Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 11-12/2013

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Titel Leistungsmotivation

Vollversammlung beschließt Beitragsrückerstattung

IHK-Konferenzen: 11-12/2013 Strategien für Südthüringen

Südthüringische Wirtschaft Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Suhl s u a t m m o k “ e t Schulwettbewerb: Die “besteneun Industrie- und Handelskammer Südthüringen


Von: Magdalena Neuner An: E.ON Betreff: Grüner Strom

Wenn Strom immer grüner wird, kann sich das dann noch jeder leisten?

Hallo Frau Neuner, wir arbeiten daran, dass Erneuerbare Energie bezahlbar bleibt. Unsere Energie soll sauberer werden – und dennoch wirtschaftlich sein. Ein Beispiel: Bereits seit 2001 bauen wir Hochsee-Windparks. Durch unsere Erfahrung können wir Prozesse und Verfahren beim Bau und Betrieb immer weiter verbessern. Damit senken wir die Kosten schon jetzt nachhaltig. So profitieren auch Geschäftskunden von grünerem Strom zu attraktiven Konditionen.

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EDITORIAL

Die guten Botschaften kommen aus der eigenen Region Die Weihnachtsbotschaften aus Berlin sind eher durchwachsen. Die Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD enthält zwar keine Steuererhöhungen mehr, dennoch wird der Arbeitsmarkt erheblich unter Druck geraten. Der geplante Mindestlohn von 8,50 Euro stellt für die Industrie ganz sicher kein Problem dar, gefährdet dennoch in anderen Branchen viele Arbeitsplätze und verringert die Chancen von Geringqualifizierten. Im Thema Energiewende zeigt der Koalitionsvertrag keinen überzeugenden Weg aus der Kostenfalle auf, auch wenn hier und da richtige Ansätze aufscheinen. Insgesamt verströmt das Koalitionspapier den Charme der Unausgewogenheit. Statt die Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft auszubalancieren, ist die Schale von Ordnungspolitik und Marktwirtschaft weit weniger gefüllt als die soziale.

Wie so oft, die guten Botschaften kommen aus der eigenen Region. Wir haben tolle junge Leute in Südthüringen. Es sind zwar durchaus weniger als noch vor einigen Jahren, aber 46 Bildungsfüchse, über die wir auf Seite 8 berichten, sprechen für sich. Und dass wir versuchen, über Projekte wie die „besteneunte“ die Motivation unserer jungen Leute zu heben, findet Anklang. Wenn schon nicht Bund und Land, so können wir als IHK unseren Unternehmen ein Geschenk machen. Zugegeben, ein Geschenk im weihnachtlichen Sinne ist es nicht, denn wir geben etwas zurück, was die Unternehmen selbst erwirtschaftet haben. Unsere IHK senkt nunmehr bereits zum dritten Mal in Folge die Umlage der IHK-Beiträge um 12 Prozent rückwirkend zum Jahresanfang.

Auch das Land Thüringen tobt sich auf dem Rücken der Wirtschaft aus, wenn es um die Einführung eines völlig unnötigen Bildungsfreistellungsgesetzes geht, das die starken Länder in Ost und West wie Bayern, BadenWürttemberg und Sachsen nicht haben.

So kann der Start ins neue Jahr gelingen. Die Konjunkturprognosen sind gut. Das Versprechen der IHK Südthüringen heißt auch in 2014 alles dafür zu tun, dass Ihr Unternehmen Geld verdient!

Dr. Peter Traut Präsident der IHK Südthüringen

Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

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TITEL: LEISTUNGSMOTIVATION 5 Ausbildungssituation in Südthüringen 7 Die „besteneunte“ kommt aus Suhl 8 Mehr schlaue Füchse für Südthüringen

EDITORIAL

■ EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

IHK-JAHRESTHEMA

22 Kontodaten fit für Europa machen 23 NewKammer-Treffen mit Kochevent in der IHK Südthüringen 25 Unternehmensnachfolge: Suche nach der Nadel im Heuhaufen?

3 Infrastrukturkonferenz – Neue Wege für Südthüringen

■ STANDORTPOLITIK

■ AUS- UND WEITERBILDUNG 10 Vollversammlung beschließt erneut Beitragssenkung

26 Berufsbildungsausschuss der IHK Südthüringen – Vorsitzende gewählt 28 Gastschulanträge – Wer erteilt die Genehmigung? 30 IHK-Weiterbildungsprogramm 2014

■ INNOVATION UND UMWELT 11 12 15 16 18

Herbstbelebung - Gute Aussichten für 2014 Strategien zur Fachkräftegewinnung auf dem Prüfstand Aufwärtstrend wird fortgesetzt – Saisonumfrage Tourismus Kosten drücken Standortattraktivität Stationärer Handel versus Internethandel

REGIONALMARKETING THÜRINGER WALD 19 Kampagne t-wood.de – LIEBE DEINEN WALD! zeigt Wirkung

IHK SETZT SICH EIN 20 Branchen- und technologieübergreifende Ausrichtung der Wirtschaftsförderung 20 Gemeinsame Unterstützung für junge Spanier 21 Fahrtkostenzuschüsse für Berufsschüler – Richtlinie erhalten

21 Industrieemissionsrichtlinie – Genehmigungsverfahren zentralisieren 21 Berufsreine Beschulung der Produktionstechnologen

32 IHK-Preis für den akademischen Nachwuchs 33 Regionale Energiekonferenz Südwestthüringen

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN 36 37 37 38 38 38

Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2014 Änderung der Beitragsordnung Änderung des Gebührentarifs Änderung der Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2013 Berufung von Mitgliedern der Fach- und Regionalausschüsse Satzung betreffend die Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr 41 Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 42 Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

■ RECHT 44 An die Verjährung denken 45 Künstlersozialabgabe steigt 2014 45 Impressum

Die IHK Südthüringen sowie die Anzeigenverwaltung der „Südthüringische Wirtschaft“ wünschen allen Mitgliedern, Kunden und Geschäftspartnern mit ihren Familien ein friedliches Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches neues Jahr 2014.


IHK-JAHRESTHEMA

© Klaus Stuttmann

Infrastrukturkonferenz – Neue Wege für Südthüringen Im Rahmen des IHK-Jahresthemas „Infrastruktur – Wege für morgen“ hatte die IHK Südthüringen am 18. November 2013 zur Südthüringer Infrastrukturkonferenz geladen, um mit Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verbänden sowie dem zuständigen Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Christian Carius, über die zukünftige Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur der Region zu diskutieren. „Die Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat eines Wirtschaftsstandortes und ein wesentlicher Faktor im nationalen und internationalen Wettbewerb. Daher setzt sich die IHK Südthüringen im Interesse der Südthüringer Wirtschaft für die Steigerung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur ein. Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Mobilität von Personen und Gütern ist ein wirtschaftspolitisches Ziel von höchster Priorität“, stellte der Präsident der IHK Südthüringen, Dr. Peter Traut, in seiner Begrüßungsrede klar. In den vergangenen Jahren wurden zwar durch umfangreiche Infrastrukturinvestitionen die Voraussetzungen für einen dynamischen Wirtschaftsstandort geschaffen. Beispielhaft sind hier die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit VDE mit den Autobahnen 71 und 73 sowie der ICE-Trasse inkl. des ICE-Knotens Erfurt zu

nennen. Dennoch warten in Südthüringen noch immer wesentliche Verkehrsprojekte auf ihre Realisierung. Aus Sicht der Wirtschaft kann es nach dem erforderlichen Bau dieser Großprojekte nicht sein, dass man auf der Zielgeraden haltmacht. Um den vollen Nutzen der immensen Investitionen in unsere Infrastruktur auszuschöpfen und die gesamte Region Südthüringen von diesen Projekten profitieren zu lassen, müssen Bund und Land den weiteren Ausbau der nachrangigen Infrastruktur vorantreiben. Insbesondere Forschungs- und Industriestandorte sowie Zentrale Orte müssen als Ankerpunkte der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung durch eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Verkehrsinfrastruktur vernetzt werden.

Kurz vor dem Ende der Anmeldefrist für Vorhaben zum neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 war es ein zentrales Ziel der IHK Südthüringen, die teilweise schon seit Jahren offenen Schlüsselprojekte der Südthüringer Verkehrsinfrastruktur im Rahmen der Konferenz zu thematisieren und Minister Carius die Forderungen der Südthüringer Wirtschaft zur Infrastrukturentwicklung zu übergeben. Dass nicht alle Vorhaben angesichts des löchrigen Verkehrshaushaltes von heute auf morgen umgesetzt werden können, steht für IHK-Präsident Dr. Peter Traut außer Frage: Und doch geht es darum, „im Blick zu behalten, was den Wirtschaftsstandort Südthüringen langfristig attraktiver macht“. Hierzu gehören die Straßenbauvorhaben der B 87neu zur Vernetzung der Wirtschaftsräume Osthessen und Südthüringen, die Verlängerung der B 62 von der B 19 zur BAB 71-Anschlussstelle Zella-Mehlis zur besseren Erschließung des Raumes Schmalkalden sowie die B 4neu zur Verbesserung der Verkehrssituation zwischen den Wirtschaftszentren Sonneberg und Saalfeld-Rudolstadt. Zudem fordert die IHK Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

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IHK-JAHRESTHEMA

Thüringens Verkehrsminister Christian Carius stellt im Rahmen der Infrastrukturkonferenz der IHK Südthüringen die Verkehrsprojekte der Region vor, die für den Bundesverkehrswegeplan 2015 vorgeschlagen werden.

zur Streckenbeschleunigung und Entlastung der Kommunen entlang der B 19 den Bau der Ortsumfahrungen Meiningen und Wasungen. Mit diesen Forderungen trifft die Südthüringer Wirtschaft im Thüringer Verkehrsministerium auf offene Ohren, weswegen sich die Vorhaben auch auf der Meldeliste für Bundesfernstraßen des Freistaates Thüringen zum BVWP 2015 wiederfinden. Dabei geht es Minister Carius

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vor allem darum, „netzwirksame Verbindungen herzustellen, um die Bürger in den Ortslagen zu entlasten und den Verkehr zu beschleunigen. Eine gute Infrastruktur ist ein entscheidender Vorteil für einen starken Wirtschaftsstandort Thüringen. Hierzu muss der Bund die notwendigen Mittel für Verkehrsinvestitionen bereitstellen“, so der Minister weiter. Insgesamt sind in Südthüringen 16 Straßenbauprojekte an Bundesstraßen mit Baukosten von insgesamt rund 470 Millionen Euro in den nächsten Jahren geplant. Eine Absage erteilte der Minister der Forderung der Wirtschaft zur Freigabe der Tunnelkette der A 71 für Gefahrguttransporte: „Ich kann als Politiker die Tunnel nur dann freigeben, wenn man auch für den Katastrophenfall optimal vorbereitet ist.“ Hierzu sind nach Aussage von Carius Investitionen in automatische Löschanlagen in Höhe von 300 Millionen Euro sowie die personelle Aufstockung der Gefahrenabwehr notwendig. Dies konnte IHK-Präsident Dr. Peter Traut nicht unkommentiert lassen, hatte man vor Jahren noch die Auskunft erhalten, dass eine Aufstockung der Feuerwehr um 24 Feuerwehrleute für die Freigabe genügen würde. „Es scheint, dass diese Forderung immer teurer wird“, stellte Dr. Traut fest. Immerhin verschließt sich das Ministerium nicht vor weiteren Gesprächen zu diesem Thema und erklärte die Bereitschaft, eine Freigabe für bestimmte Gefahrenklassen erneut zu prüfen. Positive Nachrichten konnte man im Podium „Schieneninfrastruktur & ÖPNV“ zu den Forderungen der Südthüringer Wirtschaft vernehmen. So wurde das Projekt „Schienenlückenschluss Werrabahn“ auf Basis des gemeinsamen Gutachtens der

IHK zu Coburg und der IHK Südthüringen durch die Länder Bayern und Thüringen als neues Vorhaben für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagen. Ein Erfolg, der ohne den Einsatz der beiden IHKs wohl nicht möglich gewesen wäre, stellte der Abteilungsleiter Verkehr im TMBLV, Lutz Irmer, fest. Mit einer Realisierung des Projektes ist dennoch nicht vor Mitte der 2020er Jahre zu rechnen. Schneller lassen sich Qualitätsverbesserungen im ÖPNV durch einen Beitritt zum Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) erzielen. So könnten die Südthüringer Gebietskörperschaften nach Aussage von VMT-Geschäftsführer, Dr. Bernhard Graduszewski, dem Verbund bereits gegen Ende 2016 beitreten. Die für diesen Schritt notwendigen Verkehrszählungen haben in allen Gebietskörperschaften des Bezirkes der IHK Südthüringen bereits Mitte Oktober begonnen. Eine Erweiterung des VMT ist auch ganz im Sinne des Freistaates Thüringen, um den neuen ICE-Knoten Erfurt möglichst attraktiv mit den Regionen zu vernetzen. Mit der Eröffnung des Erfurter ICE-Knotens sollen auch die Südthüringer Hochschulstandorte Ilmenau und Schmalkalden eine deutlich bessere Bahnanbindung bekommen. Nach Aussage von Lutz Irmer werden für beide Städte mit dem neuen Mobilitätskonzept Direktverbindungen zum Erfurter Hauptbahnhof eingerichtet.

Ihr Ansprechpartner: Mario Dammköhler S 03681 362-132 Y dammkoehler@suhl.ihk.de


© Thorben Wengert/pixelpart.de

TITEL

Ausbildungssituation in Südthüringen Deutlicher Rückgang der betrieblichen Ausbildungsverhältnisse

Auch in diesem Jahr gab es Ende September in Südthüringen mehr unbesetzte Lehrstellen als unversorgte Bewerber. Das Interesse der Betriebe, sich durch Ausbildung Fachkräfte zu sichern, ist nach wie vor hoch. So wurden durch die Unternehmen etwa gleich viele Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt wie im vergangenen Jahr. Dennoch hat sich im IHK-Bezirk Südthüringen der Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen weiter fortgesetzt. Bis Anfang Dezember wurden insgesamt 1 080 neue Ausbildungsverträge registriert. Das sind 159 Verträge weniger als im Vorjahr und bedeutet einen Rückgang der Verträge um zwölf Prozent. Aufgrund der positiven Konjunkturentwicklung und der demografischen Veränderung haben es die Unternehmen zunehmend schwerer, geeignete Bewerber zu finden, um die angebotenen Ausbildungsplätze zu besetzen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der betrieblichen Ausbildungsverträge von 1 125 auf 899 zurückgegangen. Dafür hat die Zahl der überbetrieblichen Ausbildungsverhältnisse entgegen dem allgemeinen Trend zugenommen. Entsprechend der Firmenstruktur in Südthüringen nutzen vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie Betriebe mit einer hohen Spezialisierung, die nicht alle Inhalte für eine umfassende Berufsausbildung vermitteln können, die Angebote der überbetrieblichen

Ausbildung. Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen oder anderen Problemen bekommen außerdem eine Ausbildungschance in einer überbetrieblichen Einrichtung. Das Verhältnis zwischen Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage hat sich weiter verbessert, obwohl gegenüber dem Vorjahr bisher 22 Prozent weniger betriebliche Ausbildungsverträge abgeschlossen wurden. Für die Schulabgänger sind die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt derzeit sehr gut. Das Angebot an freien Ausbildungsplätzen in allen anderen Bereichen und Berufen (Handwerk, Öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, Bundeswehr, Polizei, Medizinische und Pflegeberufe, etc.) steigt ebenfalls kontinuierlich und verringert somit die für die Industrie zur Verfügung stehenden Bewerber. Außerdem erschwert der fortgesetzte Trend zum Studium die Situation für die Betriebe bei der Suche nach Auszubildenden zusätzlich. Eine Vielzahl der leistungsstarken Realschüler wechselt nach ihrem Abschluss an die Gymnasien und steht dem Ausbildungsmarkt aktuell nicht zur Verfügung. Im Bereich der IHK Südthüringen ist vor allem die Suche nach Bewerbern in der Metall- und Elektroindustrie sehr groß. Da aber gerade in den gewerblich-technischen Berufen in der

verarbeitenden Industrie die Anforderungen an die Ausbildung sehr hoch sind, können die Unternehmen dieser Branchen ihre Anforderungen an die Bewerber nicht weiter senken. Auch in der Kunststoffindustrie, im Handel, in der Gastronomie und im Dienstleistungsgewerbe konnten zahlreiche Lehrstellen nicht mit geeigneten Bewerbern besetzt werden. Allerdings gibt es auch eine Vielzahl von Unternehmen, die ihre Anforderungen an die Bewerber senken und damit auch lernschwächeren Jugendlichen eine Ausbildungschance geben. Einige Unternehmen reduzieren jedoch ihre Angebote oder bilden gar nicht mehr aus. Die IHK Südthüringen appelliert an die Wirtschaft, noch aktiver für ihre Ausbildungsplätze zu werben und in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen. Dabei gilt es ebenso, neue Potenziale zu erschließen. Auch Altbewerber und junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss sollten eine Chance auf einen Ausbildungsplatz bekommen.

Ihr Ansprechpartner: Steffen Spitzner S 03681 362-151 Y spitzner@suhl.ihk.de

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TITEL

Schulwettbewerb: Die „besteneunte“ kommt aus Suhl Am 17. Oktober 2013 fand in der IHK Südthüringen die Auszeichnungsveranstaltung und Preisverleihung für die Sieger des Schulwettbewerbs „besteneunte“ im Schuljahr 2012/2013 statt. Dazu waren die besten drei Klassen des Wettbewerbs in die IHK nach Suhl eingeladen.

bringen. Die Schülerinnen und Schüler sollen animiert werden aktiv zu sein und darüber nachzudenken, was jeder Einzelne für sich und seine Klasse tun kann, um gemeinsam die Leistungs- und Zukunftsgrundlagen positiv zu beeinflussen. Denn die Anforderungen an die zukünftigen Auszubildenden steigen stetig.

Seit dem offiziellen Start des Wettbewerbs am 13. Februar 2013 arbeiteten die angemeldeten neunten Regelschulklassen aus den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg, Ilm-Kreis und der kreisfreien Stadt Suhl auf das Ziel hin, die beste neunte Klasse zu werden.

Dass die Preise des Wettbewerbs die Jugendlichen ansprechen, bestätigten die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler selbst, denn mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro rückten die Ziele einer Klassen- bzw. Abschlussfahrt bedeutend näher. Aber auch die Plätze zwei und drei wurden mit attraktiven Eventveranstaltungen der Abenteuerschule Suhl und der Rennrodelbahn Oberhof für die gesamte Klasse belohnt.

Dr. Peter Traut, Präsident der IHK Südthüringen, gratulierte bereits in seinem Grußwort allen Schülern, die am Wettbewerb teilgenommen hatten. Denn egal ob erster oder 29. Platz, was hier zählt, sind das Verständnis und die Motivation, seine Zukunft in die eigene Hand zu nehmen. Hintergrund des Wettbewerbs „besteneunte“ waren die Ergebnisse der jährlichen Unternehmensbefragungen. Diese zeigten immer häufiger, dass Ausbildungsplatzsuchende und Berufsanwärter vermehrt unzureichende Leistungen, fehlende Motivation oder Defizite in der Ausbildungsreife aufweisen. Daraufhin stellte sich die IHK Südthüringen die Fragen: Was können wir tun? Wie lassen sich Schüler heutzutage noch motivieren? Das Ergebnis war eindeutig: wie in allen Zielformulierungen muss am Ende ein interessanter und attraktiver Anreiz stehen. Mit diesem Wissen wurde der Schulwettbewerb „besteneunte“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, die teilnehmenden Klassen zu besseren Schulabschlüssen und zu einer höheren Lern- und Leistungsmotivation zu

Für das vergangene Schuljahr stellte der Wettbewerb die teilnehmenden 29 Klassenteams vor die Herausforderung, den bestmöglichen Klassennotendurchschnitt zu erreichen. Dabei lag die Teilnahmequote der Schulen bei 53 Prozent. Von den 45 Regelschulen im Bezirk der IHK Südthüringen haben 24 am Wettbewerb teilgenommen. In der Summe sind das ca. 625 Schülerinnen und Schüler. Begleitet wurde der Wettbewerb durch den Schirmherrn, Rennrodler Sascha Benecken. Auch er nutzte die Gelegenheit, den Jugendlichen seine Glückwünsche über eine Videobotschaft auszusprechen. Leider konnte er an der Auszeichnungsveranstaltung nicht persönlich teilnehmen, da er sich schon in der Vorbereitungs- und Wettkampfphase befand. Er zeigte den Jugendlichen in vielen persönlichen Gesprächen und durch seinen eigenen Werdegang, dass Leistungsorientierung und Selbstmotivation die Grundlage für Erfolg sind.

Nach der Auswertung der beglaubigten Klassennotendurchschnitte standen die Sieger des Wettbewerbs fest. Den ersten Platz belegte die ehemalige neunte Klasse der Jena-Plan Schule Suhl mit 24 Schülern und einem Klassendurchschnitt von 2,015. Auf Platz zwei und drei folgten die ehemalige Klasse 9b der Staatlichen Regeschule Crock mit 13 Schülern und einem Durchschnitt von 2,143 sowie die ehemalige Klasse 9b der Staatlichen Regeschule „Joseph Meyer“ aus Neuhaus-Schierschnitz mit 16 Schülern und einem Klassendurchschnitt von 2,239. Das Leistungsniveau der Schulklassen insgesamt lag sehr dicht beieinander. Die Spanne der Ergebnisse bewegte sich dabei im Bereich von 2,015 bis 2,974. Der Präsident der IHK Südthüringen, Dr. Peter Traut, und der Hauptgeschäftsführer, Dr. Ralf Pieterwas, ließen es sich nicht nehmen, den Preisträgern persönlich zu gratulieren. Aber auch allen anderen Teilnehmern sprachen beide ihre Glückwünsche aus und sahen die Ergebnisse und Resonanz des Wettbewerbs als ein gutes Zeichen und den richtigen Weg, die Schüler zu motivieren. Die IHK Südthüringen gratuliert noch einmal allen Preisträgern und allen Klassen, die sich der Herausforderung gestellt haben. Egal ob erster oder 29. Platz – wer heute bereit ist, Verantwortung für seine Zukunft zu übernehmen, setzt ein entscheidendes Zeichen auf dem Weg zu einer zukünftigen Fachkraft in der Region Südthüringen.

