Südthüringische Wirtschaft Ausgabe 07-08/2021

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AUSGABE 07– 08  /   2021

SÜDTHÜRINGISCHE

WIRTSCHAFT Magazin der Industrie- und Handelskammer Südthüringen



EDITORIAL

IHK STEUERN – WIRTSCHAFTSPOLITIK GESTALTEN In der Tat: Die gesetzliche Mitgliedschaft der gewerblichen Unternehmen in der IHK ist zwar ein Fakt der deutschen Wirtschaftsverwaltung, wird aber nicht von jedem Unternehmer sofort verstanden und akzeptiert. Und diese Unternehmer hätten mit ihren Akzeptanzproblemen auch Recht, wenn ihre IHK schlecht geführt ein Eigenleben als Behörde führen würde. Dass sie das nicht tut, sondern das Ohr an der Masse hat, die Druckpunkte der heimischen Wirtschaft beherzt an die Politik heranträgt und diese engagiert für die wirtschaftlichen Belange sensibilisiert, können Unternehmer selbst gestalten. Mehr als zweihundert Unternehmer im Ehrenamt der IHK Südthüringen steuern über die Regional- und Fachausschüsse sowie insbesondere die Beschlüsse der Vollversammlung die wirtschaftspolitische Ausrichtung – Projekte, Strukturen, Personalausstattung und damit die Kosten ihrer IHK. Zehn Südthüringer Unternehmer üben sogar Einfluss auf die Themen und Positionen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Sie tragen Südthüringer Intentionen in die Berliner Gremien und kommunizieren bundespolitische Meinungsbildungsprozesse authentisch in unsere Region. Klar sollte man diese Multiplikatoren kennen. Deshalb stellen wir sie in diesem Heft vor – genauso wie den neuen Präsidenten des DIHK, Peter Adrian.

Dr. Peter Traut Präsident

Dr. Ralf Pieterwas Hauptgeschäftsführer

PS: Wenn es um Finanzen und Personalausstattung des DIHK geht, sind auch hier die Unternehmer zuständig. Unser Präsident Dr. Peter Traut führt die Stimme der IHK Süd­ thüringen ebenso wie die Präsidenten der anderen 78 IHKs in der beschlussgebenden Vollversammlung des DIHK. SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 07–08 /  2021

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IM DIREKTFLUG BEHERZT ZUM ZIEL

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IHK

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Peter Adrian (links im Bild) ist seit März 2021 neu im Amt. Als Präsident des DIHK setzt sich der erfolgreiche Unternehmer aus Trier und Präsident der IHK Trier künftig für die Belange der deutschen Wirtschaft ein. Mit ihm wurden auch die neuen Mitglieder in den Fachausschüssen des DIHK neu berufen. Sie sind das Sprachrohr zwischen Südthüringen und Berlin. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen die DIHK-Ausschussmitglieder vor.

/ Seite 12

01 EDITORIAL STANDORTPOLITIK 03 Wachstumsbremse Fachkraft 04 Zu wenige kommen nach: Umfragefazit zur Personalpolitik 05 Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt

AUS- UND WEITERBILDUNG 18 Ausbildertag 2021 19 Digitale Services für Ausbilder und Azubi INNOVATION UND UMWELT 30 Klimaschutz: Was kommt auf Unternehmen zu? 32 Wirkungsanalyse ZIM-Projekte 33 Thüringer Umwelttag INTERNATIONAL 36 Förderung der Außenwirtschaft REGIONALMARKETING 38 INDUSTRIE INTOUCH in der 8. Runde 39 Lieblingsmeile in Thüringens Südens

6 © deniskomarov – stock.adobe.com

EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG 15 Investitionszuschuss für Wagniskapital 16 ThEx AWARD: Endspurt der Bewerbungsphase für Thüringer Gründungspreis

/ Handel: analog wagt digital

/ Sommer der Berufsausbildung 20 © Alexander Limbach – stock.adobe.com

IHK SETZT SICH EIN 10 Bürokratiehürde Kurzarbeit 10 Stoffpreisgleitklausel: Vergabeverfahren erleichtert 11 Repoweringstrategie für Windkraftanlagen 11 Innenstädte neu denken und fördern

RECHT 40 Sturz auf dem Weg ins Homeoffice 41 IMPRESSUM

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/ ThEx StartInno 34


STANDORTPOLITIK

WACHSTUMSBREMSE FACHKRAFT

Fachkräftelücke verhindert BIP-Wachstum in Südthüringen

S

eit 2015 wächst das reale Thüringer Bruttoinlandsprodukt (BIP) lang­ samer als das der alten Bundes­ länder, seit 2018 sinkt es sogar. Thüringen fällt im Konvergenzprozess zurück. Eine wesentliche Ursache ist das zunehmende Fehlen von Arbeitskräften. Durch eine stärke Automatisierung lässt sich dieses Problem verkleinern, aber nicht beseitigen. Üblicherweise stellt man sich die Angebotsseite des BIP (Y) als Funktion aus Arbeit (L), Kapital (K) und Technologie (T) vor, wobei die drei Faktoren multiplikativ verknüpft werden. Oft wird hierfür eine Cobb-Douglas-Produktionsfunktion verwendet: Y=T × Kα × L1-α mit 0 ≤ α ≤ 1. Sowohl Arbeit als auch Kapital sind zur Produktion des BIP erforderlich, wobei Arbeit und Kapital gegeneinander unter Einsatz bestimmter Technologien substituierbar sind. In Thüringen hat man sich vielerorts bisher für eine arbeitsintensive Produktions­ weise entschieden. Hierauf deutet der regionale Vergleich der Kenngröße nominales BIP je Beschäftigten (am Arbeitsort) hin. Die Größe wird zwar auch durch den Wert des Outputs (viele Vorprodukte, wenig Endprodukte) mitbestimmt, doch dürfte

der Automatisierungsgrad ausschlaggebend sein. Thüringen erreichte beim nominalen BIP je Beschäftigten in 2018 mit 77.050 Euro den vorletzten Platz der Bundesländer, Südthüringen erwies sich mit 82.230 Euro dem Mittelwert der neuen Bundesländer in Höhe von 79.987 Euro überlegen. Für Deutschland ergaben sich im Mittel 101.316 Euro. Eine arbeitsintensive Produktionsweise kommt an Wachstumsgrenzen, wenn Vollbeschäftigung erreicht ist, Belegschaften altern und im demografischen Wandel weniger jüngere Mitarbeiter eingestellt werden können, als altersbedingt in den Ruhestand eintreten. In 2018 veröffentlichte das Thüringer Arbeitsministerium eine Fachkräftestudie, die bis 2030 einen Ersatzbedarf von 272.200 Beschäftigten konstatierte. Als Erweiterungsbedarf wurden 72.400 Personen festgestellt. Angesichts der schwachen BIP-Entwicklung in Thüringen liegt der Verdacht nahe, dass der Automatisierungsgrad weitgehend unverändert ist und sich zunehmend die in der Studie erwartete Lücke öffnet. Anhand der für jedermann verfügbaren statistischen Daten lässt sich überschlagen, wie groß die Fachkräftelücke gegenwärtig

Um wie viel Prozent würde der Beschäftigungsstand in 2020 abweichen, wäre die Zahl der Beschäftigten in Deutschland zwischen 2015 und 2020 gleichmäßig gewachsen 10,5 %

Stadt Suhl 7,6 %

LK Schmalkalden-Meiningen

13,2 %

LK Hildburghausen 7,5 %

LK Ilm-Kreis

10,6 %

LK Sonneberg 9,1 %

IHK-Bezirk Südthüringen 7,5 %

Thüringen -0,3 %

Alte Bundesländer (ohne Berlin)

1,5 %

Neue Bundesländer (mit Berlin) Deutschland -2,0 %

0,0 % 0,0 %

2,0 %

4,0 %

6,0 %

8,0 %

10,0 %

12,0 %

14,0 %

ausfällt. Zwischen 2015 und 2020 nahm die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten deutschlandweit um 8 Prozent zu. In Thüringen betrug das Wachstum 1 Prozent, in Südthüringen ging die Zahl der Beschäftigten um 1 Prozent zurück. Hätte es das gleiche Wachstum gegeben wie in Deutschland insgesamt, wären in Thüringen heute 60.000 Personen mehr beschäftigt. In Südthüringen fehlen 12.000 Beschäftigte. Geht man einen Schritt weiter und unterstellt trotz unterschiedlicher Wirtschaftsstruktur gleiches Wachstum auch in den Beschäftigungsgruppen, dann fehlen in Thüringen vor allem Mitarbeiter in der Unternehmensführung und -verwaltung. Außerdem mangelt es an Lehrkräften, Führern von Fahrzeug- und Transportgeräten sowie Hoch- und Tiefbauberufen. Dafür wurden viel zu viel Stellen an Hochschulen geschaffen. Auch in Südthüringen gibt es einen Unternehmermangel, daneben fehlen vor allem Führer von Fahrzeug- und Transportgeräten, Erzieher sowie Maschinenund Fahrzeugtechnikberufe. Angesichts der Substituierbarkeit von Arbeit und Kapital ließe sich schließlich zeigen, dass in Thüringen und Südthüringen auf dem Papier ein erheblicher Beschäftigtenüberschuss herrschen würde, wenn man die Produktivität an den gesamtdeutschen Durchschnitt angleichen würde. Tatsächlich führen derartige Rechenspiele jedoch in die Irre. So lassen sich längst nicht alle Berufe durch Maschineneinsatz ersetzen. Außerdem entstehen durch die Automatisierung neue Berufe und Einstellungsbedarfe, die im Fall einer einfachen Dreisatzberechnung unter den Tisch fallen. Automatisierung kann einen Teil der Fachkräftelücke beseitigen, ist aber nicht hilfreich, wenn bestimmte menschliche Eigenarten für die Aufgaben­ erledigung zwingend geboten sind. DR. JAN PIETER SCHULZ Tel. +49 3681 362-406 schulz@suhl.ihk.de SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 07–08 /  2021

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STANDORTPOLITIK

ZU WENIGE KOMMEN NACH

Umfragefazit zur Personalpolitik aus der IHK-Konjunkturumfrage Frühsommer 2021

Z

u wenige Bewerbungen, die meisten davon fachlich nicht geeignet und diejenigen, die geeignet sind, mit nicht erfüllbaren Gehaltsvorstellungen. So stellt sich der Südthüringer Bewerbermarkt für die Personalverantwortlichen dar. Dies ist kein Luxusproblem: Die Alterung der Belegschaften führt bereits kurzfristig zu erheblichen Lücken im Personalbereich. Diese Ergebnisse liefert eine Umfrage der IHK Südthüringen zur Personalpolitik. Sie unterstreicht, wie erheblich Fachkräfteengpässe die wirtschaftliche Entwicklung der Region behindern und gefährden. Die Altersstruktur der Südthüringer Bevölkerung spiegelt sich in den hiesigen Unternehmen wider: wenige jüngere Mitarbeiter, dafür viele ältere. Das Erreichen des Ruhestands für ältere Mitarbeiter stellt viele Unternehmen vor die Herausforderung, dass die Ausgeschiedenen durch heimische Kräfte nur teilweise ersetzt werden können. Im durchschnittlichen Unternehmen sind 42 Prozent der Mitarbeiter 50 Jahre und älter. Besonders groß ist die Gruppe der Über-Fünfzigjährigen im Verkehrsgewerbe mit einem Anteil von 52 Prozent und in der Industrie mit 46 Prozent. Besonders niedrig sind die

Gründe für Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen

Prozent

10,6 %

Sonstiges

7,5 %

Keine Umzugsbereitschaft 0,0

20,0

40,0

60,0

80,0

100,0

Prozent

Gesamtwirtschaft

Industrie

Anteile im Gastgewerbe und Handel mit 20 Prozent. Zahlen der amtlichen Statistik zeigen, dass mehr als 70 Prozent der hiesigen Jobs mit einem anerkannten Berufsabschluss ausgeübt werden und sich der Rest der Jobs auf Akademiker und Ungelernte verteilt. Die Umfrage bestätigt dies: 10 Prozent sind Ungelernte, 6 Prozent verfügen über eine Einstiegsqualifizierung oder einen Berufsfachschulabschluss,

41,3 %

27,1 %

20,0

13,2 %

13,0 %

10,6 % 10,0

2,1 %

0,0

30-49 Jahre

Männer

4

15,8 %

Schlechte Erreichbarkeit des Betriebsstandortes mit ÖPNV

25,0

20-29 Jahre

17,0 %

Höhere Attraktivität anderer Unternehmen in unserer Branche

30,0

Unter 20 Jahre

27,2 %

Mangel an sozialen Fähigkeiten der Bewerber

32,9 %

3,4 %

29,8 %

Geringe Attraktivität der Region

35,0

5,0

48,3 %

Höhere Attraktivität in anderen Branchen

40,0

14,1 %

52,8 %

Gehaltsvorstellung nicht zu erfüllen

42,2 %

15,0

70,9 %

Mangel an fachlicher Qualifikation der Bewerber

Alterstruktur der Mitarbeiter in Südthüringer Unternehmen nach Geschlecht 45,0

70,9 %

Zu wenig eingehende Bewerbungen

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50-59 Jahre Frauen

Ab 60 Jahre

Baugewerbe

10 Prozent über eine zweijährige Berufsausbildung, 52 Prozent über eine dreijährige Berufsausbildung, 2 Prozent sind ITSpezialisten bzw. Servicetechniker, 10 Prozent sind Meister/Fachwirte/Fachkauf­ leute u. a., also gleichrangig mit Bachelor. 8 Prozent sind Betriebswirte u. a., gleichrangig mit Master, und 1 Prozent verfügt über eine Promotion. Diese Verteilung der Qualifikationen entspricht nicht den Berufswünschen heutiger Schulabgänger und deren Eltern. Bald jeder zweite eines Jahrgangs entscheidet sich gegen eine duale Berufsausbildung. Die Unternehmen stehen daher vor der Wahl: attraktive Angebote für Bewerber egal woher machen, sofern möglich Maschinen statt Menschen einsetzen oder sich verkleinern. Die Suche nach Bewerbern ist bereits heute von erheblichen Schwierigkeiten begleitet. So berichten jeweils 71 Prozent der Unternehmen über eine zu geringe Zahl eingehender Bewerbungen und den Mangel an fachlicher Qualifikation der Bewerber. 53 Prozent sehen sich mit nicht erfüllbaren Gehaltsforderungen konfrontiert. Eine zu geringe Zahl eingehender Bewerbungen beklagen vor allem das Bau-,


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Gast- und Verkehrsgewerbe. Die fachliche Qualifikation der Bewerber wird von allen Unternehmen des Baugewerbes sowie insbesondere von der Industrie, dem Handel und Dienstleistern kritisiert. Zu hohe Gehaltsforderungen betreffen insbesondere die Industrie und das Verkehrsgewerbe. Speziell im Verkehrsgewerbe beklagt jedes

zweite Unternehmen einen Mangel an sozialen Fähigkeiten der Bewerber. Für die demografische Entwicklung tragen die Unternehmen keine Verantwortung. Mit den Folgen müssen sie jedoch umgehen. Fachkräfteengpässe beschränken sich nicht nur auf die Region Süd­ thüringen. Überall in den Industriestaaten

erholen sich die Arbeitsmärkte rapide. Mobile Arbeitskräfte haben daher viele Angebote. Das Angebot aus Südthüringen sollte das Beste sein. DR. JAN PIETER SCHULZ Tel. +49 3681 362-406 schulz@suhl.ihk.de

ZUGANG ZUM DEUTSCHEN ARBEITSMARKT Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland

Um den Fachkräftebedarf der nächsten Jahre zu sichern, benötigt Südthüringen dringend Zuwanderung. Welche Möglichkeiten bestehen für die Einwanderung nach Deutschland? Wir geben Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick, was es bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte zu beachten gilt.

