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Antrag auf Kiesabbau

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Antrag auf Kiesabbau: Prüfung läuft weiter

Wie gehen wir möglichst verträglich mit dem Antrag auf Kiesabbau am Muna-Gelände um? Diese Frage beschäftigt Verwaltung und Gemeinderat weiterhin. Ende März hat der Antragsteller ergänzende Unterlagen beim Landratsamt eingereicht. Das Landratsamt hat daraufhin um erneute Stellungnahme der Gemeinde gebeten.

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Die ursprünglich ebenfalls für Ende März geplante Entscheidung im Gemeinderat über die weitere Vorgehensweise wurde deshalb verschoben. Sie steht nun voraussichtlich in der kommenden Gemeinderatssitzung am 6. Mai auf der Tagesordnung. Im Anschluss wird der Antrag mit dem Beschluss dann wieder an das Landratsamt zur Prüfung und Entscheidung weitergeleitet.

In den neuen Unterlagen hat der Antragsteller einige Punkte konkretisiert. Das betrifft unter anderem die Zuwegung zum potenziellen Kiesabbaugelände. Die unzureichende Erschließung war der Grund dafür, dass der Gemeinderat das Einvernehmen zur Genehmigung im Herbst 2020 verweigert hatte.

Inzwischen geht die Verwaltung entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom Dezember 2020 zweigleisig vor: Zum einen erarbeitet ein Büro für Landschaftsplanung Voruntersuchungen für einen potenziellen Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen zum Kiesabbau. In einem solchen Plan könnte die Gemeinde so genannte „harte“ und „weiche“ Tabuzonen für den Abbau von Kies bestimmen, müsste jedoch auch Flächen in substanziellen Umfang zum Kiesabbau freigeben – so die Gesetzeslage. In Summe wären diese Flächen wohl größer als die jetzt beantragte Fläche, was dem Wunsch nach einer Minimierung des Kiesabbaus in der Gemeinde widersprechen könnte.

Zum anderen laufen Gespräche der Gemeindeverwaltung mit dem Antragsteller über einen möglichen städtebaulichen Vertrag weiter. In einem solchen Vertrag könnte sich der Vorhabenträger dazu verpflichten, bestimmte Regelungen einzuhalten, beispielsweise zu den Betriebszeiten, der Anzahl von Lkw-Fahrten oder zum Einsatz einer Berieselungsanlage, um die Staubentwicklung zu reduzieren. Dadurch ließe sich der Abbau nicht verhindern, eine Vereinbarung könnte aber eine gewisse Signalwirkung gegenüber künftigen Antragstellern entfalten und zu einer verträglichen Gesamtsteuerung des Kiesabbaus im Gemeindegebiet beitragen. gmv

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