Ihr Ansprechpartner: Jan Wallstein S 03675 7506-256 Y wallstein@suhl.ihk.de

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Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

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TITEL

Mehr schlaue Füchse für Südthüringen IHK Südthüringen ehrt die „Besten im Beruf“ 1 372 Auszubildende absolvierten die Abschlussprüfungen der IHK Südthüringen im Winter 2012/2013 sowie im Sommer 2013. 46 davon erzielten einen so guten Abschluss, dass sie den diesjährigen Bildungsfuchs als Auszeichnung für den besten Abschluss im jeweiligen Beruf am 19. November 2013 im Congress Centrum in Suhl entgegen nehmen durften. Diese 46, nun ehemaligen Auszubildenden, hatten es geschafft, im Gesamtergebnis mindestens 86 von 100 Punkten zu erreichen. Das ist die magische Grenze, um überhaupt in die Auswertung der Besten zu gelangen. Somit konnten in diesem Jahr acht Auszubildende mehr geehrt werden als im Vorjahr. Einen sehr guten Abschluss haben 15 Auszubildende erreicht. Für den besten Abschluss dieses Jahrgangs konnte Jessica Wahl im Beruf Kauffrau im Einzelhandel mit 97 Punkten die Glückwünsche entgegen nehmen. Die IHK Südthüringen ist stolz, in diesem Jahr wieder einen Bundesbesten zur Ehrenveranstaltung des DIHK in Berlin entsenden zu können. Es handelt sich um Lars Kallenbach, der im Beruf Fluggerätmechaniker, Fachrichtung Triebwerkstechnik, den bundesweit besten Abschluss erzielt hat. 1,5 Prozent höher als im Vorjahr ist auch die Bestehensquote, welche bei 88,5 Prozent liegt. Knapp 70 Prozent der Besten im Beruf verbleiben in dem Unternehmen, in dem sie ausgebildet wurden und unterstützen die Südthüringer Wirtschaft nun weiterhin tatkräftig. Traditionell wird das Ausbildungsunternehmen mit einem Bildungsfuchs geehrt, das sich durch eine hervorragende Ausbildung empfiehlt. In diesem Jahr

Lars Kallenbach (m.) ist nicht nur „Bester im Beruf“ im IHK-Bezirk Südthüringen, sondern erzielte sogar bundesweit den besten Abschluss im Beruf Fluggerätmechaniker, Fachrichtung Triebwerkstechnik. Ausgebildet wurde er bei der N3 Engine Overhaul Services GmbH & Co. KG in Arnstadt. IHK-Präsident Dr. Peter Traut (r.) und Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas gratulierten.

erhielt die Leuchtstoffwerk Breitungen GmbH diesen Preis. Das Unternehmen bildet seit über 20 Jahren überwiegend im chemischen Bereich aus und zeichnet sich vor allem durch ein hohes Niveau in der Ausbildung, eine sehr gute Ausbildungsvergütung, eine hohe Übernahmequote und ein starkes Engagement bei der Förderung von Jugendlichen sowie in der Berufsorientierung aus. Im Jahr 2012 wurde erstmals der kreisfreien Stadt Suhl ein Bildungsfuchs in Form eines Wanderpokals verliehen. Diesen erhält diejenige Gebietskörperschaft, welche im Verhältnis von verliehenen Füchsen zu gesamten Prüflingen die Nase vorn hat. 2013 nun wandert diese Trophäe von der kreisfreien

Als „Bester Ausbildungsbetrieb“ wurde die Leuchtstoffwerk Breitungen GmbH geehrt. Geschäftsführer Dr. Hans-Jürgen Limburg (m.) nahm die Auszeichnung entgegen. Auch Landtagsabgeordneter Rolf Baumann (r.) überbrachte Glückwünsche.

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Stadt Suhl in den Ilm-Kreis. Mit 19 „Besten im Beruf“ und somit mit einer Quote von sechs Prozent war dieser Landkreis vorn. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch die professionelle musikalische Begleitung von DRUM „N“ GUITAR. Im Anschluss hatten alle Teilnehmer die Möglichkeit, bei einem kleinen Imbiss miteinander zu feiern, zu kommunizieren, Kontakte zu knüpfen oder einfach den Erfolg zu genießen. Interessierte haben anhand der Prüfungsstatistik unter www.suhl.ihk.de die Möglichkeit, weiterführende Informationen zu den Abschlüssen in den einzelnen Berufen einzusehen.

Der Bildungsfuchs in Form eines Wanderpokals für die „Beste Gebietskörperschaft“ ging in diesem Jahr an den Ilm-Kreis. Dr. Jens Triebel (r.), Oberbürgermeister der Stadt Suhl, übergab den Pokal an den Vertreter des Ilm-Kreises, Rainer Zobel.


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International Van of the Year 2014

Der Ford Transit Connect: International Van of the Year 2014. Quelle: van-of-the-year.com; 09/2013.

Die internationale Fachpresse kürte ihn zum „International Van of the Year 2014“, denn der neue Ford Transit Connect begeistert als effizienter und flexibler Transportprofi in zwei Längen. Als Kastenwagen für bis zu drei Personen überrascht er mit erstaunlicher Ladekapazität – u. a. dank Trennwand mit Durchlademöglichkeit. In der Kombiversion bietet er Platz für bis zu sieben Personen. Es stehen vier Dieselmotoren (inkl. besonders sparsamer ECOnetic-Variante) und zwei EcoBoost-Benzinmotoren zur Auswahl: für jedes Geschäft der richtige Antrieb! In Kürze bei Ihrem Ford Partner.

Kraftstoffverbrauch (in l/100 km nach VO (EG) 715/2007 und VO (EG) 692/2008 in der jeweils geltenden Fassung): Der neue Ford Transit Connect Kombi Pkw: 5,6 (innerorts), 4,6 (außerorts), 5,0 (kombiniert); CO2-Emissionen: 130 g/km (kombiniert); Effizienzklasse: B. Ford Transit Connect ECOnetic 200 L1 (Lkw), 1,6 l TDCi-Dieselmotor mit 70 kW (95 PS): 4,5 (innerorts), 3,7 (außerorts), 4,0 (kombiniert); CO2-Emissionen: 105 g/km (kombiniert).


STANDORTPOLITIK

Herbstsitzung der IHK-Vollversammlung

Am 4. Dezember 2013 trafen sich die Mitglieder der Vollversammlung der IHK Südthüringen im Bildungszentrum in Suhl. Auf der Tagesordnung der Sitzung stand neben der Planung für das kommende Jahr unter anderem der Statusbericht zum Bauprojekt „Haus der Wirtschaft“. Der Präsident der IHK Südthüringen, Dr. Peter Traut, begrüßte die Anwesenden mit einem Rückblick auf die Termine und Ereignisse des Jahres 2013 und sprach sich optimistisch für die kommende Zusammenarbeit mit dem neuen Thüringer Wirtschaftsminister Uwe Höhn aus.

Bildungsfreistellungsgesetz – Entwurf einstimmig abgelehnt Im Fokus des ersten Beschlusses stand die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern (LAG) zum Entwurf eines Bildungsfreistellungsgesetzes für Thüringen. Die Mitglieder der Vollversammlung beschlossen aufgrund zu erwartender tiefgreifender Belastungen der Unternehmen einstimmig die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Die Südthüringer Wirtschaft geht nun davon aus, dass sich die Thüringer Politik an ihre Festlegung des Koalitionsvertrages gebunden fühlt und den Gesetzentwurf auf

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Grund fehlenden Einvernehmens mit der Wirtschaft von der Agenda nimmt. Die vollständige Stellungnahme der LAG finden Sie auf unserer Homepage unter www.suhl.ihk.de.

Investitionsförderung notwendig für höhere Produktivität und Arbeitsplatzschaffung Dr. Traut sprach weiterhin über das zukünftige Investitionsförderangebot und die Ziele der Wirtschaftspolitik Thüringens. Künftig wird es aufgrund des Rückgangs an Strukturfonds-, Bundes- und Landesmitteln deutlich weniger Investitionsfördermittel für Unternehmen in Thüringen geben. Das Zielsystem der zukünftigen Investitionsförderung sollte sich von der Schaffung neuer Arbeitsplätze in Richtung Erhöhung der Produktivität und Erhalt von Arbeitsplätzen verschieben. Dr. Traut betonte, dass es besonders wichtig sei, die Investitionsförderung auf diese Ziele auszurichten.

„Haus der Wirtschaft“ – Fundament steht Bauausschussmitglied Harald König informierte zum aktuellen Stand des Projektes „Haus der Wirtschaft“. Fundament und Teile der Tiefgarage stehen bereits. Der derzeitige sechswöchige Verzug soll trotz der Wintermonate wieder aufgeholt werden, sodass bereits im Sommer 2014 der ursprüngliche Zeitplan wieder greift.

IHK-Beiträge zum achten Mal gesenkt Aufgrund der guten Wirtschaftslage hat die Vollversammlung außerdem beschlossen, die IHK-Beiträge rückwirkend zum 1. Januar 2013 zu senken. Der Hebesatz zur Berechnung der ertragsabhängigen Umlage wird von 0,17 auf 0,15 Prozent reduziert. Damit werden die Beiträge zum achten Mal seit 1999 gesenkt. Weitere wichtige Beschlüsse auf der Agenda der Herbstsitzung umfassten den Wirtschafts- und den Arbeitsplan sowie geplante Projekte der IHK Südthüringen für das Jahr 2014.


STANDORTPOLITIK

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Das Niveau der Investitionsintensität wurde im Jahr 2011 durch den Ilm-Kreis bestimmt, wo sogar ein Wert von 18.472 Euro realisiert wurde. Die niedrigste Investitionsintensität wies die Industrie in der Stadt Suhl mit einem Wert von 5.419 Euro auf. Die Investitionsintensität der Südthüringer Industriebetriebe liegt um 30 Prozent höher als der Thüringer Durchschnitt – ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass Südthüringen der industrielle Motor Thüringens ist und seine Bedeutung weiter ausbaut.

Euro je Beschäftigten haben die Südthüringer Industriebetriebe mit mindestens 20 Beschäftigten im Jahr 2011 für Investitionen ausgegeben. Diese sog. Investitionsintensität ist ein Anhaltspunkt für den Kapitaleinsatz in einer Volkswirtschaft. Liegen Vergleichsdaten zu anderen Regionen bzw. Zeitreihen vor, kann die Investitionsintensität als ein Indikator für das Tempo der Modernisierung der Produktion oder Produkt- und Prozessinnovationen verwendet werden.

Mit einem Wert von 8.955 Euro erreicht Thüringen im Ranking der Bundesländer Platz zehn. Der Südthüringer Wert liegt zwischen dem drittplatzierten Hamburg (11.792 Euro) und dem viertplatzierten Saarland (11.580 Euro). Die aktuelle Südthüringer

Investitionsintensität ist der zweithöchste Wert seit der Wiedervereinigung. Lediglich im Jahr 2008 wurde mit 13.095 Euro ein höherer Wert realisiert. Im Jahr 2009 kam es im Zuge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise zu einem deutlichen Rückgang auf 7.975 Euro. Auch im Jahr 2010 blieb die Investitionsintensität mit 8.623 Euro schwach. Ein Blick in die Landkreise zeigt, warum das so ist: Im Ilm-Kreis und im Landkreis Sonneberg wurden im Jahr 2009 noch einzelne Investitionsprojekte abgeschlossen, so dass die krisenbedingte Investitionszurückhaltung erst im Jahr 2010 einsetzte. In den Landkreisen Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen sowie der kreisfreien Stadt Suhl stieg zu diesem Zeitpunkt die Investitionsintensität bereits wieder an.

Herbstbelebung – Gute Aussichten für 2014 den meisten europäischen Handelspartnern und eine abgeschwächte Expansion der Weltwirtschaft. Für Thüringen ergab sich sogar ein BIP-Rückgang um 1,2 Prozent. Die bereits für Südthüringen verfügbaren Daten zeigen, dass sich hier das Baugewerbe und die Industrie schwächer als im Thüringer Durchschnitt entwickelten.

Das erste Halbjahr 2013 verlief für die deutsche Wirtschaft etwas holprig. Im IHK-Bezirk Südthüringen waren noch stärkere Abschwächungstendenzen zu verzeichnen. Seit Beginn des zweiten Halbjahres ist jedoch eine Belebung der deutschen wie auch der Südthüringer Wirtschaft erkennbar. Der Ausblick für das Gesamtjahr ist daher positiv. Im nächsten Jahr ist mit einer Beschleunigung des Wirtschaftswachstums zu rechnen.

Inzwischen hat eine Belebung der Wirtschaft eingesetzt. Im zweiten Quartal 2013 wuchs die deutsche Wirtschaft bereits mit einer Rate von 0,7 Prozent, woran auch die Südthüringer Wirtschaft ihren Anteil hatte. Der Südthüringer Arbeitsmarkt nähert sich der Vollbeschäftigung. Im

Preisbereinigt ging das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Halbjahr 2013 um 0,3 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2012 zurück. Ursachen waren der lange Winter, ein sinkendes BIP bei

Konjunkturklimaindikator IHK-Bezirk Südthüringen 120,0 110,0 Punkte

© Gerd Altmann/pixelio.de

Wussten Sie schon...

100,0

90,0 80,0 70,0 60,0 II/03

II/04

II/05

Exportprognose

II/07

II/08

21,8

Investitionsprognose

II/10

II/11

7,3

43,2

10,1 0%

II/09

42,7

15,0

Beschäftigungsprognose

positiv (%)

II/06

15,7

10%

20%

30%

40%

negativ (%)

50%

26,1

70%

80%

Die IHK Südthüringen dankt allen Unternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt haben.

Ihr Ansprechpartner: 11,9

60%

Einerseits zeigt die steigende Beschäftigung die Expansion der Südthüringer Wirtschaft. Andererseits bewirkt sie steigende verfügbare Einkommen und wirkt sich damit positiv auf die Entwicklung des privaten Verbrauchs aus. Die Stimmung der Südthüringer Wirtschaft hat sich seit dem Frühjahr verbessert. So stufen 39 Prozent der Unternehmen die Lage als gut ein (Frühjahr: 31 Prozent) und 45 Prozent als saisonüblich oder befriedigend (Frühjahr: 50 Prozent). Für die kommenden Monate erwarten 15 Prozent bessere Geschäfte (Frühjahr: 16 Prozent) und 61 Prozent eine Beibehaltung des aktuellen Niveaus (Frühjahr: 57 Prozent). Der Konjunkturklimaindikator, der die Lage- und Erwartungsbeurteilung auf einem Wert zusammenfasst, wächst um 5 Punkte auf 105,4 Punkte. Sein Anstieg signalisiert weiteres Wachstumspotenzial.

Weitere Ergebnisse der Konjunkturumfrage finden Sie unter: www.suhl.ihk.de.

28,2

78,0

unverändert (%)

II/13

II/12

November 2013 lag die Südthüringer Arbeitslosenquote bei 5,8 Prozent. Bei Quoten unter 5 Prozent sprechen die Ökonomen von Vollbeschäftigung.

90%

kein Export/ keine Investitionen (%)

100%

Dr. Jan Pieter Schulz S 03681 362-406 Y schulz@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 11


STANDORTPOLITIK

Den Aufschwung fest im Blick

Vitamin B schadet ni

Energie- und Rohstoffpreise sind für die Unternehmen Risiko Nr. 1

Wo sehen Sie die größten Risiken bei der wirtschaftlichen Entwicklung in den kommenden 12 Monaten? 80 70

63,8

60

47,5

Prozent

50

39,7 36,7 36,2

40 30 20 10 0

Jahresbeginn Herbst 2010 Jahresbeginn Frühsommer Herbst 2011 Jahresbeginn Frühsommer Herbst 2012 Jahresbeginn Frühsommer Herbst 2013 2010 2011 2011 2012 2012 2013 2013

Inlandsnachfrage Finanzierung steigender Fachkräftebedarf Energie- und Rohstoffpreise

Auslandsnachfrage Arbeitskosten Wechselkurs Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen

Abnehmende Nachfragerisiken, zunehmende Knappheit bei natürlichen Ressourcen und der Faktor Arbeit – die Ergebnisse der aktuellen Umfrage zu den Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung zeigen, dass die Unternehmen in Südthüringen den Aufschwung fest im Blick haben. Nach einem starken Wachstum begann im Jahr 2012 der Konjunkturmotor zu stottern. Im vierten Quartal 2012 sank das deutsche Bruttoinlandsprodukt um 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für die Industriebetriebe und nachgelagert das Bau- und Verkehrsgewerbe wurde die Nachfrage zunehmend zum Risiko. Insgesamt 52 Prozent der Unternehmen beurteilten im Herbst 2012 die Inlandsnachfrage als eines der größten Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung. Speziell die Industrie berücksichtigte auch die Auslandsnachfrage: 22 Prozent der Industriebetriebe sahen hier Gefahren. Einhergehend mit wachsenden Nachfragerisiken und sinkender Auslastung in vielen Betrieben wurden Risiken aus möglichen Engpässen bei Produktionsfaktoren und Vorleistungen weniger stark hervorgehoben als zuvor. Nachdem im Frühsommer 2012 38 Prozent der Unternehmen den steigenden Fachkräftebedarf als Risiko beschrieben hatten, sank dieser Anteil im Herbst 2012 auf 32 Prozent. Selbst beim Risiko Energie- und Rohstoffpreise gab es im Frühsommer 2013 eine leichte Entspannung. Seit dem zweiten Quartal 2013 wächst die deutsche Wirtschaft wieder und auch von den Auslandsmärkten kommen erste positive Signale. Dies spiegelt sich in den Risikoeinschätzungen wider. Die Inlands- und Auslandsnachfrage werden

12 Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

weniger als zuvor als Risiko identifiziert. Dafür führt der Anstieg der Wirtschaftsleistung wieder zu steigenden Preisen für Energie und Rohstoffe. Auch die Fachkräftegewinnung wird wieder stärker als Risiko wahrgenommen. Mit einem Unternehmensanteil von 40 Prozent wird hier ein neuer Spitzenwert erreicht. Die Bedeutung dieses Risikos wird durch das Thema Arbeitskosten unterstrichen. Der Preismechanismus, welcher die Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage ausgleicht, beginnt zu wirken. 36 Prozent der Unternehmen sehen hier inzwischen Gefahren für die wirtschaftliche Entwicklung. Zumindest die Wirtschaftspolitik verliert hingegen als Risiko an Bedeutung. Auch dies ist ein Indiz für eine bessere Wirtschaftslage. So lange sich die Politik bei regulierenden Eingriffen zurückhält, leistet sie einen Beitrag zur Verfestigung des Aufschwungs.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz S 03681 362-406 Y schulz@suhl.ihk.de

Steigender Fachkräftebedarf und wachsende Schwierigkeiten, geeignete Bewerber zu finden, sind gleichermaßen Kennzeichen der konjunkturellen Belebung und des demografischen Wandels. Eine Umfrage der IHK Südthüringen befasste sich damit, einerseits die Symptome näher zu beleuchten und andererseits die Strategien der Unternehmen bei der Fachkräftesuche zu ergründen. Viele Unternehmen haben zunehmend Probleme, für offene Stellen geeignete Bewerber zu finden. Nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung beträgt der Zeitraum zwischen dem Beginn der Personalsuche und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn in Ostdeutschland inzwischen durchschnittlich 86 Tage. 28 Tage vergehen im Durchschnitt zwischen dem vom Unternehmen gewünschten und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn. In Südthüringen dauert die Stellenbesetzung derzeit für 31 Prozent der Unternehmen sogar zwei Monate und mehr, weil sie keine passenden Bewerber finden. Besonders hoch sind die Schwierigkeiten im Gastgewerbe (51 Prozent der Unternehmen), Verkehrsgewerbe (43 Prozent) und in der Industrie (34 Prozent). Regional betrachtet sind vor allem Unternehmen aus den Landkreisen Hildburghausen (39 Prozent) und Sonneberg (37 Prozent) betroffen. In beiden Landkreisen ist Vollbeschäftigung nahezu erreicht, so dass der heimische Arbeitsmarkt kaum noch als Fachkräftereservoir dienen kann. Im Zuge der konjunkturellen Belebung wird es zunehmend schwieriger werden, die Stellen zu besetzen. Gegenwärtig werden von den Unternehmen vor allem Arbeitskräfte gesucht, um Stellen zu besetzen, die wegen des Austritts bisheriger Mitarbeiter vakant geworden sind. Lediglich in den Mittelbetrieben (50 bis 199 Mitarbeiter) und Großbetrieben (200 Mitarbeiter und mehr) findet bereits ein reger konjunkturbedingter Personalaufbau statt. Zugleich haben 38 Prozent der Mittelbetriebe und sogar 43 Prozent der Großbetriebe bereits Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung. Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern gehen die Betriebe unabhängig von Branche und Betriebsgröße vor allem zwei Wege. Der erste Weg heißt Vitamin B: Die Unternehmen nutzen persönliche Kontakte oder Kontakte ihrer Mitarbeiter. Davon machen 76 Prozent der Unternehmen Gebrauch. Insbesondere im Gastgewerbe ist diese Suchstrategie sehr ausgeprägt.


STANDORTPOLITIK

cht – Strategien zur Fachkräftegewinnung auf dem Prüfstand Mitarbeitern in einer regionalen Zeitung. Insbesondere die Industrie (Anteil: 50 Prozent) und das Baugewerbe (59 Prozent) nutzen dieses Medium. Dagegen ist die Akzeptanz im Verkehrsgewerbe (14 Prozent) sehr gering.

