Vermietungs-Ratgeber Engel & Völkers Wohnen Schweiz

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Das Wichtigste in Kürze ■ ■ ■

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Die Mieterauswahl ist entscheidend für das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter sowie auch für die Mietdauer. Mietverträge können formlos geschlossen werden. Zur rechtlichen Absicherung empfiehlt sich jedoch die schriftliche Form. Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR) sowie die ergänzende Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) haben oberste Priorität. Widersprüchliche Anmerkungen im Mietvertrag sind rechtlich nicht durchsetzbar. Zur Kündigung des Mietvertrages gelten klare Formvorschriften. Kosten, die mit dem Gebrauch des Mietobjekts zusammenhängen, können je nach Art als Nebenkosten an den Mieter weiterverrechnet werden. Für die Erhöhung des Mietzinses sind klare Bedingungen einzuhalten. Ansonsten ist die Durchsetzung einer Mietzinserhöhung aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Eine Kündigung, die in jedem Fall schriftlich zu erfolgen hat, ist durch den Vermieter nur dann durchsetzbar, wenn ein rechtlich zulässiger Kündigungsgrund besteht. Mit Hilfe des Übergabeprotokolls können sich Vermieter und Mieter vor ungerechtfertigten Kosten schützen. Die Mietkaution ist eine finanzielle Rücklage zur Sicherung von Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter.


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