Westfalen 2012

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Landesseminarplan 2012 für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

9 Münster-Bielefeld

Recklinghausen

9 9 9

9 Hamm 9

Gelsenkirchen Dortmund-Hagen

Hürden meistern Landesbezirk Westfalen


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Wir wissen, wofür ihr kämpft. Wir kennen eure Hindernisse und die Wege, diese zu überwinden. Bildung direkt aus der Praxis – das können nur wir. Denn keiner ist näher dran.

IG BCE BWS – Wir sind das Original.


Landesseminarplan Musterüberschrift 2012

für Betriebsrätinnen und Unterkategorie Betriebsräte

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Hürden meistern Wissen, das kommt

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Musterüberschrift Unterkategorie

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Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Musterüberschrift Vorwort

Unterkategorie

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Liebe Kolleginnen und Kollegen im Landesbezirk Westfalen,

Landesbezirksleiter Kurt Hay

auch für das Jahr 2012 haben wir ein spannendes Bildungsprogramm für euch zusammengestellt. Dieses soll euch dabei unterstützen, die anfallenden Aufgabenfelder kompetent und zeitgemäß zu gestalten. Hierzu bieten wir wichtige Basisund Fortgeschrittenenseminare sowie solche mit aktuellem Themenbezug an.

Jede unserer Veranstaltungen ist für euch ein wichtiger Baustein für die Zukunft. Niemals zuvor war die BWS so umfangreich und aktuell aufgestellt wie heute. In jedem Fall solltet ihr daher auch einen Blick in das zentrale bundesweite Seminarprogramm werfen. Falls ihr keines zur Hand habt, findet ihr das Angebot auch unter www.igbce-bws.de.

Die Betriebsratswahlen liegen nun schon zwei Jahre zurück. Viele von euch haben die Zeit bereits für ihre persönliche Fortbildung genutzt. Wer dies noch nicht getan und immer wieder verschoben hat, sollte schnell aktiv werden: In den Grundlagenseminaren BR 1-5 erhaltet ihr das notwendige Know-how, um eure Arbeit im Betriebsrat kompetent, zielorientiert und effizient zu verrichten. Zudem könnt ihr euch hier mit Gleichgesinnten austauschen und vernetzen.

Nutzt die Chance der Fortbildung. Wir wünschen euch viel Spaß bei den Schulungen, wichtige Erkenntnisse, bereichernde Kontakte und natürlich Erfolg bei eurer Arbeit.

Eure Teilnahme an den Seminaren werden wir ab diesem Jahr verstärkt honorieren: Zum Ende eines Seminars erhaltet ihr von der BWS ein Zertifikat. Dieses dokumentiert nicht nur euer persönliches und berufliches Engagement und euer fundiertes Wissen, sondern auch eure Treue gegenüber der BWS. Einige Zertifikate sind Teil eines Bonusprogramms, das die BWS ab 2013 mit besonderen Anreizen belohnen wird. In diesem Jahr könnt ihr hierfür bereits erste Zertifikate erwerben und in den kommenden Jahren ergänzen. Wir versprechen euch jetzt schon: Sammeln lohnt sich!

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Mit einem herzlichen „Glück auf“ und besten Grüßen

Kurt Hay Landesbezirksleiter


Musterüberschrift Unterkategorie Impressum | Fotonachweis

6

Impressum

Fotonachweis

Herausgeber Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH | Königsworther Platz 6 · 30167 Hannover

Fotodokumentation aus den IG BCE-Bildungszentren: Michael Kottmeier | agenda | 2010 Seite 22: Heide ©Leoni Buscher-Ciupke

Verantwortlich Edeltraud Glänzer Peter Wind Redaktion Marion Köhler Kathrin Behrens kb2 kommunikationsberatung | Berliner Straße 80 · 14467 Potsdam Gestaltung & Layout Antje Zimmermann Julia Hintz junge meister* | Kantstraße 149 · 10623 Berlin Druck BWH GmbH – Die Publishing Company | Beckstraße 10 · 30457 Hannover

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Musterüberschrift Inhalt

Unterkategorie

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Weitere Informationen

Landesbezirk Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . 16 qq BR 1 – 1x1 für Betriebsräte . . . . . . . . . . . . . . qq BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten . . . qq BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten . . . . qq BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrecht . . . . . . . . . . qq BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaft . . . . . . . . . . .

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qq Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 qq Impressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . 6 qq Weiterbildung sinnvoll planen . . . . . . . . . . . . . qq Hilfestellung für die Planung . . . . . . . . . . . . qq Persönliche Weiterbildungsplanung . . . . . . . . . . . qq Wo stehe ich? – Die sechs Fragen zu meiner Weiterbildungsplanung . . . . . . . . . .

8 8 9 9

qq Baustein für die Zukunft Das BWS Zertifikats- und Bonusprogramm . . . . . . . 12 qq Ein Tagungszentrum der IG BCE – Bildungszentrum Haltern am See . . . . . . . . . . . 22 qq Kalender 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 qq Referent(inn)en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 qq Das BWS-Team . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 qq Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 qq Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Westfalen . . . . . . 32 qq Anmeldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 qq Informationen zur Freistellung . . . . . . . . . . . . 34 qq Mitteilung über die Entsendung eines Betriebs­ ratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Aus­ zubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . 37 qq Mitteilung über die Teilnahme einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung an einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX . . . . . . . . . . . 39 qq Anmeldeformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 qq Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht . . . . . . . . 43

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Musterüberschrift Weiterbildung sinnvoll planen Unterkategorie

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Hilfestellung für die Planung Wer in ein Seminarprogramm schaut, hat die Qual der Wahl: Welche Veranstaltung belege ich? Welche Weiterbildung ist in Hinblick auf mein Arbeitsfeld und meine persönliche Weiterentwicklung tatsächlich sinnvoll? Klug entscheidet, wer bedarfsgerecht und vorausschauend bucht. Eine erste Hilfestellung gibt euch diese persönliche Weiterbildungsplanung. Gerne helfen wir euch jedoch auch dabei, eure Weiterbildung langfristig zu planen. Hierzu gehört zunächst eine umfassende Bedarfsanalyse, die sowohl individuell als auch für das gesamte Betriebsratsgremium gestaltet werden kann.

