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service & personal
Shopping
Intern
Rückblicke aus der SCS ...vor 20 Jahren Im Oktober 1993 berichteten wir über den großen Walt Disney Event „Aladdin“ mit Robert Steiner in der SCS. Und TV-Kinderliebling Ingrid Riegler moderierte am Ikea-Parkplatz eine tolle Spieleshow für die jüngsten Besucher. Als neue SCS Shops eröffneten: „Männersache“, „Schokothek“, Gazelle“ und „Czaika Sportalm“. Die Putzerei „Waschbär“ stellte sich als erste umweltfreundliche KWL-Anlage vor und das Möbelhaus „Interio“ konnte mit den „Crazy Days“ einen Riesenerfolg verbuchen.
...vor 15 Jahren Im Oktober 1998 stand die SCS mit dem einmaligen Event „Best of Kabarett in der SCS“ ganz unter dem Motto „Danke, ganz lieb!“. Die besten Kabarettisten (Alfred Dorfer, Roland Düringer, die Hektiker, Andreas Vitasek, Gerhard Bronner, Michael Niavarani... u.v.a.) traten zehn Tage lang in der SCS auf und unterhielten die Besucher der Einkaufsstadt ganz köstlich. Neu in der Verkaufslandschaft der SCS präsentierten sich: „Eduscho“, „Dominici“, „Top Schuh“, „Sir Anthony“ und das Café am Paradeplatz. Im SCS Ärztezentrum eröffnete Dr. Marina Marcovich eine Ordination.
...vor 10 Jahren Im Oktober 2003 berichteten wir über den Riesenerfolg der verlängerten Geschäftsöffnungszeiten an Donnerstagen bis 21h und an Samstagen bis 18h; das „SCS NightShopping“ stieß vom Start weg auf große Akzeptanz. Neueröffnungen gab es von den Modefirmen „Sisley“, „Gerry Weber“, „Benetton“ und „Triumph“, sowie vom Brötchenspezialisten „Tauber“ und dem Restaurant „Buon Giorno“. Und in unserer großen Wirtschaftsreportage „Wer steht dahinter?“ gestand Interio-Chefin Janet Kath: „Ich bin eine Perfektionistin, ich kann gar nicht anders!“
...vor 5 Jahren Im Oktober 2008 berichteten wir ausführlich über die Events „Umwelt & Mensch“, die g´schmackige „Iglo-Knödelverkostung“ am Parade Platz, das Interspar-Gewinnspiel „Toi Toi Toi - glaub ans Glück!“ und das große Kettner Preisschießen, wo ein „Dodge Caliber“ als Hauptpreis verlost wurde. Die Reportage „20 Jahre SCS Zubau“ dokumentierte das Jubiläum der SCS Erweiterung. Als neue SCS Shops etablierten sich Uhren-Juwelen Weiss, Rossmanith Mode und das Café M-Lounge.
SCS SHOPPING intern 6/2013
CHRISTIAN MAREK, Steuerberater MWT-MAREK Wirtschaftstreuhand GmbH 2344 Ma. Enzersdorf www.mwt.at
FINANZTIPPS
Auflösung von Dienstverhältnissen Folgende Möglichkeiten gibt es: l Kündigung durch den Dienstgeber l Kündigung durch den Dienstnehmer l Einvernehmliche Lösung l Zeitablauf Entgeltfortzahlung, Arbeitslosengeld und Auszahlung der Betrieblichen Vorsorge hängen vom jeweiligen Abmeldegrund ab. Es ist wichtig, dass ausschließlich jener Abmeldegrund verwendet wird, der auch wirklich der tatsächlichen Beendigungsart des Dienstverhältnisses entspricht.
l Kündigung durch den Dienstgeber:
Diese Beendigungsart liegt dann vor, wenn der Dienstgeber das Dienstverhältnis auflöst. Die Kündigungsfristen und –termine stehen im jeweiligen Kollektivvertrag. Entgeltfortzahlung: Wenn der Dienstnehmer während des Krankenstandes gekündigt wird, bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die vorgesehene Dauer aufrecht. Wenn die Kündigung vor dem Krankenstand ausgesprochen wurde, gilt die Fortzahlung bis zum letzten Tag des Dienstverhältnisses. Arbeitslosengeld: Der Dienstnehmer hat gleich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auflösungsabgabe: Bei einer Dienstgeberkündigung fällt grundsätzlich die Auflösungsabgabe an. Der Dienstgeber muss diese dem Dienstnehmer bezahlen.
l Kündigung durch den Dienstnehmer:
Wichtig für den Dienstnehmer ist, die Kündigungsfristen einzuhalten. Entgeltfortzahlung: Kündigt der Dienstnehmer vor oder während eines Krankenstandes, endet sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mit dem arbeitsrechtlichen Ende des Dienstverhältnisses. Arbeitslosengeld: Kündigt der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund, bekommt man eine 4-wöchige „Sperre“ des Arbeitslosengeldes. Auflösungsabgabe: Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer hat der Dienstgeber keine Auflösungsabgabe zu bezahlen.
l Einvernehmliche Lösung:
Bei einer einvernehmlichen Lösung wird das Dienstverhältnis auf Wunsch des Dienstgebers und des Dienstnehmers beendet. Eine Bindung an bestimmte Fristen ist nicht gegeben. Entgeltfortzahlung: Es gibt keine Entgeltfortzahlungspflicht des Dienstgebers. Arbeitslosengeld: Bei einer einvernehmlichen Lösung gibt es grundsätzlich keine „Sperre“ d.h. ab dem ersten Arbeitslosentag hat der Dienstnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auflösungsabgabe: Bei einer einvernehmlichen Auflösung ist die Auflösungsabgabe zu zahlen.
l Zeitablauf:
Ein befristetes Dienstverhältnis endet von selbst mit dem Ablauf der Zeit, die Dienstnehmer und Dienstgeber vereinbart haben. Entgeltfortzahlung: Endet das befristete Dienstverhältnis durch Zeitablauf während des Krankenstandes, endet zu diesem Zeitpunkt auch die Entgeltfortzahlungspflicht des Dienstgebers. Arbeitslosengeld: Wie bei der Einvernehmlichen Lösung gibt es beim Zeitablauf auch keine „Sperre“ des Arbeitslosengeldes. Auflösungsabgabe: Wenn das Dienstverhältnis auf höchstens sechs Monate befristet war, fällt bei dieser Beendigung keine Auflösungsabgabe an.
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