Empfehlungen des Arbeitskreises "Baugruben" (EAB)

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Baugruben neben Bauwerken

9.1

Bautechnische Maßnahmen bei Baugruben neben bestehenden Bauwerken (EB 20)

1. Sofern Bauwerke und Anlagen im Einflussbereich einer Baugrube stehen, sind die Auswirkungen im Hinblick auf die Standsicherheit und die Gebrauchsfähigkeit des Bauwerkes zu untersuchen. Die erforderlichen Maßnahmen richten sich nach dem Abstand, der Gründungstiefe, dem baulichen Zustand, der Setzungsempfindlichkeit und der Nutzung des Bauwerkes sowie nach den Bodenverhältnissen. Bei ausgesteiften Baugruben spielen außerdem die elastischen Verformungen und die Schlupfbewegungen bzw. Anliegeverformungen eine Rolle, insbesondere bei langen, aus vielen Einzelteilen zusammengesetzten Steifenzügen. Steifen bzw. Anker sind insbesondere bei relativ biegeweichen Wänden im Lastbereich der Fundamente anzuordnen. Nicht gestützte, nur im Boden eingespannte Baugrubenwände sind im Allgemeinen nicht zulässig, wenn die freie Wandhöhe im Ausstrahlungsbereich von Fundamentlasten liegt. Als Ausstrahlungsbereich wird der Bereich der Baugrubenwand bezeichnet, der unterhalb des Punktes liegt, an dem eine unter dem Winkel ϕ′k geneigte, von der vorderen Fundamentkante ausgehende Linie die Baugrubenwand schneidet, siehe Bild EB 28-1 a) (Abschnitt 9.3). 2. Nur unter besonderer Sorgfalt und den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen dürfen Trägerbohlwände neben Bauwerken hergestellt werden: a) wenn die Ausfachung aus Holzbohlen, Betonfertigteilen oder Kanaldielen durch Vorkeilen vorgespannt wird und Hohlräume hinter der Ausfachung mit Sicherheit ausgeschlossen werden können; b) wenn die Ausfachung aus Spritzbeton oder Ortbeton hergestellt wird; c) wenn die Verfüllung der Bohrlöcher für eingestellte Bohlträger mit gut verdichtungsfähigem Boden erfolgt. Wenn der Boden nicht ausreichend verdichtet werden kann, ist eine Bindemittelzugabe erforderlich. 3. Ist eine Trägerbohlwand nicht möglich oder nicht zweckmäßig, z. B. − − − − −

bei kohäsionslosen, gleichkörnigen Böden, bei weichen bindigen Böden, wenn vorhandenes Grundwasser nicht abgesenkt werden soll, bei geringem Abstand der Baugrubenwand vom Bauwerk oder bei besonders empfindlichen Bauwerken.

Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ – EA „Baugruben“, 5. Auflage. Herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik e. V. © 2012 Ernst & Sohn GmbH & Co. KG. Published 2012 by Ernst & Sohn GmbH & Co. KG


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