Claus Flohrer
Mit Wartung und Inspektion Dauerhaftigkeit und Nutzung sicherstellen Die Herausforderungen an die ingenieurmäßige Planung von Gebäuden und Infrastrukturprojekten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter Einwirkungen nehmen ständig zu. Im Hochbau dominiert jedoch häufig noch standardisierte Planung bei gleichzeitig steigender Materialvielfalt. Bau- und nutzungsbegleitende Überwachung und Inspektion und vorlaufende Materialeignungsnachweise können die Planungssicherheit erhöhen und hilfreich sein, um Veränderungen durch die Einwirkungen frühzeitig erkennen und Maßnahmen ergreifen zu können. Der erste und einfachste Schritt ist eine regelmäßige Wartung. Häufig wird es von den Baubeteiligten versäumt, den Betreiber auf erforderliche Wartung hinzuweisen. In den Regelwerken für den konstruktiven Ingenieurbau sowie in allgemeinen gültigen Regelungen (z. B. MBO, LBO) sind nur Hinweise zur zwingenden Erfordernis der Wartung und Instandhaltung enthalten, Angaben zu Wartungsintervallen fehlen und sind deshalb durch die Planung festzulegen. Zerstörungsfreie Prüfverfahren sowie Monitoringsysteme sind im Bauwesen durchaus auf einem hohen Entwicklungsstand, werden jedoch noch zu wenig systematisch in Konzepte zur Überwachung der Dauerhaftigkeit und der Nutzungssicherheit einbezogen. Teilautomatisierte Messsysteme sind in der Lage, den Bauwerkszustand ohne intensiven Eingriff in die bestehende Bausubstand zu erfassen, um daraus den Instandhaltungsbedarf ermitteln zu können. Monitoringsysteme sind insbesondere dann erforderlich, wenn die möglichen Einwirkungen nicht exakt genug bekannt sind oder deren Auswirkungen auf die Bausubstanz im Laufe der Nutzungsdauer standsicherheitsrelevant werden können. Wird die erforderliche regelmäßige Wartung bereits in der Planungsphase berücksichtigt und mit dem Betreiber/Nutzer abgestimmt, kann dies wirtschaftlichere Bauweisen bei gleichbleibender Sicherstellung der Dauerhaftigkeit und reduziertem Gesamtaufwand für die Instandhaltung innerhalb der Lebensdauer ermöglichen. Dazu sind durch die Planung objektbezogene Wartungspläne zu erstellen, deren Umsetzung vom Betreiber sichergestellt werden müssen. Die derzeitigen Diskussionen über Wartung und Instandhaltung bei direkt befahrenen Flächen in Parkhäusern und Tiefgargagen zeigen, dass die Möglichkeiten, durch definierte Wartung und Instandhaltung wirtschaftliche und dauerhafte Konzepte umzusetzen, von vielen Beteiligten nicht erkannt und sogar in Frage gestellt wird. Die hochwertige Nutzung unserer Immobilien setzt jedoch diese regelmäßige Wartung und Instandhaltung bei allen Bauweisen voraus. Regelmäßige Wartungs- und Inspektionsintervalle haben sich im Infrastrukturbereich bewährt und können durch Bauwerksuntersuchungen und Monitoringsysteme noch ergänzt und verbessert werden. Es ist längst an der Zeit, dies konsequent auch auf den Hoch- und Ingenieurbau zu übertragen.
Prof. Dipl.-Ing. Claus Flohrer, HOCHTIEF Solutions AG © Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH & Co. KG, Berlin. Beton- und Stahlbetonbau 107 (2012), Heft 12
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