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Ausbau beschleunigen
Deutschland. Der Bundestag beschließt Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) mit dem Ziel, den Ausbau der Leitungs- sowie Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zu beschleunigen. Autor: Magdalena Weißmann
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er wesentliche Regelungsinhalt sieht vor, dass beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen künftig jeder Stellplatz und beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen jeder dritte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist.
erwirken. Das GEIG wurde nun am 12. Februar 2021 im Bundestag beschlossen. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat durchlaufen, durch den Bundespräsidenten unterzeichnet werden und im Bundesgesetzblatt verkündet werden, um am folgenden Tag in Kraft treten zu können. Von den neuen Regelungen betroffen sind dann alle nach Inkrafttreten des Gesetzes gestellten Bauanträge.
Historie und Inkrafttreten
Somit erfolgt auch die Umsetzung einer der Vorgaben der EU-GebäudeRichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden. Bis 2030 plant die deutsche Bundesregierung zur Erreichung des Klimaschutzprogramms zudem die Zulassung von sieben bis zehn Millionen E-Fahrzeugen. Damit diesen auch die entspre-
Fotos: Adobe Stock
Der erste GEIG-Entwurf wurde bereits im Jänner 2020 vorgelegt. Federführend waren dabei das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. In den vergangenen Monaten konnte die Koalition noch zentrale Änderungen
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