur die teilnehmenden Jugendlichen sondern auch teilweise mit Eltern und Großeltern Vertreter deren Familien teil, um ihre Anerkennung zu zeigen. Die mitgereisten Unternehmer konnten sich im Rahmen eines in Deutsch vorgetragenen Kulturprogramms und in persönlichen Gesprächen von den bereits nach nur fünf Monaten Sprachschule erlernten Deutschkenntnissen der Jugendlichen überzeugen.


© HANOI.IEC für Fotos S. 10,11

TITEL

Gruppenbild mit den Teilnehmern des Pilotprojektes, dem Team des Projektpartners HANOI.IEC und der Reisedelegation aus Südthüringen

Delegation die Gelegenheit, sowohl das Projekt als auch die darin vorgesehenen Ausbildungsberufe vorzustellen. Die noch nicht im Projekt angebotenen Ausbildungsberufe, wie z. B. Baugeräteführer, Betonund Stahlbetonbauer oder Polsterer, wurden durch die mitgereisten Unternehmensvertreter ebenso vor einem interessierten Auditorium präsentiert. Die große Resonanz auf diese Vorträge sowie zahlreiche spontane Interessensbekundungen der zuhörenden Studenten zeigte das enorme Interesse an einer Fortsetzung des Südthüringer Projektes mit Blick auf eine berufliche Perspektive in Südthüringen. Ihr Ansprechpartner:

Vorstellung der Perspektiven der dualen Berufsausbildung in Südthüringen für Berufe der Bau- und Möbelbranche am Contruction Technical College No 1

Die Teilnehmer der Delegation berichteten von wissbegierigen Gesprächspartnern, die sich in ihren Fragen sehr interessiert zu ihrem Ausbildungsunternehmen und der Region erkundigten, in die sie ihre zukünftige Lebensplanung verschlagen wird. Mitte März stehen die Jugendlichen vor der ersten Bewährungsprobe, wenn die Prüfung zum Sprachzertifikat B1 im Goetheinstitut Hanoi bevorsteht. Nach bestandener Prüfung werden sich die Teilnehmer intensiv auf die Prüfung zum B2 Zertifikat vorbereiten, bevor sie voraussichtlich Ende Juli 2017 – nach bestandener Prüfung - ihre Reise nach Südthüringen antreten werden. Die hohe Motivation und der präsentierte Lerneifer der Teilnehmer des Pilotprojektes beeindruckte dabei alle Delegationsteilnehmer. Neben bereits am Projekt teilnehmenden Unternehmern, waren auch projektinteressierte Unternehmen mit nach Vietnam gereist. Für sie stand die in Vietnam praktizierte Schul- und Berufsausbildung im Mittelpunkt. Im Rahmen des Besuchs verschiedener Bildungseinrichtungen, wie einer Baufachschule oder einer technischen Fachschule, konnten sich die Reiseteilnehmer zum hohen Niveau der schulischen Bildung informieren. In den Bildungseinrichtungen hatte die

Jan Scheftlein S 03681 362-210 Y scheftlein@suhl.ihk.de

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Südthüringische Wirtschaft 3/2017 11


TITEL

Der schnelle Weg zum Ausbildungsplatz Azubi-Speed-Dating 2017 in Suhl

„Du hast genau zehn Minuten, um mit deinem potenziellen Chef ins Gespräch zu kommen.“ Unter diesem Motto lud die IHK Südthüringen am 14. Februar 2017 zum bereits siebten Azubi-Speed-Dating. Zum ersten Mal fand die Veranstaltung im Haus der Wirtschaft in Suhl statt. In der Zeit von 15:30 bis 17:30 Uhr nutzten rund 100 Jugendliche und 41 Unternehmen die Chance zum persönlichen Kennenlernen. Die 41 Südthüringer Unternehmen hatten mehr als 200 Angebote für eine Berufsausbildung oder ein duales Studium im Gepäck. Auch die Nachfrage nach einem Praktikumsplatz lohnte sich. In insgesamt 150 Gesprächen wurde an diesen Tag um die regionalen Perspektiven vor der Haustür geworben. Weiterhin gab es die Möglichkeit, sich Tipps, Hinweise und Informationen rund um die Bewerbung einzuholen oder den Bewerbungsmappen-Check der Agentur für Arbeit Suhl zu nutzen. Die meisten Lehrstellen wurden als Zerspanungsmechaniker, Industriemechaniker, Fluggerätmechaniker, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Kaufmann für Büromanagement angeboten. Am Ende des Tages gab es viele zufriedene Gesichter, sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Jugendlichen. Die Gespräche hatten nach Aussage vieler Unternehmen Substanz, die Bewerber waren sehr gut vorbereitet. So wurden Praktikumsplätze vergeben und Bewerbungsmappen über den Tisch gereicht. Doch bevor es auch im nächsten Jahr wieder heißt „Du hast genau zehn Minuten!“, wird es am Ihr Ansprechpartner: Karolin Walch S 03681 362-414  Y walch@suhl.ihk.de

12 Südthüringische Wirtschaft 3/2017

7. März 2017 zum zweiten Mal ein Azubi-Speed-Dating in Sonneberg und am 14. März 2017 erstmals auch ein Azubi-Speed-Dating in Arnstadt geben. Der Erfolg der bisherigen Veranstaltungen zeigt, dass das Azubi-Speed-Dating eine sehr gute Ergänzung zu den Berufsinformationsmessen im Herbst ist.


TITEL

Ob Gemüse schnitzen, Cocktails mixen oder das direkte Gespräch mit einem jungen Koch – im vergangen Jahr gab es viel Interessantes für die Jugendlichen.

Im vergangenen Jahr veranstaltete die IHK Südthüringen zum ersten Mal eine branchen­ exklusive BerufsErlebnisMesse zum Thema Tourismus und Gastronomie. Das große Interesse bei Besuchern und Ausstellern veranlasst nun zu einer Fortführung des Projektes. Mit vielfältigen Aktionen möchte die IHK Süd­ thüringen gemeinsam mit Ausbildungsbetrieben der Branche die Berufsbilder erlebbar machen. Die Jugendlichen sollen die Chance erhalten, diese aufregenden und abwechslungsreichen Arbeitsgebiete für sich zu entdecken und den ersten Kontakt zu potenziellen Ausbildungsbetrieben aufzubauen. In den modernen Räumlichkeiten der Viba Nougat-Welt können sich die Unternehmen der Branche präsentieren und junge Menschen für ihre Arbeit und ihr Unternehmen begeistern.

Folgende Berufsbilder werden vorgestellt: • Restaurantfachmann • Koch • Hotelfachmann • Fachkraft im Gastgewerbe • Sport- und Fitnesskaufmann • Tourismuskaufmann • Kaufmann für Tourismus und Freizeit • Veranstaltungskaufmann

Die Berufs-Erlebnis-Messe findet statt am: 24. April 2017, von 10:00 bis 15:00 Uhr in den Veranstaltungsräumen der Viba Nougat-Welt, Nougat Allee 1, 98574 Schmalkalden

Jetzt anmelden! Möchten Sie sich als Ausbildungsbetrieb der Branche an der zweiten BerufsErlebnisMesse beteiligen, dann bitten wir um Kontaktaufnahme bis spätestens 15. März 2017.

Ihr Ansprechpartner:  Karolin Walch  S 03681 362-414  Y walch@suhl.ihk.de Anzeige

Südthüringische Wirtschaft 3/2017 13


TITEL

Mehr als 100 Ausbildungsverantwortliche aus Südthüringer Unternehmen wurden am 8. Februar 2017 von IHK-Präsident Dr. Peter Traut zum 5. IHK-Ausbildertag in Suhl begrüßt. Es gab eine riesige Resonanz in den Ausbildungsbetrieben. Die Anmeldezahlen aus den Vorjahren wurden nahezu verdoppelt. Erstmals fand diese jährliche IHK-Veranstaltung im Haus der Wirtschaft statt. Dr. Peter Traut wies nachdrücklich auf die zentrale Rolle des dualen Ausbildungssystems für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses und die wirtschaftliche Entwicklung der Region hin. Das Thema „Qualitätsmerkmale dualer Berufsausbildung“ wurde in einem Impulsvortrag von Claudia Müller und Jens Reißland von der Universität Erfurt (Fachgebiet Berufspädagogik und Weiterbildung) betrachtet. Der Vortrag machte deutlich, dass Ausbildung eine immerwährende Herausforderung darstellt und die Ausbilder dabei diejenigen

IHK-Präsident Dr. Peter Traut eröffnete den IHK-Ausbildertag.

14 Südthüringische Wirtschaft 3/2017

Schlüsselpersonen sind, die durch individuelles und flexibles Agieren mit den jungen Menschen die Qualität der Ausbildung maßgeblich prägen. Viele Unternehmen leisten hervorragende Ausbildungsarbeit. Oftmals werden jahrelang funktionierende Prozesse aber wenig bewusst wahrgenommen und nicht als Qualitätsmerkmale der eigenen betrieblichen Ausbildung kommuniziert. Nach einer Pause und Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch stellten Denise Roß von der NIDEC GPM GmbH in Merbelsrod und Riccardo Herrnberger von der N3 Engine Overhaul Services GmbH & Co. KG in Arnstadt Best-Practice-Beispiele aus der Ausbildung in ihren Unternehmen vor. Viele Ausbilder haben die Plattform IHK-Ausbildertag schon in den Vorjahren zum Erfahrungsaustausch genutzt. In diesem Jahr konnte eine Vielzahl an Neubesuchern zu diesem Veranstaltungsformat begrüßt werden. Fazit des 5. IHK-Ausbildertages: Die Arbeit der Ausbilder als Experten für die Entwicklungspotenziale der jungen Generation an Fachkräften muss im betrieblichen Fokus wertgeschätzt werden. Handlungsspielräume für die individuelle Förderung der Auszubildenden sind erforderlich.

Denise Roß von der NIDEC GPM GmbH und Riccardo Herrnberger von der N3 Engine Overhaul Services GmbH & Co. KG berichteten von der Ausbildung in ihren Unternehmen.


