Ausführung von Stahlbauten

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Ausführung von Stahlbauten

Schweißplan

QAA 07/07/01F01

Heftschweißen: Das Heftschweißen erfolgt in der Schweißnahtfuge. Der Abstand und die Länge der Heftschweißungen werden durch die Spannungen im Bauteil und dessen Geometrie bestimmt. Die Heftschweißnahtlänge beträgt mindestens 50mm oder das 3- bis 5- fache der Materialdicke (4 x t). Zündstellen sind in die Schweißfuge zu legen. Bei Schweißnahtlängen > 1000 mm ist von der Mitte nach Außen, bzw. vom kleinen zum großen Stegabstand zu heften, ansonsten richtet sich die Heftfolge z.B. nach dem einzustellenden Stegabstand. Heftstellen an hervorspringenden oder innenliegenden Ecken sind nicht zulässig (Kehlnähte). Vor dem Überschweißen sind die Heftschweißungen einer Sichtprüfung zu unterziehen. Gerissene Heftschweißungen sind auszuarbeiten z.B. durch Fugen oder Schleifen. Nahtanfänge und Nahtenden von Heftstellen werden vor dem Überschweißen angeschliffen. Mindestqualifikation der Heftschweißer: 111 P FW 1.2 B t14 PB ml; 111 P FW 1.2 B t14 PF ml Montagehilfen: Schweißverbindungen zum Befestigen von Montagehilfen, wie z.B. Knaggen zum Ausrichten von Bauteilen, werden mindestens zweilagig ausgeführt. Es gilt die Festlegung zum Vorwärmen. Sofern nicht anders festgelegt, sind für das Schweißen von Montagehilfen die Aussagen zu den Heftschweißungen sinngemäß anzuwenden. Montagehilfen dürfen das Querschrumpfen von Stumpfnähten nicht behindern. Das Entfernen von Montagehilfen erfolgt durch Einschleifen der Kehlnaht und blechebenes Schleifen der am Bauteil verbleibenden Nahtreste in Beanspruchungsrichtung. Das Abschlagen von Montagehilfen ohne Einschleifen ist nicht zulässig. Die Festlegungen gelten auch für das Entfernen von Endkraterblechen. Wenn gefordert, ist der Bereich der technologischen Anschweißung nach dem Schleifen einer Oberflächenriss Prüfung zu unterziehen, das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren. Schweißen: Die Schweißarbeiten dürfen nur von qualifizierten Schweißern nach der jeweils zutreffenden Schweißanweisung ausgeführt werden. Vor dem Schweißen muss der Schweißnahtbereich frei von Verunreinigungen und von Feuchtigkeit sein. Der Schweißfolgeplan ist grundsätzlich einzuhalten. Seine Einhaltung überwacht die Schweißüberwachungsperson. Werden Änderungen an der Schweißfolge notwendig, sind diese mit der Schweißaufsicht abzustimmen. Eine Reparaturschweißung erfolgt grundsätzlich nach Abstimmung mit der Schweißaufsicht. Zündstellen außerhalb des Schweißnahtbereiches sind nicht zulässig! Fehlstellen sind durch Schleifen in Kraftlinienrichtung zu beseitigen. Bei Schweißarbeiten in der Position PE mit dem Verfahren 111 sind Zündstellen vor dem Überschweißen zu beseitigen. Nach dem Abschluss der Schweißarbeiten ist eine 100%ige Sichtprüfung vom Schweißer vorzunehmen. Fehler sind fachgerecht zu beseitigen. Werden unzulässige Fehler durch die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung ermittelt, ist vor der Fehlerbeseitigung die Lagebestimmung der Fehler mit der Unterstützung des Prüfers vorzunehmen. Grundsätzlich sind an einem Bauteil Stumpfnähte vor Kehlnähten zu schweißen. Desweiteren gilt der Grundsatz „Quernaht vor Längsnaht“. Die Schweißarbeiten sind durch die Schweißüberwachungsperson zu dokumentieren. Werden Bauteile durch eine Doppelkehlnaht miteinander verbunden, werden die Bauteile vollständig umschweißt (Nahtanfänge, Nahtenden). Ansatzstellen oder Endkrater werden nicht an hervorspringenden oder innenliegenden Ecken ausgeführt. Ansatzstellen bzw. Endkrater sind im Abstand von mindestens einer Blechdicke (1 x t) voneinander entfernt anzuordnen. Als grundsätzliche Schweißfolge bei Doppel-T-förmigen und kastenförmigen Bauteilen gilt Untergurt, Obergurt, Steg unter Beachtung der speziellen Hinweise in dem Schweißfolgeplan. HV-Nähte in den Positionen PA, PF und PC sind zur Vermeidung von Bindefehlern immer an der geraden Nahtflanke beginnend kehlnahtförmig aufzubauen. Die maximale zulässige Pendelbreite in den Positionen PA, PF und PE beträgt mit dem Prozess 111 4 x Kerndrahtdurchmesser und bei Anwendung des Prozesses 136 15 mm. In der Position PC sind Zugraupen zu schweißen. Die Fallnahtposition PG ist untersagt! Nacharbeiten: Zündstellen außerhalb des Schweißnahtbereiches sind nicht zulässig und werden durch Schleifen in Beanspruchungsrichtung beseitigt. Rückstände von Schweißrauchen sowie anhaftende Schweißspritzer werden nach dem Schweißen entfernt. Bearbeitet: Abt. 202 08.03.2011

Revision: 03.03.2011

Bild KII.7-1b: Beispiel für einen Schweißplan – Blatt 2

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