Era besser Wohnen Frühling 2017

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IMMOBILIEN finanzieren . renovieren 3A | FrĂźhling | 2017 | EUR 3 www.besser-wohnen.co.at www.era.at

WOHNEN

Immobilien & Wohnmagazin


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Energieautark wohnen?

N

Geht das überhaupt?

un, das „Perpetuum Mobile“ bezeichnet eine Konstruktion, die sich, sobald sie in Gang gesetzt wird, immer weiter bewegt und dabei durch freie Energie zusätzlich Arbeit verrichtet, jedoch ohne dass ihr von außen weitere Energie zugeführt wird. Eine solche Konstruktion soll im Grunde aus „Nichts“ Arbeit erzeugen und dieses soll zudem dauerhaft geschehen. Ein uralter Traum der Menschheit, welcher aber auf Basis der Grundkräfte der Physik nicht existieren kann. Dennoch versuchen schon seit Jahrhunderten Erfinder und Tüftler ein funktionierendes Perpetuum Mobile zu erschaffen. Schließlich würde eine solche Konstruktion unerschöpfliche Energie liefern, wäre also eine weltverändernde, herausragende Errungenschaft.

Die moderne Bauwirtschaft ist heute auf der Suche nach innovativen Lösungen, welche dem oben genannten Menschheitstraum nahe kommen, wobei sie zwar keine Patentlösung anstreben können, aber auf alle Fälle schon mal der optimalen, intelligenten Energienutzung und deren Erzeugung sehr nahe sind. Durch die Kombination energieeffizienter Technologien wie Fotovoltaik und Wärmepumpen ist man heute schon soweit, mehr Energie zu erzeugen, als man für seinen eigenen Haushaltsbedarf braucht. Das ist der richtige Ansatz und das sollte auch im Hinblick auf das – sich verändernde – Weltklima gefördert werden. Man kann dann schon über eine einfache Installation eines Ladeanschlusses für sein Elektroauto den Treibstoff dafür sparen und das ist noch dazu umweltschonend, sprich, wirkt dem Klimawandel entgegen. Nun, zur Realität wäre Folgendes zu sagen: Es gibt halt diese widerstrebenden Interessen von Industrie und Politik. Diese beiden Systeme denken in zu kurzen Zeiträumen. Die Politik wird alle vier, fünf Jahre gewählt, die Investitionen der Industrie müssen sich meist innerhalb von drei bis vier Jahren rentieren. Nur im privaten Bereich haben wir alle langfristige Perspektiven, etwa wenn wir Kinder, Familie und Häuser haben. Und bitte auch der Klimawandel ist langfristig zu betrachten. Allerdings hat er im letzten Jahrhundert extrem Fahrt aufgenommen. Wir Immobilien-Schaffenden sind natürlich immer auf der Suche, um nicht zu sagen auf der Jagd, für alle Menschen, die Wohnraum brauchen oder sich Wohneigentum anschaffen wollen, die optimalsten Lösungen und Angebote zu finden. Wie schon erklärt, das oben genannte Perpetuum Mobile haben wir von ERA leider auch nicht, aber gute Ratschläge und Hilfestellungen, denn die erwähnten Anforderungen des energieoptimierten Wohnens sind uns im Namen unserer Kunden ein fortwährendes Bedürfnis. In diesem Sinne sehen wir alle energieoptimistisch auf die vor uns liegenden Herausforderungen.

Ihr Gottfried Hackbarth

Frühling 2017 | besser WOHNEN – ERA Immobilien | 3

besser WOHNEN – ERA IMMOBILIEN

Editorial


besser WOHNEN – ERA IMMOBILIEN

Inhalt

08

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20

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03 Editorial

12 Alles vernetzt

25 Rezept

Energieautark wohnen? Gottfried Hackbarth über Perpetuum Mobile, private Energieerzeugung und Klimawandel.

06 Cool Tool

Selfie-Cam im Retro-Look, Handyhülle als Drucker, Regenschirm mit Wetter-App.

08 Ausbildung

Karriere im Immobilien-Geschäft? Als zertifizierte/r ImmobilienAssistent/in mit größten Berufschancen.

10 ERA News

Smart Living in Liesing. Der ‚Kinsky’-Hof.

Alarmanlagen liegen stark im Trend. In vorhandene Smart-Home-Konzepte integriert lassen sich Haus und Räume per Tablet und Smartphone effizient überwachen.

Was Hildegard von Bingen, Ayurveda und die traditionelle chinesische Medizin mit unserer modernen Ernährung verbindet.

14 Wohntrends der Möbelmesse Köln 2017

Entschleunigung und Rückzug, Nostalgie und High-Tech.

16 Solitär-Schaukler

Bitte antauchen! Diese Schaukel- stühle laden jeden zum beschwingten Hutschen ein. Designer-Modelle, die in der modernen Wohnwelt gerne im Mittelpunkt stehen.

20 Vorhang und Gardine

Blicke bleiben draußen, die Wärme drinnen und so nebenbei setzen die feinen Textilien markante Akzente bei der Gestaltung des persönlichen Wohnstils.

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Titelfoto: © Fotolia-Photographee.eu


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28 CES Highlights 2017

55 Recht II – Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag

Die Consumer Electronics Show Las Vegas präsentiert die neuesten Entwicklungen zu TV mit OLED, UHD-Player, HiFi-Audio, Smartphones, smarte Gadgets, Hologramm-Bedienung und die neuen Chromebooks.

31 ERA Immobilien-Angebote auf 19 Seiten Eigentums-Wohnungen, LuxusPenthouses mit Perspektive, preiswerte Maisonetten, Reihenund Einfamilienhäuser, Bauernhöfe und Grundstücks-Angebote aus ganz Österreich.

51 Recht I – Rauchen und die lieben Nachbarn

Negative Auswirkungen von Zigarrenkonsum eines Nachbarn und ein ausgleichendes Ergebnis vor dem OGH.

DDr. Martin Stieger über Nutzungs- rechte, Reserveschlüssel, Zustands- vereinbarungen und die Duldungs- pflicht notweniger Verbesserungs- maßnahmen.

60 Garteln für Körper und Geist Zwicken, buddeln und mähen ist mitunter anstrengend, hält unseren Organismus aber regelrecht auf Trab. Und damit gesund. Unser kleines Gartenidyll als persönlicher Jungbrunnen.

64 Tipps & Trends 66 Messen & Events, Impressum Energiesparmesse Wels, Wr. Immobilien Messe, Messe Lebenslust, Mailänder Möbel-Salone.

Täglich neue Meldungen unserer Online-Redaktion auf www.besser-wohnen.co.at

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besser WOHNEN – ERA IMMOBILIEN

Design Kofferradio zum Andocken

Sie heißen „Bardot“, „Hepburn“ oder „Retro“ und versprühen den zarten Charme von Petticoat mit einer Prise Elvis. Hinter der Lollipop-Fassade allerdings steckt modernste Technik. Das „Retro MK II“ Digitalradio von View Quest aus England gibt es in elf farbigen Kunstleder-Optiken, bietet DAB-, DAB+ und FM-Radioempfang. Auf dem Lightning-Dock kann das iPhone auch gleich aufgeladen werden, während die Songs über BluetoothLautsprecher abgespielt werden. www.myvq.com

Selfie mit System

Dieses Modell könnte das „It-Teil“ dieses Jahres werden. Die „PEN E-PL8“ von Olympus wird mit ihren klassischen Rundungen, eingehüllt in Cognac-farbenen Leder-Tönen, zum Eyecatcher. Klappt man den integrierten LCD-Touchscreen heraus, wechselt die Cam automatisch in den Selfie-Modus. Features: HD, MovieClip-Funktion, Wi-Fi für Smartphone und soziale Medien, 16 Mpx. www.olympus.at

COOL TOOL Der Trend, HighTech in Nostalgie zu verpacken, hält auch 2017 an. DigitalRadios und smarte Schirme wie aus den wilden Fünfzigern treffen Robo-Wecker und SmartphoneHüllen, die endlich Selfies drucken. Instant! Redaktion: Christian S. Sikora

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Sofortbild-KameraHandy-Hüllen-Drucker

Hand aufs Herz: War das kollektive Blättern im Fotoalbum irgendwie nicht aufregender und lustiger als das Fingerwischen von hunderten Snapshots auf dem Touchscreen? Das Team von Prynt hat sich beim „Prynt Case“ vermutlich vom Polaroid-System inspirieren lassen. Kurzum: Diese Handyhülle wird zum mobilen Drucker für iPhone 6/6s/7. Endlich wieder Papier! www.prynt.co

Piep – Es ist 10:10 Uhr, piep!

R2D2 ist seit vier Jahrzehnten einer der beliebtesten Roboterkumpel und Ikone aus dem Star Wars-Universum. BB-8, die kugelige Robo-Version aus der jüngeren Fortsetzung der erfolgreichen Science Fiction-Serie, wurde noch schneller ins Herz geschlossen. Für alle Fans, egal welchen Alters, gibt es R2D2 als Wecker, der die Uhrzeit an die nächste Wand projiziert. BB-8 weckt mit Original Stimme. www.get-digital.at (R2D2), www.eduscho.at (BB-8)

So ein smarter Schirm!

Dieser mechanische Regenabweiser ist anders: Der Schirm von Kisha verbindet sich nämlich per App mit dem Smartphone, ermittelt dabei den aktuellen Standort und gibt über exakte Temperatur und kommendes Wetter Auskunft. Regnet es bereits, dann wissen es sogar beide. Wird der Kisha-Schirm irgendwo vergessen, schickt er eine Benachrichtigung per App. Clever! www.getkisha.com


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Campus am Schrändlsee.

Reben.

Thomas Malloth am Weingut.

Weinprämierung 2016.

Liebe Freundin, lieber Freund,

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er Frühling ist eingekehrt in den Reben und der laue Wind weht beständig über die Lacken und den Neusiedlersee. Wir sind draußen beim Schneiden der Reben und freuen uns auf einen schönen Weißwein am Abend. Im Jahr 2017 wird unser Heimatort Illmitz 800 Jahre alt. Erstmals als „Predium Yglemeech“ in einer Schenkungsurkunde aus dem Jahre 1217 erwähnt, hat das kleine Dorf mit seinen rund 2.400 Einwohnern im Grenzland eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Der Ortsname kommt aus dem altslawischen und bedeutet „Ulmengegend“, wenn gleich es heute nur noch ganz wenige Ulmen, zum Beispiel bei uns auf Pat’s Place, gibt. Die Dörfer des Seewinkels wurden durch südbayrische Auswanderer besiedelt und haben bis heute deren Dialekteigenheiten erhalten. So wird aus der „Mutter“ die „Muida“, „oft(e)n“ heißt „dann“ und der „loda“ ist das uralte Wort für Seifenschaum aus dem man noch den Sprachstamm für „lodern“ erkennen kann. Jetzt im Frühjahr gibt es als besondere Spezialität die „Balasn“, die Betonung liegt auf dem ersten a, feine Teigkrapfen mit geriebenen Äpfeln als Inhalt, am besten heiß und direkt aus der Pfanne verzehrt. Gerade dieses Jahr ist es wert zu uns zu kommen und das Wechselspiel Nationalpark und Wein zu genießen. Schauen Sie einfach auf unsere Facebook Seite „haider-malloth weinkelterei og“ oder schreiben sie uns ein Mail an t.malloth@malloth.at, denn nicht alles im Leben ist Immobilie, wenn es auch manchmal so aussieht. Herzlichst Eure Pia, Patricia und Thomas Malloth

Haider & Malloth Weinkelterei OG Am Schrändlsee 2, 7142 Illmitz, T: +43 676 8448 4484 E: office@haider-malloth.at www.malloth.at


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Ausbildung zum/r Immobilien-Assistent/in

Seit Jahresbeginn 2017 gibt es bei der Akademie der Immobilienwirtschaft Österreichs AIO www.aio.academy nunmehr eine sehr effiziente und angenehme Art der Ausbildung zum zertifizierten Immobilienassistenten.

D

ie vom Institut Austrian Standards (ÖNORM) www.austrianstandards.at ImmobilienmaklerAssistent gemäß ONR 43001-1“ abgenommene Prüfung ist ein Nachweis für die Qualifikation eines Immobilienmakler-Assistenten. Die von den Wirtschaftskammern empfohlene Ausbildung berechtigt zur Ausübung des Berufs im Rahmen der vorgeschriebenen Gesetze der österreichischen Maklerverordnung, nicht aber zur Gründung einer eigenen Maklerkanzlei, für welche eine reguläre Gewerbeberechtigung notwendig ist. Das angenehme ist

hier die Unterrichtsform„blended learning“, das heißt, nur einige Präsenztage und Fernlehre (abgefilmte Vorlesungen), kurze Immo-Wikis zum Beispiel http://forum.asasonline.com/immobilien/ wechseln sich ab und ergänzen sich vorzüglich, um Berufstätigen das Wissen auch zeit- und ortsungebunden zu vermitteln. Die wenigen Präsenztage dienen auch dem Netzwerken und der praktischen Vermittlung der theoretischen Inhalte, die man sich abgefilmt ganz bequem zu Hause immer wieder ansehen kann. Ein wesentlicher Vorteil bei dieser Ausbildung ist, dass diverse Studien Mo-

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dule einem eventuell später folgenden akademischen Studium des Immobilien Managements (Bachelor) bei den Studienpartnern der AIO angerechnet wird. Die beste, einfachste und professionellste Art, seine Karriere im Immobiliengeschäft zu starten.

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ERA News

Smart Living in Liesing – der Kinsky Hof

In einer Kooperation mit einer traditionsreichen serbischen Firma NAPRED AG, ausgeführt von der österreichischen Firma DYWIDAG, entstand im 23. Wiener Gemeindebezirk ein Wohnhaus nach neuestem Stand der „Smart Living“ Technik.

