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4 Bodenuntersuchungen im Feldfertig
4.3.3 Rammsondierungen nach DIN EN ISO 22476-2
Bei einer Rammsondierung wird eine Sonde mittels eines Rammbären bei gleich bleibender Fallhöhe in den zu untersuchenden Boden gerammt (Bild 4-22). Gemessen wird die Anzahl der Schläge N 10 (bei DPL, DPM und DPH) bzw. N 20 (bei DPSH-A und DPSH-B), die für eine Eindringtiefe von jeweils 10 bzw. 20 cm erforderlich sind. Die Masse des Rammbären sowie dessen Fallhöhe beim Rammen sind abhängig vom gewählten Rammsondentyp und können, neben Größen wie z. B. den Spitzenquerschnitten der verschiedenen Sondiergeräte, der Tabelle 4-10 und der Tabelle 1 DIN EN ISO 22476-2 entnommen werden.
Bild 4-22 Leichtes Rammsondiergerät (nach [237])
Die Sondenspitzendurchmesser D der in Tabelle 4-10 aufgeführten Rammsonden DPL, DPM, DPH, DPSH-A und DPSH-B sind durchweg größer als die Durchmesser der anschließenden Gestänge (Bild 4-23). Mit dieser Konstruktionsmaßnahme soll die Entstehung von Mantelreibung im Bereich des Gestänges verhindert werden, die zu Verfälschungen (Erhöhungen) der zu messenden Eindringwiderstände führt. Um u. a. den Einfluss der trotz der Sondierspitzenform auftretenden Mantelreibung auf den Sondierwiderstand wenigstens qualitativ zu erfassen, ist das Sondiergestänge pro Meter Sondiertiefe um mindestens 1½ Umdrehungen bzw. bis zum Erreichen es maximalen Drehmoments zu drehen. Das dabei auftretende maximale Drehmoment ist zu messen und zu protokollieren. Zur Verminderung der Mantelreibung darf Bohrspülung (z. B. Mischung aus Bentonit und Wasser) oder Wasser durch Löcher gepresst werden, die waagerecht oder aufwärts gerichtet in dem Gestänge (Hohlgestänge) nahe der Sondenspitze angebracht sind (Bild 4-23).