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Lärmschutz
from Gemeindeblatt
Lärmschutz in allen Ohren
Aufgrund einiger Nachfragen an dieser Stelle nochmals Informationen zum nachbarschaftlichen Lärmschutz.
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Wenn der Rasenmäher Sonntagnachmittag brummt, dann wird das auch dem friedlichsten Nachbarn schnell zu viel. Denn Toleranz ist das eine was man erwarten kann, zuerst aber kommt die eigene Rücksicht. Für die, die Rücksichtnahme nicht kennen, gibt es rechtliche Bestimmungen, die auch in unserer Gemeinde gelten. Darin ist nicht nur der Einsatz des Rasenmähers, auch andere „lautstarke“ Arbeiten im und um das Haus werden dort geregelt. So dürfen an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr nicht benutzt werden: Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenscheren, Kettensägen und Zerkleinerer mit Elektro- und Verbrennungsmotor, Rasentrimmer mit Elektromotor sowie Wasserpumpen und Schneefräsen.
Besonders laute Gartengeräte dürfen an Sonn- und Feiertagen, an Werktagen zwischen 17 und 9 Uhr sowie an Werktagen zwischen 13 und 15 Uhr nicht benutzt werden. Hierzu zählen: Laubbläser/–sammler mit Elektro- und Verbrennungsmotor und Rasentrimmer mit Verbrennungsmotor (ohne Umweltzeichen der EU).
Die Ruhezeiten gelten natürlich auch für alle anderen lauten Arbeiten wie Löcher in die Wände bohren, Nägel in selbige schlagen und ähnliches. An Sonn- und Feiertagen sind auch solche Arbeiten grundsätzlich nicht erlaubt.
Der erste Gedanke beim Griff zu Rasenmäher, Hammer und Bohrmaschine sollte also immer den lieben Nachbarn gelten. Erst dann die Maschine anwerfen, wenn sich keiner daran stören kann.
Bitte denken Sie auch an den rücksichtsvollen Umgang mit dem Lautstärkenregler an Fernseher und Radio.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
gmv