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ie Technologie des „smart automated houses“ ist das Konzept eines modernen Haushalts. Die Bezeichnung „smart“ findet deshalb Anwendung, weil die meisten Aktivitäten, Gebräuche und Gewohnheiten des modernen Lifestyles als technisch automatisierte Lösung realisiert wurden. Jede Wohnung, beziehungsweise jeder Haushalt ist individuell energieverbrauchsoptimiert, wodurch der ökologische Fußabdruck deutlich minimiert wird. Jeder Bewohner hat die Möglichkeit präzise die Raumtemperatur mittels mobiler Datennutzung zu kontrollieren. Praktisch beinhaltet dieses folgende Optionen: Heizung und Kühlung aktvieren, einfache Temperatursteuerung auf täglicher beziehungsweise monatlicher Basis, der jederzeitige Zugriff auf Temperaturangaben. Eine von vielen außergewöhnlichen Fähigkeiten der Software des „smart automated house“ ist die Unlimitierbarkeit der Anzahl von Geräten, die Zugang zum System haben können (Computer, Mobiltelefon, Tablet etc.), wodurch die Kontrolle über Beleuchtung, Multimedia, Videoüberwachung, Beschattungssysteme und so weiter gewährleitet ist. Das Wohnhaus mit insgesamt 24 Wohnungen sowie Garagenplätzen, profitiert von der jahrelangen Erfahrung der beiden Unternehmen und steht für eine qualitätstreue, stabile und nach modernsten Richtlinien konzipierte Ausführung.

nen Balkon, die Dachwohnungen sind mit Dachterrassen geplant. Moderne Aluminium-Fenster und AluminiumFenstertüren ergänzen die hochwertige Ausstattung. Das ganze Wohnhaus ist barrierefrei zugänglich, sogar die Dachgeschoßterrasse ist mittels Aufzug erreichbar. Die kleinen Bewohner des Hauses dürfen sich am hauseigenen Kinderspielplatz erfreuen. Eine Tiefgarage im Gebäude bietet den Nutzern bei Bedarf einen dauerhaften Parkplatz im Haus. Außerdem bietet sie Lademöglichkeiten für elektrobetriebe-

ne Fahrzeuge. Für alle Wohnungen sind Fahrradabstellplätze im Untergeschoß vorgesehen. Alles in allem ein zukunftsweisendes Konzept für die Anforderungen und Bedürfnisse modernen und angenehmen Wohnens in der Großstadt, das unter Einbeziehung der immer fortschrittlicher werdenden Automatisierung des täglichen Lebens konzipiert und realisiert wurde.

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Ein weiteres „Highlight“ des smarten Wohnens: Im Eingangsbereich des Hauses, ist eine „Shop-Base“ eingerichtet. Hier können Lieferanten und Nahversorger die Bestellungen, unter Abwesenheit des Bestellers, ohne das Stiegenhaus betreten zu müssen, abgeben, womit Hauszustellungen ohne Anwesenheitspflicht ermöglicht werden. Der Bewohner wird nach der Lieferung automatisch über die erfolgte Zustellung informiert. Die Apartments haben eine Wohnungsgröße zwischen von 36 und 65 Quadratmetern. Alle Wohnungen sind haustechnisch auf dem modernsten Stand und mit Fußbodenheizungen ausgestattet. In den oberen Geschoßen sorgt eine Klimaanlage für Komfort im Sommer. Jede Wohnung hat eine Loggia oder ei-

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Alles vernetzt Alarmanlagen gewinnen immer mehr an Bedeutung – sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Entsprechend rasant verläuft die Entwicklung und entsprechend groß ist das Angebot.

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ie Zahl der Einbrüche ist alarmierend. Fast jeder hat schon zumindest im Bekanntenkreis damit zu tun gehabt. Entsprechend groß ist auch die Nachfrage nach Alarmanlagen. Das Angebot ist gewaltig. Jeder Elektromarkt, jeder Internetversand bietet derartige Anlagen an. Dabei gibt es einfach alles, von billigen Tür- und Fensterkontakten bis hin zu einem kompletten Rundumschutz. Während unter Experten immer noch der Richtungsstreit tobt, ob man nun derartige Anlagen verkabeln oder über Funk betreiben sollte, geht der Trend schon lange in eine andere Richtung.

WLAN gesteuert

Totale Vernetzung ist das Zauberwort. Das bedeutet, die Anlage wird in ein komplettes Netzwerk eingebunden, das auch für andere Funktionen zuständig ist. Moderne Häuser besitzen heute oft ein derartiges Netz, das meist über WLAN gesteuert wird und auch einen Internetzugang hat. Damit kann der Besitzer etwa über sein Smartphone oder ein Tablet aus der Ferne die Heizung regeln, die Rollläden steuern oder auch einfach über eine Kamera sehen, was sich gerade in seinem Wohnzimmer abspielt. Die dazugehörigen Komponenten sind natürlich auch dafür prädestiniert, in eine umfassende Alarmanlage eingebunden zu werden. Natürlich ist eine derartige Anlage grundsätzlich nur über Funk zu realisieren, da eine kabelgebundene Installation viel zu aufwändig wäre. Zudem hat dies auch den Vorteil, dass man derartige Anlagen modular aufbauen kann. Das bedeutet, man installiert etwa einen gewissen Basisteil, der dann nach und nach erweitert werden kann.

Smart Home Anwendungen

Auf der technischen Seite gibt es von Seiten der Fachwelt nicht immer unbedingte Zustimmung zu diesen neuen Trends. So warnen zum Beispiel Hersteller von Alarmanlagen vor Smart Home Security Paketen am Markt, die die Anforderungen, die an Alarmierungssysteme gestellt werden, nicht erfüllen. Die Hersteller von Alarmanalgen raten eher dazu, das Pferd von der „richtigen“ Seite aufzuzäumen. Das bedeutet, nicht eine Smart Home Anlage für Alarmierungszwecke zu verwenden, sondern eine Alarmanlage auch für Smart Home Anwendungen zu nutzen. Ein weiterer Punkt ist das Thema Wartung. Je komplexer eine Anlage, desto öfter muss sie von einem Fachmann gewartet werden. Aufgrund der Verbindung über das In-

ternet könnte auch das Problem mit Viren oder ein Hackerangriff relevant werden. Dazu kommt aber auch noch eine soziale Komponente. So wird jetzt schon davor gewarnt, dass eine derartige lückenlose Überwachung auch in die Privatsphäre der Bewohner eindringen kann. Hohe Sicherheitsmaßnahmen könnten auch in einen Kontrollwahn ausarten, meinen manche Experten, die davor warnen, dass eine sogenannte 24-stündige Rundumüberwachung des Eigenheims oder des eigenen Grundstückes auch schnell in eine 24-stündige Rundumüberwachung der Bewohner ausarten könnte. Das allerdings liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers. n Text: Ing. Franz Farkas E-Mail: f.farkas@besser-wohnen.co.at Fotos: Fotolia-Africa Studio

Wichtig ist hierbei eine möglichst einfache Bedienung, um Fehlfunktionen und Fehlalarme zu vermeiden. Vor allem, wenn die Anlage mit der Polizei verbunden ist, sind derartige Dinge extrem wichtig. Die Verbindung zur Exekutive an sich ist zwar kostenlos, aber beim Ausrücken nach einem Fehlalarm wird eine meist erkleckliche Summe verrechnet.

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Smart Home


besser WOHNEN – ERA IMMOBILIEN Signet (C) Kölnmesse GmbH.

So wohnen wir 2017 D Die Trends der Möbelmesse Köln

ie wichtigste Fachmesse für die Möbelbranche im deutschsprachigen Raum im Jänner in Köln bringt nicht nur jede Menge neue Produkte, sie ist auch der Trendsetter. Nicht nur was Farben, Formen und Technik betrifft, sondern auch dafür, welche Möbel wir für welche Art zu wohnen in Zukunft verwenden werden. Auch wenn für Sie persönlich andere Trends und Vorlieben wichtig sein mögen, was sich global auf dem Sektor Einrichten tut, ist auf jeden Fall höchst interessant – noch dazu, wo sich das Wohnen an sich verändert hat und weiter verändert. Wer könnte die aktuellen Entwicklungen besser einschätzen als die Pressesprecherin und Trendanalystin des Verbandes der Deutschen Möbelindustrie, Ursula Geismann. Wir bringen hier Auszüge aus Ihren Analysen. Den umfangreichen Artikel können Sie unter www.wohnendaily.at nachlesen.

Zuhause ist Entschleunigung angesagt

Unser Leben wird von grundlegenden gesellschaftlichen Einflüssen geprägt. Zur Beschreibung dieser weltumschließenden Kräfte wird das Wort „Megatrends“ genutzt. Megatrends sind die offensichtlichen aber auch die unbemerkten Tiefenströmungen von Gesellschaften, die in unterschiedlichem Maße stattfinden. Megatrends können mehrere Jahrzehnte aktuell sein, denn sie beschreiben Phänomene langfristig und dauerhaft. Somit unterscheiden sie sich deutlich von Trends, Moden und vom kurzfristigen Hype. Die gegenwärtigen zwölf Megatrends sind Konnektivität, Gender shift, Silver Society, Mobilität, Neo-Ökologie, Sicherheit, Gesundheit, New Work, Urbanisierung, Individualisierung, Globalisierung und Neues Lernen.

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Megatrends durchdringen das Wohnen

Sie alle bestimmen die Ansprüche an das Bauen, das Wohnen und die Auswirkungen auf das Produkt Möbel. Megatrends sind Ausdruck des menschlichen Bedürfnisses, die Welt zu sortieren, ihre Komplexität zu reduzieren und eben die Zukunft berechenbar zu machen. Zugespitzt lassen sich aus der Megatrendforschung und der im Vorfeld der imm-cologne 2017 durchgeführten VDM-Ausstellerbefragung folgende wichtige Trends und Tendenzen im Möbel- und Einrichtungsangebot der neuen Saison 2017 ableiten:

Tür zu und Ruhe

Der Rückzug in die eigenen vier Wände hält an. Sich zu politischen Lasten entwickelnde Ereignisse kreuzen die Wege der eigentlich friedfertigen Bevölkerung, die gar kein Konfliktinteresse hat. Die „Generation Global“ ist innerlicher Deser-


teur, denn ihr liegt vor allem Harmonie am Herzen. Nach dem Motto: „Die Welt ist mir zu viel, ich selbst bin mir genug“, sind viele Menschen überfordert mit der Schnelligkeit der Ereignisse und mit den Phänomenen selbst. Weihnachten wurde im vergangenen Jahr herbeigesehnt wie nur selten zuvor. Steigende Weihnachtsbaumverkäufe und ein umsatzstarker Einzelhandel profitieren von der Sehnsucht der Menschen nach Rückzug, nach Glücklich-Sein und Glücklich-Machen und nach Ruhe. Die Schnelligkeit der Digitalisierung trägt das Ihre dazu bei. Für die meisten Menschen wird die Entschleunigung im Zuhause zum verständlichen und gelebten Anspruch.

Nostalgie trifft auf High-Tech

Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele aktuelle Möbel einen Nostalgiecharakter haben. Denn diese Entwürfe haben Zeitbezug, kommen aus einer (vermeintlich) besseren Zeit und sind verlässlich wie ein guter alter Freund. Die uns seit der letzten Saison bekannten Möbel in Anlehnung an das Mid Century Design erfreuen sich daher weiter hoher Nachfrage. In dieses Nostalgiebild passen auch die sogenannten Klassiker, also Möbel, die fast jedem in ihrer Formensprache irgendwie bekannt vorkommen. Ob aus der Bauhaus-Zeit oder aus den 1950ern, Klassiker erfreuen sich starker Beliebtheit. Sie sind wertstabil,

nachhaltig und langlebig. Ja, sie sind für manche Käufer sogar Wertanlagen, die künftigen Generationen weitervererbt werden können, so wie eine Luxusmarkenarmbanduhr.

Plüsch oder Purismus

Auffällig beliebt sind daneben regionale Kulturthemen, die bestimmte Traditionen widerspiegeln. Allen voran wurde im vergangenen Jahr eine starke Oktoberfest-Romantik mit entsprechenden Stilelementen beim Wohnen festgestellt. Die Kuckucksuhr, das Hirschgeweih, der hölzerne Stuhl mit ausgesägtem Herz, die rustikale offene Feuerstelle, auch hier zeigt sich Plüsch, Barockes, ja zuweilen Kitsch. Heimatdesign hat für viele Menschen einen kultigen Charakter bekommen. Man könnte meinen, „Plüsch oder Purismus“ lautet die Devise. Allerdings fällt das genau Typische in der vor allem individuellen Auswahl immer mehr weg, so dass man eher von einem unkonventionellen Wohnstil mit uneinheitlich ausgesuchten Möbeln und Wohnaccessoires sprechen muss. Wir werden in Zukunft noch individueller wohnen, vielfältiger, persönlicher. Um uns mehr wohlzufühlen! Nüchternheit und Kitsch passen dann auch zusammen – wie im echten Leben. n Text: Gerhard Mayer Mehr auf www.wohnendaily.at Fotos: Kölnmesse GmbH.

Freifrau (C) Kölnmesse GmbH.

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www.wohnendaily.at

Ballerina (C) Kölnmesse GmbH.

Die Online-Tageszeitung mit topaktuelle Informationen zum Wohnen. Gerne beantworte ich Ihre Fragen zum Thema Wohnen unter der E-Mail: gerhard.mayer@wohnendaily.at

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besser WOHNEN – ERA IMMOBILIEN

Trends 2017


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SOLITÄRE SCHAUKLER

Bitte einmal antauchen! Denn Schaukeln auf dem Stuhl ist kein Vergehen! Die schönsten Modelle laden zum entspannenden Wippen ohne Reue ein – und sehen dabei richtig elegant aus.

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enn Menschen eine neue Wohnung beziehen oder ihr geliebt-gepflegtes Wohn-Habitat einer Interieuren Frischzellenkur unterziehen, dann steht oft das Thema Wohlbefinden neben dem Praktischen, dem Persönlichen, dem Strukturierenden auf der Wunschliste. Weiche, ausladende, offene Sitzlandschaften definieren die persönliche Wohlfühlzone, der verstellbare Polsterstuhl mit komfortablem Fußhocker verwandelt sich zur Lieblings-Leseinsel vor dem Bücherregal. Man möchte sich am liebsten gleich in die neue Couch hineinlümmeln, die Beine weit, weit ausstrecken und sich am besten die nächsten drei Stunden nicht mehr viel bewegen – „Couch-Potato ahoi!“.

Hutschen macht glücklich

Es gibt allerdings ein anderes Möbelstück, das sich an jene richtet, die zwar sitzen, aber keinesfalls still sitzen wollen. Er ist ein Solitär mit Persönlichkeitsanspruch, dieser Schaukelstuhl, denn er fordert seinen Freiraum, um seinen Besitzer mit leichtem Einschwingen, diesem sanften Hin und Her, in einen meditativen Zustand zu bringen. Nicht umsonst löst der so in sanfte Bewegung gebrachte Körper Glücksgefühle aus: Im Unterbewusstsein schlummern immer

Farbenfroh, blütenweich und einfach kuschelig: Schaukelstuhl-Modelle präsentieren sich in unterschiedlichsten Ausführungen. Schweden-Modell „Joy“ von A2 Designers (www.a2designers.se, in Ö. über www.scandinavian-design-house.at), Polsterschwinger „Lucky“ von Brühl/Design: Kati Meyer-Brühl (www.bruehl.com, in Ö. über Ag. Christian Wallner, c.wallner@bruehl.com), dänischer Rattan-Klassiker „Monet“ von Sika Design (www.sika-design.com).