/ EU- und EFTA-Staaten Für Fachkräfte aus dem EU-Ausland bzw. aus EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) besteht in der Regel ungehinderter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Bürger aus diesen Ländern sind inländischen Arbeitnehmern gleichgestellt. Sie dürfen in Deutschland gemäß dem sogenannten Freizügigkeitsrecht eine Beschäftigung aufnehmen.

/ Westbalkan Die Westbalkanregelung wurde am 9. Oktober 2020 bis Ende 2023 verlängert. Sie ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Kosovo und Serbien die Einreise zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland. Für die Einreise nach Deutschland beantragt der Arbeitnehmer bei der zuständigen deutschen Botschaft sein Visum. Als Voraussetzung benötigt er ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland. Außerdem dürfen in den vergangenen 24 Monaten keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt worden sein.

/ Fachkräfte aus Drittstaaten Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen in der Regel ein Visum für die Arbeitsaufnahme in Deutschland. Voraussetzung dafür

ist u. a. ein unterschriebener Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation. Das Visum wird von der lokalen Ausländerbe­ hörde nach Einreise und Arbeitsauf­nahme in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Staatsangehörige von Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den Vereinigten Staaten können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise bei der lokalen Ausländerbehörde einholen. Soll allerdings schon kurz nach der Einreise eine Beschäftigung aufgenommen werden, empfiehlt sich die Beantragung schon vor der Einreise. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren für Bewerber aus Drittstaaten. Das sollten Sie beachten: / Mit einer Vollmacht der Fachkraft können Arbeitgeber bei der zuständigen Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren einleiten. / Das Verfahren kostet einmalig 411 Euro und soll innerhalb von vier Monaten beendet sein. / Vermerken Sie im Arbeitsvertrag, dass dieser erst wirkt, sobald ein gültiges Visum bzw. ein Aufenthaltstitel erteilt wurde. / Sollte es zu einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommen, sind

Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen darüber zu informieren.

/ Blaue Karte/Blue Card Die sog. Blue Card ermöglicht Akademikern die Aufenthaltstitel zur dauerhaften Zuwanderung nach Deutschland. So sollen Hochqualifizierte gefördert und die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Die Ausbildung muss in Deutschland anerkannt sein, ein Arbeitsvertrag muss vorliegen und die jährliche Verdienstgrenze von 56.800 Euro (Stand: 2021) muss erfüllt sein.

IHK FOSA zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Das Anerkennungsverfahren der IHK FOSA ermittelt die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Abschluss. In vielen Berufen ist es Voraussetzung, um in dem Beruf arbeiten zu können. Vor allem gilt dies für reglementierte Berufe wie bspw. in der Medizin, im Rechtsbereich, für Lehrerberufe oder Ingenieurberufe.

Haben Sie Interesse an der Auslands­ rekrutierung? Wir stehen Ihnen gern bei Fragen und zur Unterstützung zur Seite.

MANDY GRIES Tel. +49 3681 362-169 gries@suhl.ihk.de SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 07–08 /  2021

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STANDORTPOLITIK

HANDEL: ANALOG WAGT DIGITAL

Informationsveranstaltung zur Digitalisierung im Handel Die Digitalisierung verändert unsere Städte. Dieser Wandel ist in nahezu allen Bereichen spürbar – allem voran im Handel. Getrieben durch die digitalen Welten wandeln sich Einkaufsverhalten, Ansprüche und Bedürfnisse der Kunden mit hoher Dynamik. Konsumenten wollen mehr erleben, Erlebnisse miteinander verknüpfen und über soziale Medien teilen. Sie buchen mobil über ihr Smartphone einen Tisch im Restaurant oder die Kinokarten für den Abend. Auf der Suche nach einem neuen Outfit machen sie eine digitale und analoge Shoppingtour durch die Geschäfte. Die Corona-Pandemie hat digitalen Angeboten einen enormen Schub gegeben. Mit einem rein virtuellen Informationstag zur Digitalisierung im Handel am 15. Juni 2021 bot die IHK Südthüringen allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit, sich zur Einbindung digitaler Prozesse Anregungen zu verschaffen.

A

ngesprochen waren sämtliche Unternehmen aus dem Handelsbereich, besonders aber der stationäre Einzelhandel, der aufgrund des Wandels der Innenstädte und bedingt durch Corona besonders unter Druck steht. Verteilt auf fünf Stunden wurde ein Überblick über die thematische Bandbreite der branchenbezogenen Digitalisierung gegeben. Die Vorträge mit anschließender Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen, wurden von verschiedenen Fachreferenten anschaulich präsentiert und werden nachfolgend kurz vorgestellt. Gerade für kleinere, inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte bzw. solche mit nur wenigen (Teilzeit-)Angestellten, stellt der Einstieg in den Online-Vertrieb oftmals sowohl organisatorisch als auch aus Ressourcensicht eine große Hürde dar. Doch auch kleine Händler haben die Chance, Plattformangebote zu nutzen. Einige davon wurden im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt. Dabei geht es nicht

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zwangsläufig um den Online-Vertrieb von Produkten, sondern generell um die Sichtbarkeit im Internet, die heutzutage mehr denn je den Kundenzuspruch bestimmt. Der erste Themenblock „E-CommerceStrategie aufbauen und erfolgreich umsetzen“ war zugleich der umfangreichste Programmpunkt an diesem Tag. Referent Tobias Kallinich, Geschäftsführer von Kallinich Media, ging auf den Aufbau und die Optimierung eines Web-Shops unter Berücksichtigung der Anforderungen eines modernen Konsumenten ein. Dieser ist durch die verstärkten digitalen Erfahrungen in der Corona-Zeit geprägt worden, verwendet überwiegend mobile Endgeräte auf seinen digitalen Streifzügen, will nur mit relevanten Informationen angesprochen werden und ist bei seinen Entscheidungen im Netz deutlich kritischer geworden. Die Sichtbarkeit in der virtuellen Welt hängt sehr stark vom Ranking in den Google-Suchergebnissen ab, weshalb die

Suchmaschinenoptimierung (SEO) heutzutage die wichtigste Grundlage für den E-Commerce bildet. Außerdem muss das Kundenerlebnis im Online-Shop optimiert, Vertrauen geschaffen und Kundenbeziehungen ausgebaut werden. Ebenso von Interesse ist die Besucherfrequenz auf der Webseite, der sog. Traffic. Wie kann dieser erhöht werden? Beispielsweise durch die gezielte Ansprache meiner Zielgruppen über Social-Media-Kanäle. Das eigene Produktportfolio wirkt auf potenzielle Kunden viel ansprechender und erlebbarer, wenn es in Geschichten verpackt wird (sog. „Storytelling“, gern verkörpert durch Influencer). Verschiedene Tools zur Auswertung des Kundenverhaltens bei der Interaktion mit dem eigenen Webauftritt können sehr aufschlussreich sein, um Schwachstellen zu identifizieren, z. B. eine Analyse der Verweildauer auf bestimmten Seitenabschnitten, welche Bereiche wie oft geklickt werden oder an welchen Stellen der Seitenbesuch abgebrochen (Bounce Rate) wird. Schließlich spielt auch eine wichtige Rolle, ob ich einen eigenständigen Online-Shop betreibe oder eine Verkaufsplattform nutze. Eine Faustregel besagt, dass ich meinem Online-Shop mindestens die gleiche Aufmerksamkeit zukommen lassen muss, wie meinem stationären Ladengeschäft, um das vollständige Potenzial auszuschöpfen. Es bedarf einer individuellen Strategie, der Aneignung eigenen Know-hows und einer permanenten Beobachtung der Marktentwicklung, um im E-Commerce erfolgreich tätig zu sein. Der zweite Themenblock wurde von wissenschaftlichen Mitarbeitern des „ZeTT – Zentrum Digitale Transformation Thüringen“, Victoria Krolewski und Tony Spegel, vorgestellt. Die Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Andrej Werner an der Ernst-Abbe-Hochschule hat zur innovativen Weiterbildung den „Lern & Future Store“ entwickelt. Dieser zeigt die technischen Möglich­ keiten auf, wie aus dem Online-Shopping bekannte Funktionen (Produkte reservieren,


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digitale Anprobe, ähnliche Produkte, passendes Zubehör finden u. v. m.) in ein stationäres Ladengeschäft integriert werden können. Die Lösungen lassen sich auf die eigene Produktpalette anpassen, modular aufbauen und erweitern. Smarte Etiketten und RFID-Chips an den Waren ermöglichen dem Kunden die Nutzung der zusätzlichen Funktionen per Smartphone. Auch die geschäftsinternen Prozesse lassen sich dadurch effizienter gestalten, wie beispielsweise das Scannen von Produkten im Einkaufskorb oder die Verwaltung des Warenbestandes in Verkaufsraum und Lager, insbesondere bei gleichzeitigem Online-Vertrieb. Wer im Netz erfolgreich verkaufen will, muss auch rechtlich einiges beachten. Maik Grunitz, Unternehmer und u. a. Lehrbeauftragter für Digitalisierung an der Duale Hochschule Gera-Eisenach, fokussierte sich auf das Thema IT-Sicherheit und ging auf wichtige Rechtsgrundlagen im Online-Geschäft ein. Das Abgreifen sensibler Daten und ihre Weitergabe auf dem Schwarzmarkt sind zunehmend zum Geschäftsmodell krimineller Hacker avanciert. Umso wichtiger ist es geworden,

dass die eingesetzte IT-Architektur nach dem aktuellen Stand der Technik vor Angriffen geschützt ist und dieser Schutz permanent aktuell gehalten wird. Cookies sind ein wichtiges Element bei der Nutzung einer Website und unterliegen inzwischen auch gesetzlichen Regularien. Es muss stets sichergestellt sein, dass sich die betriebene Website im rechtlich einwandfreien Raum bewegt. Gleiches gilt für Bildrechte, bei denen schon die versehentliche Missachtung empfindliche Strafen nach sich ziehen kann. Werden zur Bebilderung des eigenen Online-Auftritts vorgefertigte Beispielbilder verwendet, kann auf kostenpflichtige (z. B. AdobeStock) oder kostenlose Bildportale (z. B. Pixelio) zurückgegriffen werden. Weiterhin bestehen Anforderungen an das Impressum nach Telemediengesetz sowie produktbezogene Informationsund Kennzeichnungspflichten. Zum Abschluss des Handelstags wurde es konkret: Regionalmanagerin im forum Thüringer Wald e. V., Cornelia Grimm, präsentierte die Online-Plattform „LIEBLINGSMEILE.DE“, die unter dem Motto „SHOPPEN, ERLEBEN & GENIESSEN“ in

Thüringens Süden den lokalen Gewerbetreibenden einen einfachen Zugang zur regional verankerten Online-Präsenz bieten will (mehr dazu auf Seite 39 in diesem Heft). Die Fördermöglichkeiten von Digitalisierungsvorhaben wurden in einem kurzen Überblick durch den Referenten für Digitalisierung der IHK Südthüringen, Lukas Schiffner, präsentiert. Thematisiert wurden einschlägige Förderprogramme wie der Digitalbonus Thüringen, Digital Jetzt oder go-digital. Das positive Feedback der Teilnehmer unterstrich die Relevanz des Themas. Die IHK Südthüringen plant daher weitere Veranstaltungsformate zur Digitalisierung, berät und vermittelt in allen Fragen um die Digitalisierung unternehmerischer Prozesse. Weiterführende Informationen zur Förderung Ihrer Digitalisierungs­ projekte finden Sie unter www.suhl.ihk.de/ digitalisierung-foerdermoeglichkeiten LUKAS SCHIFFNER Tel. +49 3681 362-668 schiffner@suhl.ihk.de

HEIMAT SHOPPEN

© gonghuimin468 – Pixabay.com

Aktionstage im September und Oktober in Vorbereitung

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er Startschuss für die deutschlandweiten „Heimat shoppen“-Aktionstage 2021 fällt erneut im September. Dann rufen Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister wieder zum Heimat

shoppen auf. In Thüringen nehmen in diesem Jahr insgesamt 24 Städte an den Shopping-Tagen teil und machen mit zahlreichen Aktionen darauf aufmerksam, dass Kunden durch ihren Einkauf vor Ort ihr eigenes Lebensumfeld selbst mitgestalten können. Die IHK Südthüringen unterstützt die teilnehmenden Heimat Shops mit einem umfangreichen Werbemittelpaket bestehend aus Papiertragetaschen, Luftballons, Plakaten, Großflächenbannern und dem beliebten Shopping Guide. Sie sind noch nicht dabei? Dann melden Sie sich gern bei uns. www.suhl.ihk.de/heimat-shoppen

Folgende Aktionstage finden 2021 in Südthüringen statt:

/ Suhl   4. bis 11. September / Schleusingen 10. bis 17. September / Schmalkalden 11. bis 17. September / Meiningen 13. bis 26. September / Sonneberg 13. bis 26. September / Hildburghausen 24. bis 26. September / Arnstadt   3. Oktober (vorauss.) / Eisfeld   8. und 9. Oktober / Ilmenau    9. Oktober RICARDA WOLFF Tel. +49 3681 362-205 wolff@suhl.ihk.de SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 07–08 /  2021

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STANDORTPOLITIK

DIE UHR TICKT

Zuschuss zur Entgeltumwandlung ab 1. Januar 2022 Seit zwei Jahren ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Arbeitgeber müssen seitdem bei Neuabschlüssen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verpflichtend einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent zahlen.

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un steht der nächste Meilenstein des BRSG an. Zum 1. Januar 2022 haben alle Arbeitnehmer, die ihre Entgeltumwandlungsvereinbarung vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen haben, unter den im Gesetz genannten Bedingungen einen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihrer betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber.

/ Gesetzliche Regelung Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge ein, verpflichtet der Gesetzgeber den Arbeitgeber mit dem BRSG zu einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden, sind seit Beginn zu bezuschussen. Für ältere Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt diese Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2022. Arbeitgeber, die sich noch nicht um die alt bestehenden Verträge gekümmert ANZEIGE

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haben, bleibt nicht viel Zeit. Die Verträge müssen einzeln geprüft, die Mitarbeiter informiert und die Entgeltumwandlungsvereinbarung ggf. geändert werden. Insbesondere die Anpassung in der Lohnabrechnung benötigt einen zeitlichen Vorlauf. Zur bestmöglichen Umsetzung des Zuschusses sollte Kontakt zum Versorgungsträger und dem Versicherungsvermittler aufgenommen werden.

/ Langfristige Haftung Versäumt der Arbeitgeber, seiner gesetzlichen Zuschusspflicht nachzukommen, haftet er aufgrund der gesetzlichen Einstandspflicht für Einbußen, die dem Mitarbeiter in der Rentenphase entstehen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Dies hat insbesondere Konsequenzen für die Verjährung von Ansprüchen. Nach § 18 a BetrAVG verjährt das Rentenstammrecht in 30 Jahren. Darunter fällt der eigentliche Anspruch auf die Leistungen aus der bAV. Das Gesetz enthält

keine ausdrückliche Regelung, wann die Verjährungsfrist beginnt. Nach der Systematik der Verjährungsregelungen im BGB beginnt die Frist mit der Entstehung des Anspruchs (§ 200 BGB). Das entspricht der Fälligkeit des Anspruchs. Bezogen auf die jeweilige Versorgungsordnung wäre also zu prüfen, wann der Versorgungsberechtigte erstmals seinen Anspruch auf Leistungen aus der bAV hätte geltend machen können. Dies dürfte in der Regel das 65. Lebensjahr sein.