TITEL

Soziale Netzwerke, digitale Vernetzung oder multimediales Marketing, das alles sind Themen und Wege, Menschen unterschiedlichen Alters zu erreichen. Die technische Vernetzung aller Medien im Arbeits- und Privatleben läuft mit zunehmender Geschwindigkeit. Auch für die Ausbildungsplatzsuche der Jugendlichen werden viele Wege genutzt. Seit August 2015 bietet die IHK Südthüringen einen weiteren Weg der Azubisuche. Mit dem Projekt „Digitales Schwarzes Brett“ haben die Unternehmen eine kostenfreie Möglichkeit, ihre Angebote zeitund jugendgemäß zu präsentieren. Ein Ziel des Digitalen schwarzen Brettes ist es, Schüler an regionalen staatlichen und beruflichen Gymnasien die Chancen einer dualen Berufs­ ausbildung aufzuzeigen. Die Angebote sollen zeigen, dass die Karrieremöglichkeiten einer betrieblichen Ausbildung einem Studium gleichwertig sind. Darum wurden und werden die Monitore dort installiert, wo Jugendliche den gymnasialen Weg gehen, das sind zurzeit sieben staatliche und berufliche Gymnasien in der Region Südthüringen. Über diese Web- und App-basierte Plattform werden gleichzeitig per

Bildschirm und App tagesaktuelle Informationen der Schule und der regionalen Wirtschaft präsentiert. Die Anzeige erfolgt über einen in den Schulen installierten und durch die IHK Südthüringen finanzierten 48 Zoll Monitor, der bildschirmtechnisch mittig geteilt wird. Auf der linken Seite finden die Schüler den Vertretungsplan und weitere Schulinformationen. Auf der rechten Seite werden Ausbildungsplatzangebote regionaler Unternehmen und Informationen zu Veranstaltungen zum Thema Berufswahl angezeigt. Einer der größten Vorteile des Systems ist die bereits integrierte App. Hier können sich Schüler, Eltern und Lehrer auch mobil Informationen der Schule, aber vor allem Ausbildungsplatzangebote oder Termine für Berufsinformationsveranstaltungen herunterladen. So wird eine direkte Verbindung zwischen Schule, Wirtschaft, Schüler und Elternhaus geschaffen. Um auch Schülern und Eltern aus anderen Schulen und Schulformen die Möglichkeit zu geben, Informationen zur Berufswahl zu finden, gibt es einen allgemeinen Zugang zu den Inhalten der

Wirtschaft, die App ist über jeden App Store abzurufen. Die Zugangsdaten lauten: Benutzername: 239566 Passwort: IHKST Ihr Ansprechpartner: Jan Wallstein S 03681 362-234  Y wallstein@suhl.ihk.de

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Südthüringische Wirtschaft 3/2017 15


TITEL

Mehr Sport. Mehr Obst. Mehr Aufstieg. So lautet der Slogan einer Postkartenaktion, die auf die Unterstützungsmöglichkeiten durch das Aufstiegs-BAföG bei der Qualifizierung im Beruf hinweist. Es wird häufig übersehen, welche beruflichen Perspektiven sich mit einer dualen Ausbildung als Einstieg und einer darauf aufsetzenden Aufstiegsfortbildung ergeben. Jährlich absolvieren rund 50 000 Frauen und Männer in den IHKs eine Prüfung der Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Zwischen 2003 und 2013 haben mehr als eine halbe Millionen Menschen einen solchen qualifizierten Weiterbildungsabschluss bei einer IHK erworben. Und damit nimmt jeder fünfte dual Ausgebildete im weiteren Verlauf seines Erwerbslebens an einer

Prüfung der Aufstiegsfortbildung teil. Mit dem Bestehen einer Fortbildungsprüfung zum Industriemeister, Fachwirt oder Bilanzbuchhalter haben die Absolventen einen dem akademischen Bachelor gleichgestellten Abschluss erreicht. Bei den Absolventen der Lehrgänge zum IHK Betriebswirt bzw. Technischen Betriebswirt ist durch die Einstufung im Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR) die Einordnung auf der Master-Ebene erfolgt. Das heißt, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist damit anerkannt. Insgesamt können über 700 Fortbildungsabschlüsse mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) finanziell unterstützt werden. Wer nach seiner dualen Ausbildung weitere Karriereschritte plant – idealerweise im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber und entsprechenden beruflichen Perspektiven – sollte die attraktiven und verbesserten Förderkonditionen des neuen „Aufstiegs-BAföG“ kennen. Mit der Novellierung des AFBG zum 1. August 2016 können auch Personen gefördert werden, die ihre Prüfungszulassung zum

jeweiligen Fortbildungsabschluss nur aufgrund einschlägig vorhandener Berufserfahrung nachweisen können (Teilnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Studienaussteiger). Das früher als „Meister-BAföG“ bekannte Förderinstrument gewährt nun als „Aufstiegs-BAföG“ Teilnehmern alters- und einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten ihrer Fortbildung. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der Maßnahmekosten (maximal in Höhe von 15.000 Euro) und kann mit einem zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombiniert werden. Nach dem Bestehen der Prüfung im angestrebten Fortbildungsziel werden auf Antrag weitere 40 Prozent des Darlehensanteils erlassen. Ein erfolgreich bestandener Fortbildungsabschluss spricht für ein hohes Engagement und Durchhaltevermögen. In der 8. Weiterbildungserfolgsumfrage des DIHK aus dem Jahr 2014 bestätigen 62 Prozent der Weiterbildungsabsolventen positive Auswirkungen auf ihre berufliche Karriere. Drei Viertel derer, die einen entsprechenden Erfolg vermelden, geben an, aufgestiegen zu sein oder einen größeren Verantwortungsbereich zu haben. Die Ergebnisse zeigen, Weiterbildung rentiert sich – sowohl für den Einzelnen als auch für die Betriebe. Knapp zwei Drittel der Befragten geben an, dass für die berufliche Verbesserung kein Firmenwechsel erforderlich war. Den Betrieben gelingt es durch Weiterbildung häufig auch, motivierte und leistungsstarke Mitarbeiter an sich zu binden.

Die diesjährigen Winterferien standen für die Jugendlichen in Südthüringen ganz im Zeichen der Berufsorientierung. Neben der Veranstaltungsreihe der Agentur für Arbeit Suhl zum Thema „Studium und Beruf“, die die IHK Südthüringen vor Ort begleitete, bot die IHK Südthüringen selbst in der gesamten Ferienwoche eine Anlaufstelle zur Ausbildungsberatung im Haus der Wirtschaft in Suhl. Dort konnten sich Interessierte bei den Ausbildungsberatern der IHK über die duale Berufsausbildung, deren Chancen und Karrierewege sowie über Praktika

informieren. Höhepunkt der Woche war der Donnerstag mit einem neuen Konzept. So lud die IHK Südthüringen am 9. Februar 2017 zur Karrierewerkstatt mit Langschläferfrühstück ein. Es gab verschiedene Coachings zu Themen wie: Fit für die Ausbildung, das Vorstellungsgespräch, die professionelle Bewerbungsmappe oder vom Wunschberuf zum Ausbildungsplatz. Das alles sind wichtige Themen zur Vorbereitung für Jugendliche, die sich bei den Ausbildungsbetrieben, egal ob für ein Praktikum, eine Ausbildung oder ein

duales Studium, mit ihren Halbjahreszeugnissen bewerben möchten. Deshalb wird die IHK Südthüringen dieses Format weiterentwickeln und wünscht sich für die Zukunft mehr Resonanz durch die Jugendlichen.

© BMBF

16 Südthüringische Wirtschaft 3/2017

Ihr Ansprechpartner: Antje da Silva Santos S 03681 362-425 Y santos@suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner: Karolin Walch S 03681 362-414 Y walch@suhl.ihk.de


IHK-Weiterbildung

Datum

Bezeichnung

Std

Ort

13.03.2017

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

24

SHL

13.03.2017

Ausbildung der Ausbilder

96

ARN

13.03.2017

Qualitätsbeauftragter (IHK) inkl. Interner Auditor

80

SHL

13.03.2017

Ausbildung der Ausbilder

96

SHL

14.03.2017

Klartext reden – souverän mit einer bewussten wertschätzenden und achtsamen Sprache

8

SHL

14.03.2017

Interkulturelle Kompetenz – Vorbereitung auf ausländische Fachkräfte und Auszubildende

8

SON

15.03.2017

Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht

8

SHL

15.03.2017

Geprüfter Bilanzbuchhalter

820

SHL

16.03.2017

Englische Kommunikation – E-Mails

16

SON

17.03.2017

IT-Netzwerkadministrator (IHK) – Windows Server Profi

126

SHL

17.03.2017

Microsoft Windows Server 2016/2012 R2 – Administration 1

42

SHL

18.03.2017

Praxisworkshop Lean Management

8

SHL

18.03.2017

Prüfungsvorbereitung - Teil 2 für Kaufleute für Büromanagement

20.03.2017

Datenschutzbeauftragter (IHK)

20.03.2017

www.suhl.ihk.de 16

SHL

50

SHL

Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a GewO

40

SON

20.03.2017

Vertrieb im Deutschlandtourismus

8

SHL

21.03.2017

Mathematik und Physik – Grundlagen für die technische Aufstiegsfortbildung

40

SHL

27.03.2017

Dokumentenmanagement mit MS Word

16

SHL

28.03.2017

Führen und Motivieren mit Zielen in der Ausbildung

16

SON

28.03.2017

Grundlagen der Mitarbeiterführung – Basiswissen für Führungskräfte in neuen Führungssituationen

16

SHL

28.03.2017

Vergütungsformen und Bestandteile

4

ARN

30.03.2017

Erfolgreiche Kommunikation im Büro

8

ARN

30.03.2017

Effiziente Besprechungsleitung und Moderation – Schluss mit Meetingfrust

8

SHL

03.04.2017

Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a GewO

40

SHL

03.04.2017

Die optimale Präsentation mit MS PowerPoint – Grundkurs

16

SHL

04.04.2017

Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz – Pflicht oder nur eine Option?

4

SHL

04.04.2017

Professionell im Außendienst

8

SHL

05.04.2017

MS Excel Aufbaukurs

16

SHL

05.04.2017

Schulung für Thüringer Gastwirte in Gaststätten mit Glücksspielautomaten

10

SHL

05.04.2017

Schulung für das Servicepersonal in Thüringer Spielhallen

8

SHL

07.04.2017

Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen bei Insolvenzen

8

SON

10.04.2017

Prüfungsvorbereitung für Industriekaufleute

40

SHL

10.04.2017

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

24

SHL

18.04.2017

Präsentationstechniken für Auszubildende

16

SHL

24.04.2017

Qualitätsbeauftragter (IHK) inkl. Interner Auditor

80

SHL

24.04.2017

MS Excel Grundkurs

16

SHL

25.04.2017

Rechtliche Besonderheiten beim Umgang mit erkrankten Arbeitnehmern

4

SHL

25.04.2017

Grundlagen der kaufmännischen Unternehmensführung

24

SHL

25.04.2017

Geprüfter Betriebswirt

750

SHL

25.04.2017

Konflikte in der Ausbildung – eine Chance für den Neubeginn

16

ARN

26.04.2017

Deutsch als Fremdsprache – Kommunikation im Berufsalltag

40

SHL

26.04.2017

Pivot-Tabellen und Filter in MS Excel Professionell einsetzen

16

SHL

27.04.2017

Unternehmenserfolg durch strategische Kommunikation

8

SHL

27.04.2017

Professionelle Chefassistenz

8

SHL

27.04.2017

Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz – Pflicht oder nur eine Option?