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Schaukelstuhl


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Schaukelstuhl noch ferne Erinnerungen, wie man als Winzling in der Wiege oder auf dem Arm der Mutter behutsam in den Schlaf geschaukelt wurde. Dieses meditative Wippen veranlasst den Organismus Serotonin auszuschütten, jenes Glückshormon, das ja auch beim Küssen, beim Joggen oder dem Genuss von dunkler Schokolade einschießt. Entspannt und glücklich? Tatsächlich, Schaukeln tut der Seele gut.

Solitär auf Wanderschaft

Schaukelstühle sind Solisten. Sie ordnen sich anderen Möbelstücken, die auch im Mittelpunkt stehen wollen, ungern unter. Berührungsängste mit unterschiedlichen Wohnstilen kennen sie zwar nicht, aber wenn es sich um die optimale Platzierung in einem etablierten Wohnumfeld dreht, dann verlangt der Schaukelstuhl nach genügend Abstand zu seinen Möbel-Nachbarn. Schon deshalb, damit er als modernes Wohnmöbel sein altes Klischeebild als knarzender Holzstuhl auf einer urtümlichen Wild-West-Veranda oder als angestaubtes Relikt einer großväterlichen Welt möglichst deutlich ablegen kann. Was prächtig gelingt – denn die Designer entdeckten den Schaukelstuhl bereits vor vielen Jahrzehnten für sich und rückten den Stuhl mit teils gewagten oder innovativen Konzepten ins rechte Licht. Das einfache Prinzip des Vor und Zurück beschränkt sich nicht nur auf den Innenbereich – sobald es der Frühling zulässt, wandert das Bewegungsmöbel nach draußen, auf Loggia, Terrasse und in den sonnigen Garten.

Wippende Artenvielfalt (v.l.o.n.r.u.): Schaukel-Lounger „Don’Do“ von Poltrona Frau/Design: Jean-Marie Massaud (www.poltronafrau.com, PF Store Wien, 1010, Salztorg. 6), IKEA-„Gullholmen“-Schaukelstuhl aus Bananenstaudenfasern (www.ikea.at), Dänen-Ikone „Stingray“ von Fredericia/ Design: Thomas Pedersen (www.fredericia.com, in Ö. über www.scandinavian-design-house.at), „Grönadal“ von IKEA, Modell „Gray 09“ von Gervasoni/Design: Paola Navone (www.gervasoni1882.it, in Ö. über Ag. Rückl, www.rueckl-co.at).

Designmöbel mit Bewegungsdrang

Als ‚rocking chair’ genießt der Schaukelstuhl weltweit seine Popularität. Weniger geläufig sind seine unterschiedlichen Formen, die sich aus dem Urmodell im Laufe der letzten beiden Jahrhunderte entwickelten. Die ersten Modelle wurden bereits Ende des 18. Jahrhunderts in britischen Möbelkatalogen angeboten und bekannte Persönlichkeiten wie Abraham Lincoln, Mark Twain oder Picasso ließen sich lustvoll in ihren Lieblingsstühlen abfotografieren. Eines der bekanntesten, und vermutlich auch komplexesten Modelle dieser Stuhlgattung war jenes mit der simplen Bezeichnung „1“, der Riesenschnörkel aus gebogenem Bugholz

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von Michael Thonet aus dem Jahre 1860. Dieser Schaukel-Fauteuil gilt bis heute als der Innbegriff wippender Sinnlichkeit. Im 20. Jahrhundert diente der Schaukelstuhl immer wieder als Objekt für experimentelle Formensprache. Dabei passten Charles und Ray Eames bei ihrem Modell „RAR“ (1948, rocking armchair rod base) die Sitzschale den Rundungen und Bewegungen des menschlichen Körpers an. Immer wieder wurden kommerziell erfolgreiche Stuhl- und Sesselmodelle auch als Schaukel-Variante ins Programm aufgenommen – mit einer simplen Änderung: Die vier Stuhlbeine werden einfach durch eine Kufen-Konstruktion ersetzt. Aktuelle Ausführungen in Vollholz bedienen sich bei der schlichten klassischen Form und passen wunderbar zur skandinavischen Wohnwelt. Naturmaterialien wie Bambus, Rattan und witterungsbeständige Geflechte wandern gerne von indoor nach outdoor und zurück, wo man sie eben gerade gerne haben möchte. Wer auf Praxistauglichkeit und moderne Formensprache Wert legt, wird bei der großen Bandbreite von Designklassikern und Modellen, die am Puls der Zeit auf und abschaukeln, den ganz persönlichen Favoriten für glückliches Schaukeln finden. n Text: Christian S. Sikora E-Mail: c.sikora@besser-wohnen.co.at Fotos: Hersteller

Wenn die Kufen rufen (v.l.o.n.r.u.): Vitras Designklassiker „RAR“(1950) von Charles & Ray Eames (www.vitra.at), Correalischer Schaukelstuhl (1942) von Wittmann Möbelwerkstätten/Entwurf: Friedrich Kiesler (www.wittmann.at), Schaukelstuhl „Rockid“ mit integrierter Babywiege von Ontwerpduo (www.ontwerpduo.nl), Schaukelstuhl „Florida“ von Kare (www. kare-design.com), Designer-Schaukler „Elephant“ von Kristalia/Design: Neuland, Paster & Geldmacher (www.kristalia.it), Edel-Wippe „Derive 2“ von Ligne Roset/Entwurf: Pierre Paulin (www.ligne-roset.at).

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Schaukelstuhl


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Vorhänge. Kleider für das Fenster Gardinen und Vorhänge halten nicht nur Wärme drinnen, sondern auch Blicke draußen. So nebenbei setzen diese zarten Textilien markante und emotionale Akzente in der eigenen Wohnwelt.

Schiebevorhang „Fortuna“ von Jab Anstoetz (www.jab.de)

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S

Auf und davon Richtung Strand: Die Frühlingskollektion 2017 „Perfect Getaways“, Mod. „Mare“ im Digitaldruck und Mod. „Fresco“, beide von ADO Goldkante. (www.ado-goldkante.de)

ie bestimmen nicht nur weitgehend den Stil, sondern sind unter anderem auch tagsüber für den Lichteinfall zuständig und abends und nachts vermitteln sie familiäre Geborgenheit. Der Name Vorhang bezieht sich grundsätzlich auf die Seitenteile, die Schals. In Österreich betitelt man die Gardine aber ebenfalls als Vorhang. Aber was soll schon der korrekte Name! Viel wichtiger ist, dass beide Teile ihren Zweck erfüllen. Wie alle großflächigen Elemente, muss auch die Fensterdekoration sorgfältig auf Teppich und Wandfarbe abgestimmt werden. Wer sie isoliert betrachtet, wird auf längere Sicht mit seiner Einrichtung keine große Freude haben. „Schöne Fenster sind die Grübchen im Gesicht der Wohnung“, sagen die Japaner. Umfangreich wie nie wird die Gardinenpalette angeboten. Duftiger Voile bauscht sich neben derb strukturierten Stoffen, Spitzengeriesel aus der Vergangenheit wetteifert mit streng geometrischen Formen. Auch geht es bunt zu, was die Farben betrifft. Vor einer Anschaffung muss überlegt werden, soll die Gardine nur den Wohnstil auflockern oder muss sie auch andere Zwecke erfüllen – eventuell vor Zugluft, zu greller Sonneneinstrahlung und neugierigen Blicken der Nachbarn schützen. Auch haben Sie vielleicht schon bemerkt, wie unangenehm die Akustik in einem Raum ohne dämpfende Vorhänge ist. Am weitesten verbreitet ist nach wie vor die Dekoration der Fenster mit Gardinen (Stores) und Vorhängen (Übergardinen). Grundregel ist unter anderem, dass bei großzügigen Lösungen, die das Fenster mit der anschließenden Wand verbinden, die Betonung des Fensters zurückhaltend sein soll.

Effekt-Künstler

Durch eine geschickte Stoffdekoration tritt beispielsweise ein unschönes Fenster in den Hintergrund. Anderseits, wenn Sie ein Fenster betonen wollen, muss sich der Vorhang farblich abheben. Einige Tipps für die richtige Wahl: Zu helle Gardinen oder Schals sind keine gute Idee, wenn Haustiere zur Familie gehören. Schwere Vorhänge halten das Licht von außen (Straßenbeleuchtung) fern. Leichte Voiles oder Baumwollgewebe lassen kleinere Räume hell und frisch

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Wohntextilien


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Wohntextilien wirken. Mit verschiedenen Oberflächenstrukturen kann man Stil und Atmosphäre schaffen. Glänzende Materialien reflektieren Licht, dadurch wirken die Farben heller, lassen einen Raum größer erscheinen. Matte Texturen schlucken etwas Farbe, so dass die jeweilige Oberfläche satter wirkt. Raue Oberflächen erzeugen eine ruhige Atmosphäre, strahlen Behaglichkeit aus, können aber auch erdrückend wirken.

Frage des Stils

Grundsätzlich ist es am einfachsten, wenn man die Fensterdekoration an den jeweiligen Einrichtungsstil anlehnt. Mehr denn je ist aber auch Mix angesagt. Allerdings bedarf es dann etwas Fingerspitzengefühl. Wählen kann man von spartanischen Entwürfen bis hin zu den raffiniertesten Arrangements. Wenn Ihnen dies zu kompliziert ist, dekorieren Sie einfach neutral. Zum Vorhangstil gehören auch die passenden Muster – ein heikles Thema, da die Vorhänge relativ viel Platz einnehmen, gehören sie zum Blickfang jedes Raumes. Drapierungen müssen leicht fallen ohne zu knittern. Borten und Kontrastbordüren oder aufwändige Spitzen sorgen dafür, dass auch diese Stilrichtung ihr elegantes Ambiente nicht verliert. Eines gilt für alle Stoffe: Egal ob gemustert oder einfarbig, glatt gespannt oder gerafft, ein Vorhang wird je nach Lichteinfall immer anders aussehen.

Landhaus-Eleganz: Die Zartrosa-Welt der „Optimiste“-Kollektion und Fasan-Themen von „Cosmos-Saison“, beide von Etamine by Zimmer + Rohde. (www.zimmer-rohde.com)

Vorsicht, Muster!

Die Muster bieten sich elegant, oft exotisch an. Allerdings haben sehr großflächige Dessins wie ganze Palmen keine lange Lebensdauer. Wenn man nicht zu den Einrichtern gehört, die laufend umdekorieren, empfehlen sich eher ruhige Muster, vorwiegend der Natur entlehnt. Auch eine Vielfalt an floralen und grafischen Dessins wird angeboten. Lieben Sie es modern, dann liegen Sie voll im Trend mit Geometrie und Fantasie. Streifen und Karos passen immer, man darf sie allerdings nicht zu streng einsetzen. Ebenso klassische Muster auf stilvollem Satin oder aktuelle modische Dessins auf Chintz. Extravagant oder rustikal, an interessanten Möglichkeiten ist wahrlich kein Mangel.

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Farbe bestimmt Emotion

Grün und Blau sind die Renner, werden bestimmt kaum aus der Mode kommen. Bevorzugen Sie den Country-Look? Mit den Angeboten in Leinen, Baumwoll-Mischungen oder sogar in Hanf gehaltenen Serien sowie vielen bereits bekannten Geweben wird jedermann seinen Stil finden. Erdige, aber auch frische Farbtöne erlauben jede individuelle Gestaltung. Antik anmutende Schattierungen, kräftige Gewürzfarben, Ultramarin, Sonnengelb und Orangetöne treten nach wie vor stark auf. Wer seinem Farbgefühl nicht so recht traut, dem bietet der Handel optimal aufeinander abgestimmte Sets an. Bei Gardinen dominieren nach wie vor zarte Farben und duftige Stoffe.

Schieben statt Zupfen

Spiel mit dem Licht: Gardine „Turn“ (rosa, gelb) und „Elodie“ aus dem „Symphony“-Programm von Zimmer + Rohde. Flächenvorhang von Teba (www.teba.de).

Darf es einmal etwas ganz anderes sein? Eine besonders großzügige Lösung bietet ein Schiebevorhang. Wandbreite Fensterfronten sind beliebt, weil sie Räume hell machen und ungehinderten Ausblick gewähren. Ein üblicher Vorhang ist dann weniger ideal, er würde als dickes Stoffpaket dann links und rechts vor dem Fenster hängen. Auch Wand-hohe Rollos haben da ihre Nachteile. Besser machen sich Schiebevorhänge aus glatten Stoffbahnen. Sie sind auf Gleitschienen befestigt, die in einer an der Decke befestigten Metallschiene laufen. Die Bahnen können daher am Tag alle übereinander geschoben werden und verdecken daher nur eine schmale Fensterfläche. Dekorative Stoffmuster kommen bei dieser Art der Dekoration besonders gut zur Geltung. Es gilt aber nicht nur, die Größe, die passenden Farben und die Helligkeit des Raumes zu berücksichtigen, sondern auch die praktischen Aspekte zu beachten. In vielfach benutzten Räumen wird man leicht zu reinigende, möglichst bügelfreie Stoffe einsetzen. Wenn die gewählten Modelle auch noch licht- und farbecht sind, haben sie einen wesentlichen Schritt in Bezug auf schöneres Wohnen getan. n Text: Dr. Elisabeth Dolzer E-Mail: e.dolzer@besser-wohnen.co.at

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Wohntextilien


DIE NEUEN PROFIARMATUREN VON GROHE GROHE präsentiert die neuen Profi-Modelle Essence und Concetto und zeigt das perfekte Zusammenspiel von stilvollem Design und Funktionalität. High-Tech-Armaturen, die es jetzt in der Küche bunt treiben.

I

n der Küche gehen Arbeit und Spaß bei vielen Handgriffen ineinander über. Warum also nicht gleich das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden? Ein unverzichtbares Feature für Küchenprofis und solche, die es werden wollen: Die Profibrause, die per Knopfdruck einen einfachen Wechsel zwischen dem Wasserfluss aus dem Mousseur und dem Brausestrahl ermöglicht.

Professionell durchdachte Details

Die besondere Mobilität und Anpassungsfähigkeit an ihre Aufgaben erhält die Brause durch die neue ‚GrohFlexx’ Technologie. Durch die Verbindung mit einem Silikonschlauch samt integrierter Metallfeder lässt sich die Brause problemlos um 360 Grad drehen. Ob Gemüse gewaschen, Geschirr gespült oder eine hohe Vase gefüllt werden muss – dank des optimalen Aktionsradius mit maximaler Bewegungsfreiheit sitzt jeder Handgriff.

