Erläuterungen zum Eurocode 2: DIN EN 1992-1-1 mit Nationalem Anhang 4 Dauerhaftigkeit und Betondeckung ∆cdur,add = 0 allgemein Verringerung der Betondeckung auf Grund zusätzlicher (additiver) Schutzmaßnahmen, = 10 mm für Expositionsklassen XD bei dauerhafter, rissüberbrückender Beschichtung [D525], [DBV5]; Vorhaltemaß nach 4.4.1.3: ∆cdev = 15 mm in der Regel bzw. ∆cdev = 10 mm bei XC1 und bei Verbundkriterium. ∆cdev Im Konzept von EN 1992-1-1 sind sogenannte Anforderungsklassen (Structural classes) S1 bis S6 vorgesehen, die national gewählt werden dürfen. Die Mindestbetondeckungen in Bezug auf die Dauerhaftigkeit sind mit den Anforderungsklassen entsprechend den Tabellen 4.4N und 4.5N verknüpft. Für Deutschland wird im NA die Anforderungsklasse S3 gewählt. Die von S3 abweichenden Anforderungen für chloridbeanspruchte Bauteilflächen XD (cmin,dur = 40 mm bzw. 50 mm für alle XD-Klassen) werden durch das additive Sicherheitselement ∆cdur,γ ausgeglichen. Diese Festlegungen sind dann in den nationalen (NDP) Tabellen 4.4DE und 4.5DE zusammengefasst. EN 1992-1-1, Tabelle 4.4N cmin,dur [mm] von Betonstahl Anforderungsklasse
X0
S1 S2 S3 S4 S5 S6
10 10 10 10 15 20
Expositionsklasse nach Tabelle 4.1 XC2 XD1 XD2 XD3 XC1 XC4 XC3 XS1 XS2 XS3 10 10 15 20 25 30 10 15 20 25 30 35 10 20 25 30 35 40 15 25 30 35 40 45 20 30 35 40 45 50 25 35 40 45 50 55
EN 1992-1-1, Tabelle 4.5N cmin,dur [mm] von Spannstahl Anforderungs-
klasse S1 S2 S3 S4 S5 S6
Expositionsklasse nach Tabelle 4.1 XC2 XD1 XD2 XD3 X0 XC1 XC4 XC3 XS1 XS2 XS3 10 15 20 25 30 35 40 10 15 25 30 35 40 45 10 20 30 35 40 45 50 10 25 35 40 45 50 55 15 30 40 45 50 55 60 20 35 45 50 55 60 65
Weitere Modifikationsmöglichkeiten werden in EN 1992-1-1 in Tabelle 4.3N vorgeschlagen, indem die Betondeckungen durch Wechsel der Anforderungsklassen S erhöht (z. B. für Nutzungsdauer 100 Jahre) oder reduziert (z. B. für Platten oder bei besonderer Qualitätskontrolle) werden sollen. Von diesen wird nur die Möglichkeit, die Mindestbetondeckung um 5 mm bei dichterem Beton abzumindern, im NA mit (NDP) Tabelle 4.3DE umgesetzt (durch Erhöhung der Dichtheit mit reduzierten Wasserzementwert, d. h. zwei Festigkeitsklassen höher als Mindestanforderung nach DIN 1045-2, siehe Anhang E). Die abweichenden Betondeckungen für Betonbrücken mit längerer Nutzungsdauer werden in DIN EN 19922/NA [E8] spezifiziert. Eine Abminderung der erforderlichen Mindestbetondeckung durch Maßnahmen in der Bauausführung ist sachlich nicht gerechtfertigt. Einflüsse aus der Qualität der Bauausführung können nur beim Vorhaltemaß berücksichtigt werden. Bei internen Spanngliedern ohne Verbund ist die Mindestbetondeckung cmin in den Verankerungsbereichen und im Bereich der freien Länge des ummantelten Spanngliedes der Zulassung zu entnehmen. Zu (3): Die in EN 1992-1-1 empfohlenen Werte cmin,b für Spannglieder im nachträglichen Verbund wurden national übernommen.
Die Mindestbetondeckung cmin,b = 2,5φp gilt für voll ausgenutzte Einzellitzen oder Einzeldrähte im sofortigen Verbund, sofern sich diese gegenseitig nur geringfügig beeinflussen. Dabei sollte ein lichter Mindestabstand s ≥ 2,5φp eingehalten werden. Wird der lichte Mindestabstand nach Bild 8.14 mit s = 2,0φp ausgenutzt, sollte die Mindestbetondeckung auf cmin,b = 3φp vergrößert werden [48]. Bei einer Gruppenverankerung kann es erforderlich sein, die Mindestbetondeckung noch weiter zu vergrößern. Die Mindestbetondeckung für den Verbund gerippter Spanndrähte aus DIN 1045-1 cmin,b = 3φp wurde im NA nicht aufgenommen, da gerippte Drähte in Deutschland praktisch kaum verwendet werden, es gibt hierfür nur wenige aktuelle abZ. Zu (7): Nichtrostende Betonstähle dürfen prinzipiell mit angepassten Mindestbetondeckungen eingesetzt werden. Die Zulassungen sind zu beachten. Zur Metallurgie und zum Einsatzbereich unterschiedlicher nichtrostender Stähle siehe z. B. Nürnberger in [79]. Für nichtrostende Bewehrungsstähle z. B. aus den Werkstoffen Nr. 1.4462 oder Nr. 1.4571 nach DIN EN 10088-3 [R29] darf danach in der Regel die Betondeckung für XC1 in allen Expositionsklassen angesetzt werden. Dies gilt auch für Bewehrungsstäbe aus glasfaserverstärktem Kunststoff (vgl. abZ [15]). Die Verbundbedingung cmin,b ≥ φ ist immer zu beachten.
Bei Verwendung feuerverzinkter Betonstahlbewehrung in tragender Funktion sind keine Abweichungen von den erforderlichen Mindestbetondeckungen der Norm zugelassen (vgl. abZ [16]). Zu (8): In DIN EN 1992-1-1/NA wird unter aufwändigen Randbedingungen für Parkdecks in der Expositionsklasse XD3 mit ∆cdur,add ausnahmsweise eine Reduktion der Betondeckung um 10 mm bei dauerhafter, rissüberbrückender Beschichtung erlaubt. Hierzu wird auf die Formulierungen aus DAfStb-Heft [D525] bzw. dem DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“ [DBV5] verwiesen. Voraussetzung ist die Aufbringung eines dauerhaften und flächigen Schutzes unter Einbeziehung einer regelmäßigen und in definierten Abständen vorzunehmenden erweiterten Wartung und der Durchführung notwendiger Instandsetzung. Das DBV-Merkblatt [DBV5] enthält für verschiedene Anwendungsfälle detaillierte Angaben zu den Inhalten des Wartungsplanes, den erforderlichen Wartungsintervallen und den Instandsetzungsmaßnahmen sowie zu den Randbedingungen, unter denen eine Herabstufung der Expositionsklassen möglich ist (siehe auch Erläuterungen zu 4.2). Zu (9): Im Bereich von Verbundfugen darf die Betondeckung im Ortbeton von 10 mm auf 5 mm bei mindestens rauer Fuge verringert werden, wenn ein ausreichender Anteil des Zementleims unterhalb der im Ortbeton liegenden Beweh-
235