/ Herausforderungen bei der Umsetzung Hat der Arbeitgeber sich für einen pauschalen Zuschuss von 15 Prozent entschieden, könnte alles ganz einfach sein. Die Umsetzung der Zuschusspflicht ist für ältere Verträge aber mitunter sehr komplex. Einer Beitragserhöhung steht auch entgegen, dass viele Versicherungs-, Pensionskassen- oder Pensionsfondsverträge nicht erhöht werden können. Dies hängt maßgeblich vom Anbieter und dessen Vertragskonditionen ab. Die Beitragserhöhung ist daher nicht die Lösung für alle Verträge.



IHK SETZT SICH EIN

BÜROKRATIEHÜRDE KURZARBEIT

Inzidenzwertbetrachtung erschwert Einstellung von Saisonarbeitskräften

B

etriebe in Kurzarbeit, die normalerweise Saisonarbeitskräfte beschäftigen, hatten bereits im vergangenen Jahr Schwierigkeiten, zu den Lockerungen im Sommer und Herbst mit genügend Personal aufwarten zu können. In 2021 wurde dieses Problem wegen des lang anhaltenden Lockdowns noch schwieriger lösbar. Ein Unternehmen in Kurzarbeit, das währenddessen Mitarbeiter einstellt, setzt sich dem Vorwurf aus, es hätte doch zuerst die Kurzarbeit beenden müssen. Selbst wenn es gelingt, die Agentur für Arbeit zu überzeugen, dass die Neueinstellungen keineswegs das Arbeiten des in Kurzarbeit befindlichen Personals übernehmen sollen, sondern auf Vorrat für die Saison eingestellt würden, wird den temporär eingestellten Mitarbeitern das Kurzarbeitergeld (Kug) verweigert. Bezahlung ohne Gegenleistung können sich die wenigsten Unternehmen leisten. Das Problem wurde von verschiedenen IHKs, darunter denen in Ostbrandenburg, Rostock und Südthüringen, mit der Bitte an den DIHK herangetragen, das Gespräch

mit der Leitung der Bundesagentur für Arbeit zu führen und schnelle Abhilfe für einen Zustand herbeizuführen, der in Tourismusorten auch den Fortbestand von Unternehmen gefährdet. Das Ergebnis ist eine fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit, befristet gültig bis Ende dieses Jahres, die im Internet nicht als Rechtsquelle veröffentlicht wird, sondern in den Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) versteckt wurde. Demnach können grundsätzlich Saison­ arbeitskräfte eingestellt werden, wenn der Betrieb in Kurzarbeit ist. Allerdings muss zum Abschluss des Arbeitsvertrags eine Prognose möglich sein, wann die Arbeit wieder aufgenommen wird. Hierfür wird die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises oder der kreisfreien Stadt herangezogen, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Unterschreitet diese an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100, kann eine Einstellung vorgenommen werden. Umgekehrt liegt für die Einstellung von Saisonkräften kein Grund mehr vor, wenn

die genannte Inzidenz dauerhaft überschritten wird. Eine derart bürokratische und lebensferne Regelung wurde von keiner der beteiligten Kammern angestrebt. Stehen die Betriebe im Wettbewerb um Saisonkräfte, können nicht die örtlichen Inzidenzen der Maßstab sein, sondern das Rekrutierungsgeschehen durch die europäischen Mitbewerber. Außerdem darf den neu eingestellten Saisonkräften nach wie vor kein Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat somit die Gefahr erkannt, doch die Gefahr nicht gebannt. Im Gegenteil: Im Rahmen der Kurzarbeit-Abschlussprüfung bringt sie ihre eigenen Mitarbeiter in die Bredouille, die nunmehr auch noch etliche Monate später in der Kug-Abschluss­prüfung den Nachweis erbringen müssen, dass Unternehmen und Agentur für Arbeit die Landkreis-Inzidenz richtig beachtet haben. DR. JAN PIETER SCHULZ Tel. +49 3681 362-406 schulz@suhl.ihk.de

STOFFPREISGLEITKLAUSEL Vergabeverfahren erleichtert

D

ie Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern hat die seit geraumer Zeit ansteigenden Baustoffpreise, insbesondere für Holz, Stahl und Kunststoffe, zum Anlass genommen, um den Thüringer Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee auf die Möglichkeit einer Stoffpreisgleit­ klausel hinzuweisen. Diese kann als Runderlass durch den Minister veranlasst werden und öffentliche Auftraggeber verpflichten, diese in der öffentlichen Ausschreibung anzuwenden. Nach Ansicht der Thüringer IHKs stellt die Stoffpreisklausel ein wirksames Instrument dar, mit dem auf Preissteigerungen im Rahmen von Vergabeverfahren und

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Verträgen reagiert werden kann. Die Kammern fordern, dass Unternehmen auch bei bestehenden Verträgen nachträglich Preisgleitklauseln vereinbaren können. Bislang gilt die Regelung, dass bestehende Verträge einzuhalten sind. Eine Anpassung kommt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen aufgrund der Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht. Dies kommt aber in den seltensten Fällen zum Tragen. Eine Stoffpreisgleitklausel sollte bei Baustoffen zugestanden und ggf. vereinbart werden, die ihrer Eigenart nach Preisveränderungen in besonderem Maße ausgesetzt sind und bei der Herstellung des Bauwerks wertmäßig einen hohen

Anteil umfassen. Die Anwendung blieb in der Baupraxis relativ gering und eingegrenzt. Hauptargument ist oft der Verweis, dass der Auftragnehmer für die preislich günstige Beschaffung von Baustoffen zuständig ist. Auch waren sprunghafte Preis­ änderungen in den letzten Jahrzehnten in kürzester Frist nicht typisch. Die Klausel sollte Anwendung bei Verträgen finden, in denen die Fertigstellung des Werkes erst in sechs bis zehn Monaten erfolgt und der Stoffanteil wie Stahl, Holz usw. mindestens ein Prozent beträgt. HOLGER FISCHER Tel. +49 3681 362-114 fischerh@suhl.ihk.de


IHK SETZT SICH EIN

REPOWERINGSTRATEGIE FÜR WINDKRAFTANLAGEN

© Kara – stock.adobe.com

Ende der EEG-Förderung gefährdet Ausbauziele

I

n den kommenden Jahren werden von den aktuell 837 Windenergieanlagen in Thüringen (Quelle: ThEGA – Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur) zahlreiche alte Windkraftanlagen aus

der EEG-Förderung fallen. 30,6 Prozent des in Thüringen produzierten Stroms werden von den derzeit installierten Windkraft­anlagen erzeugt. Sie tragen damit zu einem wesentlichen Anteil

zur erneuerbaren Stromversorgung bei. Ein Außer-Betrieb-nehmen würde die Thüringer Ausbauziele der erneuerbaren Energien gefährden. Mit Repowering, dem Ersatz alter Anlagen durch moderne Anlagen am gleichen Standort, kann die installierte Leistung in vielen Fällen nicht nur gesichert, sondern sogar erhöht werden. In einer Anhörung des Thüringer Landtagsausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz hat sich die IHK Südthüringen daher dafür ausgesprochen, das Repowering älterer Windkraftanlagen zu ermöglichen. Derzeit werden viele ältere Windkraftanlagen nicht ersetzt, weil sie außerhalb von später geschaffenen Windvorranggebieten stehen und deshalb kein Baurecht besteht. Hier sollten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ein Repowering dieser Anlagen erleichtern. DR. JANET NUSSBICKER-LUX Tel. 03681 362-174 nussbicker-lux@suhl.ihk.de

INNENSTÄDTE NEU DENKEN UND FÖRDERN

D

ie Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern und das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft unterzeichneten am 8. Juni 2021 gemeinsam mit innenstadtrelevanten Verbänden und Organisationen das Thüringer Aktionsbündnis „Innenstädte mit Zukunft“. Ziel der Vereinbarung ist die Stärkung und Vitalisierung der Innenstädte. Die Unterzeichnung stellt den Auftakt für eine weiterführende Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure dar, die als landesweite Allianz partnerschaftlich kooperieren und sich langfristig für eine positive Entwicklung der Innenstädte einsetzen.

Beim Auftakttreffen diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erste Ideen und Schwerpunkte, wie Stadtzentren gestärkt und zukunftsfähig aufgestellt werden können. Konsens herrschte darüber, dass diese Aufgabe nur gemeinschaftlich erfolgreich bewältigt werden kann. Sie vereinbarten, künftig enger zusammenzuarbeiten. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit bilden dabei: / Bessere Vernetzung / Weiterentwicklung bestehender Förderinstrumente / Neupositionierung der Innenstädte / Verstärkte Digitalisierung und Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

© Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Thüringer Aktionsbündnis „Innenstädte mit Zukunft“ gegründet

JAN SCHEFTLEIN Tel. +49 3681 362-210 scheftlein@suhl.ihk.de SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 07–08 /  2021

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EHRENAMT

IM DIREKTFLUG ZIELE ANSTEUERN DIHK-Präsident Peter Adrian im Porträt von Heribert Waschbüsch

© DIHK / Werner Schüring

Peter Adrian übernimmt in einer stürmischen Zeit die Führung beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Der neue Präsident lässt sich aber von Herausforderungen nicht abschrecken. „In meinem Leben ist es mir noch nie um den einfachsten und bequemsten Weg gegangen“, betont der 64-Jährige auf die Frage, was ihn bei der Übernahme auch von ehrenamtlichen Aufgaben antreibt.

Seit März 2021 neu im Amt: Peter Adrian.

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in Blick in seine Vita unterstreicht diese Lebensphilosophie. Der gebürtige Kölner ist in Deutschlands ältester Stadt, in Trier, aufgewachsen. Nach seinem Abitur und anschließender Ausbildung als Bankkaufmann beginnt Adrian mit 22 Jahren ein Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Trier. Zwischen Vorlesungen und Seminaren, mit gerade 23 Jahren, gründet Peter Adrian eine Baubetreuungsund Generalübernehmergesellschaft in Luxemburg. Das Großherzogtum steckt Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts in einem heftigen Strukturwandel: von einer durch Landwirtschaft und Schwerindustrie geprägten Region zu einem internationalen Finanzund Dienstleistungsstandort. Adrian ist zur richtigen Zeit am richtigen Ort. 1983 gründet der Trierer Student in Köln eine Bauträgergesellschaft. In für damalige Verhältnisse schwierigen wirtschaftlichen Zeiten muss er ein Investment in seiner Geburtsstadt retten. Einige erfolgreiche Jahre später, mit 32, dann der nächste Karriere­schritt: Mit der Gründung seines dritten Betriebs legt Adrian den Grundstein für sein heutiges Unternehmen. Die TRIWO AG betreibt bundesweit mittlerweile rund 30 Industrie- und Gewerbeparks, darunter zwei Kfz-Testzentren in Pferdsfeld

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bei Bad Sobernheim und am Flughafen Zweibrücken. Dass zu dem TRIWO-Portfolio fünf Flughäfen gehören, unter anderen in Zweibrücken in der Pfalz, in Oberpfaffenhofen in Bayern oder in Egelsbach in Hessen, ist kein Zufall: Peter Adrian hat eine große Passion für das Fliegen. Mit 29 Jahren legt er die deutsche und amerikanische Pilotenlizenz ab. Auch am Boden verschafft sich Peter Adrian gerne zunächst einen Überblick und bewahrt – gerade in kritischen Situationen – einen kühlen Kopf. Seit 2006 ist der Unternehmer Präsident der IHK Trier. Er hat in all den Jahren die Kammer mit knapp 30.000 Unternehmen sehr geräuschlos durch alle Höhen und Tiefen gelenkt. Bemüht, mit Kritikern im Gespräch zu bleiben, ist Adrian ein Verfechter der Selbstverwaltung der Kammern als wichtige Grundlage für die deutsche Wirtschaft. Und auch unternehmerisches Handeln ist für ihn ebenso verantwortungsvoll wie selbstbestimmt. Dazu gehört, dass Adrian direkt nach Amtsantritt als DIHK-Präsident auch persönlich dafür wirbt, freiwillig regel­mäßige Corona-Tests in den Unternehmen anzubieten. Wie andere IHK-Präsident­innen und Präsidenten, die es ihm gleichtun, kennt der Mann aus der Praxis deshalb auch alle damit verbundenen Probleme. Beim Wirtschaftsgipfel mit Bundes­ minister Peter Altmaier Anfang April wird Adrian daher hinter verschlossenen Türen deutlich - und ernst genommen, wenn er vorträgt: „Organisatorische und finanzielle Pflichten dürfen jetzt nicht in Richtung Unternehmen abgeschoben werden. Denn: Die Erschöpfung nach einem Jahr Pandemie ist groß.“

Bei Peter Adrian selbst spürt man davon in diesen Tagen vieler Entscheidungen allerdings nichts – im Gegenteil: Mit viel Energie wirbt er für kreative, pragmatische Ideen, mit denen Betriebe vor Ort selbst oder gemeinsam mit anderen Akteuren Herausforderungen anpacken wollen. Gerade in der Pandemie zeige die Wirtschaft, wie innovativ, flexibel und robust sie sich auf diese Krise einstellt, wenn sie handeln kann. Selbsttests, Homeoffice, Impfangebote: Für Adrian sind das Aufgaben, die die Unternehmen verantwortungsvoll und eigenverantwortlich bewältigen sollten. Der neue DIHK-Präsident zitiert gerne einen seiner populären Vorgänger, DIHK-Ehrenpräsident Ludwig Georg Braun: „Wir wollen immer auch Teil der Lösung sein.“ Als Präsident der IHK-Landesarbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz steht Peter Adrian für das Miteinander innerhalb des Kammerwesens, aber auch mit der Politik. Im „Bündnis für sicheres Öffnen“ hat er mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und kommunalen Vertretern die Interessen der regionalen Wirtschaft für einen schrittweisen Ausstieg aus dem Lockdown verhandelt. „Wir brauchen eine verlässliche Zukunfts­ perspektive. Unser Land braucht Menschen, die wieder neu anfangen, wir brauchen Betriebe, die ihre Azubis durch die Krise bringen, wir brauchen Gründerinnen und Gründer, die an die Zukunft glauben und wir brauchen innovative Familienunternehmen, die jetzt und hier in Deutschland investieren. Es ist unsere Aufgabe, diese Zuversicht in der deutschen Wirtschaft zu stärken“, betonte Peter Adrian bei seiner Antrittsrede. In diesen Sätzen steckt sein Programm. Wer sich mit einem der über 200 TRIWOMitarbeiter unterhält, versteht das schnell: Peter Adrian kann zuhören, ist offen für Argumente und fordert Verantwortung auf Augenhöhe. Hat er ein Ziel, ist er bereit, im Direktflug darauf zuzusteuern.


EHRENAMT

DIHK-Ausschussmitglieder der IHK Südthüringen Unternehmerisches Know-how ist für eine zielführende Wirtschaftspolitik unabdingbar. Die Unternehmer, die sich ehrenamtlich in den DIHK-Fachausschüssen beteiligen, wissen haargenau, wo der Schuh drückt. Wenn es beispielsweise um neue Gesetzesvorhaben geht, sorgen sie für den nötigen Wissenstransfer aus der Praxis in die Politik. Wir präsentieren Ihnen die Mitglieder der IHK Südthür­ ingen in den DIHK-Fachausschüssen der neuen Berufungsperiode von 2021 bis 2024.