Brause in Bewegung

Nach der Benutzung wird die Profibrause mühelos wieder am komplett schwenkbaren Brausearm befestigt. Dank der neuen GROHE ‚EasyDock M’ Technologie, ein stark integrierter Magnet im Brau-

searm, kann die Brause nahtlos in ihre gewünschte Position geführt werden. Alles für eine einfache und bequeme Handhabung.

Eleganz durch Reduktion

Aber eine GROHE Armatur wäre nicht perfekt, wenn nicht auch das GROHE Design Studio seine hohen Maßstäbe an die Gestaltung angelegt hätte. Komplett auf das Wesentliche reduziert überzeugen Essence und Concetto Professional durch ihre besonders schlanken Armaturenkörper aus einem Guss. Darin verbirgt sich eine hochmoderne 28-MillimeterKartusche, deren starke Leistungsfähigkeit niemand hinter dieser eleganten, sinnlichen Zylinderform vermuten würde.

Monochrom oder Farbrausch?

Eine weitere optische und funktionale Besonderheit ist der Schlauch aus leicht zu reinigendem, hygienischem Silikon. Bei Concetto überzeugt er in stilvollem Matte Black, für Essence gibt es die edlen Varianten Matte Black, die beim Kauf dabei ist, sowie zusätzlich Matte Sheer Marble, Matte Dark Grey und Matte Dark Brown. Der Schlauch ist leicht austauschbar, so dass eine Farbe in wenigen Handgriffen durch eine andere ersetzt werden

www.grohe.at

kann. Durch diese attraktive Farbauswahl lässt sich das Erscheinungsbild der Armatur harmonisch mit den Küchenoberflächen an der Spüle abstimmen, so dass sie eins wird mit dem Ambiente.

Die farbenfrohe Welt von Essence Professional

Zur Markteinführung wird es außerdem eine limitierte Launchedition mit sieben verschiedenen Regenbogenfarben geben: gelb, orange, rot, pink, lila, grün, blau.


ERNÄHRUNG – SOWOHL ALS AUCH!

Wer sich gesund ernähren möchte und sich aufmacht ins Reich der Ernährungsempfehlungen, wird bald feststellen, dass sich vielerlei unterschiedliche Lehrmeinungen am Meinungsmarkt herumtummeln.

D

ie moderne Ernährungslehre differenziert Lebensmittel heutzutage nach biochemischen Eigenschaften. Nährstoffe, Wirkweisen, Quantität und Qualität werden analysiert. Das Wissen rund um die einzelnen Nahrungsmittel wird immer komplexer und es existieren in der Zwischenzeit auch auf „wissenschaftlicher“ Ebene eine Vielzahl an sich widersprechender Meinungen, wenn es um die „richtige“ gesunde Ernährung geht.

sich die Menschen bereits mit der Wirkweise von unterschiedlichen Nahrungsmitteln auseinandergesetzt. Ob das 5000 Jahre alte Indische Ayurveda, die Traditionell Chinesische Medizin oder die alten Lehren von Hippokrates, Paracelsus oder Hildegard von Bingen – die sogenannten ganzheitlichen, naturheilkundlich orientierten Traditionen stoßen heute wieder auf großes Interesse.

Alte Traditionen

Die Beobachtung der Natur und die darin sichtbaren Zyklen wie Jahreszeiten und Elemente prägen diese Traditionen. Zudem werden Lebensmitteln und Zu-

Lange bevor die moderne Wissenschaft Lebensmittel in Aminsosäuren, Vitamine, Spurenelemente & Co zerlegt hat, haben

Gemeinsamkeiten der alten Traditionen

bereitungsmethoden unterschiedliche „energetische“ Qualitäten zugeordnet. Demnach können Lebensmittel erhitzen, wärmen, kühlen, erfrischen, befeuchten oder trocknen. Unterschiedliche Wirkweisen werden auch vom Geschmack einzelner Lebensmittel abgeleitet und bewusst eingesetzt oder gemieden. Da in den ganzheitlichen Traditionen eine individuelle Betrachtung im Vordergrund steht, sind Konstitution, Alter, Tätigkeit, Lebensumstände, Klima, Region und Jahreszeit ausschlaggebend, welche Lebensmittel empfohlen und von welchen abgeraten wird. Was den einen nährt, kann den anderen krank machen – und umgekehrt.

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Rezept


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Rezept Die Sache mit der Energie

In der Traditionell Chinesischen Medizin spricht man weiters von „Qi“ – der universalen Lebensenergie. Hildegard von Bingen sprach von der sogenannten „Grünkraft“, das indische Ayurveda vom „Prana“. So weisen in diesen Denkmodellen Lebensmittel unterschiedlich viel dieser primären Lebensenergie auf als andere. Die „moderne“ Wissenschaft tut sich mit diesen Begriffen schwer, da es noch wenige allgemein anerkannte Messmethoden dieser „Energien“ gibt. Wer sich längere Zeit mit beiden Systemen beschäftigt, erkennt jedoch, dass zunehmend die über Jahrtausende beobachteten Phänomene und Erkenntnisse immer häufiger auch von modernen wissenschaftlichen Studien bestätigt werden.

Gleiches mit Gleichem gesund machen

So finden wir in sämtlichen naturbezogenen Traditionen Zuordnungen von Lebensmitteln zu deren Wirkweise, die sich von ihrem äußeren Erscheinungsbild ableiten – basierend auf der sogenannten „Signaturenlehre“: Eine Karotte sieht im Querschnitt der Iris des Auges verblüffend ähnlich. Die Walnuss erinnert an das menschliche Gehirn, Tomaten ähneln dem menschlichen Herzen und Bohnen assoziieren wir mit dem Urogenitalsystem und unseren Nieren. Nach diesen Zuordnungen wurden in vielen ganzheitlichen Traditionen quer über den Globus – ähnlich dem homöopathischen Prinzip, „Gleiches mit Gleichem“ zu heilen – seit jeher sehr erfolgreich auch spezifische Wirkweisen auf eben die entsprechenden Organe abgeleitet.

Konzentration und Lernfähigkeit. Auch ein Zusammenhang von Karotten und Augengesundheit kann heute wissenschaftlich bestätigt werden: Das enthaltene Vitamin A beugt Nachtblindheit und Austrocknung der Hornhaut vor, ein Mangel des Vitamins kann zu schweren Störungen der Sehkraft führen. Dies wissen heute eben auch moderne Fachkräfte der Augenheilkunde und Diätologie – fernab von Naturheilkunde, TCM & Co. Auch Tomaten bringen die Prinzipien von Signaturenlehre und moderner Wissenschaft in Einklang: Form und Farbe erinnern an das menschliche Herz und wenn man sie aufschneidet, kann ihr Innenleben leicht mit menschlichen Herzkammern assoziiert werden. Die Ernährungswissenschaft findet in der herzroten Frucht unter anderem Lycopin, eine Substanz, die hilft, Herzkreislauferkrankungen zu verhindern. Auch die enthaltene Folsäure unterstützt die Bildung roter Blutkörperchen, also jener Zellen, die unser Herz hoffentlich munter und leistungsstark in unseren Körper pumpt. Wir müssen uns also keineswegs für eines dieser Denkmodelle entscheiden, sondern können aus beiden Zugängen profitieren, wenn wir uns mit einer uns zuträglichen Ernährung auseinandersetzen wollen! n Text: Ulli Zika E-Mail: redaktion@besser-wohnen.co.at Fotos: Fotolia

Antioxidantien, Vitamine, Fettsäuren & Co bestätigen altes Denksystem

Eine Reihe dieser Zuordnungen erfahren heute wissenschaftliche Bestätigung. So können beispielsweise laut moderner Ernährungswissenschaften die in Walnüssen enthaltenen Antioxidantien und Omega-3 Fettsäuren Alzheimer vorbeugen und also tatsächlich unser Gehirn auf besonders schmackhafte Art und Weise schützen. Auch die enthaltenen Vitamine B und E verbessern

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besser WOHNEN Rezept

Karottencremesuppe mit Nüssen und Sesam 2 Zwiebeln 800 g Karotten Olivenöl Extravergine 4 TL Koriandersamen gemahlen 1 TL Piment 4 TL Currypulver 1,4 Liter Gemüsesuppe 6 EL Nussmus (Mandel, Cashew, o.ä.) 1 Bio-Orange Salz Pfeffer aus der Mühle 1 Handvoll Sesam Zwiebeln schälen und klein schneiden. Karotten schälen und die Enden entfernen, in kleine Stücke schneiden. Zwiebel in Olivenöl anschwitzen, Karotten dazu geben, Gewürze beifügen und kurz mitbraten. Mit Gemüsesuppe aufgießen und weichkochen lassen. Die Suppe mit dem Stabmixer pürieren, das Nussmus einmixen und mit etwas Saft und Abrieb der Orange aromatisieren. Mit Salz und Pfeffer abschmecken. Mit Sesam bestreut servieren. Tipp: Diese Suppe stärkt aus ganzheitlicher wie moderner Sicht Augengesundheit, Gehirn und Nerven!


PERFEKTE TRINKWASSERHYGIENE IM HANDUMDREHEN MIT DEM E1 EINHEBELFILTER VON BWT Wir sollten keine Kompromisse machen, wenn es um unser Trinkwasser geht. Doch leider ist vielen Hausbesitzern noch nicht bewusst, dass die Qualität unseres Trinkwassers nicht nur von der Quelle, dem Brunnen oder dem Wasserversorger abhängt. Ganz wesentlich für die Wasserhygiene ist der Wasserschutzfilter. Dieser muss laut EU-Norm in jedem Haus als Teil der Hauswasserinstallation nach dem Wasserzähler installiert sein.

O

bwohl die Versorgungsbetriebe Trink­ wasser in einwandfreier Qualität bereit­ stellen, kommt es im Wasserleitungsnetz durch Reparaturen und Neuanschlüs­ sen zu Verunreinigungen. Dadurch gelangen Fremdstoffe, wie Sand und Rost in die Hauswas­ serinstallation und greifen dort Leitungen an, verursachen tropfende Wasserhähne, blockie­ ren Waschmaschinen­Ventile oder führen im schlimmsten Fall zum Rohrbruch. Diese Partikel gefährden auch die Hygiene Ihres Trinkwassers.

Mit dem Einbau eines Wasserschutzfilters schüt­ zen Sie Ihre Hauswasserinstallation sowie alle angeschlossenen Geräte. Doch müssen Wasser­ schutzfilter auch gewartet werden, das heißt Filterelemente müssen getauscht oder regelmäßig rückgespült werden. Die Realität sieht leider oft anders aus. Auf die Wartung vieler Schutzfilter wird vergessen und sie fristen im Keller ein Schattenda­ sein. „Dabei sind nicht gewartete oder nicht ge­ tauschte Filter ein idealer Nährboden für Bakterien und somit Ausgangspunkt für Verunreinigungen“, weiß Dr. Milo Halabi, Facharzt für Pathologie und Gutachter für Krankenhaushygiene.

Um die Wartung des Wasserschutzfilters so kom­ fortabel, sicher und hygienisch wie möglich zu machen, entwickelte BWT den E1 Einhebelfilter. Er sorgt für perfekte Trinkwasserhygiene und die Wartung ist so einfach, dass Sie dies in wenigen Sekunden selbst durchführen können. Nehmen auch Sie die Trinkwasserhygiene selbst in die Hand – mit dem E1 Einhebelfilter von BWT! Nähere Informationen und Bezugsquellen finden Sie unter www.bwt-e1.com

1. ENTRIEGELN Entriegeln der Sicherung und gleichzeitiges Absperren des Wassers in beide Richtungen.

2. HOCHZIEHEN Hochziehen des Hebels und damit automatisches Ausstoßen des Hygiene­ tresors (Filtereinheit).

3. EINSETZEN Einsetzen des neuen Hygienetresors, Hebel schließen, verriegeln, fertig!

Kellereinbausituation E1 Einhebelfilter und AQA perla

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Architektur

DAS WOHNHAUS DES WINZERS

Schmal, lang, alt und düster – das waren die Merkmale des Elternhauses. Heute sieht es anders aus.

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W

enn zwei Männer zusammenkommen, die genau wissen, was sie wollen, und einander seit 15 Jahren gut kennen, dann entsteht etwas Bemerkenswertes. Der Hausbesitzer ist Winzer und Tischler, der Architekt ein Querdenker. Typisch ist die Tatsache, dass bereits der erste Entwurf umgesetzt werden konnte – inklusive der Wünsche nach Pool und Wellness-Bereich. Die bestehenden, seit langem unbewohnten Gebäude sind eine typisch burgenländische Zeilenbebauung mit weitläufigen Gärten, die südlich zum angrenzenden Frauenbrunnbach orientiert sind. Diese Gebäude aus massiven Ziegelmauern wurden gründlich entkernt. Dadurch kamen beispielsweise die alten, dunklen Holz-Träger wieder zum Vorschein. Die Fenster des Altbaus wurden neu gemacht und zusätzliche Dachfenster geben die gewünschte Helligkeit. Das Dach wurde gründlich saniert und alle Leitungen neu verlegt. Ein dunkles Eichenparkett wurde verlegt, die Wände weiß gestrichen. Geheizt wird mit Gas und Sonnenkollektoren. Von der Straßenseite sieht das Gebäude jetzt zwar frisch und neu aus, hebt sich aber nicht von der Häuserzeile ab. Da der Altbau nicht verbreitert werden konnte griff Architekt Martin Mostböck zu einem „Trick“. Der Bereich im vorde-

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Architektur ren Teil wurde durch ein „Herausschieben“ zu einem Wintergarten, der die Wohnzone vergrößert, eine angeschlossene Sanitär- und Schlafzone entstand und zusätzlich kommt Licht ins Haus. Das verbindende Element ist eine Rampe. Sie bildet zusätzlichen Raum und erschließt den neuen, auch aus dem Bestand geschobenen Gästebereich und ist außerdem der Blickfang der gesamten Inszene. Durch diese außergewöhnliche Rampenkonstruktion werden die verschiedenen Raumfunktionen gefasst und ins neue Raumgefüge gestellt. Aus allen Bereichen gibt es den grünen Blick in den Garten. Die Fenster sind dreifach verglast und haben einen innenliegenden Sonnenschutz. In den hinteren Bereich des Bestandes wurden der Pool und der Fitness-Bereich integriert – auch sie sind quasi im Grünen. Die Einrichtung entspricht den Intentionen des geschmackssicheren und kunstaffinen Hausherren. Es finden sich hier klassische Design-Möbel, ausgesuchte Lampen und selbstgefertigte Tische, wie der eine, der einmal eine Hobelbank war. Im Schlafzimmer eine Sitzgarnitur und ein integriertes Bad und selbstverständlich ein Schrankraum. Alles in allem eine gelungene und gleichzeitig sehr gemütliche Inszenierung auf 260 Quadratmetern Wohnfläche. Martin Mostböck (Jahrgang 1966) hat in Wien studiert und sieben Jahre bei Coop Himmelblau gearbeitet. Seit 2001 hat er ein eigenes Studio. Er ist Architekt und Designer, er entwirft Möbel, Häuser, Geschäfte, Interieurs und ist quasi ein Grenzgänger zwischen allen diesen Disziplinen. Architektur bedeutet für ihn eine gemeinsame Reise an einen Endpunkt, der alle beglückt. Sie ist wie ein Maßanzug, allerdings muss die Chemie stimmen, sonst wird das nichts. Auch bei einem guten Schneider und einem guten Körper kann da einiges schiefgehen – „A house doesn´t make a home“ ist eine Liedzeile von U2, es gehört eben die Seele dazu. Gute Architektur ist auf den ersten Blick erkennbar und braucht keine zusätzlichen Erklärungen. Was früher selbstverständlich war, nämlich die Personalunion Architekt/Designer (man