4

SON

28.04.2017

Das Recht der Produkthaftung

4

SHL

04.05.2017

Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme

620

SHL

TITEL

Weiterbildung 2017

 Neu im Weiterbildungs­ programm 2017 Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz – Pflicht oder nur eine Option? www.suhl.ihk.de Brandschutzmaßnahmen verhindern leidvolle Erlebnisse und sichern die Firmenexistenzen. Gefährdungsbeurteilungen sind in diesem Zusammenhang nicht nur eine Notwendigkeit. Sie können bei praxisbezogener und sinnvoller Umsetzung die Sicherheit erheblich erhöhen und Kosten für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen deutlich senken. Den Teilnehmern werden hierzu praxiserprobte Beispiele aufgezeigt und Kenntnisse vermittelt, wie sie diese Aufgabenstellung am besten lösen. Termin: 04.04.2017 Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl-Mäbendorf Termin: 27.04.2017 Ort: IHK-Niederlassung Sonneberg Termin: 26.09.2017 Ort: IHK-Niederlassung Arnstadt

Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unter: www.suhl.ihk.de und www.wis.ihk.de Ihre Ansprechpartner im Bildungszentrum der IHK Südthüringen: Suhl Antje da Silva Santos Beate Rammelt Katrin Pertig Doris Kämpf Sonneberg Heidi Leistner Arnstadt Carmen Klotz

S 03681 362-425 S 03681 362-429 S 03681 362-427 S 03681 362-116 S 03675 7506-255 S 03628 6130-516

Südthüringische Wirtschaft 3/2017 17


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Herr Niehle, welche persönlichen Voraussetzungen bringen Sie mit, um eine, respektive zwei Firmen zu übernehmen? Thomas Niehle: Nach meiner Berufsausbildung zum Industriekaufmann habe ich berufsbegleitend ein betriebswirtschaftliches Studium abgeschlossen. Bereits in dieser Zeit begann meine Tätigkeit als kaufmännischer Leiter in der MOTEC Components GmbH, die 1999 in Suhl gegründet wurde. Mit der Umfirmierung in die actiro Power Blower GmbH im Jahr 2003 erhielt ich die Prokura in diesem Unternehmen. Ab 2007 führte mich mein beruflicher Weg dann nach Ostthüringen und Sachsen-Anhalt. Und ab 2012 war ich in mehreren Firmen freiberuflich als Interimsmanager tätig. In dieser Vielschichtigkeit konnte ich mir neben den vorhandenen kaufmännischen zunehmend technisch-organisatorische Kenntnisse aneignen. Der Weg zur Übernahme der actiro führte sozusagen vom Berater zum Unternehmer? Thomas Niehle: Die Verbindungen zur actiro sind nie ganz abgerissen. 2015 wurde die Frage an mich herangetragen, an dem Verkaufsprozess des Unternehmens als Berater mitzuwirken. Auf dem Weg stellte sich dann die Frage des persönlichen Engagements. Nach Gesprächen mit der Hausbank reifte schließlich der Entschluss, die Gesellschaftsanteile zu erwerben und die Geschäftsführung zu übernehmen. Neben der langjährigen Kenntnis des Unternehmens waren es vor allem die Mitarbeiter der actiro, die mich zu diesem Schritt ermutigten und die den Prozess aktiv begleiteten. Langjährige Spezialisten Anzeige

18 Südthüringische Wirtschaft 3/2017

© actiro

Im nachfolgenden Interview möchten wir Ihnen Thomas Niehle vorstellen, der nach 2016 nun bereits eine zweite Firma im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernommen hat.

Qualitätsprüfung eines Lüfterrades: Geschäftsführer Thomas Niehle und Mitarbeiterin Petra Roßbach

für Strömungstechnik, für die Konstruktion von Lüfterrädern und Elektromotoren sowie Leistungselektronik sind wichtige Stützen des Unternehmens. So wird es möglich, die Entwicklung und Fertigung vom Lüfterrad bis hin zur Gesamtkomponente inklusive deren Steuerung für verschiedenste Anwendungsgebiete anzubieten. Bei Hochleistungsgebläsen, Lüfterrädern und Systemkomponenten ist es auch erforderlich die technischen Auslegungen von Gebläsen zu meistern, Strömungssimulationen zu erstellen und den Musterbau zu realisieren. So ein Weg ist meist nicht im Alleingang zu meistern. Wie haben Sie das geschafft? Thomas Niehle: Dank breiter Unterstützung durch die bisherige Geschäftsführung, die mir u. a. die Türen zu wichtigen Geschäftspartnern öffnete, verlief der Einstieg für mich recht unkompliziert. Auch das Engagement der Hausbank, der Förderinstitute und der IHK Südthüringen haben mir viele Wege geebnet. So konnte die actiro ihren bisherigen Weg erfolgreich fortsetzen und stabilisieren.

Und nur nach gut einem Jahr die zweite Übernahme? Thomas Niehle: Den Hinweis auf die in Insolvenz geratene Turbokompakt GmbH, Zella-Mehlis, erhielt ich von meiner Hausbank. Das Unternehmen war als Spezialist für Reparaturen und die industrielle Instandsetzung von Turboladern aller gängigen Marken gefragter Partner bei großen Nutzfahrzeug- und Pkw-Herstellern. Nachdem ein Generationswechsel in 2015 nicht den geplanten Verlauf genommen hatte, drohten der Verlust von acht Arbeitsplätzen und der Wegfall eines sehr interessanten Geschäftsfeldes in der Region. Kurzentschlossen haben wir bereits zum 1. Februar dieses Jahres den Kaufvertrag im Rahmen eines Asset-Deals aus dem laufenden Insolvenzverfahren unterzeichnen können. Neben einer interessanten neuen Herausforderung erwarte ich mir auch einige Synergien zwischen beiden Unternehmen. www.actiro.de www.turbokompakt.de


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Die IHK Südthüringen verantwortet seit Jahren das Thema Unternehmensnachfolge im Rahmen des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx). So sind die Thüringer Nachfolgelotsen erste Ansprechpartner für die Entwicklung von Ideen und Konzepten zur Sensibilisierung, Unterstützung bei der Nachfolgersuche und Begleitung des Nachfolgeprozesses. Bewährt hat sich in den letzten Jahren die enge Zusammenarbeit mit regionalen Experten, wie Steuerberatern, Rechtsanwälten, aber auch den regionalen Kreditund Förderinstituten. Im Rahmen der Nachfolgewoche werden die Angebote gebündelt: 27.03.2017, 13:00 bis17:00 Uhr Telefonforum mit „Freies Wort“: Nachfolge­ experten, Berater der Kammern, Rechtsanwälte, Steuerberater, Vertreter von Kredit- und Förderinstituten beantworten Fragen von Unternehmern und Übernahmeinteressenten zur Gestaltung des Generationswechsels.

28.03.2017, 16:00 bis 19:00 Uhr Auftaktveranstaltung der Roadshow Unternehmensnachfolge in Erfurt mit Informationen zum „Fahrplan einer Unternehmensnachfolge“ und Praktikern 30.03.2017, ab 19:00 Uhr Unternehmerabend in Schmalkalden Erfahrungsaustausch zum Nachfolgeprozess im Unternehmerkreis 31.03.2017, ab 10:00 Uhr Fachtag der Netzwerke Unternehmensnachfolge in Erfurt mit Prof. Dr. Birgit Felden, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin Weitere Informationen unter: www.thex.de/nachfolge oder www.suhl.ihk.de/Nachfolgewoche

Termine der Roadshow Unternehmensnachfolge im IHK-Bezirk Südthüringen: 05.04.2017, ab 16:00 Uhr Sparkasse in Ilmenau als Gemeinschaftsveranstaltung mit der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau 25.04.2017, ab 16:00 Uhr IHK Südthüringen, Haus der Wirtschaft in Suhl 23.05.2017, ab 16:00 Uhr Rathaus in Hildburghausen

Ihr Ansprechpartner: Detlef Schmidt S 03628 6130-515  Y dschmidt@suhl.ihk.de

14.09.2017, ab 16:00 Uhr IHK Südthüringen, Niederlassung Sonneberg

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Südthüringische Wirtschaft 3/2017 19


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Detailinformationen zu den nachfolgend aufgeführten und weiteren Unternehmen finden Sie unter Angabe der Chiffre-Nr. in der Nachfolgebörse www.nexxt-change.org oder auf der Homepage der IHK Südthüringen unter: www.suhl.ihk.de (Dok-Nr. 28918).

Folgende Unternehmen suchen einen Nachfolger: Chiffre

Ort/Lage

Geschäftszweck

A-SHL_14-015

Thüringer Wald/ Rennsteigregion

Idyllisches Drei-Sterne-Waldhotel am Rennsteig, 22 EZ/DZ, 3 Suiten, Restaurant, Sauna, Fitness

A-SHL_15-005

Pension im VessertalThüringer Wald

Pension mit drei 3-Zi-FeWo, 5 EZ/DZ, 1 Suite, Wandercafe, Sauna-Sonnenbank-Fitnessber., Grundst. 3 400 m²

A-SHL_15-009

Südthüringen

Tiefbauunternehmen – kommunaler Tief- u. Straßenbau, Rahmenverträge, Jahresumsatz ca. 1 Mio. Euro

A-SHL_15-017a

Zella-Mehlis

Gasthof & Pension, kompl. renoviert/modernisiert 3 FamZi, 2 DZ, Gastst. 25 Pl, kl. Saal 40 Pl. und Wohnung

A-SHL_15-018

Thüringer Wald ca. 2 km vom Rennsteig

Schullandheim/Wanderheim, 120 Betten u. separate Wohnung, gute Verkehrsanbindung

HWK EF 016-15-1 Ilm-Kreis

Langjährig etablierte Tischlerei auf eigenem Grundstück 820 m², Werkstatt, Ausstellungs- und Lagerfläche

A-SHL_16-001

Neuhaus

GREINER GLAS MANUFAKTUR – Renommiertes Glas-Tourismusunternehmen, führender Partner im Bustourismus

A-SHL_16-002

Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Einzelhandel/Thüringer Glaskunst mit Glasbläser- Schauwerkstatt und Gastronomie

A-SHL_16-005

Suhl

Langjähriger Taxibetrieb (Einzelunternehmen) in Suhl mit stabiler Geschäftsbeziehung im Gesundheitswesen

A-SHL_16-008

Obermaßfeld

Optima Haustechnik Produktion von Wärmespeichern; Grundst. 1 155 m², 1998 teilsan. Gebäude 545 m²

A-SHL_16-009

Ilm-Kreis

etabliertes Spezialitätenrestaurant in historisch-rustikalem Ambiente mit Pension und Wohnhaus

A-SHL_16-012

Naturpark Thüringer Wald Kleines Landhotel 20 EZ/DZ, Gastronomie 60 Pl., Grundstück 6 000 m² optional für alternative Nutzung am Rennsteig

A-SHL_16-015

Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Beliebtes Wanderhotel am Rennsteig, idyllische Lage mit hoher Gästefrequenz, Kapazitäten erweiterbar