/ Ehrenamt

Außenwirtschaftsausschuss Christian Heller, Geschäftsführer

Handelsausschuss Steffen Bock, Geschäftsführer

Arnstadt Kristall GmbH

Bock Handelsunternehmen GmbH

Bildungsausschuss Robert Gärtner, Leiter Duale Ausbildung

Ausschuss für Kommunikation und Medien Martin Backert, Geschäftsführer

Thales Deutschland GmbH

/ Hauptamt

AMADEUS Verlag GmbH

Haushaltsausschuss Dr. Ralf Pieterwas

Finanz- und Steuerausschuss Andreas Städtler, Geschäftsführer

Hauptgeschäftsführer

BTT Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH

Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie Heiko Langenhan, Geschäftsführer Computer System GmbH Ilmenau

Industrie- und Forschungsausschuss Tilo Werner

Geld- und Kreditausschuss Harald König, Direktor

Ausschuss für Umwelt und Energie Dr.-Ing. Dirk Schramm, Geschäftsführer

Abteilungsleiter Innovation und Umwelt | International

Bankhaus Max Flessa KG Zweigstelle Suhl

Ingenieurbüro für Energiewirtschaft Dr.-Ing. Dirk Schramm GmbH

Ausschuss für Tourismus Ricarda Wolff

Ausschuss für Gesundheitswirtschaft Gerhard Brunner, Inhaber

Verkehrsausschuss Thoralf Eschrich, Geschäftsführer

Referentin Tourismus

Wald-Apotheke Gräfenroda

Eschrich Logistik GmbH SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 07–08 /  2021

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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

GRÜNDERIN DES MONATS

TINY CONCEPT lässt den Traum vom kleinen Haus wahr werden In unserer Serie „Gründer des Monats“ stellen wir Existenzgründer aus Südthüringen vor, die sich durch eine besondere Geschäftsidee auszeichnen. Für diese Ausgabe haben wir ein Interview mit der jungen Gründerin Lisa Gehlau, Geschäftsführerin der TINY CONCEPT GmbH Co. KG, geführt.

© TINY CONCEPT GmbH Co. KG

Ich stellte mich der Herausforderung, stets die ideale Lösung für unsere Kunden und unseren Betrieb zu finden. Und jetzt möchte ich als Unternehmerin in voller Eigenverantwortung auf meinen eigenen Beinen stehen.

Geschäftsführerin Lisa Gehlau entwickelte den Familienbetrieb weiter und baut nun nachhaltige Minihäuser aus Holz.

Von der Faszination Holz zum eigenen Unternehmen – Lässt sich so Ihr Weg zur erfolgreichen Unternehmerin beschreiben? Lisa Gehlau: In der Nachwendezeit bin ich im Familienbetrieb INDOORBAU® Röhricht GmbH aufgewachsen, da für meine Eltern der Aufbau ihres Unternehmens an erster Stelle stand. So bin ich schon sehr früh mit dem Werkstoff Holz in Berührung gekommen. Das war immer alltäglich und doch besonders für mich, denn bis heute fasziniert mich der Werkstoff und seine vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Nach meiner Ausbildung als Einzelhandelskauffrau kehrte ich in den elterlichen Betrieb zurück und arbeitete in allen kaufmännischen Bereichen. 14

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INDOORBAU® ist für hochwertigen Ladenbau bekannt. Jetzt bauen Sie ganze Häuser? Lisa Gehlau: Die Idee schwelte schon länger, da mein Vater bereits früher Wohnwagenanbauten hergestellt hat. Mit Corona reduzierte sich die Nachfrage nach Ladeneinrichtungen, weil die Geschäfte schließen musste. Der Trend zum Tiny House kam „über den großen Teich“, wo das mobile Wohnen schon seit vielen Jahren etabliert ist. So haben wir die Idee aufgegriffen und ein eigenes Konzept für die Minihäuser entwickelt. In Deutschland und Europa sehen wir enorme Potenziale. Was steckt hinter diesem Konzept? Lisa Gehlau: Der Trend geht zum reduzierten Wohnen, um mit weniger materiellen Ressourcen auszukommen. Dem wollen wir gerecht werden. Das heißt, auf kleinstem Raum eine lebenswerte Atmosphäre zum Wohnen oder auch die Möglichkeit zum Arbeiten zu schaffen. Sei es für das Homeoffice, das eigene Büro oder der attraktive Firmensitz für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Und das Ganze mobil, denn so ein Tiny House kann mit vertretbarem Aufwand komplett an einen anderen Standort versetzt werden. Letztlich sehen wir darin auch einen Beitrag zum Umweltschutz, da die Häuser den Anforderungen an Nachhaltigkeit, Energieoptimierung und Klimabestimmungen entsprechen.

Woher rührte Ihr Entschluss ein eigenes Unternehmen zu gründen? Lisa Gehlau: In der Vorbereitung haben wir natürlich alles über INDOORBAU® laufen lassen, weil hier die Rahmen­ bedingungen und die Kapazitäten einfach passten. Das Engagement unserer Mitarbeiter und die Neugier auf das, was möglich ist, waren beste Voraussetzungen. Mit meinem Unternehmen will ich nun ein eigenes Netzwerk mit Architekten, Statikern, Tischlereien und weiteren Gewerken aus und für die Region sowie für unsere Stadt aufbauen. Dieses Netzwerk und die innovativen Möglichkeiten, die der Werkstoff Holz bietet, sind die Basis für „Ein kleines Stück Glück – It‘s for you!“, so mein Motto. Denn entscheidend sind natürlich die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Kunden. Das voll funktio­ nale Tiny House ist zugleich Firmensitz von TINY CONCEPT sowie Showroom für interessierte Kunden. Wie soll die Welt von Ihnen erfahren? Lisa Gehlau: Kern von TINY CONCEPT wird unsere Website sein. Hier finden Kunden und Partner alle Informationen über Minihäuser und haben die Möglichkeit, mit mir den direkten Kontakt aufzunehmen. Auch über Social-Media-Kanäle wie Instagram und Pinterest erhält man Einblicke über die verschiedenen Varianten sowie Aufnahmen vom Transport des Prototypen Model M. Mit unserem Musterhaus vor Ort setzen wir auf die klassischen Schienen, wie die Möglichkeit zur Besichtigung, die Empfehlung zufriedener Kunden und Kooperationspartner. In wenigen Jahren wollen wir für Deutschland und benachbarte Länder die erste Adresse für alle Interessenten sein, die Informationen und Leistungen rings um Tiny Houses suchen – sei es für die private oder gewerbliche Nutzung.

www.tiny-concept.de


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

INVESTITIONSZUSCHUSS FÜR WAGNISKAPITAL Unterstützung junger innovativer Unternehmen durch private Investoren

M

© Olivier Le Moal – stock.adobe.com

it Wirkung zum 1. Januar 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine neue Richtlinie des Programms “Investitionszuschuss Wagniskapital – Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen“ in Kraft gesetzt. Ziel dieses Förderinstruments ist die nachhaltige Verbesserung der Kapitalausstattung junger innovativer Unternehmen, indem Investoren gewonnen werden, die solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung stellen. Die Investoren erwerben Gesellschaftsanteile und erwarten im Gegenzug für dieses „Wagnis“ Mitspracherechte und Informationen zur Unternehmensentwicklung. Um das Risiko der Kapitalbeteiligung zu vermindern, bekommt der Investor 20 Prozent der Kapitalbeteiligung als Zuschuss vom Staat zurückerstattet, behält aber seine Geschäftsanteile komplett. Die Beteiligung muss mindestens drei Jahre dauern und darf nicht weniger als 10.000 Euro betragen. Pro Jahr und Investor können Anteilskäufe bis max. 500.000 Euro bezuschusst werden. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 3 Mio. Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Wenn der Investor seine Anteile nach drei Jahren verkauft, muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Neben diesem Erwerbszuschuss kann der Investor einen Exit-Zuschuss

erhalten, wenn mit Erwerbszuschuss geförderte Anteile nach der Mindesthaltedauer veräußert werden und diese Beteiligung als natürliche Person eingegangen wurde. Damit der Investor einen Zuschuss für den Anteilserwerb erhält, muss das Unternehmen einige Förderbedingungen erfüllen. So muss es sich um ein Unternehmen handeln, das jünger als sieben Jahre ist, nicht mehr als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahres­ bilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro hat. Das Unternehmen muss außerdem eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU mit mindestens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte, die in das deutsche Handelsregister eingetragen ist, sein. Im Handelsregister muss die Zugehörigkeit zu einer innovativen Branche erkennbar und das Unternehmen fortlaufend wirtschaftlich aktiv sein. Die innovativen Branchen sind in der Anlage A (Ziffer VII) zur Richtlinie genannt. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind alternativ zur Branchenzuordnung auch noch andere Kriterien aufgeführt, um als innovativ zu gelten. Der Investor wiederum hat auch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Es muss sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist und noch keine Anteile besitzt. Alternativ kann

der Investor die Anteile auch in Form einer Beteiligungsgesellschaft erwerben, die maximal zehn Gesellschafter haben darf. Außerdem muss die dreijährige Mindest­ haltedauer der Anteile gegeben und nachweisbar sein. Der Anteilserwerb muss auf Basis eines vorgelegten Businessplans erfolgen und darf nicht durch Kredite finanziert sein. Im Merkblatt für Investoren sind die Anforderungen dezidiert aufgeführt. Das BAFA ist für die Abwicklung des Programms zuständig, wo auch der Antrag für den Zuschuss zu stellen ist. Bei bereits bestehenden Unternehmen reicht das Unternehmen als ersten Schritt auf der Antragsplattform des BAFA den Online-Antrag ein, um somit eine Bescheinigung zur Förderfähigkeit zu erhalten. Danach stellt der Investor ebenfalls einen Antrag und erhält nach formaler Prüfung vom BAFA einen Bescheid. Nach Einzahlung der Gesellschaftsanteile kann nunmehr vom Investor der Zuschuss angefordert werden. Der Gesellschaftsvertrag zwischen Investor und Unternehmen darf geschlossen werden, wenn der Investor seinen Antrag gestellt hat. Handelt es sich um ein Gründungsvorhaben, muss zuerst der Investor vor dem Unternehmen seinen Antrag einreichen. In einer Frist von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung muss das Unternehmen gegründet sein. Detaillierte Informationen, die Richtlinie zum Nachlesen sowie Merkblätter für Investoren und Unternehmen gibt es unter https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_ Mittelstandsfoerderung/wirtschafts_ mittelstandsfoerderung_node.html Telefonische Beratung zum Programm: Tel. +49 6196 908 1964 ANNEGRET KLEIN Tel. +49 3628 6130-513 klein@suhl.ihk.de SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 07–08 /  2021

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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

THEX AWARD

Endspurt der Bewerbungsphase für Thüringer Gründungspreis

A

m 9. September 2021 endet die Bewerbungs- und Nominierungsfrist für den ThEx AWARD 2021 – Der Thüringer Gründungspreis. In den drei Kategorien GRÜNDEN, DURCHSTARTEN und NACHFOLGEN werden wieder herausragende Ideen und Leistungen von Thüringer Gründerinnen und Gründern, besonderes Engagement von Thüringer Unternehmerinnen und Unternehmern sowie erfolgreich umgesetzte Unternehmensnachfolgen gewürdigt. Aus

allen eingesandten Bewerbungen der drei Kategorien wird die Jury zusätzlich eine Gründerin bzw. Unternehmerin als IMPULSGEBERIN auswählen. Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft stellt für die 17 Preise insgesamt 71.000 Euro zur Verfügung und prämiert die Siegerinnen und Sieger im Rahmen des Thüringer Gründertages am 18. November 2021.

NACHFOLGEBÖRSE / Nachfolgersuche CHIFFRE

ORT / LAGE

GESCHÄFTSZWECK

A-SHL_21-015 Sonneberg

Gaststätte mit Kegelbahn in Rauenstein

A-SHL_21-016 SchmalkaldenMeiningen

Kunststoffverarbeitendes Unternehmen mit 1.000 m² Produktions-, 360 m² Lager- und 380 m² Büro­fläche, 5.600 m² Grundstück Nähe Autobahn A 71

A-SHL_21-017 SchmalkaldenMeiningen

Langjährig etabliertes Handels- und Serviceunternehmen für Gabelstapler, Lager-, Kommunal- und Reinigungstechnik an der A 71

/ Übernahmeinteresse CHIFFRE

ORT / LAGE DER SUCHE

GESCHÄFTSZWECK

S-SHL_21-105 deutschlandweit

Gesucht wird ein Unternehmen in den Sektoren Optik, Halbleiter, Lasertechnik, Medizintechnik und Maschinenbau.

S-SHL_21-106 Thüringen Mitte / Süd / West, Hessen

Hochbauingenieur mit langjähriger Berufs- und Branchenerfahrung im GU-Bereich sucht Beteiligung/Übernahme in der Hochbaubranche.

Alle Angebote und Gesuche veröffentlicht die IHK Südthüringen ohne Gewähr. Detailinformationen zu den hier aufgeführten sowie weiteren Inseraten finden Sie unter www.nexxt-change.org www.suhl.ihk.de/nexxt-change DETLEF SCHMIDT-SCHOELE / Tel. +49 3628 6130-515 / schmidtd@suhl.ihk.de 16

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Weitere Informationen unter www.thex-award.de

DETLEF SCHMIDT-SCHOELE Tel. +49 3628 6130-515 schmidtd@suhl.ihk.de

KOOPERATIONSBÖRSE 186-2021-07 Im Clean Energy Gewerbepark Suhl vermieten wir Gewerbehallen ab einer Größe von 300 m². Ein attraktiver Standort mit einzigartigem Raumkonzept bietet Ihnen technischen High-Level-Support. Durch unsere individuelle Mietnutzung ermöglicht es auch Ihnen den optimalen Start in Ihre Selbständigkeit. Unschlagbare Mietpreise unterstützen Sie, Ihr Unternehmen am Markt zu platzieren.

Alle Angebote und Gesuche veröffentlicht die IHK Südthüringen ohne Gewähr. Weitere Inserate unter www.suhl.ihk.de/ ihk-kooperationsboerse

MAIKE VOSS Tel. +49 3681 362-101 voss@suhl.ihk.de


EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Roadshow Unter­nehmensnachfolge 2021 14. September 2021

Regionales Gründungstreffen im Ilm-Kreis

ab 17:00 Uhr IHK Südthüringen Niederlassung Sonneberg, Gustav-König-Straße 27, 96515 Sonneberg

16. September 2021 ab 09:00 Uhr Tagungszentrum „Neue Mitte“ / Gemeindeverwaltung, Erfurter Straße 42, 99334 Amt Wachsenburg

Unternehmen, in denen eine Nachfolgeregelung ansteht, erhalten wichtige Informationen und den Rat von Experten zur optimalen Gestaltung. Praktiker berichten über ihren persönlichen Weg zur Meisterung des Nachfolgeprozesses. Zum Thema „Veränderungen im Nachfolgeprozess meistern“ wird Robert Fuhrmann, ausgewiesener Experte in der Nachfolgeberatung, wertvolle Impulse geben. Mit einer konstruktiven Kommunikation gilt es, das Unternehmen beim Generationswechsel weiterzuentwickeln und vor allem die Mitarbeiter auf diesem Weg mitzunehmen.

