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Übergreifungsstöße zugbeanspruchter gerippter Betonstähle
Übergreifungsstöße gerippter Stähle besitzen aufgrund der in Bild 20 dargestellten kontinuierlichen Lastübertragung durch den zuverlässigen Scherverbund gegenüber Glattstahlstößen den Vorteil, dass sie ohne Haken mit geraden Stabenden ausgeführt werden können, was bereits bei ihrer Einführung in den fünfziger Jahren auf Basis von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen in Deutschland praktiziert wurde. Die Überdeckungslängen für quergerippte Betonformstähle mit geraden Stabenden waren in den Richtlinien [68, 69] in Abhängigkeit von der Betongüte tabelliert. Allerdings zeigt ein Vergleich der dort angegebenen Überdeckungslängen mit den heutigen Vorschriften, dass die Tragwirkung der Stöße anfangs überschätzt wurde. Beispielsweise wurde nach DAfStbRichtlinie [69] für quergerippte Betonstähle St IVa (fyk = 500 N∕mm2), ϕ = 16 mm, bei B 300 in guter
Für Rippenstähle wurde mit DIN 1045:1972-01 [62] gegenüber den Zulassungen bzw. DIN 1045:1943-03 [59] der zulässige Stoßanteil deutlich angehoben. Stöße aus Rippenstählen mit ϕ ≥ 16 mm durften zu 50 % und mit ϕ < 16 mm sogar zu 100 % in einem Schnitt gestoßen werden. Ab 1978 durften dann bei einlagiger Bewehrung 100 % aller gerippten Stähle gestoßen werden. Gleichzeitig veränderten sich in DIN 1045:1978-12 [63] die Beiwerte αü abweichend zu [62] bei Stäben mit ϕ ≥ 16 mm deutlich gegenüber Stäben mit ϕ < 16 mm. Nun ergaben sich für Stöße mit gerade Stabenden
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Ebenso ergeben Vergleichsberechnungen nach den beiden älteren DIN-1045-Normen von 1972 [62] und 1978 [63] im direkten Vergleich zu den Stößen nach Zulassung bei gleichen Bedingungen, Stababstand < 10ϕ und Stoßanteil in Balken ≤ 20 %, jeweils Stoßlängen von lü = 89 cm. Dabei ist die Diskrepanz von lü = 89 cm nach den Normen der siebziger Jahre zu l0 = 105 cm nach DIN EN 1992-11∕NA [40] auf den Ansatz ungleicher Stoßanteile zurückzuführen. Rechnet man für alle drei Normen mit einen Stoßanteil von 33 %, wird die Stoßlänge nach DIN 1045:1972-01 [62] bzw. DIN 1045:197812 [63] lü = 114 cm und liegt sogar über l0 = 105 cm nach DIN EN 1992-1-1∕NA [40].
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3.5.7.2
Verbundlage eine Überdeckungslänge a7 = 30ϕ + 10 cm = 58 cm gefordert. Diese war gleichzusetzen mit a3 aus DIN 1045:1943-03 [59] §14, 1c, der gleichzeitig die maximalen Stoßanteile regelte. Zum Vergleich erhält man nach DIN EN 1992-11∕NA [40] für B500, ϕ ≥ 16 mm, mit lichtem Stab abstand ≤ 8ϕ bei Beton C20∕25 und guten Verbundbedingungen sowie einem Stoßanteil ≤ 33 % (20 % nicht in DIN EN 1992-1-1∕NA [40] enthalten) immerhin eine Übergreifungslänge l0 = 105 cm.
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ausreichende Tragfähigkeit im GZT unterstellt werden. Dies setzt allerdings eine fachgerechte Ausführung voraus, die nicht immer gegeben ist, wie Bild 19 belegt. Nachweise im GZG dürfen demgegenüber zur Beschränkung des Schlupfs unter Berücksichtigung des Reibungsverbunds auf der geraden Vorlänge geführt werden. Da dieser analog zum Scherverbund kontinuierlich wirkt, ergibt sich eine Kombination der Lastübertragungsmodelle für glatte Stäbe mit Haken (vgl. Bild 18) und für Stäbe mit kontinuierlichem Verbund (vgl. Bild 20). Ergänzend sind die Ausführungen in den Abschnitten 3.5.2, 3.5.3 und 3.5.6 zu beachten. In Tabelle 6 werden für historische Übergreifungsstöße zugbeanspruchter Glattstähle BSt I mit Haken die Bemessungsregeln und Randbedingungen aller einschlägigen Normengenerationen zusammenfassend dargestellt.
Bild 20. Lastübertragungsmodell bei kontinuierlichem Verbund von z. B. gerippten Stählen mit geraden Stabenden (lichter Stababstand ≤ 4ϕ) nach Leonhardt und Mönning [84] (aus [88])
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Bild 19. Beispiel für fehlerhaft ausgeführten Über greifungsstoß mit Rundhaken (aus [48])
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Besonderheiten bei der Bewertung bestehender Tragwerke