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Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Familien
Schule
Kulturelle Einrichtungen
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Gemeindebücherei Gemeindehaus, Münchner Str. 9 08102 / 89 61 65-11
Brunnthal Öffnungszeiten: Di. 15 – 19 Uhr, Mi. 14 – 18 Uhr
Do. 9 – 11.30 Uhr und 15 – 19 Uhr
Freitag nur für vorangemeldete Kindergruppen
Öffnungszeiten während der Schulferien entnehmen sie bitte unserer Homepage Gemeindebücherei BrunnthalStartseite (winbiap.net), e-mail: Buecherei_brunnthal@gmx.d Volksbücherei Hofolding Fichtenstr. 12 08104/94 05
Mail: volksbuecherei-hofolding@gmx.de Öffnungszeiten: Mi. 15 – 18 Uhr, In Schulferien geschlossen
VHS Sauerlach e.V.
In Brunnthal Rathaus, Münchner Str. 5, 85649 Brunnthal 08102 / 890-70
Mail: info@vhs-sauerlach.de; Im Sitzungssaal, Öffnungszeiten: Mo. 16 – 18 Uhr
In Sauerlach Geschäftsstelle, vhs-Haus, Bahnhofstr. 5, 82054 Sauerlach Mo.-Mi. 10 – 12 und Do. 16 – 18 Uhr
Musikschule Sauerlach-Brunnthal e.V. Instrumentalunterricht und Gruppenkurse
Wir sind für Sie da! Sprechen
Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am 15. Februar 2023
Beginn: 19.00 Uhr
Ende 19.34 Uhr
Ort: Sitzungssaal, Rathaus
A. Feststellung der Beschlussfähigkeit:
1. Ladung: Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder wurden von der Sitzung informiert.
2. Anwesenheit und Stimmberechtigung:
Vorsitzender: Stefan Kern
Mitglieder: Andreas Langner, Michael Lechner, Thomas Mayer, Martin Rottenhuber, Peter Sachs, Christine Zietsch, Stellvertreter:
Martin Werntshofner, Vertretung für Herrn Robert Huber
Abwesende Mitglieder:
Jürgen Gott, Robert Huber, privat entschuldigt Beschlussfähigkeit war gegeben.
B. Eintritt in die Tagesordnung: TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Die Reihenfolge der TOP wird wie folgt geändert:
Als TOP 7 NEU wird aufgenommen: Bauantrag BV-Nr. 2020/46; Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage freistehend, Zusestr. 5, Flst. 1040/4, Gem. Brunnthal zugestimmt Ja: 8 Nein: 0
Die Aufnahme ist dringlich, da der Gemeinde in einer heutigen Gerichtsverhandlung eine kurze Frist für eine Entscheidung gesetzt wurde. Die Behandlung in der nächsten regulären Bauausschuss-Sitzung ist deswegen nicht möglich.
Der Rest verschiebt sich entsprechend.
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung zugestimmt Ja: 8 Nein: 0
Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Bauausschuss-Sitzung wird genehmigt.
TOP 3 Bauantrag BV 2022/70 I: Neubau von vier Doppelhaushälften mit Garagen, Höhenkirchner Str. 12, Flst. 36, Gem. Hofolding; hier: Austauschpläne zugestimmt
Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zu den Austauschplänen, Stand 06.02.2023, her.
Ja: 8 Nein: 0
TOP 4 Antrag auf Vorbescheid BV-Nr. 2023/02;
Errichtung eines Hühnerstalls für 500 Hühner in Freilandhaltung sowie eines EierVerkaufsautomaten, Prielweg 16 u. Kreuzweg, Flst. 109, Gem. Hofolding
(bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss: zugestimmt
1 GRM Lechner (Verwandtschaft) wird wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Ja: 7 Nein: 0 persönlich beteiligt: 1
2. Die Behandlung des Antrags wird bis zur nächsten Bauausschuss-Sitzung zurückgestellt, um dazu eine Stellungnahme des Vorhabenträgers hinsichtlich möglicher Immis- sionskonflikte für das nördlich angren-zend geplante Seniorenzentrum einzuholen. zugestimmt
Ja: 6 Nein: 1 persönlich beteiligt: 1
TOP 5 Tiefbau (Kreisstraßen M 9-Miesbacher Straße, Faistenhaar, M 27-Brunnthaler Straße, Hofolding, Kreuzung Faistenhaar); Notwendige Maßnahmen der Gemeinde im Zuge der Arbeiten des Staatlichen Bauamts Freising (Einmündungen, Umbau Bushaltestellen)
Beschluss: zugestimmt
1. Der Durchführung der mit den Maßnahmen des Staatlichen Bauamts Freising in den beiden Kreisstraßen M 9 (Miesbacher Straße, Faistenhaar) und M 27 (Brunnthaler Straße, Hofolding) sowie am Kreuzungsknoten Faistenhaar (St 2070, St 2367, M 9) verbundenen Maßnahmen der Gemeinde (z.B. Anpassung der Einmündungen in Ortsstraßen, barrierefreier Umbau der bestehenden Bushaltestellen) wird zugestimmt. Die Kosten sind im Haushalt durch Einsparung an anderer Stelle oder Mehreinnahmen zu decken.
2. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, die Maßnahmen aufgrund der Kurzfristigkeit und der vom Staatlichen Bauamt Freising vorgegebenen Termine eigenständig durchzuführen (insbes. Beauftraung Planer, Ausschreibung, Vergabe).
Ja: 8 Nein: 0
TOP 6 Tiefbau (Herstellung Erlenweg
Ost; voraussichtlicher Zeitraum der Leistungserbringung: März bis Mai 2023);
Ergebnis der beschränkt öffentlichen Ausschreibung und Vergabe
Beschluss: Der Auftrag wird entsprechend dem Vergabevorschlag vom 26.01.2023 an die Fa. Swietelsky Baugesellschaft m.b.H., Reith 9, 85560 Ebersberg, vergeben.
Auszahlungsanordnung bis zur Höhe des Auf- tragswerts wird erteilt. zugestimmt
Ja: 8 Nein: 0
TOP 7 Bauantrag BV-Nr. 2020/46; Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage freistehend, Zusestr. 5, Flst. 1040/4, Gem. Brunnthal - NEU zugestimmt
Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Bauantrag vom 18.05.2020, wie er Gegenstand der Verwaltungsstreitsache Az. M 9 K 21.2058 ist, her.
Die erforderliche Befreiung (B.9.1) vom Bebauungsplan wird erteilt.
Ja: 8 Nein: 0
TOP 8 Nach Erledigung der Tagesordnung: Bekanntgaben und Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern
Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten: Änderung des Antrags auf Vorbescheid BVNr. 2022/78; Abbruch des best. Wohnhauses u. Garagen sowie Neubau von drei Doppelhäusern mit jeweiligen Doppelparkern in Massivbau, Bogenstr. 13, Flst. 1028/21, Gem. Brunnthal: Das westliche Gebäude (Haus 3) wurde nach Osten verschoben, die Dachneigung des mittleren Gebäudes (Haus 2) wurde verringert und ebenfalls etwas nach Nordosten verschoben. Damit wird die faktische Baugrenze im Westen nur mehr geringfügig überschritten. Das Landratsamt München bittet dazu kurzfristig um Stellungnahme.
Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zur geänderten Planung (Stand 07.02.2023) her. Der erste Bürgermeister o.V.i.A. wird ermächtigt, den formalen Plan selbständig ohne erneute Behandlung im Bauausschuss zu behandeln (7:1; Unterlagen wurden im RIS eingestellt).
Stefan Kern, Erster Bürgermeister Siegfried Hofmann, Schriftführer
Protokoll der Sitzung des Hauptausschusse am 1. März 2023
Beginn: 19.00 Uhr
Ende 20.10 Uhr
Ort: Sitzungssaal, Rathaus
A. Feststellung der Beschlussfähigkeit:
1. Ladung: Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder wurden von der Sitzung informiert.
2. Anwesenheit und Stimmberechtigung:
Vorsitzender: Stefan Kern
Mitglieder: Karin Beck, Sonja Hahnel, Hilde
Miner, anwesend ab 19:05 Uhr, Fabian Sass, Christine Schulz, anwesend ab 19:04 Uhr
Talat Sürmeli, Florian Tränker
Abwesende Mitglieder:
Ingeborg Bänsch, privat entschuldigt Stellvertreter
Helmut Vorleitner jun., Vertretung für Frau Bänsch (entschuldigt)
Beschlussfähigkeit war gegeben.
B. Eintritt in die Tagesordnung:
TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Die Reihenfolge der TOP bleibt unverändert. ohne Beschluss
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung zugestimmt Ja: 6 Nein: 0
Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Hauptausschuss-Sitzung wird genehmigt.