A-SHL_16-016

Suhl

Gut etabliertes Wäschemodengeschäft mit langjährigen Stammkunden – anspruchsvolles Sortiment für Sie und Ihn

A-SHL_16-018

Meiningen

Feinkosthaus mit Imbiss und Catering am Eingang der Fußgängerzone zum Verkauf oder Vermietung

A-SHL_16-019

Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Exklusives Hotel garni, 8 DZ, 3 FeWo, Betreiberwhg, Grundst. ca. 4 000 m², TOP-Bewertung u. hohe Auslastung

A-SHL_16-021

Südthüringen

kleines mittelständisches Unternehmen aus dem Bereich Präsentation und Marketing in der Fahrzeugbranche

A-SHL_16-022

Südthüringen

Erfolgreiches Metallbauunternehmen Bereich Leichtmetall, Brand- u. Rauchschutz, ca. 40 MA, mit Autobahnanschluss

A-SHL_16-023

Ilm-Kreis

Deutschland- und europaweite Möbelspedition, Umzüge und Transporte, Lagerhallen, Grundstück 9 500 m²

A-SHL_16-024

Südthüringen

KMU, Schwerpunkt 3D-Druck, Muster- u. Prototypenbau (Kunststoff & Metall) bietet (aktive) Beteiligung von ca. 20 %

A-SHL_16-025

Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Handel und Werkstatt für Fahrzeug- und Forsttechnik, 5 100 m² Gewerbefl. mit mehreren Hallen, günstige Lage

A-SHL_16-026

Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Traditionelle Lederverarbeitung, (Stanzen, Nähen Prägen) ca. 8 MA, am Standort erweiterbar

A-SHL_17-002

Südthüringen

Fachgeschäft für Berufs- u. Arbeitsschutzbekleidung sowie Wohnung mit 80 m², Grundstück 5 100 m², Nähe A 73

Interessierte an einer Übernahme: Chiffre

Ort/Lage

Geschäftszweck

S-SHL_15-102

Südthüringen/Franken

Große Immobilienverwaltung sucht branchengleiches Unternehmen zw. Beteiligung/Übernahme

S-SHL_15-103

Meiningen

Café oder Gaststätte zur Übernahme als Familiencafé in Meiningen gesucht, bis 100 m², Zentrumsnähe bevorzugt

S-SHL_16_100

Südthüringen/Franken

Dienstleister im Gebäudemanagement sucht Beteiligung/Übernahme eines branchengleichen KMU

S-SHL_16-102

Thüringen

Karosseriebauer sucht Beteiligung/Übernahme im Bereich Blechbearbeitung/Blechdrücken

S-SHL_16-103

Südthüringen/Franken

Kfz-Technikermeister sucht zur Übernahme kleines Busunternehmen.

S-SHL_17-100

Südthüringen/Franken

Mittelständisches Unternehmen im Kunststoffspritzguß sucht Beteiligung/Übernahme eines branchengleichen KMU oder Werkzeugbau

S-SHL_17-101

Thüringen/Franken

Biete langjährige Führungs- und Vertriebserfahrung, suche Beteiligung/Übernahme im Dienstleistungs- oder Hotelgewerbe

Alle o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK Südthüringen ohne Gewähr veröffentlicht!  Ihr Ansprechpartner:  Detlef Schmidt  S 03628 6130-515  Y d.schmidt@suhl.ihk.de

20 Südthüringische Wirtschaft 3/2017


Angeboten werden vielseitig nutzbare Gewerbe-/Büro-/ Praxis-/Kanzlei-/Schulungsräume in Untermaßfeld im Gewerbegebiet nahe BAB A 71. Gewerbeeinheiten im OG eines Bürogebäudes (BJ 1994) mit bis zu 10 Stellplätzen inklusive. Bürogrößen: Büro 1 – 26,57 m², Büro 2 – 20,64 m ², Büro 3 – 25,09 m², Büro 4 – 12,16 m², Büro 5 – 7,91 m². 186-2015-06 Büroeinheit in Suhl (drei Räume, insgesamt 70 m²), Erdgeschoss, zentrumsnah, gute Ausstattung, auf Wunsch teilmöbliert, ab August, evtl. auch eher, preisgünstig zu vermieten. 186-2016-08 Die Böhm Fertigungstechnik Suhl GmbH mit Sitz im Gewerbegebiet Zella-Mehlis stellt freie Räumlichkeiten zur Miete zur Verfügung: – Infrastruktur sowie Telefon und Strom vorhanden – Sozialräume, WC Damen/Herren zur Mitbenutzung – Besprechungsräume, Cafeteria nach Vereinbarung mitnutzbar – Raumgrößen: 4 x 96 m², 1 x 260 m ² – separater Eingang Treppe/Aufzug 186-2016-09 Vermietung von Produktions-, Lager-/Logistik- und Büroflächen im Gewerbegebiet „Erfurter Kreuz“, ca. 140 000 m², Teilflächen möglich. 186-2016-10

Wir bieten Büroflächen bis 500 m² in Suhl-Friedberg zur Miete, gute Ausstattung, Fahrstuhl, behindertengerecht, WC Damen/Herren, Besprechungsräume, auf Wunsch teilmöbliert. Parkflächen vorhanden. 186-2016-11 Wir bieten Ihnen Entwicklungsleistungen für Ihre Produkte. Bei Designentwicklung bis zum Prototypenbau unterstützen wir Sie. Unser patentierter Schichtholzwerkstoff ist für Designgehäuse von Technikgeräten bestens geeignet und hebt Ihre Produkte haptisch und optisch vom Standard ab. Auch Entwicklung von Fassadenverankerungen und Spezialmontagen von Naturwerkstein zählen zu unserem Portfolio. 186-2017-01

Alle o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK ohne Gewähr veröffentlicht! Ihr Ansprechpartner: Maike Voß S 03681 362-222 Y voss@suhl.ihk.de

Im Mai 2013 hatte das Bundeswirtschaftsministerium das Programm “Investitionszuschuss Wagniskapital – Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen“ gestartet. Ziel dieses neuen Förderinstruments war die nachhaltige Verbesserung der Kapitalausstattung junger innovativer Unternehmen, indem Investoren gewonnen werden, die solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung stellen. In den drei Jahren seit der Existenz des Programms wurden über 210 Mio. Euro privates Wagniskapital für Start-Ups mobilisiert. Somit war es für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Grund genug, das Programm 2017 noch attraktiver fortzusetzen. Private Investoren (natürliche Personen) erwerben Gesellschaftsanteile und erwarten im Gegenzug für dieses „Wagnis“ Mitspracherechte und Informationen zur Unternehmensentwicklung. Um das Risiko der Kapitalbeteiligung zu vermindern, bekommt der Investor 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Kapitalbeteiligung als Zuschuss vom Staat erstattet, behält aber seine Geschäftsanteile komplett. Die Beteiligung muss mindestens drei Jahre dauern und darf nicht weniger als 10.000 Euro betragen. Pro Jahr und Investor können Anteilskäufe seit dem 1. Januar 2017 bis max. 500.000 Euro (vorher bis 250.000 Euro) bezuschusst werden. Damit beträgt der maximale jährliche Erwerbszuschuss pro Investor 100.000 Euro statt bisher 50.000 Euro. Wenn der Investor seine Anteile nach drei Jahren verkauft, muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Förderbedingungen für das Unternehmen Damit der Investor einen Zuschuss für den Anteilserwerb erhält, muss das Unternehmen einige Förderbedingungen erfüllen. So muss es sich um ein Unternehmen handeln, das jünger als sieben Jahre ist, nicht mehr als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro hat. Das Unternehmen muss außerdem eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU sein mit wenigstens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte, die in das deutsche Handelsregister eingetragen ist. Im Handelsregister muss die Zugehörigkeit zu einer innovativen Branche erkennbar sein (siehe Anlage A, Ziffer VII. der Richtlinie). Neuerdings kann der Innovationsgrad aber auch in einem externen unabhängigen Kurzgutachten bescheinigt werden, das Unternehmen Inhaber eines Patents sein oder zwei Jahre vor Antragstellung für ein Forschungs- und Innovationsprojekt öffentliche Förderung erhalten haben.

Förderbedingungen für den Investor Der Investor wiederum hat auch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Es muss sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist und noch keine Anteile besitzt. Alternativ kann der Investor die Anteile auch in Form einer Beteiligungsgesellschaft (GmbH oder UG) erwerben. Außerdem muss die dreijährige Mindesthaltedauer der Anteile gegeben und nachweisbar sein. Der Anteilserwerb muss auf Basis eines vorgelegten Businessplans erfolgen und darf nicht durch Kredite finanziert sein. Antragstellung Bei bereits bestehenden Unternehmen reicht als erster Schritt das Unternehmen auf der Antragsplattform des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) den online-Antrag ein (https://fms.bafa. de/BafaFrame/unternehmen) um somit eine Bescheinigung zur Förderfähigkeit zu erhalten. Danach stellt der Investor ebenfalls einen Antrag unter der genannten Website. Der Gesellschaftsvertrag, die Satzung, der Beteiligungsvertrag bzw. der Darlehensvertrag bei einem Wandeldarlehen zwischen Investor und Unternehmen dürfen erst geschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag gestellt hat. Nachdem für beide Anträge ein positiver Bescheid vorliegt, kann der Investor nach erfolgter Investition die Auszahlung des Zuschusses beantragen. Wenn es sich um ein Gründungsvorhaben handelt, muss zuerst der Investor vor dem Unternehmen seinen Antrag einreichen. In einer Frist von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung muss dann das Unternehmen gegründet sein. Erst dann stellt das Unternehmen den Antrag. Ansprechpartner ist das BAFA (Tel. 06196 908– 1964). Die Richtlinie, die Merkblätter für Investoren und Unternehmen sind unter www.bafa.de abrufbar. In der neuen Richtlinie kann der Investor zusätzlich zum Erwerbszuschuss nach Veräußerung von Anteilen auch einen Exitzuschuss beantragen. Dieser beträgt 25 Prozent des Veräußerungsgewinns und ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrags der Anteile begrenzt. Die dreijährige Mindesthaltedauer muss eingehalten werden. Das neue Antragsverfahren für den Exitzuschuss beim BAFA beginnt mit dem Jahr 2020. Ihr Ansprechpartner: Annegret Klein S 03628 6130-513 Y klein@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 3/2017 21

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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG




IHK SETZT SICH EIN

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Die IHK Südthüringen rechnet innerhalb der nächsten drei Jahre mit einer flächendeckenden Breitbandversorgung in ihrem Kammerbezirk zwischen Arnstadt und Sonneberg. Die Süd­ thüringer Kommunen haben ihre Hausaufgaben bei der Beantragung von Fördermitteln erledigt, wenn auch erst im vierten Anlauf. Elf Cluster haben in Südthüringen entsprechende Anträge gestellt. Es wird damit keine weißen Flecken mehr bei der schnellen Internetanbindung geben. Der Einsatz der IHK Südthüringen bei Bund und Land, einen vierten Förderaufruf mit Antragsfrist bis Ende Februar zu starten, war richtig. Ursprünglich sollte schon im Oktober vergangenen Jahres die letzte Antragsfrist enden. Zum damaligen Zeitpunkt hatten aber nur zwei Gebiete in Südthüringen Ausbauprojekte eingereicht. Die IHK Südthüringen hatte im Herbst die Breitbandpaten und Wirtschaftsförderer der Region zu einem Workshop eingeladen. Ziel war es, Gedanken auszutauschen und zu erfahren, woran gearbeitet werden muss, um die jetzt entstehenden qualifizierten Ausbaupläne auch zu realisieren. Im Ergebnis wurden verschiedene Forderungen an die Landesregierung gestellt, insbesondere ein stärkerer Einsatz des Breitbandkompetenzzentrums Thüringen.