Können Sie in Ihrem Unternehmen derzeit offene Stellen längerfristig (mehr als zwei Monate) nicht besetzen, weil Sie keine passenden Arbeitskräfte finden? (Angaben in Prozent)

30,6

ja nein, keine Probleme bei der Besetzung nein, derzeit kein Personalbedarf

51,8

17,6

Strategien bei der Suche nach neuen Mitarbeitern (Ausgewählte Branchen, Angaben in Prozent) 76,4 72,6 73,8

Eigene Mitarbeiter/persönliche Kontakte

94,1

66,7 74,8

Einschalten der Arbeitsagentur

70,8 57,1 40,1

Inserate in Zeitungen/Zeitschriften – regional

29,4

27,7 14,3

42,7

33,3

24,9

Einschalten von Personalvermittlern

15,4 18,2 19,0

49,6

Industrie

Gastgewerbe Einzelhandel 40,2

8,7 10,3

6,2 6,1

9,5

Der zweite Weg ist das Einschalten der Arbeitsagentur. Dieser Kontakt wird von 75 Prozent der Unternehmen gesucht. Insbesondere Unternehmen aus der Industrie (Anteil: 82 Prozent), dem Gastgewerbe (82 Prozent) und dem Verkehrsgewerbe (83 Prozent) wenden sich an die Arbeitsagentur. Der Einschaltgrad ist besonders hoch bei Betrieben mit zehn bis 19 Mitarbeitern. Die Bedeutung der Arbeitsagentur bei der Stellensuche zeigt, dass die arbeitsmarktpolitischen Reformen ihr Renommee

Eine weitere Suchvariante schließlich ist die Einschaltung von Personalvermittlern. Hiervon machen gegenwärtig 25 Prozent der Unternehmen Gebrauch. Vor allem für größere Betriebe aus der Industrie ist die Einschaltung von sogenannten Headhuntern attraktiv, wenn es um die Einstellung spezialisierter Fachkräfte geht.

Dienstleister

25,7 26,5 29,2 33,3 28,6

Stellenausschreibung in Internetbörsen

81,8

gesamt

35,7

29,2

Stellenausschreibung auf eigener Homepage

Inserate in Zeitungen/Zeitschriften – überregional

35,4

81,9

Vor allem Großbetriebe inserieren in Printmedien. Zugleich setzen Großbetriebe aber auch stärker als alle anderen auf das Internet. Die eigene Homepage wird bei 70 Prozent der Großbetriebe zum Stellenportal. 50 Prozent der Großbetriebe inserieren überdies in Internet-Stellenmärkten. Gesamtwirtschaftlich greifen nur 29 bzw. 26 Prozent der Unternehmen zu diesen Strategien. Unter den Branchen sind Industrie und Gastgewerbe die Vorreiter. Vor dem Hintergrund, dass das Internet gerade bei jüngeren Menschen inzwischen eine sehr hohe Akzeptanz findet, ist es richtig, gerade hier nach Mitarbeitern zu suchen. Eine kostenlose Möglichkeit, über das Internet nach Bewerbern zu suchen, bietet die Stellenbörse der Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung (ThAFF), die Sie unter www.thaff-thueringen.de im Internet finden. Sie wendet sich vor allem an Rückkehrer und Arbeitnehmer, die sich beruflich verändern wollen.

verbessert haben. In Regionen mit sehr niedriger Arbeitslosigkeit können Agentur und Jobcenter den Unternehmen jedoch nur noch dann helfen, wenn auch überregional nach Bewerbern gesucht wird oder auch Langzeitarbeitslose mit individuellen Problemlagen als Arbeitskräfte akzeptiert werden. Die dritte klassische Suchstrategie ist das Inserat in einer Zeitung. Regionale Zeitungen werden dabei gegenüber überregionaler Presse präferiert. 40 Prozent der Unternehmen inserieren bei der Suche von

Der Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung in Südthüringen macht es erforderlich, die eigenen Suchstrategien auf den Prüfstand zu stellen. Absehbar ist, dass das Internet auch in den weniger affinen Branchen an Bedeutung bei der Bewerbersuche gewinnen wird. Absehbar ist auch, dass verstärkt außerhalb Südthüringens nach Fachkräften gesucht werden muss. Der Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt ist hoch. Als attraktive Arbeitgeber in einer wirtschaftlich starken Region ergeben sich für die Südthüringer Unternehmen aber viele Chancen bei der Rekrutierung guter Mitarbeiter. Weitere Ergebnisse der Umfrage finden Sie unter: www.suhl.ihk.de.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz S 03681 362-406 Y schulz@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 13


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14 Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

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STANDORTPOLITIK

Aufwärtstrend wird fortgesetzt Saisonumfrage Tourismus Sommer 2013

Die Geschäftslage der Unternehmen der Südthüringer Tourismusbranche hat sich im Vergleich zum Winter 2012/2013 deutlich verbessert. Da auch die Geschäftserwartungen positiver ausfallen, steigt der Konjunkturklimaindikator in allen Tourismusbereichen um bis zu 20 Punkte an. Die deutlichste Verbesserung ist bei den Beherbergungsunternehmen und den Reisebüros festzustellen. Sie befinden sich nach dem Einbruch im Winter 2012/2013 wieder auf Vorjahresniveau. Auch die Busunternehmen konnten sich auf einen Wert über 100 Punkte steigern und damit den vor einem Jahr eingeleiteten Aufwärtstrend fortsetzen. Die Gastronomie schafft trotz der leichten Verbesserung den Sprung über die Hundertpunktegrenze nicht. Bei der Umsatzentwicklung zeigen sich zwei Entwicklungen. Die Touristiker (Reisebüros und Busunternehmen) verzeichnen Umsatzverluste, bewegen sich aber noch auf vergleichsweise hohem Niveau. Beim Gastgewerbe (Beherbergung und Gastronomie) hingegen ist ein Aufwärtstrend festzustellen. Die Umsätze erlangten wieder die Vorjahreswerte, konnten aber das Niveau der Reisebüros und Busunternehmer nicht erreichen. Die steigenden Kosten für Energie und Rohstoffe verschlechtern die Erlössituation der Unternehmen erheblich. Die Reisebüros reagieren darauf mit Preissteigerungen. Das Gastgewerbe und die Busunternehmen zeigen sich hinsichtlich Preisanpassungen verhaltener.

Hauptmotive für Investitionen sind die Modernisierung sowie der Ersatz von Anlagevermögen. Investitionen in Produktinnovationen und zusätzliche Angebote finden wenig Berücksichtigung. Hinsichtlich der Beschäftigungsentwicklung in der Tourismusbranche ist eine gewisse Konstanz mit leicht negativer Tendenz erkennbar. Die Branche ist nach wie vor charakterisiert durch einen erhöhten Fachkräftebedarf. Besonders stark ausgeprägt ist dieser im Gastgewerbe. So sagt knapp ein Drittel der Unternehmen aus Beherbergung und Gastronomie, dass sie Probleme haben, ihre offenen Stellen zu besetzen. Die Folge nichtbesetzter Stellen sind Mehrbelastungen für die bestehenden Mitarbeiter, Einschränkung des Angebotes und der Servicequalität. Wie im kürzlich erschienenen Konjunkturbericht der IHK Südthüringen festgestellt, entwickelt sich die Konjunktur in Deutschland und auch in Südthüringen positiv. Für das kommende Jahr werden gute Aussichten prognostiziert. Wachstumstreiber ist schon gegenwärtig der private Verbrauch, da durch steigende Beschäftigung sowie Lohn- und Gehaltssteigerungen die verfügbaren Einkommen gewachsen sind und weiter wachsen werden.

Im Tourismus werden diese Effekte erst zeitverzögert spürbar. Auch deshalb besteht begründete Hoffnung für diese Branche im nächsten Jahr. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die Entwicklungen auf Bundes- und EU-Ebene hinsichtlich des Mindestlohns, der sieben Prozent Mehrwertsteuer in der Beherbergung, der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie auf die Unternehmen im Tourismus auswirken. Die IHK Südthüringen bedankt sich ausdrücklich bei den an der Umfrage beteiligten Unternehmen. Nur mit ihrer Unterstützung kann der Saisonbericht erstellt und somit Aussagen und Prognosen über zukünftige Entwicklungen getätigt werden. Den vollständigen Bericht finden Sie unter: www.suhl.ihk.de.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz S 03681 362-406 Y schulz@suhl.ihk.de

Konjunkturklimaindikatoren Tourismus

130,0

Investitionen in Service und neue Angebote sind von großer Bedeutung. Während im Gastgewerbe die Zahl der investierenden Unternehmen leicht steigt, sinkt sie bei den Touristikunternehmen. Für die meist kleinen und inhabergeführten Tourismusunternehmen in Südthüringen besteht offenbar wenig Spielraum für große Investitionen.

120,0 110,0 100,0 Punkte

Aus dem erhöhten Kostendruck erwächst die Gefahr, dass das Niveau in Service und Qualität sinkt. Dieser Entwicklung muss entgegengewirkt werden, denn die Ansprüche der Gäste verringern sich nicht, sondern sie wachsen. Bei einer Stagnation oder sogar rückläufigen Entwicklung der Servicequalität besteht die Gefahr, am Markt nicht mehr bestehen zu können.

90,0 80,0 70,0

Beherbergung: 110,4 (90,7) Gastronomie: 91,8 (86,7) Reisebüro: 114,8 (92,9) Bus: 108,0 (96,1) (Vorjahreswert in Klammern)

60,0 50,0 40,0

Beherbergung

Gastronomie

Reisebüro

Bus

Anmerkung zur Grafik: Bei den Werten der Busunternehmen für Winter 2012/13 und Sommer 2013 handelt es sich um Schätzwerte.

Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 15


STANDORTPOLITIK

Kosten drücken Standortattraktivität „Gewerbesteuer, Energiepreise, Gebühren – wie geht’s weiter mit den Standortkosten in Südthüringen?“ Unter diesem Titel stand die Kostenkonferenz der IHK Südthüringen am 27. November 2013 in Suhl. Steigende Kosten prägen das Bild. In den letzten fünf Jahren stiegen die Hebesätze der Gewerbesteuer in Südthüringen um durchschnittlich 10 Prozent, die der Grundsteuer B um 18 Prozent. Beim Strom hatten die Unternehmen sogar einen durchschnittlichen Preisanstieg um 32 Prozent zu verkraften. IHKPräsident Dr. Peter Traut machte im Rahmen der Kostenkonferenz deutlich, dass sich die verschiedenen Kostensteigerungen in Summe zunehmend negativ auf die Attraktivität des Standorts Südthüringen auswirken. Die Folge ist ein sich verschlechterndes Investitionsumfeld für Bestandsunternehmen, wie Dr. Helga Zimmermann, Geschäftsführerin der Thüringer Pharmaglas GmbH & Co. KG, herausstellte. Bestehen langfristige Verträge mit Kunden, lassen sich steigende Kosten nicht auf sie überwälzen, machte zudem Stephan Sorge, persönlich haftender Gesellschafter der H & V Handel & Verwertung Arnstadt OHG, deutlich.

Die Geschäftsführerin der Thüringer Pharmaglas GmbH & Co. KG, Dr. Helga Zimmermann, berichtete über die steigende Energiekostenbelastung in ihrem Unternehmen.

Für die Landespolitik steht indes die Konsolidierung des Landeshaushalts im Vordergrund. Thüringens Finanzminister Dr. Wolfgang Voß verwies darauf, dass Thüringen mit dem Auslaufen des Solidarpakts II im Jahr 2020 den Verlust von 11 Prozent der heutigen Einnahmen verkraften muss. Im Zuge der Konsolidierung findet eine Angleichung der Kommunalsteuern

an den Bundesdurchschnitt statt. Trotzdem bestehen Freiräume für die Kommunen. Der Schleusinger Bürgermeister Klaus Brodführer verwies auf Spielräume bei Haushalt und Kommunalsteuern, wenn eine Gemeinde nicht alles mache, was theoretisch möglich ist, sondern sich auf das Notwendige beschränke. Als Reformvorschlag wurde schließlich von Prof. Dr. Joachim Jens Hesse das Gutachten zur Standardabsenkung vorgestellt, das die drei Thüringer IHKs kürzlich beim Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften in Auftrag gegeben hatten. Verursacht durch EU, Bund, Länder und Kommunen gibt es in Thüringen derzeit ca. 2 000 Standards. 50 dieser Standards untersuchte Hesse mit seinem Team näher und identifizierte Einsparpotenziale. Die IHK-Kostenkonferenz hat zu mehr gegenseitigem Verständnis von Politik und Unternehmen beigetragen. Für eine Politik mit Augenmaß muss jedoch auch weiterhin geworben werden.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz S 03681 362-406 Y schulz@suhl.ihk.de

Die Veste Heldburg wird zum Deutschen Burgenmuseum Am 6. Dezember 2013 wurde dem Trägerverein Deutsches Burgenmuseum Veste Heldburg e. V. durch die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten offiziell der Schlüssel für den Französischen Bau überreicht und dadurch ein weiterer Meilenstein für die Errichtung des Deutschen Burgenmuseums gelegt. Damit ist das seit 2009 laufende Sanierungsprojekt abgeschlossen. Die Maßnahmen betrafen den Französischen Bau, den Heidenbau und Teile des Kommandantenbaus. Der Französische Bau und Teile des Heidenbaus sollen in Zukunft die Dauerausstellung des Deutschen Burgenmuseums aufnehmen. In der Pfeilerhalle im Kommandantenbau, dem früheren Marstall der Veste, ist bereits das Besucherzentrum für das Museum und Veranstaltungen in Betrieb. Im Frühjahr 2016 wird das Deutsche Burgenmuseum dann seine Tore vollständig öffnen. Es ist auf europäischer Ebene eine Innovation, denn ein überregionales Burgenmuseum, ein deutsches Burgenmuseum oder eine Einrichtung in einem anderen europäischen Staat mit vergleichbarem Zuschnitt gibt es bisher nicht. Das Museum wird

16 Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

nicht nur mit Modellen, Plänen und Fotos, sondern insbesondere auch mit Originalen arbeiten, z. B. mit einer historischen Kran-Zange, Bauteilen, Rüstungen, Waffen und Küchenausstattung. Als Standort für dieses einzigartige Museum wurde die Veste Heldburg ausgewählt, da sie aufgrund ihrer malerischen Lage und Erscheinung den Besucher mit der richtigen Atmosphäre empfängt. Weitere Faktoren waren die Trägerschaft der öffentlichen Hand und genügend zur Verfügung stehende Räumlichkeiten für ein überregional agierendes Museum. 1982 hatte ein Brand den Französischen Bau zerstört. Die danach neu eingezogenen Decken erlaubten nun die Installation moderner technischer Einrichtungen, ohne die Denkmalsubstanz zu beeinträchtigen. Um die Veste mit der Region zu verknüpfen wurde auf Initiative des Deutschen Burgenmuseums die Burgenstraße Thüringen ins Leben gerufen, welche für die Werbung und Information über die einzelnen Burgen zuständig ist. Das Deutsche Burgenmuseum wird zudem über die touristischen Institutionen des Freistaates vermarktet werden. So sollen neben

den Einheimischen auch Gäste aus dem gesamten deutschsprachigen Raum angelockt werden. Dadurch kann und soll die gesamte Region des Heldburger Landes eine touristische Entwicklung erfahren. Die bisherigen Strukturen sind jedoch noch sehr kleinteilig und kaum handlungsfähig. Der Tourismusverein Heldburger Land e. V. setzt sich für die Vernetzung und Kooperation der Leistungsträger und Institutionen ein. Außerdem sollen die Anbieter durch Qualifizierung und Zertifizierung sowie bei der Entwicklung attraktiver Produkte unterstützt werden, damit die wirtschaftlichen Effekte des Deutschen Burgenmuseums auch in der Region Heldburger Land ankommen. Allerdings bedarf es noch großer Unterstützung, damit die sich hier bietende Chance effektiv genutzt werden kann.

Ihr Ansprechpartner: Kersten Mey S 03681 362-223 | Y mey@suhl.ihk.de


S端dth端ringische Wirtschaft 11-12/2013 17


STANDORTPOLITIK

Thüringer Handelsforum 2013 Der stationäre Handel ist weit von seinem Abgesang entfernt! „Stationärer Handel versus Internethandel“ – in der Ära der digitalen Revolution scheint sich in der Gegenüberstellung dieser Vertriebsformen der Gegensatz zwischen Rückständigkeit und Fortschritt auszudrücken und mit dem Internethandel ein klarer Sieger aus dieser gesellschaftlichen Entwicklung hervorzugehen. Dass Wahrnehmung und Realität manchmal doch weit voneinander entfernt liegen, zeigte Prof. Dr. Andreas Kaapke in seinem imposanten Vortrag auf dem Thüringer Handelsforum in Suhl. Auf der Veranstaltung, zu der die Thüringer IHKs und die Branchenverbände CDH, LDAG sowie der Handelsverband am 15. Oktober geladen hatten, machte der Wissenschaftler deutlich, dass trotz der bemerkenswerten Wachstumsraten des E-Commerce, der stationäre Handel mit einem Marktanteil von über 90 Prozent noch immer unangefochtener Platzhirsch ist. Daher besteht aus Sicht des Professors auch kein Grund für stationäre Händler, den Kopf vor der omnipräsenten und scheinbar überlegenen Konkurrenz aus dem Internet einzuziehen. Der stationäre Handel hat jede Menge Potenzial, den Online-Shops die Stirn zu bieten. Es liegt jedoch Anzeige

der stationäre Handel wuchern kann und welches ihn sehr deutlich vom zuweilen auch verwirrenden Überangebot diverser Online-Shops abhebt. Das Angebot von zusätzlichen Serviceleistungen, angefangen von Reparaturen und Ersatzteiletausch bis hin zu unkomplizierten Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten, runden das stationäre Angebot ab und schärfen das Profil eines Fachgeschäftes.

© Kzenon/Fotolia.com

bei jedem Händler selbst, aus diesem Potenzial auch Kapital zu schlagen. Auch IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas appellierte an den stationären Handel, angesichts der Internet-Konkurrenz „nicht wie das Kaninchen gebannt vor der Online-Schlange zu sitzen, sondern durch die genaue Analyse von Produkt- und Zielgruppen vorhandene Trümpfe auszuspielen“. Insbesondere die fundierte und individuelle Beratung durch kompetente Verkäufer ist ein Pfund, mit dem

Der inzwischen zurückgetretene Thüringer Wirtschaftsminister, Matthias Machnig, hob in seiner Begrüßungsrede mit der Möglichkeit zur haptischen Wahrnehmung zudem eine weitere Stärke des Ladenlokals hervor: „Einkaufen hat auch eine kulturelle Funktion. Ich persönlich will ein Einkaufserlebnis haben, dies beinhaltet Schnuppern, Anfassen und Anprobieren.“

Aus Sicht der Handelsbranche gibt es in Thüringen derzeit jedoch Handlungsbedarf, um Wettbewerbsnachteile für stationäre Händler zu beseitigen, daher nutzte IHK-Chef Dr. Pieterwas die Gelegenheit, an die Thüringer Landesregierung folgende Kernforderungen zu richten: So stelle sich in Zeiten von ortsungebundenen und jederzeit zugänglichen Online-Stores die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen zur Ladenöffnung nicht mehr und mehr zum Hemmschuh der stationären Händler werden. Durch die Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes habe Thüringen viele Händler vor den Kopf gestoßen und unnötige Beschränkungen geschaffen. Eine größere Flexibilität und liberalere Regelung ist hier aus Sicht der Wirtschaft dringend geboten. Die Sicherstellung des Einzelhandels als Teil der Daseinsvorsoge im ländlichen Raum ist eine weitere Aufgabe, der sich der Freistaat im Zuge des fortschreitenden demographischen Wandels stellen muss. Hier sollten aus Sicht der Branche klare Strategien verfolgt und tragfähige Konzepte entwickelt werden. Schließlich warnte Dr. Pieterwas vor der steigenden Reglementierung des Zugangs zu den Einkaufsinnenstädten bspw. durch Umweltzonen. Diese behindern neben den Kunden vor allem auch Vertreter und Lieferanten.

Ihr Ansprechpartner: Mario Dammköhler S 03681 362-132 Y dammkoehler@suhl.ihk.de

18 Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013


Regionalmarketing

Kampagne t-wood.de – LIEBE DEINEN WALD! zeigt Wirkung Immer mehr Jugendliche informieren sich auf t-wood.de! Das Jugendportal t-wood.de wird immer bekannter und erfreut sich mit wachsenden Zugriffszahlen zunehmender Beliebtheit. Eine Umfrage unter den Besuchern der IHK-Berufsinformationsmessen 2013 ergab, dass 73 Prozent der Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen t-wood.de kennen. Beim Start des Portals im Sommer 2011 waren die Zugriffe noch vorwiegend auf das t-wood FESTIVAL gerichtet. Heute informieren sich die Jugendlichen, immerhin zwischen 100 und 500 täglich, kontinuierlich auf t-wood.de über ihre Themen rund um PARTYs, FREUNDE und JOBs im Thüringer Wald. Erfreulicherweise besuchen die Nutzer zunehmend die Job-, Ausbildungsplatz- und Praktikumsbörse und verbringen dort auch mehr als die doppelte Besuchszeit als beispielsweise im Eventkalender. Mittlerweile hat t-wood.de bereits 1 300 Facebook-Fans, Tendenz steigend. Der monatliche Newsletter erreicht rund 2 000 Jugendliche und informiert unter anderem über gefragte Ausbildungsberufe und interessante Arbeitgeber im Rahmen der Rubrik „Unternehmen des Monats“. Auch Freizeittipps, wichtige Termine zur Berufs- und Studienorientierung sowie viele weitere Informationen zur Region hält t-wood.de bereit.

Als Instrumente, um die Aufmerksamkeit der Jugendlichen auf t-wood.de zu richten, haben sich neben dem t-wood Magazin insbesondere die t-wood Events bewährt. Die im Jahr 2013 neu gestartete Eventreihe „t-wood TanzRausch“ tourt durch die Region und hat die Jugend bereits erobert. Wie schon im April dieses Jahres in Meiningen war auch die Herbstauflage des „t-wood TanzRausch“ am 26. Oktober 2013 in ZellaMehlis mit erneut 1 500 Besuchern ein Riesenerfolg. Viele von ihnen konnten sich im Rahmen eines Freikartenkontingentes für die IHK-Ausbildungsbetriebe über eine Einladung von ihren Unternehmen freuen und dadurch ein tolles Partyhighlight erleben. Der t-wood TanzRausch Part II machte Lust auf Mehr. Deshalb wird die Eventreihe des Jugendportals t-wood.de im Jahr 2014 fortgesetzt.