TOP 3 Klimaschutzkonzept: Vorstellung
Baustein „Maßnahmenkatalog" und nächste Schritte
Sachverhalt: Die Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes schreitet stetig voran. Die ersten beiden großen Bausteine (Energie- und THGBilanz sowie Potentialanalyse und Szenarien) wurden bereits letzten Herbst fertiggestellt und im Oktober dem Hauptausschuss präsentiert. Im Anschluss daran fand eine Akteursbeteiligung mit Bürger- und Verwaltungsworkshops statt, in denen Ideen für Klimaschutzprojekte gesammelt wurden. Auf Basis der Erkenntnisse aus Bilanz und Potentialanalyse sowie den Ergebnissen der Workshops wurde nun ein Maßnahmenkatalog, welcher später das Herzstück des Klimaschutzkonzeptes bilden wird, erstellt.
In diesem sind 24 Vorschläge für konkrete Maßnahmen formuliert (siehe beiliegende Präsentation), mit deren Hilfe die Klimaschutzziele der Gemeinde erreicht werden sollen.
1. Im Bereich der Gemeindeverwaltung a. Klimaschutzmanagement und Controlling-Systems b. Klimaverträglichkeitsprüfung c. Klimafolgenanpassung d. Energiemanagementsystems e. Nachhaltige Beschaffung f. Klimaschutz in der Bauleitplanung g. Homeofficemöglichkeiten h. kommunales Förderprogramms i. Beratungsprogramm
2. Kooperationen und Öffentlichkeitsarbeit a. Klimabildung in Kindergärten und Grundschule b. Unternehmensbündnis „Die Klimaneutralen“ c. Informationsveranstaltungen zu Klimaschutz, Klimaanpassung, Energie d. Verleih von Strommessgeräten
3. Mobilität und Verkehr a. Ausbau von Sharing-Systemen b. On-Demand ÖPNV c. Klimafreundlicher Umbau der kommunalen Flotte d. Förderung des Fahrradverkehrs e. Ausbau der Ladeinfrastruktur für EMobilität
4. Energie a. Energetische Sanierung der Bestandsgebäude b. Technische Energiesparmaßnahmen in den Liegenschaften c. PV-Anlagen auf Dächern und Freiflächen d. Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien e. Windenergienutzung f. effiziente Beleuchtungssysteme
Das Konzept wird in den nächsten Wochen vervollständigt und muss bis spätestens 31.03.2023 beim Fördermittelgeber eingereicht werden. Im Anschluss daran wird es dem Gemeinderat (voraussichtlich im Mai) zum endgültigen Beschluss vorgelegt. Den Mitgliedern des Gremiums wird das Konzept mit einem Vorlauf von etwa vier Wochen für die entsprechende Sitzung vorgelegt werden.
Nachdem die Rückmeldungen von Fördermittelgeber und Gemeinderat eingearbeitet worden sind, wird das finale Konzept im Sommer 2023 für alle zugänglich auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden und die Umsetzungsphase beginnt.
Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt von den Ausführungen Kenntnis. zur Kenntnis genommen
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TOP 4 Festlegung der Klimaschutzziele der Gemeinde Brunnthal; Zieldefinition zur Reduzierung ernergetischer und verkehrlicher Emissionen
Sachverhalt: Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 und mit Blick auf das europäische Klimaziel für das Jahr 2030 hat die Bundesregierung am 12. Mai 2021 das geänderte Klimaschutzgesetz vorgelegt. Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken.
Zum 1. Januar 2023 ist die erste Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) in Kraft getreten. Der Bayerische Landtag hat damit die Klimaziele weiter verschärft und beschlossen, dass der Freistaat bis 2040 klimaneutral sein soll. Bis 2030 sollen die Treibhausgas(THG)-Emissionen pro Einwohnerin/Einwohner um 65 % im Vergleich zu 1990 gesenkt werden.
Wie dem Gemeinderat bereits aus der Sitzung vom 09.11.2022 bekannt ist, sind alle 29 Kommunen im Landkreis im Rahmen der Klimainitiative 29++ dazu aufgerufen, bis Anfang März 2023 eigene Ziele bezüglich der Reduktion von THG-Emissionen zu bestimmen, die dann zusammen betrachtet die neuen THG-Ziele für den Landkreis München ergeben. Es ist geplant, dass bei der kommunalen Klimakonferenz, die am 25. Mai 2023 im Kultur & Kongress Zentrum Taufkirchen stattfinden wird, alle Kommunen ihre jeweiligen THG-Ziele bekannt geben, landkreisseits werden die sich daraus ergebenden THG-Ziele des gesamten Landkreises vorgestellt.
