BETON- UND STAHLBETONBAU aktuell eine Versechsfachung des Wartungsund Instandhaltungsbedarfs.“ [4]
Diese Gleichsetzung, aus der er die Disqualifikation der Varianten 2a und 2b ableitet, verkürzt unzulässig technische Zusammenhänge – und zwar aus zwei Gründen: 1. Instandhaltung beinhaltet mehr als nur Wartung und Inspektion, nämlich auch Instandsetzung. 2. Das im Merkblatt [1] genannte erweiterte Instandhaltungskonzept fordert zunächst eine höhere Wartungsfrequenz bei der Inspektion bestimmter Gegenstände. Dass sechsmal so häufig durchgeführte Inspektionen und Wartungen automatisch einen sechsmal höheren Instandhaltungsaufwand – inkl. Instandsetzung – erfordern, ist jedoch eher unwahrscheinlich. So zeigen Erfahrungen der Praxis, dass kürzere Wartungs- und Inspektionsabstände insgesamt zu geringeren Instandhaltungskosten führen, als in größeren Abständen durchgeführte Wartungen, bei denen durch die größeren Zeitabstände etwaige Schädigungen schon ausgeprägter sein können und aufwendige sowie kostenintensive Instandsetzungen notwendig werden, vgl. Bild 1. Diese Erkenntnisse sind weder im Bauwesen neu, vgl. [19], noch in anderen ähnlichen Bereichen. So heißt es in einem Bericht des VDI, vgl. [20]: „Instandhaltung sichert nachhaltig die Leistungsfähigkeit von Maschinen und Anlagen“. Jedoch übersieht MOTZKE diese Hintergründe bei seiner Beurteilung – oder er verkürzt sie zu sehr. Sein Urteil, das im Wesentlichen auf der aus technischer Sicht falschen Annahme beruht, kürzere Wartungsintervalle begründeten stets einen erhöhten Instandhaltungsaufwand und stellten somit eine vom Bauherren nicht hinnehmbare Risikoerhöhung dar, geht somit fehl. Aus Sicht des DBV sind daher die darauf begründeten sehr scharfen Empfehlungen MOTZKES zur Bedenkenanmeldung kaum aufrecht zu erhalten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass es ein übliches Grundprinzip im Alltag des Ingenieurs darstellt, den Widerstand eines Bauteils gegen Einwirkungen – also den Abnutzungsvorrat – sowie andererseits die notwendige Instandhaltungsstrategie so aufeinander abzustimmen, dass auch die verfügbaren Mittel und die vorgesehene Nutzung im Einklang stehen. Dieses übliche und in den einschlägigen anerkannten Regeln der Technik
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Bild 1
Wartungsstrategien im Vergleich: geringe (Approach 3), mittlere (Approach 1) und große Wartungsabstände (Approach 2) im Verhältnis zu den Gesamtinstandhaltungskosten (Cumulated Costs) über eine Nutzungszeit von 50 Jahren, aus [18]
implementierte Prinzip der Ingenieurtätigkeit wird bei den Varianten 2a und 2b des DBV-Merkblatts „Parkhäuser und Tiefgaragen“ gleichermaßen angewendet wie bei den Varianten 1a und 1b sowie 3. Daher stellt der DAfStb in [7] auch fest: „Aus Sicht des DAfStb führen die unterschiedlichen Varianten nach heutigem Kenntnisstand zu technisch gleichwertigen Lösungen.“ Der DAfStb widerspricht somit der Einschätzung MOTZKES, dass das Gleichwertigkeitserfordernis der Varianten 2a und 2b nicht erfüllt sei.
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Zugestehen muss man MOTZKE, mit seinem Beitrag initiiert zu haben, sich nochmals mit dem DBV-Merkblatt in seiner Gänze auseinanderzusetzen – inklusive der Hinweise zur Dokumentation der Beratung des Bauherren und zur Umsetzung der Wartungs- und Instandsetzungsverpflichtungen. [12]
Auch sollen nun die beschriebenen Zusammenhänge deutlicher in der Norm verankert werden: So kündigt der DAfStb in [7] an, die Regelungen zu den verschiedenen Varianten für die Aufnahme in den Nationalen Anhang zu DIN EN 1992-1-1 [21] vorzuschlagen. Dies ist zwar auch jetzt schon der Fall, jedoch nur unter Verweis auf weitergehende Hinweise im Heft 600 [22] und im DBVMerkblatt [1], vgl. [23]. Dr.-Ing. LARS MEYER Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V. meyer@betonverein.de
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Literatur [1] DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“. Fassung 2010. [2] DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“. Fassung 2005. [3] DIN 1045-1: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 1: Bemes-
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sung und Konstruktion. Ausgabe Juli 2001. DIN 1045-1: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 1: Bemessung und Konstruktion. Ausgabe August 2008. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.V. (DAfStb): Erläuterungen zu DIN 1045-1. – In: Heft 525 in der Schriftenreihe des DAfStb. 1. Auflage 2003. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.V. (DAfStb): Erläuterungen zu DIN 1045-1. – In: Heft 525 in der Schriftenreihe des DAfStb. 2. Auflage 2010. Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.V. (DAfStb): Regelungen zur Dauerhaftigkeit von befahrenen Parkdecks – Stellungnahme des DAfStb. – In: http://www. dafstb.de/akt_stellungnahme_DAfStb_ parkdecks.html. Letzter Zugriff: 3. Dezember 2012. MOTZKE, GERD: Vertragliche Vereinbarungen zur Wartung von Parkbauten – Juristische Bewertung. – In: DBV-Heft 20 „Parkhäuser und Tiefgaragen – Das neue DBV-Merkblatt“, S. 87 – 100. DBV-Eigenverlag, Berlin, 2010. BASTERT, HEINRICH; KRAMS, JÜRGEN; MEYER, LARS; MOTZKE, GERD: Wartung bei Parkbauten – Inhalte und juristische Stellung. – In: Beton- und Stahlbetonbau 106 (2011), Heft 9, Seiten 614 bis 621 (DOI: 10.1002/best.201100047). DBV-Merkblatt „Bauwerksbuch – Empfehlungen zur Sicherheit und Erhaltung von Gebäuden“. Fassung Juni 2007. Bauministerkonferenz – Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU): Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/ Verfügungsberechtigten. – In: Mitteilungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), Heft 6/2006, Seiten 222 bis 226. September 2006. VDI-Richtlinie 6200 „Standsicherheit von Bauwerken – Regelmäßige Überprüfung“. – Fassung Februar 2010. DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen – Teil 1: Allgemeine Regelungen und Planungsgrundsätze“. – Ausgabe Oktober 2001. DIN 1076: Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung. Ausgabe November 1999. DIN EN 206-1: Beton – Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Deutsche Fassung EN 2061:2000. Bauministerkonferenz – Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU): Musterbauordnung, Fassung November 2002. DOSE, HANS-JOACHIM: Grenzen der Abwälzung der Instandhaltungspflicht des Gewerberaummieters. – In: ZMR 2009, 885. Vortrag beim 11. Deutschen Mietgerichtstag 2009. Karlsruhe, März 2009. MEYER, LARS; LITZNER, HANS-ULRICH: Maintenance Strategy Versus Simplified Deem-to-Satisfy Rules. – In: Proceedings of the International Conference on Con-
Beton- und Stahlbetonbau 108 (2013), Heft 1
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