In die Jugendkampagne t-wood.de können sich regionale Unternehmen mit einbringen und so die jugendliche Zielgruppe direkt erreichen. Tragen Sie Ihre Jobangebote auf t-wood.de ein, werden Sie „Unternehmen des Monats“ oder teilen Sie uns Informationen, beispielsweise zur Ausbildung in Ihrem Unternehmen oder wichtige Termine, mit.

SAVE THE DATE: Am 27. August 2014 geht der Thüringer Wald Firmenlauf in die nächste Runde. Die Erfolgsgeschichte des Thüringer Wald Firmenlaufes soll auch im nächsten Jahr fortgeschrieben werden. Am 27. August 2014 wird zum fünften Mal der Startschuss zur sportlichsten Netzwerkparty im Thüringer Wald in der Oberhofer DKBSki-ARENA fallen. Planen Sie schon jetzt Ihre Teilnahme im Kreis der Kollegen und freuen Sie sich wieder auf ein einmaliges Lauferlebnis und eine tolle After-RunParty. Der offizielle Anmeldestart unter www.thueringer-wald-firmenlauf.de ist für den 1. März 2014 geplant.

Ihr Ansprechpartner: Cornelia Grimm Regionalmanagerin S 03681 362-231 Y grimm@forum-thueringer-wald.de

Am 25. Oktober 2013 endete die diesjährige Herbstauflage der „Energiecamps im Thüringer Wald“ mit einer Abschlussveranstaltung in der Fachhochschule Schmalkalden. Nach einer Campusführung mit Vorstellung der technisch orientierten Studienbereiche stellten die Jugendlichen im Labor selbst Biodiesel aus Rapsöl her. Danach präsentierten die Schüler ihre Erlebnisse, Erfahrungen und Projektergebnisse. Highlight war die Vorstellung ihres selbstgebauten „Do it yourself“ Elektrofahrzeugs. Die anwesenden Gäste, darunter Vertreter der Fachhochschule Schmalkalden, der IHK Südthüringen, der Agentur für Arbeit Suhl und des Berufsbildungszentrums Schmalkalden waren beeindruckt vom Erfindergeist der Jugendlichen. Das einwöchige Feriencamp begeisterte die Teilnehmer der 8. bis 11. Klasse und zeigte, wie spannend die Anwendung regenerativer Technologien in der Praxis sein kann und weckte das Interesse für einen Beruf in diesem Bereich im Thüringer Wald.

Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 19


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SETZT SICH EIN

SETZT SICH EIN

Förderperiode 2014 bis 2020 - Entwurf des OP EFRE IHK fordert branchen- und technologieübergreifende Ausrichtung der Wirtschaftsförderung In Bezug auf die Ausgestaltung der Förderperiode der Jahre 2014 bis 2020 ist auf Technologieoffenheit und eine branchen- und technologieübergreifende Ausrichtung der Wirtschaftsförderung zu achten. Das hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf des Operationellen Programms (OP) deutlich gemacht. Damit vertreten die IHKs die Position, dass Innovationen und Investitionen im Unternehmensbereich, die zur Produktivitätssteigerung führen, unabhängig von Branchen und Zielländern (z. B. im Bereich der Exportförderung) unterstützt werden sollten. Des Weiteren weisen die

Kammern darauf hin, dass Übergangsregelungen geschaffen werden müssen, um keine Förderlücke zwischen der alten und der neuen Förderperiode entstehen zu lassen.

Ihr Ansprechpartner: Jan Scheftlein S 03681 362-210 Y scheftlein@suhl.ihk.de

© Uwe Steinbrich/pixelio.de

Suche nach beruflicher Perspektive Gemeinsame Unterstützung für junge Spanier

© Rido/Fotolia.com

Die Aktivitäten einer privaten Arbeitsvermittlung aus Erfurt haben bei 128 jungen Spaniern zu großer Besorgnis und für den Freistaat Thüringen zu erheblichem Imageverlust geführt. Ganz offensichtlich war sich das Vermittlungsbüro über die Tragweite des eigenen Handelns nicht bewusst,

denn mehr oder weniger über Nacht standen 128 Spanier vor der Tür, mit der Absicht, in Thüringen eine Berufsausbildung zu beginnen. Für die IHK Südthüringen war es selbstverständlich, sich für die Integration der vor allem in

Sonneberg angekommenen elf Ausbildungsinteressierten einzusetzen, während das Welcome Center Thüringen kurz nach seiner Gründung mit der Gesamtkoordinierung seine erste Feuerprobe zu bestehen hatte. Dank des Engagements aller Partner ist es zwischenzeitlich gelungen, für die meisten Spanier in Thüringen eine Ausbildungsperspektive zu finden. Auch für die Mehrzahl der sich in Sonneberg aufhaltenden Spanier sieht es gut aus. Nach intensiven Anstrengungen konnten alle einen Ausbildungsplatz finden. Dank des Engagements, insbesondere der Ausbildungsbetriebe, hat sich lediglich einer der elf Spanier für die Rückreise in seine Heimat entschieden. Ein besonderer Dank sei an dieser Stelle an Arantxa Iglesias gerichtet. Damit die Zeit für die jungen Spanier so sinnvoll wie möglich genutzt werden konnte, hat sie pragmatisch gehandelt und kostenfrei drei Wochen lang Sprachunterricht gegeben. Ebenfalls Dank gebührt dem Inhaber des Schlossberghotels in Sonneberg, Thomas Häfner, der schnell und großzügig Unterkünfte zur Verfügung stellte.

Ihr Ansprechpartner: Kersten Mey S 03681 362-223 Y mey@suhl.ihk.de


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Fahrtkostenzuschüsse für Berufsschüler Bestehende Richtlinie muss vorerst erhalten bleiben Das Thüringer Finanzministerium möchte einer Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden und in diesem Jahr zunächst auslaufenden Richtlinie zur Förderung von Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung von sozialer Härte betroffener Berufsschüler nur dann zustimmen, wenn durch die Thüringer Kammern entsprechende Nachweise erbracht werden. Diese Nachweise sollen die Notwendigkeit der Verlängerung belegen können (konkrete Parameter zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen und dgl.). In einer E-Mail an das zuständige Referat im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) unterstrich die IHK Südthüringen nicht nur die Bedeutung des Erhalts der bestehenden Richtlinie,

sondern verwies auf das Positionspapier des Landesausschusses für Berufsbildung (LAB) zur Erweiterung der Fahrtkostenzuschüsse auf alle Auszubildenden im Freistaat Thüringen sowie dessen bildungspolitische Auswirkungen. Die IHK Südthüringen hatte für den LAB ein Konzept zum Regelungsbedarf als Grundlage für die weiterführenden Tätigkeiten erarbeitet und die daraus hergeleiteten Forderungen bereits gegenüber dem TMBWK bekräftigt (wir berichteten).

Ihr Ansprechpartner: Steffen Spitzner S 03681 362-151 Y spitzner@suhl.ihk.de

© Uwe Malitz/pixelio.com

Industrieemissionsrichtlinie IHK fordert Zentralisierung des Genehmigungsverfahrens Am 15. Oktober 2013 fand der 2. NAT-Umweltstammtisch 2013 im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) statt. Die 30 Teilnehmer der Veranstaltung nutzten dabei die Gelegenheit, mit Minister Jürgen Reinholz über zwei Themenkomplexe zu diskutieren. Beginnend mit der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie in Thüringen informierte der Minister über Zahlen und Fakten zu laufenden Genehmigungsverfahren. Unternehmensvertreter berichteten über ihre Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis und untermauerten damit die Forderungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs, im Zuge einer Funktionalreform eine Zentralisierung des Genehmigungsverfahrens vorzusehen.

Im zweiten Themenkomplex diskutierten die Teilnehmer zu den neuen Pflichten der Abfallwirtschaftsbeteiligten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Diese sehen Anzeigepflicht nach § 53 KrWG und § 7 der geplanten Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zum 1. Juni 2014 vor. Hierbei machten die teilnehmenden Unternehmen die Notwendigkeit für die Einführung einer Bagatellgrenze deutlich, um die Wirtschaftsverträglichkeit zu sichern und Praktikabilität zu gewährleisten.

Ihr Ansprechpartner: Jan Scheftlein S 03681 362-210 | Y scheftlein@suhl.ihk.de

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Das haben wir für Sie erreicht: Berufsreine Beschulung der Produktionstechnologen Länderübergreifende Fachklasse am Berufsschulstandort Ilmenau In einem Brief an den zuständigen Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) sprach sich der Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, Dr. Ralf Pieterwas, für eine berufsreine Beschulung der Produktionstechnologen in der landesübergreifenden Fachklasse am Berufsschulstandort in Ilmenau aus. Hintergrund war die Absicht des TMBWK, eine gemeinsame Beschulung

in der Grundstufe zusammen mit Mechatronikern/innen aufgrund einer Unterfrequentierung in der Klassenbildung vorzunehmen. Dies hätte weder den Qualitätsanforderungen der Wissensvermittlung im Berufsbild Produktionstechnologe/-in entsprochen, noch eine Beschulung der Auszubildenden aus den entfernt gelegenen Einzugsgebieten gerechtfertigt. Dem Ersuchen der IHK Südthüringen, die in ihrer

Auffassung Unterstützung durch den VDMA Landesverband Ost erfuhr, wurde von Seiten des TMBWK statt gegeben.

Ihr Ansprechpartner: Sindy Menz S 03681 362-161 | Y menz@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 21


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Kontodaten fit für Europa machen Acht Prozent der Südthüringer Unternehmen tun es bereits, weitere 40 Prozent folgen in diesen Tagen: sie stellen alle Kontodaten ihrer Geschäftspartner auf die neuen Regelungen des europäischen Zahlungsverkehrs um, die ab 1. Februar 2014 für alle Unternehmen und Vereine verbindlich sind. Es wird ein einheitlicher europäischer Zahlungsraum geschaffen. Die Abkürzung hierfür heißt SEPA und steht für Single Euro Payments Area. Mit SEPA gelten in den 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz die gleichen Bedingungen für den Zahlungsverkehr. Damit dieses System funktioniert, müssen überall die gleichen Bedingungen gelten. Mit SEPA werden in Deutschland im Zahlungsverkehr Kontonummer und Bankleitzahl hinfällig. An ihre Stelle treten IBAN und BIC. IBAN ist die Abkürzung für den englischen Ausdruck International Bank Account Number, zu Deutsch: Internationale Bankkontonummer. Die IBAN setzt sich aus einem zweistelligen Länderkennzeichen (in Deutschland DE), einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen achtstelligen Bankleitzahl und der bisherigen bis zu zehnstelligen Kontonummer zusammen. Die IBAN besteht also in Deutschland aus bis zu 22 Ziffern und Buchstaben. BIC ist die Abkürzung für den englischen Ausdruck Business Identifier Code. Das ist ein international standardisierter Bankcode, mit dem Zahlungsdienstleister weltweit identifiziert werden.

© Deutsche Bundesbank

Die IBAN benötigt man ab dem 1. Februar 2014 für alle Überweisungen und Lastschriften. Im Gegensatz dazu ist der BIC nur für grenzüberschreitende Überweisungen notwendig. Wer als Zahlungsempfänger Lastschriften einreicht, benötigt außerdem eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die bei der Deutschen Bundesbank vergeben wird.

allenfalls vage Vorstellungen bestehen, was mit SEPA auf sie zukommt. Auch über den Umstelltermin besteht nicht überall Klarheit. Lediglich 48 Prozent der Südthüringer Unternehmen wollen bis zum Jahresende fertig sein (siehe Grafik). Knapp werden könnte es für weitere 36 Prozent, die die Umstellung erst im Januar 2014 planen.

Die Modalitäten von SEPA zeigen, dass man sich für die Umstellung Zeit nehmen sollte. Kunden und Lieferanten müssen über die neuen IBAN und BIC informiert werden. Von den Mitarbeitern benötigt man die aktuellen Kontodaten. Eventuell müssen die Abläufe im Rechnungswesen, Vertrieb, in der EDV und im Personalwesen umgestellt werden. Am 1. Februar 2014 muss das alles abgeschlossen sein, denn die Banken dürfen dann das bisherige Verfahren nicht mehr anwenden.

Die 16 Prozent der Unternehmen hingegen, die jetzt noch nicht wissen, wie sie mit SEPA umgehen sollen bzw. die die Umstellung für nicht notwendig erachten, könnten am 1. Februar 2014 vor einem Liquiditätsproblem stehen. Das betrifft vor allem kleine Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern aus den Branchen Bau, Verkehr und dem Gastgewerbe, aber auch den einen oder anderen Industriebetrieb. Von diesen Unternehmen folgte in der Umfrage auch häufig die Aussage „SEPA ist für uns nicht relevant“.

Nicht alle haben bislang etwas von SEPA mitbekommen. Eine Umfrage der IHK Südthüringen zeigt, dass in 14 Prozent der Unternehmen

Die neuen Bedingungen im Zahlungsverkehr sind für jedes Unternehmen relevant. Hilfe bei der Umstellung gibt es bei Ihrer Hausbank.

36,2% Bis wann schätzen Sie, dass Sie alle Kontodaten Ihrer Geschäftspartner und Mitarbeiter auf IBAN (und ggf. BIC) komplett umgestellt haben?

Umstellung ist bereits abgeschlossen. 1,4%

Bis 2. Halbjahr 2013. Bis 1. Februar 2014.

14,4%

39,8% 8,3%

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Wir wissen noch nicht, wie wir damit umgehen sollen.

Termin steht noch nicht fest.

Die IHK Südthüringen unterstützt Sie bei der Umstellung durch eine Informationsveranstaltung. André Hübel von der DATEV eG informiert Sie über SEPA am: 8. Januar 2014, 15:00 bis 16:30 Uhr im Bildungszentrum der IHK Südthüringen in Suhl-Mäbendorf. Um Anmeldung wird gebeten unter Fax: 03681 362-220 oder E-Mail: schulz@suhl.ihk.de. Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz 03681 362-406 schulz@suhl.ihk.de


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

NewKammer-Treffen mit Kochevent in der IHK Südthüringen Existenzgründer im Erfahrungsaustausch

64 Unternehmensgründer fanden sich am 19. November 2013 in der IHK Südthüringen zum Gründertreffen ein. Die Veranstaltung war eingebettet in die Gründerwoche Deutschland. Neben einem großen Informationsangebot, Ratschlägen und Tipps wurde vor allem der Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten ermöglicht. Einen Einblick in das Leistungsspektrum der IHK gab der stellvertretende Hauptgeschäftsführer, Kersten Mey. Er erläuterte die Aufgaben und Strukturen der IHK und stellte die Kammer als Partner während sowie nach der Unternehmensgründung vor. Gründergeist müsse weiter gefördert werden, Unternehmensgründer seien essentiell wichtig für die Erneuerung einer Volkswirtschaft, befördern den Wettbewerb und geben Wachstums- und Beschäftigungsimpulse. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, mehrere Fachvorträge zu hören. Unter dem Titel „Onlinemarketing – Schlüssel zum Erfolg“ gab Julia Schulz einen Überblick über virtuelle Werbemöglichkeiten, von der Homepage bis hin zu Social Media Marketing. Eine Quintessenz war: Werbung muss nicht unbedingt teuer sein.

Suchmaschinenoptimierung ist zwar zeitintensiv, dafür aber umso wirkungsvoller und nahezu kostenfrei. Zwei weitere Informationsrunden widmeten sich den Themen „Betriebswirtschaftliche Auswertung lesen und Controlling aufbauen“ sowie „Soziale Absicherung“. Sven Otto und Detlef Schmidt sensibilisierten in kurzweiligen Vorträgen für diese existenziellen Themen. Für weitergehende Fragen zur sozialen Absicherung standen Ansprechpartner der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft sowie ein Versicherungsexperte zur Verfügung. In einer moderierten Talkrunde stellten drei Unternehmerinnen ihre Unternehmensideen und ersten Erfahrungen als Selbstständige vor. Authentisch

und interessant berichteten sie über ihre ersten Schritte sowie über Chancen und Entwicklungen. Mit einer gemeinsamen Aktion „Iss was – kommunizier was!“ erlebte der Erfahrungsaustausch seinen Höhepunkt. Kerstin Ullrich unterstützte das Event mit ihrer Kochschule ISS-WAS aus Erfurt. So wurde Teambildung nicht nur besprochen, sondern unmittelbar erfahren. Acht Kochteams stellten für alle Teilnehmer und Akteure aus kreativen Zutaten ein tolles Buffet zusammen. Dadurch entwickelte sich das gemeinsame Kochen zur Gesprächskultur. Diese Veranstaltungsform wurde von allen Beteiligten als nachhaltige Bereicherung empfunden. Die Kommunikation untereinander löste sich aus der professionellen Ebene und ermöglichte das Zusammenwirken in lockerer Atmosphäre. Allen Gründungsinteressierten ist die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung zu empfehlen. Im Rahmen der nächsten Gründerwoche vom 17. bis 23. November 2014 wird die IHK Südthüringen wieder dazu einladen. Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 23


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Lohnsteuerkarte aus Papier ist Geschichte Im Jahr 2013 wurde im Rahmen der Lohnsteuer das Verfahren der elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) eingeführt. Es tritt an die Stelle der Lohnsteuerkarte aus Papier. Die IHK Südthüringen hat diese Umstellung mit zwei gut besuchten Informationsveranstaltungen begleitet, die am 18. April und 30. Oktober 2013 in Suhl stattfanden. In beiden Veranstaltungen referierte RA Daniela Karbe-Geßler, die beim DIHK alle Themen der Lohnsteuer betreut. Die Vortragsunterlagen sind auf der Homepage der IHK Südthüringen unter: www.suhl.ihk.de zu finden. Die Umstellung auf das ELStAM-Verfahren war bereits längere Zeit geplant, wurde jedoch erst im Jahr 2013 realisiert. Anstelle eines Stichtages hatten die Arbeitgeber über das gesamte Jahr Zeit, in das neue Verfahren einzusteigen. Spätestens die Lohnabrechnung für den Monat Dezember 2013 sollte mit ELStAM durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber die Lohnsteuermerkmale ihrer Arbeitnehmer über das Elster-Portal (www.elster.de) abrufen und auf deren Basis die Gehaltsabrechnung durchführen. Mitte Oktober 2013 war die Mehrzahl der Arbeitgeber bereits umgestiegen. Mit 60 Prozent in Thüringen lag der Anteil allerdings noch deutlich unter der Zielmarke von 100 Prozent. Hierfür gibt es verschiedene Gründe: Nicht alle Hersteller von Lohnbuchhaltungssoftware boten zeitnah geeignete Lösungen für das neue Verfahren an. Zudem kennen möglicherweise die Unternehmen, die nicht mit dem Internet vertraut sind, die für sie entwickelte Härtefallregelung nicht. Sie erlaubt auf jährlichen Antrag beim Betriebsstätten-Finanzamt, dass dieses die Rolle des Datenübermittlers übernimmt. Schließlich glaubte vielleicht manch einer, das neue Verfahren werde scheitern. Dies ist nicht der Fall. Das ELStAM-Verfahren wird allenfalls verbessert, jedoch nicht abgeschafft. Wer den Umstieg bislang verpasst hat, sollte daher rasch handeln.

