Geotechnik 01-2012 (sample copy)

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B. Schuppener/V. Eitner/W.-R. Linder/T. Richter/F.-R. Ruppert/J. Zurborg · Stand der europäischen und deutschen geotechnischen Normen

GEB Geotechnischer Entwurfsbericht

GB Geotechnischer Bericht nach DIN 4020 Berechnungsprofile

GUB Geotechnischer Untersuchungsbericht Baugrunderkundung

Standsicherheitsnachweise, Gebrauchstauglichkeitsnachweise

Charakteristische geotechnische Kennwerte Gründungsempfehlung

Der Geotechnische Bericht nach DIN 4020 soll ferner Gründungsempfehlungen beinhalten und stellt damit dar, was landläufig als „Gründungsgutachten“ bezeichnet wird. Der Geotechnische Bericht nach DIN 4020 beinhaltet den Geotechnischen Untersuchungsbericht (EC 7-2, Abschn. 6) und kann selbst Teil des Geotechnischen Entwurfsberichts (EC 7-1, 2.8) sein (Bild 1).

2.3

Bild 1. Übersicht über Bezeichnung und Inhalt der Geotechnischen Berichte, aus [8] Fig. 1. Overview on notation and content of geotechnical reports, from [8]

Der EC 7-2 liefert Regeln für die Bewertung von Labor- und Feldversuchsergebnissen, die Ableitung von geotechnischen Kenngrößen („abgeleitete Kennwerte“ (1.5.2.5)) und die Berichterstattung darüber (EC 7-2, 1.1.2). Der Begriff „abgeleiteter Kennwert“ ist in der deutschen geotechnischen Nomenklatur neu. Darunter ist ein „Wert für einen geotechnischen Kennwert, der mittels Theorie, Korrelation oder Erfahrungen aus Versuchsergebnissen gewonnen wird“ zu verstehen (EC 7-1, 1.5.2.5). EC 7-2 gibt Regelungen zur Festlegung von abgeleiteten Werten vor. Die abgeleiteten Kenngrößen bilden die Grundlage für die Festlegung der charakteristischen Werte von Baugrundeigenschaften, die für die Bemessung benutzt werden. Die Regeln, nach denen auf der Grundlage der abgeleiteten Werte unter Berücksichtigung zusätzlicher Informationen (z. B. Bauwerk, geometrische Abmessungen des Bauteils, Erfahrungen) die charakteristischen Werte festgelegt werden, gibt EC 7-1 vor, siehe [8].

2.2.4 Geotechnische Berichte Der Eurocode 7 kennt den Geotechnischen Entwurfsbericht (EC 7-1, 2.8) und den Geotechnischen Untersuchungsbericht (EC 7-2, Abschnitt 6). Im ersteren müssen die Voraussetzungen, Vorgaben, Rechenverfahren und Ergebnisse der Nachweise der Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit dokumentiert werden (EC 7-1, 2.8 (1)P). Er muss Bezug nehmen auf den Geotechnischen Untersuchungsbericht, der als Report über die Baugrunduntersuchungen mit der Angabe abgeleiteter Werte abzufassen ist (EC 7-2, Abschnitt 6). Die deutsche Ergänzungsnorm DIN 4020:2010-12 führt neben den beiden Geotechnischen Berichten des EC 7 den Geotechnische Bericht nach DIN 4020 ein (DIN 4020, A 7). Damit soll zum einen die gängige deutsche Praxis ihre Fortsetzung finden. Zum anderen wird verlangt, dass in diesem Geotechnischen Bericht die Wahl der charakteristischen Werte von geotechnischen Kenngrößen und geometrischen Vorgaben und die Festlegung der Berechnungsprofile dokumentiert wird.

Kritische Anmerkungen und Ausblick zum EC 7

Der Umfang der Handbücher zu den beiden Teilen des Eurocodes 7 mit insgesamt 460 Seiten ist geeignet, den Anwender abzuschrecken. Dies wird als Schwäche von allen Beteiligten anerkannt. Auf europäischer Ebene hat der für den EC 7 zuständige Ausschuss unter anderem deshalb vor einem Jahr „Evolution Groups“ (EG) eingerichtet, welche die 2013 anstehende Überarbeitung der beiden Teile des EC 7 vorbereiten sollen. Die EG 2 „Maintenance and Simplification“ befasst sich z. B. mit der Straffung und Neugliederung des EC 7, die EG 11 „Characterisation“ mit der Bewertung von Labor- und Feldversuchen im Hinblick auf die Festlegung von Bodenkennwerten für Berechnungen. In Deutschland gibt es ähnliche Bestrebungen. So wurde von der Bauindustrie und den Ingenieurverbänden eine Initiative gegründet, deren Ziel es ist, die Eurocodes in ihrer Praxistauglichkeit in Zusammenarbeit mit dem DIN weiterzuentwickeln, wobei − weitere Vereinheitlichungen, − mehr Vereinfachungen und − geringerer Umfang angestrebt werden. Der Initiative PraxisRegelnBau hat sich auch die Deutsche Gesellschaft für Geotechnik angeschlossen. Eine Projektgruppe der Initiative ist mit der Überarbeitung des Eurocodes 7 befasst. Die Arbeitspakete dieser Projektgruppe sehen zum einen die Straffung der beiden Teile des EC 7 sowie damit zwangsläufig auch der DIN 1054 und DIN 4020 und zum anderen eine Harmonisierung der drei Nachweisverfahren des EC 7-1 vor. Diese Arbeiten werden eng mit den Evolution Groups auf europäischer Ebene abgestimmt. Ein zeitlicher Meilenstein ist die nach den Regeln des (CEN) in fünf Jahren stattfindende Umfrage bei den Mitgliedsländern über die Eurocodes mit einer Abstimmung, ob die jeweiligen Eurocodes entfallen, unverändert beibehalten oder überarbeitet werden sollen. Es ist daher zu hoffen, dass die nächste Fassung der beiden Teile des EC 7 sowohl straffer als auch thematisch weiter angelegt und damit nutzerfreundlicher sein werden.

3 3.1

Berechnungsnormen Allgemeines

Im Zuge der Neuordnung unseres Normenwesens mit dem Übergang vom Globalsicherheitskonzept auf ein Teilsicherheitskonzept und von rein nationalen Regelungen zu Regelungen auf europäischer Ebene war auch eine Überarbeitung der in Deutschland gültigen Berechnungsnormen erforderlich. Nachfolgend wird ausgehend vom Stand der Berechnungsnormen, die in das Globalsicherheitskonzept einge-

geotechnik 35 (2012), Heft 1

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