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Beim nun anstehenden Ausbau müssen Gewerbegebiete gesondert betrachtet werden. Das Gigabitzeitalter hat begonnen und Südthüringen darf sich dieser Entwicklung nicht verschließen. Breitbandausbau ist ein Thema, das zunehmend in die Standortentscheidung der Unternehmen einfließt und in den Kommunen als Inhalt der Daseinsvorsorge verstanden werden muss.

Datennetze sind mittlerweile so unverzichtbar wie eine funktionierende Strom- und Wasserversorgung.

Im November 2016 wurde ein Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur durch das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt. In diesem war u. a. eine Verordnungsermächtigung zur Vereinheitlichung der Übertragungsnetz­ entgelte vorgesehen. Dies entsprach einer seit Jahren durch die IHK Südthüringen an die Politik vorgetragenen Forderung. Allerdings war diese Regelung in dem am 24. Januar 2017 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf dann ersatzlos gestrichen. Die IHK Südthüringen hatte sich deshalb zusammen mit den anderen ostdeutschen IHKs in einem Brief an den damaligen Bundeswirtschaftsminister Gabriel dafür ausgesprochen, die betreffenden Regelungen beizubehalten. Des

Weiteren ist die IHK Südthüringen Mitunterzeichnerin eines Briefes an die Bundeskanzlerin, in dem ebenfalls gefordert wird, ein bundesweit einheitliches Übertragungsnetzentgelt einzuführen. Denn, wie in einer Studie der TU Dresden aus dem Jahr 2015 gezeigt wird, würden einheitliche Netzentgelte bspw. bei mittelgroßen Industriekunden in 12 von 16 Bundesländern zu nachhaltigen Entlastungen führen.

Ihr Ansprechpartner: Hartmuth Röser S 03681 362-223  Y roeser@suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner: Dr. Janet Nußbicker-Lux S 03681 362-174 Y nussbicker-lux@suhl.ihk.de


Im Herbst 2016 hat das Thüringer Umweltministerium einen Entwurf für ein Thüringer Klimagesetz vorgelegt. Aus Sicht der IHK Süd­ thüringen bedarf es eines eigenen Thüringer Klimagesetzes nicht, da bereits ausreichend gesetzliche Vorgaben auf Bundes- und EU-Ebene bestehen. Insbesondere die geplante Vorschrift, für jedes Wohngebäude und für alle weiteren Gebäude mit einer Fläche von mehr als 1 000 Quadratmetern, die vor 2005 errichtet wurden, einen Sanierungsfahrplan zu erstellen, ist aus Sicht der IHK Südthüringen unverhältnismäßig. Als kritisch wird außerdem angesehen, dass das Gesetz durch sehr viele Rechtsverordnungen konkretisiert werden soll. Rechtsverordnungen werden erlassen, ohne dass ein förmliches Gesetzgebungsverfahren benötigt wird. Somit ist zu erwarten, dass das Umweltministerium im Alleingang die Verordnungsinhalte bestimmt. Aber auch die geplanten Vorgaben für die Kommunen werden von der IHK kritisiert, denn zusätzliche Aufgaben für die

Die IHK Südthüringen hatte kontinuierlich die Beibehaltung des Ein-Stunden-Taktes der Regionalbahnlinien Zella-Mehlis – Schmalkalden – Wernshausen sowie Sonneberg – Neu­ haus a. Rwg. eingefordert. Die Argumente aus Südthüringen fanden Gehör, denn die drohende deutliche Verschlechterung der Bahn-Anbindung der Mittelzentren Schmalkalden und Neuhaus/Lauscha konnte abgewendet werden. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat inzwischen die Beibehaltung des Stundentaktes der genannten Regionalbahnlinien verkündet. Mit dem vorliegenden Kompromiss zur Fahrplangestaltung im Südthüringer Regional­bahnnetz wurde eine gute Lösung für Südthüringen präsentiert. So sind stündliche Zugangebote und gleichzeitig die geforderten Expresslinien zwischen dem ICE-Knoten Erfurt

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IHK SETZT SICH EIN

Gemeindeverwaltungen schlagen sich letztlich in einer Erhöhung kommunaler Abgaben für Bürger und Unternehmen nieder. Anfang Februar fand ein Spitzengespräch mit der Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Anja Siegesmund, zum Klimagesetz statt. In dem Gespräch hat Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas die Position der IHK Südthüringen

dargestellt und auf den Änderungsbedarf hingewiesen. Anpassungen wurden zugesichert. Ihr Ansprechpartner: Dr. Janet Nußbicker-Lux S 03681 362-174 Y nussbicker-lux@suhl.ihk.de

und den Hochschulstädten Ilmenau und Schmalkalden gesichert. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit zur weiteren Optimierung des Regionalbahnangebots, bspw. durch die deutliche Fahrzeitverkürzung zwischen Meinigen und Erfurt um bis zu 19 Minuten, genutzt.

Ihr Ansprechpartner: Mario Dammköhler S 03681 362-132 Y dammkoehler@suhl.ihk.de

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WIRTSCHAFTSJUNIOREN

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Luise Amelie Christian gewinnt Wettbewerb der Wirtschaftsjunioren Thüringer Wald und startet beim Bundesausscheid

Haben Sie schon mal Ihr Smartphone verloren? Ihr Notebook am Flughafen liegen lassen? Eine E-Mail an die falsche Adresse geschickt? Wer kennt sie nicht, diese verflixten Situationen, in denen man sich denkt: „Warum habe ich das nur nicht gleich richtig gemacht?“ Wer sich als Unternehmer bzw. Führungskraft proaktiv und risikobewusst mit Datenschutz und Datensicherheit befassen möchte, bekommt das notwendige Know-how dazu im Tagesworkshop der WJ Thüringer Wald Akademie mit dem Datenschutzberater Dirk Munker. Datenschutz im Unternehmen, 17. März 2017 von 10:00 bis 17:00 Uhr Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.wj-thueringer-wald.de/akademie

Die „schlausten Schüler der Wirtschaftsregion Thüringer Wald“: Siegerin Luise Amelie Christian (m.), 2. Platz Vincent Kühn (r.), 3. Platz Jessica Ernst (2. v. r.), Vorstandssprecher der Wirtschaftsjunioren Thüringer Wald Andreas Krug (l.) sowie „Hobby-Astronautin“ Simone Gutsche

Weitere Informationen zu den Wirtschaftsjunioren unter:

SCHMALKALDEN-MEININGEN

Die Wirtschaftsjunioren Thüringer Wald suchen jährlich den schlausten Schüler bzw. die schlauste Schülerin in der Wirtschaftsregion Thüringer Wald. Wirtschaftswissen im Wettbewerb ist ein Wissensquiz mit Fragen rund um die Wirtschaft. Das Quiz ist von den Wirtschaftsjunioren Deutschland entwickelt worden, um Wirtschaftswissen in die Schulen zu bringen. Pro Jahr nehmen rund 40 000 Jugendliche der 9. Klassen in ganz Deutschland an dem Quiz teil. Beim aktuellen Wettbewerb im Thüringer Wald nahmen 27 Schulen mit 63 Klassen und insgesamt 1 305 Schülern teil. Damit waren die Wirtschaftsjunioren Thüringer Wald bundesweit der teilnahmestärkste Verein. Zur Prämierungsveranstaltung am 20. Januar 2017 waren nun alle drei Besten jeder Schule in Begleitung ihrer „Wirtschaft/Recht“-Lehrer ins Cineplex nach Suhl eingeladen. Jeder Schüler erhielt nebender Urkunde auch einen Büchergutschein.Die diesjährige Siegerin Luise Amelie

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Christian in der Wirtschaftsregion Thüringer Wald besucht das Friedrich-König-Gymnasium in Suhl, erreichte als Einzige 26 Punkte bei den 30 Multiple-Choice-Fragen und wird die Wirtschaftsregion Thüringer Wald nun beim Bundesfinale vom 24. bis 26. März 2017 in Bochum vertreten. Wie beim letztjährigen Wettbewerb gab es einen „Doppelsieg“: auf den zweiten Platz kam mit Vincent Kühn ebenfalls ein Schüler des Suhler Gymnasiums. Platz 3 ging an Jessica Ernst vom Dr. Max Näder Gymnasium Königsee-Rottenbach. Die drei Erstplatzierten dürfen sich nun auf einen Familienausflug zu einer Vorstellung im Meininger Theater freuen. Zudem wurden die besten Regelbzw. Gemeinschaftsschüler sowie die besten Schulklassen mit Urkunden und Preisen geehrt. Nach der Verleihung der Preise gab es für alle Teilnehmer noch eine Überraschung: Die Filmpremiere der deutschen Komödie „Mein Blind Date mit dem Leben“ eine Woche vor dem offiziellen Filmstart.

www.wj-sm.de

www.wj-thueringer-wald.de


Regionalmarketing

Das neue Veranstaltungsformat zur Fachkräftegewinnung 4. Auflage von INDUSTRIE INTOUCH und Imagepflege – Melden Sie Ihr Unternehmen jetzt 2017 an! Thüringer Wald am 1. November Fachkräften und bietet für alle Industrieunternehmen und industrienahen Dienstleister im Thür­ inger Wald die ideale Plattform, sich als zukunftsfähiges Unternehmen und attraktiver Arbeit­ geber zu präsentieren, die Bekanntheit in der Region Thüringer Wald zu erhöhen und sich mit anderen Unternehmen zu vernetzen. Begleitet von einer breit angelegten Marketingkampagne öffnen am 29. Oktober 2014 die teilnehmenden Firmen von 17:00 bis 22:00 Uhr ihre Türen und gewähren auf ganz individuelle Weise der Öffentlichkeit exklusive Einblicke hinter die Kulissen, die Produktion oder in verschiedenste Berufe.

