Fazit 114

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Recht haben

Das steiermärkische Baugesetz kennt in seinen §§ 19 bis 21 drei verschiedene Kategorien von Bauvorhaben: bewilligungspflichtige Vorhaben (etwa der Neubau von Wohnhäusern), anzeigepflichtige Vorhaben (etwa Flugdächer, die eine Dachfläche von 40 Quadratmetern überschreiten) und bewilligungsfreie Vorhaben (wie Skulpturen, kleinere Flugdächer, Abstellflächen für maximal zwei Kraftfahrzeuge und Ähnliches). Zudem ist in diesem Gesetz eine ganze Reihe von Bestimmungen enthalten, an die sich ein Bauherr halten muss, wenn er seinen Bau plant und ausführt. Beispiele hierfür sind etwa Abstandbestimmungen, Bauplatzeignung oder Brandschutzbestimmungen. Was passiert nun aber, wenn gegen die Bestimmungen des steiermärkischen Baugesetzes verstoßen wird? Wenn zum Beispiel ein bewilligungspflichtiges Bauwerk, wie ein Wohnhaus, errichtet wird, ohne vorher die notwendige Baubewilligung einzuholen? Für diesen Fall sieht § 41 des Steiermärkischen Baugesetzes (Stmk BauG) vor, dass die Behörde die Einstellung (»Baustopp«) des Baus verfügen kann. Dies kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und hat die unverzügliche Beendigung unzulässiger Bauarbeiten zur Folge. Notfalls kann sogar die Baustelle von der Behörde auch versiegelt oder gesperrt werden! Von einem Baustopp betroffen sein kann auch ein bewilligungsfreies Vorhaben, wenn es gegen irgendwelche Bestimmungen des Stmk BauG verstößt! Wurden Bauwerke oder Teile davon bereits vorschriftswidrig errichtet, kann die Behörde einen Beseitigungsauftrag erlassen. Das bedeutet, die Behörde kann verfügen, dass ein gesetzwidrig errichtetes Bauwerk wieder abgerissen werden muss, was für den Bauherren natürlich mit Kosten verbunden ist. Die Erteilung eines Beseitigungsauftrages ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes davon abhängig, dass es sich um ein bewilligungspflichtiges Projekt handelt und auch zum Zeitpunkt seiner Errichtung gehandelt hat. War das Bauwerk aber zum Beispiel zum Zeitpunkt seiner Errichtung bewilligungsfrei, kann, auch wenn das Gesetz inzwischen geändert wurde und nun eine Bewilligung erforderlich wäre, kein Beseitigungsauftrag erlassen werden. Im Fall des bewilligungspflichtigen Vorhabens, das ohne die Einholung der behördlichen Baubewilligung errichtet wurde, kann aber auch nachträglich noch ein Bewilligungsverfahren eingeleitet werden. Das Gesetz gestattet nämlich auch die nachträgliche Erteilung einer Baubewilligung. Lit.: Eisenberger/Hödl, Einführung in das Steiermärkische Bauund Raumplanungsrecht, 74f, 104f n

Foto: dklra.at

Dr. Andreas Kaufmann ist Rechtsanwalt und Universitätslektor in Graz. Kanzlei Daghofer, Kaufmann & Lausegger, Mariahilferstraße 20, Tel. 0316/7222950, dklra.at

24 /// FAZIT JULI 2015

Foto: STVP-Klub

Baueinstellung und Beseitigung

VP-Klubobfrau Barbara Eibinger (2. v.l.) mit den „Neuen“ im VP-Landtagsklub (v.l.) Lukas Schnitzer, Sandra WallnerLiebmann und Franz Fartek.

Eibinger heißt drei neue VP-Abgeordnete willkommen

D

ie Landtagswahl ist geschlagen und der neu gewählte Landtag hat sich bereits konstituiert. Barbara Eibinger, alte und neue Klubobfrau der Steirischen Volkspartei, darf in ihren Reihen drei neue Landtagsabgeordnete begrüßen: „Ich freue mich, dass wir neben den wichtigen Stützen, den schon erfahreneren Abgeordneten, auch neue Mitglieder in unserem Landtagsklub haben. Mit Lukas Schnitzer, einer gewichtigen Stimme für die Jugend, Sandra Wallner-Liebmann, einer kulturaffinen Frau aus der Wissenschaft, und Franz Fartek, einer starken kommunalpolitischen Stimme, haben wir drei Persönlichkeiten für uns gewinnen können, die ihr Wissen und ihre unterschiedlichen Zugänge einbringen werden.“ Lukas Schnitzer aus Hartberg war parlamentarischer Mitarbeiter von Klubobmann Reinhold Lopatka, studiert Rechtswissenschaften und ist Landesobmann der Jungen Volkspartei. Er ist mit 27 Jah-

ren der jüngste Abgeordnete in den Reihen der Steirischen Volkspartei. Er setzt sich für mehr Einbindung junger Menschen, die Verbesserung der Mobilität und leistbaren Wohnraum ein. Sandra Wallner-Liebmann ist Universitätsprofessorin an der Medizinischen Universität Graz und engagiert sich schon über zehn Jahre lang in der Hochschulpolitik. Im Landtag wird sie sich für einen stärkeren Dialog zwischen Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft sowie für die Gestaltung gesunder Lebensräume einsetzen. Der Landwirt Franz Fartek ist seit vielen Jahren kommunalpolitisch aktiv. Bis zur Gemeindefusion war er Bürgermeister von Johnsdorf-Brunn, nun ist er Vizebürgermeister von Fehring. Zu seinen politischen Anliegen zählen die Stärkung der Regionen und die Raumordnung.


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