Zum Thema „Akquise – mehr als nur Klinken putzen(?!)“ wird Verkaufsprofi Oliver Zentgraf seinen Grundsatz „Verkaufen ist EINS und zwar MEINS!“ vorstellen. Wie komme ich mit meiner Geschäftsidee zu meinen Kunden? Was muss ich tun, um Kunden für meine Unternehmensidee zu gewinnen? Weitere Informationen zur Veranstaltung unter www.thex.de/gt-ilm-kreis

Weitere Informationen und alle Stationen der Roadshow unter www.thex.de/rs-unf-son DETLEF SCHMIDT-SCHOELE / Tel. +49 3628 6130-515 / schmidtd@suhl.ihk.de ANZEIGE

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AUS- UND WEITERBILDUNG

AUSBILDERTAG 2021

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as Schuljahr neigt sich dem Ende und die Ausbildungsunternehmen in Südthüringen suchen noch dringend nach Jugendlichen, die eine duale Ausbildung starten wollen. Der Ausbildungsmarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert: Die Schülerzahlen sinken und immer mehr Jugendliche entscheiden sich nach dem Schulabschluss für eine fortführende Schullaufbahn oder verfolgen eine akademische Laufbahn. Der Blick auf die Ausbildungsstatistik gibt Anlass zur Sorge: Wenn man die Zahlen zum Vor-Corona-Jahr 2019 betrachtet, war der Rückgang noch nie so gravierend seit der gesamtdeutschen Zählung ab 1991. Selbst im Krisenjahr 2009 sah es besser aus. Der Rückgang zu 2019 lag bei den Mitgliedsunternehmen der IHK Südthüringen zum Stichtag 30. Juni 2021 über 25 Prozent. Besonders die Industrie leidet unter mangelnder Nachfrage von Seiten der Ausbildungsinteressierten. In diesem Sektor fehlen 112 Ausbildungsverträge im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr, und das obwohl die Industrieunternehmen in Südthüringen sichere Arbeitsplätze bieten. Dies ist vor dem Hintergrund einer fehlenden Fachkräfteentwicklung äußerst bedenklich.

/ Mehr als 400 freie Lehrstellen Die IHK-Lehrstellenbörse ist gefüllt mit über 400 Ausbildungsplatzangeboten. Leider wird immer wieder deutlich, dass junge Leute nicht zu den Ausbildungs­ unternehmen finden. Das zeigte sich auch kürzlich beim Zusammentreffen der Ausbildungsverantwortlichen zum Ausbildertag der IHK Südthüringen. Dieser wurde unter dem Motto „Ausbildung 2021 – Jetzt wird’s digital!?“ durchgeführt. Als Umschlagplatz für Erfahrungen rund um Rekrutierung, Motivation und Bindung junger Menschen fand der Ausbildertag am 17. Juni 2021 erstmals digital statt. 18

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Als Expertin war Prof. Dr. Antje-Britta Möhrstedt von der PFH Private Hochschule Göttingen zugeschaltet. Im Zentrum ihres Vortrags standen die Herausforderungen im Rahmen der dualen Ausbildung mit Jugendlichen der Generation Z. Das ist jene Personengruppe, die um die Jahrtausendwende geboren ist und den größten Teil der aktuellen Ausbildungsgeneration darstellt. Prof. Möhrstedt machte schnell klar, wie wichtig es ist, die Besonderheiten einer jeden Generation sowohl bei der Personalbeschaffung als auch bei den Arbeitsprozessen zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch der Umgang mit diversen Medien im privaten und beruflichen Bereich. „Damit Unternehmen im Kampf um Auszubildende und Fachkräfte nicht zurückfallen, sollten sie intelligent auf traditionellen und neuen Rekrutierungskanälen wie LinkedIn und Instagram präsent sein. Dabei sollten sie für die jeweilige Zielgruppe passgenau Komm-Gründe formulieren, um altersgerecht den jeweiligen potenziellen Mitarbeitenden zu erobern.“, so Prof. Möhrstedt.

/ Corona behindert Brückenbau in die Berufswelt Teilnehmende Akteure waren sich einig: Obwohl hiesige Unternehmen auch auf neue und digitale Wege im Ausbildungsmarketing setzen, bleiben Lehrstellen oft unbesetzt. Ein möglicher Grund liegt in der unzureichenden Berufsorientierung, ausgelöst durch die Corona-Pandemie. Normalerweise suchen Ausbildungsverantwortliche schon während der Schulzeit Kontakt zu potenziellen Auszubildenden, um ihnen eine Brücke in die Berufswelt zu bauen. Durch die Corona-Beschränkungen fand der sonst intensive Austausch zu allgemeinbildenden Schulen der Region nur bedingt statt. Digitale Angebote, beispielsweise

© privat

Südthüringer Ausbildungsexperten zur aktuellen Ausbildungssituation

Prof. Dr. Antje-Britta Möhrstedt, Vizepräsidentin für Fernstudium und Digitalisierung an der PFH Private Hochschule Göttingen

virtuelle Informationstage und Messen, erzielten nur mäßige Erfolge. Eine Umfrage während des Ausbildertages ergab den Wunsch der Teilnehmenden, den Umgang mit Social Media im Rahmen der dualen Berufsausbildung ins Weiterbildungsprogramm der IHK Südthüringen aufzunehmen. Dies wird im kommenden Jahr umgesetzt. Neben dem Azubi-Recruiting spielt auch der Berufsschulunterricht eine entscheidende Rolle. Hinsichtlich letzterem herrscht weitverbreitete Unzufriedenheit. Oberstufenleiterin an der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg, Ina Koch, stellte die Herausforderungen für Lehrer und Schüler ausführlich dar. Die Berufsschulen bringen großes Engagement auf, haben jedoch mit mangelnder technischer Ausstattung und ungenügender Qualifizierung der Lehrerschaft zu kämpfen. Die IHK Südthüringen setzt sich dafür ein, diese Problematiken in verschiedenen Gremien zu platzieren.

/ Digitale Ausbildungs­organisation Den neuen digitalen Services der IHK Südthüringen wurde ebenfalls ein Programmpunkt gewidmet. Alle Formalien rund um Ausbildungsverträge, wie z. B. Eintragungen, Änderungen oder Lösungen von Verträgen sowie Antragsdaten zu Ausbildern, können nun digital eingereicht werden. Außerdem bietet die IHK


AUS- UND WEITERBILDUNG

ein digitales Berichtsheft an. Auszubildende sind zukünftig über das AzubiInfocenter digital an die IHK Südthüringen angebunden. Die im Nachgang der Veranstaltung durchgeführte Umfrage zeigte, dass die teilnehmenden Ausbilder und Ausbildungsunternehmen auch mit der digitalen Version des Ausbildertags zufrieden waren.

Wie beurteilen Sie die Veranstaltung insgesamt? 1 (sehr gut) 2 3 4

5 6 (ungenügend) 0%

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

ANJA BOLLER Tel. +49 3681 362-151 boller@suhl.ihk.de 60 %

UMFASSEND, SCHNELL UND DIGITAL

Digitale Services bieten Mehrwert für Ausbilder und Azubi Die Digitalisierung in den Ausbildungsbetrieben nach vorne bringen – das ist das Ziel der IHK Südthüringen für die nächsten Monate und Jahre. Mit Einführung der „Digitalen Services“ im Bereich der dualen Ausbildung stehen den Ausbildungsbetrieben ab sofort kostenfreie Online-Angebote zur Verfügung. Neue Ausbilder registrieren, Prüfungen online anmelden, den Berufsausbildungsvertrag in das Verzeichnis der IHK eintragen lassen: Services wie diese können alle Ausbildungsbetriebe künftig digital nutzen. Die Vorteile liegen in einem einfachen, schnellen und transparenten Zugang zu den Online-Leistungen.

D

ie IHK Südthüringen setzt mit dem Portal das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) um. Stichtag für das OZG ist der 31. Dezember 2022. Bund und Länder sind bis dahin verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Damit beschleunigt die IHK den digitalen Prozess in der Ausbildung. Im Rahmen einer Pilotierungsphase hat die IHK Südthüringen in Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsunternehmen Paatz Viernau GmbH unter Praxisbedingungen die Digitalen Services getestet. Im Interview spricht Steffi Henkel, Personalleiterin der Paatz Viernau GmbH, über die Erfahrungen mit den Digitalen Services. Wie wichtig ist Ihnen das Thema Digitalisierung in der Ausbildung und warum? Steffi Henkel: Unser Unternehmen hat im letzten Jahr erhebliche Fortschritte im gesamten Umfeld von „Industrie 4.0“ gemacht. Es wurden diverse Systeme

eingeführt (ERP, APS, MDE, BDE, EMS/TLM). Genau aus diesem Grund ist das Thema „Digitalisierung“ – oder auch „Ausbildung 4.0“ genannt – für uns überaus wichtig, denn Paatz steht für den Grundsatz „digital, modern, innovativ und nachhaltig“. Wie zufrieden waren Sie mit den Digitalen Services der Ausbildung, z. B. mit dem Berufsausbildungsvertrag Online und dem Digitalen Berichtsheft? Steffi Henkel: Nach einer kurzen gemeinsamen Lernphase können wir heute sagen, dass wir mit der Einführung der Digitalen Services der Ausbildung vollumfänglich zufrieden sind. Die Digitalen Services stellen eine potenzielle Bereicherung unserer Ausbildung dar und legen den Grundstein für junge Menschen, auf dem Weg der Digitalisierung in unserem Betrieb. Wie fanden Sie die Qualität der Digitalen Services im Ausbildungsbereich? Steffi Henkel: Wie immer wenn es um Neuerungen geht, zwickt und zwackt es am

Anfang etwas. Mit der Qualität der Digitalen Services sind wir überaus zufrieden. Wir haben eine vollumfängliche Einweisung, aufgeteilt in drei Etappen, von der IHK Südthüringen erhalten. Sowohl unsere Ausbilder als auch unsere Auszubildenden wurden in der Einführungsphase intensiv mitgenommen und angewiesen. Welchen Nutzen können Sie aus den digitalen Serviceleistungen ziehen? Steffi Henkel: Durch die Digitalisierung spart unser Unternehmen enorm Zeit in Form von Versandwegen und Papier. Weiterhin wird die Flexibilität durch die Digitalen Services unterstützt. Das Digitale Berichtsheft ist ein wichtiger Schritt. Normschrift und Rechtschreibung kommen zwar etwas zu kurz, aber in der zeitnahen Umsetzung des Berichtsheftes, gibt es für den Auszubildenden nun keine Ausreden mehr. Hat das IHK-Serviceangebot Ihre Erwartungen erfüllt und können Sie die Digitalen Services weiterempfehlen? Steffi Henkel: Wir können die Einführung und Nutzung der Digitalen Services jedem Unternehmen nur wärmstens empfehlen. Ausbildung 4.0 stellt eine enorme Erleichterung und letztlich eine Bereicherung in der Ausbildung dar. SINDY VOIGT Tel. +49 3681 362-414 voigt@suhl.ihk.de SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 07–08 /  2021

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AUS- UND WEITERBILDUNG

SOMMER DER BERUFSAUSBILDUNG

Aktionstage und Angebote zur Stärkung der dualen Berufsausbildung

I

m Juni startete der „Sommer der Berufsausbildung“. Mit dieser gemeinsamen Aktion werben die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ im zweiten Jahr der Corona-Pandemie gezielt für die attraktive und chancenreiche duale Berufsausbildung. Bis Oktober sollen möglichst viele Jugendliche und Betriebe motiviert werden, noch in diesem Jahr eine Ausbildungsstelle anzutreten beziehungsweise anzubieten. Denn: Das Erlernen eines Berufes in Theorie und Praxis ist ein Erfolgsmodell mit Zukunft und die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungsoder Fachkräfte-Krise werden.

Denn Unternehmen suchen auch in der Corona-Pandemie Auszubildende und bilden künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in interessanten Berufen mit hervorragenden Fortbildungs- und Karriere­möglichkeiten aus. Ein weiterer Pluspunkt der dualen Ausbildung ist die persönliche Betreuung – gerade nach den Kontakteinschränkungen der Pandemie eine attraktive Perspektive und Hilfestellung für Jugendliche. Es gilt, jungen Menschen Lust auf Ausbildung zu machen, ihnen ihre Zukunftsängste zu nehmen und sie dabei zu unterstützen, eine für sie passende Ausbildung zu finden.

© deniskomarov – stock.adobe.com

/ #AusbildungSTARTEN

/ Win-win für Jugendliche und Betriebe Eine duale Ausbildung bietet nicht nur jungen Menschen vielerlei Gestaltungsund Entwicklungsmöglichkeiten, sie hilft auch den Betrieben bei einer verlässlichen Nachwuchs- und Fachkräftesicherung. In der aktuellen DIHK-Konjunkturumfrage nannten 43 Prozent der Unternehmen den Fachkräftemangel als Geschäftsrisiko – mehr als in der Vorumfrage (38 Prozent). Und klar ist: Jugendliche, die wir heute nicht ausbilden, fehlen in drei Jahren als Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt.

/ Ausbildung trotz(t) Corona Ziel des „Sommers der Berufsausbildung“ ist es daher, dass junge Menschen und Betriebe trotz der besonderen Herausforderungen dieses Jahres zusammenfinden. 20

SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 07–08 /  2021

Die gemeinsame Initiative der Allianz für Aus- und Weiterbildung soll Jugendliche, Eltern von Schulabgängern und noch unentschlossene Betriebe auf freie Lehrstellen und die guten Ausbildungschancen aufmerksam machen. Wichtige Botschaft: Es ist noch nicht zu spät, einen Vertrag für das Ausbildungsjahr 2021/2022 abzuschließen. Alle Ausbildungsunternehmen sollten daher ihre Ausbildungsplätze in der Lehrstellenbörse der IHK-Südthüringen bewerben.

/ Bundesweite Aktionstage und regionale Angebote Flankiert wird die Initiative mit verschiedenen Aktionstagen auf Bundesebene und einer breiten Auswahl an Veranstaltungen auf Landes- und regionaler Ebene. Der DIHK informiert im Rahmen zweier Aktionstage zu den Themen „Hoch hinaus mit Ausbildung“ und „MINT – Ausbildung mit Zukunft“ über Karrierechancen der dualen Ausbildung sowie MINT-Berufe.

/ Elternabend und Speed-Dating Die Industrie- und Handelskammern unterstützen den „Sommer der

Berufsausbildung“ mit einer Vielzahl an Veranstaltungen und Aktionen vor Ort: So führt die IHK Südthüringen die Aktion „Meet your future Boss“ durch – ein Speed-Dating der besonderen Art. Vom 16. August bis 12. September 2021 können Jugendliche und ihre Eltern Termine direkt in den Betrieben vereinbaren. Informationen zur Aktion finden Sie unter www.suhl.ihk.de/ sommer-der-berufsausbildung Des Weiteren bietet die IHK Südthüringen jeden zweiten Dienstag einen Elternabend zur dualen Berufsausbildung an, bei dem Interessierte ihre offenen Fragen klären können.