Seien Sie mit Ihrem Die neue Veranstaltung INDUSTRIe INTOUCH die regionalen bedürfnisse Unternehmenberücksichtigt der Unternehmen im Thüringer Wald und viele Vorteile: dabei! bietet • Direkte Kontakte zu potenziellen Fach- und Nachwuchskräften • Networking, Stakeholder-und Imagepflege • Vertiefung von Kontakten, z. B. nach Berufsinformationsmessen • Individuelle Gestaltungsfreiheit bei der Unternehmenspräsentation • Koordinierung der Veranstaltung mit Ansprechpartnern vor Ort

INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald geht am 1. und November die vierte Runde wir sind2017 ständigbereits auf derinSuche nach engagierund wird auch in diesem Jahr Industrieunternehmen und industrienahen Dienstleistern eine ten Fachkräften. Zudem verfügt unser Unternehmen ideale Plattform bieten, um sich als zukunftsfähiges Unternehmen und attraktiver Arbeitgeber über eine Produktion, die nicht nur für unsere zu präsentieren, die Bekanntheit in der Region Thüringer Waldganz zu besonderes erhöhen und sich mit Region etwas darstellt, denn hier HPT Hochwertige Pharmatechnik wird unter streng kontrollierten Reinraumbedinanderen Unternehmen zu vernetzen. GmbH & Co. KG, Neuhaus/Rwg.

WIR SIND DabeI:

„Die HPT Hochwertige Pharmatechnik GmbH & Am Veranstaltungstag werden maximal 30 UnterCo. KG ist ein mittelständischer konzernunabhännehmen ab 16:00 Uhrfür ihrePrimärpackmittel Türen öffnen und giger Systemlieferant aus gewähren Weise exklusive Kunststoff,auf derganz unterindividuelle kontrollierten ReinraumbeEinblicke die Kulissen, die Produktion oder dingungenhinter Komplettverpackungen für Pharmazie, in verschiedenste Berufe. Ganz im Sinne von Diagnostik sowie Einzelteile und Baugruppen für „Industrie zum Anfassen“ werden Ausbildungsdie Medizintechnik herstellt. platz- und Praktikumsbewerber, Schul- und Studienabgänger, Pendler und Rückkehrwillige, Als einen der größten Arbeitgeber in Neuhaus am Arbeitssuchende und wechselwillige Berufstätige Rennweg ist INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald sowie die interessierte Öffentlichkeit Veranein ausgezeichnetes Format, um uns alsdieattraktives staltung nutzen,Unternehmen um mit den Unternehmen auf und innovatives zu präsentieren. Tuchfühlung zu gehen. Qualifizierte Mitarbeiter sind unser größtes Kapital Die Industrie prägt das Image der Region Im vergangenen Jahr standen am 2. November die Tore von 30 Unternehmen für einen Abend weit offen und das Interesse, Industrie live zu erleben sowie Produkte, Technologien, Berufsbilder und Karrierechancen kennenzulernen, war erneut riesig. Am Ende wurden 1 463 Unternehmensbesuche registriert – ein neuer Rekord, trotz Limitierung der Firmenzahl. Das zeigt, dass die Industrie im Thüringer Wald immer mehr Aufmerksamkeit gewinnt und das Image der Region prägt. Die positive Entwicklung und der Erfolg der Geschäftsführer Karl-Heinz Sladek Veranstaltung wurden auch in der letztjährigen

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gungen auf modernsten Anlagen und in einem hoch technisierten Umfeld gemäß den Grundsätzen einer Befragung der Besucher (GMP) bestätigt: Für guten Herstellungspraxis produziert. Uns ist 98 der Besucher sich die ErwarsehrProzent daran gelegen, unser haben außergewöhnliches Werk tungen Teilnahme an dervorzustellen.“ Veranstaltung erfüllt auch in zur INDUSTRIE INTOUCH und sogar 99 Prozent der Besucher empfehlen INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald weiter. Weitere Infos: www.hpt.info Erfolge in der Fachkräftegewinnung Auch für die teilnehmenden Unternehmen ist SonnPlast GmbH, Sonneberg die Veranstaltung ein sehr gutes Format, um die eigene Fachkräftegewinnung und Imagepflege „Die Sonnplast GmbH ist ein kunststoffverarbeitenin der Region des Thüringer Waldes undfast darüber des Unternehmen in Sonneberg, das mit 300 hinaus voranzutreiben. Das bestätigt auch Mitarbeitern durch technologische führende die ProBefragung der beteiligten 90 Prozesse Teile und BaugruppenUnternehmen: für namhafte Kunden zent der Firmen aus dem Jahr 2016 empfehlen der Automobilbranche produziert. Unser Unternehdie anbei derunseren Veranstaltung. Neben dem menTeilnahme ist sehr gut Kunden platziert und Umstand, die eigene Bekanntheit zu wird diese erfolgreiche Position weitererhöhen, ausbauen. konnten die Unternehmen auf unterschiedliche Erfolge bei der Gewinnung von Fachkräften Nach Übernahme der insolventen NS-Kunststoffverweisen. So wurden direkt technik im März 2013, die seitam ca. Veranstaltungs20 Jahren am abend viele interessante Gespräche freien Standort präsent war, möchten wir diezuGelegenheit Ausbildungsund Arbeitsplätzen geführt, die nutzen, unser „junges“ Unternehmen als wieder Möglichkeiten Speed-Datings genutzt und erstarkten und von potenziellen Arbeitgeber in Süddas Interesse bei Besuchern an den verschiethüringen zu präsentieren. Im März 2014 haben wir densten Karrieremöglichkeiten Unternehmen unseren ersten Geburtstag feiernder können. geweckt. Im Nachgang konnten Unternehmen den Eingang von Bewerbungen verzeichnen,

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Industrieunternehmen können sich ab 15. März 2017 Event INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald unterstützt die Gewinnung und Sicherung von fürDasdas Event anmelden!

• Attraktives Leistungspaket mit geringem Organisationsaufwand • Starke öffentliche Wahrnehmung und hohe Präsenz in den Medien Wenn Sie Ihr Unternehmen bis zum 15. Mai 2014 anmelden, können Sie sich attraktive Konditionen sichern. Der endgültige Anmelde­ schluss für Unternehmen ist der 30. Juni 2014. Weitere Informationen finden Sie unter: www.industrie-intouch.de.

Bewerbungsgespräche führen und sowohl AusWir sind uns einerseits unserer Verantwortung zur zubildende als auch Fachkräfte einstellen. Auch Sicherung der Arbeitsplätze bewusst und andererfreie underkannt, Studentenjobs seits Ferienhaben wir dass dieswurden nur mit über gutendie Teilnahme an der Veranstaltung vermittelt. Fachleuten und Mitarbeitern gelingen kann. Ferner möchten wir über dieses Veranstaltungsformat Natürlich wirdunsere das bewährte der natürlich auch Nähe zurKonzept Region Sonneberg Veranstaltung an bestimmten Punkten weiter und ihren Menschen zeigen. Wir bieten sowohl im geschärft. In diesem Jahr soll ein besonderer technischen als auch im kaufmännischen Bereich Fokus auf und Pendler und Rückkehrwillige über AusWeiterbildung interessante gesetzt Alternawerden. Die Marketingmaßnahmen tiven für potenzielle Interessenten. sollen gezielt auf diese Zielgruppe ausgerichtet und die der Veranstaltung entsprechend Für Bewerbung uns ist die Teilnahme an diesem Projekt sehr erweitert werden. wichtig und wir wünschen allen Beteiligten einen erfolgreichen Verlauf. Wir freuen uns auf Ihr InterMelden Ihrinteressanten Unternehmen ab esse und Sie einen Erfahrungsaustausch 15. März 2017 an und profitieren mit Ihnen getreu unserem Motto: Start Sie yourvon career dieser außergewöhnlichen Plattform. Die with plastics and more!“ Teilnahmezahl ist auf 30 Unternehmen limitiert. Die Anmeldefrist endet am Weitere Infos: www.sonnplast.de 15. April 2017. Weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungswebsite unter: www.industrie-intouch.de

Ihr Ansprechpartner: Tilo Werner S 03681 362-203 Geschäftsführer Christoph Müller Y werner@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 3/2017 27


• Nachdem das Gesetz zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen im Bundesgesetzblatt Nr. 57 vom 6. Dezember 2016 veröffentlicht wurde, trat am 14. Januar 2017 auch die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso III) zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in Kraft. Damit gelten fortan deutlich erweiterte Anforderungen an die betreffenden Genehmigungsverfahren. Außerdem werden die Mitteilungspflichten sowie die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und deren Zugang zu Gerichten erweitert. Darüber hinaus werden die Vorgaben zur Berücksichtigung eines angemessenen Sicherheitsabstandes sowie die Überwachungs- und Berichtspflichten für Betreiber präzisiert. • Am 14. Januar 2017 ist die Anpassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV, Anhang 2) an die geltende Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP-Verordnung) in Kraft getreten. Künftig wird die Genehmigungspflicht von Lageranlagen bestimmter gefährlicher Stoffe in Abhängigkeit ihrer Lagerkapazität bestimmt. Da die Übersetzung der Gefahrenbezeichnung der bisherigen Stoffrichtlinie nicht deckungsgleich mit der Einstufung und Kennzeichnung der CLP-Verordnung ist, können bestimmte Lageranlagen erstmals unter den Anwendungsbereich der 4. BImSchV fallen. Diese Anlagen sind der zuständigen Behörde drei Monate nach Inkrafttreten anzuzeigen, d. h. bis zum 18. April 2017. Zwei Monate nach der Anzeige sind dann Unterlagen zu Art, Lage, Umfang und Betriebsweise der Anlage einzureichen. Weitere Informationen sowie ein Merkblatt finden Sie unter www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 37642).

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können einen sogenannten Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer beantragen. Dieser wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes den notwendigen Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität erreicht haben. Das

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• Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat folgende vier neue besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) auf die Kandidatenliste hinzugefügt, die u. a. auch zur Herstellung von Kunststoffwaren verwendet werden: Bisphenol A, PFDA, p-(1,1-dimethylpropyl)-Phenol und 4-Heptylphenol. Die Kandidatenliste dient zur Information, dass die betreffenden Stoffe Kandidaten für eine mögliche Aufnahme auf die Liste zulassungspflichtiger Stoffe sind. Mit der Aufnahme von Stoffen auf die Kandidatenliste gehen für Unternehmen, die diese Stoffe einsetzen oder vertreiben, verschiedene rechtliche Verpflichtungen einher. Insbesondere hat jeder Lieferant, dessen Erzeugnisse oder Gemische Kandidatenlistenstoffe mit einer Konzentration von über 0,1 Prozent (Gewichtsteil) enthalten, eine Kommunikationsverpflichtung gegenüber seinen Kunden in der Lieferkette und Verbrauchern. Außerdem müssen Importeure und Hersteller, die einen Kandidatenstoff in ihrer Produktion verwenden, innerhalb von sechs Monaten nach der Aufnahme auf die Kandidatenliste die ECHA darüber informieren. • Für Formaldehyd gelten zukünftig neue Emissionsgrenzwerte, die in der 31. BImSchV festgelegt sind. Betroffen sind bspw. bestimmte Druck-, Reinigungs-, Lackier- oder Beschichtungsverfahren sowie Anlagen zum Herstellen bestimmter Öle, Kunststoffe, Pflanzenschutz- oder Arzneimittel. Siehe auch www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 32778). • Am 1. Januar 2017 ist das novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in Kraft getreten. Wesentlichste Änderung ist die Einführung von Ausschreibungen für Anlagen

Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 bestätigt, dass dieser Zielwert erreicht wurde und damit der Spitzenausgleich im Jahr 2017 in voller Höhe gewährt wird. Der Spitzenausgleich ist seit Anfang 2013 außerdem an den unternehmensindividuellen Nachweis besonderer Anstrengungen bei der

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INNOVATION UND UMWELT

zwischen 1 und 50 Megawatt sowie die Änderung der Letztverbrauchergruppen und damit die Wälzung der KWK-Umlage. Für detaillierte Informationen steht unter www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 33642) ein Merkblatt zur Verfügung. • Smart-Meter-Rollout: Für die grundzuständigen Messstellenbetreiber beginnt ein Zeitfenster von acht Jahren, um Letztverbraucher mit einer Abnahme von mindestens 6 000 kWh/a oder Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kW mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Die Messstellenbetreiber informieren ihre Kunden, wann die Umrüstung der bestehenden Zähler geplant ist. Gewerbliche Verbraucher müssen nicht selbst aktiv zu werden, außer sie möchten von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihren Messstellenbetreiber selbst auszuwählen. Unter www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 9765) sind weitere Gesetzesänderungen aufgeführt.

