Ernst & Sohn Sonderheft Brandschutz 2016

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Baulicher Brandschutz

Brandschutz für Laubengänge als Flucht- und Rettungswege Laubengänge werden in der Musterbauordnung (MBO) als erster Flucht- und Rettungsweg deklariert. Brandschutz ist zwingend zu berücksichtigen. Je nach Gebäudeklasse gibt es verschiedene Brandschutzanforderungen. Laut MBO und Landesbauordnung (LBO) werden für Balkone keine Vorgaben gemacht, sofern sie nicht die Funktion eines Brandriegels erfüllen oder als Fluchtbalkon bzw. zweiter Rettungsweg deklariert sind. Dann ist der Fachplaner in der Pflicht, dies entsprechend anzumerken, obwohl baurechtlich keine Anforderungen bestehen. Da bei Laubengängen und Balkonen die Wärmebrücke bedacht werden muss, muss zwei Dingen Rechnung getragen werden: Wärmeschutz und Brandschutz. Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen, wie z. B. Wohnungen, Praxen oder selbstständige Betriebsstätten, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege aufweisen, die direkt ins Freie führen. Ist dies alleine durch Treppen und Treppenräume nicht umsetzbar, werden sogenannte Laubengänge im Außen­ bereich der Fassade eingeplant. Laubengänge sind horizontale Flucht- und Rettungswege zwischen den Nutzungseinheiten und dem Treppenraum. Damit alle Anforderungen der Gebäudeklasse abgedeckt werden, müssen die Bauprodukte, welche in Flucht- und Rettungswegen eingebaut werden, mit Brandschutzausführung ausgeschrieben werden. Als tragendes Wärmedämmprodukt mit Brandschutzausführung erfüllt Schöck Isokorb® alle Bedingungen an Brand-, Wärme- und Feuchteschutz.

Treppen, Treppenräume und Laubengang Treppen, Treppenräume und notwendige Flure (Laubengänge) sind erste bauliche Rettungswege. Nach § 35 Abs. 1 MBO müssen notwendige Treppenräume so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lange möglich ist. Die MBO stellt sicher, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen an tragende Teile und Bodenbeläge erfüllt werden. Laubengänge sind erforderlich, wenn ein bauaufsichtlicher Rettungsweg aus einem Innenraum nicht direkt ins Freie oder in einen Treppen-

Bild 2.  Bei der Anordnung von Bauprodukten sollte darauf geachtet werden, dass der Anschluss durchgehend ausgeführt wird, damit neben Wärmeschutz auch der komplette Brandschutz gewährleistet ist.

raum führt. Im Brandfall bieten die überdachten, seitlich offenen Flure sichere Erschließungswege zwischen Nutzungseinheiten und Treppenraum.

Brandschutz bei Laubengängen Die Anordnung der Laubengänge ist abhängig von Ge­ bäudeklasse, Größe der Nutzungseinheiten und Lage der Räume. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass sie von anderen Räumen feuerwiderstandsfähig und raumabschließend getrennt und gegen das Eindringen von Feuer und Rauch geschützt sind. Speziell für Gebäude der Gebäudeklasse 3 bis 5 sind notwendige Flure vorzusehen. Gemäß § 31 MBO müssen Laubengänge, welche erste Rettungswege sind, so geplant werden, dass die Bauteile nach der europäischen Norm DIN EN 13501-1/2 die geforderte Brandschutzklassifizierung (max. REI90) erfüllen. Sie müssen im Brandfall über die geforderte Tragfähigkeit (R), ausreichende Rauchdichtigkeit (E) und die erforderliche Hitzebabschirmung (I) verfügen. Um die gewünschte Feuerwiderstandsdauer zu erreichen, müssen konstruktive Regeln, wie z. B. Bauteildicke, Betondeckung und Baustoffklasse (Brennbarkeit), berücksichtigt werden. Des Weiteren müssen Laubengänge als notwendige Flure frei von Brandlasten sein und die Brüstungshöhe (> 0,9 m) ist einzuhalten. Es müssen nicht brennbare Bauteile verwendet werden. Brennbare Baustoffe müssen eine Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben. Die Abschlüsse sind nicht abschließbar, rauchdicht und selbstschließend herzustellen (Rauchschutztüren).

Schöck Isokorb® mit Brandschutzausführung

Bild 1.  Laubengänge sind Flucht- und Rettungswege – je nach Gebäudeklasse bestehen Brandschutzanforderungen zwischen REI30 und REI90

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Laubengänge stellen Wärmebrücken dar. Deshalb muss bei der Ausschreibung auf ausreichenden Wärme- und Feuchteschutz geachtet werden. Als tragendes Wärmedämmelement kommt der bauaufsichtlich zugelassene Schöck Isokorb® zum Einsatz. Das Produkt gibt es mit und ohne

Ernst & Sohn Special 2016 · Brandschutz

01.12.16 11:26


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