SPECIAL
Fotos: Karin Wasner
Die Menschenrechtskoordinatorin der Stadt Wien
wenig darüber, was die Stadt Wien Menschenrechtsrelevantes tut – das reicht von sozialen Angeboten bis hin zum Zugang zu leistbaren Wohnungen. Ein wesentlicher Teil des Prozesses zur Menschenrechtsstadt ist das Hinausgehen und Informieren, der Dialog. Wir wollen dieses komplexe, breite Thema auf den Punkt bringen, transparent machen und das Bewusstsein für die Rechte und auch Pflichten schärfen. König: Die MA 17 für Integration und Diversität fokussiert etwa auf das Thema Integration und Chancengleichheit der migrantischen Bevölkerung, ebenfalls ein menschenrechtlich hochrelevantes Thema. Und wir fördern ein respektvolles Zusammenleben der Wiener Bevölkerung insgesamt. Wir koordinieren auch den Menschenrechtsstadtprozess. Asadi: Während ich die Menschenrechte mehr nach außen vertrete – etwa bei der weltweiten Konferenz der Menschenrechtsstädte, bei der EU-Grundrechteagentur, auf Bun-
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menschenrechte in wien
Shams Asadi und Karin König, Koordinatorin des Prozesses „Wien – Stadt der Menschenrechte“
desebene im Netzwerk der MenschenrechtskoordinatorInnen. Wie bringt sich die Bundesregierung dabei ein? Asadi: Die Bundesregierung arbeitet einen nationalen Aktionsplan 2015 für Menschenrechte aus. Dabei sind die Bundesländer – darunter auch Wien – aufgefordert, ihre Projekte und Maßnahmen bekannt zu geben. Die unglaubliche Fülle an
Beispielen und Maßnahmen, die ich aus Wien berichtet habe, fließt in den Aktionsplan der Bundesregierung mit ein. Um eine Menschenrechtsstadt zu werden, bedarf es einer politischen Absichtserklärung. Wie weit ist Wien damit – und was ist in Zukunft von Wien zu erwarten? König: Eine Erklärung des Wiener Gemeinderats wird vorbereitet. Die
Wien – Stadt der Menschenrechte Eine Initiative der Stadt Wienr, die eine nachhaltige Verankerung und den weiteren Ausbau von Menschenrechten in Wien sichern will. Eine Menschenrechtsstadt entscheidet und gestaltet nach menschenrechtlichen Prinzipien und gewährleistet die Menschenrechte für alle. Sie garantiert Nicht-Diskriminierung, Partizipation und Inklusion als Prinzipien in Politik und Verwaltung. Eine Menschenrechtsstadt fördert die Menschenrechtsbildung aller Teile der
Gesellschaft und setzt sich mit dem Thema Menschenrechte im Dialog kontinuierlich auseinander. In Wien werden vor allem die Bereiche Kinder-, Frauen- und soziale Rechte in den Blickpunkt gerückt, der Fokus liegt auf Nicht-Diskriminierung und Gleichbehandlung. Der Umsetzungsprozess wird von der Abteilung für Integration und Diversität (MA 17) und der Menschenrechtskoordinatorin betreut und vom Boltzmann Institut für Menschenrechte unterstützt.
Studie von Universitätsprofessor Manfred Nowak war der Auftakt, im Jahr 2014 startete der Prozess und wird als ein Höhepunkt in die Deklaration zur Menschenrechtsstadt Wien münden. Ihre Eckpunkte umfassen die Verankerung der Menschenrechte in allen Kompetenzbereichen von Stadt und Land Wien, den Dialog mit und das Menschenrechtslernen in allen Teilen der Gesellschaft, die internationale Vernetzung und Solidarität sowie die Verankerung eines unabhängigen Monitorings. 2015 wird ein Maßnahmenplan für die Folgejahre entwickelt werden. Asadi: Insofern ist die Erklärung als erster Höhepunkt des Prozesses Menschenrechtsstadt Wien zu sehen. Gleichzeitig ist sie Ausgangspunkt, denn eine selbstbewusste, aber auch selbstkritische Bestandsaufnahme ist wichtig, um sich noch weiter zu verbessern und den hohen menschenrechtlichen Standard langfristig zu sichern. Interview: Alexandra Markl