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2 Frost im Baugrund
Tabelle 2-2 Größte jährliche Frosttiefen unter schneefrei gehaltenen 15 cm dicken Betonplatten (nach [149]) Gebiet
Messstelle
Messstellenhöhe über N.N. (in m)
Frosttiefe (in cm) min.
max.
Mittel
Nordseeküste Weser-Aller-Gebiet Oberes Leine-Bergland Münsterland Niederrheinische Bucht Lahngebiet Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge Moselgebiet Nördl. Oberrhein-Tiefland Oberes Neckarland Oberbayerisches Hügelland
Husum Braunschweig-Völkenrode Göttingen Oelde Köln-Raderthal Gießen-Liebighöhe Hof-Hohensaas
3 81 150 111 51 185 566
40 40 40 40 30 45 45
100 140 130 100 120 85 145
50 60 56 50 50 55 75
Trier-Petrisberg Karlsruhe Stuttgart-Hohenheim Weihenstephan
265 115 401 467
45 47 45 45
100 115 85 140
55 65 55 75*)
*) Errechnetes Mittel nur aus den Jahren 1957 bis 1962
Müssen Gerüste, fliegende Bauten u. a. ihre Funktion nur außerhalb der Frostperiode erfüllen, kann auf die Beachtung der Regeln für ihre frostfreie Gründung verzichtet werden.
2.5 Frostschäden und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung Zu den Voraussetzungen von möglichen Frostschäden gehört, dass – Frost in den Boden eindringt und sich dadurch eine Gefrierzone ausbildet (Frosttiefe), – frostempfindliches Bodenmaterial im Bereich der Gefrierzone ansteht, – zusätzliches Wasser der Gefrierzone zutritt, – der Wassergehalt der frostempfindlichen Böden während der Frostperiode erhöht wird durch Eislinsen bzw. Eisbänder, die das nach ihrer Entstehung zutretende Wasser sammeln und sich dadurch weiter vergrößern, – beim Tauen der Eislinsen und Eisbänder der Boden aufgeweicht wird, – ein aus Baukonstruktion und bereichsweise aufgeweichtem Baugrund bestehendes System belastet wird (z. B. durch Verkehr belastete Straße).
Bild 2--4 Hebung des Bodens infolge sich vergrößernder Eislinsen und Eisbänder
Treffen die genannten Bedingungen für frostempfindliche Böden zu, sind Schäden zu erwarten. Sie gehören zur Kategorie der – Hebungsschäden (hervorgerufen durch die sich vergrößernden Eislinsen bzw. Eisbänder, verbunden mit einer entsprechenden Auflockerung des Bodengefüges (Bild 2-4)) oder der