B. Schuppener/V. Eitner/W.-R. Linder/T. Richter/F.-R. Ruppert/J. Zurborg · Stand der europäischen und deutschen geotechnischen Normen
Tabelle 1. Gegenüberstellung der Abkürzungen der Grenzzustände der Tragfähigkeit in der DIN 1054:2005-1 und in dem Handbuch EC 7-1 Table 1. Comparison of the abbreviations for the ultimate limit states in DIN 1054:2005-1 and in the manual EC 7-1 DIN 1054:2005-01
Handbuch EC 7-1
Benennung
Abkürzung
Benennung
Abkürzung
Verlust der Lagesicherheit
GZ 1A
Verlust der Lagesicherheit/Kippen
EQU
Aufschwimmen
UPL
Hydraulischer Grundbruch
HYD
Versagen oder große Verformungen des Tragwerks oder seiner Teile
STR
Versagen oder sehr große Verformung des Baugrunds
GEO-2
Versagen von Bauwerken und Bauteilen durch GZ 1B Bruch im Bauwerk oder im stützenden Baugrund
Grenzzustand des Verlusts der Gesamtstandsicherheit
GZ 1C
zuständige Ausschuss dazu entschlossen, alle drei Normen im „Handbuch Eurocode 7 – Geotechnische Bemessung, Band 1: Allgemeine Regeln“ [2] (Handbuch EC 7-1) zusammenzufassen. Der Kern des Handbuchs ist der EC 71, in den die ergänzenden deutschen Regelungen der DIN 1054 und die Hinweise und Erläuterungen des Nationalen Anhangs hinter den entsprechenden Textstellen des EC 71 eingefügt wurden. Das Handbuch ist im Juni 2011 beim Beuth Verlag erschienen. Die Basis der europäischen Baunormen stellen der Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung (2010) (DIN EN 1990) und Eurocode 1: Einwirkungen auf Bauwerke (DIN EN 1991) mit mehreren Teilen und Anhängen dar. Sie sind Grundlage für die Bemessung im gesamten Bauwesen Europas. Auf diese beiden Grundnormen beziehen sich alle anderen acht Eurocodes mit insgesamt 58 Teilen. Die nationalen Anhänge stellen die Verbindung zwischen den Eurocodes und den nationalen Normen her, z. B. zu der neuen DIN 1054:2010-12, der DIN 4084 „Gelände- und Böschungsbruchberechnung“, der EAU oder der EAB. Es versteht sich, dass auch alle anderen nationalen geotechnischen Normen und Regelwerke dem Eurocode angepasst werden müssen. In der Regel sind das keine technischen Änderungen sondern in erster Linie Anpassungen an die Nomenklatur und die Form der Standsicherheitsnachweise. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen des Handbuchs EC 7-1 gegenüber der DIN 1054:2005-01 bei der geotechnischen Bemessung beschrieben. Weitere Einzelheiten und Erläuterungen dazu enthält der Kommentar zum Handbuch EC 7-1 [19].
2.1.2 Bemessungssituationen Zur bewährten Tradition in der geotechnischen Bemessung gehört die Verwendung von Lastfällen. Das, was mit diesem Begriff in der Geotechnik gemeint ist, entspricht in der Terminologie der Eurocodes der Bemessungssituation. Im Handbuch EC 7-1 wird daher unterschieden zwischen:
46
geotechnik 35 (2012), Heft 1
GEO-3
− der ständigen Bemessungssituation BS-P (P für englisch „permanent“), die dem früheren Lastfall 1 entspricht, − der vorübergehenden Bemessungssituation BS-T („T“ steht für englisch transient = vorübergehend), die dem Lastfall 2 entspricht und sich auf zeitlich begrenzte Zustände bezieht, − der außergewöhnlichen Bemessungssituation BS-A, die dem früheren Lastfall 3 entspricht.
2.1.3 Grenzzustände Mit den Eurocodes ist in den deutschen Normen das Konzept der Grenzzustände und Teilsicherheiten übernommen worden. Die Eurocodes unterscheiden Grenzzustände, weil die verwendeten Teilsicherheitsbeiwerte und z. T. auch die Nachweisverfahren unterschiedlich sind. Eine Gegenüberstellung der Abkürzungen der Grenzzustände der alten DIN 1054:2005-01 und des Handbuchs EC 7-1 findet sich in Tabelle 1. Beim Grenzzustand GEO unterscheidet die DIN 1054:2010-12 zwischen dem Nachweisverfahren − GEO-2, bei dem die Bemessungswerte Ed und Rd der Beanspruchungen und Widerstände durch die Beaufschlagung ihrer charakteristischen Werte und mit den zugehörigen Teilsicherheitsbeiwerten ermittelt werden: Ed = Ek · γE Rd = Rk/γR und dem Verfahren − GEO-3, bei dem die Bemessungswerte der Einwirkungen und Widerstände des Baugrunds mit Bemessungswerten ϕ′d und c′d der Bodenkenngrößen ermittelt werden (tan ϕ′d = (tan ϕ′k)/γϕ, c′d = c′k/γc): Ed = E (tan ϕ′d, c′d) Rd = R (tan ϕ′d, c′d) Das Nachweisverfahren GEO-2 entspricht dem Nachweisverfahren 2 des EC 7-1. Die DIN 1054:2010-12 schreibt es bei der Erddruckermittlung von Stützwänden, beim Tragfähigkeitsnachweis von Gründungen (Grundbruch und Gleiten) sowie bei Ankern und Pfählen vor. Das Nach-