BR-/GBR-Vorsitzende

qq Führung eines Betriebsratsgremiums qq Leiten von Betriebsratssitzung und -versammlung qq Organisation der Betriebsratsarbeit: Betriebsausschuss, Betriebsratsbüro qq Position beziehen, Verantwortung in Projektgruppen, Motivation, Einbindung der BR-Mitglieder qq Vertretung des Betriebsrats nach außen qq Verhandlungsführung qq Umgang mit schwierigen Situationen in Gesprächen

Freigestellte Betriebsrätinnen und Betriebsräte

qq Steuerung komplexer Themen im Betriebsrat qq Umstrukturierung von Abteilungen qq Schichtplangestaltung oder Weiterbildungsprojekte qq Leiten von Ausschüssen: Inhaltliche Leitung von Betriebsratssitzungen, Abteilungsversammlungen qq Verhandlungen führen qq Umgang mit Menschen in schwierigen Situationen

Spezialist(inn)en, Expert(inn)en

qq Eigenständige Bearbeitung von Themen qq Konzeption/Umsetzung von Themen – komplexere Aufgaben z. B. in Form von Projekten qq Leiten von Ausschüssen im Betriebsrat bzw. von Versammlungen qq Ausschusssprecher(in) qq Entwickeln von Initiativen des Betriebsrats

Fortgeschrittene 2. und 3. Amtszeit

qq Vertreter(in) im Wirtschaftsausschuss oder Aufsichtsrat qq Mitarbeit in Projekten, ggf. in Arbeitsgemeinschaftsprojekten qq Eigenständige Bearbeitung von Themen qq Ausbau von Themenschwerpunkten qq Umgang mit Menschen

Einsteiger(innen) 1. Amtszeit

qq Basiswissen in Betriebswirtschaftslehre qq Grundlagenseminare nach BetrVG Betriebsrat 1–5 qq Orientierung über grundlegende Aufgaben/Themen qq Kernkompetenz-Paket (siehe Zentraler Seminarplan)

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Persönliche Weiterbildungsplanung Musterüberschrift

Unterkategorie

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Ansprechpartner

Wo stehe ich? – Die sechs Fragen zu meiner Weiterbildung

Werner Wenz Tel. 0511 7631-205 werner.wenz@igbce.de

Welche Schwerpunkte habe ich bisher im Betriebsrat bearbeitet? Was waren meine Themen? Welche Aufgaben habe ich bearbeitet?

Welche Kenntnisse brauche ich für meine Betriebsratsarbeit in nächster Zeit? Welche zusätzlichen Themen/Aufgaben möchte ich zukünftig bearbeiten?

Was gelingt mir in meiner Betriebsratsarbeit gut? (Stärken)

Was gelingt mir weniger gut?

Welche Weiterbildung würde mir helfen, meine Arbeitsschwerpunkte und meine Stärken auszubauen, meine Schwächen zu minimieren oder neue Aufgaben übernehmen zu können? Thema

Lernmethode (Seminar, persönlicher Austausch mit einem Betriebsrat, Coaching)

Welche Themen im Seminarplan passen zu meiner Analyse?

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Zentraler Seminarplan 2012 F체r Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te


Bildung auf Bundesebene Wissen macht den Unterschied

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Kernkompetenz Aktuelle Tagungen Aktuelle Themen Arbeitsrecht Wirtschaft Soziale Kompetenz und Rhetorik Organisation und Ă–ffentlichkeitsarbeit Sprachen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz EDV | Datenschutz Spezielle Betriebsratsthemen Schwerbehindertenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung

Jetzt Bildung sichern unter q www.igbce-bws.de


Baustein für die Zukunft Das BWS Zertifikats- und Bonusprogramm

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Baustein für die Zukunft Das BWS Zertifikats- und Bonusprogramm Im Bildungsjahr 2012 bietet die IG BCE BWS eine noch breitere Auswahl an Fortbildungen an. Jede unserer Veranstaltungen ist für euch ein wichtiger Baustein für die Zukunft. Dies werden wir ab diesem Jahr verstärkt honorieren: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten zum Abschluss eines Seminars Zertifikate. Diese dokumentieren nicht nur euer persönliches und berufliches Engagement und euer fundiertes Wissen, sondern auch eure Treue gegenüber der BWS. Einige Zertifikate sind Teil eines Bonusprogramms, das wir ab 2013 starten. In diesem Jahr könnt ihr hierfür bereits erste Bronze- und SilberZertifikate erwerben und im kommenden Jahr mit Gold- und Platin-Zertifikaten ergänzen.

Die Zertifikate der BWS Das BWS Bronze-Zertifikat qq Wer alle Seminare aus dem Starter-Paket oder aus dem Kernkompetenz-Paket besucht, erhält je ein Bronze-Zertifikat.

Das BWS Silber-Zertifikat

Starter- und Kernkompetenz-Paket Zur besseren Übersicht haben wir Teile unseres Seminarprogramms in ein Starter- und Kernkompetenz-Paket gegliedert. In beiden Modulen profitieren die Teilnehmenden von aktuell konzipierten Lernmethoden und Inhalten.

qq Wer mindestens 2 Seminare aus dem Starter-Paket und 4 Seminare aus dem Kernkompetenz-Paket ­besucht, erhält das Silber-Zertifikat der BWS.

Starter-Paket Das Starter-Paket umfasst die Seminare BR 1–3. Diese Semi­ nare vermitteln die Grundlagen des Betriebsverfassungs­ gesetzes und werden regional durchgeführt.

Kernkompetenz-Paket Das Kernkompetenz-Paket vermittelt erste Grundlagen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Wirtschaft, Kommunikation, Arbeitsund Gesundheitsschutz sowie Personalplanung, die jede Betriebsrätin und jeder Betriebsrat haben sollte.

