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Lärmschutz / Bitte der Redaktion

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Notdienste

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Lärmschutz und Rücksichtnahme im Sommer

Sommerzeit ist Gartenzeit. Um nachbarschaftlichen Ärger zu vermeiden, gibt es dabei für den Einsatz von Gartengeräten klare Regeln und Ruhezeiten. Und auch bei geselligen Aktivitäten draußen ist Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis gefragt. Da unsere Gemeinde keine eigene Lärmschutzverordnung hat, gilt für den Einsatz von Maschinen und Geräten die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Diese regelt, wann laute Geräte benutzt werden dürfen: • Der Betrieb von Geräten und Maschinen ist demnach an Werktagen zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. In dieser Zeit dürfen Sie zum Beispiel folgende

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Geräte nicht benutzen: Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenscheren, Kettensägen und

Zerkleinerer mit Elektro- und Verbrennungsmotor sowie Wasserpumpen. • Für besonders laute Gartengeräte gelten zusätzliche Einschränkungen: Freischneider,

Rasentrimmer, Laubbläser und Laubsammler (mit Elektro- oder Verbrennungsmotor) dürfen nur an Werktagen von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.

Bitte halten Sie sich aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn an diese Vorgaben!

Rücksicht beim Grillen und Feiern

Auch beim geselligen Beisammensein oder für das Grillen im Garten oder auf dem Balkon gelten die allgemeinen Ruhezeiten von 22 bis 7 Uhr. Drehen Sie in dieser Zeit die Musik leiser und halten Sie Gespräche auf Zimmerlautstärke – und einigen Sie sich am besten vorab mit Ihren Nachbar*innen, wenn Sie eine ausgiebigere Feier planen. Damit alle den Sommer genießen können! gmv

Eine GROSSE Bitte der Redaktion an die Autor*innen der Gemeindeblatt-Artikel

Sehr geehrte Autor*innen! Bitte machen Sie durch Nennung der Autor*innen am Ende des Textes klar, wer für den Inhalt der Texte verantwortlich und ggf. Ansprechpartner bei Unklarheiten ist. Texte mit dem Vermerk „Team xy“ sind keinem Autor*in zuzuordnen. Des Weiteren vermerken Sie im Anschluss bitte die Namen der Person(en), die die Fotos gemacht haben.

Beispiel: Max Mustermann (Text und Fotos) oder Max Mustermann (Fotos: Erika Vonundzu) UND Bitte die Fotos benennen, z.B. Verein xy

Bitte hängen Sie an den Text auch die Bildunterschriften zu den Fotos dazu. Ordnen Sie die Bildunterschriften klar den entsprechend bezeichneten Fotos zu. Wenn keine Bildunterschriften gewünscht sind, benötigen wir auch keinen Text. Bitte halten Sie den maximalen Umfang der Texte ein: 2.500 Zeichen inkl. Leerzeichen. Besten Dank und wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit! Karin Sieber, Redaktion Gemeindeblatt Höhenkirchen-Siegertsbrunn

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