2.4 Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit
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Die Dehnung des Betonstahls ist auf εud = 25 ‰ und des Spannstahls auf εp0 + 25 ‰ ≤ 0,9 · εuk (εp0 – Vordehnung des Spannstahls im Spannbettzustand abzüglich Kriechen + Schwinden + Relaxation) zu begrenzen (▶ DIN-HB Bb, NDP zu 3.2.7 (2) sowie NDP zu 3.3.6 (7)). Bei Annahme eines horizontalen Astes im plastischen Bereich der Spannungs-Dehnungs-Linie ist keine Begrenzung der Betonstahl- und Spannstahldehnung erforderlich (▶ DIN-HB Bb, 3.2.7 (2) sowie 3.3.6 (7)). Bei Verwendung eines ansteigenden Astes darf die rechnerische Zugfestigkeit des Betonstahls bei εud zu ftk,cal = 525 MN/m2 angenommen und für Spannstahl das Verhältnis fp0,1k/fpk aus der Zulassung für Spannstahl entnommen werden (▶ DIN-HB Bb, NDP zu 3.2.7 (2) sowie NDP zu 3.3.6 (7)).
Bild 2-94
a)
Parabel-Rechteck-Diagramm des Betons für die Querschnittsbemessung
b)
Bild 2-95 Spannungs-Dehnungs-Linie für die Bemessung a) Betonstahl (Zug und Druck), b) Spannstahl (Zug)
Die Teilsicherheitsbeiwerte für die Baustoffe im Grenzzustand der Tragfähigkeit sind in Tabelle 2-54 angegeben (▶ DIN-HB Bb, NDP zu 2.4.2.4 (1), Tabelle 2.1DE).