Das BWS Gold- und Platin-Zertifikat qq Aufbauend auf das Silber-Zertifikat kannst du 2013 deine betriebliche Fortbildung mit dem BWS Goldund Platin-Zertifikat veredeln. Mit diesen Zertifikaten gehörst du zu einer besonderen Gruppe, für die wir ab 2013 ein exklusives Bonusprogramm anbieten werden.

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Die Zertifikate der BWS

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Wir beraten dich!

Mehr Information

Gerne unterstützen wir dich dabei, deinen persönlichen Bildungsplan zusammenzustellen. Die Nummer unserer Hotline lautet: 0511 7631-336.

Weitere Informationen zu unserem Bonusprogramm sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen findest du unter www.igbce-bws.de/zertifikate

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Entwicklung im Unternehmen

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Immer auf dem neuesten Stand Jetzt zur IG BCE!

„Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt.“ Dante Alighieri (1265-1321)

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Seminare f체r Betriebsr채tinnen und Betriebsr채te


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Westfalen

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BR 1 – 1x1 für Betriebsräte

Aller Anfang ist gar nicht so schwer! Dieses Seminar vermittelt das Basiswissen für die vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen ersten Überblick über ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Gestaltung einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit steht im Mittelpunkt dieses Seminars und wird mit vielen konkreten Beispielen und Übungen vermittelt. Zielgruppe: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder, Kandidaten zur Betriebsratswahl oder Ersatzkandidaten, die noch kein Einführungsseminar für Betriebsratsmitglieder besucht haben.

Inhalte qq Möglichkeiten der betrieblichen Mitbestimmung qq Historische Entwicklung des Betriebsverfassungsgesetzes qq Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen und Beteiligungsrechte des Betriebsrats qq Aufgaben des Betriebsrats, vertrauensvolle Zusammenarbeit und persönliche Rechtsstellung qq Geschäftsführung des Betriebsrats qq Zusammenarbeit mit Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Jugend- und Auszubildendenvertretung qq Betriebsversammlung qq Tarifverträge und Bildungsangebote

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

Februar Juni November

von

bis

05.02. 24.06. 11.11.

10.02.12 29.06.12 16.11.12

Seminarort

Seminarkosten

Haltern am See Haltern am See Haltern am See

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

831,00 € 831,00 € 831,00 € Fußball-EM wird gezeigt

UV*

Seminarnummer

569,00 € 569,00 € 569,00 €

BWS-300-130101-12 BWS-300-130102-12 BWS-300-130103-12

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Landesbezirk Westfalen

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BR 2 – Betriebsrat und personelle Angelegenheiten Der Mensch geht vor!

Inhalte qq Gesetze und Rechtssystematik qq Personalplanung und Qualifizierung qq Personelle Einzelmaßnahmen qq Mitwirkung und Mitbestimmung bei Kündigungen qq Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik qq Bildungsangebote

Ein zentrales Handlungsfeld jeder Betriebsratsarbeit ist die Mitwirkung bei der betrieblichen Personalplanung und bei personellen Einzelmaßnahmen. Die Themen Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie Kündigungen werden intensiv in diesem Seminar behandelt. Die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes bieten im Rahmen der §§ 92-102 BetrVG wichtige Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte – diese werden vorgestellt.

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

Januar März Juni Juli September Dezember

von

bis

08.01. 18.03. 10.06. 08.07. 23.09. 02.12.

13.01.12 23.03.12 15.06.12 13.07.12 28.09.12 07.12.12

Seminarort

Haltern am See Haltern am See Haltern am See Haltern am See Haltern am See Haltern am See

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

831,00 831,00 831,00 831,00 831,00 831,00 Fußball-EM wird gezeigt

UV*

€ € € € € €

569,00 569,00 569,00 569,00 569,00 569,00

Seminarnummer

€ € € € € €

BWS-300-130201-12 BWS-300-130202-12 BWS-300-130203-12 BWS-300-130204-12 BWS-300-130205-12 BWS-300-130206-12

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Westfalen

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BR 3 – Betriebsrat und soziale Angelegenheiten Agieren statt reagieren! Kein anderer Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes bietet dem Betriebsrat so umfassende Möglichkeiten zur Durchsetzung seiner Rechte wie die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Diese beinhaltet, dass der Betriebsrat in wichtigen Fragen wie z. B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung oder technischen Einrichtungen gezielt Betriebsvereinbarungen erzwingen kann. In diesem Seminar werden die Felder der Mitbestimmung und die praktische Umsetzung behandelt. Dazu zählt auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.

Inhalte qq Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen qq Initiativ- und Beteiligungsrechte der Betriebsrätinnen und Betriebsräte qq Informationsquellen und Möglichkeiten der Informationsbeschaffung qq Verhandlungsführung und Konfliktlösung qq Abschluss von Betriebsvereinbarungen qq Bildungsangebote

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

Februar Mai September November

von

bis

12.02. 06.05. 09.09. 25.11.

17.02.12 11.05.12 14.09.12 30.11.12

Seminarort

Seminarkosten

Haltern am See Haltern am See Haltern am See Haltern am See

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

831,00 831,00 831,00 831,00

UV*

€ € € €

569,00 569,00 569,00 569,00

Seminarnummer

€ € € €

BWS-300-130301-12 BWS-300-130302-12 BWS-300-130303-12 BWS-300-130304-12

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

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Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Landesbezirk Westfalen

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BR 4 – Betriebsrat und Arbeitsrecht

Wege durch den Irrgarten!

