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Notbetätigung - Türen

Öffnen/Verriegeln Notbetätigung - Türen

Notbetätigung - Türen

Nothahn-Anordnung

Gefahr!

Unfallgefahr! Nothahn nur im Notfall betätigen.

Hinweis:

An den Türen befindet sich innen und außen je ein Nothahn.

Hinweis:

Gesetze und Vorschriften in den einzelnen Ländern beachten.

1 Nothahn - in Fahrtstellung, wenn rote Griffleiste des Nothahns parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet ist, - in Notstellung, wenn rote

Griffleiste des Nothahns 90° zur Fahrtrichtung ausgerichtet ist. 2 Nothahn-Abdeckung: Vor Betätigen des Nothahns (1) Abdeckung (2) öffnen.

Im Notfall Türen öffnen: Nothahn in Pfeilrichtung von der

Fahrtstellung in die Notstellung drehen. Die Türflügel können von Hand geöffnet werden.

Hinweis:

Warnfunktionen bei eingeschalteter elektrischer Anlage: Die rote Warnleuchte leuchtet auf. Im Bildschirm wird die Störungsanzeige "Nothahn betätigt" angezeigt. Ein akustisches Signal ertönt. Der entsprechende Türtaster auf der Instrumenten-Tafel blinkt. Öffnen/Verriegeln

Notbetätigung - Türen

Hinweis:

Der Außennothahn (1) neben den Türen ermöglicht es Helfern, sich im Notfall oder nach einem Unfall von außen Zugang zum Fahrzeuginnenraum zu verschaffen.

Gefahr!

Alle Türen müssen vor Antritt der Fahrt entriegelt sein (siehe Betriebsanleitung Kapitel "Öffnen/Verriegeln" Themen "Türflügel verriegeln/entriegeln von innen" bzw. "Türflügel verriegeln/entriegeln von außen"). Bei einem Notfall können die Türen sonst nicht von außen notgeöffnet werden.

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