Nachhaltiges Bauen – Umwelttechnologieeinsatz und

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Studie nachhaltiges Bauen / Teil 2 Potenziale

2.1.3 Abfallarten und Regelungen für die Entsorgung Aufgabenstellung Die Verantwortlichkeiten für eine nachhaltige Bauwirtschaft verteilen sich auf viele Schultern – Bauherren, Architekten und Fachplaner, Baustoffhersteller und Fachhandel, Recyclingbetriebe und bauausführende Unternehmen. Eine nachhaltige Bauwirtschaft kann nur dann gelingen, wenn sich alle Beteiligten der Aufgabenstellung bewusst sind. Eine besondere Verantwortung trägt dabei der Bauherr, insbesondere auch die öffentliche Hand als gewichtiger Auftraggeber für Gebäude und Infrastruktureinrichtungen. Gerade auch im Hinblick auf die Verwendung von Recycling- oder Sekundärbaustoffen sollte die öffentliche Hand als Bauherr einen Vorbildcharakter an den Tag legen. Für die Verwertung von mineralischen Abfällen und anderer Sekundärrohstoffe im Straßen- und Erdbau gibt es bisher lediglich uneinheitliche Ländererlasse, die zu Vollzugsproblemen führen. Die Anforderungen an die Verwertung mineralischer Abfälle und anderer Sekundärrohstoffe sollen zukünftig bundeseinheitlich geregelt werden. Das Bundesumweltministerium hatte bereits im November 2007 einen ersten Arbeitsentwurf für eine "Verordnung über den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bau5 werken und zur Änderung der Bundes-Bodenschutz-Verordnung" vorgelegt . Inhalt dieses Entwurfs sind eine neue "Ersatzbaustoffverordnung" sowie geänderte Vorschriften der BBodSchV zum Auf- und Einbringen von Material unterhalb oder außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht. Dies betrifft insbesondere die Verwertung von aufbereitetem Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenmaterial. 6

Ziele und Zwecke der Ersatzbaustoffverordnung sind •

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Regelungen zur einheitlichen Verwertung von mineralischen Abfällen, insbesondere im Hinblick auf eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung, mit den Schutzzielen Boden und Grundwasser Einheitliche Anforderungen an Abfälle, industrielle Nebenprodukte und RecyclingProdukte Verbesserung der Rechtslage, Vermeidung von ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Förderung des Prinzips der Kreislaufwirtschaft, um die natürlichen Ressourcen zu schonen und eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von bestimmten mineralischen Abfällen

Dabei richtet sich die Verordnung sowohl an die Erzeuger und Besitzer von mineralischen Ersatzbaustoffen, als auch an die Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung oder die Träger von Baumaßnahmen. In der Ersatzbaustoffverordnung (s. Abschnitt 2.1.8) werden grundsätzlich die Einsatzmöglichkeiten und Einbauweisen sowie spezifische Materialqualitäten von mineralischen Ersatzbaustoffen festgelegt, z.B. mineralische Abfälle aus Bautätigkeiten, industriellen Prozessen und Abfallbehandlungsanlagen, Recyclingmaterial wie aufbereiteter Bauschutt,

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Ein neuerer Arbeitsentwurf der Verordnung datiert vom 6. Januar 2011. Die fachliche Abstimmung der Ersatzbaustoffverordnung ist wegen der Vielzahl der betroffenen Wirtschaftszweige und der Komplexität der damit verbundenen ökologischen und ökonomischen Fragestellungen noch nicht abgeschlossen. Verordnung der Bundesregierung - Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material, Arbeitsentwurf, Stand 06.01.2011

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