Inhalte qq Rechtssystematik, Umgang mit Gesetzen qq Entstehung und Bedeutung des Arbeitsrechts qq Verhältnis von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertrag qq Kollektives Arbeitsrecht qq Individualarbeitsrecht qq Beteiligungsorientierte Betriebsratspolitik qq Bildungsangebote

Das Arbeitsrecht erscheint auf den ersten Blick kompliziert und schwer durchschaubar. Trotzdem werden Betriebsrätinnen und Betriebsräte häufig schon zu Beginn ihrer Amtszeit mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. So bitten beispielsweise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Betriebsrat um Unterstützung, um Arbeitsverträge zu verändern oder mit Abmahnungen umzugehen. Er muss in Mitbestimmungsfragen aktiv werden und Betriebsvereinbarungen verhandeln. Das Seminar zeigt Wege durch den Irrgarten. Es erklärt die verschiedenen Felder des Arbeitsrechts und zeigt auf, wie diese in der Praxis angewendet werden können. Auch für neue Betriebsrätinnen und Betriebsräte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH. Die Seminare im Februar und März finden in Zusammenarbeit mit dem Landesbezirk Nordrhein statt.

Termine qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

Februar März August November

von

bis

26.02. 04.03. 19.08. 04.11.

02.03.12 09.03.12 25.08.12 09.11.12

Seminarort

Haltern am See Haltern am See Haltern am See Haltern am See

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Seminarkosten

831,00 831,00 831,00 831,00

UV*

€ € € €

569,00 569,00 569,00 569,00

Seminarnummer

€ € € €

BWS-300-130401-12 BWS-300-130404-12 BWS-300-130402-12 BWS-300-130403-12

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.


Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte Landesbezirk Westfalen

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BR 5 – Betriebsrat und Wirtschaft

Einblick für mehr Durchblick! Wer in den klassischen Feldern der Betriebsratsarbeit mitreden und -bestimmen will, der muss die Grundlagen unternehmerischen Handelns verstehen. Dazu gehört heutzutage mehr denn je ein volkswirtschaftliches wie betriebswirtschaftliches Grundwissen. Auf dieser Basis kann der Betriebsrat eigene Strategien entwickeln, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzusetzen. Das Seminar gibt einen umfassenden Überblick über wirtschaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt die theoretischen Grundlagen und zeigt anhand konkreter Beispiele praktische Umsetzungen. Auch für neue Betriebsräte ist dies eine gute Grundlage für weiterführende Seminare der IG BCE BWS GmbH.

Inhalte qq Grundlagen der Wirtschaftsordnung qq Wirtschaftspolitische Probleme qq Wandel der Wirtschaft/Unternehmenswandel qq Standortbedingungen/Industriepolitik qq Unternehmens- und Managementstrategien qq Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat qq Grundverständnis der Betriebswirtschaft qq Folgen betriebswirtschaftlichen Handelns

Termin qqDauer: 5 Tage (Beginn: abends | Ende: mittags)

Monat

Oktober

von

bis

07.10.

12.10.12

Seminarort

Seminarkosten

Haltern am See

qqFreistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG | § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

831,00 €

UV*

Seminarnummer

569,00 €

BWS-300-130501-12

* Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzl. MwSt.

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Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Bestell-Hotline 0511 7631-591

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Arbeits- und Sozialordnung – Gesetzestexte, Einleitungen, Anwendungshilfen Michael Kittner BUND Verlag, 36. Auflage 2011, 1685 Seiten Ausstattung: kartoniert ISBN: 978-3-7663-6074-8 € 26,90 Gesetze plus Information – das ist die Erfolgsformel der jährlich neu aufgelegten »Arbeits- und Sozialordnung«. Die solide Grundlage bilden nunmehr über 100 für die Unternehmenspraxis relevante Gesetze und Verordnungen im Wortlaut oder in wichtigen Teilen – natürlich auf dem neuesten Stand. Darüber hinaus bietet der »Kittner« inhaltlichen Zusatznutzen: qq Eine allgemeine Einführung ins Arbeits- und Sozialrecht sorgt von Anfang an für guten Überblick qq Einleitungen, mit denen Michael Kittner und Olaf Deinert die einzelnen Gesetzestexte erläutern, informieren über deren Entstehung und Entwicklung, über Gesetzesinhalt und Rechts­ praxis sowie über weiterführende Literatur qq Über 80 Checklisten, Übersichten & Grafiken ergänzen die Texte qq Bei wichtigen Gesetzen komprimieren nützliche Übersichten die seit der letzten Auflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen – mit Verweis auf eine ausführliche Fundstelle qq Kostenloser Online-Zugriff auf rund 900 höchstrichterliche Entscheidungen der Ausgaben 2009, 2010 und 2011 auf www.der-kittner.de Die 36. Auflage enthält zentrale arbeits- und sozialrechtliche Neuerungen, darunter: qq Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) mit Regelungen zur Kurzarbeit im SGB III qq Änderungen des Leiharbeitsrechts qq Neue Arbeitsschutzverordnung zu künstl. optischer Strahlung qq Die ELENA-DatensatzVO qq Änderung der Rechtsprechung zur Tarifeinheit Weitere Informationen unter www.bws-fachverlag.de www.igbce-bws.de


Ein Tagungszentrum der IG BCE – Bildungszentrum Haltern am See Fortbildung im Herzen Deutschlands

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Raum für Fortbildung Für die Veranstaltungen in unserem Haus stehen drei Tagungsund sechs Arbeitsgruppenräume sowie eine Konferenzhalle mit 150 Plätzen zur Verfügung, die mit aktueller Konferenztechnik und notwendigen Kreativmaterialien ausgestattet sind: Präsentationswände, Kartenmaterial, Flipcharts, verschiedene Projektoren, Beamer und DVD-Player. Ein EDV-Raum bietet zudem Platz für zehn Personen. Unser Internet-Café ist rund um die Uhr zugänglich. Ferner gibt es die Möglichkeit, mit dem eigenen Laptop das Internet vom Zimmer und/oder Gruppenraum zu nutzen.

Kommen Sie an! Wir sind eine Bildungsstätte der IG BCE im Herzen Deutschlands und haben es uns zur Aufgabe gemacht, gewerkschaftlichen Nachwuchs und Funktionäre für ihre tägliche Arbeit zu qualifizieren. Seit vielen Jahren sind die unterschiedlichen Prozesse im Bildungszentrum zertifiziert und werden ständig modernisiert.