/ Lehrstellenbörse nutzen – Jetzt auch Praktika ausschreiben Alle Ausbildungsunternehmen sind aufgerufen, neben Ausbildungsplätzen auch Praktika in die Lehrstellenbörse der IHK Südthüringen einzustellen. Ganz neu können ab sofort auch Orientierungspraktika veröffentlicht werden, die die Möglichkeit zum Ausprobieren mehrerer Berufsrichtungen bieten. Das Sommerpraktikum wird in Thüringen besonders beworben, um für Jugendliche zusätzliche Möglichkeiten anzubieten, den Weg in die Unternehmen zu finden. In Thüringen wurde zudem die gemeinsame Landingpage „Deine-Ausbildung-in-Thueringen.de“ installiert. Hier finden Jugendliche und Eltern zahlreiche Informationen rund um das Thema Berufsausbildung. Bundesweite Informationen zur Allianz für Aus- und Weiterbildung und die Veranstaltungen zum „Sommer der Berufsausbildung“ finden Sie unter www.aus-und-weiterbildungsallianz.de ANJA BOLLER Tel. +49 3681 362-151 boller@suhl.ihk.de


AUS- UND WEITERBILDUNG

IHK-WEITERBILDUNGSANGEBOT DATUM

BEZEICHNUNG

STD ORT

16.08.2021 Ausbildung der Ausbilder

96 SHL

18.08.2021 Prüfungsvorbereitung Kaufleute im Groß- und Außenhandel (Großhandel)

44 Webinar

30.08.2021 Social Media Manager (IHK)

69 Webinar

06.09.2021 Praxisworkshop Qualitätsmanagement 06.09.2021 Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a GewO 06.09.2021 Geprüfter Handelsfachwirt 06.09.2021 Ausbildung der Ausbilder 07.09.2021 Rechtliche Besonderheiten beim Umgang mit erkrankten Arbeitnehmern

8 SHL 40 SHL 96 SHL 5 SON 80 SHL

10.09.2021 Microsoft Windows Server 2019/2016 – Profi-Administration

42 SHL

11.09.2021 Prüfungsvorbereitung – Teil 1 für Kaufleute für Büromanagement

16 SHL

13.09.2021 Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

24 SHL

13.09.2021 Intensivseminar Englisch Aufbaustufe

12 SON

15.09.2021 Geprüfter Betriebswirt 23.09.2021 IT-Sicherheit und Umgang mit mobilen Endgeräten

24 SON 810 SHL 4 SHL

24.09.2021 Mitarbeiter wirkungsvoll führen – auch aus der zweiten Reihe

24 SHL

24.09.2021 Fachkraft für 3D-Drucktechnologien (IHK)

64 SHL

27.09.2021 Datenschutzbeauftragter (IHK)

50 SHL

28.09.2021 Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

8 SHL

28.09.2021 Pivot-Tabellen und Filter in MS Excel professionell einsetzen

16 SHL

04.10.2021 Professionell arbeiten mit MS Office (IHK)

60 Webinar

05.10.2021 Fachkraft für Buchführung (IHK)

80 Webinar

05.10.2021 Grundlagen der kaufmännischen Unternehmensführung

24 SHL

05.10.2021 Die Ermittlung des eigenen Stundenverrechnungssatzes

8 ARN

06.10.2021 Recht für Existenzgründer 12.10.2021 MS Excel für Controller 18.10.2021 Reklamationsmanagement mit dem 8D-Report 25.10.2021 Prüfungsvorbereitung für Industriekaufleute 25.10.2021 Prüfungsvorbereitung – Teil 2 für Kaufleute für Büromanagement 05.11.2021 Geprüfter Industriemeister Metall 05.11.2021 Brandschutzhelfer gemäß DGUV Richtlinie 205-023 08.11.2021 Aufbaukurs Buchführung 09.11.2021 Geprüfter Bilanzbuchhalter

Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unter www.suhl.ihk.de www.wis.ihk.de

An drei Tagen werden wichtige Führungsinstrumente und Techniken für den Balanceakt zwischen Mitarbeiter und Führungskraft vermittelt sowie konkrete Anregungen zu einem situativ passenden Führungsverhalten mitgegeben.

540 SHL

08.09.2021 Qualitätsmanager (IHK)

15.09.2021 Brandschutzbeauftragter (IHK)

/ Mitarbeiter wirkungsvoll führen – auch aus der zweiten Reihe

8 SHL 24 SHL

24. bis 28.09.2021 / Suhl

/ Datenschutzbeauftragter (IHK) Schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und sich selbst vor unnötigen DSGVO-Strafen. Im Lehrgang werden den angehenden Datenschutzbeauftragten neben Grundlagenwissen für ihre Tätigkeit sämtliche rechtliche Änderungen, die sich im Zuge der DSGVO ergeben, vermittelt. 27.09. bis 01.10.2021 / Suhl

/ Geprüfte/-r Industriemeister/-in Metall – Teilzeitlehrgang Als Industriemeister/-in Metall sind Sie für die Planung und Steuerung der Abläufe in Industrieunternehmen verantwortlich und leiten das Personal. Unser berufsbegleitender Lehrgang bereitet Sie in Theorie und Praxis passgenau auf diese Führungsposition vor. ab 05.11.2021

8 SHL 48 SHL 16 SHL 1100 SHL 4 SON 32 SHL 800 SHL

SUHL Antje da Silva Santos Tel. +49 3681 362-425 Katrin Pertig Tel. +49 3681 362-427 Karolin Moritz Tel. +49 3681 362-426 Kerstin Katzschmann Tel. +49 3681 362-116

SONNEBERG Heidi Leistner

Tel. +49 3675 7506-255

ARNSTADT Carmen Klotz

Tel. +49 3628 6130-516

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INNOVATION UND UMWELT

KLIMASCHUTZ: WAS KOMMT AUF UNTERNEHMEN ZU? Anspruchsvolle Klimaziele aus European Green Deal und Bundes-Klimaschutzgesetz © piyaset – stock.adobe.com

CO2-Emissionen europaweit begrenzt worden. 2021 beträgt der CO2-Flottengrenzwert für Pkw 95 g/km, in 2025 sinkt er auf etwa 81 g/km und soll 2030 lediglich 59 g/km betragen. Zum Vergleich: Anfang des Jahrtausends betrug der CO2-Ausstoß der Pkw-Flotte deutlich mehr als 150 g/km. Die gesetzten Grenzwerte werden, in Verbindung mit möglichen Strafzahlungen bei deren Nichterreichen, den Ausbau der Elektro­ mobilität und anderer alternativer Antriebe weiter beschleunigen. Voraussichtlich im vierten Quartal 2021 ist auch der Erlass neuer Vorgaben für die Gebäudeenergieeffizienz zu erwarten.

/ Green Deal Mit dem Green Deal hat sich die Europä­ ische Union zum Ziel gesetzt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zum Leitmotiv zu erheben. Bis 2050 soll der Staatenverbund der Europäischen Union Treibhausgas­ neutralität erreichen und die Schadstoffbelastung auf ein absolutes Mindestmaß reduziert werden. Um Klimaneutralität zu erreichen, ist es das Ziel die Treibhausgas­ emissionen um 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die darüberhinausgehenden, unvermeidbaren Emissionen sollen durch Entnahme von Kohlendioxid aus der Atmosphäre ausgeglichen werden. Insgesamt ist eine Vielzahl an Maßnahmen geplant, die einerseits Belastungen für die Unternehmen darstellen, andererseits aber auch neue Marktchancen, z. B. in dem sich aktuell rasant entwickelndem Bereich Wasserstoff, bieten können. Bereits im vergangenen Jahr wurden unter anderem das EU-Klimaschutzgesetz, die EU-Taxonomie-Verordnung1 und die EU-Wasserstoffstrategie beschlossen. Mit dem „Fit for 55“-Paket sind insgesamt zwölf Rechtsakte angekündigt, die zur Erreichung des EU-Klimaziels beitragen sollen.

Zwei wichtige Bestandteile des Green Deals sind: / Emissionshandel Bereits seit 2005 müssen bestimmte Industrieanlagen und Kraftwerke am EU-Emissionshandel teilnehmen, bei dem es eine jährlich sinkende Höchstmenge an Treibhausgasemissionen gibt. Emissionsrechte für den Ausstoß von Treibhausgasen müssen erworben werden. Der Preis für die Emission einer Tonne CO2 liegt derzeit bei etwa 50 Euro. Lediglich für einen Teil der Emissionen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen freie Zuteilungen. Die Regularien für die nächste Handels­periode von 2021 bis 2030 sind bereits beschlossen, sollen jedoch im Rahmen des Green Deals deutlich verschärft werden. Außerdem erwägt die EU einen zweiten CO2-Emissionshandel für die Bereiche Wärme und Verkehr einzuführen. Sollte es dazu kommen, könnte der in Deutschland bereits eingeführte Emissionshandel für diese Bereiche mittelfristig in das EU-System überführt werden. / Emissionsgrenzwerte Pkw und Nutzfahrzeuge sowie Gebäude Für die Flotten von Pkw sowie leichten und schweren Nutzfahrzeugen sind die

Ausführliche Informationen zum Green Deal sind in einer DIHK-Broschüre zusammen­gefasst zu finden unter www.suhl.ihk.de/energie

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SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 07–08 /  2021

/ Klimaschutzgesetz Mit dem novellierten Klimaschutzgesetz wurde eine Anpassung der deutschen Treibhausgas-Reduktionsziele beschlossen: Bis 2030 sollen die Treibhausgase um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken, bislang waren es 55 Prozent. Treibhausgasneutralität soll bereits 2045 erreicht werden, fünf Jahre früher als ursprünglich vorgesehen und fünf Jahre früher als die EU vorgibt. Um die Ziele zu erreichen, werden auch die Ziele für die einzelnen Sektoren, z. B. Industrie, Gebäude oder Verkehr angepasst. Den zu erwartenden steigenden Kosten für Energieträger auf Basis fossiler, d. h. treibhausgas­haltiger, Brennstoffe können Unternehmen beispielsweise durch den Einsatz erneuerbarer Energien oder eine Steigerung der Energieeffizienz entgegenwirken. DR. JANET NUSSBICKER-LUX Tel. +49 3681 362-174 nussbicker-lux@suhl.ihk.de

1

Diese enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist und ist für die Finanzierung von Investitionen relevant. Ein ausführlicher Artikel dazu ist in der Septemberausgabe vorgesehen.



INNOVATION UND UMWELT

WIRKUNGSANALYSE ZIM-PROJEKTE Mehr Umsatz durch Innovation

Die neueste Wirkungsanalyse des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) zeigt: Bereits ein Jahr nach Ende eines geförderten ZIM-Projektes konnten im Durchschnitt rund 127.000 Euro Umsatz erzielt werden. Durchschnittlich wurden ein neuer Arbeitsplatz geschaffen und sieben gesichert.

S

eit 2008 werden durch das ZIM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit über 500 Millionen Euro jährlich mittelständische Unternehmen aller Branchen und mit ihnen kooperierende Forschungseinrichtungen bei der Umsetzung ihrer Innovationsaktivitäten unterstützt. Untersucht wurden in der Analyse alle 2018 beendeten ZIM-Projekte sowie diejenigen Kooperationsnetzwerke, die planmäßig die zweite Förderphase im Jahr 2018 beendeten. Wenn man ein durchschnittliches Unternehmen konstruiert, das 2018 mindestens ein ZIM-Projekt beendete, wurde dieses nach eigenen Angaben 1994 gegründet (Median), erwirtschaftete 2016 mit 44 Mitarbeitenden einen Umsatz von 7,3 Millionen Euro, davon 24,4 Prozent über Exporte, und gab 361.000 Euro für Forschung und Entwicklung aus. Elf Jahre nach Start des ZIM haben immer noch knapp die Hälfte der geförderten Unternehmen zum ersten Mal eine ZIM-Förderung erhalten. Ohne die Förderung wären laut der Befragung 68 Prozent der Projekte überhaupt nicht realisiert worden. Im Durchschnitt entstand nach Angaben der geförderten Unternehmen pro Projekt ca. ein neuer Arbeitsplatz. Zudem sicherten die ZIM-geförderten Unternehmen im Durchschnitt 7,2 Arbeitsplätze pro Projekt, davon 1,5 im FuE-Bereich. Die Analyse des RKW Kompetenzzentrums (Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V.) zu den Wirkungen von ZIM-Projekten und ZIM-Netzwerken liegt eine im Juli bis September 2020 durchgeführte Befragung von Fördernehmern zugrunde, die ihre ZIM-Projekte 2018 beendet hatten. Damit sind erste Aussagen

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SÜDTHÜRINGISCHE WIRTSCHAFT 07–08 /  2021

zu den Wirkungen der Förderung ableitbar. Die Unternehmen erzielten bereits ein Jahr nach Projektende im Durchschnitt rund 127.000 Euro Umsatz durch das ZIM-Projekt. Für 2020 rechneten die Unternehmen mit einer Erhöhung auf 182.000 Euro. Mit Hilfe des ZIM konnte in den KMU durchschnittlich ein zusätzlicher Job geschaffen werden, über sieben Arbeitsplätze wurden gesichert. 70 Prozent der ZIM-Unternehmen haben weniger als 50 Beschäftigte. Im Jahr 2019, also elf Jahre nach Start des ZIM, waren immer noch knapp die Hälfte der geförderten Unternehmen Erstbewilligungsempfänger, d.h. sie haben zum ersten Mal eine ZIM-Förderung erhalten. Fast 80 Prozent der geförderten Unternehmen rechneten zum Zeitpunkt der Befragung mit negativen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie, vor allem auf Umsatz und Export. Gleichwohl ging mehr als die Hälfte der Unternehmen davon aus, dass die Corona-Krise keine Auswirkungen auf ihre FuE-Aktivitäten haben wird.

/ Optimierung der ZIM-Richtlinie Am 10. Mai 2021 hat das BMWi die Richtlinie für das ZIM angepasst. Mit der am 11. Juni 2021 in Kraft getretenen Änderung wurden die Förderkonditionen noch passgenauer ausgestaltet, um pandemiebedingten Auswirkungen entgegenzuwirken. Die Anpassungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung sog. Unternehmen in Schwierigkeiten. Bedingung ist, dass diese zum 31. Dezember 2019 keine Unternehmen

in Schwierigkeiten waren, jedoch in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 zu einem solchen wurden. Mit der Anpassung werden beihilferecht­ liche Spielräume genutzt, die von der EU-Kommission pandemiebedingt befristet eingeführt wurden. Bei der Prüfung der bilanziellen Situation von Unternehmen, die von der Neuregelung erfasst sind, wird auf diese Weise eine sachgerechtere Berücksichtigung von geeigneten Nachrangdarlehen und ähnlichen Finanzinstrumenten ermöglicht. Unternehmen müssen jedoch weiterhin in der Lage sein, den für eine Förderung erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufzubringen. Bei den ZIM-Innovationsnetzwerken gibt es nun in besonderen begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Verlängerung der maximalen Laufzeiten der Phasen 1 und 2. Hiermit soll pandemiebedingt entstandenen Verzögerungen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus wurde die Regelung zu Beteiligungen zwischen Netzwerkmanagement­ einrichtungen und Netzwerkpartnern angepasst. Mit der Änderung werden zudem Präzisierungen und Vereinfachungen hinsichtlich der Antragsberechtigung von Forschungseinrichtungen vorgenommen. Die Richtlinie sieht nunmehr einheitliche Kriterien unabhängig von der Rechtsform vor.

MARTIN KRETSCHMANN Tel. +49 3675 7506-252 kretschmann@suhl.ihk.de


INNOVATION UND UMWELT

THÜRINGER UMWELTTAG

Verantwortungsvolles Wirtschaften entlang der Wertschöpfungskette

W

as heißt es, ökonomisch, ökologisch und sozial verantwortlich – also nachhaltig – zu wirtschaften? Der Thüringer Umwelttag am 8. September 2021 zeigt anhand von Fachvor­trägen und Praxisbeispielen, mit welchen konkreten Maßnahmen verantwortungsvolles Wirtschaften in der unternehmerischen Praxis umgesetzt werden kann. In drei parallelen Breakout-Sessions bieten wir Ihnen außerdem die Gelegenheit, sich mit den anderen Teilnehmenden auszutauschen und Impulse für neue Projekte zu gewinnen.