Kooperationsbörse

Nachfolgebörse

Profitieren Sie vom professionellen Marktauftritt eines seit 15 Jahren erfolgreichen Dienstleisters mit über 100 Partner-Standorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Netzwerk selbstständiger Beratungs- und Bürodienstleistungsspezialisten sucht Sie als Existenzgründer oder erfahrener Unternehmer (z. B. Berater/innen, Buchhalter/innen, IT-Berater/innen bzw. Designer/innen, Texter/innen, Werbekaufleute etc.) zum Aufbau Ihres eigenen Kundenstammes – egal ob Sie sich haupt- oder nebenberuflich einbringen möchten. Es wird außer einer Werbeumlage keine Einstiegsgebühr erhoben – und öffentliche Förderungen sind möglich. 186-1512

Glasverarbeitendes Unternehmen in Thüringen

Wir bieten in einem Suhler Gewerbegebiet Produktions-/Lagerfläche von 144 m² bis 2 000 m² zur Vermietung an. Die Hallenhöhe beträgt 6 m, Betonfußboden, Gasheizung sowie Sanitär- und Büroräume sind vorhanden. 186-1466 Suhler Unternehmen bietet freie Kapazitäten im Bereich Stoffzuschnitt (Cutter) und Näherei. 186-1465 Produktionshalle (1 000 m²) mit Kranbahn, angrenzender Lagerhalle (360 m²), Bürokomplex (380 m²), 3 Garagen mit dazugehörigem Grundstück (gesamt 5 600 m²) in Südthüringen zu vermieten (Kauf nicht ausgeschlossen). Geeignet für Neueinsteiger oder Produktionserweiterung. Maschinenpark und komplette Ausrüstung für Werkzeugbau und Kunststoffverarbeitung vorhanden. Dieser wäre mit zu vermieten, aber keine Bedingung. 186-1730 Übernehme Metall-, Schweißer- und Montagearbeiten, Baugruppenfertigung und Anlagenmontage sowie Demontagearbeiten. 186-1736 Das Lutherhaus ist ein bedeutendes Kulturdenkmal und hat eine regionalgeschichtliche Bedeutung. Es gilt als das älteste Bauernhaus in Blockbauweise im Thüringer Schiefergebirge und Frankenwald. Seit 1874 wird das Lutherhaus in Sonneberg als Gaststätte genutzt. Gäste und Einheimische schätzen besonders die historische Atmosphäre mit Biergarten und fantastischem Panoramablick. 186-1746

Das Unternehmen besteht in dieser Form seit ca. 10 Jahren. Am Standort erfolgt die Produktion auf einer Fläche von ca. 1 000 qm; Grundstücksgesamtfläche ca. 2 000 qm. Das Produktionsgebäude wurde 1990 neu errichtet, 2005 saniert und für die Produktionszwecke umgebaut. Die Flaschen (Nischenprodukte für Laboranwendungen) werden auf selbst entwickelten Maschinen produziert. Die Herstellung von Standardprodukten erfolgt auf Rund- bzw. Flachläufern. Der breit gestaffelte Maschinenpark ermöglicht ein umfangreiches Sortiment sowie Sonderanfertigungen. A-SHL_13-015

Spielwarenfachgeschäft Modernes Spielwarenfachgeschäft ab 05/2014 in bester Innenstadtlage zu vermieten. Aus persönlichen Gründen (Umzug) habe ich mich entschlossen für mein Spielwarenfachgeschäft einen Nachfolger zu suchen. Standort: D-99310 Arnstadt/Thüringen (Kreisstadt Ilm-Kreis) ca. 25 000 EW, Fußgängerzone. Arnstadt ist eine sehr alte Stadt mit historischem Stadtkern und hohem Besucheraufkommen. Das direkte Einzugsgebiet umfasst weitere ca. 20 000 Einwohner. Die gute regionale wirtschaftliche Situation und die hervorragende Verkehrsanbindung haben zu einer kontinuierlichen Entwicklung der Stadt beigetragen. Geschäft/Sortiment: seit 1995 einziges bestehendes Spielwarenfachgeschäft in Arnstadt, konstante Umsatz- und Gewinnsituation – Jahresnettoumsatz 370 T€, Größe: 210 m² Ladenfläche; 4 Mitarbeiterinnen 1VZ/3TZ; Ladeneinrichtung Tegometall, EDV-Warenwirtschaft vorhanden. A-SHL_13-014

Brennstoffhandel Das Unternehmen besteht seit 1932 in Thüringen und hat 1991 in einem Gewerbegebiet an der BAB 71 ein Gewerbegrundstück (ca. 4 700 m²) erworben. Das Grundstück ist voll erschlossen und flexibel nutzbar. Darauf errichtet wurde eine Halle, ca. 150 m² und eine oberirdische Tankanlage für Diesel(12 000 l). Technik: Tankfahrzeug (11 000 l), Kleintransporter, Radlader und Gabelstapler. A-SHL_13-012

Ihr Ansprechpartner: Dr. Jan Pieter Schulz 03681 362-406 schulz@suhl.ihk.de

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Alle o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK ohne Gewähr veröffentlicht!

Ihr Ansprechpartner: Frances Büchner 03681 362-222 buechner@suhl.ihk.de


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Unternehmensnachfolge: Suche nach der Nadel im Heuhaufen? Aktueller DIHK-Report: Immer mehr mittelständische Betriebe in Deutschland finden keinen Nachfolger In dem jüngst veröffentlichten Nachfolgereport des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) wird auf das gravierende Problem des Generationswechsels in Unternehmen verwiesen, wonach bereits heute 40 Prozent der Alt-Inhaber nicht den passenden neuen Chef finden. In Thüringen wird das Thema noch dadurch erschwert, dass viele der Existenzgründer Anfang der neunziger Jahre bereits 40 Jahre oder älter waren. Neben der geringeren Zahl an Übernahmeinteressenten stellt auch die Frage der Finanzierung, insbesondere bei der externen Nachfolge (lt. DIHKReport für ca. 48 Prozent der Übernehmer), mitunter eine nicht zu unterschätzende Hürde dar. Hier können jedoch die Thüringer Förderinstrumente – von zinsgünstigen Darlehen über Bürgschaften bis hin zu Beteiligungen - eine wirksame Unterstützung bieten.

nehmer – allein im IHK-Bezirk Südthüringen mehr als 130 in drei Veranstaltungen – erhielten wertvolle Hinweise zur Planung der Übergabe ihres Betriebes, zur Suche eines geeigneten Nachfolgers und zu Beratungs- und Fördermöglichkeiten. Es gab jedoch auch Teilnehmer, die sich für die Übernahme eines bestehenden Unternehmens interessierten. Diese ggf. miteinander in Kontakt zu bringen, ist Ziel des Teilprojektes „Nachfolgelotse“, das im ThEx im kommenden Jahr auf den Weg gebracht wird.

Ihr Ansprechpartner: Detlef Schmidt 03628 6130-515 schmidtd@suhl.ihk.de * ThEx ist ein Projekt der Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern und wird gefördert durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Hinsichtlich der Vorsorge für den Notfall musste konstatiert werden, dass lediglich 29 Prozent der Unternehmen die für die reibungslose Fortführung des Unternehmens wichtigsten Unterlagen griffbereit für eine Vertrauensperson in einen „Notfallkoffer“ gepackt haben. Lediglich ein Viertel dieser Unternehmer aktualisieren laut DIHK-Report die Unterlagen auch regelmäßig.

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Aktuell suchen mehr Unternehmer den Rat der IHK, wenn es um die Regelung der Nachfolge geht. Leider stellen sich viele dem Thema sehr spät und oftmals wird der erforderliche Zeitraum für den Übergabeprozess unterschätzt. Das ThEx* – Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum als Gemeinschaftsprojekt der Thüringer Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern organisierte bereits zum vierten Mal die Roadshow Unternehmensnachfolge, um Unternehmer bei der Nachfolgesuche zu unterstützen. In der thüringenweiten Veranstaltungsreihe an 13 Standorten wurden die gemeinsamen Angebote von IHK und HWK sowie der Experten in den regionalen Netzwerken und deren Kompetenzen gebündelt, um effektive Unterstützung anzubieten. Etwa 500 Teil-

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AUS- UND WEITERBILDUNG

Berufsbildungsausschuss der IHK Südthüringen Vorsitzende für neue Legislaturperiode gewählt

Am 7. November 2013 tagte der Berufsbildungsausschuss der IHK Südthüringen. Es handelte sich hierbei um die letzte Sitzung des Berufsbildungsausschuss in der 6. Legislaturperiode und gleichzeitig um die erste Sitzung in der neuen Legislaturperiode, die bis zum Jahr 2017 läuft. Schwerpunkte der Sitzung waren die Entlastung der Vorsitzenden des bestehenden Berufsbildungsausschusses, die Benennung der neuen Mitglieder des Berufsbildungsausschusses sowie die Wahl der neuen Vorsitzenden. Nach Übergabe der Ernennungsurkunden für die Arbeitgebervertreter, die Arbeitnehmervertreter sowie die Lehrervertreter durch den Abteilungsleiter Aus- und Weiterbildung, Steffen Spitzner, erfolgte die Wahl des Vorsitzes des neuen Berufsbildungsausschusses. Die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses wählten Ralf-Peter Jander (Arbeitgebervertreter) sowie Jochen Weiß (Arbeitnehmervertreter), die bereits in der 6. Legislaturperiode den Vorsitz innehatten, auch für die anstehende Legislaturperiode als Vorsitzende. Weitere Themen waren neben statistischen Ausführungen der IHK Südthüringen und der Agentur für Arbeit Suhl zur Ausbildungssituation im IHK-Bezirk, die Qualität der Berufsschulen, die Ergebnisse des Unterausschusses zur Fehlzeitenregelung sowie Erläuterungen zur Prüferfreistellung und Prüferentschädigung. Detaillierte

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas gratuliert den Vorsitzenden des Berufsbildungsausschusses Ralf-Peter Jander (l.), Arbeitgebervertreter, und Jochen Weiß (r.) Arbeitnehmervertreter, zur erneuten Wahl.

Informationen hierüber werden den Prüferinnen und Prüfern sowie den Unternehmen separat zugehen. Darüber hinaus informierte Steffen Spitzner über den aktuellen Stand des Pilotprojektes „Thüringer Ausbildungscard“, die in einem weiteren Schritt fortentwickelt werden soll, so dass die

Ausbildungscard gleichzeitig als Ausbildungsausweis für Auszubildende (versehen mit entsprechenden Rabattierungen) eingesetzt werden kann. Die nächste Sitzung des Berufsbildungsausschusses ist im Frühjahr 2014 geplant.

Positive Entwicklung der Ausbildereignungslehrgänge Die Qualifizierung der zukünftigen Ausbilder hat eine große Bedeutung für die Qualität der Berufsausbildung. Je höher das Qualifikationsniveau der Ausbilder- und Ausbilderinnen ist, umso besser ist die Qualität der Berufsausbildung im Unternehmen. Damit kann ein entscheidender Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet und der demografischen Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials entgegengewirkt werden.

fachlich geeignet ist und über die Ausbildereignung verfügt. Das Bestehen der Prüfung berechtigt also nicht automatisch zum Ausbilden.

Angesichts der gestiegenen inhaltlichen und pädagogischen Anforderungen in der beruflichen Bildung sind berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen unverzichtbar. Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildereignungsprüfung. Ausbilden darf jedoch nur, wer persönlich und

Das Bildungszentrum der IHK Südthüringen bietet die Lehrgänge „Ausbildung der Ausbilder“ in Voll- und Teilzeit und als Wochenendkurse an. Der nächste Vollzeitlehrgang findet ab 13. Januar 2014 statt. Ein weiterer Wochenendkurs ist ab 31. Januar 2014 geplant.

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Bis November 2013 führte die IHK Südthüringen elf Lehrgänge „Ausbildung der Ausbilder“ durch. Es wurden 171 Teilnehmer auf die Eignungsprüfung vorbereitet. Dieser positive Trend setzt sich fort. Es liegen bereits Anmeldungen für Januar 2014 vor.

Es ergeht an die Betriebe, die noch nicht ausgebildet haben, die Aufforderung, sich mit der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) auseinanderzusetzen und die Schritte zur Qualifizierung der Ausbilder einzuleiten.

Ihr Ansprechpartner: Beate Rammelt 03681 362-429 rammelt@suhl.ihk.de


PR-Text Junge Talente fördern – Standort stärken Jedes Jahr zieht die Friedrich-Schiller-Universität Jena junge Menschen aus der gesamten Republik und über 90 Ländern weltweit in das „Studentenparadies Jena“. Um auch in Zukunft die Besten für Thüringen zu gewinnen und die Region mit jungen Talenten und hervorragenden Fachkräften zu bereichern, beteiligt sich die Universität Jena am Deutschlandstipendien-Programm des Bundes. Denn mit diesem Programm werden fachlich herausragende, leistungsstarke und engagierte Studierende gefördert. Ob privat oder als Firma: Mit Ihrem Engagement für ein Deutschlandstipendium können Sie • junge Talente aller Fachgebiete unterstützen, • dadurch den Standort Thüringen stärken und • parallel interessanten Nachwuchs gezielt und frühzeitig auf sich aufmerksam machen. Das Besondere am Deutschlandstipendium: Jeder Euro, der für ein Stipendium gespendet wird, wird vom Bund verdoppelt. Die Spendensumme ist steuerlich abzugsfähig. Die Universität Jena bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, Ihr Engagement auf Maß zuzuschneiden: Ein Deutschlandstipendium für ein Jahr beträgt 1.800 € plus den Anteil des Bundes. Sie entscheiden, ob Sie einen oder mehrere Studierende unterstützen oder lieber gemeinsam mit anderen einen Beitrag zu einem Stipendium leisten wollen. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist Thüringens traditionsreichste und größte Hochschule. In zehn Fakultäten und über 190 Studiengängen und -fächern von Archäologie über Physik bis Zahnmedizin arbeiten rund 20.000 Studierende und 350 Professoren. Mit exzellenten Forschungsleistungen, hochwertiger Lehre und einem breiten kulturellen und sportlichen Angebot bietet sie ein optimales Umfeld für Studierende und Ihre Förderung. Das Deutschlandstipendium in Jena – eine gute Investition in die Zukunft. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter www.deutschlandstipendium.uni-jena.deoder wenden Sie sich direkt an die Friedrich-Schiller-Universität Jena | Stabsstelle Kommunikation Marketing, Alumni, Veranstaltungen | Fürstengraben 1 | 07743 Jena | marketing@uni-jena.de

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AUS- UND WEITERBILDUNG

Gastschulanträge – Wer erteilt die Genehmigung? Nach § 21 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) haben Berufsschüler ihre Schulpflicht in der für sie örtlich zuständigen Berufsschule zu erfüllen, soweit nicht ein Gastschulverhältnis genehmigt wird.

Schulnetzplanung eine Sicherung, Stärkung und effektive Nutzung der modernen regionalen Berufsschulstandorte dar.

Ihre Ansprechpartner: Carmen Klotz 03628 6130-515 klotz@suhl.ihk.de Sindy Menz 03681 362-161 menz@suhl.ihk.de Heidi Leistner 03675 7506-255 leistner@suhl.ihk.de

Gastschulverhältnisse sollten daher nur bei Vorlage der o. g. wichtigen Gründe in Ausnahmefällen beantragt werden. Darüber hinaus stellt die Beschulung gemäß den festgelegten Einzugsbereichen laut

© Alexander Raths/Fotolia.com

Die örtlich zuständige Berufsschule ist nach § 14 Abs. 5 Satz 4 ThürSchulG diejenige, in deren Einzugsbereich der Ausbildungsort liegt. Die Einzugsbereiche für die Berufsschulen sind auf Grundlage des § 14 Abs. 5 Satz 1 bis 3 ThürSchulG vom Schulträger und vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festzulegen. Die gesamten Einzugsbereiche aller berufsbildenden Schulen Thüringens sind im sogenannten „Schulnetz für die staatlich berufsbildenden Schulen“ enthalten. Schulnetzpläne werden hinsichtlich der Bildungsangebote für einen Zeitraum von in der Regel sechs Jahren aufgestellt. Ziel ist es, die schulischen Kapazitäten an den einzelnen Schulstandorten unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten effektiv zu nutzen, dabei jedoch zugleich Sorge für eine wohnortund ausbildungsortnahe Beschulung zu tragen. Die im Schulnetz festgelegten Einzugsbereiche entsprechen den geltenden schulrechtlichen Bestimmungen und sind daher sowohl für die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe als auch für die Berufsschulen verbindlich.

Nach § 15 Abs. 1 ThürSchulG kann aus „wichtigen Gründen“ der Besuch einer anderen, als der nach § 14 ThürSchulG örtlich zuständigen Berufsschule, genehmigt werden. Das Gastschulverhältnis kann gestattet werden, wenn besondere pädagogische oder soziale Gründe vorliegen oder der Besuch einer anderen Schule dem Schulpflichtigen die Wahrnehmung des Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses erheblich erleichtern würde. Bei Berufsschulen trifft gem. § 15 Abs. 3 ThürSchulG die Entscheidung das für den Beschäftigungsort zuständige Schulamt nach Anhörung des aufnehmenden und des abgebenden Schulträgers unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität der aufnehmenden Schule. Die Regelung in § 15 Abs. 1 ThürSchulG gewährt jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses, sondern liegt im Ermessen des für den Beschäftigungsort zuständigen Schulamtes.

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AUS- UND WEITERBILDUNG

Vietnamesische Bildungsexperten zu Gast in der IHK Südthüringen Im Rahmen ihres einwöchigen Besuchsprogramms in Südthüringen rund um die duale Berufsausbildung besuchte am 24. September 2013 eine vietnamesische Delegation unter der Leitung von Dr. Nguyet Phan Minh, Vorsitzender der Unternehmensgroup Hadico für landwirtschaftliche Entwicklung und Investition Hanoi, die IHK Südthüringen in der Hauptgeschäftsstelle in Suhl. Steffen Spitzner, Abteilungsleiter Aus- und Weiterbildung, nahm die Gäste in Empfang. Die Teilnehmer der Delegation, die aus Vertretern des Amts für Arbeit, Soziales und Kriegsversehrte der Stadt Hanoi, der Unternehmensgroup Hadico sowie aus Pressevertretern aus Hanoi bestand, informierten sich umfangreich über das System, die Aufgaben und das Serviceangebot der IHK Südthüringen mit dem Fokus auf die duale Ausund Weiterbildung sowie Aufstiegsfortbildung. © Matthias Kaiser Besonderes Interesse der Delegationsmitglieder galt während des eineinhalbstündigen Meetings der Organisation des Prüfwesens, der Möglichkeiten und der Vielfalt in der Weiterbildung sowie Aufstiegsfortbildung und vor allem der Entwicklung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) mit der Einordnung der jeweiligen Berufsabschlüsse in Deutschland und der EU.

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Ein weiterer Schwerpunkt des Erfahrungsaustausches war die Erläuterung der sogenannten Positivliste der Zentralen Auslandsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit und deren Anwendung in der Praxis. Dabei diente das Erfolgsmodell aus Abu Dhabi, das in Zusammenarbeit zwischen der Firma Merkel in Suhl und der SIMSON Private Akademie in Suhl seit mehreren Jahren etabliert ist, als Best Practice. Vor dem Hintergrund des besonderen Interesses der vietnamesischen Bildungsexperten am Bildungsexport der dualen Berufsausbildung einerseits, aber auch an der klassischen Berufsausbildung von jungen künftigen Fachkräften in Deutschland andererseits, war der Abgleich des Berufe- und Fachkräftemangels in der Region Südthüringen mit dem der geplanten Projektausrichtung von zentraler Bedeutung. Das Ausbildungsprojekt, das durch AVESTO Oberhof in Kooperation mit der Hadico-Unternehmensgroup als Pilotprojekt zur Akquise von Fachkräften und Auszubildenden aus Drittstaaten sowie zur Weiterentwicklung des Bildungstransfers im internationalen Kontext entwickelt wird, soll vordergründig die Bedarfe in den Berufsbildern des Hotel- und Gastgewerbes, der Lebensmittelindustrie sowie des Handwerks decken. Die Besonderheit des Projektes besteht darin, dass für die geplante Gesamtausrichtung keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen. Im Ergebnis des Empfangs und der geführten Gespräche äußerte der Delegationsleiter seinen Wunsch nach Unterstützung durch die IHK Südthüringen bei der Umsetzung des Ausbildungsprojektes.

Tel.: 0361 / 7308-600

Ihr Ansprechpartner: Steffen Spitzner 03681 362-151 spitzner@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 29


AUS- UND WEITERBILDUNG

Berufsbegleitende Weiterbildung attraktiver, aber auch wichtiger denn je Berufsbegleitende Weiterbildungen, insbesondere die IHK-Aufstiegsfortbildungen, sind ein wichtiger Baustein, um den Bedarf der Südthüringer Wirtschaft an qualifizierten Fach- und Führungskräften zu decken. Die praxisorientierten Meister- und Fachwirtfortbildungen genießen national und international hohe Anerkennung und werden auch finanziell durch das sog. Meister-BAföG unterstützt. Das neu erschienene Weiterbildungsprogramm der IHK Südthüringen für das Jahr 2014 beinhaltet eine Vielzahl von bewährten und neuen Weiterbildungsangeboten für Fach- und Führungskräfte, Berufsumsteiger und Existenzgründer. Darüber hinaus organisieren die Mitarbeiter der IHK Südthüringen

gern auch bedarfsgerecht zugeschnittene Firmenschulungen und beraten zur individuellen Karriereplanung. Das Programm kann ab sofort von der IHKHomepage www.suhl.ihk.de herunter geladen und auf Wunsch auch zugesandt werden.

Ihr Ansprechpartner: Antje da Silva Santos 03681 362-425 santos@suhl.ihk.de

Schulung der Servicekräfte in Spielhallen und Gaststätten mit Glücksspielautomaten Die Betreiber von Spielhallen und Gaststätten, in denen Gewinnspielgeräte aufgestellt sind, müssen Sozialkonzepte vorhalten und umsetzen mit dem Ziel, die schädlichen Wirkungen problematischen oder pathologischen Spielverhaltens weitestgehend zu minimieren. Die IHK Südthüringen bietet Schulungen für Servicekräfte in Thüringer Spielhallen und für Thüringer Gastwirte an.

Handlungskompetenz im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern. Die Teilnehmer erhalten viele Informationen zu den Grundlagen der Sucht im Allgemeinen und zur Glücksspielsucht im Speziellen. Ebenso werden Informationen zum Thüringer Hilfesystem und die entsprechenden Zugangsmöglichkeiten vermittelt. Die Schulung wird am 8. Januar 2014 in der IHK Südthüringen in Suhl-Mäbendorf durchgeführt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Spielhallen beträgt die Schulungszeit acht Unterrichtsstunden, jeweils von 10:15 Uhr bis 17:15 Uhr. Die Schulung für die Thüringer Gastwirte findet von 8:30 Uhr bis 17:15 Uhr statt. Die Gastwirte werden in die rechtlichen Aspekte der Glücksspielgesetzgebung eingewiesen und erhalten zusätzlich umfangreiches Dokumentationsmaterial.

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Ziele der Schulung sind die Sensibilisierung der Schulungsteilnehmer für das Themenfeld Glücksspielsucht und die Vermittlung von

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Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag grundlegend geändert. Es gibt in Thüringen seit dem 1. Juli 2012 ein neues Spielhallengesetz. So schreibt die veränderte Glücksspielgesetzgebung Schulungen der Sevicekräfte in Thüringer Spielhallen und der Gastwirte mit Glücksspielautomaten vor.