Erlebnis zwischen Natur und Ruhrgebiet Das Bildungszentrum liegt am Halterner Stausee zwischen dem nördlichen Ruhrgebiet und dem Münsterland. Die einzigartige Seenlandschaft, Heide- und Moorlandschaften, Flüsse, Kanäle, Bäche und idyllische Ortsteile bieten Kultur, Natur und Erholung für Jung und Alt. Nicht weit entfernt finden unsere Gäste in Bochum, Essen, Dortmund oder Oberhausen ein abwechslungsreiches City-Programm mit vielen kulturellen, kulinarischen und Shopping-Highlights. Unser Angebot zwischen den Seminaren ist facettenreich und reicht von Spaziergängen und Fahrradtouren bis hin zum Erkunden der Landschaft über den „Seeweg“ mit Kanadiern, die unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern kostenlos zur Verfügung stehen. Rund ums Haus laden Sonnenterrasse, Fitnessgeräte, Boulebahn und ein Grillplatz zum Verweilen ein. Angeleitete Aqua-Fitness-Kurse oder Entspannungsprogramme runden das Programm ab – ebenso wie Massagen, die wir in Kooperation mit einer ortsansässigen physiotherapeutischen Praxis an einigen Tagen der Woche anbieten. Darüber hinaus steht unseren Gästen eine Bibliothek mit ausgewählter Fachliteratur und Belletristik sowie verschiedenen Ausgaben regionaler und überregionaler Tageszeitungen zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Schöner wohnen und essen am See Die rund 90 Zimmer, die zum Teil auch Seeblick bieten, sind gemütlich eingerichtet und mit Dusche/WC, Telefon- und Internetanschluss ausgestattet. Unsere Gäste finden bei uns ein attraktives Frühstücks-, Mittags- und Abendbuffet mit Salatbar und ein abwechslungsreiches kulinarisches Programm mit frischen Köstlichkeiten aus der Region und aus fernen Ländern. Sonderwünsche im Rahmen einer Diät oder Alternativen zum bestehenden Speiseplan erfüllen wir gern.
 In unserer urigen „Glückauf-Stube“ wird oft bis in den späten Abend hinein über Erfahrungen, Ideen und Vorhaben diskutiert. Der HAVANNA-Clubraum bietet zudem ein gemütliches Ambiente für Raucherinnen und Raucher.

Service rundum: Kinderbetreuung Eine Kinderbetreuung ist auf Wunsch möglich. Hierfür ist eine rechtzeitige Anmeldung im Bildungszentrum erforderlich.

Am Abend Attraktive Veranstaltungen, die aktuell ins Programm ­genommen werden, runden unser Freizeitangebot ab.

Am Abend Kontakt q Bildungszentrum Haltern am See Hullerner Straße 100 45721 Haltern am See Telefon: 02364 966-0 Fax: 02364 966-540 E-Mail: bz.haltern@igbce.de q www.haltern.igbce.de


Kalender 2012

24

Januar 1

Februar

März

April

Mai

Juni

So Neujahr

1

Mi

1

Do

1

So

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Di   Tag der Arbeit

1

Fr

2

Mo

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2

Fr

2

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Sa

3

Di

3

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3

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3

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4

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4

Mo

5

Do

5

So

5

Mo

5

Do

5

Sa

5

Di

6

Fr   Heilige Drei Könige

6

Mo

6

Di

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Fr   Karfreitag

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Do   Fronleichnam

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Do   Int. Frauentag

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Do   Christi Himmelfahrt

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So   Pfingstsonntag

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Do   Allerheiligen

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Mi   Tag der Dt. Einheit

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Mi   Mariä Himmelfahrt

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Mi   Buß- und Bettag

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Mo   Heiligabend

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Mi   2. Weihnachtstag

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Mo   Silvester

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Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

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Referent(inn)en

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Martin Droigk

Jürgen Gerlach

qq ist selbständiger Dozent. Seine Schwerpunktthemen sind Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie Kommunikation. Er ist ein erfahrener Trainer für die BR-Grundlagenseminare.

qq ist für die TÜV Nord Bildung tätig. Der ausgebildete Lehrer arbeitete als Journalist für betriebliche Öffentlichkeitsarbeit. Ehrenamtlich ist er als Betriebsrat, Bildungsobmann und Vertrauensmann tätig. Er ist zudem stellvertretender Vorsitzender der Betriebsortsgruppe TÜV Nord Bildung.

Lars Hüsemann

Dr. Heike Rumpf

qq ist freiberuflicher Referent für die BR-Grundlagenseminare sowie für Themenfelder rund um die Betriebsverfassung und das Arbeitsrecht.

qq ist Organisations- und Personalberaterin bei der interPartner GmbH. Die Biologin ist spezialisiert auf Kommunikation, Rhetorik, Moderations- und Präsentationstechniken.

Dr. Jörg Rumpf

Mario Unger

qq ist freiberuflicher Dozent und ehrenamtlicher IHK-Prüfer. Der Historiker ist seit vielen Jahren als Teamer und Referent für die IG BCE tätig. Seine Schwerpunkte sind Betriebsverfassung, Arbeitsrecht, Geschichte der Arbeiter­ bewegung, Europapolitik, Gewerkschaftspolitik und Rechtsextremismus.

qq arbeitet als freigestellter Betriebsrat für die RAG DSK Bergwerk Ost in Hamm. Ehrenamtlich ist er Ortsgruppenvorsitzender, Bezirksvorstand, VLK-Vorstand, Regionalforumsvorsitzender sowie Referent der LBZ Westfalen.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Matthias Werny

Nicole Werth

qq arbeitet im Arise Technology Centre in Gelsenkirchen. Der gelernte Verfahrenstechniker und MSR-Meister ist zudem ehrenamtlich als IHK-Prüfer in Duisburg tätig. Er ist Spezialist für Energiepolitik.

qq ist freiberufliche Trainerin und zertifizierte Expertin für Methoden- und Sozialkompetenz. Sie ist eine erfahrene Trainerin für BR-Grundlagenseminare.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