Folgende drei Ziele sollen dabei auf Basis der Daten, Annahmen sowie des Definitionsrah- men 29++ des Landkreises München definiert werden:
- THG-Ziel 1: Ziel-Wert für THG-Emissionen pro Einwohner im Jahr 2030
- THG-Ziel 2: Ziel-Jahr, in dem energetische THG-Neutralität erwartet wird, wobei nur THG-Emissionen im Zusammenhang mit der Nutzung von Strom und Wärme betrachtet werden
- THG-Ziel 3: Ziel-Jahr, in dem generelle THGNeutralität erwartet wird
Der Definitionsrahmen 29++ ist dem Anhang zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei NICHT um die „Bilanzierungs-Systematik Kommunal“ (BISKO) handelt. Eine Zusammenfassung und Er-klärung zur BISKO-Methode liegt ebenfalls bei.
Um die Kommunen bei der Herleitung dieser Ziele zu unterstützen, hat der Landkreis München eine Potentialanalyse zur Nutzung erneuerbarer Energien für jede einzelne Kommune durchführen lassen. Diese ist in ein digitales Werkzeug eingeflossen, welches es den Kommunen ermöglicht, faktenbasiert eigene THG-Ziele herzuleiten.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
Folgende Klimaschutzziele werden festgelegt:
- THG-Ziel 1:
Ziel-Wert für THG-Emissionen pro Einwohnerin/Einwohner im Jahr 2030: 3,0 t
- THG-Ziel 2:
Ziel-Jahr, in dem energetische THG-Neutralität erwartet wird, wobei nur THG-Emissionen im Zusammenhang mit der Nutzung von Strom und Wärme betrachtet werden: 2035
- THG-Ziel 3: Ziel-Jahr, in dem generelle
THG-Neutralität erwartet wird: 2040 zugestimmt Ja: 8 Nein: 0
TOP 5 E-Mobilität: Anpassung der Tarife für das Laden an öffentlichen Ladesäulen
Sachverhalt:
Die Gemeinde Brunnthal betrieb 2022 3 Standorte für PKW-Ladesäulen und erweitert diese im neuen Baugebiet „Am Sonnenfeld“ gegenüber der neuen Kindertagesstätte.
Hofolding Sportheim: 5.758 kWh mit Stromerträgen 3.111,27 € 943,46 € Defizit
Brunnthal Vereinsheim: 4.1825 kWh mit Stromerträgen 3.012,71 € 810,63 € Defizit
Brunnthal Rathaus: 6.912 kWh mit Stromerträgen 1.465,21 € 1.434,04 € Defizit
Bei der Wirtschaftlichen Berechnung liegen die Herstellungs- und Stromanschlusskosten abzüglich der Förderungen mit 10 jähriger Abschreibung, sowie die Wartungs- und Betriebskosten zugrunde. Die Strombezugskosten lagen bei 0,23€/kWh plus Grundgebühren. Die Tarifstruktur zum Verkauf des Strom setzt sich im Wesentlich aus zwei unterschiedlichen Tarifen zusammen: dem sogenannten „Marketplace“ und dem „Roaming“.
Der „Marketplacetarif“ betrifft jede Nutzung der Ladekarte von Wirelane, der App von Wirelane und per Ad-hoc-Verfahren (z.B. QR-Code an der Ladesäule). Dieser Tarif wurde vom Hauptausschuss mit Beschluss vom 30.03.2022 von den ursprünglich 0,38 €/kWh (brutto) auf 0,45 €/kWh (brutto) erhöht.
Der Roaming-Tarif betrifft die Nutzung anderer Ladekarten oder Apps (z.B. EnBW, Shell etc.) und bezeichnet die Gebühr, welche von uns dem Ladekartenanbieter berechnet wird. Welche Kon-
Manuelle Therapie
Krankengymnastik
Klassische Massage
Manuelle Lymphdrainage
Bobath für Kinder
Bobath für Erwachsene
Krankengymnastik am Gerät
Kiefergelenkbehandlung (CMD)
Physikalische Therapie

Fango - Naturmoor
Heißluft - Kältetherapie
Elektrotherapie - Ultraschall
Kinesio-Tape ditionen hierbei dem Endkunden angeboten werden, kann die Gemeinde weder beeinflussen noch einsehen, da dies eine Vereinbarung zwischen Endkunde und Ladekartenanbieter darstellt. Aktuell liegt der Roaming-Tarif bei 0,33 €/kWh (netto) plus einer Standgebühr von 0,05 €/min nach 180 Minuten. Am 07.02.2023 teilte Wirelane mit, dass ein solcher Kombinationstarif, bestehend aus einem kWh Preis und einer Minutenpreiskomponente, nicht länger unterstützt wird und dringend angepasst werden muss.