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denke nur an Mies van der Rohe, Aalto, Sarinen), ist es heute nicht mehr. Mostböck ist einer der wenigen Ausnahmen. Er hat für seine Entwürfe viele nationale und internationale Auszeichnungen erhalten. Sein Garcia Chair steht im MAK, weitere Werke in renommierten Museen in den USA und Israel. Er selbst wohnt in einem geschichtsträchtigen Ensemble im Herzen des alten Wien umgeben von eigenen Entwürfen und Designerstücken. „Die sündhaft teure CastiglioniLeuchte, die ich von meinem ersten Gehalt gekauft habe, wird auch noch das Zimmer meiner Tochter erhellen. Gutes Design hält ewig und ist immer schön“. Sein eigenes Traumhaus hat er noch nicht entworfen. n Text: Susanne Mitterbauer E-Mail: s.mitterbauer@besser-wohnen.co.at Fotos: Architekt, Udo Titz

besser WOHNEN Info Architekt DI Martin Mostböck Schönlaterngasse 3, 1010 Wien T: +43 676 515 73 17 mail@martin-mostboeck.com www.martin-mostboeck.com


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34 | besser Wohnen – ERA Immobilien | Frühling 2017


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Frühling 2017 | besser WOHNEN – ERA Immobilien | 35


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36 | besser Wohnen – ERA Immobilien | Frühling 2017


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Frühling 2017 | besser WOHNEN – ERA Immobilien | 37


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Frühling 2017 | besser WOHNEN – ERA Immobilien | 39


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EIGENTUMSWOHNUNG MIT LIFT - WELS: WFL 116,96 m², Loggia, Kellerabteil, Garage, Zustand: renovierungsbedürftig. Lage: OST/WEST - Gute Verkehrslage und Infrastruktur. HWB 95 kWh/(m²a) - KP ab € 175.000,- Franz Obergruber 0664/4110108

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MEHRFAMILIENHAUS GEMEINDE BRUCK-WAASEN: WFL ca. 300 m², 4 Wohneinheiten, Holzblockhaus, sanierungsbed., Pufferspeicher, Boiler, Ortswasser u. Brunnen, Keller, HWB 258 kWh/(m²a) KP € 129.000,- Schnabler Gabriele 0676/5056607

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Baugrund Penk – Bez. NK: Gepflegtes Grundstück, ca. 988 m2, sonnige Lage, noch nicht aufgeschlossen, Kaufpreis: € 59,-/m² Thomas Pichler, 02635/71041, Obj.Nr. 2527/1213

Wechselgebiet/ Haus in Aspang: Ca. 73 m² Wfl., möbl.Küche, voll unterkellert, großer Garten, Kaufpreis: € 174.000,- HWB: 85,00 kWh/m²a Gabi Tsoch, 02635/71041, Obj.Nr. 2527/1205

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EFH Prinzendorf/Zaya: EFH mit ca. 185 m² Wfl., großer Grund mit ca. 1.400 m², 2011 kompl. renoviert, Kaufpreis: € 180.000,- HWB: 109,80 kWh/m²a Johann Schleinzer, 0664/9286266, Obj.Nr. 2527/1212

Baugrund Bez.Wr.N. - Winzendorf: Ca. 1.090 m² Bauland, kompl. eingezäunt, sonnige, ruhige Lage, Kaufpreis: € 130.800,- zzgl. Aufschließung, Thomas Pichler, 02635/71041, Obj.Nr. 2527/1197

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Baugrundstück mit Schneebergblick: Sonniges, aufgeschl. Grundstück in Puchberg/Schneeberg, ca. 908 m², Aufschließungskosten bezahlt; Kaufpreis: € 49.900,Gabi Tsoch, 0664/9305104, Obj.Nr. 2527/1029

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Nachbarrechtliches zum Rauchen in Wohnhäusern (§ 364 Abs 2 ABGB)

Der OGH (2 Ob 1/16k) hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit den negativen Auswirkungen des Zigarrenkonsums des Mieters eines Hauses auf dessen Terrasse oder bei geöffnetem Fenster auf einen benachbarten Mieter auseinanderzusetzen und ist hierbei zu einem sehr differenzierenden und ausgleichenden Ergebnis gelangt: Frühling 2017 | besser WOHNEN – ERA Immobilien | 51

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or dem Hintergrund des gegenseitigen nachbarrechtlichen Rücksichtnahmegebots ist darauf abzustellen, dass der Zigarrenrauch den Nachbaren nur dann beeinträchtigt, wenn der Raucher seine Zigarren bei geöffnetem Fenster oder auf der Terrasse konsumiert und gleichzeitig der Nachbar seine Fenster oder Terrassentüre geöffnet hält, um zu lüften bzw in der wärmeren Jahreszeit bei geöffnetem Fenster zu schlafen oder bei geöffnetem Fenster bzw auf der Terrasse Mahlzeiten einzunehmen oder seine Mittagsruhe zu genießen. Daher war es für den OGH angezeigt, (im Winter kürzere und im Sommer längere) Zeiten festzulegen, zu denen zum Schutz des Nachbarn das Rauchen bei geöffnetem Fenster bzw auf der Terrasse verboten ist, während außerhalb dieser Zeiten für den Raucher keine Beschränkungen bestehen sollen. n Sachverhalt:

45 Minuten benötigt. Der Beklagte raucht im Winter und bei Schlechtwetter bei geschlossenem Fenster und lüftet danach, im Sommer raucht er bei geöffnetem Fenster oder auf der Terrasse. Der Kläger ist Nichtraucher und fühlt sich durch den Zigarrenrauch massiv beeinträchtigt. Der Kläger stellte das Hauptbegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, die von dessen Wohnung ausgehenden, nach den örtlichen Verhältnissen das gewöhnliche Maß überschreitenden und die ortsübliche Benutzung der Wohnung des Klägers wesentlich beeinträchtigenden Einwirkungen auf die Wohnung des Klägers durch Rauch, insbesondere durch Zigarrenrauch, ab sofort zu unterlassen. Das Erstgericht wies das Hauptbegehren des Klägers ab.

Die Streitteile wohnen in der Wiener Innenstadt im selben Wohngebäude. Der Kläger ist Mieter einer im 7. Stock gelegenen Wohnung, die Mietwohnung des Beklagten liegt schräg darunter im 6. Stock. Beide Wohnungen sind hof- bzw. gartenseitig ausgerichtet und jeweils mit einer Terrasse (im Folgenden auch Loggia, Balkon) ausgestattet. Die Terrassen sind nur wenige Meter voneinander entfernt.

Das von beiden Parteien angerufene Berufungsgericht änderte die erstinstanzliche Entscheidung dahin ab, dass es bezüglich des Hauptbegehrens den Beklagten dazu verpflichtete, die von seiner Wohnung ausgehenden und wesentlich beeinträchtigenden Einwirkungen auf die Wohnung des Klägers, die durch das Rauchen von Zigarren bei offenem Fenster, im Freien oder bei Lüftung ins Freie in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr entstünden, zu unterlassen.

Der Beklagte ist Autor und arbeitet in seiner Wohnung. Er raucht täglich ein bis zwei Zigarren, wobei er für eine Zigarre 40 bis

Gegen dieses Berufungsurteil richten sich die Revisionen beider Parteien. n Rechtliche Beurteilung des OGH:

a) Zum nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch – Ortsunüblichkeit der Immission und wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Benutzung sind kumulative Tatbestandsvoraussetzungen Gemäß § 364 Abs 2 ABGB kann der Eigentümer eines Grundstücks dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen unter anderem durch Rauch und Geruch insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigen. Unmittelbare Zuleitung ist ohne besonderen Rechtstitel unter allen Umständen unzulässig. Im vorliegenden Fall liegt keine unmittelbare Zuleitung im Sinne des § 364 Abs 2 zweiter Satz ABGB vor. Somit handelt es sich um eine mittelbare Immission, für die die beiden in § 364 Abs 2 erster Satz ABGB genannten Kriterien (Ortsunüblichkeit, wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Benutzung) maßgeblich sind. Diese müssen kumulativ vorliegen, sodass die örtlichen Verhältnisse in beiden Belangen zu beachten sind.

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b) Zur Ortsunüblichkeit des Zigarrenrauchs An sich wäre „Rauchen auf dem Balkon“ – zumindest was Zigarettenrauch anlangt – noch als ortsüblich zu tolerieren. Ungeachtet dessen ist bei der Beurteilung der Ortsüblichkeit der Immission durch Tabakrauch nicht allein auf das Verhalten der Raucher abzustellen, sondern auch auf die von Nichtrauchern in der Regel als unangenehm und störend empfundene Geruchsentwicklung, die gerade beim Rauchen am geöffneten Fenster oder auf dem Balkon – je nach Lage der Wohnungen zueinander – (weit) über das Ortsübliche hinausgehen kann. Es ist daher nicht wesentlich, ob auch auf anderen Balkonen in der Wohnanlage geraucht wird. Zum Sachverhalt: Faktum ist, dass der Kläger unter den festgestellten Umständen dem von der Wohnung des Beklagten ausströmenden Tabakgeruch in einer Weise ausgesetzt ist, die in ihrer Dauer (bis zu fünfeinhalb Stunden täglich) und Intensität (Zigarre) nicht mehr als ortsüblich bezeichnet werden kann.

c) Zur wesentlichen Beeinträchtigung der ortsüblichen Benutzung ca) Wesentliche Beeinträchtigung – Allgemein Zum Sachverhalt: Voraussetzung dafür, dass es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung kommen kann, ist das zeitliche Zusammentreffen des Zigarrenkonsums mit der Terrassennutzung und/oder dem Offenhalten von Terrassentür und/oder Fenster durch den Kläger. cb) Wesentliche Beeinträchtigung in den Nachtstunden Zum Sachverhalt: Die der Rechtsprechung zu Lärmimmissionen zu entnehmende Wertung, dass (vor allem) die als besonders belastend empfundene Störung der Nachtruhe untersagt werden soll, ist auf den vorliegenden Fall übertragbar. Für den Zeitraum von 22:00 bis 6:00 Uhr muss eine Abwägung zwischen dem Bedürfnis des Klägers, in seiner Nachtruhe nicht gestört zu werden, und dem Bedürfnis des Beklagten, seinen Arbeitstag mit einer nächtlich konsumierten Zigarre zu beenden, zugunsten des Klägers ausfallen. Die Möglichkeit, in seiner hof- bzw. gartenseitig ausgerichteten Wohnung bei geöffnetem Fenster schlafen zu können, darf durch den Zigarrengeruch nicht eingeschränkt werden. Allerdings wird sich die wesentliche Beeinträchtigung durch den von außen eindringenden Zigarrengeruch in den Nachtstunden auf jene Jahreszeit beschränken, in der der durchschnittliche Wohnungsmieter, der auch in diesem Zusammenhang als Maßstab dient, üblicherweise bei geöffnetem Fenster oder geöffneter Terrassentür schläft. Bei objektiver Sichtweise wird sich dieser Zeitraum längstens auf die Monate von Mai bis einschließlich Oktober erstrecken,

während der „Durchschnittsmensch“ von November bis Ende April die Nachtstunden in geschlossenen Räumen verbringt. Zwischenergebnis zum konkreten Sachverhalt: Somit lässt sich als Zwischenergebnis für die Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr festhalten, dass es vom 1. Mai bis 31. Oktober jeden Jahres bei der vom Berufungsgericht gefundenen Regelung zu bleiben hat, nicht aber auch vom 1. November bis 30. April. In diesem Zeitraum liegt während der Nachtstunden keine wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Benutzung der Mietwohnung des Klägers vor. cc) Wesentliche Beeinträchtigung tagsüber Da ein Nichtraucher auch tagsüber vor eindringendem Rauch geschützt werden soll, kann der anzustrebende Interessenausgleich – ähnlich wie bei den „Musikimmissionen“ – auch zu diesen Zeiten nur durch eine zeitliche Regelung erreicht werden. Zum Sachverhalt: Die Erwirkung eines zeitlich unbeschränkten Rauchverbots gegenüber dem Beklagten kommt tagsüber wegen des auch vom Kläger zu beachtenden nachbarrechtlichen Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht in Betracht. Der Kläger bemängelt in seinem Rechtsmittel aber zu Recht, dass er sich nach der zweitinstanzlichen Entscheidung bei der Nutzung seiner Terrasse, beim Lüften oder dem Offenhalten des Fensters

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Recht


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Recht zwecks Frischluftzufuhr tagsüber ganz an das nicht berechenbare Rauchverhalten des Beklagten anpassen müsste, wenn er das Eindringen des beeinträchtigenden Zigarrengeruchs in seine Wohnräume verhindern will. Das kann durch eine Zeitabschnittsregelung verhindert werden, wie sie der Kläger in seinem Rechtsmittel als Eventualantrag begehrt. Der Kläger orientiert sich dabei an den üblichen „Ruhe- und Essenszeiten“, also den Zeiten von 8:00 bis 10:00 Uhr, 12:00 bis 15:00 Uhr und 18:00 bis 20:00 Uhr. Das entspricht nach der Lebenserfahrung den Gewohnheiten des maßgeblichen „Durchschnittsmenschen“. Die restlichen Zeitabschnitte (insgesamt neun Stunden) stünden dem Beklagten für die Befriedigung seines Rauch- und Lüftungsbedürfnisses zur Verfügung, wobei aber auf die festgestellten „Nachwirkungen“ pro gerauchter Zigarre Bedacht zu nehmen ist. Diese Beurteilung gilt aber wieder nur für jene Jahreszeit, in der von einem durchschnittlichen Wohnungsmieter die Nutzung der Terrasse zur Einnahme der Mahlzeiten und die Mittagsruhe bei geöffnetem Fenster oder geöffneter Terrassentür üblicherweise zu erwarten ist. Auch hier werden dies bei objektiver Sichtweise nur die Monate von Mai bis einschließlich Oktober sein. In der restlichen Zeit von November bis Ende April muss dem Kläger aber noch Gelegenheit zu geben sein, seine Wohnung unbeeinträchtigt vom Zigarrenrauch des Beklagten zu lüften bzw. Frischluft zuzuführen. Dafür wird für den durchschnittlichen Bewohner am Morgen, zu Mittag und am Abend je eine Stunde ausreichend sein.