Das BWS-Team

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Geschäftsführung

Peter Wind Telefon: 0511 7631-677

Sekretariat Sabina Mehic Telefon: 0511 7631-605

Rechnungswesen

Seminarplanung und Organisation sowie Inhouse-Angebote Sachgebiet Seminarmaterial, Angebote, Seminarplanung Meike Kiegeland Telefon: 0511 7631-515

Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Heidi Wenzel Telefon: 0511 7631-304

Sachgebiet Schwerbehinderten­vertreter­seminare, Angebote Werner Wenz Telefon: 0511 7631-205

Rechnungswesen und Finanzbuchhaltung Marion Probst Telefon: 0511 7631-233

Projektmanagement, Führungskräfteakademie und neue Seminarformen Daniele Frijia Telefon: 0511 7631-373

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Seminaranmeldung und Einladung

Marketing und Spezialangebote

Einladung, Anmeldung, Hotline Dagmar Scheper Telefon: 0511 7631-513

Referentendatei, Seminarmaterial, Seminarplanung, Hotline Marion Köhler Telefon: 0511 7631-206

Einladung, Anmeldung, Hotline Bärbel Gieseler Telefon: 0511 7631-667

BWS-Fachverlag und Jugendseminare, Hotline Viola Lorenz Telefon: 0511 7631-275

Einladung, Anmeldung, Hotline Claudia Binnewies Telefon: 0511 7631-423

Marketing, Tagungen, Seminarplanung, Hotline Annika Schalin Telefon: 0511 7631-159

Einladung, Anmeldung, Hotline Nadine Köller Telefon: 0511 7631-270

Konzernseminare und Führungskräfteakademie Andrea Knüppel Telefon: 0511 7631-416

Anmeldung, Hotline Angela Beyer Telefon: 0511 7631-391

Hotelmanagement Anja Machate-Bente Telefon: 0511 7631-350

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de


www.bws-fachverlag.de

Wissen schafft Vorsprung Betriebsratsliteratur im BWS-Shop Bestellung: Tel. 0511 7631-591 shop@bws-fachverlag.de


Kosten

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Kosten Seminargebühren

Rücktritts- und Stornogebühren

Unsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebs-/Personalräten, Jugend- und Auszubildendenund Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Arbeitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber wird mit der Einladung zugestellt.

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist mittels einer Erklärung möglich. Ein Rücktritt bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist kostenlos. Vom 28. bis zum 7. Tag vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 135 € erhoben. Bei Absage innerhalb von 6 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtanreise wird der Gesamtbetrag fällig. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.

Zusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a USTG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstaltenden Hauses zu Grunde gelegt. Hierin ist eine Übernachtung im Einzelzimmer plus Vollverpflegung enthalten. Fahrtkosten und Spesen Betriebs-/Personalräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und andere Teilnehmer(innen), die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Referent(inn)en Sollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.


Bezirke des IG BCE-Landesbezirks Westfalen

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9 Münster-Bielefeld

Recklinghausen

9 9 9

9 Hamm 9

Gelsenkirchen Dortmund-Hagen

qq IG BCE-Bezirk Dortmund-Hagen Alte Hattinger Straße 19 44789 Bochum Telefon: 0234 319 0 E-Mail: bezirk.dortmund-hagen@igbce.de qq IG BCE-Bezirk Gelsenkirchen Goldbergstraße 84 45894 Gelsenkirchen Telefon: 0209 93347 0 E-Mail: bezirk.gelsenkirchen@igbce.de qq IG BCE-Bezirk Hamm Willy-Brandt-Platz 7 59065 Hamm Telefon: 02381 92117 0 E-Mail: bezirk.hamm@igbce.de qq IG BCE-Bezirk Recklinghausen Herner Straße 18 45657 Recklinghausen Telefon: 02361 9531 0 E-Mail: bezirk.recklinghausen@igbce.de qq IG BCE-Bezirk Münster-Bielefeld Marktallee 56 48165 Münster Telefon: 02501 2787 0 E-Mail: bezirk.muenster@igbce.de

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Anmeldung

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Anmeldung

Kontakt q IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de qq Öffnungszeiten Montag–Donnerstag . . . . . 08:00–17:00 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . 08:00–15:00 Uhr

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per E-Mail, Post, Fax oder direkt auf unserer Internetseite. Ein Formular befindet sich am Ende dieses Programmheftes. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Angebotsseminare Auf Wunsch bieten wir gerne auch maßgeschneiderte Seminare an. Dies beinhaltet Seminare für Einzelpersonen oder für ein gesamtes Gremium. Wir freuen uns über Anfragen und helfen gerne weiter. Zusätzliche Seminare Neben unserem Jahresplan bieten wir stets auch eine Reihe weiterer Seminare an. Diese sind auf unserer Internetseite www.igbce-bws.de zu sehen. An- und Abfahrt

q IG BCE-Landesbezirk Westfalen Alte Hattinger Straße 19 44789 Bochum Telefon: 0234 319-0 Fax: 0234 319-325 E-Mail: lb.westfalen@igbce.de q www.westfalen.igbce.de qq Öffnungszeiten Montag–Donnerstag . . . . . 08:00–16:30 Uhr Freitag . . . . . . . . . . . 08:00–14:30 Uhr

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Auf Wunsch unterstützt euch die BWS bei der Buchung von Bahnfahrten sowie Flügen zu den Seminarorten. Gerne organisieren wir auch die Abholung vom Flughafen. Beratung Gerne beraten wir euch bei eurer Fortbildung und stellen euch bei Bedarf einen individuellen Weiterbildungsplan für 2012 zusammen. Auch die Bezirke der IG BCE helfen euch gerne weiter. Kinderbetreuung In unseren drei Bildungszentren besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Hierfür bitte rechtzeitig mit dem Bildungszentrum in Verbindung setzen.


Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

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Der Schulungsanspruch für Betriebsratsmitglieder ist Thema vieler Auseinandersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meistgestellten Fragen geben. Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zuständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!