Die aktuelle Auswertung hat ergeben, dass nur durchschnittlich ca. 25 % der bezogenen Strommenge und Nutzer die Wirelane Karte bzw. App und das Ad-hoc-Verfahren nutzen und über den Marketplacetarif abgerechnet werden. Hauptsächlich kommt der RoamingTarif zum Einsatz. Als Hilfestellung zur Strompreisfestsetzung stellt der Landkreis den Kommunen eine Excel-Tabelle zur Verfügung, mit deren Hilfe sämtliche Ausgaben und Einnahmen gegenübergestellt werden können und somit eine Bilanzierung der vergangenen Jahre durchgeführt werden kann. Diese Bilanzierung wurde für jede Ladesäule separat durchgeführt, die entsprechenden Dokumente sind als Anlagen beigefügt (Betrachtungsjahr 2022).
Für das Jahr 2023 sind die Strombereitstellungskosten für die Gemeinde Brunnthal deutlich auf aktuell 0,55 €/kWh (davor 0,23 €/ kWh) gestiegen. Somit würden in diesem Jahr Mehrausgaben für die Gemeinde von 0,32 €/ kWh für sämtliche Ladevorgänge anfallen. Allerdings ist rückwirkend zum 01.01.2023 die Strompreisbremse der Bundesregierung für 80 % des letztjährigen Stromverbrauches in Kraft getreten. Würde nun der Einfachheit halber von Strombereitstellungskosten von 0,40 €/kWh ausgegangen, beliefen sich die Mehrkosten für die Gemeinde auf 0,17 €/kWh.
Um auf Basis der veränderten Ausgangsbedingungen eine Anpassung der Ladetarife für das Jahr 2023 vor-nehmen zu können, wurde mit Hilfe der oben genannten Excel-Tabelle eine grobe Abschätzung der Kosten der drei bestehenden sowie der Anfang 2023 neu hinzu gekommenen Ladesäule in der Glonner Straße durchgeführt. Diese Berechnungen liegen ebenfalls bei.
Dabei wurde angenommen, dass die Auslastung an den bestehenden Ladesäulen in etwa konstant bleibt. Da die genauen Werte für Anschaffungskosten, Förderung und Auslastung der neuen Ladesäule noch nicht vorliegen, wurden diese geschätzt.
In der Anlage „Herleitung verschiedener Tarifmodelle“ wurden verschiedene Modelle zur Tarifgestaltung berechnet.
Erhöhung um Kostensteigerung für aktuelle Stromkosten:
Die Erhöhung bei den Strombereitstellungskosten wird eins zu eins an den Endnutzer weitergegeben. Damit läge der neue Preis von 0,45 €/kWh + 0,17 €/kWh auf 0,62 €/kWh und somit im Mittel den Tarifen von den gängigen großen privaten Anbietern. Diese bieten in ihren Standardtarifen (AC-Laden, keine Zusatzgebühren) Preise von ca. 0,39 – 0,79 €/ kWh (vgl. z.B. https://www.adac.de/rund-umsfahrzeug/elektromobilitaet/laden/elektroautoladesaeulen-strompreise/).
Rechenbeispiel zur Veranschaulichung:
Annahmen (Quelle: https://e-auto-journal.de/ energieverbrauch-verbrenner-vs-e-auto/):
- Elektroauto (Mittelklasse) mit Durchschnittsverbrauch von 20 kWh /100 km
- Vergleichbares Auto mit Verbrennungsmotor (Benzin), Durchschnittsverbrauch von 9 l/100 km, bei einem Benzinpreis von 1,70 €/l sind 15,30 € je 100 km (Stand 13.02.2023, Quelle: clever-tanken.de)
THG-Quoten:
Der deutsche Gesetzgeber hat 2007 das sog. Biokraftstoffgesetz beschlossen. Demnach sind Unternehmen, die Diesel- oder Ottokraftstoffe in Verkehr bringen, verpflichtet, bestimmte Emissionsgrenzwerte einzuhalten. Diese Ziele können durch das Einbringen von Biokraftstoffen erreicht werden aber auch durch den Abkauf von sogenannten THG-Quoten. Zur Umsetzung der Neufassung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wurde die schrittweise Erhöhung der „grünen“ Energie auf 25 % bis 2030 beschlossen. Um dadurch eine indirekte Förderung der Elektromobilität zu erlangen, gibt es seit dem Bilanzjahr 2022 die Möglichkeit, die durch die Elektroladestationen verkaufte Energie im Handel geltend zu machen. Der Strom, welcher als Kraftstoff in Elektrofahrzeugen genutzt wird, wird mit dem dreifachen seines Energieinhalts gerechnet. Anderweitige Stoffe, wie beispielsweise Biokraftstoffe oder grüner Wasserstoff werden mit einem niedrigeren Energiegehalt deklariert.