Ihr Ansprechpartner: Beate Rammelt 03681 362-429 rammelt@suhl.ihk.de


AUS- UND WEITERBILDUNG

IHK–Weiterbildungsangebot Datum

Bezeichnung

Std

Ort

06.01.2014 06.01.2014 08.01.2014 08.01.2014 13.01.2014 15.01.2014 20.01.2014 21.01.2014 21.01.2014 21.01.2014 27.01.2014 28.01.2014 29.01.2014 31.01.2014 03.02.2014 03.02.2014 04.02.2014 07.02.2014 07.02.2014 10.02.2014 11.02.2014 11.02.2014 12.02.2014 24.02.2014 24.02.2014 25.02.2014 25.02.2014 25.02.2014 26.02.2014 26.02.2014 26.02.2014 26.02.2014 27.02.2014 28.02.2014 03.03.2014 04.03.2014 06.03.2014 06.03.2014 10.03.2014 10.03.2014 11.03.2014 12.03.2014 12.03.2014 13.03.2014 17.03.2014 17.03.2014 17.03.2014 18.03.2014

Geprüfter Bilanzbuchhalter Geprüfter Wirtschaftsfachwirt Schulung für Thüringer Gastwirte in Gaststätten mit Glücksspielautomaten Schulung für das Servicepersonal in Thüringer Spielhallen Ausbildung der Ausbilder Das Sachanlagevermögen im HGB und IFRS-Abschluss Angebotsanfragen erfolgreich in Aufträge wandeln – E-Mail-Coaching Controlling – das Navigationssystem für eine erfolgreiche Unternehmenssteuerung Aktuelles Arbeitsrecht für Praktiker Existenzgründerlehrgang Existenzgründerlehrgang – Niederlassungen Mitarbeitermotivation fördern Was der Gastwirt wissen muss Ausbildung der Ausbilder Existenzgründerlehrgang – Niederlassungen Unterrichtung für Bewachungspersonal Geprüfter Technischer Fachwirt IT-Netzwerkadministrator (IHK) – Windows Server Basis Basiswissen Netzwerke – Internetworking IPv6 Erfolgreich mit Gästen kommunizieren Verhandlungsstrategien für Gewinner Controlling – Modul 2 – Operatives Controlling Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Unterrichtung für Bewachungspersonal Interner Auditor (IHK) Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht Aktuelles Steuerrecht 2014 Existenzgründerlehrgang Rhetorik und Präsentationstechnik Geprüfter Industriemeister Metall Aktuelles Steuerrecht 2014 Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik Aktuelles Steuerrecht 2014 Geprüfter Industriemeister Glas Gewinnermittlung durch Einnahmen-/Überschussrechnung Geprüfter Betriebswirt Zeitgemäßes Ausbildungsmarketing Aktuelles Steuerrecht 2014 MS Word Grundkurs Englisch für Wirtschaft und Beruf – Grundstufe Aktuelles Arbeitsrecht für Praktiker Verkaufskommunikation und Abschlusstechniken Vom Personalverantwortlichen zum Personalentwickler Forderungsausfälle vermeiden Workshop – Projektmanagement MS Word Aufbaukurs Ausbildung der Ausbilder – Niederlassungen Rechtliche Besonderheiten beim Umgang mit erkrankten Arbeitnehmern

880 700 10 8 96 8 6 20 8 24 24 8 4 96 24 40 850 126 42 8 16 4 20 40 40 8 8 24 16 1100 8 1100 8 1000 20 750 8 8 16 40 8 16 8 4 8 16 96 4

SHL SHL SHL SHL SHL SHL SHL SHL SHL ARN SHL SHL SHL ARN SHL SHL SHL SHL SHL SHL SHL SHL SON SHL ARN SHL SHL SHL SHL SON SHL ARN SHL ARN SHL SHL SHL SHL SHL ARN SHL SHL SHL SHL SHL ARN SHL

Weitere Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unter: www.qualiservice-thueringen.de oder www.suhl.ihk.de.

Ihre Ansprechpartner im Bildungszentrum der IHK Südthüringen: Suhl Suhl Suhl

Katrin Pertig Beate Rammelt Sandro Schilling

03681 362-427 03681 362-429 03681 362-426

Suhl Sonneberg Arnstadt

Antje da Silva Santos Heidi Leistner Carmen Klotz

03681 362-425 03675 7506-255 03628 6130-516

Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 31


INNOVATION UND UMWELT

Neue Ansprechpartnerin für Energie und Umwelt Dr.-Ing. Janet Nußbicker-Lux 03681 362-174 nussbicker-lux@suhl.ihk.de Seit Anfang November ist Frau Dr.-Ing. Janet Nußbicker-Lux in der IHK Südthüringen die neue Referentin für Energie und Umwelt. Im Themenkomplex Energie ist sie damit Ansprechpartnerin für die Bereiche Energiepolitik/Energiegesetze, Energiemanagement sowie im Bereich Umwelt für die Themen Umweltrecht und Umweltpolitik.

Frau Dr.-Ing. Nußbicker-Lux kann für ihr Aufgabenspektrum auf ihre langjährigen Erfahrungen der wissenschaftlich-technischen Projektbegleitung im Bereich von Energieverteilsystemen und -speichern zurückgreifen. Des Weiteren dient ihr Fachwissen aus dem Umweltschutztechnik-Studium der fachlichen Beratung der Unternehmerschaft, z. B. zu Energieeffizienz-Maßnahmen.

IHK-Preis 2013 für den akademischen Nachwuchs Den Überbringern des IHK-Preises 2013 merkte man ihre eigene Freude bei der Würdigung der beiden prämierten Leistungen an. Die Vizepräsidentin der IHK Südthüringen, Marina Heller, und der Vorsitzende des Regionalausschusses Ilm-Kreis der IHK Südthüringen, Olaf Mollenhauer, fanden sehr persönliche Worte der Anerkennung für die beiden Preisträger. Die Auszeichnungen wurden anlässlich der Immatrikulationsfeiern der Fachhochschule Schmalkalden und der Technischen Universität Ilmenau vergeben. Die Laudatoren konnten vor diesem Podium eindrucksvoll vermitteln, dass sich Leistung lohnt. Die guten Perspektiven für junge Absolventen in den Unternehmen des IHK-Bezirkes Südthüringen oder mit einer selbstständigen Existenz nahmen beide zum Anlass, die neuen Studenten neugierig auf ein Leben im Thüringer Wald zu machen.

Felix Ellrich, Bachelor of Engineering, erhielt seinen Preis am 9. Oktober 2013 an der Fachhochschule Schmalkalden. Er schloss sein Bachelorstudium mit sehr guten Ergebnissen ab. Seine Arbeit: „Optimierung der Eintrittsgeometrie von spritzgießtechnisch herstellbaren Kunststofflaufrädern im Automobil“ entstand in einem mittelständischen Thüringer Unternehmen und wurde mit sehr gut bewertet. Ein Kernpunkt der Arbeit ist die fertigungstechnische Optimierung der Laufräder ohne Kompromisse an den Wirkungsgrad einer Kühlmittelpumpe mit diesen Laufrädern im Betriebszustand. Felix Ellrich absolviert nun ein Masterstudium in Schmalkalden. Für seine Masterarbeit erhielt Master of Science Marco Schilling die Note 1,0 und wurde dafür am 12. Oktober 2013 mit dem IHK-Preis prämiert. Marco Schilling erstellte seine Masterarbeit: „Entwurf und Verifikation von Regelstrukturen für

Marina Heller, Vizepräsidentin der IHK Südthüringen, übergab gemeinsam mit Prof. Dr. Elmar Heinemann (l.), Rektor der Fachhochschule Schmalkalen, den IHK-Preis an Felix Ellrich.

32 Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

Stromversorgungssysteme“ mit den Anforderungen eines Ilmenauer Unternehmens, dass sich der Entwicklung leistungselektronischer Baugruppen und Stromversorgungssysteme, dabei u. a. auch Schaltnetzteilen, widmet. Die Arbeit stellt als Ergebnis ein rechnergestütztes Entwicklungswerkzeug zur Verfügung, dass sich als außerordentlich praxistauglich erwiesen hat. Marco Schilling arbeitet weiter an der TU Ilmenau in einer Forschergruppe zu Elektromobilität und plant, dort zu promovieren. Der IHK-Preis für ausgezeichnete Leistungen des wissenschaftlichen Nachwuchses 2013 demonstriert in anschaulicher Weise, wie die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in der Region zum Erfolg für alle Beteiligten führen kann. Herzlichen Glückwunsch den Preisträgern und ihren Betreuern!

Der Rektor der Technischen Universität Ilmenau, Prof. Dr. Peter Scharff (l.) sowie Olaf Mollenhauer, Vorsitzender des Regionalausschusses Ilm-Kreis der IHK Südthüringen (r.), überreichten den IHK-Preis an Marco Schilling.


INNOVATION UND UMWELT

2. Regionale Energiekonferenz Südwestthüringen Am 20. November 2013 fand in der IHK Südthüringen in Suhl die zweite Auflage der Energiekonferenz Südwestthüringen statt, welche in Kooperation mit der Regionalen Planungsgemeinschaft und dem Nachhaltigkeitszentrum Thüringen durchgeführt wurde. Die Energiekonferenz hat sich als Dialogplattform zwischen den regionalen Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft etabliert, wenn es um wichtige Fragen zur zukünftigen Energieversorgung in der Wirtschaftsregion Thüringer Wald geht. In den Impulsreferaten wurde in das Thema der diesjährigen Veranstaltung „100 % Erneuerbare Energien“ anhand wissenschaftlicher Studien und der Modellregion Harz eingeführt. Bereits im Anschluss an die Impulsreferate entstanden interessante Diskussionen zwischen den Konferenzteilnehmern und den Referenten. Im weiteren Verlauf der Konferenz wurde in drei parallelen Foren zu den Ansätzen und Potenzialen auf den Ebenen „Regional“, “Lokal“ und „KMU“ informiert. Im Unternehmerforum ging es konkret um die Neuerungen im Energiesteuerrecht und die Möglichkeiten zur Energieeffizienzberatung- und Finanzierung.

Energieerzeugung gewährleistet werden? Gibt es geeignete Speichersysteme und wie können diese natur- und tourismusverträglich integriert werden?

notwendigen Maßnahmen im Interesse aller Akteure umgesetzt werden. Damit verspricht auch die dritte Auflage im Jahr 2014 interessante Diskussionen.

Die Notwendigkeit der Fortführung des Dialogs wurde im Konferenzverlauf mehr als deutlich. Nur durch eine gemeinsame Koordination und der damit einhergehenden Akzeptanz können die mit dem Umbau des Energieversorgungssystems

Ihr Ansprechpartner: Jan Scheftlein 03681 362-210 scheftlein@suhl.ihk.de

(v. l.) Dr. Janet Nußbicker-Lux, IHK Südthüringen, Andre Schäfer, Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen, Dr. Dirk Schramm, Ingenieurbüro für Energiewirtschaft, Sebastian Flemming, Fraunhofer-Anwendungszentrum Systemtechnik und Dr. Mathias Sturm, Thüringer Energie AG

Dass der Wandel von einer konventionellen, zentralen zu einer dezentralen Energieversorgung durch erneuerbare Energieträger, wie z. B. Wind und Sonne, auch Einfluss auf die Netzinfrastruktur im Verteilnetz erfordert, wurde in Fachvorträgen ebenso bekräftigt wie die Tatsache, dass ohne Energiespeicher die Versorgungsqualität und damit Versorgungssicherheit nicht gewährleistet ist. Die Konferenz machte in ihrem Verlauf die bestehenden Zielkonflikte sichtbar: Wie kann der Umbau der Energieversorgung vollzogen werden, ohne dem Wirtschaftsstandort die Wettbewerbsfähigkeit durch eine hohe Kostenbelastung zu entziehen? Wie kann der Aufbau von Energieerzeugungs- und Verteilsystemen mit Belangen des Tourismus und des Natur- und Landschaftsschutzes in Einklang gebracht werden? Wie kann die Versorgungssicherheit in einer fluktuierenden erneuerbaren

Rund 90 Teilnehmer aus Unternehmen und Institutionen waren zur Energiekonferenz nach Suhl gekommen.

Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 33


INTERNATIONAL

7. Thüringer Außenwirtschaftstag informierte über Marktchancen in Südasien © LEG Thüringen

Dr. Peter Traut, Präsident der IHK Südthüringen, hielt im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs das Grußwort.

Am 23. Oktober 2013 fand im congress centrum neue weimarhalle in Weimar die zentrale Veranstaltung für die Thüringer Exportwirtschaft statt – der 7. Thüringer Außenwirtschaftstag. Im Mittelpunkt stand die Region Südasien mit den Schwerpunktländern Indien, Indonesien und Malaysia.

mit Gleichgesinnten ins Gespräch zu kommen und Themen von besonderem Interesse vertieft zu diskutieren.

In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs und Thüringen International bot die Veranstaltung eine Vielzahl exportbezogener Informationen zur Region Südasien. Als Keynotespeaker berichtete Dr. Olaf Ihlau, langjähriger Korrespondent und Auslands-Ressortleiter bei der Süddeutschen Zeitung und beim Spiegel über seine Erfahrungen in der Region. Zudem bekamen die Besucher des Thüringer Außenwirtschaftstages im Rahmen der Länderworkshops Indien, Indonesien und Malaysia die Gelegenheit, sowohl mit Experten, als auch

Weitere Informationen, die Vorträge und Fotos finden Sie unter:

Auch in diesem Jahr standen die Mitarbeiter der Außenhandelskammern der Region Südasien für Einzelgespräche zur Verfügung.

http://www.thueringen-international.de/termine/ thueringer-aussenwirtschaftstag/.

Ihr Ansprechpartner: Tilo Werner 03681 362-203 werner@suhl.ihk.de

Außenwirtschaftsseminare der IHK Südthüringen im 1. Quartal 2014 Die weltweit voranschreitende Globalisierung der Märkte führt zu ständigen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Entscheidungsträger und Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen müssen die Zusammenhänge verschiedener Rechtsgebiete im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht kennen sowie Informationen zu den Ländern erhalten, um diese für den konkreten Geschäftsfall anzuwenden. Die Qualifizierung von Mitarbeitern der Unternehmen im Bereich der Außenwirtschaft unterstützt die IHK Südthüringen mit zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Für das 1. Quartal 2014 sind die folgenden Außenwirtschaftsseminare geplant: Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie über die Veranstaltungsdatenbank unter: www.suhl.ihk.de – Veranstaltungen der Fachbereiche.

Ihre Ansprechpartner:

34 Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

Thema

Datum

Ort

Zeit

Neues im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2014 (Hinweis: Zwei alternative Zeiten)

21. Januar 2014

Bildungszentrum der IHK Südthüringen R 111/112

09:00 bis 12:30 Uhr oder 13:30 bis 17:00 Uhr

Die Exportkontrolle Vom Gesetzestext zur Ausfuhranmeldung

3. März 2014

Bildungszentrum der IHK Südthüringen R 111/112

09:00 bis 16:00 Uhr

Die Praxis des Export-Dokumentengeschäfts Richtiger Umgang mit Exportakkreditiv und Dokumenteninkasso

26. März 2014

Bildungszentrum der IHK Südthüringen R 102

09:00 bis 16:00 Uhr

Export-Angebote effizient formulieren Kaufmännisches Export Know-how im technischen Vertrieb

27. März 2014

Bildungszentrum der IHK Südthüringen R 102

09:00 bis 13:00 Uhr

Ulrike Karl 03681 362-235 karl@suhl.ihk.de

Tilo Werner 03681 362-203 werner@suhl.ihk.de


INTERNATIONAL

Unternehmerreise nach Sibiu/Rumänien

© Peter Herwig

Im Rahmen der Unternehmerreise der IHK Südthüringen nach Sibiu in Rumänien kam es auch zu einem Treffen der Kammerspitzen der Wirtschaftskammer Sibiu und der IHK Südthüringen. Positiv reflektiert wurde dabei, dass sich bereits aus der Unternehmerreise im Jahr 2006 bis heute bestehende Wirtschaftsbeziehungen Südthüringer Unternehmen in der Region Sibiu etabliert haben. Bei der gemeinsamen Beratung wurde beiderseitig angeregt, die Zusammenarbeit zu intensivieren. So ist u. a. angedacht, im Jahr 2014 gemeinsam ein Projekt zur Akquise von rumänischen Fachkräften für die Südthüringer Wirtschaft zu realisieren. Im Bild v.l.n.r.: Anca Muntean, Projektmitarbeiterin/Dolmetscherin der Wirtschaftskammer Sibiu, Gheorghe Aldea, Präsident der Wirtschaftskammer Sibiu, Eugen Iordanescu, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftskammer Sibiu, Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen und Dr. Peter Traut, Präsident der IHK Südthüringen.

Interkulturelle Wirtschaftskommunikation in Dublin/Irland

Zoll-Information Am 9. Oktober 2013 lud das Bundesministerium der Finanzen zu einer Informationsveranstaltung zur Umsetzung des Niederlassungskonzepts für EORI-Nummern nach Dresden ein. Die EORI-Nummer (EORI = Economic Operators‘ Registration and Identification System) ist heute alleiniges Identifikationsmerkmal für Wirtschaftsbeteiligte in der Europäischen Union. Zukünftig wird die EORI-Nummer entsprechend den europarechtlichen Vorschriften nur noch rechtsfähigen Einheiten (natürliche und juristische Personen, rechtsfähige Personenvereinigungen) erteilt. Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten werden dann in Deutschland über die EORI-Nummer ihres Hauptsitzes und eine sog. Niederlassungsnummer identifiziert.

ATLAS Ausfuhr: Seit 1. September 2013 neue Unterlagenkodierungen Am 1. September 2013 wurden die neuen Unterlagenkodierungen in ATLAS Ausfuhr eingespielt. Relevant für die Praxis ist die Änderung der Kodierung „E3LNA/51“ in „E3LNA/81“. Mit dieser Kodierung geben Unternehmen an, dass sie keine Waffen oder Rüstungsgüter im Sinne des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste exportieren. (IHK Rhein-Neckar)

Schweiz: Änderungen beim Schweizer Entsendegesetz Im Schweizer Entsendegesetz sind zum 15. Juni 2013 Änderungen bei der Solidarhaftung im Bauhaupt- und -nebengewerbe in Kraft getreten, über die sich deutsche Entsendebetriebe vor der Arbeitsaufnahme in der Schweiz informieren müssen und die ggf. auch zu einer Anpassung der Prozesse bei den Unternehmen führen. (HK Deutschland Schweiz)

Smartphone-App „Zoll und Reise“

Während des Praxisseminars für Interkulturelle Wirtschaftskommunikation in Irland Anfang November 2013 standen einige Unternehmensbesuche in Dublin an. Neun Vertreter aus Südthüringer Unternehmen besuchten u. a. Keyhouse Computing Ltd. Im Bild: Tilo Werner (r.), Niederlassungsleiter Arnstadt der IHK Südthüringen, zusammen mit CEO Stephen Keogh von Keyhouse Computing Ltd. Das nächste Praxisseminar in Irland ist im ersten Halbjahr 2014 geplant.

Darf ich 200 Stück Zigaretten oder doch 800 Stück abgabenfrei mit nach Hause nehmen? Wie sieht es mit der Uhr aus, die im Urlaubsland so viel billiger ist als zu Hause? Ist es erlaubt, ein Tier mit nach Deutschland zu nehmen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert die neue App „Zoll und Reise“, die ab sofort im Apple App Store und im Google Play Store (Android-Market) kostenlos heruntergeladen werden kann. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung. (Zoll) Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 35


BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen für das Geschäftsjahr 2014 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat am 3. Dezember 2013 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2749), und der Beitragsordnung vom 25. März 2004, in der Fassung vom 3. Dezember 2013, folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2014 (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) beschlossen:

I.

Wirtschaftsplan

2.2. sofern deren Umsatz im Sinne von § 10 der Beitragsordnung 2.2.1. 5,2 Mio. EUR bis 10,3 Mio. EUR beträgt, 1.250,00 EUR 2.2.2. mehr als 10,3 Mio. EUR bis 20,5 Mio. EUR beträgt, 2.500,00 EUR 2.2.3. mehr als 20,5 Mio. EUR bis 30,7 Mio. EUR beträgt, 5.000,00 EUR 2.2.4. mehr als 30,7 Mio. EUR beträgt, 10.000,00 EUR.

Der Wirtschaftsplan wird 1.

2.

in der Plan-GuV mit der Summe der Erträge in Höhe von mit der Summe der Aufwendungen in Höhe von mit dem Saldo der Rücklagenveränderungen in Höhe von

6.911.900,00 EUR 6.903.300,00 EUR 8.600,00 EUR

im Finanzplan mit der Summe der Investitionseinzahlungen in Höhe von mit der Summe der Investitionsauszahlungen in Höhe von mit der Summe der Einzahlungen in Höhe von mit der Summe der Auszahlungen in Höhe von

0,00 EUR 4.419.700,00 EUR 1.837.800,00 EUR 4.452.300,00 EUR

2.3. Für eine der Industrie- und Handelskammer Südthüringen zugehörige Kapitalgesellschaft, deren Tätigkeit sich auf die Komplementärfunktion in einer ebenfalls der Kammer zugehörigen Personengesellschaft (persönlich haftende Gesellschaft i. S. v. § 161 Abs. 1 HGB) beschränkt, kann der Grundbeitrag gemäß Abs. III. Nr. 2.1.1. auf 145,00 EUR reduziert werden. 2.4. Für eine der Industrie- und Handelskammer Südthüringen zugehörige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren wirtschaftliche Tätigkeit ruht oder die sich in Liquidation befindet, kann auf Antrag der Grundbeitrag gemäß Abs. III. Nr. 2.1.1. auf 145,00 EUR reduziert werden.

festgestellt.

II. Beitragsfreistellungen 1.

2.

Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,00 EUR nicht übersteigt. Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31.12.2003 angezeigt haben und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind im Geschäftsjahr der Kammer, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und im darauf folgenden Jahr vom Grundbeitrag und von der Umlage sowie im dritten und vierten Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 EUR nicht übersteigt.

IV. Als Umlage sind zu erheben 0,17 % des Gewerbeertrages, hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage für die Umlage einmal um einen Freibetrag von 15.340,00 EUR für das Unternehmen zu kürzen.

V. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das Jahr 2014.

VI. 1.

Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb des Bemessungsjahres nicht bekannt ist, kann eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der Kammer vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben werden.

2.

Soweit kein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb vorliegt, der Gewerbetreibende jedoch seinen Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb, auch einen voraussichtlichen, der Kammer mitgeteilt hat, kann eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des mitgeteilten Betrages erhoben werden.

3.