Worauf fußt der Schulungsanspruch für Betriebsräte? Aufgrund der verschiedenen Aufgaben des Betriebsrats regelt das BetrVG die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsrätinnen und Betriebsräte für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu übernehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden. Bei Betriebsratsmitgliedern, die Teilzeit arbeiten, ist eine Arbeitsbefreiung oder eine Mehrarbeitsvergütung als Ausgleich für die während des Seminars anfallenden Mehrarbeitsstunden zu gewähren. Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne Betriebsratsmitglied, sondern der Betriebsrat als kollektives Organ. Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne Betriebsratsmitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Beschluss zur Entsendung des Betriebsratsmitglieds zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

Was sind für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse? Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erforderlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als Betriebsratsmitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

In diesem Sinne sind immer erforderlich: qq Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Es ist davon auszugehen, dass jedes Betriebsratsmitglied grundlegende Kenntnisse zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt (BAG-Urteil vom 19.07.1995, 7 ABR 49/94). qq Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare BR 1 bis BR 5, die ihr in den Seminarprogrammen der Landesbezirke findet. qq Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts Das Arbeitsrecht ist vom Betriebsverfassungsgesetz nicht einfach zu trennen, daher ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar (BAG-Urteil vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84). qq Diese Grundkenntnisse vermitteln unsere Seminare Arbeitsrecht 1 bis Arbeitsrecht 5, die sich im Bundesprogramm und in den Bildungsprogrammen der Landesbezirke finden. qq Grundkenntnisse über die im Betrieb geltenden Tarifverträge qq Grundkenntnisse im Arbeitsschutz und in der Unfallverhütung (Arbeitssicherheit) Unabhängig von der Unfallhäufigkeit im Betrieb muss jedes Betriebsratsmitglied wegen der großen Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mindestens über Grundwissen zu diesem Thema verfügen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83). qq Ein gewisser Standard an allgemeinen wirtschaftlichen Kenntnissen Für alle Mitglieder des BR ist die Teilnahme an Schulungen zu wirtschaftlichen Grundlagen notwendig. Denn der BR muss über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens informiert sein (LAG Baden-Württemberg vom 08.11.1996 – 5 TaBV 2/96). Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses haben ebenso Anspruch auf Teilnahme an einem Grundseminar für Wirtschaftsausschüsse, wie in unserer Seminarreihe „Basiswissen für Mitglieder im Wirtschaftsausschuss 1–3“.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


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Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen des Betriebsrats. Ferner muss ein konkreter betrieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie bspw. Mitglied eines Ausschusses sind. Ebenso gilt die Erforderlichkeit bei Themen, wenn jemand selbst bei der Seminarplanung initiativ werden will.

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch? Obwohl die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG grundsätzlich auf ordentliche Betriebsratsmitglieder beschränkt ist, haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig verhinderte Mitglieder des Betriebsrats vertreten. Dann ist die Vermittlung von Grundkenntnissen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht ebenfalls erforderlich (BAG-Urteil vom 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 sowie BAG-Urteil vom 14.12.1994 – 7 ABR 31/94). Rückt ein Ersatzmitglied endgültig in den Betriebsrat nach, hat es den Status eines ordentlichen Mitglieds (siehe oben).

Hat der Betriebsrat einen Beurteilungs­ spielraum? Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Muss der Betriebsrat auf „betriebliche ­Notwendigkeiten“ Rücksicht nehmen? Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs bei nicht freigestellten Mitgliedern Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Dringende betriebliche Notwendigkeiten sprechen beispielsweise gegen den Seminarbesuch eines Betriebsratsmitglieds, wenn hierdurch der reibungslose Betriebsablauf für den Seminarzeitraum nicht gewährleistet ist, weil die Vertretung nicht sichergestellt oder eine Saisonspitze zu erwarten ist. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert rechtzeitig mit 2–3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen. Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkeiten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äußern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16/01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herrschender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genommenen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z, 9. Aufl., S. 1359).

Wie teuer darf ein Seminar sein? Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, darüber hinaus stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festgesetzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.


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Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen?

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtet werden?

Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 /83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94 ). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.

Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksichtigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebes bzw. Unternehmens oder Konzerns wiederfindet und die Aktualität und Erforderlichkeit der Themen für die BR-Tätigkeit eine Rolle spielen müssen.

Dürfen Seminare erneut besucht werden? Wenn seit der Teilnahme der letzten Qualifizierung ein längerer Zeitraum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu bearbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Wie viele Seminare dürfen besucht werden? Wie oft ein BR Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem Betriebsratsmitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit ­bestreitet? Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich sei oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber? Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte eingeleitet werden.

Jetzt auch telefonische Anmeldung möglich – Hotline 0511 7631-336


Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

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Mitteilung über die Entsendung eines Betriebsratsmitglieds/Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG Betriebsrat Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am

Datum beschlossen,

das Betriebsratsmitglied/Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Frau/Herrn

Name

zur Teilnahme an dem Seminar mit dem Thema:

Titel des Seminars zu entsenden.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Sollte das oben genannte Mitglied verhindert sein, benennt der Betriebsrat Frau/Herrn

als Ersatzteilnehmerin/Ersatzteilnehmer.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Betriebsratsarbeit gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar hat der Betriebsrat die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt. Ort, Datum

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Stempel/Unterschrift des Betriebsrats


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Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber

über die Entsendung einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung

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Mitteilung über die Teilnahme einer Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung an einem Seminar nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX Schwerbehindertenvertretung Anschrift An die Geschäftsleitung im Hause Mitteilung über Seminarteilnahme nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren, für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es erforderlich, dass Frau/Herr mit dem Thema:

Name an dem Seminar Titel des Seminars teilnimmt.

Zeit: Ort: Veranstalter des Seminars ist die BWS Gesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH. Der Preis des Seminars beträgt:

Euro und

die Kosten für die Übernachtung/Verpflegung belaufen sich auf:

Euro.

