Geotechnik: Grundbau - Möller, Gerd

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2 Frost im Baugrund

bauten zu achten, die z. B. noch nicht hinterfüllt sind und/oder bei denen der Frost durch noch nicht geschlossene Maueröffnungen (Fenster, Türen usw.) in die Kellerräume eindringen kann. Als Beispiel sei der in [249] beschriebene Fall einer unzureichenden Gründungstiefe im Bereich eines Kellereingangs erwähnt. Diese führte zu Frosthebungen, einer damit verbundenen Sattellage der Kellergründung und schließlich zu gravierenden Bauwerksschäden. Bild 2-8 zeigt zwei mögliche Problemfälle, die durch zu geringe Einbindetiefen und die Verwendung von falschem Hinterfüllmaterial entstehen können.

Bild 2--8 Einwirkungen des Bodenfrostes auf Fundamente und Wände in nicht frostsicherem Baugrund (nach [1]) a) Fundamentdrehung bei nicht frostfrei gegründeter Kellertür b) Wandverschiebung bei offenem Kellerfenster

Bild 2--9 Ausbildung eines Kellereingangs mit Außentreppe zur Vermeidung von Frostschäden; alle Maße in m (nach [1])

Zur Vermeidung von Frostschäden im Hochbau dienen Maßnahmen wie – Sicherstellung der frostsicheren Gründungstiefe (mindestens 0,8 m unter Gelände gemäß DIN 1054, 6.4 A (2)) durch • Hinterfüllen von Rohbauten vor Eintritt der Frostperiode,


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