Liegt keine Information über Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb vor, kann eine Vorauszahlung des Grundbeitrages gemäß Abs. III. Nr. 1.1. bzw. Abs. III. Nr. 2.1.1. erhoben werden. Die Bemessungsgrundlage für den Umlagebeitrag kann entsprechend geschätzt und hierauf eine Vorauszahlung erhoben werden.

4.

Sobald der Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb 2014 vorliegt, wird die Vorauszahlung berichtigt und ein endgültiger Beitragsbescheid erteilt. Entsprechend werden Beitragsanteile nachgefordert, erstattet oder gutgeschrieben.

5.

Liegen keine Angaben über die zur Festsetzung der Grundbeiträge erforderlichen Umsatzerlöse vor, so kann die Veranlagung auf der Grundlage einer Schätzung erfolgen (§ 15 Abs. 5 der Beitragsordnung).

III. Als Grundbeiträge sind zu erheben 1.

2.

Von Kammerzugehörigen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, 1.1. mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 15.340,00 EUR, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer II eingreift, 50,00 EUR 1.2. mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 15.340,00 EUR bis 25.000,00 EUR 100,00 EUR 1.3. mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 25.000,00 EUR bis 30.700,00 EUR 145,00 EUR 1.4. mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 30.700,00 EUR 290,00 EUR. Von Kammerzugehörigen, die im Handelsregister eingetragen sind, oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, 2.1. sofern deren Umsatz im Sinne von § 10 der Beitragsordnung unter 5,2 Mio. EUR liegt, 2.1.1. mit einem Verlust oder Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 30.700,00 EUR 2.1.2. mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 30.700,00 EUR bis 61.400,00 EUR 2.1.3. mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb über 61.400,00 EUR

36 Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

290,00 EUR

Suhl, 3. Dezember 2013

500,00 EUR 750,00 EUR

gez. Dr. Peter Traut Präsident

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer


BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN Änderung der Beitragsordnung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat am 3. Dezember 2013 aufgrund von §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) folgende Änderungen der Beitragsordnung vom 25. März 2004, zuletzt geändert am 6. Dezember 2007, beschlossen:

Artikel 1

Artikel 3

§ 4 Beitragsfreistellung nach § 3 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 IHKG:

Vorgenannte Änderungen der Beitragsordnung in Artikel 1 und Artikel 2 treten am 1. Januar 2014 in Kraft.

In § 4 wird der Absatz 1 wie folgt ersetzt: „(1) Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt.“

Artikel 2

Suhl, 3. Dezember 2013

gez. Dr. Peter Traut Präsident

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

Genehmigungsvermerk des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie vom 10. Dezember 2013 zur Änderung der Beitragsordnung

§ 15 Beitragsveranlagung: In § 15 wird nach Absatz 4 der folgende Absatz 4 a eingefügt: „(4 a) Werden die in der Wirtschaftssatzung festgesetzten Beitragssätze während des laufenden Geschäftsjahres herabgesetzt, erfolgt die Erstattung zu viel gezahlter Beiträge mittels Verrechnung. Nicht verrechenbare zu viel gezahlte Beiträge werden spätestens bei der endgültigen Abrechnung für das jeweilige Geschäftsjahr erstattet.“

Ausgefertigt: Suhl,11. Dezember 2013

gez. Dr. Peter Traut Präsident

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

Änderung des Gebührentarifs der IHK Südthüringen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüirngen hat am 3. Dezember 2013 gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) die folgenden Änderungen im Gebührentarif der IHK Südthüringen beschlossen:

Artikel 1

Artikel 3

IV. Fachkundeprüfung und Unterrichtungsverfahren

XI. Sonstige Gebühren

Punkt IV. Fachkundeprüfung und Unterrichtungsverfahren wird in Ziffer 4. wie folgt neu gefasst: „4.

Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Verkehrsunternehmens nach Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) bzw. für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) 4.1. Anerkennung aufgrund leitender Tätigkeit gem. § 8 GBZugV bzw. § 7 PBZugV 4.1.1. Anerkennung ohne Beurteilungsgespräch 4.1.1. Anerkennung mit Beurteilungsgespräch 4.2. Anerkennung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfungen gem. § 7 GBZugV bzw. § 6 PBZugV

„4. Beitreibungsgebühr

50,00 €“

Artikel 4 Die Änderung des Gebührentarifs tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft. Suhl, 3. Dezember 2013

40,00 € 85,00 € 25,00 €“

Artikel 2

gez. Dr. Peter Traut Präsident

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

Genehmigungsvermerk des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie vom 10. Dezember 2013 zur Änderung des Gebührentarifs

VI. Anträge auf öffentliche Bestellung und Vereidigungen Punkt VI. Anträge auf öffentliche Bestellung und Vereidigungen wird in Ziffer 1.3. und 1.6. wie folgt neu gefasst: „1.3. Antragsbearbeitung für Erneuerung der Bestellung 1.6. Erneuerung der Bestellung sowie Betreuung für die Dauer der erneuten Bestellung

Punkt XI. Sonstige Gebühren wird in Ziffer 4. wie folgt neu gefasst:

Ausgefertigt: Suhl, 11. Dezember 2013

250,00 € 200,00 €“

gez. Dr. Peter Traut Präsident

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 37


BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN Änderung der Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen für das Geschäftsjahr 2013 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat am 3. Dezember 2013 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2749), und der Beitragsordnung vom 25. März 2004, in der Fassung vom 6. Dezember 2007, folgende

Änderung zur Wirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2013 (1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013) beschlossen:

einen Freibetrag von 15.340,00 EUR für das Unternehmen zu kürzen.“

Ziffer IV. wird wie folgt geändert:

Die Änderung tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.

„IV. Als Umlage sind zu erheben 0,15 % des Gewerbeertrages, hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage für die Umlage einmal um

Suhl, 3. Dezember 2013 gez. Dr. Peter Traut Präsident

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

Berufung von Mitgliedern der Fach- und Regionalausschüsse der IHK Südthüringen Das Präsidium beruft gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung der IHK Südthüringen Herrn Uwe Zimmermann, MEG Mechanik GmbH, Gießübel,

Herrn Frank Schlütter, Schlütter Oberflächentechnik GmbH, Zella-Mehlis.

Das Präsidium beruft gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der IHK Südthüringen folgende Personen zu Mitgliedern des Energie- und Umweltausschusses: Herrn Wolfgang F. Kanig, Ringberg Hotel GmbH & Co. KG, Suhl,

zum Mitglied des Regionalausschusses Hildburghausen.

Herrn Thomas Köhler, Glaswerk Ernstthal GmbH, Lauscha-Ernstthal,

Suhl, 24. September 2013

Suhl, 24. September 2013 Die Berufung erfolgt für den Zeitraum der Amtsperiode der Vollversammlung.

Satzung betreffend die Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat am 3. Dezember 2013 –

auf Grund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749),

in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598) in der jeweils geltenden Fassung und der §§ 4 bis 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) vom 15. Juni 2000 (BGBl. I S. 851), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Februar 2013 (BGBl. I S. 347) in der jeweils geltenden Fassung

sowie in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485), zuletzt geändert durch Artikel 8 a des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3313) in der jeweils geltenden Fassung und §§ 5 bis 7 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) vom 21. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3120) in der jeweils geltenden Fassung

folgende Satzung beschlossen:

Inhaltsübersicht:

§ 1 Sachliche Zuständigkeit

§1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 §8 §9 § 10 § 11

Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen - im folgenden IHK genannt - ist zuständig für – die Bildung der Prüfungsausschüsse, – die Durchführung von Prüfungen nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) und der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), – die Erteilung der Bescheinigung gemäß § 14, – die Umschreibung gemäß § 15.

§ 12 § 13 § 14 § 15 § 16

Sachliche Zuständigkeit Örtliche Zuständigkeit Prüfungsausschüsse Prüfungsarten Vorbereitung der Prüfung Grundsätze für alle Prüfungen Sachgebiete der Prüfung Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des Prüfungsergebnisses Niederschrift Nichtbestehen der Prüfung Erteilung der Bescheinigung der fachlichen Eignung Umschreibung gleichwertiger Abschlussprüfungen/ beschränkter Fachkundenachweise Inkrafttreten

38 Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

(3)

§ 3 Prüfungsausschüsse (1)

Die IHK bildet Prüfungsausschüsse für a) die Durchführung von Prüfungen zum Zwecke des Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs, b) die Durchführung von Prüfungen zum Zwecke des Nachweises der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs.

(2)

Zusammensetzung und Zuständigkeit der Prüfungsausschüsse richten sich nach den maßgeblichen Bestimmungen der

§ 2 Örtliche Zuständigkeit (1)

Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin seinen/ ihren Wohnsitz hat.

(2)

Hat der Bewerber/die Bewerberin seinen/ihren Wohnsitz im Ausland, ist die IHK des Bezirkes zuständig, in dem der Bewerber/die Bewerberin

arbeitet. Abweichend von Satz 1 ist für Bewerber/ Bewerberinnen für den Personenverkehr mit Pkw die nächstgelegene IHK zuständig. Der Bewerber/die Bewerberin kann mit seiner/ihrer Zustimmung an eine andere IHK verwiesen werden.


BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN a) Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) b) Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) beide in der jeweils geltenden Fassung, wobei die Prüfungsausschüsse aus einem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden und einem/einer Beisitzern/Beisitzerin bestehen. (3)

(4)

(5)

Die IHK beruft für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren in ausreichender Anzahl geeignete Prüfer/Prüferinnen zu Mitgliedern der Prüfungsausschüsse. Die Prüfer/Prüferinnen werden aus diesem Kreis für bestimmte Prüfungen eingesetzt. Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse sind ehrenamtlich tätig, sofern sie nicht bei der IHK beschäftigt sind. Hinsichtlich ihrer Pflichten gelten die Vorschriften der §§ 83, 84 und 86 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 18. August 2009 in der jeweils gültigen Fassung. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Prüfungsausschüsse erhalten auf Antrag eine Entschädigung entsprechend des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 6 Grundsätze für alle Prüfungen (1)

Die Prüfung ist eine Gesamtprüfung, die aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht.

(2)

Die Prüfungssprache ist deutsch.

(3)

Die Prüfung ist nicht öffentlich. Über die ausnahmsweise Zulassung von Personen, die an der Prüfung nicht beteiligt sind, entscheidet die IHK.

(15) Die Fragen und Aufgaben berücksichtigen die in § 7 genannten Sachgebiete.

(4)

Bei Beginn der Prüfung wird die Identität der Prüfungsteilnehmer/ Prüfungsteilnehmerinnen mittels amtlichen Lichtbildausweises festgestellt. Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, werden zu dieser Prüfung nicht zugelassen.

(16) Die offenen Fragen und Multiple-Choice-Fragen im 1. Prüfungsteil (§ 8 Abs. 1) haben, je nach Schwierigkeitsgrad, eine Wertigkeit von 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkten. Die offenen Fragen im 2. Prüfungsteil (§ 8 Abs. 1) können miteinander verbunden und mit einer höheren Punktzahl festgelegt werden.

(5)

Bei Beginn der Prüfung werden den Prüfungsteilnehmern/ Prüfungsteilnehmerinnen die Prüfer/ Prüferinnen bekannt gegeben.

(17) Die Bewertung der Prüfungsfragen ist - außer bei Multiple-Choice-Fragen - in halben und ganzen Punkten zulässig.

(6)

Die Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen sind nach Bekanntgabe der Prüfer/Prüferinnen zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers/einer Prüferin wegen Besorgnis der Befangenheit Gebrauch machen wollen. Über einen Ablehnungsantrag entscheidet die IHK.

(18) Die Gesamtpunktezahl teilt sich bei allen Prüfungsarten wie folgt auf: – schriftliche Fragen 40 % – schriftliche Übungen/Fallstudien 35 % – mündliche Prüfung 25 %.

(7)

Hält sich ein Prüfer/eine Prüferin für befangen, so kann die IHK den betroffenen Prüfer/die betroffene Prüferin von der Prüfung ausschließen. Bestehen Zweifel an einer unparteiischen Ausübung des Prüfungsamtes, so muss die IHK den betroffenen Prüfer/ die betroffene Prüferin von der Prüfung ausschließen.

§ 4 Prüfungsarten Die Prüfung findet statt als Prüfung für – den Güterkraftverkehr, – den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr oder – den Taxen- und Mietwagenverkehr.

Die IHK bestimmt die Prüfer/Prüferinnen und setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.

(2)

Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlich unter Angabe der Prüfungsart und unter Beachtung der Anmeldefrist auf einem Formular der IHK erfolgen.

(3)

Die IHK soll die Bewerber/Bewerberinnen unter Berücksichtigung der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen mindestens 10 Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin schriftlich zur Prüfung einladen. Die Einladung gibt dem Bewerber/ der Bewerberin – Ort und Zeitpunkt der Prüfung, – die Art der Prüfung, – die Prüfungsdauer, – die zugelassenen Hilfsmittel, – die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung, – die in § 10 getroffenen Regelungen über Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung bekannt.

(4)

Der Bewerber/die Bewerberin soll spätestens bei Beginn der Prüfung nachweisen, dass er/sie die auf Grund der Gebührenordnung der IHK festgesetzte Prüfungsgebühr entrichtet hat.

(19) Nach Abschluss der Prüfung sind die Unterlagen ein Jahr aufzubewahren. Das Prüfungsergebnis ist dauerhaft aufzubewahren.

§ 7 Sachgebiete der Prüfung (1)

Kenntnisse in den jeweiligen Sachgebieten, die in den schriftlichen Prüfungsteilen und im mündlichen Prüfungsteil nachgewiesen werden müssen, ergeben sich für: – den Güterkraftverkehr und – den Straßenpersonenverkehr ohne Taxenund Mietwagenverkehr aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung – den Taxen- und Mietwagenverkehr aus Anlage 3 zur PBZugV in der jeweils geltenden Fassung.

(10) Bei Beginn der Prüfung werden den Prüfungsteilnehmern/Prüfungsteil-nehmerinnen der Ablauf der Prüfung, insbesondere die Bearbeitungszeit, die Gesamtpunktezahl und die in den einzelnen Prüfungsteilen zu erreichenden Punktezahlen, die Bedingungen für die Zulassung zum mündlichen Teil gemäß § 11 sowie für das Bestehen der Prüfung und die zugelassenen Hilfsmittel bekannt gegeben.

(2)

Die Sachgebiete werden gegliedert in: – Recht – Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens – Technische Normen und technischer Betrieb – Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz – Grenzüberschreitender Verkehr

(11) Als Hilfsmittel sind ausschließlich Taschenrechner zugelassen. Diese Taschenrechner müssen netzunabhängig und nicht kommunikationsfähig sein.

(3)

Die Sachgebiete werden in den beiden schriftlichen Prüfungsteilen wie folgt gewichtet: – Recht: 25 % – Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens: 35 % – Technische Normen und technischer Betrieb: 15 % – Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz: 15 % – Grenzüberschreitender Verkehr: 10 %

(8)

Wird einem Ablehnungsantrag stattgegeben oder ein Prüfer/eine Prüferin ausgeschlossen, so soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zum nächsten Termin eingeladen werden, sofern der ausgeschlossene Prüfer/die ausgeschlossene Prüferin nicht sogleich durch einen anderen Prüfer/ eine andere Prüferin ersetzt werden kann.

(9)

Erfolgte die Zulassung zur Prüfung auf Grund falscher Angaben, wird sie von der IHK widerrufen.

§ 5 Vorbereitung der Prüfung (1)

(14) Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der gemeinsamen Fragebögen der Industrie- und Handelskammern für Prüfungen nach der GBZugV bzw. PBZugV oder von Teilen dieser Fragebögen ist ausschließlich der IHK zu Prüfungszwecken vorbehalten.

(12) Über die Prüfung ist eine Niederschrift gemäß § 12 zu erstellen. (13) Für die schriftlichen Prüfungsteile werden die gemeinsamen Fragebögen der Industrie- und Handelskammern in der jeweils aktuellen Fassung verwendet.

Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 39


BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN § 8 Schriftliche Prüfung (1)

(2) Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt bei der Prüfung für: – den Güterkraftverkehr und – den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr zwei Stunden je Prüfungsteil – den Taxen- und Mietwagenverkehr eine Stunde je Prüfungsteil. (3)

(3)

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen und zwar aus: – schriftlichen Fragen (1. Teil), die MultipleChoice-Fragen und offene Fragen mit direkter Antwort umfassen und – schriftlichen Übungen/Fallstudien (2. Teil), die verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben umfassen.

Die Höchstpunktzahl für die schriftlichen Prüfungsteile beträgt – beim Güterkraftverkehr und – beim Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr für den 1. Teil 120 Punkte und für den 2. Teil 105 Punkte und – beim Taxen- und Mietwagenverkehr: für den 1. Teil 60 Punkte und für den 2. Teil 52,5 Punkte.

(4)

(2)

(3)

Die mündliche Prüfung soll eine halbe Stunde je Prüfungsteilnehmer/ Prüfungsteilnehmerin nicht überschreiten. Die Höchstpunktzahl für die mündliche Prüfung beträgt – beim Güterkraftverkehr und – beim Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr, 75 Punkte und – beim Taxen- und Mietwagenverkehr 37,5 Punkte. Die erbrachte Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung wird vom Prüfungsausschuss in Punkten bewertet. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung fließt in die Gesamtbewertung der Prüfung nach § 11 ein.

Unternimmt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin Täuschungshandlungen oder stört er/ sie den Prüfungsablauf erheblich, kann er/sie von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt bei Verstoß gegen § 6 Absatz 14. Über den Ausschluss entscheidet die IHK. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden.

§ 11 Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des Prüfungsergebnisses (1)

Grundlage der Bewertung der Prüfungsleistungen sind die in den schriftlichen Prüfungsteilen und dem mündlichen Prüfungsteil erzielten Ergebnisse, die in Punkten ausgedrückt werden.

(2)

Zur mündlichen Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zugelassen, wenn er/ sie mindestens 50 % der jeweiligen Punktezahl in beiden schriftlichen Teilprüfungen erreicht hat.

(3)

Die mündliche Prüfung entfällt, wenn in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden.

(4)

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl gemäß §§ 8 und 9 liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.

§ 9 Mündliche Prüfung (1)

Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück, entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er/sie wegen Krankheit an der Prüfung nicht teilnehmen konnte oder nach Beginn abbrechen musste, so hat er/sie dies unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wurde, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prüfungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt.

(5)

(6)

Der Prüfungsausschuss stellt das Ergebnis der Prüfung fest, indem er diese für „bestanden“ oder für „nicht bestanden“ erklärt. Die Prüfung gemäß § 6 Abs. 1 darf wiederholt werden.

§ 10 Rücktritt und Ausschluss von der Prüfung

§ 12 Niederschrift

(1)

Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin vor Beginn der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das Gleiche gilt, wenn ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin zu einer Prüfung nicht erscheint.

Die anzufertigende Niederschrift enthält folgende Angaben:

Tritt ein Prüfungsteilnehmer/eine Prüfungsteilnehmerin im Verlauf der Prüfung zurück, so gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden.

(2)

40 Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

Name, Vorname(n), ggf. Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Nationalität sowie Anschrift des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin, Ort, Datum, Beginn und Ende der Bearbeitung durch den Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin,

– – –

– –

die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie der sonst anwesenden Personen, die Prüfungsart (§ 4), die Sachgebiete (§ 7) und die Prüfungsteile (§§ 8, 9) der Prüfung, Feststellung der Identität des Prüfungsteilnehmers/ der Prüfungsteilnehmerin sowie die Erklärung seiner/ihrer Prüfungsfähigkeit, die Belehrung des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin über sein/ihr Recht, Prüfer/ Prüferinnen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, einen etwaigen Ablehnungsantrag des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin wegen Besorgnis der Befangenheit oder eine inhaltsgleiche Erklärung eines Prüfers/einer Prüferin sowie die Entscheidung darüber, eine summarische Aufzeichnung über den mündlichen Teil der Prüfung, die Bewertung der erbrachten Prüfungsleistungen, die Erklärung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung, die Unterschriften der Mitglieder des Prüfungssauschusses.

§ 13 Nichtbestehen der Prüfung Bei nicht bestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin einen schriftlichen Bescheid der IHK. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

§ 14 Erteilung der Bescheinigung der fachlichen Eignung (1)

Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine Bescheinigung der IHK, die im Falle einer Prüfung für: - den Güterkraftverkehr bzw. den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 entspricht, oder - den Taxen- und Mietwagenverkehr dem Muster der Anlage 5 der PBZugV entspricht.

(2)

Die Bescheinigung muss folgende Sicherheitsmerkmale ausweisen: DIN A4, Zellulosepapier mindestens 100 g/m² versetzt mit Spezialfasern, die unter UV-Licht sichtbar werden, Farbe Pantone kräftig beigefarben, eingeprägtes „D“, Seriennummer und Ausgabenummer.

§ 15 Umschreibung gleichwertiger Abschlussprüfungen/beschränkter Fachkundenachweise (1)

Gemäß § 7 Abs. 1 der GBZugV und § 6 Abs. 2 der PBZugV sind auf Antrag folgende gleichwertige Abschlussprüfungen in Fachkundenachweise gemäß § 14 umzuschreiben, wenn die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen worden ist: Güterverkehr: – Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr, – Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau (seit 1. August 2005 Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung),


BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN – Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin, – Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim, – Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn, – Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim, – Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn. Personenverkehr: – Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr, – Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,

– Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen, – Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/ Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn, – Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/ Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden, – Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn. (2)

Eine Umschreibung ist gemäß § 6 Abs. 1 PBZugV auch für weitere Abschlussprüfungen möglich, sofern das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung diese im Verkehrsblatt bekannt gegeben hat.

(3)

Bescheinigungen über den Nachweis der fachlichen Eignung, die bis zum Inkrafttreten der Fünften Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zum Güterkraftverkehrsgesetz vom 23. Februar 1993 (BGBl. I S. 268) auf die Durchführung von Güternah- oder Umzugsverkehr oder auf innerstaatliche Beförderungen beschränkt wurden, können in eine unbeschränkte Fachkundebescheinigung nach § 14 umgeschrieben werden.

§ 16 Inkrafttreten Die Satzung tritt am ersten Tag des Folgemonats nach Veröffentlichung in der Kammerzeitschrift „Südthüringische Wirtschaft“ in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen vom 13. April 1994 außer Kraft.

