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Rückschnitt
Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen
Aufgrund des sehr feuchten Sommers sind im Gemeindegebiet viele Hecken, Sträucher und Bäume stark gewachsen. Dadurch sind vielfach Gehwege u.a. auch im Bereich der Straßenbeleuchtung teils stark eingewachsen. Gerade für Kinder, die den Gehweg noch mit dem Fahrrad benutzen müssen, besteht hier eine erhöhte Unfallgefahr, wenn sie auf die Straße ausweichen müssen. Auch die Beleuchtungssituation an Kreuzungen und Einmündungen durch zugewachsene Straßenlaternen stellt ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar.
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Bitte beachten:
• Das Lichtraumprofil ist von allen Grundstückseigentümers einzuhalten! Der Pflanzenbewuchs darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über den Gehweg ragen. Grenzt das
Grundstück direkt an eine öffentliche Straße,
muss über die gesamte Fahrbahn ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • Pflanzenbewuchs insbes. bei Einmündungen und Kreuzungen so weit zurückschneiden, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind.
• Rückschnitt, bis Laternen ihre volle Beleuchtungsfunktion erfüllen können und Schilder mühelos lesbar sind.
• In der Vegetationsschutzperiode vom 1. März bis 30. September Verbot, Hecken, lebende
Zäune, Bäume und Gebüsche zu roden, komplett abzuschneiden oder auf andere
Weise zu zerstören.
• Schnittgut kostenlos über Gartenabfallsammlung beim Sperrmülltermin oder über den Wertstoffhof entsorgen.