Im öffentlichen Bereich wird die Abrechnung über die verkaufte Menge (kWh/Jahr, §6 der 38. BImSchV) verrechnet, im privaten Bereich erhält man pro zugelassenem Batterieelektro- fahrzeug einen pauschalen Schätzwert (§7 der 39. BImSchV). Das Bundesumweltamt ist in Deutschland für die Ausstellung der Bescheinigung zur Anrechnung verantwortlich, mit der man anschließend über den „Quotenhandel“ das Recht zum Verkauf der THG-Emissionen hat.
Aufgrund der fehlenden Erfahrungswerte zur Vermarktung solcher Zertifikate wurde die Firma eQuota damit beauftragt. Für das Jahr 2022 wurde ein Mindesterlös von 170 €/MWh (0,17 €/ kWh) vereinbart, für das Jahr 2023 liegt dieser bei 150 €/MWh bzw. 0,15 €/kWh. Die Zertifikate werden am Markt gehandelt, weswegen der tatsächliche Erlös im Vorfeld nicht abzusehen ist. Fallen die Vermarktungserlöse höher als der vereinbarte Mindesterlös aus, werden sie nach Abzug einer Provision in Höhe von 10% ansonsten vollständig an die Gemeinde ausbezahlt.
Stellungnahme der Verwaltung
Um die Ladesäulen auf Basis aller getroffenen Annahmen kostendeckend betreiben zu können, müsste der Tarif, welchen die Endkunden bezahlen, auf 1,09 € erhöht werden.
Da die Preise von privaten Anbietern und auch der anderen Landkreiskommunen teilweise deutlich niedriger liegen können, könnten die von der Gemeinde Brunnthal betrieben Ladesäulen an Attraktivität verlieren.
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt von den Ausführungen Kenntnis und legt den Ladetarif wie folgt fest: zugestimmt
Die Gemeinde unterstütz weiterhin den Umstieg auf Elektromobilität und nimmt Defizite von 3.000 bis 5.000 Euro in Kauf und erhöht entsprechend der höheren Strombeschaffungskosten politischen mittleren Marktpreis: 0,62 €/kWh (brutto).
Dieser Wert gilt für den „Marktplacetarif“, der „Roaming-Tarif“ wird entsprechend angepasst, sodass sich für beide Tarif derselbe BruttoPreis ergibt.
Ja: 8 Nein: 0
TOP 6 Krieger- und Soldaten Kameradschaft Hofolding - Faistenhaar, Antrag auf Erhöhung Zuschuss zugestimmt
Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt der Erhöhung des jährlichen Zuschusses i. H. v. 200,00 €, somit insgesamt ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1.200,00 €, zu.
Ja: 8 Nein: 0
TOP 7 Allgemeine Regelungen zur Verwendung des Gemeindewappens von Dritten
Sachverhalt: Gemeinden sind nach Art. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) dazu ermächtigt, Wappen, Fahnen und Dienstsiegel zu führen. Die genannten gemeindlichen Hoheitszeichen sind in entsprechender Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GO vor Eingriffen Dritter (Nutzung, Verwendung) geschützt. Der Gemeinde wird jedoch das Recht eingeräumt, Dritten die Verwendung ihrer Hoheitszeichen zu gestatten.
In der Vergangenheit häuften sich Anfragen von Dritten bzgl. der Verwendung des Hoheitszeichens.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung folgende allgemeine Regelung zur zukünftigen Handhabung vor:
I. Gemeindewappen
Der silberne Pfahl symbolisiert die von Augsburg nach Salzburg führende Römerstraße, die das Gemeindegebiet berührte. Auf das Nikolaus-Patrozinium der Brunnthaler Kirche und die verschiedenen ehemaligen geistlichen Grundherren im Gemeindegebiet verweist der goldene Bischofs- bzw. Abtsstab. Die goldene Hirschstange steht für den Ortsteil Hofolding und den Hofoldinger Forst. Dieser war schon seit dem frühen Mittelalter Jagdgebiet der bayerischen Herzöge, Hofolding selbst ein Teil der herzoglichen und kurfürstlichen Hofmark. Die Tingierung des Wappens erfolgte daher in den Wittelsbacher Farben Silber Blau.
Wappenfarben: Zinkgelb (RAL 1018), Himmelblau (RAL 5015)
II. Verwendung des Wappens/ der Fahne mit Wappen/ des Dienstsiegels
(1) Grundsätzlich dürfen das Gemeindewappen und die Fahne mit Wappen ausschließlich durch die Gemeinde Brunnthal genutzt werden. Jede Verwendung der genannten Hoheitszeichen durch Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Gemeinde zulässig, wobei zuvor der Gemeindeverwaltung eine genaue Beschreibung der Nutzung, möglichst mit Bemusterung, vorgelegt werden muss.