Weiteres Zwischenergebnis zum Sachverhalt: Als weiteres Zwischenergebnis ist daher für die Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr festzuhalten, dass der Kläger mit seinem Unterlassungsbegehren wie folgt durchdringt: vom 1. Mai bis 31. Oktober jeden Jahres für die Zeiten 8:00 bis 10:00 Uhr, 12:00 bis 15:00 Uhr und 18:00 bis 20:00 Uhr sowie vom 1. November bis 30. April jeden Jahres für die Zeiten 8:00 bis 9:00 Uhr, 13:00 bis 14:00 Uhr und 19:00 bis 20:00 Uhr. Während der übrigen Zeiten liegt keine wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung seiner Mietwohnung vor. n Anmerkungen: Zu beachten bleibt, dass die vorliegende Entscheidung auf rein nachbarrechtlicher Grundlage (dies vor dem Hintergrund der Immissionsschutzbestimmung des § 364 Abs 2 ABGB) ergangen ist, während mietrechtliche Implikationen ausgespart blieben. Eine eingehendere mietrechtliche Betrachtung des Themas (etwa auch zur Frage, in welchem Ausmaß seitens des Vermieters das Rauchen in Wohnräumern bzw. zu Wohnungen gehörigen Balkonen und Terrassen untersagt werden kann) steht also noch aus. In nachbarrechtlicher Hinsicht kann die Entscheidung durchaus als ausgewogen betrachtet werden und setzt einen nicht unwichtigen Meilenstein im sich immer häufiger entzündenden „Glaubenskrieg“ rund ums Rauchen. Der OGH bemüht nach deutschem Vorbild das gegenseitige nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot: Freilich haben Raucher das Interesse ihrer Nachbarn, durch den Rauch nicht wesentlich beeinträchtigt zu werden, zu berücksichtigen. Umgekehrt ginge es aber zu weit, ihnen von Vornherein jegliches Recht auf Zigaretten- oder Zigarrenkonsum zu verbieten. Vor dem Hintergrund eines konkreten Problemfalls lassen sich für gewöhnlich sachgerechte Entscheidungen gewinnen (wie dies ja auch im vorliegenden Fall geschehen ist). Es ist zu hoffen, dass diese ausgleichende Rechtsprechung Fortsetzung finden wird und sich damit bei allen Betroffenen das Bewusstsein manifestiert, dass zwar einerseits nicht rücksichtslos immer und überall geraucht werden darf, andererseits aber ein Totalverbot des Rauchens ohne Wenn und Aber in unzulässiger Weise das Recht auf freie Gestaltung des Privat- und Familienlebens beschneidet. ***** n Weitere Entscheidungen n Bestandrecht: Im Zuge des Abschlusses eines Bestandvertrages muss sich ein Vertragspartner die Handlungen seines Verhandlungsgehilfen zurechnen lassen, wobei für die Erfüllung des Tatbestands „Arglist“ im Sinne des § 870 ABGB bedingter Vorsatz ausreichend ist. Grundsätzlich gelangen bei der Vermietung eines unbebauten Grundstückes zum Zwecke der Errichtung eines Superädifikates die Kündigungsschutzbestimmungen des MRG analog zur Anwendung. (5 Ob 70/16d) n Wohnungseigentum: Einen Sachverständigen, der mit der Erstellung eines Baugutachtens nach § 37 Abs 4 WEG (= Gut-

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achten über den Bauzustand der allgemeinen Teile des Hauses, insbesondere über in absehbarer Zeit notwendig werdende Erhaltungsarbeiten bei Wohnungseigentumsbegründungen an Gebäuden, deren Baubewilligung bereits mehr als 20 Jahre zurückliegt) beauftragt wird, trifft keine Haftung, wenn er Teile des Hauses nicht in Augenschein nimmt und im Gutachten ausdrücklich darauf hinweist. Dies soll zumindest dann gelten, wenn für das konkrete Veräußerungsgeschäft ein Baugutachten nach § 37 Abs 4 WEG gar nicht zwingend vorgeschrieben ist. (6 Ob 141/16b) n Mietrecht (Vollanwendung des MRG): Der VfGH hat nach öffentlicher Verhandlung zu einigen Gesetzesbeschwerden (= Parteianträgen auf Normenkontrolle) zu § 5 Abs 1 RichtWG (Richtwerte der Bundesländer), § 2 Abs 3 zweiter Halbsatz RichtWG (Lagezuschlagsverbot für sogenannte „Gründerzeitviertel“ im Rahmen des Richtwertsystems) und § 16 Abs 7 MRG (einheitlicher Befristungsabschlag im gesamten Vollanwendungsbereich des MRG) Stellung bezogen: Die Anträge zu § 5 Abs 1 RichtWG wurden als unzulässig zurückgewiesen, die Anträge zu § 2 Abs 3 RichtWG und § 16 Abs 7 MRG nach Entscheidung in der Sache abgewiesen. Im Wesentlichen entkräftete das Höchstgericht – in der Sache freilich wenig überzeugend – verfassungsrechtliche Zweifel an den angeführten Bestimmungen unter Hinweis auf den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum, der dem Mietrechtsgesetzgeber schon aus sozialpolitischen Erwägungen eingeräumt werden müsse. (G 673/2015 ua)

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n Mietrecht: Das Benützungsentgelt für eine titellose Benützung hat ein angemessenes zu sein und entspricht bei Bestandräumen dem für solche Räume zu zahlenden (bisherigen oder einem sonst angemessenen) Mietzins. Liegen Mängel der Gebrauchsfähigkeit vor, die vom Vermieter im (Neu-)Vermietungsfall ohne nennenswerten Aufwand beseitigt werden können, ist bei der Bemessung des angemessenen Benützungsentgelts von einem Zustand ohne jede Gebrauchsbeeinträchtigung auszugehen. (3 Ob 109/16z) n Wohnungseigentum: Der OGH hatte sich mit einer Vereinbarung in einem Wohnungseigentumsvertrag auseinanderzusetzen, nach welcher die Parteien verpflichtet sind, einer Neufestsetzung der Nutzwerte zuzustimmen, wenn eine solche – insbesondere aufgrund Planabweichungen – notwendig werden sollte. Unter der Prämisse, dass es sich hierbei nur um Fälle geringfügiger Änderungen im Zuge der Baumaßnahmen handelt, qualifizierte das Höchstgericht eine solche Vereinbarung als zulässig. Übersehen wurde im Anlassfall freilich, dass der Wohnungseigentumsvertrag eine derartige Einschränkung auf geringfügige Änderungen gerade nicht vorsah. (8 Ob 46/16x) n Wohnungseigentum: Der OGH hat sich mit einigen Aspekten der Beschlussanfechtung befasst: Die Nennung eines falschen Datums für das Ende der Anfechtungsfrist hat sich im gegenständlichen Fall nicht ausgewirkt, sodass allfällige Auswirkungen auf die Dauer der Anfechtungsfristen nicht zu

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Recht


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Recht überprüfen waren. Die Anfechtungsgründe nach § 24 Abs 6 WEG sind binnen Monatsfrist geltend zu machen und können daher in einem laufenden Anfechtungsverfahren nicht mehr „nachgeschoben“ werden. Eine umfängliche Inhaltskontrolle hat bei der (überwiegend) formellen Beschlussanfechtung nach § 24 Abs 6 WEG nicht stattzufinden. (5 Ob 20/16a) n Maklerrecht: Ein Makler hat bei eigener Kenntnis selbstverständlich seinen Auftraggeber über das Fehlen entsprechender Baubewilligungen aufzuklären. Eine besondere Nachforschungspflicht trifft den Makler aber nicht. Liegt dem Veräußerungsgeschäft ein Sachverständigengutachten nach § 6 Abs 2 WEG zugrunde, in dem „baubehördlich genehmigte Pläne und Bescheide“ erwähnt werden (und das außerdem nur auf der Grundlage behördlich bewilligter Pläne erstellt werden darf ), so besteht für den Makler kein Anlass, am Vorliegen von Baubewilligungen zu zweifeln. (5 Ob 40/16t) n Gewährleistung bei Wohnungskauf: Der OGH hat dem Käufer einer knapp 70 Jahre alten Eigentumswohnung gegenüber der Verkäuferin keinerlei Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aufgrund nicht dem Stand der Technik entsprechender Elektroinstallationen in der Wohnung zugebilligt. Maßgeblich für diese Entscheidung war der Umstand, dass die Wohnung aufgrund der dem Kaufvertrag zugrunde gelegten Leistungsbeschreibung als „unsaniert“ veräußert wurde und der Käufer die Wohnung kannte. (7 Ob 156/16s) n Wohnungseigentum: Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Nutzungsänderung eines Wohnungseigentumsobjektes mit einer unspezifischen Geschäftsraumwidmung spielt die Frage der Verkehrsüblichkeit eine nur untergeordnete Rolle. Damit wird die bisherige Rechtsprechung, die das Änderungsrecht des Wohnungseigentümers bei unspezifischer Geschäftsraumwidmung jedenfalls von einem (auf die Verkehrsüblichkeit abstellenden) „Vorher-Nachher-Vergleich“ abhängig gemacht hat, zumindest relativiert. Mit anderen Worten: So lange sich eine Änderung im Rahmen der Widmung des Wohnungseigentumsobjekts bewegt, steht nicht die Verkehrsüblichkeit, sondern das Recht des Wohnungseigentümers, sein Objekt widmungsgemäß nutzen zu dürfen, im Vordergrund. Im konkreten Fall hat der OGH die Unterbringung von Flüchtlingen als im Rahmen einer unspezifischen beziehungsweise aber einer jedenfalls den Beherbergungsbetrieb einschließenden Widmung des Wohnungseigentumsobjektes liegend erachtet, sodass von keiner genehmigungspflichtigen Änderung auszugehen war. (5 Ob 105/16a) n Bestandrecht: Eine sogenannte „Besichtigungsklausel“ deckt jene Mängel ab, die durch ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar sind. Wird eine „ordnungsgemäße Rückgabe des Mietobjekts im bekannten und besichtigten Zustand“ vereinbart, so gelten Mängel von Elektro- und Datenleitungen im Zeitpunkt der Besichtigung als genehmigt, sofern sie erkennbar sind (etwa, weil sie in der Art der Verlegung begründet sind). (10 Ob 61/16t)

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n Wohnungseigentum: Im Wohnungseigentum kann in den Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung ausschließlich die Eigentümergemeinschaft nach außen hin handeln und in diesen Angelegenheiten kommt auch nur ihr Passivlegitimation zu. Dies gilt auch in sogenannten „Mischhäusern“, und zwar ungeachtet des Umstands, wie weit im Rahmen der Liegenschaftsverwaltung im Innenverhältnis abrechnungstechnisch und hinsichtlich der Willensbildung zwischen den Wohnungseigentümern und den schlichten Miteigentümern (hier: als „Vermietungsgesellschaft“ bezüglich jenes Hauses auf der Liegenschaft, an dem kein Wohnungseigentum begründet ist) unterschieden wird. Der Verwalter ist gar nicht befugt, nur einzelne Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu vertreten. (5 Ob 173/16a) n Mietrecht (Vollanwendung des MRG): Für die Ermittlung der Nutzfläche eines Mietgegenstandes ist lediglich seine Bodenfläche, nicht aber seine Raumhöhe maßgeblich, sodass Dachschrägen keine Verringerung der Nutzfläche bewirken. Auch an der Nutzflächenrelevanz von Loggien ist im Lichte der ständigen Rechtsprechung nicht zu zweifeln. (5 Ob 170/16k) n Maklerrecht: Nur mangels einer konkreten Provisionsvereinbarung im Maklervertrag ist bezüglich der Höhe der Provision auf eine ortsübliche Provision zurückzugreifen. (4 Ob 205/16z) n Wohnungseigentum: Der OGH hat an seiner Linie zum dynamischen Erhaltungsbegriff festgehalten, wonach bei schadhaften und reparaturbedürftigen Holzfenstern und -türen deren Austausch gegen moderne Kunststoffelemente bei Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung qualifiziert werden kann. Im Rahmen der Beschlussanfechtung nach § 24 Abs 6 WEG können unter dem Titel der „Gesetzwidrigkeit“ nur Verstöße gegen zwingende Bestimmungen des WEG oder „krasse“ Verstöße gegen die Maximen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit aufgegriffen werden. Keinesfalls kann es dabei zu einer darüber hinausgehenden, gleichsam allumfassenden inhaltlichen Kontrolle der Verwaltungstätigkeit kommen. (5 Ob 208/16y) Mietrecht (Vollanwendung des MRG): Dem Schriftformgebot des § 16 Abs 4 zweiter Halbsatz MRG (schriftliche Bekanntgabe der für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Berücksichtigung eines Lagezuschlags bei der Vereinbarung eines Richtwertmietzinses) kann auch ohne Unterfertigung eines Schriftstücks entsprochen werden. Bei bloßen Informationspflichten (wie in § 16 Abs 4 zweiter Halbsatz MRG) spricht nämlich vieles gegen die Notwendigkeit einer Unterschrift, da es nur darum geht, dem Empfänger bestimmte Angaben in dauerhafter Weise zur Verfügung zu stellen. In diesen Fällen genügt daher die bloße Textform. (5 Ob 71/16a) n FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer E-Mail: c.kothbauer@onlinehausverwaltung.at Fotos: Fotolia


Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag Ein Mietvertrag begründet Rechte und Pflichten.