Suhl, 3. Dezember 2013 gez. Dr. Peter Traut Präsident

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

Satzung für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen hat am 3. Dezember 2013 auf Grund von §§ 1 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), in Verbindung mit § 34 a Abs. 1 Satz 6 der Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. März 2013 (BGBl. I S. 362) und der §§ 5 a ff der Bewachungsverordnung (BewachV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378), zuletzt geändert durch Artikel 2 a Abs. 3 des Gesetzes vom 4. März 2013 (BGBl. I S. 362) folgende Prüfungsordnung beschlossen:

§ 1 Sachkundeprüfung Der Nachweis der Sachkunde für die Tätigkeit in den in § 34 a Abs. 1 Satz 6 GewO genannten Bereichen kann durch eine Prüfung nach den in den nachfolgenden Paragrafen getroffenen Regelungen erbracht werden. Zweck der Sachkundeprüfung ist der Nachweis, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung in einem Umfang verfügen, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen.

§ 2 Errichtung, Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen (1)

(2)

(3)

(4)

Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen, im Folgenden IHK Südthüringen genannt, errichtet einen oder mehrere Prüfungsausschüsse für die Sachkundeprüfung. Mehrere Industrie- und Handelskammern können einen gemeinsamen Prüfungsausschuss errichten. Die IHK Südthüringen beruft die Mitglieder des Ausschusses, den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren. Die Prüfungsausschussmitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder mitwirken.

(5)

(6)

Die §§ 83, 84, 86 und 89 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) finden entsprechende Anwendung. Bei der Sachkundeprüfung darf nicht mitwirken, wer Angehöriger des Prüfungsteilnehmers nach § 20 Abs. 5 VwVfG ist. An der Sachkundeprüfung darf als Prüfer auch nicht mitwirken, wer den zu prüfenden Prüfungsteilnehmer in Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe unterrichtet hat. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind ehrenamtlich tätig. Für bare Auslagen, Zeitversäumnis und sonstigen Aufwand wird - soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird - eine angemessene Entschädigung gezahlt. Über die Höhe entscheidet die Vollversammlung der IHK Südthüringen.

(4)

§ 4 Belehrung, Befangenheit (1)

Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Prüfungsteilnehmer festgestellt. Sie sind nach Bekanntgabe der Prüfer zu befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit Gebrauch machen wollen.

(2)

Über einen Befangenheitsantrag entscheiden die für den Prüfungstermin bestimmten Prüfer ohne Mitwirkung des betroffenen Prüfers. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Richtet sich der Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden, so ist Einstimmigkeit der beisitzenden Prüfer erforderlich. Wird einem Befangenheitsantrag stattgegeben, so soll der Prüfungsteilnehmer zum nächsten Prüfungstermin eingeladen werden, sofern der ausgeschlossene Prüfer nicht sogleich durch einen Vertreter ersetzt werden kann. Besteht die Besorgnis der Befangenheit bei allen Prüfungsausschussmitgliedern, so hat die IHK zu entscheiden.

§ 3 Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung (1)

Die IHK Südthüringen bestimmt Prüfungsausschuss, Ort und Zeitpunkt der Prüfung und gibt die Prüfungstermine und Anmeldefristen in geeigneter Form rechtzeitig bekannt.

(2)

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung soll schriftlich erfolgen.

(3)

Der Prüfungsbewerber hat sich bei der IHK anzumelden, in deren Bezirk sein Beschäftigungsort oder seine Aus- oder Fortbildungsstätte liegt oder der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen, kann durch den Prüfungsbewerber eine Anmeldung unter Vorlage einer Freigabeerklärung der eigentlich zuständigen IHK erfolgen.

Die Prüfung kann erst erfolgen, nachdem der Prüfungsbewerber den Nachweis der Entrichtung der Prüfungsgebühr erbracht hat.

§ 5 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (1)

Prüfungsteilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder erheblichen Störung des Prüfungsablaufes schuldig machen, kann der Aufsichtsführende von der Prüfung vorläufig ausschließen.

Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 41


BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN (2)

Über den endgültigen Ausschluss und die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das Gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nachträglich festgestellten Täuschungen.

zugelassen, wer die schriftliche Prüfung mit mindestens 50 Prozent der zu vergebenden Gesamtpunkte für die schriftliche Prüfung bestanden hat. Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der zu vergebenden Gesamtpunkte für die mündliche Prüfung erreicht werden. Wenn die mündliche Prüfung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als nicht bestanden.

§ 6 Rücktritt, Nichtteilnahme Tritt der Prüfungsbewerber nach der Anmeldung und vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurück, gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zurück oder nimmt er an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Prüfungsausschuss.

(6)

Die Sachkundeprüfung ist nicht öffentlich. Ausnahmen richten sich nach § 5 c Abs. 4 BewachV.

(7)

Die Prüfungsteilnehmer sind vor der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die in der schriftlichen und mündlichen Prüfung jeweils zu erreichende Gesamtpunkteanzahl, die Bedingungen über die Zulassung zur mündlichen Prüfung und die Folgen bei Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren.

§ 7 Gliederung, Durchführung und Bewertung der Sachkundeprüfung (8)

(1)

Die Prüfungssprache ist deutsch.

(2)

Die IHK Südthüringen regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung bei der schriftlichen Prüfung.

(3)

(4)

(5)

Die Sachkundeprüfung besteht gemäß § 5 c Abs. 1 BewachV aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten. Die mündliche Prüfung soll pro Prüfungsteilnehmer etwa 15 Minuten dauern. In der mündlichen Prüfung können bis zu 5 Prüfungsteilnehmer gleichzeitig geprüft werden. Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die in § 4 BewachV festgelegten Prüfungsgebiete. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die in § 5 a Abs. 2 i. V. m. § 4 BewachV aufgeführten Gebiete mit dem Schwerpunkt der in § 4 Nr. 1 und 5 BewachV genannten Gebiete. Der Prüfungsausschuss ist gehalten, die überregional erstellten Prüfungsaufgaben zu übernehmen. Die schriftliche und mündliche Prüfung ist mit Punkten zu bewerten. Zur mündlichen Prüfung wird nur

Gegenstand der spezifischen Sachkundeprüfung sind die Sachgebiete gemäß § 4 BewachV, die auf Grund der Feststellung gemäß § 13 c Abs. 2 GewO ergänzend zu prüfen sind. Abweichend von Abs. 3 richtet sich in diesem Fall die Dauer der schriftlichen Prüfung nach der Anzahl der Fragen in den Sachgebieten, die zu prüfen sind, im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Prüfungsfragen nach Abs. 4 Satz 1.

schriftlichen Bescheid der IHK Südthüringen. Der Bescheid enthält den Hinweis, dass die Prüfung nach Anmeldung wiederholt werden kann. (4)

Prüfungsteilnehmern, die die schriftliche und mündliche Prüfung bestanden haben, wird eine Bescheinigung nach Anlage 4 der BewachV ausgestellt.

(5)

Prüfungsteilnehmern, die die spezifische Sachkundeprüfung nach § 13 c Abs. 2 GewO bestanden haben, wird eine Bescheinigung nach Anlage 4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34 a der Gewerbeordnung und zur Bewachungsverordnung (BewachVwV) ausgestellt.

§ 9 Niederschrift Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der die einzelnen Prüfungsergebnisse, besondere Vorkommnisse oder sonst auffällige Feststellungen zu entnehmen sind. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.

§ 10 Rechtsbehelfsbelehrung Entscheidungen sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsteilnehmer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Diese richtet sich im Einzelnen nach der Verwaltungsgerichtsordnung und den Ausführungsbestimmungen des Freistaats Thüringen.

§ 8 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

§ 11 Inkrafttreten

(1)

Der Prüfungsausschuss entscheidet mehrheitlich jeweils über das Bestehen oder Nichtbestehen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

(2)

Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Korrektur, das Ergebnis der mündlichen Prüfung nach Abschluss der Beratungen über diese mitzuteilen.

Suhl, 3. Dezember 2013

Ist die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden, erhält der Prüfungsteilnehmer einen

gez. Dr. Peter Traut Präsident

(3)

Diese Prüfungsordnung tritt am 1. des auf die Veröffentlichung in der Kammerzeitschrift „Südthüringische Wirtschaft“ folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Prüfungsordnung vom 15. November 2002 außer Kraft.

gez. Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten Nach § 15 Abs. 1 UWG errichten die Landesregierungen bei den Industrie- und Handelskammern Einigungsstellen zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb geltend gemacht wird. Ziel des Verfahrens vor der Einigungsstelle ist es, eine gütliche Einigung der Parteien zu strittigen Wettbewerbsangelegenheiten herbeizuführen. Die Einigungsstelle wird mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern tätig. Zum Vorsitzenden kann nur benannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt hat. Beisitzer sind im Bezirk der Einigungsstelle tätige angesehene Gewerbetreibende und Verbraucher, die das Wissen und die Erfahrung der Kaufleute vor Ort in die Erörterung der Sachverhalte einfließen lassen. Für die am 1. Januar 2014 beginnenden Amtsperioden sind folgende Damen und Herren in der Einigungsstelle der IHK Südthüringen in den bezeichneten Funktionen tätig:

42 Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

Vorsitzender: (Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015)

Jana False infonic, Ilmenau

Dr. Frank Weihrauch Rechtsanwalt, Suhl

Horst Grötenherdt Verbraucher, Waldau

Stellvertreter:

Martin Heim Kreative Raumgestaltung Martin Heim GmbH, Grabfeld (Handwerkskammer Südthüringen)

(Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015) Michael Hruska Rechtsanwalt, Suhl

Martin Koch Quick-Schuh, Meiningen

Beisitzer: (Amtszeit vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013)

Manfred Saft Stileck-Mäbendorf, Suhl-Mäbendorf

Heinrich Christ Haus der Geschenke, Meiningen

Ute Traut Verbraucherzentrale Thüringen e. V., Suhl


RECHT

© Karin Hildebrand/Fotolia.com

Erfinderberatung in der IHK Südthüringen

Ins Ausland entsandte Mitarbeiter sind unfallversichert Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie durch ihre Firma ins Ausland entsandt werden. Die Entsendung muss allerdings auf maximal 24 Monate zeitlich befristet sein, damit die gesetzliche Unfallversicherung weiterhin greift. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Beschäftigte im Ausland während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der Schutz gilt eventuell auch außerhalb der Arbeitszeit, wenn jemand beruflich in einem Katastrophen-, Krisen- oder Kriegsgebiet eingesetzt wird und daher besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen er sich nicht entziehen kann.

Eine Entsendung liegt einerseits vor, wenn Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens für mittelfristige Aufenthalte ins Ausland entsandt werden. Kürzere Aufenthalte werden dabei als Abordnung bzw. Dienstreise, längere Aufenthalte als Versetzung bezeichnet. Möglich ist aber auch eine Entsendung innerhalb der Bundesrepublik im Rahmen einer Konzernbeschäftigung. Andererseits erfasst der Begriff der Entsendung den zeitlich begrenzten Einsatz von Arbeitnehmern ausländischer Unternehmen im deutschen Inland. Es gelten die Vorschriften der deutschen Sozialversicherung, also nicht nur für die Unfallversicherung, sofern die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.

Neues für Minijobber aus dem Ausland Ab 1. Januar 2014 dürfen auch Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Dies gilt für alle Beschäftigten – auch für Minijobber. Bereits seit 1. Mai 2011 dürfen die meisten osteuropäischen Staatsbürger ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Zum 31. Dezember 2013 endet nun auch die Ausnahmeregelung für Arbeitnehmer aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien. Rumänische und bulgarische Staatsbürger haben ab dem 1. Januar 2014 die gleiche Arbeitnehmerfreizügigkeit wie andere EU-Staatsbürger. Ausnahmen gelten weiterhin für Arbeitnehmer und Minijobber aus Kroatien. Kroatische Staatsangehörige benötigen für eine Übergangszeit von zwei Jahren noch eine Arbeitserlaubnis, wenn sie in Deutschland beschäftigt sind. Diese Übergangsregelung gilt bis 30. Juni 2015 für alle Beschäftigten einschließlich Minijobbern. Für kroatische

Die IHK Südthüringen führt monatlich eine Sprechstunde zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes durch. Hier erhalten interessierte IHK-Mitglieder eine kostenlose Erstberatung zu Fragen in Verbindung mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, zum Verfahren und zu Kosten einschließlich Fördermöglichkeiten. Die Termine werden in der „Südthüringische Wirtschaft“ und auf der Internetseite der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de -> Veranstaltungen jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk ansässige Anwälte stellen sich dankenswerterweise für diese Tätigkeit zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Beratungsterminen ist erforderlich.

Staatsangehörige bestimmter Personengruppen gelten jedoch bereits während der Übergangszeit Zulassungserleichterungen. Keine Arbeitsgenehmigung benötigen Fachkräfte mit Hochschulabschluss bei entsprechend qualifizierter Beschäftigung, Auszubildende für eine qualifizierte betriebliche Ausbildung, Saisonbeschäftigte und Arbeitnehmer, die seit drei Jahren ununterbrochen in Deutschland leben. Bürger aus Nicht-EU-Staaten benötigen nach wie vor eine Arbeitsgenehmigung.

Die Termine für 2014 sind wie folgt geplant: 13.02. 13.03. 17.04. 15.05. 19.06. 14.08. 18.09. 16.10. 20.11. 11.12.

Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz

Ihr Ansprechpartner:

Ihr Ansprechpartner:

Holger Fischer 03681 362-114 fischerh@suhl.ihk.de

Kerstin Krüger 03681 362-321 krueger@suhl.ihk.de Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013 43


RECHT

An die Verjährung denken Im täglichen Geschäftsverkehr wird eine Vielzahl von Verträgen abgeschlossen. Aus diesen Verträgen entstehen Verpflichtungen, wie z. B. die Bezahlung des Kaufpreises. Der Geltendmachung solcher Ansprüche ist eine zeitliche Grenze gesetzt. Das bedeutet, nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist kann der Schuldner sich auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern. Der Gläubiger kann seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen, obwohl er rechtlich gesehen weiterhin besteht.

reicht hierfür nicht aus. Zum 31. Dezember 2013 verjähren Ansprüche, die im Jahr 2010 entstanden sind. Damit es am ersten Arbeitstag nach der

Silvesternacht kein böses Erwachen gibt, sollte der Unternehmer rechtzeitig seine Forderungen auf mögliche Verjährungstatbestände prüfen.

Die regelmäßige Verjährung beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31. Dezember und endet drei Jahre später am 31. Dezemer, 24:00 Uhr. Mit einem gerichtlichen Mahnverfahren oder der Erhebung einer Klage kann die Verjährung gehemmt werden. Bloßer Schriftverkehr

Frist für Offenlegungspflicht beachten Kapitalgesellschaften in Deutschland müssen ihre Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de veröffentlichen. Die Offenlegung dient insbesondere dem Gläubigerschutz, aber auch dem Funktionsschutz des Marktes. Sofern Unternehmen dieser Publizitätspflicht nicht nachkommen, ist dies mit finanziellen Sanktionen verbunden. Insbesondere kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld festsetzen. Auch wenn im

handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahren durch die Bundesregierung mittlerweile Entlastungen von Unternehmen beschlossen wurden, verbleibt es dennoch bei einem Mindestordnungsgeld von 500 Euro für Kleinstkapitalgesellschaften und 1.000 Euro für kleine Kapitalgesellschaften. Wir berichteten bereits in der Ausgabe 7-8/2013 der „Südthüringische Wirtschaft“. Die Offenlegung muss unverzüglich nach Vorlage des Jahresabschlusses an

EN 1090 Stahlbaunorm Übergangsfrist Zertifizierung läuft zum 1. Juli 2014 ab Wenn Sie in Ihrem Unternehmen tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium herstellen, reicht eine gute Schweißerfähigkeit künftig nicht mehr aus. Spätestens ab dem 1. Juli 2014 verpflichtet Sie die europäische Bauproduktenverordnung (EUBauPVo) in Verbindung mit der seit Ende 2010 harmonisierten Norm EN 1090-1 dazu, solche Bauprodukte in den Mitgliedsstaaten der EU nur noch mit CE-Kennzeichnung auf den Markt zu bringen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihr Unternehmen und die werkseigene Produktionskontrolle zertifizieren und überwachen lassen. Mit dem Zertifikat weisen Sie nicht nur die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter und die erforderliche technische Ausrüstung

44 Südthüringische Wirtschaft 11-12/2013

nach, sondern auch die Einhaltung der festgelegten wesentlichen Produkteigenschaften Ihrer Bauteile. Das Zertifikat ist eine unbedingte Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung der Bauteile aus Stahl und Aluminium und den damit verbundenen freien Warenverkehr in der EU. Endgültig abgeschlossen ist der Klärungsprozess, welche Produkte und Hersteller von der DIN EN 1090 betroffen sind, allerdings noch nicht. Wer aber ein EG-Zertifikat hat, braucht keine zusätzliche Herstellerqualifikation für das Schweißen auf einer Baustelle. Die Auditierung der Betriebe oder Selbständigen erfolgt durch einen externen Prüfer oder eine Prüfstelle wie z. B. GSISLV (Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH), TÜV oder DEKRA.

die Gesellschafter, jedoch spätestens zwölf Monate nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres erfolgen. Da in den meisten Fällen bei einer GmbH das Geschäftsjahr das Kalenderjahr ist, ist der 31. Dezember eines Jahres als Frist zur Offenlegung zu beachten.

Ihr Ansprechpartner: Holger Fischer 03681 362-114 fischerh@suhl.ihk.de

Information des Amtsgerichts Meiningen Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen 2014 Für die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts Meiningen wird im Kalenderjahr 2014 die Tageszeitung Freies Wort/Meininger Tageblatt - Hauptausgabe benannt.


Südthüringische Wirtschaft Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-Mäbendorf Telefon: 03681 362-0 Telefax: 03681 362-100 Internet: http://www.suhl.ihk.de E-Mail: info@suhl.ihk.de Druckauflage: 12 000 Exemplare (IVW 3. Quartal 2013) © Paul-Georg-Meister/pixelio.de

Künstlersozialabgabe steigt 2014 auf 5,2 Prozent selbständige Künstler/Publizisten gezahlten Entgelte des Vorjahres mitteilen. Anhand der Jahresmeldung errechnet die KSK die zu zahlende KSA und teilt diesen Betrag dem Unternehmen per Abrechnungsbescheid mit.

Am 24. September 2013 wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 57 die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2014 veröffentlicht. Der ab 1. Januar 2014 gültige Prozentsatz der Künstlersozialabgabe (KSA) beträgt 5,2 Prozent. In den Jahren 2010 bis 2012 lag der Abgabesatz bei 3,9 Prozent. Mit dem neuen KSA-Satz ist ein klar ansteigender Trend erkennbar. Für die abgabepflichtigen Unternehmen steigen dadurch die Ausgaben deutlich an. Abgabepflichtig sind alle Unternehmen, die regelmäßig selbständige Künstler oder Publizisten beauftragen. Bemessungsgrundlage für die KSA sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Zum Entgelt zählt alles, was der Unternehmer aufwendet, um das künstlerische bzw. publizistische Werk bzw. die Leistung zu erhalten oder zu nutzen. Bis zum 31. März des Folgejahres müssen abgabepflichtige Unternehmen der Künstlersozialkasse (KSK) sämtliche an

Erfüllt ein Unternehmen seine Meldepflicht nicht, wird die Höhe der Entgelte von der KSK oder dem für die Betriebsprüfung zuständigen Rentenversicherungsträger geschätzt. Auf Verlangen müssen die Unternehmen der KSK oder der Deutschen Rentenversicherung alle notwendigen Angaben gemacht haben und die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Ihr Ansprechpartner: Holger Fischer 03681 362-114 fischerh@suhl.ihk.de

WIR GRATULIEREN in der Kategorie „Industrie & Material“ der GPM Geräte- und Pumpenbau GmbH Dr. Eugen Schmidt, Merbelsrod, für eine ECF-Kühlmittelpumpe

… zur Auszeichnung als Preisträger für den „Großen Preis des Mittelstandes“ IL Metronic Sensortechnik GmbH, Unterpörlitz

… zur Auszeichnung als Finalist für den „Großen Preis des Mittelstandes“ ISLE Steuerungstechnik und Leistungselektronik GmbH, Ilmenau.

... zur Auszeichnung mit dem Thüringer Gründerpreis 2013, Platz 1 in der Kategorie „Erfolgreiche Jungunternehmen“ PROFECTUS GmbH, Suhl

Wir gratulieren … stellvertretend für alle Unternehmen, die ein Jubiläum feiern: … zum 20-jährigen Jubiläum OLYMPIA Personalleasing GmbH, Arnstadt

Herausgabedatum: 20.12.2013 Redaktion: Dipl.-Medienwiss. Jana Kummer E-Mail: kummer@suhl.ihk.de Dipl.-Ök.-Päd. Birgit Hartwig E-Mail: hartwig@suhl.ihk.de Titelbild: IHK Südthüringen Verlag: VHI Verlagsgesellschaft für Handel und Industrie, Zweigniederlassung der Robert Krick Verlag GmbH + Co. KG Mainparkring 4, 97246 Eibelstadt Anzeigenverwaltung: Gudrun Müller, Tel. 09303 982-149 vhi@krick.com Anzeigenschluss: Am 10. des Vormonats Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 24 vom 1. Januar 2013 Druck:

… zur Auszeichnung mit dem Innovationspreis Thüringen 2013

Analytik Jena AG, Niederlassung Eisfeld

Erscheinungsweise: Neunmal jährlich

Rhino Verlag, Ilmenau.

GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KG Gutenbergstraße 3, 99869 Wechmar Mit Namen oder Signum gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der IHK Südthüringen wieder. „Südthüringische Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK.

Haftung und Urheberrecht: Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Herausgeber, Redaktion, Autoren und Verlag übernehmen dennoch keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben und Hinweisen sowie für mögliche Druckfehler. Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe. Diese Ausgabe enthält eine Beilage der Südthüringer Presse Plus.

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