(2) Eine Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte ist ausgeschlossen.
(3) Die Genehmigung soll nur örtlichen Vereinen und Organisationen im Rahmen ideeller, gemeinnütziger oder wohltätiger Zwecke erteilt werden, wenn der Zweck im Interesse der
Gemeinde Brunnthal liegt.
(4) Die Genehmigung wird mit der Auflage verbunden, dass das Wappen bzw. die Fahne mit Wappen nur in der festgelegten Form und Farbe verwendet werden darf.
(5) Die Nutzung des Wappens für heraldischwissenschaftliche Zwecke (Wappenwesen) bedarf keiner Zustimmung sofern das Wappen in heraldisch einwandfreier, nicht abgewandelter Form wiedergegeben und durch die Art der Verwendung nicht der Anschein eines amtlichen Charakters oder einer Verbindung mit der Gemeinde hervorgerufen wird.
(6) Eine Verwendung der in II. (1) genannten Hoheitszeichen für gewerbliche Zwecke ist angesichts des Charakters als Hoheitszeichen grundsätzlich ausgeschlossen.
(7) Eine Verwendung der o.g. Hoheitszeichen der Gemeinde Brunnthal zu politischen Zwecken einschließlich der Wahlwerbung ist ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen.
III. Genehmigungsverfahren / Widerruf der Genehmigung
(1) Die Genehmigung zur Verwendung der unter II. (1) genannten Hoheitszeichen ist bei der Gemeinde Brunnthal unter Angabe des Zweckes und der beabsichtigten Verwendungsdauer zu beantragen. Der Antrag ist schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Auf eine Genehmigung besteht kein Rechtsanspruch.

(2) Die Genehmigung erfolgt in einer Einzelfallentscheidung durch den Bürgermeister. Die Genehmigung kann zeitlich, zweck-, produktoder projektgebunden befristet werden.
(3) Die Genehmigung zur Verwendung der Hoheitszeichen kann stets widerrufen werden. Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn die Verwendung zu anderen als den genehmigten Zwecken erfolgt oder gegen diese Richtlinie verstößt. Ansprüche jeglicher Art gegen die Gemeinde Brunnthal sind dabei ausgeschlossen.
IV. Nutzungsentgelt
(1) Für die Genehmigung kann ein Entgelt erhoben werden.
(2) Bei gemeinnützigen Vereinen und Organisationen soll darauf jedoch verzichtet werden. Von der Erhebung kann ebenso abgesehen werden, wenn die genannten Hoheitszeichen aus ideellen Gründen ohne geschäftlichen Vorteil verwendet wird und wenn die Verwendung dem Ansehen der Gemeinde dient.
V. Folgen unbefugter Verwendung
Eine nichtbefugte Führung oder Verwendung der gemeindlichen Hoheitszeichen (Wappen, Fahne mit Wappen, Dienstsiegel) kann rechtlich geahndet werden.
VI. Übergangsregelung zugestimmt
Soweit die Hoheitszeichen mit Zustimmung der Gemeinde bereits verwendet werden, behält die Genehmigung weiterhin ihre Gültigkeit.
Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt den allgemeinen Regelungen zu.
Ja: 8 Nein: 0
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TOP 8 Beschaffung eines Notstromaggregats für die FF Brunnthal für den Katastrophenfall;
Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung
Der Vorsitzende gibt folgende dringliche Anordnung vom 05.12.2022 bekannt, die notwendig geworden ist:
Elektro Destler, Hofoldingerstr. 9, 85649 Brunnthal, 59.978,20 € (brutto), Notstromaggregats für die FF Brunnthal für den Katastrophenfall
TOP 9 Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Vorsitzende gibt folgenden Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses vom 05.10.2023 bekannt, dessen Geheimhaltungsgründe weggefallen sind: keine
TOP 10 Nach Erledigung der Tagesordnung: Bekanntgaben und Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern
Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten: keine
Stefan Kern, Erster Bürgermeister
Michael Krimplstötter, Schriftführer
Protokoll der Sitzung des Gemeinderates am 8. März 2023
Beginn: 19.00 Uhr
Ende 21.09 Uhr
Ort: Festsaal, Landgasthof Brunnthal, Münchner Straße 2
A. Feststellung der Beschlussfähigkeit:
1. Ladung:
Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen.