1. Das alleinige Nutzungsrecht:

Ein sehr wichtiges Recht aus dem Mietvertrag ist das alleinige Nutzungsrecht an der im Mietvertrag beschriebenen Wohnung – inklusive der mitvermieteten Nebenräume wie zum Beispiel eines Kellerabteils. Das heißt auch, dass sich gegen den Willen des Mieters niemand Zugang zur Wohnung erschaffen darf – auch der Vermieter nicht. Der Zugang zur Wohnung darf nicht verwehrt werden. Öffentlich zugängliche Bereiche, wie zum Beispiel der Aufzug, der Keller, der Spielplatz und so weiter dürfen mitbenutzt werden. Vorsicht: unter Mitbenutzung wird le-

diglich die zeitlich befristete Nutzung verstanden. Möbel oder Schuhe im Hausgang auf Dauer abzustellen, verstößt gegen die Hausordnung. Wer eine Mietwohnung oder Eigentumswohnung bewohnt, nutzt zwangsläufig auch das Haus als Ganzes, wie zum Beispiel die Auffahrt, die Gänge, den Aufzug, den Parkplatz und so weiter. Diese allgemeine Nutzung wird als einfaches Nutzungsrecht definiert und gehört zu den Grunddienstbarkeiten. Das ausschließliche Nutzungsrecht bezieht sich hingegen auf die privat genutzten Räume, zu denen nur der Mieter oder Käufer und dessen Angehörige Zutritt haben.

Der Mietvertrag ist sowohl auf Mieterseite als auch Vermieterseite vererblich. Zunächst tritt der ruhende Nachlass, in weiterer Folge treten die Erben in das Mietverhältnis und damit in die bestehenden Rechte und Pflichten ein. Der Mietvertrag bleibt unverändert. Kommt es zu einem Todesfall auf Mieterseite und liegt ein Hauptmietverhältnis vor, kann es gemäß § 14 MRG anstelle der Erben zu einer Sonderrechtsnachfolge von Eintrittsberechtigten kommen. Eintrittsberechtigt sind nämlich der Ehegatte, der Lebensgefährte, Verwandte in

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DDr. Martin Stieger gerader Linie sowie Adoptivkinder und Geschwister. Voraussetzung für das Eintrittsrecht sind ein dringendes Wohnbedürfnis sowie ein bisheriger gemeinsamer Haushalt mit dem Verstorbenen. Liegen diese Voraussetzungen daher vor, tritt nicht der gesetzliche Erbe, sondern der Eintrittsberechtigte in das Mietverhältnis ein. Das Eintrittsrecht hat auch Konsequenzen auf das Kündigungsrecht des Vermieters. Dieser hat nämlich im Falle des Todes des Mieters ein Kündigungsrecht gegenüber der Verlassenschaft beziehungsweise den Erbberechtigten. Dieses Kündigungsrecht kann jedoch nicht gegenüber einem Eintrittsberechtigten ausgeübt werden.

2. Das Recht auf Schlüssel und Reserveschlüssel

Ein Mietvertrag verpflichtet den Vermieter dazu, uneingeschränkten Zutritt zur Wohnung, den Nebenräumen und den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Der Vermieter stellt die dazu nötigen Schlüssel zur Verfügung: den Schlüssel für das Haustor, für die Wohnung und gegebenenfalls auch für das Kellerabteil. Zudem besteht ein Anspruch auf je einen Reserveschlüssel, damit jemand Dritter zum Beispiel die Pflanzen gießen kann, während der Mieter auf Urlaub ist.

3. Das Recht auf den vereinbarten Zustand der Wohnung

Wird im Mietvertrag der Zustand der Wohnung näher beschrieben, muss die Wohnung auch so zur Verfügung gestellt werden. Steht zum Beispiel„toprenoviert“ im Mietvertrag, ist die Wohnung bei der Übergabe dagegen mangelhaft, kann beim Vermieter entweder die entsprechenden Renovierungsarbeiten oder eine Mietzinsminderung eingefordert werden.

Die drei wichtigsten Pflichten aus dem Mietvertrag:

1. Die Pflicht, den Mietzins zu zahlen Die Hauptpflicht aus dem Mietvertrag besteht in der Zahlung der vereinbarte Miete (regelmäßig und in voller Höhe) bis längstens dem 5. eines jeden Kalendermonats .

2. Der sorgsame Umgang mit dem Mietgegenstand Es versteht sich von selbst, dass mit einer gemieteten Wohnung – die einem ja nicht gehört (fremdes Eigentum) – sorgsam umgegangen wird. Beachtliche Veränderungen (größere Umbauarbeiten) des Miet-Gegenstandes sollten mit dem Vermieter abgestimmt werden. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes bestimmt § 9 Abs. 1 MRG, unter welchen Umständen der Mieter berechtigt ist, die gemietete Wohnung zu verändern. Die Änderungen haben jedenfalls - auf Kosten des Mieters zu erfolgen, - dem Stand der Technik zu entsprechen - und fachgerecht ausgeführt zu sein. Bei unwesentlichen Veränderungen, wie etwa Ausmalen oder Tapezieren, muss der Vermieter nicht verständigt werden. Der Rechtsprechung nach sind Veränderungen dann unwesentlich, wenn sie - geringfügig, - nicht erheblich und - leicht wieder zu beseitigen sind. Wesentlich sind jene Veränderungen, die in irgendeiner Art und Weise die Substanz des Mietgegenstandes betreffen und nur mittels eines gewissen Aufwandes wieder rückgängig gemacht werden können, zum Beispiel Mauerdurchbrüche. Bei beachtlichen Veränderungen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter zu verständigen. Der sorgsame Umgang mit dem Mietgegenstand umfasst auch die Rechte der Nachbarn. Der Grundsatz „die Freiheiten des Mieters enden dort, wo der Nachbar beeinträchtigt wird“ wird oft leidvoll geprüft, wenn in der Nachbarschaft gelärmt wird. Auch untertags sollten Instrumente mit Lautstärkenreglern lediglich auf Zimmerlautstärke gespielt werden, ebenso Fernseher und Stereoanlagen. Lärmintensive Arbeiten sollten zügig beendet werden und eher die Ausnahme als die Regel bilden.

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Die Frage, ob etwas zu laut ist, wird immer nach der Ortsüblichkeit beurteilt. Dies ist ein objektiv messbarer Maßstab. Es kommt hierbei auf besondere Empfindlichkeiten einzelner nicht an. Es genügt daher schon, dass die Lärmentwicklung objektiv, das heißt, durch unbeteiligte Personen als störend empfunden wird. Bei der Beurteilung wird nicht nur die Lautstärke an sich, sondern auch die Häufigkeit und Dauer wie auch die Tageszeit, in die die Geräuschbelästigung fällt, beurteilt.

3. Die Duldungspflicht:

Der Mieter muss gewisse Maßnahmen des Vermieters zulassen. Dazu gehören Baumaßnahmen, Verbesserungsarbeiten und Reparaturen – sowohl in der gemieteten Wohnung als auch am Haus oder in einer anderen Wohnung, auch wenn diese Arbeiten direkte Auswirkungen auf die gemietete haben. Beispiel dafür wäre ein Wasserschaden in der unter dem Mietgegenstand liegenden Wohnung, der nur durch den Boden des Badezimmers behoben werden kann. Mieter müssen den Vermieter und andere von diesem beauftragte Personen aus wichtigen Gründen in die Wohnung lassen, damit zum Beispiel Reparaturen durchgeführt werden. Der Vermieter muss sich aber ein bis zwei Wochen vorher ankündigen und den Termin mit dem Mieter abstimmen – außer bei Gefahr im Verzug. n Text: DDr. Martin Stieger

Fotos: Fotolia-Stockfoto-MG, Fotolia-hichwaystartz

1 Eine gute Aufstellung finden Sie auch hier: wien. arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/jungeswohnen/ Rechte_und_Pflichten.html 2 Ein Mietvertrag ist die mündliche oder schriftliche Vereinbarung (verbindliche Einigung) zwischen einem Vermieter (Eigentümer, Hauptmieter) und dem Mieter (bzw. Untermieter). Der Mietvertrag kommt mit der Einigung der Vertragsparteien über den Mietgegenstand und den Mietzins zustande. Ein klarer Mietvertrag mit den wichtigen Eckdaten wie Ausstattung der Wohnung, Höhe des Mietzinses und Befristung des Mietverhältnisses geben Mieter wie Vermieter die nötige Rechtssicherheit. 3 § 14 MRG (1) Durch den Tod des Vermieters oder des Mieters wird der Mietvertrag nicht aufgehoben.

(2) Nach dem Tod des Hauptmieters einer Wohnung treten in den Mietvertrag mit Ausschluss anderer zur Erbfolge berufenen Personen die im Abs. 3


genannten eintrittsberechtigten Personen ein, sofern sie nicht binnen 14 Tagen nach dem Tod des Hauptmieters dem Vermieter bekanntgeben, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen. Mit dem Eintritt haften die eintretenden Personen für den Mietzins und die Verbindlichkeiten, die während der Mietzeit des verstorbenen Hauptmieters entstanden sind. Sind mehrere Personen eintrittsberechtigt, so treten sie gemeinsam in den Mietvertrag ein und haften zur ungeteilten Hand. (3) Eintrittsberechtigt nach Abs. 2 sind der Ehegatte, der Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie einschließlich der Wahlkinder und die Geschwister des bisherigen Mieters, sofern diese Personen ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt mit dem Mieter in der Wohnung gewohnt haben. Lebensgefährte im Sinne dieser Bestimmung ist, wer mit dem bisherigen Mieter bis zu dessen Tod durch mindestens drei Jahre hindurch in der Wohnung in einer in wirtschaftlicher Hinsichtgleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft gelebt hat; einem dreijährigen Aufenthalt des Lebensgefährten in der Wohnung ist es gleichzuhalten, wenn er die Wohnung seinerzeit mit dem bisherigen Mieter gemeinsam bezogen hat. In dem in § 12 Abs. 3 genannten Fall sind Verwandte in absteigender Linie einschließlich der Wahlkinder nicht eintrittsberechtigt. 4

Geregelt im Zahlungsverzugsgesetz (ZVG)

dazu einmal mehr vortrefflich Mag. Christoph Kothbauer www.onlinehausverwaltung.at/Portals/1/ pdf/IZ_12_07_mietrechtJuni07.pdf

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besser WOHNEN Info

Rückfragen an DDr. Martin Stieger

Unternehmensberater und Immobilientreuhänder in Wels Geschäftsführender Gesellschafter der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH http://asasonline.com

Immo-Wikis: kurze Filme zum Thema Immobilien

Rund um das Thema Immobilien gilt es, viele Fragen zu klären: rechtliche, finanzielle, technische … Einen Teil dieser Fragestellungen versuchen Experten wie Prof. Mag. Thomas Malloth, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, in kurzen Filmen – Immo-Wikis – leicht verständlich zu erklären. Folgende Immo-Wikis sind derzeit schon – natürlich völlig kostenlos – zu sehen: http://forum.asasonline.com/immobilien/ Das Mietrechtsgesetz – MRG, Teil 1 Das Mietrechtsgesetz – MRG, Teil 2 Die Grundsäulen des Mietrechtsgesetztes. Preisschutz und Kündigungsschutz Mietzinsbildung in Österreich Wann gilt das ABGB? Wann gelten die speziellen Gesetze MRG, WEG oder WGG? Was ist der Alleinvermittlungsauftrag? Was ist ein Hypothekarkredit bzw. Hypothekendarlehen? Was macht ein Immobilientreuhänder? Was regelt § 1090 ABGB Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch? Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an? Welche Rechte und Pflichten hat ein

Mieter? Welche Rechte und Pflichten hat ein Vermieter? Wie bestimmt man den angemessenen Mietzins?

Immobilienmanagement studieren:

Darüber hinaus gehende Kenntnisse im Immobilienmanagement kann man sich vertieft in Experten- und MBALehrgängen des AIM Austrian Institute of Management[1] der Fachhochschule Burgenland[2] aneignen, die zeit- und ortsunabhängig neben Beruf und Familie absolviert werden können und in Kooperation mit der ASAS Ausund Weiterbildung GmbH[3] angeboten werden. Akademische/r Immobilienmanager/in: http://asasonline.com/weiterbildung/ expertenlehrgang/fernstudium/immobilienmanagement-1.html MBA Immobilienmanagement: http://asasonline.com/weiterbildung/ mba/fernstudium/mba-immobilienmanagement.html [1] http://aim.ac.at [2] http://www.fh-burgenland.at [3] http://asasonline.com

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besser WOHNEN – ERA IMMOBILIEN Langfristig besser ist es, bei bodennahen Arbeiten Matten oder Hocker zu verwenden. Das erleichtert eine rückengerechte Haltung.

GARTELN FÜR KÖRPER, GEIST UND SEELE Um gesund zu bleiben, brauchen wir positive psychische und physische Einflüsse. Der Garten versorgt uns mit beidem.

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Riechen – der Blütensalbei sorgt für ein Dufterlebnis über viele Wochen.

Hören – fließendes Wasser belebt den Energiefluss.

on unserem Körper verlangt der Garten physische Tatkraft und Anstrengung. Unserem Geist schenkt er Muße zu entspannen und die Seele baumeln zu lassen. Aus dem Garten lässt sich Kraft schöpfen und neue Lebensenergie gewinnen. Wer sich Zeit zum Durchatmen nimmt, spürt, wie sich die der Natur eigene Ruhe auf Körper und Geist überträgt. Der Garten fängt auf und bringt Wohlgefühl, denn es sind die einfachen Dinge des Lebens, die hier Energiereserven auffüllen und helfen, inneres Gleichgewicht zu erlangen und zu bewahren.

Bewegung hält fit

V

Einem Gärtner wird nie langweilig, denn ein gepflegter Garten verlangt das ganze Jahr Aufmerksamkeit. Gut, dass Bewegung im Garten ein Jungbrunnen ist. Abwehrkräfte werden gestärkt, man wird resistent gegen Wind und Wetter. Frische Luft, Sonnenschein aber auch der Wind streicheln Körper und Seele. Wer seinen Garten ernst nimmt, braucht sich nicht um ein tägliches Fitnessprogramm zu kümmern. Die erforderlichen Arbeiten beanspruchen eine Reihe an Muskeln, kräftigen und dehnen sie und stärken die Ausdauer.

Tipps zur ergonomischen Gartenarbeit

Damit auch schwere Arbeiten zur Gesundheit beitragen, müssen sie mit Bedacht ausgeführt werden. Wer sich wie wild auf die Gartenarbeit stürzt, bekommt die Rechnung in Form von Schmerzen und Verspannungen präsentiert. Beim Heben oder Tragen schwerer Lasten ist auf eine gleichmäßige Gewichtsverteilung zu achten. Wann immer möglich, sollte eine Scheibtruhe zu Hilfe genommen werden. Beim rückenschonenden Heben von Lasten geht man in die Knie und hält den Rücken gerade. Das gilt auch für das

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Garteln


besser WOHNEN – ERA IMMOBILIEN Fühlen – wie Samt muten die Blätter des Wollziest an. Unkrautjäten und Pflanzen. Kleine Pausen zwischendurch, in denen man verschiedene Körperpartien abwechselnd anspannt und wieder lockert, beugen Verspannungen vor. Bewegung beschränkt sich aber nicht auf die Arbeit. Das Barfußgehen im Garten wird zur kostenlosen Fußreflexzonenmassage. Morgens im taufrischen Gras zu gehen, bringt den Kreislauf auf Touren und gibt Schwung für den Tag.

