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Flächengründungen
Für den Bemessungswert des Gleitwiderstands gilt Rd =
Rk
.
R,h
Soll ein Fundament auf einem undrainierten Tonboden gegründet werden, so ist der Gleitwiderstand nach EC 7-11 zusätzlich auf Rd ≤ 0,4 · Vd zu begrenzen, wenn die Gefahr besteht, dass Wasser oder Luft zwischen die Fundamentsohle und den Baugrund eindringen können. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn die Sohldruckresultierende für die ungünstigste Lastfallkombination außerhalb der ersten Kernweite liegt (für Rechteckfundamente e > b/6). Der Bemessungswert des Grundbruchwiderstands ergibt sich aus Rd =
Rn,k
.
R,v
4.8
Nachweise
4.8.1
Nachweis der Tragfähigkeit
Stark exzentrische Belastung Zur Begrenzung der Ausmittigkeit bei einer stark exzentrischen Belastung sind sowohl der in der Geotechnik neu aufgenommene Kippnachweis (EQU) als auch die bisherigen Nachweise der Fundamentverdrehung und Begrenzung einer klaffenden Fuge (SLS) zu führen. Obwohl die Kippkante eines Fundaments i.d.R. unbekannt ist (die hohen Randspannungen führen durch Plastifizierung des Bodens zu einer Verlagerung der Kippkante in Richtung Fundamentmitte), erfolgt der Nachweis (EQU) ersatzweise um eine fiktive Kippkante am Fundamentrand. Hierbei werden gemäß DIN EN 19902 stabilisierende und destabilisierende Momente der Bemessungsgrößen der Einwirkungen verglichen: MG,k,dst ·
G,dst
+ MQ,k,dst ·
Q,dst
MG,k,stb ·
G,stb
.
Die Nachweise der Fundamentverdrehung und Begrenzung einer klaffenden Fuge werden jetzt beide im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit geführt und in Kapitel 4.8.2 näher erläutert.
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DIN EN 1997-1: 2009-09, 6.5.2.4 (12)P DIN EN 1997-1: 2009-09, 6.5.3