3 Garantiebedingungen Sichtbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen, schriftlich und in spezifizierter Form an den VETUS-Vertragshändler, -Vertreiber oder -Importeur gemeldet werden. Der Garantieanspruch entfällt, wenn:
Die Garantie bezieht sich nicht auf:
• das Produkt oder Teil zu einem anderen als in der Spezifizierung erwähnten Zweck verwendet wurde,
• Mängel, die nicht auf Material- oder Konstruktionsfehler zurückgeführt werden können,
• das Produkt oder Teil falsch montiert oder installiert wurde,
• z.B. Mängel durch: normalen Verschleiß, Verschmutzung innen und außen, Rost und Lackschäden, Frost, Überhitzung, Überbelastung und unsachgemäße Anwendung,
• natürlicher Verschleiß vorliegt,
• Schäden, die während des Transports, des Vertriebs und/oder der Lagerung entstanden sind,
• die Vorschriften hinsichtlich Betrieb, Wartung und Reparaturen nicht befolgt wurden,
• eine Reparatur, die von einem anderen als einem VETUS-Vertragshändler durchgeführt wurde, wenn VETUS B.V. oder der VETUS-Importeur vor der Reparatur nicht von dieser in Kenntnis gesetzt wurde und keine schriftliche Zustimmung für die Reparatur erteilt hat.
• die Wartungen nicht von einem autorisierten VETUS-Händler vorgenommen wurden oder wenn sie nicht in dem SERVICE- UND GARANTIEHEFT eingetragen wurden, • das Produkt auf andere als gewöhnlich vorgesehene Weise verwendet wurde, • die Ausrüstung oder Einstellung des Produktes ohne Zustimmung von VETUS verändert wurde, • keine Originalersatzteile verwendet wurden, • der Halter einen Defekt nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem dieser Mangel vom Halter festgestellt wurde oder von ihm hätte festgestellt werden müssen, schriftlich an den Händler, O.E.M (= Original Equipment Manufacturer), Importeur oder direkt an VETUS B.V. Schiedam gemeldet hat. Meldungen können also bis spätestens 14 Tage nach Ablauf der Garantiefrist eingereicht werden.
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• Materialien oder Sachen, die auf Wunsch des Kunden verwendet wurden, aber nicht zur normalen Lieferung gehören, • ohne Zustimmung von VETUS B.V. gegen Bezahlung ausgeführte Inspektionen, Begutachtungen, ähnliche Arbeiten oder Empfehlungen, • Verschleißteile wie Filter, Dichtungen, Zerstäuber, Schmiermittel, Thermostate, Lacke, Schläuche, Bürsten, Glühkerzen, Keilriemen und Impellers. • Folgeschäden wie Zinsverlust, Transport, Reise- und Aufenthaltskosten, Zeiteinbußen, Eigentumsverlust, Kosten für Arbeitsausfall oder Kosten, die aufgewendet werden müssen, um das Produkt zugänglich zu machen, Krankosten, Dockkosten, Kosten infolge von Personenschäden oder Kosten infolge des Verlustes von Besitztümern.