Eurocode 2 für Deutschland. Kommentierte Fassung (Probekapitel)

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Eurocode 2: DIN EN 1992-1-1 mit Nationalem Anhang 5 Ermittlung der Schnittgrößen

Hinweise

5.1.3 Lastfälle und Einwirkungskombinationen (1)P Zur Ermittlung der maßgebenden Einwirkungskombination (siehe DIN EN 1990, Kapitel 6) ist eine ausreichende Anzahl von Lastfällen zu untersuchen, um die kritischen Bemessungssituationen für alle Querschnitte im betrachteten Tragwerk oder Tragwerksteil festzustellen. Die bei den Nachweisen in den GZT in Betracht zu ziehenden Bemessungssituationen sind in DIN EN 1990 angegeben.

Ständige und vorübergehende Bemessungssituation [E2], Gl. (6.10c):

(NA.2) Bei durchlaufenden Platten und Balken darf für ein und dieselbe unabhängige ständige Einwirkung (z. B. Eigenlast) entweder der obere oder der untere Wert γG in allen Feldern gleich angesetzt werden. Dies gilt nicht für den Nachweis der Lagesicherheit nach DIN EN 1990. (NA.3) Die maßgebenden Querkräfte dürfen bei üblichen Hochbauten für Vollbelastung aller Felder ermittelt werden, wenn das Stützweitenverhältnis benachbarter Felder mit annähernd gleicher Steifigkeit 0,5 < leff,1 / leff,2 < 2,0 beträgt. (NA.4) Bei nicht vorgespannten durchlaufenden Bauteilen des üblichen Hochbaus brauchen, mit Ausnahme des Nachweises der Lagesicherheit nach DIN EN 1990, Bemessungssituationen mit günstig wirkenden ständigen Einwirkungen bei linear-elastischer Berechnung nicht berücksichtigt zu werden, wenn die Konstruktionsregeln für die Mindestbewehrung eingehalten werden. 5.1.4

E d =  γ G,j ⋅ E Gk, j + γ P ⋅ E Pk j ≥1

+ γ Q,1 ⋅ E Qk,1 +

γ

Q,i

⋅ψ 0,i ⋅ E Qk,i

i >1

 d. h. in der Regel:

E d = 1,35E Gk, j + 1,0EPk j ≥1

  + 1,5 ⋅  E Qk,1 + ψ 0,i ⋅ E Qk,i  i >1   Außergewöhnliche Bemessungssituation [E2], Gl. (6.11c): E dA =  γ GA,j ⋅ E Gk, j + EPk + E Ad j ≥1

+ γ QA,1 ⋅ ⋅ψ 1,1 ⋅ E Qk,1 +

γ

QA,i

⋅ψ 2,i ⋅ E Qk,i

i >1

 d. h. in der Regel:

E dA =  E Gk, j + EPk + E Ad j ≥1

+ψ 1,1 ⋅ E Qk,1 +

ψ

2,i

⋅ E Qk,i

i >1

Auswirkungen von Bauteilverformungen (Theorie II. Ordnung)

(1)P Die Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung (siehe auch DIN EN 1990, Kapitel 1) müssen berücksichtigt werden, wenn sie die Gesamtstabilität des Bauwerks erheblich beeinflussen oder zum Erreichen des Grenzzustands der Tragfähigkeit in kritischen Querschnitten beitragen. (2) Die Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung sind in der Regel gemäß 5.8 zu berücksichtigen. (3) Für Hochbauten dürfen die Auswirkungen nach Theorie II. Ordnung unterhalb bestimmter Grenzen vernachlässigt werden (siehe 5.8.2 (6)). (NA.4)P Der Gleichgewichtszustand von Tragwerken mit stabförmigen Bauteilen oder Wänden unter Längsdruck und insbesondere der Gleichgewichtszustand dieser Bauteile selbst muss unter Berücksichtigung der Auswirkung von Bauteilverformungen nachgewiesen werden, wenn diese die Tragfähigkeit um mehr als 10 % verringern. Dies gilt für jede Richtung, in der ein Versagen nach Theorie II. Ordnung auftreten kann.

5.2

Imperfektionen

(1)P Für die Ermittlung der Schnittgrößen von Bauteilen und Tragwerken sind die ungünstigen Auswirkungen möglicher Abweichungen in der Tragwerksgeometrie und in der Laststellung zu berücksichtigen. ANMERKUNG Abweichungen bei den Querschnittsabmessungen sind i. Allg. in den Materialsicherheitsfaktoren berücksichtigt. Diese brauchen bei der Schnittgrößenermittlung nicht berücksichtigt zu werden. Eine minimale Lastausmitte bei der Bemessung von Querschnitten wird in 6.1 (4) vorgesehen.

Die einzelnen aussteifenden Bauteile sind für Schnittgrößen zu bemessen, die sich aus der Berechnung am Gesamttragwerk ergeben, wobei die Auswirkungen der Einwirkungen und Imperfektionen am Tragwerk als Ganzem einzubeziehen sind. Der Einfluss der Tragwerksimperfektionen darf durch den Ansatz geometrischer Ersatzimperfektionen erfasst werden. (2)P Imperfektionen müssen bei ständigen und vorübergehenden sowie bei außergewöhnlichen Bemessungssituationen im Grenzzustand der Tragfähigkeit berücksichtigt werden. (3) Imperfektionen brauchen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit nicht berücksichtigt zu werden. (4) Die folgenden Regeln gelten für Bauteile unter Normalkraft sowie für Tragwerke mit vertikaler Belastung (vorwiegend im Hochbau). Die numerischen Werte beziehen sich auf normale Abweichungen der Bauausführung (Klasse 1 in DIN EN 13670). Bei Verwendung anderer Abweichungen (z. B. Klasse 2) sind die Werte in der Regel entsprechend anzupassen.

Zu (4): Die Toleranzklasse 2 nach DIN EN 13670 mit reduzierten Abweichungen in der Bauausführung ist in erster Linie zur Anwendung mit der in Anhang A vorgeschlagenen Abminderung von Teilsicherheitsbeiwerten für Baustoffe vorgesehen. Diese Abminderung ist in Deutschland i. d. R. ausgeschlossen. Das gilt auch für die Imperfektionen.

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