8. September 2021 09:30 Uhr bis 14:30 Uhr Die Veranstaltung findet virtuell als Videokonferenz statt. Kosten / 35 Euro bzw. / 25 Euro für NAT-Teilnehmer

Weitere Informationen und Anmeldung unter https://bit.ly/3hrSOvn

DR. JANET NUSSBICKER-LUX Tel. +49 3681 362-174 nussbicker-lux@suhl.ihk.de

Programmpunkte / Klimaneutrale Produktion / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz / Nachhaltiger Einkauf / Nachhaltigkeitsreporting / Praxiserfahrungen

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INNOVATION UND UMWELT

THEX STARTINNO

Erfahrungen eines Teilnehmers

© Alexander Limbach – stock.adobe.com

Seit 2017 unterstützt die IHK Südthüringen mit dem Projekt „ThEx StartInno – Die Innovations- und Strategieoffensive im Thüringer Wald“ innovationsinteressierte Unternehmen in Südthüringen. Ziel des Projekts ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei der Erarbeitung von Innovationsprojekten bzw. Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstrategien zu unterstützen und dabei natürlich auch die unternehmerische Gesamtaufstellung zu beleuchten.

/ Vom Innovation Quick Check zu innovativen Projektideen

F

ür die IHK Südthüringen sind mit Wolfram König, Reinhard Jacob und Holger Krause drei versierte Innovationsbotschafter im Einsatz. Sie führen in den Unternehmen einen Unternehmensbzw. Innovation Quick Check mit einer ausführlichen Analyse der Unternehmensund Innovationstätigkeiten durch. Die Ergebnisse werden im Anschluss in Form eines Innovationskompasses zusammengefasst. Neben innovationsbezogenen Fragestellungen liegt der Fokus des Innovation Quick Checks auf der Analyse der aktuellen Situation des Unternehmens, um die Veränderungen und Entwicklungen in der Wirtschaft auf das Geschäftsmodell des Unternehmens zu reflektieren. Darauf basierend werden Vorschläge für Innovationsprojekte und die Strategieentwicklung im Unternehmen erarbeitet.

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Um diese Ergebnisse der Analyse auch in konkrete Projekte zu überführen, werden zudem Ansätze für eine mögliche Umsetzung und geeignete Kooperationspartner aus dem FuE-Bereich ermittelt.

/ Interview mit Projektteilnehmer Thomas Niehle, Geschäftsführer der actiro Power Blower GmbH Die actiro Power Blower GmbH in Suhl führte gemeinsam mit dem Innovationsbotschafter Holger Krause den Innovation Quick Check durch. Das Unternehmen generiert einen Großteil seines Umsatzes mit Gebläsetechnik und Lüfterrädern, u. a. für den Einsatz in größeren Fahrzeugen und anderen mobilen Anwendungen. Im Interview spricht Geschäftsführer Thomas Niehle über die Erfahrungen im Innovationsprojekt. Wie ist ihr Gesamteindruck vom Innovation Quick Check und den Gesprächen mit dem Innovationsbotschafter? Thomas Niehle: In den Gesprächen mit Holger Krause, bei dem es sich um einen kompetenten und innovativen Netzwerker handelt, fand zunächst ein lockerer Austausch von Ideen statt. Hierbei standen weder Budgets, noch feste Zeitpläne im Vordergrund. Wir fanden sofort eine offene Gesprächsatmosphäre. Zudem war es hilfreich, durch den Blick eines Dritten mit ähnlichen Erfahrungen das eigene Umfeld des Unternehmens zu beleuchten. Damit dies jedoch gelingt, ist das Bestehen einer Vertrauensbasis essenziell. Mit Holger Krause als Innovationsberater hatte ich ein gutes Gefühl dabei.

Welche Problemstellungen konnten im Rahmen des Innovation Quick Checks herausgearbeitet werden? Thomas Niehle: Im Innovation Quick Check erfolgte eine tiefgehende Analyse unseres Unternehmens. Neben dem Blick auf das Gesamtunternehmen wurden Möglichkeiten für Projekte mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen erarbeitet, Ziele für die Technologie­ entwicklung definiert sowie potenzielle Förderinstrumente zur Unterstützung der Entwicklung von neuen Produkten erläutert und diskutiert. Auch Wege zur Personalentwicklung im innovativen Entwicklungsumfeld unseres Unternehmens waren ein weiterer wichtiger Baustein in den Projektgesprächen. Welche Empfehlungen aus dem Innova­ tionskompass konnten bei Ihnen im Unternehmen bereits umgesetzt werden? Thomas Niehle: Nach Durchführung des Innovation Quick Check haben wir den Fokus auf Technologieinnovationen gelegt. Es erfolgte auch eine Abgrenzung von Fertigungsoptionen für unsere Produkte, wie bspw. die Hybridfertigung von Laufrädern und eine Konzentration auf die Entwicklung neuer Produkte, wie z. B. ein Desinfektionsgerät. Um unsere innovativen Produkte weiter am Markt zu platzieren, optimieren wir nun außerdem gezielt unseren Vertrieb. Wie ist Ihr Resümee zum Projekt ThEx StartInno insgesamt? Können Sie anderen Unternehmen die Teilnahme empfehlen? Thomas Niehle: Durch die Teilnahme an ThEx StartInno erfolgte ein Blick „von Außen“ auf unser Unternehmen. Dies war sehr hilfreich, um eingeschliffene Barrieren im Unternehmen zum Vorschein zu bringen und neue innovative Ansätze für unsere Unternehmensentwicklung aufzuzeigen. Hierzu ist es allerdings erforderlich, eine Vertrauensbasis zu schaffen. Dies nimmt viel Zeit in Anspruch. Für eine erneute


INNOVATION UND UMWELT

Sie möchten Ihr Unternehmen durch einen externen Blick analysieren lassen? Nutzen Sie die Möglichkeit zur kosten­freien Teilnahme am Innovationsprojekt ThEx StartInno. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und in enger Abstimmung mit Ihnen. Das Projekt ThEx StartInno wird als Gemeinschaftsvorhaben der IHK Süd­ thüringen zusammen mit der Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH und der RKW Thüringen GmbH umgesetzt.

Weitere Informationen zu ThEx StartInno finden Sie unter www.suhl.ihk.de/thex-startinno www.thex.de/startinno

IHK ECOFINDER

Das grüne Branchenbuch

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er IHK ecoFinder bietet als grünes Branchenbuch einen bundesweiten Überblick über Dienstleister, Berater, Hersteller und Händler in der Umwelt- und Energiebranche. Er unterstützt zum einen Firmen in der Darstellung und Sichtbarmachung ihres Leistungsspek­ trums im Internet. Zum anderen können Unternehmen, Verbände, Politik und Medien diese Firmen im ecoFinder leichter finden. Beispielsweise ist es möglich, für Anfragen zum Thema Radon – am 31. Dezember 2020 ist die Allgemeinverfügung zur Ausweisung der Thüringer Radonvorsorgegebiete1 in Kraft getreten – den IHK ecoFinder zu nutzen, um regio­ nale Dienstleister zu ermitteln. Das Branchenbuch wird stetig weiterentwickelt. So sind in den vergangenen Monaten die Themenfelder Wasserstoff und medizinische Schutzausrüstung/ Virusnachweisverfahren hinzugekommen. Durch die Internationalisierung wurde seit März 2021 die Reichweite der Datenbank gesteigert.

/ Wasserstoff Wasserstoff gilt als universaler Energieträger der Zukunft. Für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene ist der Einsatz von innovativen Technologien, wie Elektro­lyseuren, Wasserstoffspeichern oder Brennstoffzellen erforderlich. Die IHK-Organisation hat darauf reagiert und bietet auf der Plattform IHK ecoFinder ab sofort die Möglichkeit, sich als Hersteller, Händler oder Dienstleister im Bereich der Wasserstoffwirtschaft national und international darzustellen.

TILO WERNER Tel. +49 3681 362-203 werner@suhl.ihk.de

/ Medizinische Schutzausrüstung und Virusnachweisverfahren

ANNEGRET MORDHORST Tel. +49 3681 362-223 mordhorst@suhl.ihk.de

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde das Spektrum des ecoFinders erweitert, sodass sich Hersteller und Händler „medizinischer

© Sherry Young – stock.adobe.com

Teilnahme bin ich offen und empfehle auch anderen Unternehmen, die sich mit Gedanken zur Veränderung tragen, den externen Blick. Zukünftig sollte der regionale Netzwerk­aspekt im Rahmen von Innovations­projekten noch weiter ausgebaut werden. Ein weiterer Punkt ist mir besonders wichtig: Der Fokus muss zukünftig unbedingt auf der gezielten Entwicklung innovativer Fachkräfte für die Wirtschaft – nicht nur in Südthüringen – liegen! Schon jetzt bestehen aus meiner Sicht Eng­ pässe für innovatives Personal. Innovative Arbeitsplätze können dadurch nicht besetzt und Innovationprojekte nicht oder nur zeitverzögert umgesetzt werden. Hier besteht die Gefahr für einen Entwicklungsstau, die Innovationsbalance im Unternehmen geht verloren und auch der für den laufenden Generationswechsel immens wichtige entwicklungsorientierte Wissensaustausch findet nicht statt.

Schutzausrüstungen“ hier eintragen und dadurch einfacher von suchenden Unternehmen gefunden werden können. Unter die medizinischen Schutzausrüstungen fallen nicht nur Hersteller und Händler von Schutzmasken und ähnlichem, sondern beispielsweise auch Produkte aus dem Bereich Desinfektion und Virusnachweisverfahren.

/ Internationalisierung Die Weltmärkte für Umwelt und Effizienztechnologien wachsen schnell. Zunehmender Druck auf Ökosysteme in der ganzen Welt machen Energie, Rohstoffe und Materialeffizienz zu immer wichtigeren Wettbewerbsfaktoren. Nutzen Sie die wachsenden globalen Märkte durch die aktive Kommunikation und das Matchmaking von 142 Auslandshandelskammern in 90 Ländern.

Tragen Sie Ihr Unternehmen mit Ihrem Angebot kostenfrei im IHK ecoFinder ein. www.ihk-ecofinder.de DR. JANET NUSSBICKER-LUX Tel. +49 3681 362-174 nussbicker-lux@suhl.ihk.de 1

Im Kammerbezirk der IHK Südthüringen: Floh-Seligenthal, Goldisthal, Großbreitenbach, Ilmenau, Masserberg, Oberhof und Schleusegrund.

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INTERNATIONAL

FÖRDERUNG DER AUSSENWIRTSCHAFT Neue Richtlinie des Freistaates Thüringen

Die neue Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Außenwirtschaftsförderung ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Wir haben die Förderdetails für Sie zusammengefasst. Folgende Neuerungen gelten seit 1. Juli 2021: / Förderung auch von Handwerksunternehmen für die Teilnahme an Messen im In- und Ausland und die Kontaktanbahnungen / Erhöhte Fördermöglichkeiten für Messeteilnahmen auf Ist-Kosten-Basis / Förderung von Großunternehmen für die Teilnahme an ausgewählten Messen / Unterstützung von digitalen Kontakt­ anbahnungen

/ Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehöriger wirtschaftsnaher Freier Berufe zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland. Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen können ebenfalls eine Zuwendung erhalten, wenn sie an einem Gemeinschaftsstand beteiligt sind, der im Messeprogramm des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) gelistet ist.

/ Messeförderung KMU des verarbeitenden Gewerbes Förderfähig sind Beteiligungen (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher) in Form von Einzelständen an internationalen Messen im Ausland und Messen in Deutschland, soweit die Messen in der „AUMA-Messedatenbank Deutschland“ (www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie „international“ oder „international wandernd“ gekennzeichnet sind. Darüber hinaus sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im 36

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Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist, förderfähig. Handwerksunternehmen oder -organisationen Förderfähig sind Beteiligungen an Fachmessen im In- und Ausland sowie Endverbrauchsmessen mit internationaler Beteiligung (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher). Für das Kunsthandwerk ist bei Endverbrauchsmessen keine internationale Beteiligung erforderlich und ein direkter Verkauf von Produkten auf der Messe gestattet. Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke Förderfähig sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.

/ Kontaktanbahnungskosten im Ausland Förderfähig sind Maßnahmen – auch in digitaler Form – zur Kontaktanbahnung und -vermittlung zu ausländischen Geschäftspartnern, die mit einer Kontaktaufnahme der antragstellenden Person zu den vermittelten Kontakten verbunden ist. Die förderfähigen Leistungen können nur durch Berater oder Beratungs­ unternehmen, die in dem Formblatt „Vom TMWWDG anerkannte Beratungs­ unternehmen für Kontaktanbahnungen im Ausland“ gelistet sind, erbracht werden.

/ Wer wird gefördert? Die Zuwendungen werden für Vorhaben von KMU des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks sowie der wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Sitz oder Betriebs­ stätte in Thüringen gewährt.

Des Weiteren können große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen bei Beteiligungen an Gemeinschaftsständen des Messeprogramms des TMWWDG gefördert werden. Es sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige nach der WZ 2008-Klassifikation förderfähig: / Verarbeitendes Gewerbe (C10 – C33), / Wirtschaftsnahe Dienstleistungen (J58-63, M71, M72, M74.1), / Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) (G46) sowie / Handwerksunternehmen, die in der Handwerksrolle bzw. im Verzeichnis der handwerksähnlich betriebenen Gewerbe gemäß Anlage A sowie B1 und B2 der Handwerksordnung bei den Handwerkskammern eingetragen sind. Es gilt zu beachten: Für Messebeteiligungen ist der über das Antragsportal der Thüringer Aufbaubank gestellte und unterzeichnete Förderantrag mit allen erforderlichen Anlagen spätestens sechs Wochen vor Messebeginn im Original einzureichen. Vorhaben der Außenwirtschaftsförderung dürfen am Folgetag nach dem Antragseingang bei der Thüringer Aufbaubank auf eigenes Risiko begonnen werden. Trotz des möglichen vorzeitigen Maßnahmebeginns darf zum Zeitpunkt der Zusage der Förderung das Vorhaben noch nicht abgeschlossen sein.

/ Wie viel wird gefördert? Folgende Zuschüsse werden gewährt: / Messebeteiligungen: 50 Prozent der Ausgaben für Standmiete und Standbau. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 Euro. Der Erwerb von Messeständen, -bauteilen, -möbeln und Eigenleistungen ist nicht zuwendungsfähig. / Kontaktanbahnungskosten: Festbetragsfinanzierung von 1.600 Euro.