Die in dem oben genannten Seminar vermittelten Kenntnisse sind für die sach- und fachgerechte Arbeit der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX erforderlich. Bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an dem Seminar wurden die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Ort, Datum

Weitere Informationen unter www.igbce-bws.de

Stempel/Unterschrift der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen


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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 1 e Soziale Zukunft gestalten

Unsere Mitglieder haben eine starke, demokratisch organisierte und unabhängige Gewerkschaft im Rücken. Die IG BCE steht für eine soziale Marktwirtschaft und dafür, dass die Lasten des Sozialstaats gerecht verteilt werden. Sie setzt auf solidarisches Handeln und unterstützt ihre Mitglieder im Kampf für eine lebenswerte Zukunft.

r Gut organisierte Unterstützung

Die Mitglieder in den Ortsgruppen, die gewählten Vertrauensleute und die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in den Betrieben stehen jederzeit als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind präsent – nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Mit ihrer Kompetenz beraten und unterstützen sie unsere Mitglieder vor Ort. Darüber hinaus stehen hauptamtliche Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter der IG BCE in den Bezirken und Landesbezirken zur Verfügung.

t Zahlreiche Mitglieder-Services

Mitgliedern der IG BCE werden exklusiv Produkte und Dienstleistungen zu besonderen Konditionen geboten. Hierzu gehören Versicherungen, Bausparen/-finanzierung, Autokauf-Center, Pannenhilfe/Privater Rechtsschutz, Schutz bei beruflichen Tätigkeiten, Urlaubsreisen, Steuerberatung, Soft- und Hardware, Musicalkarten, Freizeitparks.

u Rechtsberatung und Rechtsschutz

Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren unseren Mitgliedern gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfliktfall vertreten wir deine Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen.

i Selbstverwaltung – wir nehmen eure Rechte wahr

Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Kranken­ kassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Die IG BCE berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifizierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch.

Jetzt zur IG BCE! q www.igbce.de


per Post:

Anmeldeformular

IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Nachname, Vorname

IG BCE-Mitgliedsnummer (falls vorhanden)

per Fax: im Internet:

0511 7631-775

Bitte schickt die Einladungsunterlagen an die:

www.igbce-bws.de

P Firmenadresse

P Privatadresse

Hiermit melde ich mich zu folgendem Seminar/Seminaren an: Titel

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(falls kein IG BCE-Mitglied)

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Ort, Datum

Seminarnummer

Unterschrift

Firmenstempel (mit Anschrift)


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IG BCE-Mitglied? – Die 10 wichtigsten Vorteile – Teil 2 o Freizeit- und Unfallversicherung inklusive

Mitglieder der IG BCE sind auch in ihrer Freizeit unfallversichert – weltweit. Voraussetzung: Ein Jahr Mitgliedschaft und die Entrichtung satzungsgemäßer Beiträge.

p Streikunterstützung

Kommt es im Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind die Mitglieder der IG BCE finanziell abgesichert.

a Tariflich im Vorteil

Die tariflichen Vereinbarungen liegen für die Mitglieder der IG BCE deutlich über den gesetzlichen Minimalregelungen. Wir schließen Jahr für Jahr mit den Arbeitgebern unserer Branchen über 2.000 Tarifverträge ab und tragen damit ent­scheidend zur Existenzsicherung unserer Mitglieder und deren Familien bei.

s Qualifizierung

Die IG BCE bietet umfangreiche Qualifizierungsangebote, die direkt auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder zugeschnitten sind.

d Vorsprung durch exklusive Information

Wer Dinge bewegen will, sichert sich bei uns einen echten Informationsvorsprung. Aktuelle, nicht alltägliche – aus dem Alltagsleben gründlich recherchierte – Informationen, Reportagen und Berichte liefert euch unsere Redaktion frei Haus mit der monatlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „kompakt“. Die Abonnementgebühren sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.

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Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

*Bezirks-Nr.

*Mitgl.-Nr.

*Wird von den Bezirken ausgefüllt.

per Fax:

0511 7631-708 oder das vollständig ausgefüllte Formular bitte bei deinem Betriebsrat abgeben.

Beschäftigt bei PLZ/Ort Tätigkeit

Name Vorname

Ausbildungsbeginn (Monat/Jahr)

Geburtsdatum PLZ/Wohnort

Werber(in)

Straße/Hausnr.

Eintritt

Nationalität

Übertritt/Vorgew.

privat

Ausbildungsende (Monat/Jahr)

Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung

E-Mail

Personalnummer

Telefon

BLZ/Kontonr.

Mobiltelefon

dienstlich

Bankinstitut Ich bevollmächtige die IG Bergbau, Chemie, Energie meinen satzungsgemäßen Beitrag bei Fälligkeit

E-Mail

P monatlich

Telefon

Beschäftigt als

(Zutreffendes bitte ankreuzen) 01 P Un-/Angelernte(r)

07 P Akademiker(in)

02 P Handwerker(in) Facharbeiter(in)

08 P AT-Angestellte(r)

03 P Meister(in)

09 P Angestellte(r) im Außendienst

04 P Technische(r) Angestellte(r) Ingenieur(in)

10 P Leitende(r) Angestellte(r)

05 P Chemotechniker(in) Laborant(in)

12 P Sonstige(r) Angestellte(r)

06 P Kaufmännische(r) Büroangestellte(r)

P vierteljährlich

P halbjährlich

P jährlich

von meinem Konto per Lastschrift abzubuchen oder durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber von meinem Lohn bzw. Gehalt einzubehalten. Diese Ermächtigung gilt auch für jedes andere auf meinen Namen lautende Konto bei jedwedem Kreditinstitut. Einen evtl. Widerruf werde ich bei der IG Bergbau, Chemie, Energie vollziehen. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.

Mobiltelefon

Lehrjahr

Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben einschließlich eventueller Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben, insbesondere der Mitgliederverwaltung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragsabzugs im erforderlichen Umfang – auch durch Datenträgeraustausch – mithilfe von Computern (automatisiert) verarbeitet und genutzt werden können.

11 P Beamter/Beamtin

P unter Tage

Datum

Unterschrift


Kontakt q IG BCE BWS GmbH Kรถnigsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775 E-Mail: bws@igbce.de q www.igbce-bws.de


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