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Abschleppen mit Abschleppstange bei Gelenkbussen

Betrieb

Abschleppen mit Abschleppstange bei Gelenkbussen

Hinweis:

Die Abschleppkupplung darf nicht zum Betrieb mit Anhängern verwendet werden.

Abschleppen mit Abschleppstange bei Gelenkbussen

Gefahr!

Ein liegengebliebenes Fahrzeug darf nur von autorisiertem Fachpersonal (Abschleppdienst) abgeschleppt werden! Es müssen die länderspezifischen Vorschriften beachtet werden!

Vorsicht:

Beim Abschleppen sind besondere Maßnahmen im Hinblick auf das Getriebe zu treffen: Aus Sicherheitsgründen muss grundsätzlich die Gelenkwelle ausgebaut werden! Die Befestigungsschrauben der Gelenkwelle müssen am Flansch der Achse entnommen werden und am Flansch des Getriebes gegen Verschieben gesichert werden!

Gefahr!

Beim Abschleppen muss am geschleppten Fahrzeug der Zündstartschalter immer auf Stufe 2 stehen! Lenkradschloss darf nicht einrasten! Bei Nichtbeachtung kann die Lenkung blockieren! Sicherheitsrelevante Funktionen sind ausser Betrieb.

Hinweis:

Die Vorbauklappe muss beim Abschleppen geschlossen sein.

Hinweis:

Die Abschleppkupplung darf nur zum Abschleppen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 18 t verwendet werden.

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