Reduzierung der Energieintensität gekoppelt: Gemäß § 55 Energiesteuergesetz und § 10 Stromsteuergesetz sind die Einführung und der Betrieb eines Energie- oder Umweltmanagementsystems bzw. eines Energieaudits erforderlich. Weitere Informationen finden Sie unter: www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 35085).


INNOVATION UND UMWELT

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Im Herbst 2016 wurde ein Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgelte vorgelegt, der eine Verordnungsermächtigung zur Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte enthielt. Diese Verordnungsermächtigung ist im aktuellen Gesetzentwurf nicht mehr enthalten, was die IHK Südthüringen mehrfach kritisiert hat (s. auch Rubrik „IHK setzt sich ein“, Seite 24).

Einheitliche Übertragungsnetzentgelte sind aus Sicht der IHK Südthüringen längst überfällig, um die bestehende Wettbewerbsverzerrung innerhalb Deutschlands zu beenden. So könnten laut einer Studie der TU Dresden aus dem Jahr 2015 durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Übertragungsnetzentgeltes mittelgroße Industriekunden in 12 von 16 Bundesländern eine Entlastung erfahren. Thüringer Industriekunden könnten demnach von 10 Prozent niedrigeren Netzentgelten profitieren. Aber auch um die Akzeptanz des gesamtgesellschaftlichen Projektes Energiewende nicht zu gefährden, ist eine Vereinheitlichung der Netzentgelte unabdingbar. Schließlich werden Erneuerbare-Energien-Anlagen häufig in den eher dünn besiedelten Regionen errichtet. Die Kosten für den Ausbau der Netze und Netzstabilisierungsmaßnahmen verteilen sich demzufolge auf vergleichsweise wenige Verbraucher. Von dem erzeugten Erneuerbare-Energien-Strom profitieren dagegen Stromkunden in Gesamtdeutschland, sodass nicht nachvollziehbar ist, dass Stromverbraucher gerade in Ostdeutschland überdurchschnittlich hohe Netzentgelte zahlen müssen.

Abfallbeauftragtenverordnung und Entsorgungsfachbetriebeverordnung treten am 1. Juni 2017 in Kraft Mit der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) werden - wie bisher - bestimmte Anlagenbetreiber sowie - neu - die Besitzer im Sinne von § 27 Kreislaufwirtschaftgesetz sowie die Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen verpflichtet, einen gesetzlichen Abfallbeauftragten zu bestellen. Konkret werden die Bestellungspflicht sowie die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde von Abfallbeauftragten geregelt. Mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) werden die Überwachung und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben neu geregelt. Die Festlegung von Mindeststandards für die Betriebe, die Zertifizierungsorganisationen und die beauftragten Sachverständigen sowie die Regelungen zur Überwachung und Zertifizierung sollen die Qualität des Gütezeichens verbessern. Künftig sind nur noch Sachverständige für die Begutachtung

von Erstbehandlungsanlagen mit einer Qualifikation als Umweltgutachter oder als Sachverständiger mit einer öffentlichen Bestellung nach § 36 Gewerbeordnung (zur Begutachtung nach ElektroG) zugelassen. © O. Fischer/pixelio.de

Ihr Ansprechpartner:  Dr. Janet Nußbicker-Lux  S 03681 362-174  Y nussbicker-lux@suhl.ihk.de

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IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional

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Der persönliche Kontakt zum möglichen Ausbildungsbetrieb oder eine Orientierung für den Job wieder zu Hause sind unverzichtbar. Die Aussteller aus Industrie, Handwerk und den öffentlichen und privaten Dienstleistungsbereichen kommen den Interessenten auf den Messen entgegen. Die Regionalmesse Neuhaus am Rennweg und die Fachkräfte- und Ausbildungsmesse Oberfranken und Südthüringen (FAMOS) in Sonneberg sind alljährlich besondere Anziehungspunkte. Termine und Öffnungszeiten: Regionalmesse Neuhaus am Rennweg Freitag 17.03.2017 09:00 bis 15:00 Uhr Samstag 18.03 2017 10:00 bis 13:00 Uhr in der GutsMuthshalle, Schulcampus am Apelsberg in Neuhaus am Rennweg FAMOS Freitag 19.05.2017 09:00 bis 15:00 Uhr Samstag 20.05.2017 10:00 bis 14:00 Uhr in der Eishalle des Sonnebades in Sonneberg

Die IHK Südthüringen und der Verein forum Thüringer Wald sind mit Ausbildungsberatern und der Jugendkampagne t-wood.de auch dieses Jahr wieder vor Ort. Ihr Ansprechpartner: Volker Hirsch S 03675 7506-252 Y hirsch@suhl.ihk.de

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Am Samstag, 28. Januar 2017, besuchten viele Jugendliche mit ihren Eltern die Berufsbildende Schule in Arnstadt. Neben dem „Tag der offenen Tür“ dieser Einrichtung fand dort die mittlerweile 10. Auflage der Berufsinformationsmesse der Initiative Erfurter Kreuz (IEK) statt. Interessierte konnten sich über die zahlreichen Ausbildungsmöglichkeiten in der Region informieren und 45 Unternehmen stellten mehr als 70 Berufe vor. Daneben waren auch die IHK Südthüringen, die Agentur für Arbeit und andere Institutionen vor Ort, um bei der Suche nach dem passenden Beruf zu beraten. Mit dem Erfurter Kreuz als Thüringens größtem Industriegebiet geht die Strahlkraft der Veranstaltung inzwischen weit über die Kreisgrenzen hinaus. Aus ganz Thüringen kamen Schüler mit ihren Eltern zur Messe. Das Konzept, die Berufe nicht nur mit Broschüren sondern auch praktisch vorzustellen, kommt gut an. Es waren vor allem die anwesenden Lehrlinge von ausstellenden

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Unternehmen, die ihre Erfahrungen zu ihrer Ausbildung schilderten und damit einen interessanten Einblick in die Berufe boten. Weiterhin konnten sich Schüler um Praktika bewerben. Gerade über den Weg des Praktikums gewinnen inzwischen viele Unternehmen langfristig neue Auszubildende. Diese Nachhaltigkeit gehört auch zu den Gründen, warum die Messe nicht nur bei Schülern sondern auch bei Ausbildungsbetrieben immer beliebter wird. Insgesamt 920 Besucher wurden bis zum Ende der Messe gezählt. Das ist ein Drittel mehr als im letzten Jahr und zeigt das große Interesse bei Schülern und Jugendlichen. Die Organisatoren sind sich einig: Ein Wiedersehen gibt es zur 11. Auflage am letzten Januarwochenende 2018. Weitere Informationen unter: www.initiative-erfurter-kreuz.de Ihr Ansprechpartner: Tilo Werner S 03681 362-203 Y werner@suhl.ihk.de

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Die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge regelt in Ziffer 7.2 die Präqualifikation von Unternehmen. Mit der Präqualifizierung ist damit die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen gemeint. Unter Bezug auf das Thüringer Vergabegesetz regelt die Verwaltungsvorschrift, dass es dem Bewerber/Bieter obliegt, den Nachweis seiner Eignung mittels einer gültigen Bescheinigung eines Präqualifizierungsverfahrens zu erbringen oder den Weg über Einzelnachweise zu wählen. Sofern der Bewerber/Bieter den Nachweis mittels Präqualifizierung wählt, sind demzufolge gültige Präqualifizierungsnachweise durch Auftraggeber, in gleicher Weise wie Einzelnachweise ohne Einschränkungen als Nachweise für unternehmensbezogene Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue zu akzeptieren. Die bereits im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens nachgewiesenen Eigenschaften eines Bieters sind nicht nochmals durch Einzelnachweise belegen zu lassen. Die Präqualifizierungsdatenbank für den Lieferund Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) wird von den Thüringer IHKs gemeinsam mit der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt geführt. Anträge zur Aufnahme in das System können interessierte Unternehmen bei ihrer zuständigen IHK stellen. Die zentrale Online-Präqualifikations- und Auskunftsdatenbank für die Präqualifikation im VOL-Bereich wird deutschlandweit angeboten und ist unter www.pq-vol.de einsehbar. Die Datenbank enthält alle Unternehmen, die von Auftragsberatungsstellen oder von IHKs auf ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) im VOL-Bereich Anzeige

überprüft worden sind. Öffentliche Auftraggeber haben die Möglichkeit, die vorgelagerte und auftragsunabhängige Zertifizierung von Eignungsnachweisen der Unternehmen einzusehen. Auf diese Weise soll der Aufwand für Auftraggeber sowie Auftragnehmer und insbesondere der Ausschluss von Angeboten aufgrund formaler Fehler (fehlende Eignungsnachweise) reduziert werden. Welche Unterlagen werden benötigt? Für das Verfahren (Zertifizierung) werden vom Antragsteller folgende Unterlagen benötigt: Gewerbeanmeldung, Berufsregisterauszug, Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, Eigenerklärung zu Straftaten, Handelsregisterauszug, Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Eigenerklärung über Zahlungen, Kopie der Police einer Betriebshaftpflichtversicherung und Eigenerklärung über Zahlungen, Eigenerklärung über Insolvenz bzw. Liquidation, evtl. Bescheinigung der IHK- bzw. HWK-Mitgliedschaft, Umsatznachweise der letzten drei Jahre, Anzahl der Beschäftigten, Referenzen für mindestens drei Einzelleistungen. Nach positiver Prüfung wird ein Zertifikat mit Zertifikatscode überreicht. Unter Angabe dieses Codes kann der öffentliche Auftraggeber die Eignungsnachweise in der Präqualifizierungsdatenbank einsehen. Die Kosten der Zertifizierung belaufen sich auf 180 Euro zzgl. der Mehrwertsteuer.

