28
2 Frost im Baugrund
bauten zu achten, die z. B. noch nicht hinterfüllt sind und/oder bei denen der Frost durch noch nicht geschlossene Maueröffnungen (Fenster, Türen usw.) in die Kellerräume eindringen kann. Als Beispiel sei der in [249] beschriebene Fall einer unzureichenden Gründungstiefe im Bereich eines Kellereingangs erwähnt. Diese führte zu Frosthebungen, einer damit verbundenen Sattellage der Kellergründung und schließlich zu gravierenden Bauwerksschäden. Bild 2-8 zeigt zwei mögliche Problemfälle, die durch zu geringe Einbindetiefen und die Verwendung von falschem Hinterfüllmaterial entstehen können.
Bild 2--8 Einwirkungen des Bodenfrostes auf Fundamente und Wände in nicht frostsicherem Baugrund (nach [1]) a) Fundamentdrehung bei nicht frostfrei gegründeter Kellertür b) Wandverschiebung bei offenem Kellerfenster
Bild 2--9 Ausbildung eines Kellereingangs mit Außentreppe zur Vermeidung von Frostschäden; alle Maße in m (nach [1])
Zur Vermeidung von Frostschäden im Hochbau dienen Maßnahmen wie – Sicherstellung der frostsicheren Gründungstiefe (mindestens 0,8 m unter Gelände gemäß DIN 1054, 6.4 A (2)) durch • Hinterfüllen von Rohbauten vor Eintritt der Frostperiode,