INTERNATIONAL

Für antragsberechtigte Unternehmen können im Zeitraum 15. September 2015 bis zum 31. Dezember 2023 insgesamt 20 Anträge bewilligt werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen. Die Richtlinie, alle Programmdetails und den Online-Zugang zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de TILO WERNER Tel. +49 3681 362-203 werner@suhl.ihk.de

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12. Mitteldeutscher Exporttag in der IHK Chemnitz oder online

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it dem Thema „Compliance International“ greift der Exporttag am 16. September 2021 in der IHK Chemnitz brisante Fragestellungen wie Trade Compliance Organisation, Exportkontrolle, Embargos sowie strafrechtliche Konsequenzen auf. Unternehmer aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen diskutieren ihre Erfahrungen im Balanceakt zwischen betrieblichen Erfordernissen

und den diversen Vorgaben. Denn: „Ein bisschen falsch gibt es nicht ...“ Melden Sie sich jetzt zum 12. Mitteldeutsche Exporttag zur Teilnahme vor Ort in der IHK Chemnitz oder zur Live-Onlineübertragung an. Programm, weitere Informationen und Anmeldung unter www.mitteldeutscher-exporttag.de

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REGIONALMARKETING

INDUSTRIE INTOUCH IN DER 8. RUNDE Am 13. Oktober 2021 präsentieren sich 39 Unternehmen

13. OKT

2021

Das Event für

AZUBI TOUR

/ Diese Unternehmen sind dabei:

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UNTERNEHMEN

LANDKREIS

ADVA Optical Networking SE AUMA-TEC Ausbau-, Umwelt- und Anlagen-Technik GmbH CDA GmbH CUTMETALL Recycling Tools Germany GmbH DEKRA Automobil GmbH Elektrokeramik Sonneberg GmbH ELIOG Industrieofenbau GmbH ELSCHUKOM GmbH FGB: Präzisionsmaschinenbau Suhl Steinbach GmbH & Co.KG Gebr. Ewald GmbH Gelenkwellenwerk Stadtilm GmbH Hehnke GmbH & co KG Heinz-Glas GmbH & Co. KGaA HFP Bandstahl GmbH Hirschvogel Eisenach GmbH IfE – Ingenieurbüro für Energiewirtschaft GmbH Köberlein & Seigert GmbH Lauscha Fiber International GmbH LINDIG Fördertechnik GmbH N3 Engine Overhaul Services GmbH & Co. KG Nidec GPM GmbH Normteile Leinigen GbR Paatz Viernau GmbH PFAUDLER NORMAG SYSTEMS GmbH PROFECTUS GmbH ReFood GmbH & Co. KG Remy & Geiser GmbH Rennsteig Werkzeuge GmbH Röchling Medical Neuhaus GmbH & Co. KG ruhlamat GmbH Saint-Gobain Performance Plastics L+S GmbH Sandvik Tooling Supply Schmalkalden Zweigniederlassung Sandvik Tooling Deutschland GmbH Schoeller Feinrohr GmbH solvimus GmbH Thüringer Pharmaglas GmbH & Co. KG Tillmann Verpackungen Schmalkalden GmbH TMP Fenster + Türen GmbH Vision & Control GmbH W.AG Funktion + Design GmbH

Schmalkalden-Meiningen Suhl Suhl Hildburghausen Suhl Sonnberg Hildburghausen Hildburghausen Schmalkalden-Meiningen Hildburghausen Ilm-Kreis Schmalkalden-Meiningen Sonnberg Wartburgkreis Wartburgkreis Schmalkalden-Meiningen Schmalkalden-Meiningen Sonnberg Wartburgkreis Ilm-Kreis Hildburghausen Wartburgkreis Schmalkalden-Meiningen Ilm-Kreis Suhl Schmalkalden-Meiningen Hildburghausen Schmalkalden-Meiningen Sonnberg Wartburgkreis Sonnberg

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Schmalkalden-Meiningen Sonnberg Ilm-Kreis Sonnberg Schmalkalden-Meiningen Hildburghausen Suhl Wartburgkreis

RECRUITING & BRANDING

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ie Unternehmen für die 8. Staffel von INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald stehen fest. Am 13. Oktober 2021 öffnen 39 Unternehmen – und damit so viele wie noch nie seit der Premiere – ihre Tore. Sie kommen aus den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg, dem Ilm-Kreis, der kreisfreien Stadt Suhl und erstmals aus dem Wartburgkreis. Bereits jetzt starten die Vorbereitungen für den beliebten Industrietag. Bei einem gemeinsamen Kick-off tauschten die Unternehmen Erfahrungen aus und legten den Fahrplan fest. Zu INDUSTRIE INTOUCH können sich die Besucher davon überzeugen, wie zukunftsfähig die Unternehmen trotz Corona aufgestellt sind. Viele von ihnen sind Marktführer in ihrer Branche oder in Spitzenpositionen, aber auch Hidden Champions zeigen, was sie zu bieten haben, vor allem potenziellen Fachkräften und Ausbildungssuchenden. Die Azubi-Touren, die im letzten Jahr auf große Resonanz gestoßen sind, werden weitergeführt und von den meisten Unternehmen auch in 2021 umgesetzt. Sie zeigen den Jugendlichen live und hautnah, wie attraktiv heutzutage ein Industriearbeitsplatz aussieht und dass Ausbildung und Arbeiten vor der Haustür eine gute Wahl ist. Weitere Informationen unter www.industrie-intouch.de


REGIONALMARKETING

LIEBLINGSMEILE IN THÜRINGENS SÜDENS Regionalmanagement baut Online-Plattform auf

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ie Zukunft ist digital. E-Commerce und Digitalisierung erleben, nicht zuletzt durch Corona, einen beispiellosen Boom. Damit diese Entwicklung nicht an unserer Region vorbeigeht, wird unter Federführung des forum Thüringer Wald e. V. ein ehrgeiziges digitales Angebot mit dem Titel „Lieblingsmeile“ an den Start gebracht. Es wird Thüringens Süden mit einem zentralen Ort zum „SHOPPEN, ERLEBEN & GENIESSEN“ im Netz ausstatten. Der Landkreis Hildburghausen ist als digitaler Marktplatz Pilotregion der „Lieblingsmeile“ (lieblingsmeile.shop/HBN). Die Shoppingplattform ist seit Juli online. Den Start machten 50 regionale Anbieter.

Grund für den Pilotstatus Hildburghausens ist die zukunftsweisende Zusammenarbeit von vier Vereinen, die sich zur Gewerbe- und Tourismusvereine Hildburghausen GbR zusammengeschlossen haben. Die neue Vereinigung ist Trägerin und Motor des digitalen Marktplatzes für den Landkreis. Durch die Kooperation mit dem forum Thüringer Wald e. V. und die Einbindung in das Projekt „Lieblingsmeile“ erhält dieser ehrgeizige Anlauf überregionale Bedeutung. Ob Händler, Gastronomen, Freizeitund Kulturanbieter oder Dienstleister: Vor allem die regionalen Anbieter sollen von der Online-Plattform „lieblingsmeile.de“ profitieren – mehr Sichtbarkeit im Internet, nachhaltige Vernetzung von Anbietern und Konsumenten online wie offline, Steigerung von Bekanntheit und Reichweite, Erhöhung der Digitalkompetenz über Beratung und Schulung sowie

© Michael Reichel / arifoto.de

Dr. Peter Traut, Vorstandsvorsitzender des forum Thüringer Wald e. V. und IHK-Präsident (2. von links), und Matthias Hartwig, Geschäftsführer der Tourismus- und Gewerbevereine Hildburghausen GbR (2. von rechts) unterzeichneten die Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Projekt „Lieblingsmeile“. Auch Sven Würstl, Geschäftsführer der Tourismus- und Gewerbevereine Hildburghausen GbR (1. von links), Cornelia Grimm, Regionalmanagerin im forum Thüringer Wald e. V. (Mitte), und Florian Kirner, Tourismus- und Gewerbevereine Hildburghausen GbR (1. von rechts), freuen sich über den erfolgreichen Start im Landkreis Hildburghausen.

die Möglichkeit des einfachen Einstiegs in den Online-Handel. Aktuell befindet sich die technische Infrastruktur für die „lieblingsmeile.de“ im Aufbau. Gleichzeitig wird mit den Kommunen ein Mitmach-Netzwerk aufgebaut, denn die Online-Plattform bringt eine Win-win-Situation für Anbieter und die Region als attraktiver Lebensmittelpunkt. „Lieblingsmeile“ ist ein Projekt des Regionalmanagements Thüringens Süden unter Trägerschaft des forum Thüringer Wald e. V. Es wird durch den Freistaat Thüringen gefördert. Die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen, der Wartburgkreis, die Stadt Suhl sowie die IHK Südthüringen

und die HWK Südthüringen kooperieren im Regionalmanagement mit dem Ziel, das Integrierte Regionalwirtschaftliche Entwicklungskonzept (IREK) Thüringens Süden gemeinsam umzusetzen. Mehr Informationen unter informationen.lieblingsmeile.de

CORNELIA GRIMM Tel. +49 3681 362-231 grimm@suhl.ihk.de

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RECHT

STURZ AUF DEM WEG INS HOMEOFFICE

© Andrey Popov – stock.adobe.com

Kein Arbeitsunfall: Versicherungsschutz erst bei Durchschreiten der Haustür

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in Arbeitnehmer, der morgens auf dem Weg von seinen privaten Wohnräumen zur erstmaligen Arbeitsaufnahme in seinem Homeoffice auf der innerhäuslichen Treppe verunglückt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Landessozialgericht Essen in seinem Urteil vom 9. November 2020, Az. L 17 U 487/19, entschieden. Der Kläger ist als Gebietsverkaufsleiter seit mehreren Jahren im Außendienst versicherungspflichtig beschäftigt. Er arbeitet dabei regelmäßig auch im Homeoffice. Im September 2018 stürzte der Kläger auf dem Weg von den Wohnräumen in seine

Büroräume eine Wendeltreppe hinunter. Dabei erlitt er einen Brustwirbeltrümmerbruch. Die beklagte Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik lehnte die Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab. Es liege kein Arbeitsunfall vor. Der Sturz habe sich im häuslichen Wirkungskreis und nicht auf einem versicherten Weg ereignet. Dagegen klagte der Kläger erfolgreich vor dem Sozialgericht Aachen. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landessozialgericht Essen das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen. Die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles lägen nicht vor. Der vom Kläger

zurückgelegte Weg sei weder als Weg nach dem Ort der Tätigkeit gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII unfallversichert, noch als versicherter Betriebsweg anzusehen. Bei der Wegeunfallversicherung beginne der Versicherungsschutz erst mit dem Durchschreiten der Haustür des Gebäudes. Nach der Rechtsprechung des Bundes­ sozialgerichts, der sich der Senat anschließe, könne ein im Homeoffice Beschäftigter niemals innerhalb des Hauses bzw. innerhalb der Wohnung auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wegeunfallversichert sein. Die Annahme eines Betriebsweges scheide aus, da sich der Kläger zum Zeitpunkt des Treppensturzes auf dem Weg in sein Arbeitszimmer zur erstmaligen Aufnahme seiner versicherten Tätigkeit am Unfalltag befunden habe. Es handele sich bei Betriebswegen um Strecken, die in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt würden. Vor- und Nachbereitungshandlungen der versicherten Arbeitsleistungen fielen nicht darunter. Der Kläger habe den Weg zurückgelegt, um seine versicherungspflichtige Tätigkeit im Homeoffice am Unfalltag erstmalig aufzunehmen. HOLGER FISCHER Tel. +49 3681 362-114 fischerh@suhl.ihk.de

SOZIALABGABEN FÜR GMBH-GESCHÄFTSFÜHRER Anfall von Sozialabgaben abhängig von Handelsregister-Eintragung Prüft die Deutsche Rentenversicherung Bund, stellt sich bei GmbH-Geschäftsführern regelmäßig die Frage nach ihrem Status. Im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens wird geprüft, ob der Geschäftsführer als arbeitnehmerähnliche Person zu bewerten ist und damit eine sozialabgabenpflichtige Tätigkeit vorliegt oder eine Selbständigkeit.

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as Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte sich mit Beschluss vom 1. Februar 2021, Az. L

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7 BA 15/20 B ER, mit der immer wiederkehrenden Frage beschäftigt, ob GmbHGeschäftsführer sozialversicherungspflich-

tig sind oder nicht. In der Fachsprache ist die statusrechtliche Beurteilung von GmbH-Geschäftsführern gemeint. Das Gericht hat entschieden, dass für die status­rechtliche Einordnung eines GmbHGeschäftsführers ausschließlich auf die im Handelsregister publizierte Eintragung der Gesellschafter mit ihren jeweiligen Geschäftsanteilen abzustellen ist.


RECHT

Im konkreten Fall war der GesellschafterGeschäftsführer einer Zwei-PersonenGmbH im Prüfungszeitraum nur zu 49 Prozent an der Gesellschaft beteiligt. Er war damit Minderheitsgesellschafter. Sein Vertrag sah keine Sperrminorität vor. Deshalb ging das Gericht mit seinem Beschluss davon aus, dass er abhängig beschäftigt sei. Dass der GesellschafterGeschäftsführer laut einem Gesellschafterbeschluss vom 28. Juli 2015 insgesamt 50 Prozent der Geschäftsanteile hielt, befand das Gericht für unerheblich. Die geänderte Gesellschafterliste wurde erst im Juni 2020 im Handelsregister eingetragen.Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte mit Urteil vom 13. November 2020, Az. L 8 BA 889/20, ähnlich entschieden. Danach kommt es wegen des Grundsatzes der Vorhersehbarkeit sozialversicherungsund beitragsrechtlicher Tatbestände allein auf die Eintragung in das Handels­ register an. Nur eine entsprechende Eintragung im Handelsregister bietet Rechtssicherheit für den Rechtsverkehr im Außenverhältnis.

HOLGER FISCHER Tel. +49 3681 362-114 fischerh@suhl.ihk.de

BEISITZER GESUCHT

Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten der IHK Südthüringen Wer eine gütliche Einigung bei Rechtsstreitigkeiten auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) anstrebt, ist in den Thüringer Industrieund Handelskammern Erfurt, Ostthüringen zu Gera und Südthüringen gut beraten. Zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten haben die Kammern Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten eingerichtet. Sie sollen es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und kostensparend beizulegen. Das Verfahren vor der Einigungsstelle ist – anders als ein Gerichtsverfahren, das Gebühren auslöst – kostenfrei. Die Industrie- und Handelskammer führt die Geschäfte der bei ihr errichteten Einigungsstelle. Die Aufsicht über die Einigungsstellen übt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft aus.

Beisitzer sind im Bezirk der Einigungsstelle tätige angesehene Gewerbetreibende und Verbraucher, die das Wissen und die Erfahrung der Kaufleute vor Ort in die Erörterung der Sachverhalte einfließen lassen. Sie haben Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Beisitzer der Einigungsstelle für Wettbewerbs­ streitigkeiten der IHK Südthüringen? Melden Sie sich bis zum 30. September 2021 bei uns.

HOLGER FISCHER Tel. +49 3681 362-114 fischerh@suhl.ihk.de CHRISTINE ZOHLES Tel. +49 3681 362-412 zohles@suhl.ihk.de

Die Einigungsstelle wird mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern tätig. Zum Vorsitzenden kann nur benannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt hat.

IMPRESSUM Herausgeber

Anzeigen und Verlag

Industrie- und Handelskammer Südthüringen Bahnhofstraße 4 – 8 98527 Suhl Tel. +49 3681 362-0 / Fax +49 3681 362-100 info@suhl.ihk.de / www.suhl.ihk.de Druckauflage: 9.890 Exemplare Erscheinungsweise: Neunmal jährlich Herausgabedatum: 06.08.2021

Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16, 76532 Baden-Baden Tel. +49 7221 2119-0 / Fax +49 7221 2119-15 Anzeigenverwaltung: Andrea Albecker Anzeigenleiter: Achim Hartkopf medienmarketing.erfurt@pruefer.com / www.pruefer.com

Redaktion Vanessa Jakob / jakob@suhl.ihk.de Dominika Kuhlmann / kuhlmann@suhl.ihk.de Karoline Nöllgen / noellgen@suhl.ihk.de

Anzeigenschluss Am 10. des Vormonats Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8 ab Januar 2021. Dieser Ausgabe ist eine Beilage der Wortmann AG, Hüllhorst beigelegt.

Titelbild

Layout / Druck

© IHK Südthüringen Mitte: © DIHK / Werner Schüring

Druckhaus Gera GmbH Jacob-A.-Morand-Straße 16, 07552 Gera

Mit Namen oder Signum gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der IHK Südthüringen wieder. Zur sprachlichen Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird bei Formulierungen, die sich auf Personen beziehen, auf die ausdrückliche Nennung der weiblichen Form/ diversen Form verzichtet. „Südthüringische Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK. Haftung und Urheberrecht Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Herausgeber, Redaktion, Autoren und Verlag übernehmen dennoch keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben und Hinweisen sowie für mögliche Druckfehler. Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe.

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