2. Anwesenheit und Stimmberechtigung:
Vorsitzender: Stefan Kern
Mitglieder: Matthias Amtmann, Jürgen Gott, Sonja Hahnel, Gerda Handl, Robert Huber, Andreas Langner, Thomas Mayer, Hilde Miner, Martin Rottenhuber, Peter Sachs, Fabian Sass, Christine Schulz, Florian Tränker, Helmut Vorleitner jun., Martin Werntshofner, Christine Zietsch
Abwesende Mitglieder:
Ingeborg Bänsch, privat entschuldigt
Karin Beck, privat entschuldigt
Michael Lechner, beruflich entschuldigt Talat Sürmeli, beruflich entschuldigt Beschlussfähigkeit war gegeben.
B. Eintritt in die Tagesordnung:
TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung
Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung.
Die Reihenfolge der TOP bleibt unverändert.
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung zugestimmt Ja: 17 Nein: 0
Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Gemeinderats-Sitzung wird genehmigt.
TOP 3 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld "Mühlleite";
Vorstellung durch die Antragstellerin
Sachverhalt:
Die Gemeinde ist nur mit einer kleinen Fläche am äußersten Südende an der Grenze zu Otterfing und Aying im Hofoldinger Forst betroffen. Das Aufsuchungsfeld befindet sich zum größten Teil im Landkreis Miesbach.
Vertreter der Terrain Energy Germany GmbH stellen das Projekt vor und beantworten Fragen der Gemeinderatsmitglieder. zur Kenntnis genommen

TOP 4 Festlegung der Klimaschutzziele der Gemeinde Brunnthal; Zieldefinition zur Reduzierung energetischer und verkehrlicher Emissionen Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses vom 01.03.2023, TOP 4 Ö, (8:0):
Folgende Klimaschutzziele werden festgelegt:
- THG-Ziel 1:
Ziel-Wert für THG-Emissionen pro Einwohnerin/Einwohner im Jahr 2030: 3,0 t
- THG-Ziel 2:
Ziel-Jahr, in dem energetische THG-Neutralität erwartet wird, wobei nur THG-Emissionen im Zusammenhang mit der Nutzung von Strom und Wärme betrachtet werden: 2035
- THG-Ziel 3:
Ziel-Jahr, in dem generelle THG-Neutralität erwartet wird: 2040
(bitte beachten: mehrere Beschlüsse)
Beschluss des Gemeinderats: abgelehnt Ja: 7 Nein: 10
1. Der Gemeinderat übernimmt den Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses.
2. Folgende Klimaschutzziele werden festgelegt:
- THG-Ziel 1:
Ziel-Wert für THG-Emissionen pro Einwohnerin/Einwohner im Jahr 2030: 3,2t
- THG-Ziel 2:
Ziel-Jahr, in dem energetische THG-Neutralität erwartet wird, wobei nur THG-Emissionen im Zusammenhang mit der Nutzung von Strom und Wärme betrachtet werden: 2040
- THG-Ziel 3:
Ziel-Jahr, in dem generelle THG-Neutralität erwartet wird: 2045 zugestimmt Ja: 14 Nein: 3
TOP 5 Antrag GRM Sachs, GRM Amtmann, Bürger;
Erarbeitung eines Stufenplans für die neue Sportanlage abgelehnt Ja: 4 Nein: 13
Antrag GRM Sachs: Die Gemeindeverwaltung stellt die Unterlagen zusammen, die für einen Förderantrag erforderlich sind.
TOP 6 Mittagsbetreuung an der Grundschule Brunnthal;
Sachstand Belegung und Erweiterung um eine Gruppe zugestimmt Ja: 16 Nein: 1
Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis. Die Übergangslösung im Mehrzweckraum bei der Grundschule wird befürwortet. Die benötigen Zeiten werden zur Verfügung gestellt. Die Planungen sowie eine Kostenschätzung sind zu erstellen. Mit den Stellenausschreibungen soll umgehend begonnen werden.
TOP 7 Nach Erledigung der Tagesordnung: Bekanntgaben und Anfragen von Gemeinderatsmitgliedern
Der Vorsitzende informiert über folgende Angelegenheiten:
1. Schreiben der Gemeinde Taufkirchen vom 16.02.2023 (Information über die Planung von 3 Bürgerwindanlagen an der südöstlichen Gemeindegrenze von Taufkirchen entlang der BAB A8 westlich von Englwarting; Unterlage wurde im RIS eingestellt).
2. Sondersitzung des Gemeinderats am 22.03.2023.
3. Die Sitzung des Gemeinderats im April wird entsprechend der Geschäftsordnung ferienbedingt vom 12.04.2023 auf den 19.04.2023 verschoben.