Welche Vorteile bringt die Präqualifizierung? Die Präqualifizierung spart den Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern Zeit und Kosten. Während das Unternehmen, das sich häufiger an öffentlichen Aufträgen beteiligen will, nur einmal jährlich die Nachweise gegenüber der Zertifizierungsstelle aktualisieren muss, benötigt die Vergabestelle nur das Zertifikat als Nachweis, ohne die Fülle der Einzelnachweise prüfen zu müssen. Eine Weiterentwicklung der Präqualifizierung stellt das amtliche Verzeichnis für ausschreibungsinteressierte Unternehmen dar. Seit dem 18. April 2016 ist auf Bundesebene die geänderte Vergabeverordnung in Kraft, die in § 48 Abs. 8 den IHKs eine neue hoheitliche Aufgabe in Form der Führung des amtlichen Verzeichnisses für ausschreibungsinteressierte Unternehmen zuweist. In der vorgenannten Norm ist folgende Regelung getroffen: „Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt …, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen.“ Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis ist dann bundesweit anzuerkennen. Für die Eintragung in das amtliche Verzeichnis müssen die IHKs neben der Präqualifizierung eine Plausibilitätsprüfung von zusätzlichen ausschreibungsrelevanten Nachweisen vornehmen. Die Voraussetzungen für das amtliche Verzeichnis werden im Laufe des Jahres 2017 umgesetzt.


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Nachdem in der letzten Ausgabe 1-2/2017, S. 34, dieser Zeitschrift bereits Grundlegendes zum Verhalten im Falle einer Abmahnung erörtert wurde, widmet sich Teil 2 nunmehr im Detail den üblichen Handlungsoptionen des Empfängers einer Abmahnung. 1. Im Grunde hat der Empfänger einer Abmahnung mehrere Reaktionsmöglichkeiten. So ist es zwar zunächst möglich, gar nicht auf eine Abmahnung zu reagieren. Jedoch ist dies generell nur dann zu empfehlen, wenn sich der Abgemahnte sicher ist, dass der geltend gemachte Anspruch nicht besteht und das Risiko einer gerichtlichen Entscheidung zunächst ohne Anhörung des Abgemahnten in Kauf genommen wird. Um einer solchen gerichtlichen Entscheidung im Wege der einstweiligen Verfügung, also ohne Anhörung des Abgemahnten, zu umgehen, ist es für den Abgemahnten dann ratsam, bei Gericht eine Schutzschrift zu hinterlegen. Die Schutzschrift ist ein Schreiben, in welchem man dem später mit der einstweiligen Verfügung befassten Gericht den Sachverhalt vorsorglich aus seiner Sicht darstellt. 2. Daneben besteht die Möglichkeit, die Abmahnung schriftlich mit Begründung zurückzuweisen. Der Abgemahnte sollte hierbei innerhalb der gesetzten Frist darüber informieren, dass die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet wird. Dies kann unter Umständen eine bessere Option darstellen, da das reaktionslose verstreichen lassen der Frist signalisiert, dass eine außergerichtliche Lösung abgelehnt wird und damit keine außergerichtliche Einigung mehr möglich ist. 3. Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe der Unterlassungserklärung und die Kostenübernahme durch den Abgemahnten. Dies kommt in Betracht, wenn der gerügte Verstoß eindeutig vorliegt und die von einem seriösen Abmahnenden geltend gemachten Kosten angemessen sind.

Die IHK Südthüringen führt monatlich eine Beratung zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes durch. Hier erhalten interessierte IHK-Mitglieder eine kostenfreie Erstberatung zu Fragen in Verbindung mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, zum Verfahren und zu Kosten einschließlich Fördermöglichkeiten. Die Termine werden in der IHK-Zeitschrift „Südthüringische Wirtschaft“ und in der IHK-Veranstaltungsdatenbank unter www.suhl.ihk.de jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk ansässige Patentbzw. Rechtsanwälte stellen sich dankenswerterweise für diese Tätigkeit zur Verfügung.

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Allerdings müssen in einem solchen Fall nach Abgabe der Unterlassungserklärung alle beanstandeten Verstöße unverzüglich beseitigt werden. Denn werden nicht alle Verstöße beseitigt, so lösen erneute Verstöße die Vertragsstrafe aus, welche mit der Unterlassungserklärung vereinbart wurde. Zu beachten ist, dass ebenfalls die Möglichkeit besteht, die vorgelegte Unterlassungserklärung zu modifizieren. Oftmals enthalten die vorformulierten Unterlassungserklärungen Verpflichtungen, die nicht notwendigerweise übernommen werden müssen. Es ist daher ratsam, den vorformulierten Entwurf der Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen, sondern auf die in Frage stehenden Verstöße zu reduzieren. Derartige Modifikationen und Streichungen können mit seriösen Abmahnenden auch abgesprochen werden. Denn hierbei ist zu beachten, dass der Abmahnende weitgehende Änderungen der Unterlassungserklärung ausdrücklich annehmen muss und somit bis zur Annahme weiterhin das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht. Bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ist ebenfalls der Aspekt der Vertragsstrafe zu beachten. Nicht selten werden die in der Unterlassungserklärung enthaltenen Vertragsstrafen zu hoch angesetzt, sodass der Abgemahnte ebenfalls in Betracht ziehen sollte, ob der Betrag auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden könnte. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Vertragsstrafe in ihrer Höhe weiterhin noch so zu bemessen ist, dass sie ernsthaft die Funktion

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erfüllt, einen erneuten Verstoß zu verhindern. Derartige Modifikationen der Unterlassungserklärung sollten jedoch typischerweise mit einem Anwalt ausgearbeitet werden. 4. Des Weiteren besteht für den Abgemahnten die Möglichkeit, die Unterlassungserklärung abzugeben, ohne die Kosten zu übernehmen. Dies ist jedoch nur dann der richtige Weg, wenn der durch den Abmahnenden gerügte Verstoß vorliegt, der geltend gemachte Betrag der Kostenerstattung jedoch zu hoch angesetzt wurde oder man sich nicht sicher ist, ob ein Verstoß begangen wurde, jedoch ein teures gerichtliches Verfahren nicht eingehen möchte. Hierbei besteht allerdings weiterhin das Risiko, dass der Abmahnende im Nachgang auf Kostenerstattung klagt. Die dann anfallenden Gerichtskosten sind in diesem Fall üblicherweise geringer, da der Streitwert nur noch aus den geltend gemachten Kosten – und nicht zusätzlich dem gerügten Verstoß – resultiert. Ihr Ansprechpartner: Christoph Beer S 03681 362-321  Y beer@suhl.ihk.de

Die Termine für 2017 sind wie folgt geplant: 16.03. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch 20.04. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 18.05. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch 22.06. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 17.08. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch 21.09. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 19.10. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch 16.11. Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 14.12. Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch

Ihr Ansprechpartner:

Die Anmeldung zu den einzelnen Beratungsterminen ist erforderlich.

Cindy Funk S 03681 362-202  Y funk@suhl.ihk.de


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Südthüringische Wirtschaft Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Bahnhofstraße 4–8, 98527 Suhl Telefon: 03681 362-0 Telefax: 03681 362-100 Internet: www.suhl.ihk.de E-Mail: info@suhl.ihk.de Druckauflage: 10 700 Exemplare (II. Quartal 2016 - IVW Geprüft) Erscheinungsweise: Neunmal jährlich Herausgabedatum: 07.03.2017

Redaktion: Olaf Amm E-Mail: amm@suhl.ihk.de

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Dipl.-Ök.-Päd. Birgit Hartwig E-Mail: hartwig@suhl.ihk.de

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 21.09.2016, Az.: 10 ABR 48/15, entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 17.03.2014 unwirksam ist. Zwar habe sich die zuständige Ministerin für Arbeit und Soziales mit der AVE befasst, jedoch war die nach damaligem Rechtsstand erforderliche 50-Prozent-Quote nicht erreicht, so das BAG. Der für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag regelt das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Bei den Sozialkassen des Baugewerbes (SOKA-BAU) handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB). Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse erbringt Leistungen im Urlaubs- und Berufsbildungsverfahren, die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes zusätzliche Altersversorgungsleistungen, die jeweils in gesonderten Tarifverträgen näher geregelt sind. Zur Finanzierung dieser Leistungen werden nach Maßgabe des VTV Beiträge von den Arbeitgebern erhoben. Durch die AVE gelten die Tarifverträge nicht nur für die tarifgebundenen Mitglieder der Tarifvertragsparteien, sondern auch für alle anderen Arbeitgeber der Branche. Sie sind hiernach zur Beitragszahlung verpflichtet. Sowohl die Arbeitgeber als auch ihre Beschäftigten erhalten Leistungen von den Sozialkassen. Bei den Antragstellern handelt es sich überwiegend um Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer Arbeitgebervereinigung sind und deshalb nur auf Grundlage der Allgemeinverbindlicherklärung zu Beitragszahlungen

herangezogen wurden. Sie haben die Auffassung vertreten, die gesetzlichen Voraussetzungen für die AVE hätten nicht vorgelegen. Insbesondere hätten die tarifgebundenen Arbeitgeber der Baubranche nicht 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigt(50-Prozent-Quote). Auch habe kein öffentliches Interesse für die AVE vorgelegen. Nach Auffassung des BAG ist die AVE vom 17.03.2014 des VTV mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unwirksam. Die Feststellung der Unwirksamkeit der AVE VTV 2014 wirke für und gegen jedermann. Sie hat zur Folge, dass im maßgeblichen Zeitraum nur für tarifgebundene Arbeitgeber eine Beitragspflicht zu den Sozialkassen des Baugewerbes bestand. Andere Arbeitgeber der Baubranche seien nicht verpflichtet, für diesen Zeitraum Beiträge zu leisten. Rechtskräftig abgeschlossene Klageverfahren über Beitragsansprüche werden von der Feststellung der Unwirksamkeit jedoch nicht berührt, eine Wiederaufnahme des Verfahrens sei insoweit nicht möglich. Ob im Übrigen unter Beachtung der Verjährungsfristen wechselseitige Rückforderungsansprüche hinsichtlich erbrachter Beitrags- und Erstattungsleistungen bestehen und ob die Feststellung der Unwirksamkeit der AVE des VTV 2014 einer Vollstreckung von Beitragsansprüchen aus rechtskräftigen Entscheidungen entgegensteht, hatte das BAG nicht zu entscheiden. Ihr Ansprechpartner: Holger Fischer S 03681 362-114 Y fischerh@suhl.ihk.de

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Haftung und Urheberrecht: Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Herausgeber, Redaktion, Autoren und Verlag übernehmen dennoch keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben und Hinweisen sowie für mögliche Druckfehler. Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe.

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