Entstressen und Entschleunigen

Der Nutzen des Gartens und der Gartenarbeit geht aber weit über das

Die eigene Ernte aus dem Garten sorgt für Glücksgefühle.

Körperliche hinaus, auch innere Kräfte werden stimuliert. In ruhigen Ecken ist Platz für Entspannungs- und Jogaübungen unter freiem Himmel. Die Psyche profitiert von Sinnesreizen und psychologischen Faktoren: Man freut sich über keimenden Samen, über Blüten und Früchte, die sich einfinden, über glühende Herbstfarben. Man umsorgt die Pflanzen, spricht ihnen gut zu und muss auch hier mit Erfolgen und Niederlagen umgehen.

Energiefluss im Garten

Das Gefühl kennt jeder: Man betritt einen Ort und fühlt sich auf Anhieb

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wohl, woanders hingegen „stimmt“ etwas nicht. Zum Teil geht es auf den dortigen Energiefluss zurück, wie man einen Ort empfindet. Der Garten soll daher von positiver, gemächlich und ungehindert fließender Energie erfüllt sein. Zu vermeiden sind lange, gerade Wege, strenge Beet-Ränder sowie große monotone Flächen. Hanggrundstücke sollten terrassiert und bepflanzt werden, um eine ungünstige Beschleunigung der Energie und deren raschen Verlust zu vermeiden. Wichtig ist, dass der Energiefluss nicht blockiert oder gestoppt wird, etwa durch hohe Zäune oder sonstige Hindernisse. Glatte, feine


besser WOHNEN Buchtipps Super Herbs

Nadine Berling-Aumann, blv Verlag 2016, ISBN: 978-3-8354-1572-0 Pflanzen für Power, Vitalität & Balance Energie pur mit Super-Kräutern: Lebenselixiere aus Wildpflanzen gegen Stress, Alterung und Krankheit. Pflanzliche Heilmittel, kulinarische Rezepte und grüne Nahrungsergänzungsmittel.

Kraftquelle Grün

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Grün steht für Hoffnung, für Wachstum und Leben, für Standfestigkeit und Treue.

Die Arbeit im Garten stärkt die Psyche und macht fröhlich.

und gerade Oberflächen beschleunigen die Energie, während raue, grobe und geschwungene den Energiefluss verlangsamen. Wegkreuzungen bringen ihn fast vollständig zum Erliegen. Sehr vorteilhaft ist an solchen Stellen ein kleiner Brunnen oder ein Quellstein.

im Kreislauf der Natur gegeben und genommen; nichts wird verschwendet, Gartenabfälle werden zu wertvollem Kompost. Wer diesen Mehrwert versteht, bringt der Natur automatisch Achtung und Respekt entgegen. In früheren Zeiten hat man den letzten Apfel einer Ernte am Baum hängen lassen als Zeichen der Dankbarkeit und gleichzeitig als Bitte für eine gute Ernte im nächsten Jahr. n

Grün macht glücklich

Das Wort grün hat sich aus dem althochdeutschen Verb gruoen entwickelt, das „wachsen“ oder „gedeihen“ bedeutet. Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Umgebung mit viel Grün einen positiven Einfluss auf die mentale Gesundheit hat. Im Garten wird

Text: Ing. Elke Papouschek E-Mail: e.papouschek@besser-wohnen.co.at Fotos: Bilder: BGL, iVerde, fotolia

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Garteln


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&

Tipps & Trends

TIPPS TRENDS Frisch und gesund in den Frühling! Von der kleinen privaten Öl-Raffinerie, der CoverStory zum Besitzen bis zu den aktuellen Möbel-Programmen für dieses Jahr. Trend-Blüten für den Frühlingsmonat März.

RIVA – das Mehr an Möglichkeiten

Aus schier unzähligen Kombinationen von Konsolen- und Schranklösungen können Sie genau jene wählen, welche exakt zu Ihren Bedürfnissen passt. So wird das Bad zum Spielraum für Ihre Ideen. Flexibilität und Funktionalität in ihrer schönsten Form. Das ist Riva. Lieferzeit nur 9 Werktage. Made in Austria. Erhältlich in 11 verschiedenen Frontfarben, sowie zusätzlich noch 2 Waschtischplattenfarben. www.conformbad.at

Läuft wie geschmiert!

Vitamine, Mineralien und wertvolle Nährstoffe und wo man sie findet: Die neue Ölpresse von Gorenje macht es möglich, jetzt auch zuhause Öle für Speisen aller Art herzustellen. Dabei bleibt beim Pressvorgang die Temperatur unter 49°C, um wertvolle Nährstoffe zu schützen. Speziell geeignet für Kürbiskern, Sesam, Erdnuss, Walnuss, Sonnenblumenkerne, Leinsamen und Mandel. Der Gesundheit zuliebe. www.gorenje.at

Wohnkomfort und Zeitlos-Design

Welche raffinierten Polstermöbel-Programme sich der oberösterreichische Hersteller SEDDA für 2017 ausgedacht hat, präsentiert er auf der Wiener Einrichtungsmesse ‚Wohnen & Interieur’ (11.-19.3.2017). Ein kleiner Vorgeschmack: moderne Designercouchen mit elektrischer Sitzeinstellung, patentierte Infrarot-Tiefenwärmsysteme und integrierte Ladestationen für Smartphone und Tablet. Mit dem Qualitätsmerkmal „made in A“. www.sedda.at


Die Küchenmaschine für wirklich jeden

Das deutsche Familienunternehmen Vorwerk, das mit dem Multitalent Thermomix® seit 2014 auch in Österreich mit einem eigenen Vertriebsbüro vertreten ist, präsentiert den praktischen Küchenhelfer auf der Energiesparmesse Wels (3.-5.3.2017), Österreichs Leitmesse für Bau, Bad und Energie. Dort wartet das Vorwerk neben der multifunktionalen digitalen Küchenmaschine „TM5“ mit schmackhaften Kostproben, inspirierenden Kochbüchern und vielen weiteren Accessoires auf. www.thermomix.vorwerk.at

Endlich auf der Titelseite!

Der sitzt! Und mit diesem Bezug ist der Fauteuil „Frank“ nicht nur Einzelspieler auf der Wohnbühne, sondern ein extravaganter Hingucker. Der ausgefallene Bezug namens „Vogue“ wirkt zwar beinahe wie Camouflage und lässt die soften Kanten von „Frank“ optisch verschwinden, aber dieses kleine Detail verschwindet nach dem Platz nehmen genauso schnell unter dem Allerwertesten, wie sich Wohlgefühl und Komfort einstellt. Eine echte ‚Cover-Story’, zu finden bei Suppan & Suppan. www.suppanundsuppan.com

Langohr-Lieferung

An Ostern mögen wir unser Zuhause besonders fröhlich und bunt! Deshalb bringt DEPOT ab Mitte März die neuen Osterkollektionen in die Shops. Es ist für jeden Geschmack etwas dabei, denn die hübschen Dekoartikel und kreativen Gestaltungsideen sind an die Frühjahrskollektionen Mint & Bloomy, Springtime Happiness und Viola’s Cottage angelehnt. Zarte Farben und viel Weiß sind in diesem Jahr charakteristisch für die Osterdekoration. Fröhlich wird es außerdem mit den besonders vielen praktischen und lustigen Helfern für die Osterküche. www.depot-online.com

Frischmöbel-Kur

Am 1. März beginnt, zumindest kalendarisch, der Frühling. Und mit der neuen Frühjahr/Sommer-Kollektion erwachen auch bei Mömax die frischesten Trendblüten. Einerseits harmonische Gelb-, Grün- und Blautöne, die jeden Raum zum Blühen bringen. Dann wunderbare Deko-Objekte von Vase bis Wanduhr in sauberem Weiß. Und zur stilistischen Abrundung gesellt sich die modern-skandinavische Wohnwelt zu den in Naturtönen gehaltenen Möbel mit Stil-Zitaten aus den sanften 50er-Jahren. www.moemax.at Frühling 2017 | besser WOHNEN – ERA Immobilien | 65

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Tipps & Trends


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Events, Messen, Impressum

besser WOHNEN Impressum Jacob Alt – Ballonfahrt über Wien, Aquarell 1847, ©Wien Museum.

MESSEN UND EVENTS Wien von oben. Die Stadt auf einen Blick. 23. 03. bis 17. 09. 2017, www.wienmuseum.at

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ie ersten bildlichen Darstellungen der Kaiserstadt Wien reichen bis ins Mittelalter zurück. Auch Versuche, die Perspektive nach oben hin zu verändern, bleiben in den historischen Plänen nur ein Versuch. Bis sich die Voraussetzungen änderten und die ersten ‚Luftbildaufnahmen’ dank des Einsatzes von Ballons möglich wurden. Das Wien Museum Karlsplatz stellt in der aktuellen Ausstellung die Ansichten der Stadt aus der Vogelperspektive ins Zentrum. Gezeigt werden nicht nur die ältesten oder berühmtesten Pläne, sondern auch seltene thematische Karten, künstlerische Zugänge und Prospekte aus früheren Jahrzehnten. Ein Muss für Wien-Liebhaber und kartografisch Interessierte.

MÄRZ 2017 Energiespar Messe Wels 3. bis 5. 3. 2017 www.energiesparmesse.at

850 Aussteller aus 10 Ländern präsentieren Neuheiten und Innovationen zu Bauen, Energie, Sanitär, Wellness, Armatur, Bad und viel mehr.

Wohnen & Interieur 5. bis 13. 3. 2017 www.wohnen-interieur.at

Österreichs größte Messe für Wohntrends, Design, Accessoires, Home Entertainment und Gartenhighlights.

Wiener Immobilien Messe 11. bis 12. 3. 2017 www.immobilien-messe.at

Über 100 Aussteller bieten knapp 4.000 immobilieninteressierten Besuchern einen optimalen Marktplatz für Privatimmobilien.

APRIL 2017 Lebenslust 2017 29. 3. bis 1. 4. 2017 www.lebenslust-messe.at

Mit über 200 Ausstellern präsentiert die Frühlingsmesse für Seniorinnen und Senioren Produkte und Services zu Gesundheit, Kulinarik, Mobilität, Mode, Recht und Soziales bis Wohnen, Weiterbildung, Fitness, Tourismus bis zu Pflege und Lebenshilfe. Inklusive Workshops, Vorträge und Unterhaltungsprogrammen.

Salone del Mobile Milano 4. bis 9. 4. 2017 www.salonemilano.it

Möbel, Design und Visionen. Der Salone del Mobile im Messezentrum Fiera Milano gilt als eine der umfangreichsten Möbelmessen weltweit. Führende Unternehmen aus aller Welt präsentieren die neuesten Trends und Kollektionen. Parallel dazu präsentiert die ‚Euroluce“ die Highlights in Sachen Licht und Beleuchtung.

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Medieninhaber und Herausgeber: Besser Wohnen Verlags-Ges.m.b.H und ERA Real Estate Pool Immobilien und VerlagsgmbH. zu gleichen Teilen; Besser Wohnen Verlagsges.m.b.H. 1030 Wien, Stelzhamergasse 4/9 T: +43-1-712 56 92, F: -50 DW E: office@besser-wohnen.co.at E: redaktion@besser-wohnen.co.at www.besser-wohnen.co.at ERA Real Estate Pool Immobilien und Verlags-GmbH. 4600 Wels, Ringstraße 3 T: +43-7242-277703, Fax: +43-7242-277704 E: marketing@era.at www.era.at Geschäftsführer besser WOHNEN: Franz Klar. Geschäftsführer ERA: Gottfried Hackbarth. Redaktion ERA: Andrea Höller. Art-Direktion, Grafik, Illustration und Produktion: Peter Zethofer. Bildredaktion: Christian S. Sikora. Verwaltung & Abos: Büro: Ursula Garschall. Finanzen: Elisabeth Aigner. Druck: LEYKAM Let‘s Print Bickfordstraße 21, 7201 Neudörfl, Österreich T: +43 (0)59005-3157 www.leykamletsprint.com Anzeigenpreise vom 01. Jänner 2017 gültig.



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ERA Dr. Mannlicher Immobilien GmbH Frauensteingasse 7/1+2, 2340 Mödling T: +43 2236 22356-30, E: moedling@era.at

ERA Exklusiv Immobilien, Real Estate Pool Föhrenwald 95, 6352 Ellmau T: +43 5358 44001, E: seelaender@era.at

ERA GUT & FAIR Immobilien Triester Straße 21, 2620 Neunkirchen T: +43 2635 71041, E: gutundfair@era.at

ERA Immobilidea GmbH Amraser Straße 23, 6020 Innsbruck T: +43 512 908099, E: dea@era.at

ERA Immobilia Obergruber Linzer Straße 12, 3300 Amstetten T: +43 7472 61610, E: office-immobilia@era.at

ERA Immobilidea LWR GmbH Münchner Straße 15, 6130 Schwaz T: +43 5242 64244, E: dea@era.at

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SALZBURG ERA Immobilien Kanzlei in Salzburg Bräuhausstraße 4b, 5020 Salzburg T: +43 662 824754-0, E: office@immosbg.at ERA Zell Real Immobilien OG Real Estate OG Loferer Bundesstraße 14a, 5700 Zell am See T: +43 6542 47452, E: zell-real@era.at

KÄRNTEN ERA IMED Immobilien Neuer Platz 22, 9800 Spittal an der Drau T: +43 4762 36158, E: imed@era.at ERA IMED Immobilien Kärtner Strae 26, 9900 Lienz T: +43 676 7800237, E: n.sovek@era.at ERA Klagenfurt Immobilien Herrengasse 1, 9020 Klagenfurt T: +43 676 6020585, E: klagenfurt@era.at ERA Klagenfurt Immobilien Farrendorferstrae 72 9535 Schiefling am See T: +43 676 6020585 E: klagenfurt@era.at ERA Trend Immobilien Seeblickstraße 49, 9580 Drobollach T: +43 4254 20 693, E: trend@era.a ERA Trend Immobilien Herzog-Bernhard-Platz 11, 9100 Völkermarkt T: +43 4232 20166, E: trend@era.at

VORARLBERG ERA Vorarlberg Immobilien Real Estate Pool Kehlerstraße 21, 6850 Dornbirn T: +43 664 2548227, E: vorarlberg@era.at

Verlagsadresse: besser WOHNEN VerlagsgmbH. Stelzhamergasse 4/9, 1030 Wien. P.b.b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien GZ 02Z032089 M DVR 0698083

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